Geschäft: VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (Titel der Botschaft: Prämienverbilligungsvolumen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.14.08
TitelVII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (Titel der Botschaft: Prämienverbilligungsvolumen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung7.11.2014
Abschluss3.6.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 23. Februar 2015
AntragAnträge der Regierung vom 12. Mai 2015
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 30. April 2015
AllgemeinDokumentenattrappe zur Sammelvorlage
AntragAnträge SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 14 Abs. 2 und 5 (neu)
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich weiss, Sie sind hungrig und ich habe mein Votum gekürzt. Trotzdem möchte ich auf einige möchte ich auf einige Punkte hinweisen, die hier gesagt wurden.

Die Fakten sind klar: Die Krankenkassenprämien stiegen in den letzten 15 Jahren stark an und überfordern viele Haushalte. Mit der Prämienverbilligung wurde schweizweit ein Instrument geschaffen, damit Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen nicht wegen der Krankenkassenprämie sozialhilfebedürftig werden.

Auch der Bundesrat hält in einer Interpellationsantwort kürzlich fest, dass die Kostenbeteiligung der Versicherten nicht stärker steigen sollte, als die verfügbaren Einkommen. Das ist im Moment nicht so. Was für finanziell besser gestellte noch möglich ist, bringt andere an ihre Grenzen.

In der Botschaft ist zu sehen, dass der Kanton St.Gallen zu jenen Kantonen gehört, die am wenigsten in den IPV-Topf beisteuern nämlich nur 34,5 Prozent – andere Kantone schaffen es da bis über die 60-Prozent-Marke.

Die Initiative schiesst nicht über das Ziel hinaus, wie Warzinek-Mels meint, sie schiesst genau ins Zentrum. Die Initiative ist kein Luxus-Modell. Sie strebt – trotz zugegebenermassen hohen Kosten – keinen Spitzenplatz an. St.Gallen ist nach Annahme der Initiative genau im Mittelfeld. Ammann-Waldkrich hat ausgeführt: Die Prämien in St.Gallen seien genau im Mittelfeld. Warum soll die IPV nicht auch im Mittelfeld sein. Es wurde bemängelt, die SP-GRÜ-Fraktion oder das Komitee sagen nicht, woraus das bezahlt werden soll. Sie alle wissen, dass das Komitee Zukunft die «Abbau-2-Initiativen» lanciert hat, die sich finanziell genau aufheben. Wenn nicht beide Initiativen gleichzeitig abgestimmt werden, dann kann weder das Initiativ-Komitee noch die Fraktion noch die Partei etwas dafür. Nach einem Ja zur Initiative können wieder mehr Personen in finanziell bescheidenen Verhältnissen von den hohen Prämien entlastet werden.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Zu Mächler-Zuzwil: für Gegenvorschlag (Formulierung??)

Ich fasse mich kurz. Ich möchte einfach nochmals erwidern, dem Votum von Mächler-Zuzwil. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb es trotz Bevölkerungswachstum, trotz steigender OKP-Prämien, trotz diesem IPV nicht steuerbaren Bereich, die sich wirklich schlecht entwickelt, plötzlich zu einer Entlastung bei der ordentlichen IPV kommen sollte. Es gibt keinen vernünftigen Grund. Es gibt aktuell in der Rechnung eine leichte Besserstellung um 5,2 Mio. Franken. Natürlich kann man das extra polieren. Aber dass wir so wenn morgen die Temperatur statt 29 Grad 23 Grad wird, dann rechne ich weiter und sage ihnen voraus, dass wir im Juli dichte Schneetreiben haben werden. Man kann extra polieren bis zum Unsinn und das findet hier statt. Vertrauen Sie den langfristigen Durchschnittswerten, die ganz klar aufzeigen, die ordentliche IPV erleidet Schiffbruch. Wer einsteht für Mittelstand und Familien, der stimmt für den Gegenvorschlag der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): für Gegenvorschlag (Formulierung??)

Unsere Fraktion, die SP-GRÜ-Fraktion sind ganz klar dafür, dass ein Gegenvorschlag unterbreitet werden muss. Es braucht diesen VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung. Wir haben da noch einen Antrag gestellt um die 6,5 Mio. Franken,die die Regierung mehr hinein bringen will ein bisschen anders zu regeln. Ich denke wahrscheinlich spreche ich dann nachher noch etwas mehr zum Antrag falls der überhaupt zur Abstimmung kommt. Ist das so recht?

Wir sind unbedingt dafür. Es besteht Handlungsbedarf auch wenn im Moment die Zahlen jetzt besser aussehen. Es sind so viele Unwegbarkeiten und die Regierung hat ja auch selber in ihrer Botschaft geschrieben die Eckwerte für die Berechtigung für die individuelle Prämienverbilligung müssen ständig angepasst werden. Das gibt so ein Hick-hack und auch Unsicherheit für Personen die dort im Grenzbereich sind wo sie durchaus eine Prämienverbilligung nötig hätten. Schauen Sie sich nur einmal die Obergrenzen an auch für alleinstehende Personen in einem Singelhaushalt. Mit Kindern sieht es etwas besser aus, aber es ist auch nicht luxuriös. Wir sehen nach wie vor Handlungsbedarf, unbedingt. Sonst können wir das der Bevölkerung einfach nicht klar machen, dass man nicht reagiert. Die Prämien werden wahrscheinlich weiterhin steigen, nehme ich an.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die Initiative verlangt eine Erhöhung der individuellen Prämienverbilligungen zur Verfügung stehenden Mitteln. Der IPV-Kantonsbeitrag soll auf 48 Prozent des IPV-Volumens erhöht werden. Dies entspricht einem Mehraufwand von 73,3 Mio. Franken gegenüber dem Budget 2015. Bis zum Jahr 2018 würde sich der zu erwartende Mehraufwand auf jährlich 79 Mio. Franken erhöhen oder ansteigen. Dies entspricht einer Steuererhöhung von 7 Prozent. Aufgrund dieser Fakten lehnen wir die Gesetzesinitiative ganz klar ab. Die Initiative geht uns viel zu weit, vor allem die finanziellen Konsequenzen sind aus heutiger Sicht nicht tragbar. Auch wenn der Kanton St.Gallen einen grösseren finanziellen Spielraum besässe, würden wir die Initiative nicht unterstützen. Nach unserer Meinung muss das Problem von bezahlbaren Krankenkassenprämien auf eine andere Art angegangen werden. Dabei ist es nicht unser Kanton der Ansprechpartner, sondern dies muss auf Bundesebene gelöst werden. Dieses Problem sollen unsere Nationalpolitiker oder diejenigen die es noch werden wollen lösen. Die Initiative führt uns auf den falschen Weg und verfehlt das Ziel. Die Regierung beantragt deshalb, der Initiative einen Gegenvorschlag zur Erhöhung der gesetzlichen Mindest- und Höchstvolumens von 6,5 Mio. Franken gegenüberzustellen. Zudem wir die Berechnung der Mindest- und Höchstvolumen technisch angepasst. Neu soll die Unter- und Obergrenze des Kantonsbeitrages als Prozentsatz des Bundesbeitrages definiert werden. Die Regierung unterbreitet drei Modelle, wobei sie das Modell favorisiert. Zwischenzeitlich erfolgte eine Korrektur der Planzahlen. Die neuesten Zahlen sind auf dem roten Blatt der Regierung zu entnehmen. Bis ins Jahr 2018 ist für die ordentliche IPV eine wesentlich bessere Entwicklung zu erwarten, statt wie angenommen 48,4 Mio. Franken, ergeben die Berechnungen einen Betrag von 74,8 Mio. Franken. Ein Unterschied von 26,4 Mio. Franken. Im Bericht und Antrag der Regierung wird nur im Modell drei sichergestellt, dass die IPV auch langfristig über genügend Mittel verfügt. Gleichzeitig wird darin erläutert, dass dieses Modell den Staatshaushalt erheblich belasten würde. Nach den neusten Erkenntnissen sieht unsere Fraktion keinen Bedarf die ordentliche IPV mit mehr Mitteln auszustatten. Somit erübrigt sich auch ein Gegenvorschlag. Wie bereits mehrmals erwähnt in den letzten Tagen, die Rechnung 2014 schliesst zwar mit einem Überschuss ab, aber wir empfehlen trotzdem die Initiative abzulehnen und die Ziff. 2 des Kantonsratsbeschlusses auch nicht anzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Regierungsrätin: Egal aus welchem Blickwinkel Sie argumentieren oder Sie eben stehen, aus sozialpolitischer Sicht oder aus neutraler Sicht, haben wir ein Problem. In der Realität ist der Verdrängungseffekt ist da. Realität ist aber auch, das stimmt, dass die Prognosewerte besser als zuvor angenommen sind. Nur mit den Prognosen hält es sich eben etwa so, wie es der Komiker und Schriftsteller Karl Valentin einmal gesagt hat: «Prognosen sind schwierig, sofern sie die Zukunft betreffen.» In diesem schwierigen Feld bewegen wir uns und jetzt geht es darum, auszuloten wie wir eben die Zukunft gut in den Griff nehmen können. Die Regierung ist überzeugt, dass ihr Gegenvorschlag eine massvolle und realitätsbewusste Lösung darstellen kann. Ich bin natürlich sehr glücklich, von der SVP-Fraktion von Haag-Jonschwil gehört zu haben, dass man durchaus einmal die gesetzliche Unter- und Obergrenze diskutieren könne. Solche Voten habe ich bis anhin noch nie gehört. Ich glaube, das ist auch ein Indiz, dass man erkennt, dass wir tatsächlich ein grosses Problem haben. Deswegen möchte ich gerne werben für diesen Gegenvorschlag, weil er eben massvoll und realistisch ist und möchte einfach einmal auf dieses rote Blatt aufmerksam machen. Sie sehen hier auf der letzten Seite eben die Prognosewerte, wie die sich sehr volatil verhalten. Es kann gut sein, dass wir in eins bis zwei Jahren diese Prognosewerte leider wieder korrigieren müssen. Mit der Zustimmung zum Gegenvorschlag der Regierung geben sie uns eben ein Mittel in die Hand, dass wir realitätsbewusst, vernünftig und nicht übermütig handeln im Bereich der IPV, sondern dann reagieren können, wenn es angezeigt ist. Wie hier geschrieben, ist es so, dass die Erhöhung der gesetzlichen Untergrenze um 6,5 Mio. Franken eine Mehrbelastung des Kantonshaushaltes um 3,5 Mio. Franken zur Folge hätte, weil die derzeitige Budgetierung des IPV-Volumens 3 Mio. Franken über der gesetzlichen Untergrenze liegt. Das ist aus unserer Sicht vernünftig, massvoll und bringt auch der anderen Seite auch wieder Einsparungen, weil die Menschen unterstützt werden, die es eben brauchen. Ich bitte Sie, den Gegenvorschlag der Regierung zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Ziff. 2 ist abzulehnen.

Ich bitte Sie, die Ziff. 2 abzulehnen, wie das bereits Hartmann-Flawil gesagt hat. Hier geht es jetzt insgesamt um den Gegenvorschlag. Es wurde teilweise fälschlich gesagt, man müsse hier nicht eintreten. Es geht faktisch darum, dass man Ziff. 2 nicht will und ich kann kurz sagen, was unsere Überlegungen sind: Zum einen ist es aus unserer Sicht wirklich störend, dass die Regierung von sich aus Massnahmen, die wir in den Sparpaketen von der Regierung aus beschlossen haben, sie selber wieder auflöst – das ist das Eine. Man kann jetzt natürlich sagen, man wird wieder gescheiter. Wenn das schon die Regierung macht, dann finde ich das schon störend. Weil wir haben eigentlich hier das Prinzip , dass wir an den Sparbeschlüssen festhalten müssen, aber die können selbstverständlich anderer Meinung sein.

Das Zweite ist aber auch, das wurde mit diesem roten Blatt dargelegt: Nehmen Sie bitte einfach zur Kenntnis, dass Sie für die ordentliche Prämienverbilligung deutlich mehr Geld haben, als ursprünglich geplant wurde. So sind in den Planjahren 16, 17, 18 von 13,4 bis 26 Mio. Franken mehr zur Verfügung. Das bringt etwas, deshalb ist aus unserer Sicht der Gegenvorschlag nicht mehr notwendig. Diese Zahlen waren der Regierung damals nicht bekannt. Sie hat auf den alten Zahlen diese Diskussion geführt.

Ich bitte Sie deshalb, diesem Gegenvorschlag jetzt nicht zuzustimmen, weil es ihn nicht braucht.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Vorlage ist einzutreten, die Initiative ist abzulehnen. (??Formulierung)

Es ist mir bewusst, dass es in diesem Rat ein ungeschriebenes Gesetz gibt, welches empfiehlt, dass Stimmenzähler sich mit Voten im Rat zurückhalten sollten, ja sogar auf Voten verzichten sollen. Verzeihen sie mir aber bitte meine Wortmeldung. Selbstverständlich aber halte ich mich ab nächster Session an die Empfehlungen des Rates oder eben an das ungeschriebene Gesetz.

Nun zum Geschäft: lch bin mich eigentlich gewohnt, dass sich die SP-GRÜ-Fraktion für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere für Leute in unteren Schichten einsetzt und alles daran setzt, dass genau diese Personen vermehrt finanziell unterstützt werden. Mit einer Erhöhung des IPV-Volumens über die Erhöhung des Kantonsbeitrages von 28,5 Prozent auf wenigstens 48 Prozent, tut sie dies sehr wohl, nämlich mit einem zukünftigen jährlichen Mehraufwand von rund 80 Mio. Franken. Eine erfreuliche Entwicklung für die unteren Schichten; könnte man zumindest meinen. Dem ist aber leider nicht so. Hat man diesen Leuten, welchen man nun alles Gute verspricht, auch klipp und klar gesagt, dass sie dafür mit einer Steuererhöhung von rund 7 Prozent rechnen müssen?

Wir wissen ja alle, dass die IPV aufgrund der persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Antragsteller berechnet werden. So hat der Kanton zum Beispiel im Jahre 2014 einem verheirateten Paar mit drei jungen Erwachsenen und einem Reineinkommen von rund 132'000 Franken eine ordentliche IPV gewährt. Oder einem Verheirateten Paar mit vier jungen Erwachsenen und einem Reineinkommen von rund 161'000 Franken eine ordentliche IPV gewährt. lst das fair? Sind da die Obergrenzen nicht zu hoch angesetzt? Wie denken diejenigen darüber, welche wirklich auf eine IPV angewiesen sind?

Die SVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass diese Grenzen vielleicht einmal überdacht werden müssten, aber sicherlich nicht in der heutigen finanziellen Lage des Kantons, wo jährliche Mehrausgaben von rund 80 Mio. Franken beschlossen werden dürfen.

Im Gegenzug möchte die Regierung mit ihrem Gegenvorschlag die gesetzliche Unter- und Obergrenze um je 6,5 Mio. Franken erhöhen. Damit resultiert jährlich ein Mehraufwand von höchstens 16,5 Mio. Franken je Jahr. Wie bereits erwähnt, besteht momentan kein Handlungsbedarf um die Grenzen zu erhöhen. Aus unserer Sicht gäbe es andere Wege, um den Anteil der IPV retten zu können. Ebenso haben sich die Zahlen seit der Veröffentlichung der Botschaft vom 28. Oktober verändert, so dass eine saubere Grundlage besteht, um den Gegenvorschlag unterstützen zu können.

Die SVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, die Initiative ablehnen, und ist für die Streichung der Ziff. 2. Dem Gegenvorschlag der Regierung im Sinne des gelben Blattes.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Nachdem nun klar ist, dass kein Gegenvorschlag vorliegt, möchte ich die Regierung bitten, auf ihren Entscheid zurückzukommen, die Abstimmung über diese Initiative erst am 5. Juni 2016 durchzuführen. Es gibt keinen Grund mehr. In der Begründung der Regierung heisst es, man wolle den allfällig auszuarbeitenden Gegenvorschlag abwarten. Nach dem nun der Kantonsrat entschieden hat, dass er keinen solchen unterbreiten möchte, kann diese Abstimmung unserer Ansicht nach am 15. November 2015 stattfinden. Am nächstmöglichen Abstimmungstermin. Es ist Stimmrechtsbeschwerde bei der Regierung eingereicht. Es ist Beschwerde am Verwaltungsgericht eingereicht. Es besteht die Möglichkeit im Rahmen der Behandlung dieser Beschwerden auf die eine oder andre Weise auf diesen Beschluss zurückzukommen. Ich bitte Sie den Abstimmungstermin schnellstmöglich festzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Das Krankenversicherungsgesetz von 1996 verlangt in Art. 65, Abs. 1, die Prämien von Versicherten in bescheidenen, ich betone bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge zu stützen. 1996 bezogen schweizweit 23 Prozent der versicherten Prämienverbilligungen, 2012 bereits 29 Prozent, wobei sich die Summe der Beiträge in dieser Zeit fast verdreifacht haben auf 4,2 Mrd. Franken.

Wie eine Zusammenstellung in der «Zürcher Zeitung» vom 30. Mai 2015 zeigt, liegt der Kanton St.Gallen in der Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens bei den unteren 25 Prozent der Haushalte im Mittelfeld der Kantone, vergleichbar mit den Kantonen Glarus, Schaffhausen, Zürich und Luzern. Es besteht also auch nach den neuen Zahlen kein Druck für den Kanton St.Gallen, etwas am IPV Volumen ändern zu müssen, er ist auf dem richtigen Weg. Die entscheidende Frage lautet natürlich, wie richtigerweise in diesem Bericht festgehalten wird, welche Einkommensverhältnisse als bescheiden und welche Belastung durch Prämienzahlungen als zumutbar gelten können. ln diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten, dass insbesondere im ambulanten Bereich das Primat der Krankenkassenkopfprämie gilt. Wenn der Staat sich immer stärker an den Kosten im Gesundheitswesen beteiligt, so wird dieses System verfälscht, denn die Steuern sind einkommens- und vermögensabhängig.

Die lnitiative «Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle» verlangt nun eine Erhöhung der Gelder für die individuelle Prämienverbilligung von aktuell 68,6 Mio. Franken um zusätzliche 73,5 Mio. Franken, für das Jahr 2015 mit weiterer Steigerung bis 2018 um jährlich 79 Mio. Franken. Diese Forderungen übersteigen die finanziellen Möglichkeiten des Kantons bei weitem. Es ist und bleibt erstaunlich, mit welcher Unverfrorenheit die linke Seiten ohne Unterlass Forderungen zur Umverteilung stellt. Jede erzwungene Solidarität hat aber einen fahlen Beigeschmack und führt zur Abnahme der Selbstverantwortung. Auch wird nicht gerne darüber gesprochen, dass nachfolgenden Generationen die Kosten eines überdimensionierten Fürsorgestaats übertragen werden. Völlig unverantwortlich wird kein Wort seitens der lnitianten darüber verloren, wie die geforderten Millionen überhaupt finanziert werden sollen. Diese lnitiative gilt es abzulehnen und einer überbordenden Umverteilungspolitik Einhalt zu gebieten.

Der Gegenvorschlag der Regierung, das gesetzliche Mindest- bzw. Höchstvolumen um je 6,5 Mio. Franken zu erhöhen, damit wieder mehr Mittel für die individuelle IPV zur Verfügung stehen, ist unnötig. Dies beweisen auch die bereits erwähnten Untersuchungen zur Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens für das Jahr 2012. Auch die aktualisierten Zahlen zur kantonalen Entwicklung der IPV-Volumina lassen eine deutliche Verbesserung des Finanzvolumens in der Höhe der von der Regierung angepeilten Erhöhung erwarten. Auch darf es nicht dazu kommen, dass überrissene Forderungen einer Seite einfach zum Reflex des Gegenvorschlags unter dem Prinzip des kleineren Übels führen. Auch beim Gegenvorschlag wird kein Wort über die Finanzierung verloren und grosszügig über die Tatsache geschwiegen, dass damit der grösste Teil einer durch den Kantonsrat beschlossenen Sparmassnahme von 10 Mio. Franken wegzufallen droht. So schnell darf der eingeschlagene und dringend notwendige Pfad der aufgegleisten Sparbemühungen nicht verlassen werden.

Die FDP-Fraktion wird nicht auf den Gegenvorschlag eintreten. Der Kanton unterstützt vergleichbar mit anderen vernünftigen Kantonen genügend jene Personen, die wirklich in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, und das ist auch richtig so. Sollte die Mehrheit entgegen der Meinung der FDP-Fraktion auf den Gegenvorschlag eintreten, so werden wir den Rückweisungsantrag der vorberatenden Kommission unterstützen. Die Zahlen auf dem roten Blatt haben zu keiner weiteren Klärung geführt, sondern beinhalten nur das bereits der Kommission dargestellte Zahlenmaterial, und dieses zeigt die angepeilte Verbesserung bereits. Das Festhalten am Gegenvorschlag bedeutet also, dass die Regierung nun entgegen ihrer ursprünglichen Absicht zusätzlich noch mehr ausgeben will. Das ist in der Zeit laufender Sparprogramme unverständlich. Quasi auf Vorrat wird der Ausbau des Sozialstaates vorangetrieben. Das ist nicht in unserem Sinn und widerspricht dem Prinzip der Selbstverantwortung.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nachdem der Kantonsrat im Rahmen des Sparprogramms 2013 die zur Verbilligung der Krankenkassenprämien eingesetzten kantonalen Finanzmittel deutlich gekürzt hat, war die Unterschrift unter die lnitiative der SP-Fraktion die einzige Möglichkeit, das Thema der Krankenkassenprämienverbilligung wieder auf den Tisch des Hauses zu bringen, auch wenn die Initiative in finanzpolitischer Hinsicht gewisse Fragen aufwirft.

lch habe in der Spardebatte 2013 gegen diese Kürzung gestimmt, weil die Krankenkassenprämien für viele Menschen tatsächlich einschneidende finanzielle Belastungen im Budget darstellen, insbesondere, auch Warzinek-Mels und andere haben das erwähnt, das nur durch schmerzliche Einsparungen gestopft werden kann. Damit man mich nicht falsch versteht: Man kann den Porsche selbst verständlich durch den VW ersetzen, wenn man unbedingt ein Fahrzeug braucht. Es geht nicht um die Ermöglichung von Luxusausgaben für jedermann. Zur echten Sorge werden die Krankenkassenprämien, wenn ihretwegen Sinnvolles oder Notwendiges aus dem Familienbudget zu streichen ist, ich denke z.B. an einen Sprachaufenthalt für Kinder. Der Gegenvorschlag der Regierung schafft genau da die Linderung, die auch finanzpolitisch vertretbar ist.

Diejenigen, die den Gegenvorschlag zurückweisen in der Hoffnung, das Volk werde wie schon in den Jahren 2000 und 2004 die kantonalen Volksinitiativen für höhere Krankenkassenprämienzuschüsse abschmettern, die könnten sich täuschen. Es sind sehr viele betroffen von der Last der Krankenkassenprämien und diese Last ist spürbar. Wird mir persönlich nur die Möglichkeit gegeben, zu entscheiden zwischen «gar nichts» und der «lnitiative», dann muss ich mir, ich habe gesagt, trotz finanzpolitischer Vorbehalte, überlegen, ob ich nicht die lnitiative unterstützen werde. Und so könnte es dann vielen Menschen im Kanton gehen, denen diese Prämien wirklich Sorge bereiten.

Wir können heute dem Volk die Möglichkeit geben, diesen unglücklichen Sparentscheid des Jahres 2013 nochmals zu korrigieren. Politisches Handeln muss stets verantwortliches Handeln sein, sowohl sozialpolitisch als auch finanzpolitisch. Der Gegenvorschlag der Regierung erfüllt diese beiden Anforderungen und verdient darum die Unterstützung des Rates.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates tagte am 30. April 2015 im Gesundheitsdepartement am Oberen Graben in St.Gallen. Beraten wurde der Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle! (Prämienverbilligungsinitiative) und der VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung. Neben den Kommissionsmitgliedern waren folgende Personen an dieser Sitzung anwesend:

  • Heidi Hanselmann, damalige Regierungspräsidentin;

  • Roman Wüst, Generalsekretär;

  • Donat Ledergerber, Designierter Generalsekretär;

  • Peter Altherr, Leiter Amt für Gesundheitsversorgung;

  • Yvonne Dietrich, Amt für Gesundheitsversorgung.

Als Einstieg in die Kommissionsarbeit wurde das Gremium durch die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes und den Leiter des Amtes für Gesundeitsversorgung detailliert über die grundsätzliche Funktionsweise der Prämienverbilligung, das Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen und deren Finanzierung informiert. In der anschliessenden Diskussion hat sich die Kommission hauptsächlich mit der finanziellen Entwicklung der IPV beschäftigt und vor allem über deren zukünftigen Mittelbedarf. Die Anteile der finanziellen Mittel in den Bereichen EL-Beziehende und anrechenbare Ersatzleistungen wachsen überproporzional zum gesammten IPV-Volumen. Diese beiden Bereiche können aufgrund Bundesrecht nicht beeinflusst werden. Somit bleiben für die ordentliche IPV anteilsmässig immer weniger Mittel zur Verfügung. Die Kommission wurde an ihrer Sitzung mit den neuen aktualisierten Prognose-Berechnungen bedient. Diese Berechnungen zeigen, dass aus heutiger Sicht die verfügbaren Mittel für die ordentliche IPV deutlich höher prognostiziert werden, als noch in der Botschaft der Regierung vom Oktober 2014 aufgezeigt. Die Ausgangslage bzw. die Prognosen haben sich also verändert, was in der Kommission vertieft und auch intensiv diskutiert wurde. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage beschloss die Kommission einstimmig diese neuen Zahlen dem Kantonsrat zuzustellen. Die neuen Zahlen sind auf dem Antrag der Regierung vom 12. Mai ersichtlich. Nach neuen Berechnungen stehen im AFP 2018 über 26 Mio. Franken mehr zur Verfügung als noch in der Botschaft der Regierung vom Oktober 2014 prognostiziert. Für die Mehrheit der Kommission ist es daher nicht nachvollziehbar, dass die Regierung an ihrem Nachtrag mit diesem Inhalt festhält, zumal die Berechnungsphasen sich doch sehr deutlich verändert haben.

In der Kommission wurde daher auch das Eintreten dieses neuen Gesetzes kontroverse diskutiert und in der Kommission ein Antrag auf Nichteintreten gestellt. Mit einem knappen Stimmenverhältnis 8:7 Stimmen empfiehlt ihnen die Kommission aber denn noch auf den Gegenvorschalg der Regierung einzutreten. Eine Neubeurteilung der Regierung wäre aus Sicht der Kommission aber angebracht. Aus diesem Grunde wurde in der Kommission der Antrag auf Rückweisung an die Regierung gestellt. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit einem ebenfalls knappen Stimmenverhältnis gutgeheissen. Die Kommission empfiehlt ihnen mit 8:7 Stimmen die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen mit dem Auftrag den Sie auf dem Blatt sehen.

In der Kommission wurde ebenfalls ein Antrag gestellt, den Gegenvorschlag der Regierung dahingehend zu ändern, dass das Modell 3 gemäss Botschaft der Regierung umgesetzt werde. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 3:12 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung über den Gesetzestext des IIV. Nachtrages zum Einführungsgesetz über die Krankenversicherung wurde der Gesetzestext unterstützt, dies mit 7:4 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Dann zum Schluss noch zur Prämienverbilligungsinitiative: In der Diskussion zur Gesetzesinitiative «Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle» zeichnete sich eine klarere Haltung der Kommission ab. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 12:3 Stimmen, die Initiative abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten

lch benenne einige für uns wichtige Eckwerte:

  1. Die Mittel für die IPV müssen steigen, denn die Bevölkerung wächst und die Krankenkassenprämien nehmen kontinuierlich zu. So haben sich die OKP-Prämien zwischen 2001 und 2015 mehr als verdoppelt. Die Krankenkassenprämien als reine Kopfprämien erscheinen unsozial. Daher ist das Mittel der IPV nach wie vor klar gerechtfertigt.

  2. Der Anteil der ordentlichen IPV kommt zunehmend unter Druck durch den immer höheren, für den Kanton nicht steuerbaren Mittelbedarf, durch ein überdurchschnittliches Wachstum bei der IPV für EL-Beziehende und Beziehende von anrechenbaren Leistungen. Dieser Teil der IPV wird durch den Bund festgelegt. Dadurch, durch die fehlenden Mittel bei der ordentlichen lPV, stehen immer weniger Gelder für den Mittelstand, auch für Familien mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Alleine durch die Herabsetzung des Kinderabzuges von Fr. 9'000.– auf Fr. 7'000.– Franken hat der Kanton auf Kosten der Familien in den letzten Jahren 8,8 Mio. Franken jährlich gespart. Durch eben solche Sparmassnahmen der letzten Jahre wurde der Verdrängungseffekt der ordentlichen IPV verstärkt.

  3. Konkret wurde bei steigendem Mittelbedarf für die IPV insgesamt und überdurchschnittlichem Wachstum der nicht steuerbaren IPV der Anteil der ordentlichen IPV permanent gekürzt. Dies geschah durch eine Erhöhung der Belastungsgrenzen, also dem Selbstbehalt in Prozent des für die ordentliche IPV massgebenden Einkommens, von anfänglich 5,0 bis 9,0 Prozent im Jahr 2001 auf 12,4 bis 16,4 Prozent im Jahr 2015. Gleichzeitig wurde der Kinderabzug von 10'000.– Franken je Kind und Jahr auf 7'000.– Franken herabgesetzt. Die Folge: Trotz steigender OKP-Kosten verringerte sich die Zahl der IPV-Beziehenden im Kanton St.Gallen von etwa 140'000 Personen im Jahr 2002 auf aktuell etwa 71'304 Personen im Jahr 2014.

  4. lm letzten Jahr lagen, wie es das immer mal geben kann und tatsächlich auch gegeben hat, die Rechnungszahlen für die nicht steuerbare IPV unter dem Budget, und zwar um 5,2 Mio. Franken. Das ist erfreulich. Es gibt jedoch keinen vernünftigen, nachvollziehbaren Grund für die Annahme, dass sich nach dieser einmaligen Besserstellung der Rechnung das gesamte Problem rund um den Niedergang der ordentlichen IPV in Luft auflöst. Die langjährigen Durchschnittswerte zeigen klar den permanenten Verdrängungseffekt der ordentlichen IPV auf. Wenn die Politik untätig bleibt, wird sich dies so fortsetzen. Sollte eine Fraktion in diesem Rat an Wunder glauben, so müsste das eigentlich die CVP sein. Wir sind jedoch Realisten genug, um zu verstehen, dass bei wachsender Bevölkerung und steigenden OKP-Prämien sowie einem auf Bundesebene nicht gelösten Problem rund um die nicht steuerbare IPV die ordentliche IPV, um die es heute geht, Schiffbruch erleiden wird. Wir die CVP-EVP-Fraktion reiben uns die Augen und sind erstaunt über die Wundergläubigkeit anderer Fraktionen in diesem Rat, die tatsächlich davon ausgehen, dass der ordentliche IPV die schwere Krise und Belastung ohne weiteres Zutun gut überstehen wird.

  5. Wir, die CVP-Fraktion, wollen das Mittel der ordentlichen IPV in Zukunft erhalten. Dies scheint uns ein wichtiges Bekenntn¡s zu einer Pol¡t¡k, die den Mittelstand im Fokus behält, den Mittelstand, der die Gesellschaft trägt – und die Familie, die gesellschaftlich von elementarer Bedeutung ist. Ðie ordentliche IPV ist ein echter Lackmustest, ein Prüfstein: Wer für sie ist, steht ein für Mittelstand und Familien, wer sie ihrem Schicksal preis gibt, für den sind auch Mittelstand und Familien von nachgeordneter Bedeutung.

  6. Die lnitiative «Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle» ist in ihrem Kernanliegen berechtigt, schiesst jedoch über das Ziel hinaus. Der Kreis der Personen mit einem Prämienverbilligungsanspruch würde zu grosszügig ausgeweitet. Zudem würde die lnitiative zu einem Mehraufwand im Budget von 73 bis nahezu 80 Mio. Franken jährlich führen und liegt unseres Erachtens damit leider jenseits aller diskutablen Varianten. Eine Steuerfusserhöhung um rund 7 Prozent wäre die Folge. Wie im Bericht der Regierung ausgeführt, überschreitet die lnitiative ein verkraftbares Mass an Mehrbelastung für unseren Haushalt. Wir sind überzeugt, dass mit der lnitiative Gelder verteilt werden, die es nicht gibt. So berechtigt die grundsätzliche Stossrichtung der lnitiative ist, so wenig Chancen dürfte sie auf Grund ihrer Ausgestaltung vor dem Volk haben.

  7. Mit dem Gegenvorschlag der Regierung werden die jährlichen IPV-Mittel im Mindest- und Höchstvolumen um 6,5 Mio. Franken erhöht. Der Vll. Nachtrag zum Einführungsgesetz-KVG ermöglicht bei der Ausschöpfung des gesetzlichen Höchstvolumens Mehraufwendungen im Bereich von etwa 4 Mio. bis 16,5 Mio. Franken. Das liegt in einem finanziell vertretbaren Bereich und hält die ordentliche IPV kurz- und mittelfristig am Leben. Es ist zu hoffen, dass zwischenzeitlich auf Ebene Bund die Probleme rund um die nicht steuerbare und vom Bund vorgegebene IPV angegangen werden.

  8. Zusammenfassend unterstützen wir den Gegenvorschlag der Regierung und sind für Eintreten. Lassen Sie mich abschliessend nochmals betonen: Wir würden es sehr bedauern, wenn sich gerade Mittelstand-Parteien wenig interessiert zeigen würden am Schicksal von Familien und Mittelstand. Wir, die CVP-Fraktion, sind bereit den Gegenvorschlag der Regierung, der in einem finanziell vertretbaren Rahmen liegt, mitzutragen, insbesondere, da das Mittel die ordentlichen IPV damit vorerst stabilisieren wird.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen SP-GRÜ-Fraktion): legt seine Interessen als Mitglied des Initiativkommitees offen. Das Initiativkommitee, das die Initiative «Bezahlbare Krankenkassenprämien für Alle!» eingereicht hat, besteht aus SP-GRÜ und Gewerkschaften.

Bei den Revisionen des Krankenversicherungsgesetzes blieb die Abfederung der Kopfprämien, diese System kennen wir in der Schweiz, blieb diese Abfederung dieser Kopfprämien unbestritten. Dazu wurde das Instrument der Prämienverbilligung der individuellen Prämienverbilligung geschaffen. Auch bei den folgenden Abstimmung, bei der es darum ging, bei diesem Krankenversicherungsgesetz zu Retouchen oder Korrekturen anzubringen in Richtung Lohnabhängige Beiträge wurde immer wieder als eine der wichtigsten Argumente gebracht: Wir haben in diesem Krankenversicherungsgesetz eine Möglichkeit, ein sogenanntes Sozialziel zu erreichen mit der Belastungsgrenze die definiert wurde. Definiert wurde sie um die 8 Prozent maximal Belastung des anrechenbaren Einkommens. Wie sieht die Realität heute aus? Im Kanton St.Gallen. Hier bewegt sich die Initiative. Die Kantonale Durchschnittsprämie ist in diesen Jahren um mehr als das Doppelte auf ausgerechnet etwa um 4'500 Franken jährlich gestiegen. Auch wenn Sie die kantonale Durchschnittsprämie für Kinder nehmen, dann können Sie feststellen, dass es fast eine Verdoppelung ergab von jährlich etwa 1'000 Franken dafür aufgewendet werden mussten ohne auf die Selbstbehalte bei den Erwachsenen usw. Die Belastungsgrenze, die man einmal bei 8 Prozent angesetzt hat und auch im Kanton St.Gallen zu Beginn hatte. Diese Belastungsgrenze, das können sie den bereinigten Unterlagen entnehmen, die ist unterdessen bei 16,4 Prozent. Das angestrebte Ziel ist Makulatur. Wenn im Jahr 2001 noch 63 Mio. Franken für die ordentliche Prämienverbilligung eingesetzt werden konnten, wurde nach einem Höhepunkt 2011 mit 93 Mio. Franken unterdessen sind wir wieder ein Stand von 2001 bei etwa 64 Mio. Franken die eingesetzt werden. Konkret heisst das, wenigstens Verdoppelung der Krankenkassenprämien, die Prämienverbilligung immer noch auf dem gleichen Niveau. Sie sehen das auch an den Zahlen. Während 2011 noch etwa 120'000 Personen von unseren 480'000 Einwohnenden im Kanton St.Gallen etwa 120'000 Personen noch IPV erhebt, dann sind das unterdessen etwa 71'000 Personen. Der Abbau in diesen Jahren ist also um 50'000 Personen ganz deutlich reduziert worden. Jetzt fragt man sich: Wen trifft das? Auch hier sind die Aussagen glasklar. Es trifft die einkommensschwachen Personen und dabei insbesondere Einzelpersonen im Rentenalter, aber auch alleinerziehende und einkommensschwache Familien des unteren Mittelstandes – die tragen die Lasten. Das sind die, die 50'000 weniger erhalten. Das sind die geschädigten, dieser Politik.

Der Gesamtbetrag der IPV ist in diesen Jahren gestiegen. Das haben wir gehört. Es wird dann immer ein Betrag von 200 Mio. Franken erwähnt. Aber da gibt es eben nur einen Teil der Realität und es wurde schon mehrmals wieder dargelegt. Der Bereich der EL-IPV, der ist von Gesetzeswegen gegeben, der ist gebunden. Da haben wir keine Möglichkeiten. Die Ersatzleistungen, das ist auch gebunden, da gingen die Gemeinden auch die Barrikaden bewegen, wenn wir hier etwas ändern würden. Diese festen Teile, die stark ansteigen, die haben die Folge, dass bei der ordentlichen Prämienverbilligung, welche die normalen Einwohner im Kanton St.Gallen eigentlich erhalten sollten, dass hier laufend gekürzt wird.

Alle Sparmassnahmen, die der Kantonsrat hier beschlossen hat, die letzten 6,5 Mio. Franken, die treffen ausschliesslich die ordentliche Prämienverbilligung für die normalen St.Gallerinnen und St.Galler. Darum hat das Komitee nach den letzten Beschlüssen eine Initiative gestartet, eine Initiative, die insbesondere drei Ziele hat: Das erste Ziel ist, und das ist kein vermessenes Ziel, dass der Kanton St.Gallen gleichviel aufwendet, wie der Durchschnitt aller Kantone. Das sind 48 Prozent. Wenn Sie den schweizerischen Durchschnitt als vermessenes Ziel betrachten, dann tut es mir leid, dann wissen wir, wo wir stehen, ganz zu hinterst, wie es bei der Prämienverbilligung aktuell und konkret ist. Wir möchten, dass das Sozialziel der Belastungsgrenze wieder Wirkung sieht, dass diese 8 bis maximal 10 Prozent wiederum Tatsache werden für die einkommensschwachen Personen, die Familien des unteren Mittelstandes, dass die hier wieder berücksichtigt und entlastet werden. Unser Ziel ist, da habe ich keine Differenzen zum Vorredner, Warzinek-Mels von der CVP-EVP-Fraktion, die das gleiche sagen, wir können nicht die Augen verschliessen vor den Nöten eines grossen Teils der Bevölkerung. Konkret, in den nächsten drei Jahren etwa 50'000 Personen, die keine IPV mehr erhalten werden. Das sind einkommensschwache Personen, Renterinnen und Rentner, das sind insbesondere Familien und der untere Mittelstand. Es geht doch nicht an, dass wir hier einfach konsequent die Augen verschliessen vor dieser Entwicklung.

Die bisherige Politik hat dazu geführt, dass der Kanton St.Gallen ganz zu hinterst in der Rangliste ist, bedenklich diese Situation des Kantons St.Gallen. Das spüren die erwähnten Personen. Ich beantrage Ihnen auch namens des Initativekomitees, dass Sie dieser Initiative zustimmen, es bringt entscheidende Verbesserungen für einkommensschwache Personen, für Rentnerinnen und Rentner, für Familien mit Kindern und für den unteren Mittelstand.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Regierungsrätin schlägt vor, die Frage nach der Mittagspause zu beantworten.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015