Geschäft: Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket II)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.12.09
TitelMassnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket II)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaAllgemein
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung11.4.2012
Abschluss7.6.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K25 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag FDP-Fraktion zu K53 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Ziff. 17 (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion zu K36bis (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion zu Q7 (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 21 (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K13 vom 5. Juni 2012
BeilageBeratungsschema vom 5. Juni 2012
AntragAntrag Boppart-Andwil zu K13 und K15 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Ziff. 7 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag Boppart-Andwil zu K14 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K22 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K32 / K33 / K36 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Q2 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K20 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Ziff. 5 vom 5. Juni 2012
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 6./7. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K24 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag FDP-Fraktion zu K28bis (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K46 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion zu K13 / K15 / K15bis (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAnträge der Finanzkommission vom 21./23./24. Mai 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Ü5 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Ziff. 19 (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 15 (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 12a (neu) vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Ziff. 18 (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K12 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Ziff. 3 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K21 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag Imper-Mels zu Ziff. 25 (neu) vom 6. Juni 2012
AntragAntrag Heim-Gossau zu K12 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K6 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K9 vom 6. Juni 2012
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 24 (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 12c (neu) vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Q3 vom 5. Juni 2012
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 1. Mai 2012
AntragAntrag Widmer-Mosnang zu K6 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion zu E1 und Ziff. 23 (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K41 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K50 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K15 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Ziff. 13 (neu) vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K53 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Ü2 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag FDP-Fraktion zu S3 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K14 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu Ziff. 20 (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu Ziff. 12b (neu) vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 16 (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 22 (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag Stadler-Kirchberg/Suter-Rapperswil-Jona/Storchenegger-Jonschwil zu Ziff. 4 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag GLP/BDP-Fraktion/FDP-Fraktion/CVP-EVP-Fraktion/SVP-Fraktion Ziff. 14 (neu) vom 4. Juni 2012
AntragAntrag Rüegg-St.Gallenkappel zu Ziff. 4 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu E2 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K8 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag Tinner-Wartau zu Ziff. 11 (neu) vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu K50 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag Surber-St.Gallen zu Q1 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Ziff. 7 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K2 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu G3 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Ü3 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K28 vom 5. Juni 2012
AntragAntrag CVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu K54 (neu) vom 5. Juni 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Q6 (neu) vom 6. Juni 2012
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Ziff. 6 vom 4. Juni 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu K47 vom 4. Juni 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
7.6.2012Gesamtabstimmung77Zustimmung23Ablehnung20
7.6.2012Antrag Imper-Mels zu Ziff. 25 (neu)53Zustimmung38Ablehnung29
7.6.2012Antrag CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 22 (neu)44Zustimmung49Ablehnung27
7.6.2012Ziff. 22 (neu)47Antrag CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion33Antrag Hilb-Zuzwil40
7.6.2012Antrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 21 (neu)56Zustimmung42Ablehnung22
7.6.2012Antrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu Ziff. 20 (neu)64Zustimmung29Ablehnung27
7.6.2012Antrag SVP-Fraktion zu Ziff. 17 (neu)24Zustimmung69Ablehnung27
7.6.2012Antrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 16 (neu)54Zustimmung42Ablehnung24
7.6.2012Antrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 15 (neu)30Zustimmung65Ablehnung25
7.6.2012Antrag GLP/BDP-Fraktion / FDP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 14 (neu)83Zustimmung3Ablehnung34
7.6.2012Antrag FDP-Fraktion zu Ziff. 13 (neu)49Zustimmung52Ablehnung19
7.6.2012Antrag FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 12c (neu)46Zustimmung59Ablehnung15
7.6.2012Antrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu Ziff. 12b (neu)70Zustimmung34Ablehnung16
7.6.2012Antrag FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 12a (neu)49Zustimmung59Ablehnung12
7.6.2012Antrag Tinner-Wartau zu Ziff. 11 (neu)59Zustimmung24Ablehnung37
7.6.2012Ziff. 744Antrag SPG-Fraktion und FDP-Fraktion58Antrag der Finanzkommission18
7.6.2012Ziff. 525Antrag SPG-Fraktion79Antrag der Finanzkommission16
7.6.2012Ziff. 448Antrag Rüegg-St.Gallenkappel undStadler-Kirchberg / Suter-Rapperswil-Jona / Storchenegger-Jonschwil52Antrag der Finanzkommission20
7.6.2012Ziff. 332Antrag SPG-Fraktion71Antrag der Finanzkommission17
7.6.2012Massnahme Ü531Antrag SPG-Fraktion68Antrag der Finanzkommission21
7.6.2012Antrag Güntzel-St.Gallen auf Verlängerung der Sitzung43Zustimmung56Ablehnung21
7.6.2012Massnahme Ü327Antrag SPG-Fraktion76Antrag der Finanzkommission17
7.6.2012Massnahme Ü232Antrag SPG-Fraktion74Antrag der Finanzkommission14
7.6.2012Massnahme E230Antrag SPG-Fraktion76Antrag der Finanzkommission14
7.6.2012Massnahme E131Antrag SVP-Fraktion78Antrag der Finanzkommission11
7.6.2012Massnahme S335Antrag FDP-Fraktion69Antrag der Finanzkommission16
7.6.2012Massnahme G336Antrag SPG-Fraktion68Antrag der Finanzkommission16
7.6.2012Antrag SVP-Fraktion und CVP-EVP-Fraktion zur Massnahme Q7 (neu)72Zustimmung37Ablehnung11
7.6.2012Antrag Jud-Schmerikon zur Massnahme Q6 (neu)52Zustimmung56Ablehnung12
7.6.2012Massnahme Q320Antrag SPG-Fraktion82Antrag der Finanzkommission18
7.6.2012Massnahme Q222Antrag SPG-Fraktion80Antrag der Finanzkommission18
7.6.2012Massnahme Q122Antrag Surber-St.Gallen79Antrag der Finanzkommission19
6.6.2012Antrag CVP-EVP-Fraktion und SVP-Fraktion zur Massnahme K54 (neu)52Zustimmung53Ablehnung15
6.6.2012Massnahme K5336Antrag SPG-Fraktion71Antrag der Finanzkommission13
6.6.2012Massnahme K5344Antrag FDP-Fraktion62Antrag der Finanzkommission14
6.6.2012Massnahme K5096Antrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion11Antrag der Finanzkommission13
6.6.2012Massnahme K5024Antrag SPG-Fraktion83Antrag SVP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion13
6.6.2012Massnahme K4727Antrag SPG-Fraktion71Antrag der Finanzkommission22
6.6.2012Massnahme K4634Antrag SPG-Fraktion67Antrag der Finanzkommission19
6.6.2012Massnahme K4123Antrag SPG-Fraktion66Antrag der Finanzkommission31
6.6.2012Antrag SVP-Fraktion zur Massnahme K36bis (neu)39Zustimmung72Ablehnung9
6.6.2012Massnahme K3622Antrag SPG-Fraktion73Antrag der Finanzkommission25
6.6.2012Massnahme K3318Antrag SPG-Fraktion75Antrag der Finanzkommission27
6.6.2012Massnahme K3219Antrag SPG-Fraktion72Antrag der Finanzkommission29
6.6.2012Antrag FDP-Fraktion zur Massnahme K28bis (neu)22Zustimmung80Ablehnung18
6.6.2012Massnahme K2830Antrag SPG-Fraktion73Antrag der Finanzkommission17
6.6.2012Massnahme K2522Antrag SPG-Fraktion82Antrag der Finanzkommission16
6.6.2012Massnahme K2439Antrag SPG-Fraktion73Antrag der Finanzkommission8
6.6.2012Ordnungsantrag Rüesch-Wittenbach auf Verlängerung der Sitzung35Zustimmung69Ablehnung16
6.6.2012Massnahme K2226Antrag SPG-Fraktion83Antrag der Finanzkommission11
6.6.2012Massnahme K2135Antrag SPG-Fraktion74Antrag der Finanzkommission11
6.6.2012Massnahme K2026Antrag SPG-Fraktion82Antrag der Finanzkommission12
6.6.2012Massnahme K1442Antrag Boppart-Andwil und SPG-Fraktion66Antrag der Finanzkommission12
6.6.2012Massnahme K13 und K1542Antrag Boppart-Andwil70Antrag der Finanzkommission8
6.6.2012Massnahme K13 und K1572Antrag Boppart-Andwil39Antrag CVP-EVP-Fraktion9
6.6.2012Massnahme K1336Anträge Boppart-Andwil / SPG-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion76Antrag der Finanzkommission8
6.6.2012Massnahme K1250Antrag Heim-Gossau und SPG-Fraktion53Antrag der Finanzkommission17
6.6.2012Massnahme K926Antrag SPG-Fraktion71Antrag der Finanzkommission23
6.6.2012Massnahme K827Antrag SPG-Fraktion72Antrag der Finanzkommission21
6.6.2012Massnahme K641Antrag Widmer-Mosnang69Antrag der Finanzkommission10
6.6.2012Massnahme K663Antrag Widmer-Mosnang47Antrag SPG-Fraktion10
6.6.2012Massnahme K225Antrag SPG-Fraktion74Antrag der Finanzkommission21
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2012Wortmeldung

K14 (Bildungsdepartement / Berufsfachschulen: Festlegen eines maximalen Förderbeitrags für Lernende). beantragt die Massnahme K14 zu streichen.

Meine Interessen habe ich offen gelegt. Was uns mit der Massnahme K14 vorgelegt wird, ist ein weiterer Beinschuss für die Berufsbildung. Ich hoffe, dass die für diese Massnahme Verantwortlichen nie selber eine Lernende oder einen Lernenden haben, die Unterstützung brauchen. Wie ist es möglich, dass nach unserem kantonsrätlichen Entscheid diese Position zu kürzen, scheinbar 25 Prozent unserer St.Galler Jugendlichen diese Kurse dann nicht mehr benötigen. Zur Information: Mit der praktizierten flexiblen Schulkreiseinteilung werden Klassengrössen finanzpolitisch optimiert. Das heisst, es wird bei lernschwachen Lernenden auf 24 Lernende aufgestockt, mit der Gefahr, dass dann eben überdurchschnittlich viele Lehrabbrüche daraus erfolgen werden. Schon diese Massnahme zielt gegen die eher lernschwachen Jugendlichen – mit der Kürzung von Lernateliers, Stütz- und Förderkursen feuert man eine weitere Breitseite gegen das duale Bildungssystem, nein eigentlich gegen die Schwächsten ab. Es ist aus pädagogischer Sicht bedenklich und sozialpolitisch ein grober Unsinn, was im Namen von Sparpaketen abgeht. Scheinbar liegt die Verantwortung für unsere fast 20‘000 Berufsschüler viel weiter weg vom Herz und Verstand als der Geldbeutel einiger Verantwortungsträger, die eine solche Massnahme aufgegleist haben. Ich bitte Sie die Massnahme K14 zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der VSGP): Auf die Vorlage ist ??? einzutreten.

Ich beleuchte das Sparpaket aus Sicht der Gemeinden, welche bereit sind, einen Anteil am Sparpaket mitzutragen, obwohl sich die Begeisterung in Grenzen hält. An der kürzlich durchgeführten Generalversammlung der VSGP brachten die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten deutlich zum Ausdruck, dass bei einer finanziellen Beteiligung der Gemeinden die Kongruenz zwischen Lasten und Kosten zwingend einzuhalten ist. Deshalb übernehmen die Gemeinden nachstehende Beteiligungen gemäss Botschaft: Suchtberatung: 3,20 Mio. Franken, Invia/Schlufphuus 1,30 Mio. Franken.

Insbesondere stellt die Suchtberatung eine klassische Gemeindeaufgabe dar. Somit sind die Gemeinden bereit, diese Lasten zu übernehmen und stellen auch sicher, inskünftig das Angebot aufrechtzuerhalten.

So erklären sich die Gemeinden auch bereit, die Kosten der regionalen Giftsammelstelllen zu finanzieren und diese selbst oder durch Dritte betreiben zu lassen. Einen entsprechenden Prüfantrag unterbreiten wir. Die Gemeinden sind bereit, beim E-Government bis zu 5 Mio. Franken bereitzustellen, ebenso Investitions- und Betriebskosten bei den geografischen Informationssystemen zu tragen, wenn dies gewünscht ist. Die Gemeinden sind auch bereit, weitere zukunftsgerichtete Bereiche zu prüfen, wie der Aufbau eines Callcenters für Patientinnen und Patienten, damit die Hausärzte gefördert und zugleich die Notaufnahmen von Spitälern entlastet werden können.

Die Gemeinde unterstützen den Antrag der Finanzkommission, auf die Verzinsung der Unterdeckung der Lehrerpensionskasse zu verzichten. Die Lehrerpensionskasse weist eine Unterdeckung von über 230 Mio. Franken aus, jene des Staatspersonals eine solche von über 400 Mio. Franken. Diese Unterdeckung von über 600 Mio. Franken stellt eine weitere Sanierungsaufgabe dar, die gesamtheitlich angegangen werden muss. Deshalb kann es nicht angehen, dass die Gemeinden als eine der Sanierungsmassnahmen die Verzinsung übernehmen. Zudem besteht derzeit keine rechtliche Grundlage diese 7 Mio. Franken auf die Gemeinden bzw. Schulträger zu verteilen.

Desweitern betonen die Gemeinden einmal mehr, keine Verlagerungen im Bereich der Pflegefinanzierung, bei den Anteilen Steuern juristischer Personen zu akzeptieren.

Wir sind überzeugt, mit den Kostenbeteiligungen und Aufgabenübernahme und den weiteren Vorschlägen einen wesentlichen Beitrag zur Gesundung der Kantonsfinanzen beigetragen zu haben. Zudem erhöhen die Vorschläge in den Bereichen GIS und E-Government die Effizienz der Staatstätigkeit.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Hartmann-Flawil hat gesagt, wenn die FDP-Fraktion eben nie auf der Einnahmeseite etwas Hand bieten muss, dann muss man das machen. Da möchte ich klarstellen, dass dem nicht so ist. Wir haben einnahmeseitig Hand geboten. Sie wissen alle, mit dem Voranschlag 2012 haben wir den Steuerfuss um 10 Steuerfussprozente angehoben. Wir haben dem zugestimmt. Das sind 110 Mio. Franken. Wir haben heute der Pendlerabzugbeschränkung zugestimmt. Das sind für Kanton und Gemeinden Mehreinnahmen von 30 Mio. Franken. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Es ist nicht richtig, dass wir nicht auch einnahmeseitig Hand bieten.

Zu Eugster-Wil: Ich glaube schon, zwischen einer konkreten Kürzungsmassnahme, wie Sie es bei K54 wollten, und einem Auftrag ein drittes Sparpaket aufzugleisen, liegt ein gewisser Unterschied. Die Finanzkommission hat bereits für das Sparpaket I, das Sparpaket II dieses Vorgehen gewählt. Sie werden in Kürze auch der Finanzkommission angehören. Es kann durchaus sein, dass wir wiederum solche Anträge eingeben werden. Wir können sie dann diskutieren. Ich glaube nicht, dass man ein konkreter Antrag K54 umsetzen für das Jahr 2013 vergleichen kann mit einem Prüfungsauftrag für das Jahr 2014/2015. Das ist einfach nicht das Gleiche. Aber da bin ich mit Eugster-Wil gleicher Meinung. Wenn man es nicht will, dann muss man das ablehnen. Wenn man aber dann das Gefühl hat, man könne dann trotzdem die Steuerfusserhöhung irgendwie mit welchen Massnahmen auch immer zu vermeiden, dann wird es schwierig und dann müssen Sie kreativ werden. Ich bin dann gespannt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich habe es bereits gestern angetönt, dass die FDP-Fraktion diese Massnahme unterstützen wird. Ich habe auch bereits gestern gesagt, ich finde diesen Vorschlag sinnvoller, als den Kahlschlag im Baudepartement, weil er uns mehr Flexibilität gibt und dazu stehe ich auch heute Morgen noch. Wenn nun von Hartmann-Flawil dargelegt wird, dass diese Massnahme zur Folge hätte, dass man über 200 Personen entlassen muss. Das wäre eine Variante, es gibt aber aus unserer Sicht sinnvollere und bessere Ansätze. Ich erinnere nur daran, dass Regierungsrat Martin Gehrer erwähnt hat, dass die Regierung eine Aussetzung des Stufenanstiegs auch schon diskutiert hat – er hat es mit der Ultimo Ratio erwähnt –, und dass man das allenfalls für den Budgetvoranschlag 2013 machen müsste.

Eine Aussetzung des Stufenanstieges, das haben wir auch in der Finanzkommission diskutiert, würde weniger Mehrausgaben von 14 Mio. Franken bringen. Mit 2013 die geforderte Massnahme 13 Mio. Franken einzusparen, wäre mit einer Aussetzung des Stufenanstieges denkabar, es müsste damit niemand entlassen werden. Das wäre auch eine Variante. Es gibt aber auch Mischformen, das hat Regierungsrat Gehrer bereits angetönt. Mit dieser Massnahme geht es darum, dass wir den Personalaufwand für die kommenden Jahren plafonieren wollen. Wenn Sie den AFP 2013/2015 anschauen, so sind die Planwerte brutto, so dass der Personalanstieg um 2,5 Prozent ansteigt in den kommenden Jahren. Mit dieser Massnahme würde es dazu führen, dass der Personalaufwand eigentlich eingefroren wird oder plafoniert.

Hand aufs Herz, wenn Sie im Dienstleistungssektor (Kanton) sanieren müssen, dann können Sie nicht davon ausgehen, dass das ohne Personalaufwand geht. Da muss man ehrlich sein. Hartmann-Flawil, ich stehe dazu, wir können darüber ehrlich Podiumsdiskussionen führen. Man muss aber auch sehen, dass dann im Personalbereich Einsparungen notwendig sind. Ich sage es nochmals, es geht uns darum, diesen Personalaufwand zu plafonieren.

Ich glaube, das ist eine Massnahme, die durchaus notwendig sein wird, um effektiv diesen Kantonsfinanzen nachhaltig zu sanieren. Es gibt schmerzhafte Einschnitte, das ist keine Frage. Aber wir müssen das tun. Es gibt neben Entlassungen noch viele kreative und bessere Vorschläge und ich hoffe, dass auch die Regierung, wenn Sie das gutheissen würden, an das denkt. Stufenanstieg auszusetzen ist für uns eine denkbare Variante.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion, der CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Der Antrag der VP-Fraktion, der CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion bezweckt, dass die entsprechenden Institutionen mehr Flexibilität erhalten in der Umsetzung dieser Sparvorgabe und es ist auch wichtig, dass die entsprechenden Beiträge genau gleich hoch bleiben und auch zwischen den Institutionen die entsprechenden, von der Regierung vorgesehenen Sparvolumen, so umgesetzt werden sollen. Aber es ermöglicht damit, dass das Kantonsspital weiterhin in einem gewissen Masse Forschung betreiben kann und damit auch im Konkurrenzwettkampf mit den Zentrumsspitälern weiterhin mithalten kann.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Sie sagen in Ihren Voten, dass dieses Referatesystem, wie wir es nennen – wir reden hier nicht von Massenvorlesungen, sondern von einem Referatesystem –, dass dieses pädagogisch nicht zu verantworten sei, das würde ja suggerieren, dass in der Tertiärstufen und in den Universitäten dieses Referatesystem zu einer schlechten Qualität führen würde. Ich glaube, wir können das alles nicht unterstützen, wenn Sie hier sagen, dass wenn wir hier in einer Pilotphase dies in den Mittelschulen testen, dass das dazu führen würde, dass das pädagogisch nicht zu verantworten wäre oder nicht sinnvoll ist. Als Vorbereitung für die Tertiärstufe macht das durchaus Sinn. Interkantonal und international ist das genau die Entwicklung, dass man im Gymnasialbereich oder bei den Mittelstufen solche Unterrichtsformen im Referatesystem vorantreibt. Das heisst nicht, dass es dann abschliessend nur noch so erfolgen soll, aber es macht durchaus Sinn als Vorbereitung für die Tertiärstufe.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Ich möchte darauf hinweisen, dass von der Mechanik her das Sicherheits- und Justizdepartement überproporzional betroffen sein wird, weil diese Sparmassnahmen ja im Verhältnis zu den zusätzlich beschlossenen Stellen ab 2005 vorgenommen werden. Da der Rat ja beschlossen hat, im Interesse der inneren Sicherheit das Corps aufzustocken, würde mein Departement da besonders bluten müssen. All denjenigen, denen die innere Sicherheit ein wesentliches und wichtiges Anliegen ist – ich schaue jetzt vor allem in diesen Sektor – möchte ich dies doch mit auf den Weg geben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: In der Tat, die Situation ist etwas komplex und ich hoffe, mit meinen Ausführungen etwas zur Klärung beitragen zu können. Der Polizeistützpunkt Oberbüren ist sanierungsbedürftig. Sanierungsbedürftig ist auch die Prüfhalle, die auf dem gleichen Gelände steht. Das Sicherheits- und Justizdepartement und das Baudepartement haben die Absicht, für die beiden Objekte Neubauten zu erstellen. Die Regierung hat im Investitionsprogramm die beiden Objekte aufgeführt. Die Prüfstelle des Strassenverkehrsamtes soll über den Strassenfonds finanziert werden und damit die Investitionsrechnung des allgemeinen Haushalts nicht belasten. Nach Ansicht der Regierung hätte der Neubau des Polizeistützpunktes, das sind etwa 15 Mio. Franken, über die allgemeine Rechnung finanziert werden müssen. Das heisst nun aber nicht, dass damit dann die ganzen Kosten beim Staatshaushalt geblieben wären. Wir hatten die selbe oder eine vergleichbare Situation bereits beim Polizeistützpunkt Schmerikon. Der wird im Moment abgeschrieben mit jährlich 1 Mio. Franken. Die Kantonspolizei erhält aber 70 Prozent dieser Abschreibungen aus dem Strassenfonds zurückerstattet. Das was die Finanzkommission will, ist mit anderen Worten zu mindest zu 70 Prozent bereits heute in der Praxis umgesetzt. Ich gehe davon aus, dass es rechtlich auch gar nicht zulässig ist, Bereuter-Rorschach hat das meines Erachtens zu recht angesprochen. Heute, in einer Situation, wo wir nur noch zweckgebundene Mittel in diesem Fonds haben, irgendetwas zu finanzieren, das mit der Strasse nichts zu tun hat, das nach meiner Beurteilung das Resultat dann auch bei Gutheissung dieses Antrages der Finanzkommission dasselbe sein wird, wie heute: 70 Prozent Strassenfonds, 30 Prozent allgemeine Rechnung. Damit jetzt nicht ein Durcheinander entsteht, wäre es mir am sympathischsten, wenn der Antrag zurückgezogen werden könnte. Denn wenn er jetz widererwarten sogar angenommen würde, könnten Auslegungsprobleme entstehen, indem sich jemand auf den Standpunkt stellen könnte; wir haben ja beschlossen, dass das alles zu Lasten des allgemeinen Haushalts gehen soll. Das möchte ich natürlich unter allen Umständen bei der gegebenen finanziellen Lage verhindern.

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen etwas zur Klärung beigetragen zu haben und ersuche Sie daher, den Antrag der Finanzkommission zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

E2 [Bildungsdepartement Anpassung der Studiengebühren (Universität und Fachhochschulen)]: beantragt im Namen der SPG-Fraktion, die Massnahme E2 zu streichen.

Bereits auf das Frühjahrssemester 2012 hat die Mehrheit dieses Rates eine markante Erhöhung der Studiengebühren an der Universität St.Gallen beschlossen. Bei den Schweizer Studierenden wurden die Gebühren um 25 Prozent erhöht, bei den Ausländerinnen und Ausländern verdoppelt. Nun sollen die Studiengebühren schon wieder erhöht werden. Die vorgeschlagene Erhöhung ist erneut massiv. Bei den Langzeitstudierenden sind Erhöhungen um bis zu 100 Prozent vorgeschlagen, bei Masterstudierenden um 50 Prozent, und bei ausländischen Studierenden ist ebenfalls eine Verdoppelung der Studiengebühren auf bis zu 8'000 Franken je Jahr vorgesehen. Bei der letzten Erhöhung wurde gesagt, dass die Mehreinnahmen zur Hälfte der Universität zukommen würden. Mit der gestern beschlossenen Verzichtsplanung bleibt der Universität von diesen Gebührenerhöhungen allerdings nichts mehr übrig. Auch bei den Fachhochschulen sind die Studiengebühren erst kürzlich erhöht worden, nun sollen sie auf Fr. 1'000.– pro Semester steigen. Angesichts dieser zweiten Studiengebührenerhöhung innert kürzester Zeit sowohl bei den Fachhochschulen als auch bei der Universität beruhigt es die SPG-Fraktion nicht – und sie spricht sicher auch im Namen der vielen Studierenden, die nicht wissen, welche Studiengebühren sie in zwei Jahren zahlen werden – wenn der Vorsteher des Bildungsdepartementes in seinem heutigen Votum zur Verzichtsplanung zugesichert hat, dass in Zukunft keine weiteren Gebührenerhöhungen mehr geplant sind. Sie befürchtet viel eher, dass weitere Gebührenerhöhungen folgen werden, insbesondere wenn das Gutachten der BAK Basel Economics AG beispielsweise für Ausländerinnen und Ausländer an der Universität St.Gallen von Studiengebühren bis zu Fr. 15'000.– jährlich spricht. Hier kann von Chancengleichheit und freiem Zugang zur Bildung keine Rede sein. Die Studierenden der Universität und der Fachhochschulen haben dem Kantonsrat weitere Argumente gegen die Studiengebührenerhöhungen direkt mitgeteilt.

Dem Antrag von GLP/BDP-Fraktion / FDP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Abschnitt II, Ziff. 14 (neu) habe ich entnommen, dass auch Teile des Rats erkennen, dass mit der Erhöhung der Studiengebühren die Attraktivität des Studiums im Kanton St.Gallen gefährdet ist und dass die Gefahr der Abwanderung, verbunden mit Folgekosten, besteht. Deshalb müssen wir hier und heute auf eine weitere Erhöhung der Studiengebühren verzichten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Frage an den Vorsteher des Bildungsdepartementes.

Ich habe eine Frage, die den ganzen Block der Fachhochschulen betrifft, die ich hier gerne einbringen möchte. In den Massnahmen K24 bis K28 wurden rund 4,5 Mio. Franken gespart, das zum Teil durch Sparmassnahmen und zum Teil durch Abwälzung und Aufhürdung von Gebühren auf die Wirtschaftspartner. Ich habe diese Massnahmen unterstützt, damit wir das Entlastungsziel erreichen können. Ich war aber nach Studium des BAK-Berichts etwas überrascht, dass die Regierung nicht auf die dortigen Hinweise eingeht, dass eigentlich Strukturbereinigungsmassnahmen genauer geprüft werden müssten. Ich beziehe mich hier explizit nicht einfach nur auf die NTB, die hier speziell herausgestrichen wird, sondern es geht mir hier um eine Gesamtschau. Ich war selbst mehrere Jahre Dozent an einer Fachhochschule und habe in dieser Zeit erlebt, wie die Bachelor Bildungsgänge explosionsartig zugenommen haben. Ich bin auch überzeugt, dass in der Schweiz hier eine weitere Bereinigung stattfinden wird und ich denke, dass es hier angebracht ist, im Kanton St.Gallen diese Gesamtschau zu machen und würde daher gerne von Regierungsrat Kölliker wissen, ob die Regierung angeregt durch das Gutachten vom BAK vor hat hier die Angebotsstrukturen im Bereich der Bachelor Studiengänge, vor allem auf der Fachhochschulebene genauer zu überprüfen oder ob Sie auf diesen Hinweis des BAK-Berichts nicht eingehen möchte und aufgrund welcher Gründe.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der Mehrheit der GLP/BDP-Fraktion):

Die GLP/BDP-Fraktion unterstützt diese Massnahme. Damit tragen die Studierenden einen bedeutenden Beitrag zum Sparpaket oder zur Gesundung der Staatsfinanzen bei. Würde ein solcher Beitrag aber nicht über eine Studiengebührenerhöhung erhoben, dann würde das bedeuten, dass bei den Fachhochschulen und bei der Universität weit umfangreichere Sparmassnahmen durchgeführt werden müssten. Damit wäre auch die Qualität der Lehre definitiv gefährdet. Ich habe mit Studierenden und mit Vertretern der Studentenschaft sowohl der Universität als auch der Hochschule für Technik Rapperswil (abgekürzt HSR) gesprochen. Das Verständnis, dass die Studentenschaft einen Beitrag zu leisten hat und leisten kann, ist durchaus vorhanden. Die Mehrheit der GLP/BDP-Fraktion gibt den Gegnern der Studiengebührenerhöhung insofern Recht - das ist aus ihrem Antrag zu Abschnitt II Ziff. 14 (neu) ersichtlich - als dass eine Grenze erreicht wird, die nach Stabilisierung ruft.

Zum Vorsteher des Bildungsdepartementes: Bei den ausländischen Studierenden ist es tatsächlich so, dass die Gebühren eine sehr schmerzhafte Höhe erreicht haben. Diese Gebühren können nicht mehr einfach durch einen Nebenjob gedeckt werden. Ist die Regierung bei Bedarf bereit, für den Studiendarlehensfonds allenfalls Kredite zu sprechen, damit diese Gruppe von Studierenden die Möglichkeit hat, ihr Studium zu finanzieren? Das Konsumkreditgesetz in der Schweiz kennt hier Regelungen, welche für diesen Zweck die Geldbeschaffung auf dem privaten Weg zum Teil grundsätzlich verhindern.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Zu diesem Prüfungsauftrag liegt ebenfall ein Brief des kantonalen Mittelschullehrerverbandes vor. Obwohl in diversen Leserbriefen der letzten Tage bei diesem Auftrag von verstraubten Ansichten gesprochen wird, möchte ich festhalten, dass dieser Auftrag aus der Finanzkommission kommt und ich diese lediglich gegen Aussen vertrete. Die Finanzkommission hat dies Auftrag einstimmig gefasst mit 14:0 Stimmen. Ich bitte Sie deshalb, den Streichungsantrag nicht zu beachten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Finanzkommission hat mit 11:1 Stimmen der Massnahme S3 deutlich den Vorzug gegeben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Ich möchte mich entschuldigen, bei K47 habe ich vergessen zu erwähnen, dass noch ein Schreiben des Verbandes der diplomierten Pflegefachpersonen an uns gerichtet wurde und das selbe gilt auch für die Massnahmen K50 und K51 der guten Ordnung halber.

Nun zur Massnahme K50. Dieser Streichungsantrag wurde in der Finanzkommission gestellt und abgelehnt. Die Finanzkommission hat die Massnahme mit 10:2 Stimmen gutgeheissen. Der Antrag der bürgerlichen Fraktionen wurde in der Finanzkommission nicht diskutiert, ist jedoch nur textmässig relevant, es bleibt also Ihnen überlassen, wie Sie sich da verhalten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Die Massnahem K47 ist die einzige Massnahme, die die Finanzkommission abgeändert hat. Ich verweise hier noch auf den Brief der Frauenzentrale des Kantons St.Gallen, wo es um die Stellenreduktion, Entlastungen im Präventionsbereich geht.

Die Finanzkommission hat sich von diesen Ausführungen umstimmen lassen, der Streichungsantrag, wie er von der SPG-Fraktion gestellt wurde, ist in der Finanzkommission auch gestellt worden. Die Finanzkommission hat jedoch dem Kürzungsantrag, wie er auf dem gelben Blatt vor Ihnen liegt, mit 10:3 Stimmen den Vorzug gegeben und ich bitte Sie, dem Antrag der Finanzkommission K47 zu folgen und den Streichungsantrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Ich verweise an dieser Stelle auf den Brief des kantonalen Mittelschullehrerinnen- und Mittelschullehrerverbandes St.Gallen, die zur Massnahme K20 gemeint hat, dass die kostensparende Wirkung dieser Massnahme zweifelhaft sei, weil für die Umsetzung zunächst Investitionen und ein Schulversuch nötig sind. Die Finanzkommission hat diesen Brief auch diskutiert und ist der Meinung, dass dieser Massnahme mit 12:2 Stimmen zugestimmt werden kann.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Ich verweise an dieser Stelle auf den Brief des kantonalen Bäuerinnenverbandes St.Gallen, in welchem eine Massnahme vorgeschlagen wurde, die hätte geheissen: Die Ausbildung sei auf zwei Schulstandorte zu beschränken. Ich stelle fest, dass dieser Antrag von keinem Kantonsrat oder Kantonsrätin übernommen worden ist. Der Antrag auf Streichung wurde in der Finanzkommission nicht gestellt, sondern die Finanzkommision hat dieser Massnahme klar 12:0, einstimmig zugestimmt und ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Massnahme K6 ist zuzustimmen, die Anträge sind abzulehnen.

Ich habe am Anfang gesagt, dass ich einen Hinweis gebe, wenn eine Petition oder Briefe eingegangen sind, das ist bei dieser Massnahme K6 der Fall. Da hat die Stadt Altstätten einen Brief eingereicht und hat uns ersucht, dass wir den horizontalen, interkommunalen Finanzausgleich in Erwägung ziehen sollen, ein Antrag in diesem Bereich ist nicht erfolgt.

Bei den Anträgen, die auf den grauen Blättern vor uns liegen, ist der Antrag der SPG-Fraktion in der Finanzkommission so gestellt worden, ein Streichungsantrag, wie Widmer-Mosnang ihn gestellt hat ist in der Kommission nicht erfolgt. Ich bitte Sie, in Namen der Finanzkommission die mit 8:3 Stimmen und 1 Enthaltung dieser Massnahme zugestimmt hat, dies ebenfalls zu tun und die beiden grauen Blätter abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Zur Übernahme eines Gebäudes gehört ganz konkret, dass der bauliche Zustand dieses Gebäudes überprüft wird und dass wenn man nach Übernahme und Erwerb des Gebäudes Mängel feststellt, dass man die entsprechenden Mängelrechte auch geltend macht. Über die Geltendmachung von Mängelrechten haben wir uns in diesem Schall schon verschiedentlich unterhalten. Ich möchte jetzt Regierungsrat Haag ganz konkret fragen: Wer hat das Gebäude geprüft? Wann wurde es geprüft? Welche Prüfungen wurden vorgenommen? Welche Mängel wurden festgestellt? Und wie und in welchem Umfang wurden gegenüber der ?? Mängelrechte geltend gemacht?

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ü2 (Departement des Innern Verzicht Förderung Sozialberufe). beantragt im Namen der SPG-Fraktion, die Massnahme Ü2 zu streichen.

Wie sie wissen wächst mit deremografischen Entwicklung im mehr der Bedarf an Betreuung bei betagten Menschen. Für diese Betreuung braucht es ausgewiesenes und qualifiziertes Fachpersonal. Mit dem Fördergeld, das nun auf Antrag der Regierung und der Fiko gestrichen werden soll, will man junge Menschen für die Sozialberufe gewinnen. So können junge Menschen auf diese wichtigen Berufe aufmerksam gemacht und dafür auch gewonnen werden einen Beruf im Betreuungsbereich zu erlernen.

Wir sind aber nicht nur bei den betagten Menschen auf qualifiziertes Personal angewiesen. Aber auch bei Menschen mit Behinderung und Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf braucht es sie. Auch hier gilt wie von mir bereits erwähnt, dass wir aktiv junge Menschen für diese Berufe gewinnen müssen. Und estdeshalb braucht es die entsprechenden Mittel und Werbung für diese Berufe, damit wir auch in Zukunft qualifiziertes Personal haben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Q2 entspricht ja der Massnahme Q1 (Personalgesetz: Reduktion Mehrkosten selbständige Institutionen). beantragt im Namen der SPG-Fraktion, die Massnahme Q2 zu streichen.

Die Reduktion der Mehrkosten für die zusätzlichen Ferientage ist für die selbstständigen Anstalten mit 24h Betrieb oder Pikettdiensten ohne zusätzliche Stellen nicht umsetzbar. Wird auf zusätzliche Stellen verzichtet, muss das vorhandene Personal dies auffangen und zwar mit Überzeit. In den Spitälern müssen die Patienten und Patientinnen gepflegt werden, d.h. die Dienstleistungen erbracht werden. Sie können nicht einfach auf die Strasse gestellt werden um die Ferientage irgendwie zu kompensieren. Bereits heute läuft das Personal in den Spitälern am Limit. Wird das Arbeitsvolumen zusätzlich erhöht steigt der Druck noch mehr an und die Ausfälle wegen Überlastung wird weiter zunehmen.

Es ist deshalb wichtig, dass für die Umsetzung der zusätzlichen Ferientage, vor allem in den Spitälern zusätzliche Stellen, wie in der Botschaft zum Personalgesetz vorgesehen, geschaffen werden.

Der Kantonsrat hat mit dem neuen Personalgesetz, wie Surber-St.Gallen bereits ausgeführt hat, dem Personal des Kantons zusätzliche Ferientage zugestanden dies ohne wenn und aber, übrigens eine Angleichung an die Privatwirtschaft. Unsere Ratsmitglieder weisen immer wieder auf die Privatwirtschaft hin, aber in diesem Fall wollen sie dies aber nicht gleich vollziehen. Ich bitte Sie, nach sieben Tagen der Inkraftsetzung des neuen Personalgesetz werden die ersten Korrekturen bereits angebracht, dies nicht zu machen und auf diese Stellen nicht zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen. Massnahme K22 ist zu streichen.

Besonders betroffen von der Massnahme sind die Assistentinnen und Assistenten die an der Uni arbeiten und ihren Doktor machen wollen. Mit der Erhöhung der Lehrbelastung der Ordinarien wird auch die Belastung der Assistentinnen und Assistenten zunehmen, da sie hauptsächlich diese Lehrerveranstaltungen vorbereiten. Zusätzlich sind sie von der Erhöhung der Studiengebühren für die ausländischen Studierenden betroffen. Assistentinnen und Assistenten gelten als Studierende und müssen somit Studiengebühren bezahlen. Die Mehrzahl an der HSG kommt aus dem Ausland, der Anteil von Schweizerinnen bzw. Schweizer hingegen ist marginal, etwa 10 Prozent. Mit der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen wird die Uni für Assistentinnen und Assistenten aus der Schweiz nicht attraktiver, was eigentlich erwünscht wäre und aus dem Ausland werden sich mit höchster Wahrscheinlichkeit weniger melden, die an der Uni das Doktorat machen wollen. Eine Uni ist jedoch auf gute Leute und somit auf gute Rahmenbedingungen angewiesen, weil sie im internationalen und schweizerischen Wettbewerb positionieren müssen.

Die Uni St.Gallen nimmt mit den Studiengebühren einen Spitzenplatz ein. Abschreckend für viele, ausser für die, die über genügend Kapital verfügen und Geld kein Thema ist. Nicht die Besten werden sich in Zukunft an der Uni St.Gallen eine Assistenz absolvieren sondern die mit dem grossen Portemonnaie. Auch St.Gallerinnen und St.Galler werden der UNI St.Gallen den Rücken zuwenden, weil es an andern Uni‘s attraktiver ist zu doktorieren und somit die Assistenzzeit zu absolvieren. Wollen Sie das?

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K9 (Departement des Innern / Kürzung der Denkmalpflegebeiträge). beantragt im Namen der SPG-Fraktion, die Kürzung der Beiträge an die Denkmalpflege bzw. deren Refinanzierung aus Mitteln des Lotteriefonds bis zum Jahr 2015 zu befristen.

Bei K9 handelt es sich um die Kürzung der Beiträge an die Denkmalpflege aus dem allgemeinen Haushalt und gleichzeitig ist vorgeschlagen, diese Kompensation in Zukunft über den Lotteriefonds zu machen. Nun, der Lotteriefonds wird immer mehr zweckentfremdet. Ganz speziell Richtung Denkmalpflege, die sowieso notleidend ist und ständig und in höherem Ausmass den Lotteriefonds belastet. Ich schlage Ihnen nicht eine Kürzung vor, ich schlage Ihnen nur eine Befristung dieser Massnahme vor. Ich schlage Ihnen vor, den Lotteriefonds nur bis 2015 mit dieser Übernahme aus dem Haushalt zu belassen und die Denkmalpflegebeiträge dann wieder über den Haushalt zu generieren, nicht mehr über den Lotteriefonds. Dieser soll weiterhin kleineren und grösseren Projekten im Bereiche der Kultur und des Sozialen dienen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion und CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich fühle mich von Regierungsrat Haag herausgefordert. Wenn er davon spricht, Gebäude zu erstellen als öffentliche Hand, die 15- bis 20 Liter Öl verbrauchen pro Quadratmeter beheizte Fläche und ja, dann wissen Sie genau dass das unseriös ist. Das von Ihnen propagierte und der Wirtschaft aufgedrückte St.Galler Modell gibt eine Grenze von 3,6 Liter je Quadratmeter vor. Also wenn Sie schon mit Zahlen operieren, dann bitte mit solchen, die den Gesetzen entsprechen. Wir haben nichts anderes gefordert, als dass der Kanton sich an die eigenen V-Vorschriften hält und nicht in Minergie P-Eco-Standard erstellt. Das wissen Sie auch. Das habe ich auch gesagt. Offenbar haben Sie nicht zugehört. Es sind nicht nur die Entstehungskosten, die Investitionen, die dadurch erhöht werden. Es sind vor allem die kürzeren Lebensdauern dieser Gebäudehüllen die ein Problem darstellen. Es sind vor allem die dadurch erhöhten Unterhalts- und Sanierungskosten, die künftigen Generationen zur Last fallen werden. Wenn wir schon mit Zahlen operieren, dann bitte, mit diesen die gültig sind.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 16: beantragt im Namen der SVP-Fraktion und CVP-EVP-Fraktion, eine neue Ziff. 16 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, für noch nicht geplante Hoch- und Tiefbauprojekte die Einführung von Minimalstandards für die Bau- und Energievorschriften sowie – soweit möglich – auch für die Brandschutzvorschriften zu prüfen und dem Kantonsrat darüber Bericht zu erstatten.»

Im Kanton St.Gallen stehen in den kommenden Jahren massive Investitionen bei Hoch- und Tiefbauvorhaben an. Alleine schon für Projekte im Gesundheits- und Bildungsdepartement belaufen sich die Investitionen auf eine knappe Milliarde Franken. Wie der Bericht des BAK Basel zeigt, sind die Raum- und Flächengrössen der kantonalen Bauten sehr grosszügig bemessen und liegen im oberen Bereich. Bei den kantonalen Bauvorhaben werden in aller Regel zudem bauliche Standards eingehalten, die weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Bau- und Energievorschriften hinausgehen. Abgesehen von den dadurch höheren Baukosten führt dies auch bei späteren Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten zu massiv höherem Aufwand.

Die CVP/EVP- und SVP-Fraktion beantragen der Regierung, die Standards bei den Raumgrössen zu minimieren und dadurch den Investitionskostenbedarf zu senken. Ebenso sollen bei allen aktuellen und künftigen Projekten keine Luxuslösungen mehr angestrebt, sondern generell auf die Einhaltung der geltenden Bau- und Energievorschriften abgestellt werden. Die Regierung wird gebeten, diese Massnahme so rasch als möglich umzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K46 (Gesundheitsdepartement / Verschiebung des Ausbaus der teilstationären Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie). beantragt im Namen der SPG-Fraktion die Massnahme K46 zu streichen.

Im Geschäftsbericht 2011 wird ausführlich über die wohnortnahe psychiatrische Betreuung geschrieben, aber die Jugendlichen gingen dabei vergessen. Schon im Psychiatriekonzept von 1989 wurde die teilstationäre Versorgung für die Jugendpsychiatrie geplant – und ist jetzt, 23 Jahre später, immer noch nicht umgesetzt. Haben Jugendliche keine Lobby, die sich für sie einsetzt? Mitglieder der Finanzkommission: Haben Sie sich die Mühe genommen und sich beim Jugendpsychiatrischen Dienst nach den Konsequenzen erkundigt, bevor Sie diese VerschiebungsMassnahme auf unbestimmte Zeit zugestimmt haben?

Ohne die teilstationäre Behandlung können die Fachkräfte nicht genug intensiv mit der Familie arbeiten. Oft werden diese Jugendliche in andere Kantone überwiesen.

Ich zitiere den Geschäftsbericht der Regierung: «Der Kanton hat den Auftrag, eine zeitgemässe zukunftsgerichtete psychiatrische Versorgung anzubieten»

lassen wir die Regierung diesen Auftrag erfüllen und streichen wir diese Massnahme aus dem Sparpaket.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Diese Übergangsmassnahme Ü3 ärgert mich ebenfalls masslos. Eine zusätzliche Ferienwoche für die Berufsfachschulen das tönt ja für die Vollzeitlehrkräfte und einen grossen Teil der Schülerinnen und Schüler verlockend. Auch ist der einmalige Spareffekt von Fr. 700'000.– für die leehre Staatskasse sicherlich von Nutzen. Aber was für Signale sendet hier ein Kanton in die Bevölkerung oder in die ganze Schweiz aus? Haben wir in diesem Kanton wirklich erste Anzeichen von griechischen Verhältnissen? Hat die gezielte Ausbildung von jungen Leuten keinen höheren Stellenwert mehr? Wie erklären wir das den Teilzeitlehrkräften, welche ohne einen Überstundensaldo eine Woche unbezahlten Urlaub beziehen müssen? Ich bezweifle, dass diese Massnahme mit dem neuen Personalgesetz kompatibel ist. Hoffen wir einfach, dass wir hier kein Eigentor schiessen. Als Bildungspolitiker kann ich einfach nicht hinter dieser Massnahme stehen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff 3. beantragt im Namen der SPG-Fraktion, Ziff. 3 zu streichen.

Die Finanzkommission möchte, dass über die Wirtschaftsmittelschule ein Bericht erstellt wird im Vergleich mit der Berufsmatura. Wir erachten einen solchen Bericht unnötig. Wer sich ein bisschen auskennt, weiss, dass die WMS eine der Lehrgänge auf der Sekundarstufe II ist, der wohl am besten evaluiert ist, der permanent begleitet und weiterentwickelt wurde und der ein günstiges Angebot ist im Vergleich zum Gymnasium und der seine Existenzberechtigung hat. Es erscheint mir als willkürlich, wenn gerade diese Schule vermehrt geprüft werden sollte, womöglich im Hinblick darauf, dass man sie schliessen könnte. Ich lege Ihnen ans Herz jetzt auch zu vollziehen, was Sie fordern. Nich irgendwelche unnötige Berichte zu verlangen über Dinge, mit denen Sie in zwei bis drei Sätzen informiert werden könnten, wenn Sie das wirklich wollten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir hatten keine Zeit, uns auf diese Streichungsmassnahme einzulesen, es gab keine Grundlagen dazu. Sie kommt für uns zum jetzigen Zeitpunkt etwas handstreichartig daher. Wir möchte nicht Hand bieten ohne seriöse Abklärung irgendeiner Schule mit einem kurzen Klick von der Bildungslandschaft zu fegen. Die Begründungen zur Ablehnung dieser Streichung hat weitgehend Scheitlin-St.Gallen bereits geliefert. Durchaus kann es sein, dass diese Ersatzmassnahme zu einem späteren Zeitpunkt wieder diskutiert werden soll, aber dann haben wir Grundlagen, dann verfügen wir über Informationen zur komplexen Oberstufensituation in der Stadt St.Gallen und der Umgebung.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

zieht den Antrag der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion zurück.

Zum Regierungspräsidenten: Es gibt auch zwei Gemeindepräsidenten in diesem Kantonsrat, die dafür sind. Es gibt nicht nur Gemeindepräsidenten, die dagegen sind. Die CVP-EVP-Fraktion und die SVP-Fraktion ziehen den Antrag zurück. Kündigen aber gleichzeitig eine Motion an.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich wiederspreche weder Brändle Karl-Bütschwil noch unserem Präsidenten der VSGP Tinner-Wartau. Ich glaube Strukturbereinigungen sind wichtig und es ist auch so, dass die von unten nach oben wachsen müssen. Aber ich glaube wir sind - und so hat es auch Tinner-Wartau festgestellt und auch im Rahmen der Verabschiedung von Regierungsrätin Kathrin Hilber wurde das als ihr Erfolg auch bezeichnet - seit Jahren daran. Gemeinden werden auch zukünftig sich auf den Weg machen.

Der Kanton ist in einer schwierigen finanziellen Lage. Viele Bürgerinnen und Bürger verstehen es nicht, auf der einen Seite Steuererhöhung und auf der anderen Seite das besonderes Eigenkapital, ich glaube in der Höhe von rund 550 Mio. Franken. Der formulierte Antrag, lädt die Regierung ein, dem Kantonsrat einen Vorschlag zu unterberieten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist mehrmals ausgeführt worden, dass man hier einen grossen Bericht machen müsse, dass hier viel Kosten verursacht würden. Wenn man auch die Begründung der Regierung auf Seite 47 liest, wo die Ersatzmassnahme bereits aufgeführt ist und auch einige Begründungen dargelegt wurden, wenn man das Bild heute ansieht mit etwa 400 Schülerinnen und Schüler, da bin ich ein klarer Verfechter der dualen Berufsausbildung, wenn man den demografischen Wandel betrachtet, werden wir im kaufmännischen Bereich einige Lehrlinge weniger haben, als dass man hier droht oder sagt, das könne nicht aufgefangen werden. Das ist jetzt irgendwo schwarz gemalt. Wir möchten hier von unserer Fraktion wirklich eine saubere Auslegeordnung. Wir möchten auch die Wirtschaft miteinbeziehen. Wenn man heute in der Wirtschaft rumspricht, dann ist es durchaus so, wenn jemand im Arbeitsmarkt gesucht wird, hat jemand der mit der neuen kaufmännischen Grundausbildung, mit der Basis-, Erweiterten- oder Berufsmaturitäts-Ausbildung wo er auch eine Fachhochschulreife erreichen kann und heute eine Durchdringung in den höheren Bereich der Schulen geführt werden kann. Sehen wir hier eine klare Doppelspurigkeit. Es geht darum, wir stellen nicht den Antrag es abzuschaffen, aber wir stellen den Antrag, es zu prüfen. Wir reden von 6 Mio. Franken. Hier wird etwas für den Bericht gebraucht, das vermutlich im Bildungsdepartement grösstenteils schon aufgearbeitet worden ist, weil die Massnahme ja diskutiert worden ist. Es geht uns darum, dass wir wirklich konkrete Zahlen haben und dann entscheiden können.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion bzw. der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Dieser Antrag ist eine erträgliche Opfersymtetrie, die hier gefordert wird. Es kann auch versucht werden, einige Projekte selber zu mache, vor allem betraglich. Wenn wir jetzt sehen, dass die Massnahme Q6 keine Merheit gefunden hat, ist es durchaus verträglich, dass diese Massnahme gutgeheissen wird. Ich möchte aber noch einen Hinweis machen, dass man jetzt nicht versucht durch Personalmassnahmen, obwohl Q6 nicht gutgeheissen worden ist, beim Budget 2013 haben wir gewisse Erwartungen deklariert, das nicht Leistungen ausgelagert werden. (Satz???)

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen. Die Massnahme K20 ist zu streichen.

Wenn wir schon eine Simulation der universitären Verhältnisse an den Mittelschulen verlangen, so sollten wir vielleicht gleich verlangen, dass alle Klassen einer Stufe gemeinsam unterrichtet werden, so dass der Platz im Klassenzimmer, beziehungsweise in der Aula nicht ausreicht, die Schülerinnen und Schüler bereits ein halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn da sein müssen, um einen Platz zu ergattern und zum Schluss dann doch viele von ihnen auf dem Boden sitzend oder stehend dem Unterricht folgen müssen. Das wären dann wirklich universitäre Verhältnisse – auf die universitären Verhältnisse kommen wir ja noch zu sprechen. Die Mittelschule ist gerade nicht Universität, sondern Schule. Ich war bis anhin der Meinung, dass es eine Errungenschaft des heutigen Schulsystems ist, dass Klassen in einer Grösse unterrichtet werden, die einen interaktiven Unterricht erlaubt und die eine gute Betreuung durch die Lehrpersonen ermöglicht. Zudem ist zu bemerken, dass diese Massnahme gar nicht umsetzbar ist, das es an den notwendigen Unterrichtsräumen in entsprechender Grösse fehlt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K25 (Bildungsdepartement / FHS St.Gallen: Kosteneinsparung in der Lehre) beantragt im Namen der SPG-Fraktion die Massnahme K25 zu streichen.

spricht im Namen von Lemmenmeier-St.Gallen (krank):

Nachdem an der Fachhochschule St.Gallen der Unterricht schon seit Jahren sogenannt «fokussiert» wurde, soll nun die Lehre durch ein «Bündel von Einzelmassnahmen» weiter abgebaut werden. Dabei werden, wie in vielen Bereichen, die einzelnen Massnahmen nicht weiter ausgeführt und über eine verschärfte Selektion will man die Zahl der Studierenden senken und damit die Kosten vermindern. Gegen diese weitere Verschlechterung der Lehre wehren wir uns mit aller Entschiedenheit und dies aus drei Gründen:

  1. Seit Einführung der FHS-Bildung wurde der Kontaktunterricht – wie man dem Tagblatt vom 27. September 2011 entnehmen kann – halbiert. Sogenanntes «Selbststudium» und sogenannte «Projektarbeit» haben diesen Abbau ersetzt. Das hat zu einer massiven Absenkung des Anspruchsniveaus und zu hohen Durchfallquoten geführt. Die Lehre ist heute in einem Mass ausgedünnt, dass von einer ungenügenden Vorbereitung auf die Berufsanforderungen gesprochen werden muss. Ein weiterer Abbau ist unverantwortlich.

  2. Die Ausbildung an der Fachhochschule St.Gallen verliert dadurch an Attraktivität und es setzt eine Abwanderung an andere Fachhochschulen ein, was zu höheren FHV-Beiträgen an andere Kantone führt. Insgesamt wird der Staatshaushalt mit dieser Massnahme nicht stabilisiert, sondern weiter aus dem Lot gebracht.

  3. Die Abwanderung von Studierenden wird langfristig negative Folgen für den Arbeitsmarkt haben und den schon bestehenden Fachkräftemangel in der Ostschweiz verschärfen. Anstatt den Standort zu fördern, führt die unnütze Sparerei zur Verschlechterung der Attraktivität. Wir sollten alles tun, um den anhaltenden Brain dram aus der Ostschweiz zu stoppen.

Die Massnahme K25 senkt in Wahrheit die Kosten nicht und funktioniert als Sparmassnahme nicht, weil der Schaden für den Wirtschafts- und Bildungsstandort St.Gallen in keinem Verhältnis zum eingesparten Geld steht.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

die Massnahme K14 ist zu streichen.

Am Sonntag jammern gewisse Kreise darüber, dass vermehrt ausländische Arbeitskräfte freie Schweizer Stellen besetzen. Und am Mittwoch lamentieren die gleichen oder fast die gleichen Kreise darüber was sie unternehmen könnten, um diesen Missstand noch zu beschleunigen. Das leuchtet nicht ein. Wenn Sie Leuten, insbesondere jungen Leuten eine gute Chance geben möchten sich auf dem Arbeitsmarkt schnell zu etablieren, dann bitte ich Sie sehr, diese Massnahme abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Einige Sprecher und Sprecherinnen haben sich bemüht, Familienbudgets für ihre Diskussion heranzuziehen und zu erklären, wie richtig es ist, was uns die Regierung vorschlägt. Ich teile diese Meinung grösstenteils nicht. Ich bin der Meinung, dass dieses Sparpaket eine wesentliche Gruppe, die ist zwar klein, aber sie ist «steinreich». Diese Gruppe wird gänzlich verschont. Leute, die über sehr hohe Einkommen verfügen, Leute die sehr grosse Vermögen halten, die werden geschont und wenn ich diese wieder auf die Familie übertrage, dann wäre das so, wie eine Familie mit zwei Kindern, eine Familie die auch noch ein bisschen ein soziales Herz hat, sie pflegt zum Beispiel auch noch die Grossmutter und das Geld wird enger. Der Vater entscheidet sich neu für einen Porsche Cayenne, die Mutter reduziert ihr Budget von der C-Klasse in die A-Klasse und den Kindern werden die Taschengelder gestrichen und das Menü auf Haferflocken reduziert und der Grossmutter werden Pflegeleistungen massiv gekürzt und das Taschengeld ebenso. Wenn Sie das als gerecht empfinden, dann muss ich Ihnen leider sagen, das wird die Mehrheit der Bevölkerung vermutlich nicht als gerecht empfinden. Es wurde erwähnt, dass wenn man vor den Wahlen solche Vorschläge gemacht hätte, einige Parteien auf der rechten Seite vermutlich einige Abstriche machen müssten.

Ein letztes Beispiel zur SVP-Fraktion: Die SVP-Fraktion sagt, die Streichung des Pendlerabzugs werde nicht mitgetragen, es sei eine versteckte Steuererhöhung. Was ist denn die Reduktion, respektive die Erhöhung der Studiengebühren für eine Familie? Sie glauben ja nicht im Ernst, dass diese Kinder diese Gelder von irgendwoher erhalten, sondern diese Gebühren zahlen die Eltern und was ist das anderes, als eine versteckte Steuerfusserhöhung. Ich bitte Sie sehr, die Mehrheit dieser Massnahmen abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K28bis [neu] (Bildungsdepartement / Streichung des Kantonsbeitrags für die katholische Kantonssekundarschule). beantragt im Namen der FDP-Fraktion eine neue Massnahme K28bis mit folgendem Wortlaut: «Streichung des Kantonsbeitrags für die katholische Kantonssekundarschule (Flade)» und mit einer Entlastungswirkung von 2 Mio. Franken im Jahr 2015.

Ich spreche zur Massnahme K28bis die exakt der Massnahme EM4 entspricht, auf der Seite 46 im Bericht der Regierung.

Man hätte dieses Thema vielleicht auch unter Staatsbeiträge abhandeln können, aber ich denke es wurde so traktandiert, weil es in den Bildungsbereich gehört.

Wie die Regierung in ihrem Bericht zu EM4 ausführt, das ist im zweit untersten Absatz zu ersehen, hält sie die Streichung diese Staatsbeitrages von 2 Mio. Franken ab dem Jahr 2015 als grundsätzlich sachgerecht. Sie will die Diskussion aber losgelöst vom Sparpaket II führen. Diese Beurteilung teilen wir nicht. Die Diskussion eines nicht sachgerechten Staatsbeitrages soll genau heute geführt werden, denn es geht um eine finanzpolitische Beurteilung.

Dass es sich bei dieser Sekundarschule um eine sehr gute Bildungseinrichtung handelt, ich habe in den Diskussionen bisweilen sogar den Begriff «Eliteschule aus St.Gallen» gehört, das ist unbestritten, aber es ist nun einmal so, dass die Führung und auch die Bezuschussung von Oberstufen keine Aufgabe des Kantons ist, sondern es ist eine Aufgabe der Gemeinden und diese Aufgabenteilung wird genau an einem, an diesem Fall durchbrochen. Als besonders ungerecht empfinden wir es, dass der Kanton auf einem anderen Weg und auf dem Land Oberstufenschule zur Schliessung gezwungen hat und sich hier einen Staatsbeitrag weiterhin leistet, den die Regierung als nicht sachgerecht beurteilt. Es gibt auch an anderen Orten zahlreiche Privatschulen, welche ausgezeichnete Bildungsarbeit leisten und diese Privatschulen erhalten auch keine Beiträge des Kantons. So besteht beispielsweise in der Stadt Wil eine analoge katholisch ausgerichtete Mädchensekundarschule (wie Flade), welche durch das Kloster St.Katharina getragen wird. Ebenfalls eine sehr gute Bildungseinrichtung und auch diese Schule bekommt keine Staatsbeiträge. Wenn Sie nun also dem Antrag K28bis zustimmen, dann greift diese Massnahme erst im Jahr 2015. Die Trägerschaft der betroffenen Schule und auch der betroffenen Stadt St.Gallen haben also drei Jahre Zeit, um gemeinsam eine neue Lösung zu finden. Keine Schüler werden letztlich darunter leiden. Die Regierung präsentiert uns insgesamt also mit EM4 oder K28bis auf dem Silbertablett eine Sparmöglichkeit, welche sachgerecht ist und letztlich im Bildungsbereich keine Qualitätseinbussen nach sich zieht.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Die Streichungsanträge der SPG- und FDP-Fraktion sind abzulehnen.

Wir könnten jetzt in einen arabischen Bazar eintreten und ich könnte sagen, ja ich bin bereit so viel zu übernehmen. Thalmann-Kirchberg würde sagen, nein das ist noch zu wenig, wäre besser etwas mehr. Ich sage Ihnen nur Folgendes: Die Tonhalle ist ein Haus aus dem Jahr 1907. Es ist ein Jugendstilbau. Dieses steht unter Bundesschutz. Die Stadt hat in den 30er-Jahren, in den 60er-Jahren, in den 90er-Jahren und jetzt im Jahr 2009 grössere Sanierungen in Millionenhöhe gemacht. Das ist nun mal so bei einem Gebäude. Das letzte - Sie haben es gehört - war die Bühne- und Akustik, die für 2,3 Mio. Franken im Jahr 2009 neu gemacht wurden. Regelmässig mussten Investitionen getätigt werden in Millionenhöhe. Das ist bei einem Haus, wie es die Tonhalle ist, die auch sehr intensiv genutzt wird. Das ist eben so. Wenn die Stadt jährlich einfach im Unterhaltsbereich zwischen 200'000 Franken und einer halben Million eingesetzt hat. Das Gebäude ist jetzt seit dem Jahr 2010 in der Obhut des Kantons. Dann hat der Kanton in diesen zwei bis drei Jahren auch bereits schon fast wieder, ich sage jetzt mal zwischen einer halben und einer Million investieren oder sanieren müssen, wenn wir das gleich gemacht hätten, wie die Stadt. Dieses Haus hat ohne, dass sie etwas machen einen grösseren Sanierungsbedarf. Das war bei der Übernahme in jedem Fall bekannt. Weil der Kanton und die Stadt haben die Übernahme gemeinsam gemacht. Es war bekannt, was zu sanieren war. Das war bekannt. Wir haben das gemeinsam auch in einer ordentlichen Art und Weise gemacht. Das ist also nicht irgend etwas das im Dunkeln aufgetaucht werde. Das Haus kommt aus dem Jahr 1907 und hat einen laufenden grösseren Unterhalt, den die Stadt getätigt hat. Ich bitte Sie, die Streichungsanträge abzulehnen. Sie wissen heute nicht, was das alles ansteht. Ich bin überzeugt, die Sanierung ist angesagt auf das Jahr 2015 jetzt im Investitionsprogramm. Wenn Sie ausrechnen: Da allein den Sanierungsbedarf, dann sind Sie schon auf einer rechten Höhe. Es bedarf schon der realistischen Beurteilung dieses Gebäudes. Es wäre leichtsinnig jetzt zu sagen, jetzt streichen wir das raus. Ich denke, wir müssen seriös wissen was dahinter steckt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Zuerst möchte ich meine Interessen offen legen. Ich vertrete die Stadt St.Gallen, die von der Streichung betroffene Gemeinde. Ich bitte Sie, den vorliegenden Streichungsantrag abzulehnen.

Die Regierung hat diese Massnahme sehr bewusst als Ersatzmassnahme definiert. Es handelt sich nicht um eine rein finanzpolitische, sondern um eine schulpolitische Massnahme, die genau überlegt sein will. Der Entscheid über die Weiterexistenz einer Schule darf nicht im Rahmen eines einfachen Sparbeschlusses, ohne genaue Faktenkenntnisse von diesem Rat getroffen werden. Streichung eines Beitrages von 2 Mio. Franken an die Flade hat existenzielle Bedeutung. Der Kantonsrat sollte die Beantragung, dieses Entscheides, wie im Sparpaket vorgeschlagen, der

Regierung überlassen. Sie muss bildungspolitisch beurteilen, ob sie an der Existenz der Flade als gesamtkantonale Schule mit ihrem schulischen Konzept festhalten will.

Es handelt sich primär um einen bildungspolitischen Entscheid von grosser Tragweite. Es sei hier festgehalten, dass nicht Apriori davon ausgegangen werden kann, dass die Stadt St.Gallen diesen Betrag einfach so übernehmen wird. Sie hat ihren eigenen Beitrag erst für dieses Jahr auf 2,5 Mio. Franken erhöht. Da es keine rechtliche Grundlage für eine Verpflichtung der Stadt zur Finanzierung der Flade gibt, wird sich die Stadt überlegen müssen, ob sie ihren Beitrag um diese 2 Mio. Franken erhöhen kann und will. Bei einem Ausbleiben des Beitrages würde das vermutlich das «Aus» der Schule bedeuten. Mit anderen Worten, für die etwa 500 Stadtschüler und die 250 aus anderen Gemeinden des Kantons stammenden Schülerinnen und Schüler müssten andere Lösungen gefunden werden. Neben finanziellen Auswirkungen hätte das derzeit in der Stadt und den anderen betroffenen Gemeinden unüberblickbare Konsequenzen auf die Schulraumplanung und die Klassenplanung. Aufgrund all der Konsequenzen ist diese Massnahme in einen breiteren bildungspolitischen Kontext zu stellen und darf nicht einfach so im Rahmen eines Sparpaketes gefällt werden. Der Kantonsrat kennt die Konsequenzen im heutigen Zeitpunkt nicht. Die Massnahme verbleibt als Ersatzmassnahme und die Regierung kann diese wenn notwendig und wohlüberlegt beantragen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist leider eine Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten die Mobilität in grossem Masse zugenommen hat. Dieser Entwicklung wird sich die GLP/BDP-Fraktion entgegensetzen und ihr Möglichstes tun, damit sie gestoppt und wieder umgekehrt werden kann. Der durchschnittliche Pendlerweg beträgt je nach Quelle zwischen 15 und 20 Kilometern. Dass dieser Weg möglichst ökologisch zurückgelegt werden soll, ist Ziel zahlreicher politischer Massnahmen. Dass heute die Benutzung des Individualverkehrs steuerlich gefördert und sogar subventioniert wird, ist eine Ungerechtigkeit, welche die GLP/BDP-Fraktion äusserst stört. Für die Bevölkerung, die aus weniger erschlossenen oder abgelegenen Regionen und Gebieten kommt, stehen an den meisten Bahnhöfen Park and Ride-Plätze zur Verfügung. Das bietet die Möglichkeit für eine Kombination von Individual- und öffentlichem Verkehr (abgekürzt öV). Ich habe vergangene Woche auf dem Park and Ride-Parkplatz am Bahnhof Gossau einmal geschaut, wie viele Autos denn dort parkiert sind. Der Parkplatz war voll und mit mehr als der Hälfte mit Autos aus dem Appenzellerland belegt. Das zeigt mir, dass auch aus entlegenen und schlecht erschlossenen Gebieten die Bahn benutzt wird. Die GLP/BDP-Fraktion ist einstimmig für die Angleichung des Pendlerabzuges.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich unterstütze den Antrag der SPG-Fraktion aus zwei Gründen:

  1. Die Qualität des Ausbildungsganges;

  2. Die Unnötigkeit eines zusätzlichen Berichts.

Zur Qualität: Bei der WMS und WMI handelts es sich um ein attraktives Angebot, das sich mit einem höheren Anteil an schulischem Direktunterricht gegenüber einer Berufslehre auch mit WMS auszeichnet. Es ist eine parxisorientierte Ausbildung, die sich durch ein jähriges Berufspraktikum, bei dem die Schülerinnen und Schüler während der ganzen Arbeitswoche am Arbeitsplatz sind, auszeichnet. Deshalb ist es keine Doppelspurigkeit, wenn wir zwischen Gymnasium und Berufslehre mit BMS auch eine WMS/WMI anbieten. Persönlich habe ich gute Erfahrungen mit Absolventinnen und Absolventen dieser Schule, die bei uns in der Ortsbürgergemeinde zum Beispiel tätig sind. Sie sind ab Beginn produktiv einsetzbar und sie haben hohe Erfolgschancen bei weiterführenden Ausbildungen, seien es HF- oder Fachhochschulausbildungen.

Ein zusätlicher Bericht ist unnötig, denn die Qualität und die Notwendigkeit des Lehrgangs muss man nicht in einem zusätzlichen, umfangreichen Bericht beschreiben. Letzte Woche hat die Kantonsschule am Brühl bei 217 Schülerinnen und Schülern ganz kurz nachgefragt, was sie gewählt hätten, wenn es keine WMS oder WMI gegeben hätte. 105 haben geantwortet, sie hätten sich eine Lehrstelle im Bereich KV gesucht. Natürlich gibt es nicht zusätzliche Lehrstellen, sondern sie hätten irgendwie eine Stelle finden müssen und dabei andere verdrängt. Eine andere Anzahl hätte eine Informatiker-Lehrstelle gesucht. Sie wissen, dass dies nicht einfach ist. Ein Teil hätte eine BMS dazu genommen und dann ist es natürlich tatsächlich so, dass bei diesen etwa 100 Schülerinnen und Schülern eine Einsparung im Umfang von zwei bis drei Direktschulunterrichtstagen erzielt worden wäre. Ist das aber nötig? 98 von 217 Schülerinnen und Schülern haben gesagt, sie würden den Weg ins Gymnasium wählen, ob sie dann an dieser gymnasialen Ausbildungsstätte am richtigen Ort sind, ob das ihren Neigungen und Eignungen tatsächlich entsprechen würde bleibe mal dahingestellt. Wenn sie aber das Gynasium besuchen würden, gingen sie insgesamt ein Jahr länger in der Direktunterricht, in eine Ausbildungsstätte, die mindestens so teuer ist, wie die WMS. Hier bei der Hälfte der Schülerinnen und Schüler wäre der Spareffekt ins Gegenteil verkehrt. Vielmehr muss man dazu nicht ausführen. Ich bitte Sie, auf die Erstellung eines zusätzlichen Berichts zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion und der Antrag Jud-Schmerikon ist abzulehnen.

Ich muss auch etwas auscheren aus der bisher geäusserten Linie der FDP-Fraktion und versuche etwas zu differenzieren. Ich habe als Rekor der Kantonsschule vor einigen Jahren einen solchen Stufenanstiegsstreichungsmarathon miterlebt. Ich kann Ihnen sage, das war eine schlechte Zeit. Es hat genau die falschen getroffen, nämlich die jungen Lehrkräfte, die in einer ansteigenden Entwicklung waren, die darauf vertrauen konnten, dass sie bei einem verlässlichen Arbeitgeber angestellt sind. Das hat deutlich auf das Klima der Arbeit in dieser Schule durchgeschlagen. Ich kann Ihnen sogar sagen, dass ein paar Jahre später das Ganze korrigiert wurde, indem man bei diversen Lehrkräften einen zusätzlichen Stufenanstieg gewährt hat um diesem schlechten Klima einigermassen beizukommen. Es ist tatsächlich so, wie das Hartmann-Flawil gesagt hat, dass hängt einer Person, die eingestuft ist und sich in einer Laufbahn befindet über die ganze Entwicklungszeit in der staatlichen Anstellung an. Sie treffen aber nicht nur die Lehrkräfte, Sie treffen zum Beispiel in meinem jetztigen Wirkungskreis die jungen Forstwarte, der staatlichen Forstbetriebe, Sie treffen die Revierförster, die frisch angestellt worden sind, Sie treffen also auch Verwaltungsangestellte in einer aufsteigenden Karriere. Sie treffen nicht die Amtsleiter, die in der Maximalstufe sind, Sie treffen nicht die Mittelschullehrer, die in der Klasse A29 8 stehen und das ist eine ungute Sache. Ich möchte damit nur sagen, denken Sie nicht einfach der Stufenanstieg sei eine einfache Lösung, die Regierung wird das dann schon machen. Ich bin überzeugt, dass Regierungspräsident Gehrer das auch nicht unbedacht einfach machen wird, wenn es dann der Fall sein müsst, dann ist es tatsächlich die Ultima Ratio.

Wir kommen nicht um eine zusätzliche Einsparung, ich werde einen solchen allgemeinen Antrag zum Suchen von weiteren Einsparungen persönlich unterstützen. Aber wir sollten es nicht so machen, dass wir einfach verschiedene Ideen haben, denn die Regierung ist eigentlich aufgefordert, die Ideen zu sammeln und ein Packet zu schnüren. Das hat sie mit dem Paket II gemacht. Sie wird es voraussichtlich mit einem Paket III auch machen müssen, aber dann hat sie die Möglichkeit, dies sorgfältig abzuklären. Sie hat ja jetzt das Signal, das gestrige Signal an das Baudepartement ist ja wirklich ein starkes Signal gewesen und sie hat auch das Signal aus dieser jetzigen Debatte, dass es auch im Personalbereich Massnahmen braucht. Bitte mache Sie das nicht so, indem Sie mit der Rasenmähermethode genau alle diejenigen treffen, die in einer aufsteigenden Lohnkarriere sind.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

zu Noger-St.Gallen:

Die Regierung hatte genug Zeit sich zu überlegen was und wie man es machen kann. Wenn in einem Sparpaket von 200 Mio. Franken, obwohl bereits bekannt war, dass die 200 Mio. Franken nicht genügen, um einen ausgeglichenen Finanzhaushalt hinzubekommen, das Personal nicht ernsthaft in die Prüfung miteinbezogen wurde, dann kann es keinen anderen Weg geben, als dass dieser Rat einen Auftrag allgemeinerer Art festlegt. Wenn Sie sagen, wir könnten einen Auftrag zum weiteren Suchen erteilen, ich bin sogar der Meinung, dass die Regierung zu suchen hat ohne unseren Auftrag, aber wenn sie nichts findet, dann müssen wir helfen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte zum Votum Hoare-St.Gallen eine unterstützende Feststellung machen, nicht inhaltlich zu dieser Massnahme sondern zur Feststellung, dass man auch im Infrastrukturbereich oder im Baubereich sich Gedanken machen muss oder kann, das ist im Bildungsbereich so, aber auch in andern Bereichen. Gerade der Bildungsbereich ist für mich ein typischer Bereich, beginnend von den Kindergärten und Primarschulen, wo es in einer Stadt oder in einer grossen Gemeinde innert kurzer Zeit von einem Quartier zum andern Quartier völlig unterschiedliche Raum- oder Klassenbedürfnisse gibt, vermehrt mit modularen Systemen zu arbeiten. Ich bin mir bewusst, dass das Wort Containerbauten nicht unbedingt genehm ist. Aber wenn Sie überlegen oder schon gesehen haben, welche Möglichkeiten moderne Modularsysteme bieten und die Universität St.Gallen hatte das im Verwaltungsbereich positiv erlebt, wie mir viele Mitarbeitenden mitteilten. Man kann mit modernen Modularsystemen sehr wohnliche und sehr angenehme Infrastrukturen bauen, die mit wenig Aufwand in kurzer Zeit im gleichen Campus oder an einen andern Quartier (Stadt oder Ortschaft) verlegt werden können.

Ich bitte Sie, diese Bemerkung am Rande doch zu Kenntnis und zu Protokoll zu nehmen, weil das auch mit unserem Anliegen der Bauqualität im Kanton St.Gallen zusammenhängt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 21. beantragt im Namen der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion eine neue Ziff. 21 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen die Motion 42.09.13 unverzüglich umzusetzen und dem Kantonsrat den entsprechenden Nachtrag zum Sozialhilfegesetz zur Beratung in der Novembersession 2012 zu unterbreiten.

Ich kann es auch bei Ziff. 21 kurz machen. Es geht um dieselbe Thematik. Die Motion 42.09.13 wurde am 21. September 2009 - also bald vor drei Jahren - gutgeheissen. Wir haben bis heute die Antwort noch nicht. In der Begründung bei den noch pendenten Vorstössen zum Ende der letzten Amtsdauer wurden da diverse Hinweise gemacht, die für uns aber nicht nachvollziehbar sind. Denn andere Kantone konnten das schon längst so einführen und sind erfolgreich damit unterwegs. Wir bitten sehr, dass da etwas geschieht. Ich sehe keinen Grund warum wir über drei Jahre auf die Beantwortung dieser Motion warten müssen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-EVP, SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Zur Anfrage des Parteichefs der FDP-Fraktion: Selbstverständlich werden wir beim Durchkommen dieser K54 Massnahme Q6 entsprechend reduzieren und das Baudepartement entsprechend ausnehmen.

Ich möchte aber noch auf die anderen Punkte zurückkommen: Ein Hüftschuss, ein Racheakt und schlechtes Gefühl habe ich gehört. Überhaupt nicht. Sehr fundiert haben wir die Zahlen angeschaut, ausgerechnet, kontrollieren lassen. In den vergangenen Wochen haben wir alles mit der CVP-EVP-Fraktion erarbeitet. Wir haben ganz genau das Stellenwachstum aller einzelner Ämter vom Generalsekretariat über das AREG usw., das können wir alles nachliefern, wenn das Bedürfnis diesbezüglich so hoch ist. Jetzt sagen wir mal konkret in welchem Bereich. Jetzt ist es immer noch nicht konkret genug, jetzt verlangen Sie von uns noch, dass wir Herr Müller und Frau Meier beim Namen nennen. Ja irgendwo hört diese Geschichte auf, wir sind auf dieser Flugebene, als Parlament, dann kommt die Regierung, dann kommt der Regierungsrat und Vorsteher des Departementes, dann der Amtsleiter usw. Wir können nicht über fünf Stufen hinweg sagen, ob Herr Meier oder Frau Müller oder sonst jemand zu viel oder zu wenig ist. Dort hört es wirklich auf in der operativen Tätigkeit dieses Parlaments. Aber wir sagen klar und auch warum in welchen Bereichen. Was genau reduziert werden muss, auch das wäre zu operativ, aber wir können ganz viele Beispiele aufzählen, einige haben wir bereits gehört. Wir haben teilweise sehr komplizierte Verfahren, auch im Vergleich mit anderen Kantonen. Wir haben einen übertriebenen Perfektionismus. Das ist alles gut und recht, auch ich arbeite gerne sehr perfekt, aber wenn mir die Mittel gebunden sind, dann muss ich vielleicht einmal auf eine gewisse Art des Perfektionismuses verzichten, ohne darunter massiv gelitten wird.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich lege meine Interessen offen, die sind sicher nicht so wie bei meiner Vorrednerin, aber als ehemaliger Schüler dieser Schule und als Gemeindepräsident einer der umliegenden Gemeinde, die ebenfalls einige Schülerinnen und Schüler an die Flade schickt, infolge auch des guten Rufs, ist es mir ein Anliegen, diese 2 Mio. Franken nicht nur aus finanztechnischen Überlegungen anzusehen. Vor allem ist es einmal mehr nur eine Verschiebung. Ich gehe davon aus und hoffe es auch sehr, dass die Schule weiterhin Bestand hat und irgendjemand müsste das bezahlen und wie bereits erwähnt, von dem grössten Mitzahler, der Stadt St.Gallen, aber auch beispielsweise Tübach wäre hier betroffen. Vielleicht wäre es sogar möglich, dass einzelne Eltern mehr gefordert würden und somit nicht mehr für alle der Zugang zur Schule möglich ist und das ist zu verhindern.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K6 (Departement des Innern / Kürzung der Mittel im innerkantonalen Finanzausgleich). beantragt die Massnahme K6 zu streichen.

Wie Sie bereits der Begründung zum Antrag auf dem grauen Blatt entnehmen können, geht es nicht darum, diese Massnahme K6 aus dem Sparpaket zu streichen, beziehungsweise die geplanten Mittel nicht einzusparen, es geht vielmehr darum, vom Ablauf her diese Massnahme aus dem Paket zu entfernen.

Mit der Vorgabe von diesen 11,7 Mio. Franken verpassen wir der vorberatenden Kommission und dem ganzen Rat ein enges Korsett. Zu eng nach meiner Meinung, eine unnötige Vorgabe, für die Beratung des Wirksamkeitsberichts 2012 über den Vollzug des Finanzausgleichs und den Nachtrag zum Finanzausgleich.

Die Gemeinden tragen in verschiedenen Bereichen ihren Anteil zum Sparpaket bei. Weitere Optimierungsmöglichkeiten sind im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu erwarten.

In der Botschaft zur Massnahme K6 steht: Von der Kürzung der Finanzausgleichsmittel sind 72 Gemeinden betroffen. Nebst der Vorgabe von 11,7 Mio. Franken sind also gleich die Anzahl der Gemeinden vorbestimmt, welche bei der Sanierung des Staatshaushaltes belangt werden sollen. Wo sind die restlichen Gemeinden? Wenn man die Botschaft zum Finanzausgleich genauer betrachtet, wären es einige wenige, meist finanzschwache Gemeinden, welche die Kürzungen tragen müssten und so direkt oder indirekt zur Sanierung des Staatshaushaltes beitragen müssten. Auch der Umbau der Finanzierung der zentralörtichen Leistungen stösst auf Skepsis. Es steht uns eine kontroverse Behandlung des Nachtrags zum Finanzausgleich bevor.

Die Gemeinden stellen sich nicht gegen die Kürzung der Finanzausgleichsmittel. Im Gegenteil, die dynamische Entwicklung bei den Gemeindefinanzen lassen hier sogar noch mehr zu.

Im Sinne einer seriösen Behandlung und ohne Präjudizen sollen im Nachtrag zum Finanzausgleich die notwendigen Anpassungen gemacht werden. Das Ziel ist uns klar, das Ziel ist definiert. Wir haben mit der Gutheissung dieses Antrages zwar nach Beratungsende heute oder morgen auf dem Papier das Sparpotenzial zwar nicht ganz erreicht, mit dem Nachtrag zum Finanzausgleich und der Festsetzung des Ausgleichsbeitrages für den Faktor werden wir in der September- und Novembersession die geforderten Ziele jedoch erreichen und dies ausserhalb des Sparpaketes.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bitte Sie im wesentlichen aus zwei Gründen um Ablehnung: Wir diskutieren ja heute ein Sparpaket. Ich erlaube mir, aus dem heutigen «Sarganserländer» zu zitieren, da äussern sich alle drei Sarganserländer SVP-Kantonsratsmitglieder mit einer Kritik am Sparpaket in dem Sinne: «Wenn man dieses Paket überhaupt Sparen nennen kann, für mich wird allzu viel umgelagert und auf Kosten der Gemeinden, der Steuerzahler und Bedürftiger gespart.» Wir diskutieren ein Sparpaket, bei dieser genau von der SVP-Fraktion vorgeschlagenen Massnahme handelt es sich nicht um einen Sparvorschlag. Der Kanton soll nach der Vorstellung der SVP-Fraktion seine finanzielle verbessern, indem der Sparauftrag an andere weitergereicht wird. Gespart wird durch diese Massnahme kein Rappen. Die Kirchen sind in diesem Vorgang der völlig falsche Adressat. Kirchen stehen ein für karikative Aufgaben, Jugendarbeit, Kulturgüterschutz, Beratungsangebote und viele andere, der Allgemeinheit dienliche, Aktivitäten. Diese Leistungen werden häufig mit wesentlichem Anteil an ehrenamtlicher, unentgeltlicher Mitarbeit erbracht. Will man diesen grossartigen Dienst für die Allgemeinheit nicht schwächen, so muss der Kürzungsantrag der SVP-Fraktion abgelehnt werden, denn der ehrenamtlichen Tätigkeit wird durch diesen Vorgang der Boden entzogen, indem die Strukturen der christlichen Kirchen geschwächt werden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

beantragt im Namen von Stadler-Kirchberg und Storchenegger-Jonschwil sowie im eigenen Namen, Ziff. 4 zu streichen.

Ich möchte Sie bitten, das graue Blatt und damit die ursprüngliche Fassung der Regierung zu unterstützen. Eine engere Kooperation zwischen den Spitalverbunden ist nicht nur sinnvoll, sondern gerade auch in finanzieller Hinsicht wichtig. Doch eine Fusion der beiden sehr heterogenen Spitalregionen würde zusammenzwingen, was – mit Blick auf die strategische Ausrichtung der beiden Regionen – nicht zusammen gehört.

Die Spitalregion Linth richtet sich schwergewichtig an Spezialisten in Rapperswil (z.B. das Tumorzentrum) und hinsichtlich Kooperation an den ausserkantonalen Spitälern Glarus, Lachen, Wetzikon und Männedorf aus. Bei zeitkritisch vital bedrohten Patienten wird primär die Zentrumsversorgung der Zürcher Spitäler in Anspruch genommen. Die Spitalregion Fürstenland-Toggenburg hingegen richtet sich hinsichtlich Zentrumsleistungen und Kooperation eindeutig Richtung St.Gallen, Frauenfeld und Winterthur aus. Damit haben wir es bei den beiden Spitalregionen mit völlig verschiedenen strategischen Herausforderungen zu tun.

Gegen eine engere Kooperationen zwischen den beiden Spitalverbunden ist nichts einzuwenden. Darum macht der ursprüngliche Antrag der Regierung auch Sinn. Eine Fusion zweier Spitalregionen mit unterschiedlicher innerkantonaler wie ausserkantonaler Optik zu erzwingen, bringt weder die St.Galler Gesundheitspolitik noch die St.GaIIer Finanzpolitik weiter.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

auf die Vorlage ist einzutreten.

Das uns nun vorliegende Sparpaket II hat im Vorfeld bereits schon erheblich medialen Staub aufgewirbelt und wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass uns die Bürgerinnen und Bürger genau auf die Finger schauen werden. Eine gerechte Lastenverteilung ist dann gegeben, wenn wirklich alle – und ich meine Alle – ihren Beitrag dazu leisten.

So vermisse ich von unserer Regierung – in ihrer eigentlichen Vorbildfunktion – den tatsächlichen Willen, bei sich selbst und ihren Departementen, auf die Kostenbremse treten zu wollen.

Wir vom Parlament haben unseren Beitrag bereits im Sparpaket I mit der Streichung einer Session geleistet. Und wo ist der Sparwille der Regierung?

Die Gehälter unserer allseits geschätzten Regierung dürfen kein Tabuthema mehr sein, zumal unsere Regierung im Ostschweizer Vergleich – in Sachen Jahresgehalt mit grossem Abstand den Spitzenplatz belegt. Wenn unser Finanzchef bereits wieder mit einem Begehren um Steuererhöhung von rund 7 Prozent aufwartet, nachdem wir eine solche von 10 Prozent bereits im vergangenen November wider Willen schlucken mussten, ist es jetzt dringend an der Zeit, dass selbst auch die Regierung ein Zeichen setzt. St.Gallen kann es, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Auf jeden Fall hat es der neu gewählte französische Präsident Hollande – Sozialist – bei seinem Amtsantritt vorgemacht und als ersten Akt die Gehälter der Regierung gekürzt. Ich appelliere an die Regierung in dieser schweren Finanzlage mit gutem Vorbild voranzugehen und ebenfalls einen Beitrag zum Massnahmenpaket zu leisten.

Es kann doch nicht sein, dass der arbeitende Mittelstand erneut die Hauptlast zu tragen hat, mit einer weiteren Steuerfusserhöhung von 7 Prozent und allenfalls noch mit einer massiven Kürzung der Pendlerabzüge ab 2015, was insbesondere die Landbevölkerung hart treffen würde. So geht es nicht. Wenn wir sagen, alle müssen ihren Beitrag leisten, dann meinen wir auch alle – ohne Ausnahme. Ich bitte die Regierung mit den Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger haushälterisch umzugehen, insbesondere bei den Konti 301 und 318 Machbares vor Wünschbarem zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Zuerst möchte ich meine Interessen offen legen. Als Mitglied des Katholischen Administrationsrates bin ich für das Ressort Bildung zuständig und stehe dem Schulrat der Flade als Präsidentin vor.

Die katholische Kantonssekundarschule St.Gallen, genannt Flade ist die zweitgrösste Oberstufe im Kanton St.Gallen. Sie ist eine öffentliche Sekundarschule und wird von über 750 Schülerinnen und Schülern aus der Stadt, den umliegenden Gemeinden und aus der weiteren Umgebung besucht. Die Flade, als christliche Schule, leistet einen wichtigen Bildungsauftrag. Sie ist für alle Schülerinnen und Schüler offen. Der katholische Konfessionsteil ist Träger dieser Schule. Als öffentliche Schule ist sie der St.Galler Volksschulgesetzgebung und dem Lehrplan verpflichtet und untersteht wie alle öffentlichen Schulen der Aufsicht des Kantons St.Gallen. Die Flade gibt es seit über 200 Jahren, sie ist ein Erbe des Klosters des heiligen Gallus und wurde nach der Gründung des Kantons St.Gallen vom damals noch jungen Kanton gegründet. Sie gehört zum Stiftsbezirk wie die Kathedrale oder die Stiftsbibliothek. Die Flade als moderne Schule mit hervorragendem Ruf bietet den Jugendlichen eine Bildung und Erziehung nach christlichen Grundsätzen, welche auch in der Verfassung des Kantons St.Gallen und im Volksschulgesetz die Grundlage des staatlichen Handelns bildet.

Die Flade wurde seit jeher vom Kanton mitfinanziert. Zu Zeiten des alten Finanzausgleichs war die sie ausgleichsberechtigt wie alle Schulgemeinden, sie erhielt aus dem indirekten Finanzausgleich 43 Prozent an die Lehrerbesoldung. Mit dem neuen Finanzausgleich musste die Finanzierung der Flade vom Kanton neu geregelt werden. Eine Besitzstandwahrung wurde garantiert. Die Flade erhält heute gemäss Volksschulgesetz höchstens 25 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Oberstufenschülers. Zur Zeit sind das etwa 2 Mio. Franken. Als öffentliche Schule ist die Flade angewiesen auf Gelder der öffentlichen Hand. Die St.Galler Katholiken leisten mit etwa 3,5 Mio. Franken einen wesentlichen Anteil an diese Schule.

Die Streichung der Staatsbeiträge an die Flade würde die Schule in ihrer Existenz gefährden. Der Ausfall dieser Gelder könnten nicht einfach kompensiert werden. Die Katholiken wären nicht in der Lage, noch mehr Gelder für diese Schule aufzubringen.

Gefordert wäre hier vor allem die Stadt St.Gallen. Die Sparmassnahme wäre also keine echte Sparmassnahme, die Kosten würden nur auf eine andere öffentliche Körperschaft verschoben.

Eine Schule mit guten Ruf und ausgewiesener Qualität darf nicht einfach kurzsichtigen Sparideen geopfert werden. Für 750 Schülerinnen und Schüler und für die Lehrpersonen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, über 90 an der Zahl, würde eine wichtige Bildungsinstitution und Arbeitsplatz aufs Spiel gesetzt.

Ich bitte Sie, im Namen aller Betroffenen den Sparvorschlag der FDP-Fraktion nicht zu unterstützen. Eine Streichung der Gelder wäre kurzsichtig und würde eine jahrhundertalte Tradition mit einem Federstrich gefährden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen. Die Massnahme K20 ist zu streichen.

Ich war bis 31. Mai 2012 Mitglied der Aufsichtskommission der Kantonsschule Wattwil. In dieser Tätigkeit konnte ich mich überzeugen, dass die Lehrpersonen mit verschiedenen Methoden und Sozialformen die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern. Das war auch ein Punkt, den wir bei den Visitationen zu beobachten hatten.

  1. Das Lernen ist auf diese Weise effektiver. Dieser Unterricht ist alles andere als eine Vorlesung. Das Ziel der Lehrpersonen ist nicht nur Faktenwissen ihrer Schülerinnen und Schüler, sondern sie sollen lernen Zusammenhänge zu erkennen, neue Fakten in bestehendes Wissen einzuordnen, zu argumentieren, sich eine Meinung zu bilden und diese auch zu begründen. Das lernt man nicht in einer Vorlesung. Auch im Universitätsstudium, zu dessen Vorbereitung diese Massnahme angedacht werden kann, findet das eigentliche Lernen in Übungen, Seminaren, Praktika und im Austausch mit Kommilitoninnen und Kommilitonen statt. Dort findet das Lernen statt.

  2. Es gibt, wie meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits erwähnt haben, zuerst einige Ausgaben zu tätigen, man muss zuerst Erfahrungen mit dem Model sammeln, Unterrichtsmaterialien müssen ausgearbeitet werden, methodisch didaktische Konzepte angepasst werden. So schreibt es die Regierung, es braucht begleitete Pilotversuche, das kostet zunächst.

  3. In punkto Einrichtung, möchte ich meinen Vorredner nicht wiederholen. Es sind aber noch weitere Fragen offen. Die betroffenen Lehrpersonen der Klassen, die da zusammengeführt werden sollen, die müssen sich auch irgendwie absprechen, damit alle Klassen etwa auf dem gleichen Stand sind, oder wie das generell gehandhabt wird. Es soll ja auch nur eine Jahreswochenstunde so unterrichtet werden. Die meisten Fächer haben aber zwei oder mehr Jahreswochenstunden. Wie soll das konkret aussehen? Da gibt es sicher verschiedene Möglichkeiten, aber wir sind in unserer SPG-Fraktion alle der Meinung, die Massnahme K20 ist als Sparmassnahme untaugliche. Zuerst entstehen Kosten und die späteren Einsparungen sind aus unserer Sicht alles andere als gewiss. Die Regierung erwähnt ebenfalls – zu Recht! –‚ dass evtl. auch geeignetes Mobiliar angeschafft werden muss, um z. B. die Aula vorlesungsgerecht einrichten zu können. Punkt 2 und 3 führen zunächst zu Mehrausgaben!

  4. Weitere Fragen sind noch offen. Die betroffenen Lehrpersonen müssen sich absprechen. Ein Fach umfasst i. d. R. zwei oder mehr Jahreswochenstunden. Wie soll das konkret aussehen?

    Kurz und gut: Die Massnahme K20 ist als Sparmassnahme untauglich. Zuerst entstehen Kosten, und die späteren Einsparungen sind alles andere als gewiss. Ich bitte Sie daher, der

    Streichung der Massnahme K20 zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP, SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Hartmann-Flawil hat zurecht die Frage gestellt, wo soll es denn sein, wo sollen diese 20 Stellen weggestrichen werden? Viel Konkretes haben wir dazu leider nicht erfahren. Blum-Mörschwil hat etwas von der Luftreinhalteverordnung erzählt und Dürr-Widnau hat sogar kalte Füsse bekommen und gesagt, es müsse ja nicht unbedingt beim Personal gespart werden. Konkret, wo in diesen drei Ämtern jetzt wirklich welche Leute entlassen werden sollen, das haben wir nicht gehört. Es genügt nicht, wenn man drei Ämter einfach anschwärzt und nicht genau sagt, was denn da weggestrichen werden und welche Dienstleistung nicht erbracht werden soll.

Wir haben es hier nicht zum ersten Mal in der heutigen Debatte mit einem Hüftschuss, mit einem Schnellschuss zu tun. Es ist vielleicht sogar irgendwo böser Wille oder vielleicht sogar versteckte Rachegefühle, die da im Hintergrund festzumachen sind, die die beiden Fraktionen zu diesem Vorgehen bringen. Ich erinnere daran, 2003 und 2004 hat man genau im AFU über 20 Stellen weggestrichen. Man hat damit in vielen Bereichen nicht mehr die Leistung erbringen können, die man erbringen muss, wenn man die Gesetze einhalten will. Darum musste man wieder etwas aufbauen und das hat dann irgendwann selbst dieser Rat eingesehen, dass das übertrieben war, wie wir hier zurückgestrichen haben. Wenn man jetzt aber heute hingeht und ein Departement herauspickt, nämlich das Baudepartement und dieses abstrafen will, so ist das ganz schlechter Stil. Das ist unseriös, das ist unfair, das ist sogar böswillig. Wick-Wil und andere auch, haben es gesagt, es geht um die drei Ämter, die sich um unsere Umwelt und die Raumentwicklung bemühen. Dass man jetzt hier 10 Prozent herunterfahren will, bedeutet nichts anderes, als dass man die Umwelt nicht mehr so ernst nehmen will, wie es von der Gesetzgebung her nötig ist. Wer normal denkt, sieht doch, es braucht Anwälte für die Umwelt und bis zu einem gewissen Grad sind diese drei Ämter diese Anwaltschaft für unsere Umwelt zu übernehmen. Da verschiedene Unternehmungen probieren, ob es nicht auch ein bisschen ungenau geht, vielleicht merkt es ja niemand und deshalb braucht es die Kontrollen.

Zur Staatswirtschaftlichen Kommission: Dürr-Widnau hat gesagt, es sei immer wieder nichts passiert. Das stimmt so nicht. Ich bin selber Mitglied der Staatswirtschaftlichen Kommission und wir haben genau hingeschaut und wir haben mit Regierungsrat Haag gesprochen und ihm auch gesagt, er müsse bei gewissen Stellen genauer hinsehen. Er hat uns zugesichert dies auch zu tun. Jetzt zu behaupten es geschieht nichts, wir müssen jetzt hier gemein sein und zehn Prozent herunterfahren, das ist ganz schlechter Stil. Wir müssen jetzt zumindest einmal abwarten, ob diese Kontrolle, die die Staatswirtschaftliche Kommission zurecht vorgenommen hat, etwas bringt.

Jetzt hier so schnell aus der Hüfte heraus zehn Prozent herunterzureissen, das ist schlicht falsch.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K41 (Baudepartement / Reduktion Aufträge an Dritte). beantragt im Namen der SPG-Fraktion die Massnahme K41 zu streichen.

Diejenigen im Rat, die schon längere Zeit dabei sind, die wisse, dass insbesondere das AFU bei den rechtsbürgerlichen Herren dieses Rates in den letzten Jahren oft Zielscheibe für Kritik und Forderung nach Abbau von Personalressourcen. Im Amt für Umwelt und Energie wurden in der Sparrunde 2003/2004 über 20 SteIlen gestrichen. Bedingt durch diese übermässige Schwächung ist das AFU in besonderem Mass darauf angewiesen, dass es Aufträge an Dritte erteilen kann. Für verschiedene wichtige Aufgaben ist SpeziaIstenwissen gefragt, das im AFU nicht (mehr) vorhanden ist. Als Beispiel dazu, wenn es um die Deponieplanung geht, da muss weit voraus gedacht werden. Da braucht es die entsprechenden Aufträge für Spezialisten und die müssen erteilt werden können. Wenn wir hier diese Auftragskredite an Dritte nicht mehr haben, dann ist das langfristig schlecht, dann können wir die entsprechenden Abklärungen nicht mehr machen, dann haben wir hier im Bereich der Umwelt eine Verschlechterung der Situation, die wir in Kauf nehmen müssen und das ist nicht sinnvoll.

Auch beim Hochbauamt soll auf die Kürzung der Aufträge an Dritte verzichtet werden. Im Hochbauamt stehen wichtige und grosse Aufgaben ins Haus. Um das ambitionierte und anspruchsvolle Bauprogramm der kommenden Jahre zu bewerkstelligen, ist es wichtig, dass die Finanzen für Aufträge an Dritte nicht gekürzt werden.

Eine Halbierung der Reinigungsarbeiten würde ausgerechnet bei den Wenigverdienenden Arbeitsplätze kosten. Das kann nicht die Absicht eines verantwortungsbewussten Arbeitgebers sein. Die Halbierung der Reinigungsaufgaben würde aber voraussichtlich mehreren Personen ihre Stelle oder Teilzeitstelle kosten, auch wenn diese Leute durch Reinigungsfirmen beschäftigt werden und nicht direkt beim Kanton angestellt sind. Die Halbierung dieser Aufträge hätte Arbeitsplatzverlust zur Folge.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen. Die Massnahme K24 ist zu streichen.

Ich muss es nochmals wiederholen, es geht hier um die Qualität unserer Schulen in diesem Kanton. Es geht um einen sehr anspruchsvollen Beruf, nämlich der der Lehrerinnen und Lehrer und der wird von Jahr zu Jahr anspruchsvoller, das wissen Sie alle. Hier müssen wir Spitze sein, in diesem Gebiet. Hier lohnt es sich zu investieren, da darf man nicht sparen. Das ist unsere Zukunft. Sie alle, sofern Sie denn Kinder haben, wollen doch dass Ihre Kinder zu Lehrpersonen zur Schule gehen, die gut ausgebildet sind, die das Beste aus Ihren Kindern herausholen und da ist es so daneben, wenn man jetzt die Ausbildung dieser Lehrpersonen schmälert, verschlechtert und Qualität abbaut. Wenn Sie auf Seite 69 nachlesen, dann können Sie nachvollziehen:

  • Im musischen Bereich soll gestrichen werden, bim Instrumentalunterricht, dann in der so wichtigen Praxiserlernung soll gestrichen werden, die Blockwochen sollen gekürzt werden.

  • Wir wissen all, das der naturwissenschaftliche Bereich sehr wichtig ist, da haben wir eher ein Manko, aber auch hier soll im Angebot reduziert werden.

  • Dann sollen bei den Bibliotheken Einsparungen gemacht werden, aber lesen ist etwas ganz zentrales in unserer Gesellschaft und in unserer Ausbildung. Ohne Bücher kein Wissen, ohne Medien kein Wissen, da darf man nicht sparen.

  • Die Reduktion bei der Qualität, es steht unten so, Reduktion der Qualitätsüberprüfung ist falsch. Wenn man keine Eigungstest mehr macht, dann erwischt man nicht die besten Leute. Wir wollen aber die Besten haben und die bestmöglich ausbilden. Das ist das Gebot der Zeit, hier müssten wir sagen «St.Gallen kann es.»

Wenn ich an eine Bemerkung von Gestern erinnern darf, da hat Regierungsrat Kölliker gesagt, es werde jetzt ein neues Institut ins Leben gerufen, das ist vielleicht nicht das Wichtigste, aber die Grundausbildung, die ist enorm wichtig und hier geht es um die Grundausbildung, hier müssen wir auch in Zukunft gute Lehrpersonen haben. Denke Sie an Ihre Kinder, auch Sie wollen, dass wir hier nicht sparen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K20 (Bildungsdepartement / Mittelschulen: Klassenzusammenlegungen für einzelne Lektionen). (im Namen der SPG-Fraktion): Die Massnahme K20 ist zu streichen.

Das regelmässige Zusammenziehen von mehreren Klassen zu Massenvorlesungen ist an unseren Mittelschulen keine pädagogisch sinnvolle Massnahme. Die Schulqualität würde verschlechtert.

Es müssten an allen Mittelschulen zudem Vorinvestitionen in unbekannter Grösse getätigt werden, um diese Massnahme durchzuführen. Der Spareffekt würde durch diese Investitionen wesentlich geschmälert eventuell sogar aufgehoben. Es müsste geeignetes Mobiliar beschafft werden. Es braucht auch Räume um dieses Zusatzmobiliar zu deponieren, wenn die Aula für die bisherigen Nutzungen hergerichtet werden muss. Durch dieses wohl fast tägliche Umbauen der Aula-Infrastruktur entsteht viel zusätzliche Arbeit für das Hauswartspersonal. Auch das verursacht Kosten! Es entstehen Konflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen für die Aula. Dies einerseits in zeitlicher Hinsicht: In der Aula finden verschiedenste Veranstaltungen statt, so dass Fixbelegungen durch Vorlesungen unerwünscht sind. Andererseits gibt es auch Konflikte betreffend Raumausstattung, wenn die Aula auch als Vorlesungsraum dienen muss. Diese Sparmassnahme ist pädagogisch falsch, organisatorisch unsinnig, verursacht Kosten in unbestimmter Höhe und führt zu unerwünschten Nutzungskonflikten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

S3 (Gebührenüberschuss des Strassenverkehrs zugunsten des allgemeinen Haushalts). beantragt im Namen der FDP-Fraktion, die Massnahme S3 zu streichen.

Der Strassenfonds hat eine ausserordentlich wichtige Bedeutung. Über seine Zusammensetzung hat der Kantonsrat letztmals im Rahmen des 15. Staatsstrassenprogrammes für die Jahre 2009 bis 2013 beschlossen. Aus diesem Fonds fliessen - inklusive Sonderlastenausgleiche - je Jahr insgesamt 55 Mio. Franken an die Gemeinden zur Erfüllung der Aufgaben im Strassenunterhalt usw. Es fliessen jährlich 33 Mio. Franken an die Verkehrspolizei und 48 Mio. Franken an den Kantonsstrassenunterhalt. Das ist nicht allzuviel, wenn man die volkswirtschaftlich grosse Bedeutung der Strassen in Betracht zieht. Die Strassen stellen bei Weitem die wichtigste Verkehrsinfrastruktur der Schweiz dar. Rund 85 Prozent des Personen- und rund 60 Prozent des Güterverkehrs werden über die Strasse abgewickelt. Das ist im Ringkanton St.Gallen nicht anders. Für die FDP-Fraktion hat der Erhalt und der gezielte Ausbau unseres Strassennetzes sowie insbesondere der Erhalt seiner Leistungsfähigkeit hohe Priorität. Knapp 50 Mio. Franken werden jährlich an den Unterhalt der Kantonsstrassen geleistet. Es ist wichtig, die Strassen in einem vernünftigen Zyklus zu erneuern und nicht durch falsche Sparmassnahmen zu Lasten künftiger Aufgaben und Generationen zu vernachlässigen. Der Strassenbaufonds darf nicht geschmälert werden.

In den letzten 30 Jahren ist das Verkehrsaufkommen massiv gestiegen. Die Transportfahrzeuge sind grösser und schwerer geworden. Es ist müssig zu erklären, dass dies eine Auswirkung auf die Strassen hat. Es bilden sich Schlaglöcher, die auch dem Langsamverkehr, insbesondere dem Veloverkehr, nicht dienlich sind und eine grosse Unfallgefahr darstellen. Der Strassenfonds erfüllt eine sehr wichtige Aufgabe. Werden ihm nun im Rahmen dieser Massnahme die Mittel entzogen, dann kann er diese Aufgabe nicht mehr erfüllen. Und der Kantonsrat wird dann, über kurz oder lang, über Nachtragskredite zur Sanierung der Strassen diskutieren müssen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied des Stiftungsrates des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes offen.

  1. Die Regierung schlägt vor, als «Sparmassnahme» Einrichtung eines teilstationären Bereiches für weitere Jahre zu verschieben (analog letztes Sparpaket).

    Man kann diese Verschiebung vornehmen, aber dann muss man aufpassen, dass man das Geld nicht an einem andern Ort ausgibt.

  2. Ursprünglich war das KJPD die einzige der drei Institutionen, welche Kinder- und Jugendpsychiatrie ambulant anbot; es macht diese flächendeckend und leistet damit einen Beitrag zu einer ausreichenden Versorgung des rund 500'000 Einwohner umfassenden Einzugsgebietes. Es war immer der politische Wille in diesem Rat, dass das Kinderspital kein psychiatrisches Ambulatorium führt (vgl. die entsprechenden Kommissionsprotokolle früherer Jahre der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Kommission zur Leistung eines Beitrages an das Kinderschutzzentrum). In letzter Zeit werden jedoch die Bemühungen zum Aufbau eines solchen Ambulatoriums seitens des Kinderspitales intensiviert und es wird Personal aufgebaut. Das ist keine Einsparung, sondern führt zu kostspieligen Doppelspurigkeiten. Beim KJPD wird gespart und herausgeschoben und am andern Ort wird klangheimlich ausgebaut. Es wäre daher richtig, wenn der Kanton dem Kinderspital im Rahmen der Globalbudgetierung untersagt, ein Ambulatorium zu führen, weil Ambulatorien bereits durch das KJPD angeboten werden, wenn auch, wie das im Bericht anerkannt wird, leider nicht in der genügenden zeitlichen Verfügbarkeit. Aber nachdem gespart werden muss, ist das hinzunehmen, aber es kann nicht sein, dass das Kinderspital hier mit dem Segen der Regierung eine eigenen Linie fährt. Wenn der Ausbau des Kinderspitals nicht unterbunden wird, wird das indirekt den Versorgungsauftrag des KJPD in Frage stellen. Das KJPD könnte zum Beispiel dadurch gezwungen sein, seine regionale Abdeckung zu reduzieren. Denkbar wäre beispielsweise die Schliessung der kleinsten Regionalstelle in Wil usw.

  3. Wenn der Ausbau des Kinderspitals nicht unterbunden wird, wird das indirekt den Versorgungsauftrag des KJPD in Frage stellen. Das KJPD könnte zum Beispiel dadurch gezwungen sein, seine regionale Abdeckung zu reduzieren. Denkbar wäre beispielsweise die Schliessung der kleinsten Regionalstelle in Wil usw.

Es war mir wichtig auf diesen Umstand und auf die früheren Beschlüsse dieses Rates im Rahmen dieser Sparmassnahme hinzuweisen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K12 (Bildungsdepartement / Integration der Brückenangebote hauswirtschaftlicher Ausrichtung in das allgemeine Brückenangebot). beantragt die Massnahme K12 zu streichen.

Zuerst möchte ich meine Interessen offen legen: Ich bin Vorstandsmitglied im kantonalen. Bäuerinnenverband. Unser Verband hat die Berufsbildung unter sich, also unter anderem auch das Hauswirtschaftsjahr. Wir bilden modular Bäuerinnen und Ausbildnerinnen aus. Diese Ausbildung braucht es, damit Haushaltslehrtöchter im Ausbildungsjahr ausgebildet werden dürfen.

Der Bäuerinnenverband Kanton St.Gallen setzt sich für die Fortsetzung des Hauswirtschaftsjahres in gewohntem Rahmen ein, so wie er bis jetzt war. Seit Jahren ist die Nachfrage ungebrochen.

Ausbildnerinnen absolvieren eine Ausbildung, welche laut Pflichtenheft u.a. eine Anwesenheit von 80 Prozent verlangt.

Wie sinnvoll die Ausbildung ist, lässt sich zum einen daran erkennen, dass dies wohl der einzige Beruf ist, der bis zum Lebensende oder allenfalls bis zum Übertritt in ein Alters- oder Pflegeheim ausgeübt wird. Und dies jeden Tag.

Zum anderen ist das die einzige Massnahme, welche bei einer allfälligen Umlagerung oder Aufhebung sämtliche Departemente mit Kosten betreffen würde.

Erlauben sie mir einige Beispiele anzufügen:

  1. Gesundheitsdepartement: 30 Prozent der Gesundheitskosten lassen sich auf falsche Ernährung abwälzen Eine Hauswirtschafts-Absolventin lernt Kochen und Ernährungslehre, keine erhöhten Folgekosten infolge falscher Ernährung oder in Folge falschen Umgangs mit Lebensmitteln.

  2. Sicherheits- und Justizdepartement: Littering, ein leidiges Problem unserer heutigen Gesellschaft. Auch hier wird im Hauswirtschaftsjahr das Wissen um Verpackung, Umgang derselben, Vermeidung bereits bei Anschaffung usw. vermittelt.

Die Kantone Zürich und Luzern sind und voraus. Nachdem dort auch infolge Sparmassnahmen das Hauswirtschaftsjahr gestrichen wurde, ist es unterdessen wieder eingeführt, da der gesellschaftliche Schaden wohl zu gross war. Lernen wir von anderen und wiederholen nicht denselben Fehler.

Wollen wir wirklich diese nachhaltige Ausbildung aufs Spiel setzen, um zugegeben im Moment ein paar vermeintliche Franken zu sparen, um dann in naher Zukunft im Sozial- und Gesundheitsbereich ein Vielfaches ausgeben zu müssen?

Schulabsolventinnen, die noch keine Lehrstelle haben, sind oft auch schulmüde. Nochmals ein Grund mehr, hier ein praktisches Zwischenjahr einzuschalten.

Im Namen einer grossen Berufsgruppe mit einer kleinen Lobby bitte ich Sie, den Streichungsantrag zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K54 (Baudepartement / Kürzung der Besoldung um 2'300'000 Franken). beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion eine neue Massnahme K54 mit folgendem Wortlaut: «Kürzung der Besoldungen um 2,3 Mio. Franken.» und folgender Beschreibung der Massnahme K54: «Kürzung im Generalsekretariat (Konto 6000), Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Konto 6050), Amt für Gewässer (Konto 6156) und Amt für Umweltschutz und Energie (Konto 6200).»

Bei der genauen Betrachtung der verschiedenen Sparmassnahmen über alle Departemente fällt auf, dass einzelne Departemente sich in ihren Anstrengungen für die Stabilisierung des Staatshaushaltes vornehm zurückhalten.

Das Baudepartement liefert beim Sparpaket lediglich ein Volumen von 1.3 Mio. Franken. Für ein Departement mit einem Gesamtaufwand von 349 Mio. Franken im Voranschlag 2012, ist dies in Anbetracht der finanziellen Situation nach unserer Auffassung zu wenig. Deshalb beantragen die CVP-EVP und die SVP-Fraktion Kürzungen der Besoldungskredite ab 2014 im Generalsekretariat, im AREG, im AFU und im Amt für Gewässer in der Höhe von 2,3 Mio. Franken auf das Jahr 2014 vorzusehen. Diese Kürzungen basieren auf dem Voranschlag 2012 und in den erwähnten vier Ämtern.

Der Antrag zur Senkung der Besoldungskosten im Baudepartement soll bewusst nur jene Ämter betreffen, welche in der Verwaltung, in der Kontrolle, Aufsicht und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zuständig sind. Eine grössere Unzufriedenheit über die Art der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen ist seit Jahren bekannt und wird immer wieder von verschiedenen Seiten kritisiert. Selbst die staatswirtschaftliche Kommission von diesem Rat hat unlängst auf fehlende Ablaufoptimierungen aufmerksam gemacht.

Es ist kein Geheimnis, dass der Kanton St.Gallen in vielen Bereichen überkorrekt und auch sehr aufwändig arbeitet. Bürger, Nutzer, Gemeinden und die Politik machten immer wieder auf die gelebte Praxis im Baudepartement aufmerksam. Leider immer ergebnislos! Wenn wir schon immer von einem modernen und schlanken Staat sprechen, müssen wir dem auch nach leben.

Mit der vorgesehenen Kürzung der Besoldungen sollen nicht einfach nur Stellen gestrichen werden, sondern dem Departement auch klar der Auftrag erteilt werden, die internen Strukturen, Abläufe und Prozesse gründlich zu überarbeiten und zu optimieren. Es geht nicht darum, mit den vorgesehenen Sparmassnahmen die Umsetzung der gesetzlichen Aufträge zu verhindern, sondern es geht um das Wie und konkret um die Effektivität und die Effizienz.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen. Die Massnahme K24 ist zu streichen.

Im Jahre 2008 hatte die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) 810 Studierende, im 2009 808 Studierende und im 2013 sind 1'350 Studierende angemeldet, dies auf der Stufe: Typ A, Typ B und Sek 1.

Eigentlich eine erfreuliche Tatsache, muss sich die PHSG auf dem Bildungsmarkt behaupten. Die Konkurrenz zur andern PHSG ist nicht zu unterschätzen: Ich denke an die PHTG und die PHZH. Durch diese aufgeführten Kürzungsmassnahmen verliert die PHSG nicht nur an Attraktivität, sondern auch das Standortmarketing geht verloren.

Eine Pädagogische Hochschule Zürich, mit einem eigenen Bahnhof, mit einer Zusammenarbeit der Universität Zürich in Forschung und Fachwissenschaften. Unsere PHSG hat keine Uni vor Ort, welche sie in Forschung und Fachwissenschaften unterstützen kann.

Durch Sparmaßnahmen sollen von 2010 bis 2015 total 5 Mio. Franken gespart werden und die Studierenden haben seit 2009 67 Prozent zugenommen. Auf einen Nenner gebracht: Bei steigenden Zahlen der Studierenden ist ein sinkender Staatsbeitrag Tatsache.

Da wird auf einer halben A4 Seite die Maßnahmen kurz umschrieben und mit genau zehn Aufzählungszeichen mögliche Auswirkungen in Stichworten aufgezeigt. Da wird nur von Reduktion, Abnahme, Entlassung gesprochen.

Als ich diese Massnahme gelesen habe ist mir spontan nur ein Gedanke eingefallen: Das ist nicht nur unseriös, sondern diese Aufzählungen bewegen sich zum Begriff der Verantwortungslosigkeit. Da geht nicht nur die Qualität einer Ausbildung verloren, sondern auch die Attraktivität eines Berufsstandes. Da kommen mir die Worte aus dem Bericht der Regierung: «Bildung als dem wichtigsten Rohstoff bei dem nicht ohne Not gespart werden soll» fast ein bisschen unglaubwürdig vor. Dieses Sparen mit dem Zweihänder ist sicherlich nicht förderlich bei der Zielsetzung: Stärkung des Lehrerberufes.

Wenn gespart werden muss, dann sollen auch Daten und Fakten in einem ausführlichen Bericht vorliegen, bei den wir beurteilen können, ob solche Maßnahmen richtig sind.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Die Massnahme K15 ist zu streichen.

Ich spreche im Namen der SPG-Fraktion und bitte Sie den Antrag der Regierung K15 abzulehnen. Das Bildungsdepartement hat am 22. Mai 2008 den Berufsauftrag für Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren und die Richtlinie für die Erfassung und die Kompensation von Lektionen erlassen. Im Vergleich zur Volksschule liegt ein aktueller und zeitgemässer Berufsauftrag für die Lehrerschaft der Berufsschulen vor. Auch in andern Massnahmen wird von der «Lektionenbuchhaltung» gesprochen. In den Berufsschulen gibt es immer wieder Ausfälle von Lektionen wegen Abwesenheit der Klassen für überbetriebliche Kurse, Exkursionen, Sprachaufenthalte von BMS Klassen, Lehrabschlussprüfungen etc. Jede einzelne nicht gehaltene Lektion wird von den Lehrpersonen als Minuslektion verrechnet. Im Gegensatz gibt es Pluslektionen wie zum Beispiel Stellvertretungen von kranken Kolleginnen und Kollegen, Teilnahme an Exkursionen, Überstundenlektionen usw. Nun sollen nach der Sparmaßnahme K15 die beschriebenen Pluslektionen gestrichen, das heisst, sie sollen in den Berufsauftrag integriert werden und die Minuslektionen behalten ihre Gültigkeit. Das Festlegen eines Berufsauftrages ist doch das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den verschiedenen Instanzen und Verbänden: mit dem Bildungsdepartement, dem Amt für Berufsbildung, mit den Rektoren der Berufs- und Weiterbildungszentren und der Lehrervertretungen. Stossend für mich ist, dass nun einseitig diese Verhandlungsergebnisse nicht eingehalten werden und der Berufsauftrag neu definiert wird. Eine Sparmassnahme wird zum Anlass genommen, um eine gewachsene Sozialpartnerschaft auszuhebeln. Die Verhandlungsergebnisse werden somit nachträglich einseitig aufgehoben. Diese Massnahme ist nicht nur materiell, sondern auch in der Vorgehensweise abzulehnen. Der Kanton präsentiert sich nicht mehr als verlässlicher Sozialpartner. Stossend ist für mich die Begründung in der Botschaft, dass neu ein Jahresarbeitszeitmodell erarbeitet wird, in welchem die heutigen Arbeitsfelder «Schule» und «Lehrperson» detailliert quantifiziert werden. Sozialpartnerschaftlich verträglicher finde ich das umgekehrte Vorgehen, dass zuerst gemeinsam ein Berufsauftrag erarbeitet wird. Ich bitte Sie, den Antrag der Regierung K15 Erweiterung und Quantifizierung des Berufsauftrages der Lehrpersonen zu streichen, denn es entstehen damit Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlung. Ein Berufsauftrag kann nicht über Finanzen verändert und neu definiert werden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

legt ihre Interessen als Mitglied und Revisorin des Autogewerbeverbandes der Kantone St.Gallen/Appenzell offen. Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Das Auto ist bekanntlich die «Milchkuh der Nation». Ich weise darauf hin, dass es bereits heute für einen Teil der Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs aufkommt. Deshalb kann und darf es nicht sein, dass die Zweckbindung für den Strassenfonds weiter angetastet wird. Damit würden Engpässe für die Finanzierung von Strassenbauvorhaben geschaffen, was für die Lösung der dringenden Verkehrsprobleme nicht zielführend ist.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Derzeit glaube ich, sind wir noch im Massnahmenpaket zur Entlastung des Staatshaushaltes. Jetzt wollen Sie wahrscheinlich die Gemeinden entlasten. Die Zuständigkeit für die Sozialhilfe liegt bei den Gemeinden und somit ist es für mich schleierhaft, wie Sie mit diesem Antrag den Staatshaushalt entlasten wollen. Ich habe jedoch Verständnis, wenn wir vielleicht pendente Vorstösse abarbeiten möchte. Aber hier hätten wir genügend Zeit gehabt bei der Beratung des Berichts von Regierung und den Anträgen der Staatswirtschaftlichen Kommission betreffend Abschreibung der pendenten Vorstösse oder der offenen Vorstösse auf diese Pendenz hinzuweisen. Hier sind Sie schlichtweg zum falschen Zeitpunkt unterwegs und deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Ich bin auch überzeugt, bevor dann diese gesetzliche Vorlage vorgelegt wird, dass auch noch die Gemeinden zur Vernehmlassung eingeladen werden. Wie wir dann auch bei Ziff. 20 sicher noch begrüsst werden. Dort habe ich aus Zeitgründen auf eine Stellungnahme verzichtet. Schlussendlich bitte ich Sie diesen Antrag abzulehnen. Er ist nicht zielführend. Zumindest bringt er für die staatliche Haushaltsentlastung nichts.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Suchtberatung ist eine klassische Gemeindeaufgabe. Diese Aufgabe wird seit mehreren Jahren, zumindest in der Hauptsache, regional von den Gemeinden erbracht. Diese haben sich, bevor diese Diskussion überhaupt begonnen hat, vor etwa vier Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Departement des Innern und unter Einbezug der weiteren Departemente auch für ein Grundangebot im Bereich der Sozialberatung - das schliesst auch die Suchtberatung mit ein - ausgesprochen und die Suchtberatung als Gemeindeaufgabe definiert. Selbstverständlich nimmt man Subventionen, solange sie fliessen, gerne entgegen und opponiert nicht. Im Rahmen des Sparpakets haben die Gemeinden mehrmals darauf hingewiesen, dass sie bereit sind, sich diesen Mehrbelastungen zu stellen. Ich halte zu Handen des Ratsprotokolls fest, dass die Gemeinden diese Aufgaben auch weiterhin ausführen werden. Ich versichere, dass ich sowohl als Präsident der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (abgekürzt VSGP) als auch als Präsident der sozialen Dienste Werdenberg, die diese Aufgabe für die Werdenberger Gemeinden erfüllen, darauf achten werde, dass sich alle Gemeinden im Kanton St.Gallen an die Erklärung halten. An der Generalversammlung der VSGP wurde dem Sparpaket bezüglich Suchtberatung mehrheitlich zugestimmt. Wichtig ist auch, dass die Gemeinden, im Auftrag des Sicherheits- und Justizdepartementes, bei der regionalen Suchtberatung Fahrer, die in angetrunkenem Zustand unterwegs waren, beraten. Dies tun sie unentgeltlich, ohne gesetzlichen Auftrag.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

G1 (Kostenübernahme der Verzinsung der Unterdeckung der KLVK durch Gemeinden). Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Gemeinden haben mir an der Generalversammlung vom 25. Mai einstimmig bei einer Enthaltung den Auftrag erteilt, eine Beteiligung an der Verzinsung der Unterdeckung der Lehrerpensionskasse zu bekämpfen. In den Informationsschreiben des Finanz- und des Bildungsdepartementes vom 24. Februar und 14. Mai 2012 an die Versicherten und Rentner wurden sie über einen Fahrplan mit folgenden Hauptzielen informiert:

  • Fusion der beiden Kassen;

  • Verselbständigung;

  • Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen an die demografischen Änderungen;

  • Umstellung der Altersleistungen auf das Beitragsprimat.

Diese Schritte sind notwendig, um die Vorsorge für alle Versicherten langfristig zu sichern. Die Anpassung an die veränderten demografischenTendenzen, beispielsweise eine höhere Lebenserwartung, ist ein Erfordernis der heutigen Zeit. Gleichzeitig muss auch der technische Zins geeignet sein, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Die Aussage, dass das Revisionsprojekt weder eine Leistungsverschlechterung noch Sanierungsbeiträge vorsieht, könnte sich im weiteren Verlauf als voreilig herausstellen. Mit dem Antrag, die Deckungslücke bis zur vollen Deckung zu verzinsen, verzichtet der Kanton darauf, das Kapital am Kaptialmarkt mittels Geldaufnahme zu decken. Diese Option wäre aber aufgrund der tiefen Zinsen am Kaptialmarkt mehr als prüfenswert. Die Frage der Sanierung von öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtungen wird uns aufgrund der Mitteilung M-2/2012 der «Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge» vom 14. Mai 2012 beschäftigen, weil zu entscheiden ist, ob die staatlichen Vorsorgeeinrichtungen analog der privaten Kassen innert zehn Jahren zu sanieren sind.

Diese Ausführungen zeigen, dass das Parlament gut beraten ist, die Sanierung der staatlichen Pensionskassen gesamtheitlich anzugehen. Es kann nicht angehen, dass ein Element zulasten der Arbeitgeber herausgegriffen wird. Die Schulgemeinden oder die politischen Gemeinden konnten bis anhin notabene keinen Einfluss auf die Lehrerpensionskasse nehmen, geschweige waren sie in Leitungsgremien vertreten. Ich erkenne hier eine ganz andere Gefahr: Die Pensionskassen von Staat und Lehrern verfügen nämlich über kein Teilliquidationsreglement. Wenn wir heute einen Bestandteil herausgreifen, werden gewiefte Gemeinden oder Schulgemeinden, aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides für den Kanton Zug, der Lehrerpensionskasse den Rücken kehren, und die versicherten Leistungen müssen dann ausbezahlt werden. Die Gemeinden sind verlässliche Partner und werden ihren Sparbeitrag leisten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP, SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich denke es ist nicht unbekannt, dass ich nicht immer in allen Teilen so glücklich bin über bestimmte Tätigkeiten, z.B. im Amt für Raumentwicklung. Aber so geht es nun auch nicht. Wir können nicht hingehen und jetzt bei einem Departement Stellen streichen. Dann wäre es vielleicht ehrlicher, wir würden eine Debatte führen unter einem separaten «K» oder in Querschnittsthemen, in dem man wirklich über Quadratmeter und Köpfe über die gesamte Verwaltung diskutiert und nicht jetzt ein einzelnes Departement, bzw. einzelne Ämter herausgreift. Aus diesem Grund haben wir anlässlich der Generalversammlung der VSGP auch über den Vollzug durch die kantonalen Ämter diskutiert und da rede ich vom ganzen Kanton und den Gemeinden, denen ist es sehr wohl ein Anliegen, dass auch einmal eine Diskussion geführt werden könnte über die Standards der Aufgabenerfüllung. Wenn man diese Standards einmal definiert hat, dann kann man vielleicht auch festlegen, wie viele Stellen es wirklich noch braucht. Deshalb empfehle ich Ihnen, diesem Antrag nicht stattzugeben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag ist der GLP-BDP-Fraktion/FDP-Fraktion/CVP-EVP-Fraktion und SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich danke Ihnen für diese Ausführungen. Leider ist die Enttäuschung über die mangelnde Unterstützung für die Studierenden der Fachhochschulen und der Universität bei uns nicht verflogen. Auch nicht mit diesem Antrag. Wir sind nach wie vor der Meinung, dieser nützt den Studierenden nichts. Es wäre besser gewesen, auf die Erhöhung zu verzichten. Dieser Antrag ist aus unserer Sicht - entschuldigen Sie mich für den Austrag - scheinheilig. Trotzdem dieses Zückerchen wie man so böse sagen könnte, geben wir. Wir unterstützen den Antrag, auch wenn wir nach wie vor der Meinung sind, dass wir heute Morgen einen falschen Entscheid getroffen haben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Zu Rickert-Rapperswil-Jona: Ich bin sehr erstaunt über die Aussage, dass den Studierenden bewusst sei, dass sie die Kosten mitzutragen hätten. Mich würde interessieren, welche Studierende denn solche Aussagen gemacht haben. Ich habe die Demonstration am Montag persönlich verfolgt, und da gab es viele Studierende der Universität St.Gallen und der Fachhochschulen. Ich habe auch die Petition «Keine Einsparungen im Bildungsbereich» gelesen, die auf dem Pult liegt, und dort heisst es ausdrücklich: «... ist auf eine Erhöhung der Studiengebühren an den Fachhochschulen und der Universität des Kantons St. Gallen zu verzichten.» Ich habe auch den Flashmob vor rund einem Monat gesehen. Das vorgeschlagene Moratorium ist reine Augenwischerei. Für die Studierenden ist nur ein Verzicht auf die Gebührenerhöhung sinnvoll.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K22 (Bildungsdepartement / Universität: Verzichtsplanung in Lehre und Verwaltung). (im Namen der SPG-Fraktion): Die Massnahme K22 ist zu streichen.

Der Erfolg der HSG ist ungebrochen, ebenso wie die jährliche Zunahme der Studierenden. Mit der Zunahme der Studierenden konnte die Zahl der Professuren und Lehrstühle nicht mithalten. Deshalb ist das Verhältnis zwischen Anzahl Studierenden und Dozierenden an der HSG im schweizweiten Vergleich schlecht. Das Problem ist erkannt und es laufen seit Jahren Bestrebungen, Lehrstühle aufzubauen und das Betreuungsverhältnis zu verbessern. Mit der in der Massnahme K22 vorgeschlagenen Verzichtsplanung wird die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses an der HSG verunmöglicht. Als weitere Folge der Verzichtsplanung müssen schwach ausgelastete Kurse zusammengelegt oder ganz gestrichen werden. In der Verwaltung werden die Budgets eingefroren, und trotz weiter steigender Studierendenzahlen kann die Verwaltung ihr Angebot nicht ausbauen und den gestiegenen Studierendenzahlen anpassen. Die Verzichtsplanung führt damit unweigerlich zu einem massiven Qualitätsabbau für die Studierenden, sowohl im Lehrangebot als auch beim Betreuungsverhältnis und in administrativen Belangen.

Zusammen mit den ebenfalls vorgesehenen Erhöhung der Studiengebühren – dazu werde ich mich später nochmals äussern – führt die Verzichtsplanung zum absurden Ergebnis, dass die Studierenden der HSG künftig für spürbar verschlechterte Leistungen mehr bezahlen müssen.

Die HSG trägt überdurchschnittlich viel zum vorliegenden Sparpaket bei, zusammen mit den Erhöhungen bei den Studiengebühren betragen die Kürzungen im Jahr 2015 5 Mio. Franken. In diesem Zusammenhang würde es mich interessieren – und ich hoffe hier kann mir Regierungsrat Kölliker weiterhelfen – wie die Steigerung der Kürzungen um jährlich eine Million bis auf drei Millionen im Jahr 2015 begründet ist. Bildung ist unser wichtigstes Gut und die HSG strahlt mit ihrem ausgezeichneten Ruf weit über St.Gallen hinaus.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

dem Antrag der SVP-Fraktion, der CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich selbst habe sieben Jahre als Assistenz- und Oberarzt am Kantonsspital St.Gallen gearbeitet und bin seit neun Jahren selbständiger Urologe im Sarganserland, arbeite sehr eng mit dem Kantonsspital St.Gallen zusammen. Das Kantonsspital bringt eine Spitzenleistung. Ich habe grossen Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen, vor der Pflege und vor all den Menschen, die dort eine hervorragende Leistung für unsere Patienten erbringen. Ich habe es mir zum Ziel gesetzt, hier im Kantonsrat auch einzustehen für das Kantonsspital, aber jetzt muss man doch die Dinge auch mit einer gewissen Relation sehen. Man darf nicht ganz vergessen, dass das Kantonsspital einen jährlichen Nettoertrag von 694 Mio. Franken, einen Personalaufwand von 441 Mio. Franken. Es gehört zu den ganz grossen Playern im Kanton St.Gallen und ich glaube, wir dürfen von so einem Unternehmen erwarten, dass es sich an den Sparübungen, die im gesamten Kanton stattfinden, in angemessenem Rahmen beteiligt. Der Vorschlag von der SVP-Fraktion, der CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion gibt dem Kantonsspital die nötige Freiheit, über die entsprechenden Massnahmen selber zu entscheiden. Die Forschung wird weiter möglich bleiben und ich bin überzeugt, dass unsere Patientinnen und Patienten noch weiterhin sehr gut im Kantonsspital versorgt werden können.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 20. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion eine neue Ziff. 20 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, den im Rahmen des Postulats 43.10.07 geforderten Bericht mittels Konzentration sämtlicher Bereiche des Asylwesens im Justiz- und Sicherheitsdepartement und den in diesem Zusammenhang stehenden Einsparungen dem Kantonsrat zur Beratung in der Novembersession 2012 zu unterbreiten.»

Seit dem Jahr 2010 ist der Postulatsbericht hängig über die Vereinfachung der Zuständigkeit im Asylbereich. Wir wollen mit diesem Auftrag lediglich erreichen oder Ihnen den Auftrag geben, dass dieses Postulat bis im November 2012 unterbreitet werden muss. Mehr beinhaltet das nicht. Nur Druck aufsetzen auf diesen Postulatsbericht. Ich hoffen, dass alle Fraktionen, die mitmachen, dieses Mal richtig stimmen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion): Den Anträgen zu Ziff. 12a, 12b, 12c ist zuzustimmen.

Ich gehöre genau zu denen, die genug von diesem Wortsparprogramm haben. Es wurde jetzt von Hartmann-Flawil und Mächler-Zuzwil erwähnt. Aber wir haben nach wie vor das Problem nicht gelöst. Jetzt müssten wir priorisieren. Was ist uns wichtiger? Das Wort das wir nicht mehr hören mögen oder das Problem, das wir noch zu lösen haben. Das Problem lösen steht mir schon an vorderster Stelle. Somit müssen wir halt leider in diesem Bereich weiterfahren und das können wir leider nur wenn wir die von der FDP-Fraktion ausführlich dargelegten Punkte unterstützen. Wir hätten die Möglichkeit gehabt, jetzt in diesen zwei Tagen da mehr Zeichen zu setzen. Leider haben immer bei den grösseren Punkten wenige Stimmen gefehlt um grössere Punkte zu beschliessen. Somit ist die Konsequenz klar. Die SVP-Fraktion wird grossmehrheitlich diese Vorschläge, die ich nicht mehr im Detail ausführe. Das wurde von Mächler-Zuzwil bereits gemacht, entsprechend unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktionen):

Ich muss meinen Fraktionssprecher nicht wiederholen, ich könnte mich auch in diversen Voten meinem Fraktionspräsidentenkollege der CVP-EVP-Fraktion anschliessen, ich möchte lediglich noch auf einen generellen Punkt eingehen. Die Steuerfusserhöhung: Wir haben klar gehört, die SVP-Fraktion ist gegen diese Steuerfusserhöhung. Wir haben ebenfalls klar gehört, dass die

FDP-Fraktion gegen diese Steuerfusserhöhung ist. Wir haben gehört, dass die CVP-EVP-Fraktion versucht zu vermeiden, aber wenn es dann nicht anders geht, einer Steuerfusserhöhung unter Umständen in der Budgetdiskussion zustimmen möchte. Wir haben auch ganz klar gehört, dass die GLP-BDP-Fraktion für eine Steuerfusserhöhung ist, wie sie jetzt vorgeschlagen ist. Selbstverständlich hat das auch die SPG-Fraktion in dieser Form gesagt, nur von der SPG-Fraktion, Hartmann-Flawil, fehlt mir das deutliche Signal, dass sie nicht nur bereits sind, die Steuern auf diese vorgeschlagenen acht Prozent, sondern in der Konsequenz in der Grössenordnung um 30 Prozent zu erhöhen. Sie möchte da die Sparmassnahmen nicht tragen in einem grossen Bereich nur in ganz wenigen Ausnahmen tragen sie diese mit. Wenn wir das alles nicht machen, dann ist die Konsequenz klar, dann ist es in der Grössenordnung von 30 Prozent, aber dann sagen Sie das doch bitte auch, dann wissen auch Ihre Wählerinnen und Wähler was die SPG-Fraktion möchte.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Ich denke, wir nehmen auftauchenden Fragen zusammen. Am Schluss bekommt Regierungsrat Haag das Wort. Ich frage noch Thalmann-Kirchberg an, ob das ein offizieller Antrag lautet? Denn dieses Parlament kann nicht die Stadt beauftragen, 50 Prozent zu bezahlen. Sonst müssten Sie uns noch den schriftlichen Antrag hier einreichen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 5: beantragt im Namen der SPG-Fraktion, Ziff. 5 zu streichen.

Ich weiss für einmal geht es hier nicht um eine grosse Summe, es dürfte wohl eher eine emotionale Angelegenheit sein.

Als ich den Antrag der Finanzkommission las, das auf den Druck des Amtsblattes zu verzichten und stattdessen die Einführung einer elektronischen Publizierung zu prüfen sei, erging es mir, wie vermutlich einem grossen Teil von ihnen. Ich nahm dies mit Bedauern zur Kenntnis, wäre wohl aber aufgrund der vermuteten Einsparen bereit gewesen, nun auch noch das Amtsblatt ab dem Bildschirm zu lesen. Es hat sich aber heraus gestellt, dass mit dieser Massnahme gar nichts gespart werden kann. Im Gegenteil, die gedruckte Version des Amtsblattes wirft Gewinn ab, auch wenn dieser bescheiden ist.

Ich sehe keinen Grund, den Druck der 4'700 Exemplare des Amtsblattes einzustellen. Das Amtsblatt hat eine lange Tradition und die Veröffentlichungen werden noch heute sehr gerne gelesen – sei es im Restaurant, an anderen öffentlichen Orten oder eben auch zu Hause. Erhalten wir doch diese Tradition und lassen wir das Amtsblatt in seiner heutigen, gedruckten Version weiterbestehen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ich gebe zu, ich habe die Zahlen im Moment nicht vorhanden, ich habe den Artikel nicht. Ich habe die Zahlen aus dem Artikel des St.Galler Tagblattes und vom St.Galler Tagblatt haben Sie die Auskunft von der Staatskanzlei erhalten und da steht klar drin, es ist keine Einsparung.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Dann habe ich den Antrag in seinem Sinn oder Unsinn auch absolut richtig erkannt. Das kann es wohl nicht sein. In dem Fall ist es ein massiver Schnellschuss jetzt gleich wieder einmal. Wissen wir wie viele Gebäude hier betroffen wären, wenn wir das jetzt beschliessen. Wie viele Gebäude die unter Denkmalschutz stehen in den nächsten acht Jahren. Vielleicht plötzlich massiv in ihrem Weiterbestand gefährdet wären. Das kann es wirklich nicht sein. Dann möchte ich doch noch ganz kurz sagen. Wenn Sie die Sanierungen nicht mit reinnehmen würden, würde ich Ihnen auch zur Ablehnung empfehlen. Wie gesagt, Neu- und Umbauten sind eine ziemlich seltene Angelegenheit. Die sind von solchem Ausmass, dass sie derzeit in diesem Rat wahrscheinlich ohnehin keine Mehrheit befinden würden. Da brauchen Sie auch kein Moratorium zu beschliessen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich würde gerne sage, dass ich im Namen der SPG-Fraktion spreche, das kann ich leider nicht, dieser Antrag wurde uns nicht im vornhinein kommuniziert. Wir hatten keine Möglichkeit, uns darauf in irgendeiner Art und Weise darauf vorzubereiten, bitte verzeihen Sie mir, wenn ich das als Neuling so sage, es liegt wohl nicht an mir die alteingesessenen Mitglieder zu schelten. Aber das ist doch nicht ganz die feine Art und Weise etwas hier im Rat vorzubringen.

Ich bin ein Mitglied der Freidenkerinnen und Freidenker der Schweiz, ich kann dem Anliegen durchaus etwas abgewinnen, aber nicht in dieser Art und Weise.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir hatten vor einiger Zeit eine epische Diskussion als es darum ging, wie viele Millionen an Investitionen im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre bewilligt oder aufgeführt werden darf. Es war eine Diskussion, die dann am Ende zu einem Betrag von 180 Mio. Franken im Durchschnitt führte.

Nun verlangt der Antrag der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion eine Kürzung der Investitionen von 10 Prozent. Konkret geht es folglich um 18 Mio. Franken. Eine Diskussion ausserhalb der Realität. Bitte betrachten Sie den Voranschlag des Jahres 2011. Darin waren 220 Mio. Franken für Investitionsprogramme vorgesehen. Effektiv investiert wurden 136 Mio. Franken. Die Regierung zeigte detailliert auf, warum diese und jene Investition verschoben werden musste oder entfallen ist. Ein Vorgang, der sich immer wiederholt. Die Investitionen, die im Voranschlag aufgezeigt werden, entsprechen im Durchschnitt etwa drei Viertel dem, was nachher umgesetzt wird. Es macht folglich wenig Sinn, wenn jetzt darüber diskutiert wird, ob die Investitionen 10 oder 15 Prozent gekürzt werden sollten. Die Realität zeigt, dass die ursprüngliche Summe nicht erreicht wird.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Zahlen sind tatsächlich so. 1,7 Mrd. Franken auf 1,9 Mrd. Franken. 200 Mio. Franken Unterschied in den nächsten drei Jahren. Aber wenn man nur die Zahlen vergleicht, dann ist es klar, dass die Backstudie dazu kommt, dass hier ein übermässiges Wachstum zu sehen ist. Darum ist dieses Wachstum weil einzelne Bereiche da drin sind, die naturgemäss und mit unserem Wissen auch davon auszugehen ist, dass es dort diese Dynamik eben als Basis dieser Entwicklung da zu sehen ist. Ich sage einfach z.B. dass die individuellen Prämienverbilligung, die da drin ist. Das ist etwas, das schwierig zu steuern ist. Wir haben bei der Rechnung im Jahr 2011 auch gehört, dass hier der Kanton St.Gallen an drittletzter Stelle ist. Oder sogar an zweitletzter Stelle, wenn es darum geht, in diesem Bereich die notwendigen Finanzen und Mittel zur Verfügung stellen. Es ist auch die Spitalfinanzierung, Pflegefinanzierung, die dynamisch ist und hier zu diesem Anstieg führt. Ich gehe davon aus, dass nachher der Vorsteher des Finanzdepartementes auch noch weitere Bereiche nennen wird, bei denen diese Dynamik eben feststellbar und auch nicht umkehrbar ist. Ausser man geht hin und verabschiedet sich von Sozialzielen, die man vereinbart hat, auch in Volksabstimmung. Das Beispiel ist hier die Prämienverbilligung. Aus unserer Sicht sind die 20 Mio. Franken eine sehr hohe Hürde für die Regierung, dass sie das erreichen kann. Ich bin auch nicht sicher, ob sie das erreicht. Wenn wir die Hürde noch höher setzen, dann wird es entweder zum Scheitern kommen. Das CSIO ist zwar vorbei, aber Abwürfe kann es auch dann geben. Es ist aber nicht sinnvoll, wenn wir hier irgendetwas einbauen, das nicht erreichbar ist. Wir haben schon einmal in verschiedenen Bereichen sportliche Ziele gesetzt. Ich bitte Sie, auf solche sportliche Ziele zu verzichten. Es ist realistisch, wenn wir 20 Mio. Franken erreichen wollen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Frage an CVP-EVP-Fraktion

Es geht um den Verzicht über die überkorrekte Umsetzung der Kontrollen und Gesetze usw., das wäre das Ziel. Entweder macht man es korrekt oder nicht. Ich würde gerne von der CVP-EVP-Fraktion, weil ich doch meine, dass eigentlich im Grundsatz sonst fundiert diskutiert wird, möchte ich Sie fragen, wo Sie sich vorstellen, dass diese 20 Personen, die bei diesen 2,3 Mio. Franken gestrichen und entlassen werden, welche konkreten Leistungen möchten Sie streichen beim Baudepartement. Ich bitte Sie, hier konkret und korrekt zu sein. Sie müssen nicht einmal überkorrekt sein, sonder einfach nur korrekt. Sagen Sie einfach, was Sie genau nicht mehr wollen. So können wir nämlich anschliessend miteinander diskutieren und die Fachpersonen in der SPG-Fraktion werden Ihnen dann fundiert antworten.

Wir sind hier nicht auf einem Bazar, wo man über 20 Stellen redet, die man einfach streichen kann und begründet, es werde überkorrekt kontrolliert.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K53 (DI / BLD / BD / SJD / GD Verzicht auf zusätzliche Stellen). beantragt im Namen der SPG-Fraktion die Massnahme K53 zu streichen.

Der neue Antrag der Finanzkommission geht auf eine Geschichte im Rahmen des Voranschlages 2012 zurück. Damals hat die Regierung auf 26 Stellen verzichtet, aber angekündigt, dass es im Aufgaben- und Finanzplan 2013-2015 erscheinen wird. Dies ist dann auch so erfolgt und jetzt wird im Rahmen des Sparpaketes darauf zurückgekommen und man möchte diese 26 minus drei Stellen, die man bereit ist einzustellen, zum jetzigen Zeitpunkt bereits streichen. Bei diesen 23 Stellen handelt es sich um eine breite Palette, vom Generalsekretariat des Departementes des Innern mit einer Stelle im Bereich KES??? über das Hochbauamt bis hin zur Polizei, wo zehn Stellen nicht bewilligt werden sollen. Betrachtet man das nun ein bisschen genauer, dann sieht man, dass es hier wiederum in zwei Stellen um den Bereich der Schadensminderung für den Kanton St.Gallen geht. Ich spreche hier zwei Stellen an, die Kontrolle des Kantons und der Abwicklung ausserkantonaler Hospitalisationen. Mit diesen beiden Stellen sollen also die Abrechnungen aus den ausserkantonalen Hospitalisationen kontrolliert werden, die der Kanton St.Gallen übernehmen muss. Sie können sich vorstellen, es ist wiederum die gleiche Situation. Wenn hier nicht kontrolliert wird, dann werden die Rechnungen einfach ausgelöst und bezahlt. Die Folge wird sein, dass der Kanton St.Gallen sicher mehr bezahlen wird, als er eigentlich müsste. Es macht keinen Sinn, wenn wir diese Kontrolle hinausschieben und darauf verzichten, weil der Kanton St.Gallen anschliessend der Leittragende ist. In weiteren zwei Stellen geht es um die Sicherheit des Personals, beispielsweise in der Strafvollzugsanstalt Bitzi. Auch hier sind seit zwei bis drei Jahren die Zusicherungen, dass diese Stellen geschaffen werden. Sie sind im Interesse der Sicherheit des Personals und jetzt soll heute vorschnell und ohne Diskussion über einzelne Teile und Auswirkungen beschlossen werden, dass man auf diese 23 Stellen verzichtet.

Ich bitte Sie, diskutieren Sie im Rahmen des Voranschlages 2013 über die Umsetzung und wenn dann im Einzelfall der Rat zum Entscheid kommt, dass er diese Stellen nicht bewilligen muss und will, dann kann er das zu diesem Zeitpunkt machen. Wenn Sie aber heute entscheiden, dann entscheiden Sie vorschnell und gegen die Interessen des Kantons St.Gallen und auch der Sicherheit des Kantons St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K6 (Departement des Innern: Kürzung der Mittel im innerkantonalen Finanzausgleich). Dem Antrag auf Streichung von 10 Mio. Franken zuzustimmen und allenfalls auch den 11,7 Mio. Franken zuzustimmen. Der Gesamtbetrag wird nicht tangiert.

Die SPG-Fraktion beantragt Ihnen die Streichung von 10 Mio. Franken, ich begründe es wie folgt: Das Finanzausgleichsgesetz hat ja verschiedene Ziele, ein ganz wichtiges Ziel ist hier, dass die Belastung zwischen den Gemeinden hier reduziert werden soll. Heute aber sehen wir, dass das Finanzausgleichsgesetz dem Ziel nicht entspricht. Sie können das beim Wirksamkeitsbericht nachlesen unter der Vorlage Finanzausgleichsgesetz-Revision. Wir stellen also fest, dass der fehlende horizontale Ausgleich die Ziele des Finanzausgleichsgesetzes pervertiert und widerspricht. Wenn Sie nachlesen kann ich nur wiederholen, was Widmer-Mosnang gesagt hat, die 72 Gemeinden tragen diese 10 Mio. Franken, die eingespart werden sollen und reduziert werden sollen. 13 Gemeinden zahlen nichts dazu, das sind die ertragsstarken und die ressourcenstarken Gemeinden. Es kann doch nicht sein, dass wir mit dieser Massnahme die Schere weiter öffnen zu Lasten der 72 ressourcenschwachen Gemeinden. Die anstehende Diskussion muss am richtigen Ort geführt werden, in der vorberatenden Kommission zum Wirksamkeitsbericht und zum Finanzausgleichsgesetz. Dort wird diskutiert werden und ich gehe auch davon aus, dass das auch beantragt wird, dieser horizontale Finanzausgleich und ich sehe auch voraus, dass insbesondere der soziodemographische Lastenausgleich auch heftig umstritten sein wird und ich bin nicht sicher, ob die Erfolgschancen dieser Vorschläge sehr hoch sind. Wir sehen also, in diesem Bereich haben wir einen hohen Diskussionsbedarf. Wenn wir jetzt diese Massnahme streichen, oder diese 10 Mio. Franken da rausnehmen, dann ändert sich am Gesamtvolumen nichts, weil diese 10 Mio. Franken oder diese 11,7 Mio. Franken sind subsumiert in den 20 Mio. Franken, die die Gemeinden beitragen werden. Es ist wichtig, dass man das sieht. Wir haben hier Zeit diese Massnahme auch zu verschieben und die entsprechende Diskussionen in der vorberatenden Kommission und im Kantonsrat zu führen.

Dem Antrag auf Streichung von 10 Mio. Franken zuzustimmen und allenfalls auch den 11,7 Mio. Franken zuzustimmen. Der Gesamtbetrag wird nicht tangiert.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 15: beantragt im Namen der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion, eine neue Ziff. 15 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, ein Moratorium für Um- und Neubauten der Kulturinfrastruktur zu prüfen und dem Kantonsrat darüber Bericht zu erstatten. Vom Moratorium ausgenommen sind in Planung befindliche, bereits beschlossene Bauprojekte.»

Der Antrag bedarf nach einer präzisierenden Ergänzung bzw. Berichtigung. Das Moratorium soll bis ins Jahr 2020 dauern. Wir anerkennen, dass einen Staat ohne Kultur eine wichtige Grundvoraussetzung fehlt. Zahlreiche kulturelle Projekte werden bereits durch den Lotteriefonds unterstützt. Wir wehren uns jedoch gegen Bauvorhaben, welche Dimensionen in zweistelliger Millionenhöher erreichen. Über solche Projekte kann zu einem Zeitpunkt diskutiert werden wenn das strukturelle Defizit ausgeglichen bzw. unter Kontrolle ist. Grosse Investitionen, wie einen hohen zusätzlichen Abschreibungsaufwand erfordern, stehen vor allem im Gesundheitsdepartement und im Bildungsdepartement an. Mit einem befristeten Moratorium der Kulturinfrastruktur bis ins Jahr 2020 konzentrieren wir uns vorerst auf das notwendige. Zu einem späteren Zeitpunkt können wir uns dann mit denjenigen Projekten befassen, die zwar wünschenswert wären aber nicht von unmittelbarer staatstragender Bedeutung sind.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrätin: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Danke für diese Statements. Sie sind sehr aufschlussreich und auch sehr interessant.

Sie kennen alle die Übung, die wir vollzogen haben, wenn der Vorwurf gemacht wird, dass das Spital Linth sich da die Chance vertan hätte mit Kooperationen über die Grenzen hinweg nach Zürich, das nicht in die Umsetzung hätte bringen wollen, dann wissen Sie, dass das so nicht korrekt ist. Wir haben mehrfach viel daran gearbeitet, viele Sitzungen mit Zürich abgehalten und an jenem Tag, an dem unterschrieben werden hätte sollen, wurde uns von Zürich mitgeteilt, dass ihre Tarife dann gelten würden und ihre gesetzlichen Grundlagen. Sie als Parlament wären wahrscheinlich nicht einverstanden gewesen, oder waren es auch nicht, wenn wir nach Zürich Geld abfliessen lassen hätten, das der Kanton St.Gallen mit teureren Tarifen hätte begleichen müssen. Das ist keine Partnerschaft. Das ist aber vergossene Milch, leider ist es nicht gelungen, für eine Kooperation oder Fusion und Partnerschaft, braucht es immer zwei Partner oder Partnerinnen. Alleine kann man das schlichtweg nicht umsetzen. Unsere Türen waren offen, es wurde sehr intensiv gearbeitet in beiden Spitälern, Linth und Männedorf, leider war es auf politischer Ebene dann nicht möglich, die Unterschrift mit diesen Forderungen zu geben. Das einfach, damit die Geschichte nicht geklittert wird, sondern dass wir hier in der Realität bleiben.

Das Spital Linth hat sich allen Unkenrufen zum Trotz behauptet, das muss man anerkennen. Das Spital Linth steht als eigene Region, obwohl man das bezweifelt hat, ich auch, das gebe ich zu, dass das Zukunft haben könnte. Wenn wir jetzt den Vergleich anstellen, steht das Spital Linth sehr sehr gut da. Das ist eine Tatsache und da sind wir natürlich auch froh und bedanken uns für den Einsatz. Auch die anderen Regionen stehen gut da, aber als alleinige Region ist das eine doppelte Leistung. Deswegen möchte ich Sie auch tatsächlich bitten, man sagt so schön «never change a winning team», sie stehen gute im Wettbewerb, haben gut gestartet auch mit der neuen Spitalfinanzierung, handeln sie sinnvoll, realistisch und vernünftig zu handeln, Kooperation vor Fusion heisst es nämlich. Kooperation gehört zur Strategie, wird konsequent in allen Regionen umgesetzt, wirkungsvoll und erfolgreich. Sie wissen es, im schweizweiten Vergleich stehen wird mit den Spitalkosten kostengünstig da. Man kann sagen, der Kanton St.Gallen ist immer noch zu teuer, das ist eine andere Diskussion, die ich Ihnen auch schon dargelegt habe. Aber im schweizweiten Vergleich, darf auch dieses Parlament Freude daran haben, weil Sie das nämlich ermöglichen, dass die Spitäler sich so entwickeln können und konnten und deswegen im schweizweiten Vergleich kostengünstig arbeiten dürfen, wollen und auch können.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrätin:

Die Aussage, ob das Glas halb voll oder halb leer ist, trifft bei dieser Thematik wieder einmal zu. Ich stelle fest, dass es halb voll ist und bedanke mich für die guten Noten, die das Gesundheitsdepartement für die bisher geleistete Qualität erhalten hat. Ich gehe aber auch davon aus, dass das Glas halb voll bleibt. Wir haben mit dem VSGP differenziert und ausgiebig diskutiert. Die Gemeindepräsidenten haben dabei darauf hingewiesen, dass sie keinen Leistungsabbau hinnehmen und die Qualität halten wollen. Dass das keine einfach Aufgabe ist, wurde aus den eben gehörten Voten klar. Es wurde von einer Aufgabe gesprochen, die jetzt wieder neu und in aller Deutlichkeitauf die Gemeinden zukommt. Wenn wir dabei mithelfen können, dann steht die Tür wirklich offen, und wir möchten gerne Hand bieten. Wir trauen und vertrauen auf das Wort des Kantonsrats, weil die Auswirkungen sonst tatsächlich zu sehr starken, negativen Folgen führen könnten, die nicht nur die Betroffenen, sondern die gesamte Bevölkerung betreffen. Wir wissen, was die Suchtproblematik bezüglich der Sicherheit bedeutet. Deshalb möchte ich nochmals betonen, dass die Problematik in Vereinbarungen so aufgegleist werden sollte, dass die Suchtberatung ihre Qualität beibehält.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrätin: Der Antrag der SVP-Fraktion bzw. der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Gerne zeiche ich auf, was das bedeutet. Sie haben gestern eine sehr harte Massnahme entschärft in einem Bereich, der vital ist, nämlich bei der Frauenzentrale. Bei diesen 1,6 Millionen erhält die Frauenzentrale 950'000 Franken und neu wird sie 850'000 Franken erhalten, dank dem, dass Sie eben hiergesagt haben, wollen Sie nicht weiter einsparen. In diesem Bereich sind weitere Beträge eingestellt, die von Bundes wegen, bundesgesetzlich festgelegt sind. Dazu gehören zum Beispiel die Beiträge an das TOX-Zentrum, an die St.Gallische Rheumaliga, an die St.Gallisch Lungenliga und an die Alpine Rettung, das sind alles bundesgesetzlich festgelegte Beiträge, die alle Kantone der Schweiz leisten. Ebenfalls Beiträge an die Krebsliga, das haben wir aber bereits jetzt schon gekürzt, da wird es dann schweizweit noch rumpeln, weil St.Gallen bereits hier den minimalsten Beitrag neu dann leisten wird. An die Stiftung Patientensicherheit, die Wohngruppe Wil gehört dazu, die MS-Gesellschaft, die Stiftung pro mente sana, Samariterverein usw.. Ich habe hier alle aufgelistet, die eben über diese Stelle laufen. Es sind weitere Beitragsempfänger, die wir aber bereits gekürzt haben, das ist der Grundpflegekurs für die Rotkreuzhelferinnen, Weiterbildung für Mütter und Väterberatung, ebenfalls die Kurse für Wiedereinsteigende, haben wir jetzt aber bereits gekürzt, Hebammenfortbildung können wir auch nicht mehr machen, haben wir auch auf null gekürzt. Und ebenfalls noch einmal Kurse über den SPK für den Wiedereinstieg in Akutspitäler haben wir auch bereits auf null gekürzt. Der Spielraum ist ausgereizt, das was noch verbleibt ist gesetzlich, wie gesagt auf Bundesebene vorgegeben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Regierungsrätin:

Es wurde dargelegt, dass diese Massnahme tatsächlich an einem empfindlichen Ort greifen wird. Eine Sparmassnahme die weh tut und der Finanzchef hat heute Morgen darauf hingewiesen, dass die Sparmassnahmen, die wir diskutiert haben, nicht alle gleich verträglich sind, das ist eine Tatsache. Der Nachwuchsmangel ist ausgewiesen und ebenfalls die Leistungen, die über die dezentrale Beratung der Arbeit der Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität erbracht werden und deswegen unterstütze ich die Entschärfung dieser Massnahme. Aus Sicht des Gesundheitsdepartementes war es schlichtweg nicht möglich, die Sparanstrengungen zum Ziel zu führen ohne diese schmerzhafte Sparmassnahme hier auf den Tisch legen zu müssen. Das möchte ich Ihnen einfach mit auf den Weg geben und ich danke Ihnen für die Unterstützung der Anträge.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP, SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Auch wir von der FDP-Fraktion sind der Ansicht, dass im Personalbereich durchaus noch gewisse Massnahmen vorzunehmen sind, dazu stehen wir, auch wenn es weh tut. Die Frage ist nun, macht es Sinn, wenn man ein Departement abstrafen will, weil man vielleicht mit dem einen oder anderen Amt durchaus schlechte Erfahrung gemacht hat. Das kann durchaus sein, Blum-Mörschwil, ich glaube das sogar, aber ob es dann sinnvoll ist, ein ganzes Departement aus solchen Frustüberlegungen abzustrafen erachte ich als nicht sinnvoll. Ich finde auch schade, dass man diesen Antrag in der Finanzkommission so nicht im Detail diskutieren konnte. Es wurde später über diesem Antrag gebrütet. Man darf jetzt aber auch nicht erstaunt sein, dass in gewissen Bereichen, die hier aufgeführt sind, das Personal aufgestockt wurde. Es wurde von uns gewünscht. Ich erinnere an die Energiesparmassnahmen oder Energieförderungsprogramme, wir haben das explizit gefordert. Wir haben sogar gefordert, dass man noch 2 Mio. Franken mehr gibt. Und jetzt erstaunt zu sein, dass in diesem Bereich der Personalbereich etwas stärker angestiegen ist, als in anderen Departementen, das ist ja eigentlich ja logisch und das hätte man eigentlich auch so wissen sollen. Ich bin eigentlich der Ansicht und das haben wir auch in der FDP-Fraktion diskutiert und der SVP-Fraktionschef weiss das, wir unterstützen viel eher die Massnahme Q6, bei der man sagt, im Personalbereich braucht es in der Tat nochmals Sparaufwendungen. Da sind wir einverstanden und da können wir auch mitmachen. Aber was Sie jetzt wollen ist einerseits eine Abstrafung eines Departementes und zweitens im Q6 dann auch nochmals gleichzeitig im Personalbereich einzufahren. Ich würde Ihnen eigentlich vorschlagen und das wäre die seriöse Diskussion über das, dass Sie diesen Antrag zurückziehen, dass man diese Diskussion in der Finanzkommission im Detail nochmals diskutiert, und dass wir auch den Anstieg im Personalbereich unter die Lupe nehmen. Ich kann heute nicht ausschliessen, dass es vielleicht im einen oder anderen Bereich etwas Luft gibt, auch wenn das der Bauchef nicht gerne hört. Das kann sein. Aber ich würde meinen, wir sollten dies in der Finanzkommission genau prüfen und auf dem Voranschlag 2013 die eine oder andere Massnahme vorschlagen. Da bin ich gewillt. Deshalb würde ich sagen, ein Zurückziehen kann in der Sache helfen, es kann helfen, dass wir diese Geschichte seriös anschauen würden und wenn man der Massnahme Q6 zustimmt, dann ist eigentlich auch dem Anliegen, dass man im Personalbereich etwas macht und hier nochmals über die Bücher gehen sollte, auch Rechnung getragen. Eine Kombination erachte ich als wenig sinnvoll. Wenn Sie hingegen diesen Antrag nicht zurückziehen und K54 so durchwinken, dann bitte ich zumindest die SVP-Fraktion, dass Sie Q6 anpassen, weil Sie dann bereits das Baudepartement abgestraft haben und dann kann man dort das Baudepartement auslassen, es wären dann nur noch die anderen Departemente zu machen. Das wäre zumindest konsequent. Ich würde aber einen anderen Weg vorschlagen, eine seriöse Diskussion in der Finanzkommission würde ich vorziehen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP, SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bitte Sie, das Bad nicht mit dem Kind auszuschütten. Blum-Mörschwil, Sie bekommen jede Gelegenheit sich zu ärgern, wenn dieser Antrag durchkommt. Bereuter-Rorschach spricht mir aus dem Herzen mit seinen Argumenten. Wenn ich Regierungsrat Haag wäre, ich würde diverse Geschäfte liegen lassen, es bleibt ihm ja gar nichts anderes übrig, wenn Sie ihm das Personal wegnehmen. Wenn Sie ehrlich sind, einige, die hinter diesem Antrag stehen, die sollen bitte ehrlich sein, sie wollen keinen Umweltschutz, Sie wollen keine geordnete Raumplanung. Wir wollen eine geordnete Raumplanung, das ist im Interesse unseres Kantons.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Das anvisierte Ergebnis ist nicht umsetzbar. Die amtlichen Verteidiger werden bereits jetzt vom Staat entschädigt. Wenn nun gefordert wird, es sei zu prüfen, sie staatlich zu besolden, dann bedeutet das nichts anderes als sie in ein Angestelltenverhältnis zum Staat zu stellen. Eine sinnlose Übung, schon die Prüfung allein wäre eine Verschleuderung von Geldern. Wieso denn? Eine staatliche Anstellung von amtlichen Verteidigern ist klar rechtswidrig. Schon die europäische Menschenrechtskonvention garantiert die freie Anwaltswahl. Auch und gerade im Strafverfahren. Auch unser Rechtspflegesystem beruht auf der absoluten Unabhängigkeit von Anwälten und Strafverteidigern. Unser Bundesgericht hat festgehalten, dass angestellte Anwälte - egal wo - nicht unabhängig sind. Hand aufs Herz! Möchten Sie von jemanden verteidigt werden, der vom gleichen Staat angestellt ist, wie der Staatsanwalt der sie hinter Gitter bringen will? Der Antrag ist rechtswidrig. Auch das anvisierte Ergebnis wäre gar nicht wirtschaftlich. Die Gerichte entschädigen heute für amtliche Verteidigungen nur den angemessenen Aufwand und auch dies nur zu 80 Prozent. Meines Wissens sind die st.gallischen Gerichte nicht dafür bekannt grosszügige Entschädigungen für amtliche Verteidigungen auszusprechen. Im Gegenteil: Ich behaupte hier aus eigenen Erfahrung, dass freiberufliche amtliche Verteidigung, etliche Überstundenarbeit zugunsten des Staates leisten, die nicht entschädigt wird, wenn die Gerichte den Aufwand als unangemessen hoch betrachten würden. Eigentlich müsste gerade von Seiten Ihrer Fraktion der jetzige Zustand als optimale Mischung betrachtet werden. Wir haben die freiberufliche Effizienz und eine staatliche Kostenkontrolle. Staatlich angestellte Verteidiger braucht es nicht. Wir haben bereits jetzt eine hohe Qualität durch freiberuflich amtliche Verteidiger, die als Anwälte tätig sind und ein Wechsel dieses Systems wäre weder rechtsmöglich noch wirtschaftlich.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Zu Häusermann-Wil: Aus einer einfachen Familie stammend habe ich mit Hilfe von Stipendien und arbeiten mein Studium finanziert. Wenn ich mich recht erinnere, stand im Januar 2012 im St.Galler Tagblatt, dass der Kanton St.Gallen sich nicht bei der Harmonisierung des Stipendienwesens beteiligen will, weil dadurch Mehrkosten in der Höhe von einer halben Million Franken entstehen würden. Das bedeutet nichts anderes, als dass in nächster Zukunft nicht damit zu rechnen ist, dass junge Studierende, welche Geld brauchen, um ihr Studium zu finanzieren, mit Stipendien rechnen können. Arbeiten wird aufgrund der Bolognareform auch je länger je schwieriger. Das hat zur Folge, dass Leute, die nicht aus wohlhabenden Familien stammen, vom Studium ferngehalten werden. Studiengebühren sind ein Posten, der zur Finanzierung des Studiums gehört. So lange wir aber die Stipendien nicht erhöhen, damit auch weniger Betuchte ein Studium bestreiten können, darf es keine Erhöhung der Studiengebühren geben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

G2 (In Via und Schlupfhuus).

Zum Vorsteher des Departementes des Innern: In Via und Schlupfhuus erfüllen eine wichtige Aufgabe. Sie stehen Kindern und Jugendlichen bei, die körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt erfahren haben. Dass diese Arbeit notwendig und wertvoll ist, stellt wohl niemand in Frage. Bei der Massnahme G2 handelt es sich nicht um eine Einsparung, sondern um eine Verlagerung der Finanzierung. Es macht Sinn, dass die Finanzierung neu geregelt wird. In der Finanzkommission wurde erklärt, dass die Gemeinden damit einverstanden sind, wenn die neue Form des Finanzausgleichs auch wirklich greifen wird.

Meine Fragen dazu:

  1. Was passiert, wenn der soziodemographische Finanzausgleich nicht eingeführt wird?

  2. Wie erfolgt die Finanzierung, wenn der soziodemographische Finanzausgleich verspätet eingeführt wird?

  3. Wie wird sichergestellt, dass diese wichtige Aufgabe zum Schutz der Kinder in der gleichen Form wie bisher weitergeführt werden kann?

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 19. beantragt im Namen der SVP-Fraktion eine neue Ziff. 19 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, als Massnahme im Querschnittsbereich den Aufwand für die EDV-Infrastruktur (Hardware und Software) von der Finanzkontrolle auf den effizienten Einsatz der dafür vorgesehenen Mittel prüfen zu lassen, mit dem Ziel, Kosten einzusparen.»

Wir haben schon des öfters über diese Thematik von den Informatikkosten debattiert. Unter anderem der Interpellation 51.12.11 «Informatikprojekte - ein Fass ohne Boden?» oder Postulat 43.10.10 «Entwicklung der Informatikkosten der Staatsverwaltung». Aus diesen Überlegungen die schon des öfters hier angestellt wurden, sind wir da auch zum Schluss gekommen, dass das durchaus ein Sparpotenzial mit sich bringt und möchte darum in diesem Zusammenhang die neutrale Finanzkontrolle dazu ersuchen, diese Kostenentwicklung im Bereich dieser Querschnittsbereiche zu überprüfen. Ich bitte Sie, dieser Ziff. 19 neu zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich bitte Sie, das gelbe Blatt der Finanzkommission zu unterstützen und den Antrag der CVP-Fraktion, Ziff. 4 zu streichen, abzulehnen. Dies aus den folgenden Gründen:

Eine Fusion der beiden Spitalverbunde 3 Linth und 4 Fürstenland Toggenburg könnte Sinn mache. Daher bin ich der Meinung, dass man eine Fusion nicht bereits zum Vornherein – notabene ohne genau Kenntnisse – ablehnen sollte, sondern diese geprüft werden muss. Es könnten durch eine Fusion sicher Synergien genutzt und schlussendlich entsprechend Kosten ohne Qualitätseinbussen eingespart werden.

Eine Fusion muss zum Nutzen aller sein, gleich wie dies bei den zurzeit laufenden Gemeindefusionen der Fall ist.

Eine grundsätzliche Ablehnung, nur schon der Prüfung einer Spitalfusion, ist daher für mich gänzlich unverständlich.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Gemeindepräsident von einer Gemeinde offen, die Ende Jahr den Vereinigungsprozess mit der Nachbargemeinde und zwei Primarschulgemeinden abgeschlossen hat. Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Fusions-Prozesse können nicht verordnet werden. Solche Prozesse dauern in der Regel ab dem ersten Gespräch mit hin zur Umsetzung des Vereinigungsbeschlusses mehrere Jahre. Zudem sind in der Regel zwei Abstimmungen durchzuführen. Mit dem Gemeindevereinigungsgesetz vom 17. April 2007 fördert der Kanton die Vereinigung politischer Gemeinden wenn die vereinigte Gemeinde in der Lage ist, ihre Aufgaben insgesamt leistungsfähiger, wirtschaftlicher und wirksamer zu erfüllen. Mit dem Gemeindevereinigungsgesetz wird bezweckt, der Strukturbereinigungsprozess im Kanton St.Gallen zu unterstützen und zu fördern. Der Kanton kann zur Förderung Projektbeiträge aussprechen. Wir können nun auf eine Praxis von rund fünf Jahren mit dem Gesetz zurückblicken. Von den ursprünglichen 440 Gemeinden einschliesslich Spezialgemeinden, bestehen nunmehr 337 Gemeinden, eine Reduktion von rund 24 Prozent.

Die Gemeinden sehen die Notwendigkeit des Strukturprozesses und es wäre schade, wenn nun mit dieser Spielregeländerung des Gemeindevereinigungsgesetzes Druck ausgeübt wird auf die Gemeinden. Die Gefahr bestünde, dass Vereinigungsprozesse nicht weitergeführt werden oder durch die Bürger nicht mehr mitgetragen werden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): die Massnahme K12 ist zu streichen.

Ich bitte Sie, den Antrag der SPG-Fraktion zu unterstützen.

Die Hauswirtschaft hat in den letzten Jahren an Bedeutung in der Bildung verloren: Dies ist an der sinkenden Lektionendotation in der Volksschule ersichtlich und in der Tatsache, dass die Ausbildung zur Handarbeits- und Hauswirtschaftlehrerin nicht mehr angeboten wird.

Für schulschwächere Schülerinnen und Schüler sind praxisorientierte Grundlagen für das spätere Berufs- und Familienleben von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit. Eine vertiefte Grundausbildung in Hauswirtschaft, Ernährung und allgemeinbildenden Fächern können diesen jungen Menschen durch eine individuelle und gezielte Führung den Eintritt ins Berufsleben erleichtern. Jeder junge Mensch wird im späteren Alltagsleben mit dem Führen eines Haushalts konfrontiert und solche Institutionen wie das Broderhaus bieten praxisnahe, interessante Ausbildungsmöglichkeiten an. Auch solche Nischenangebote stehen einem Bildungskanton – wie sich der Kanton St.Gallen rühmt – gut an. Ein Internat kann neben der persönlichen Betreuung eine Wochenstruktur anbieten, welche für gewissen Jugendliche für ihre Persönlichkeitsentwicklung besonders wertvoll ist. Eigentlich sollte es im Interesse des Kantons sein, solche Bildungsstätten zu fördern und Rahmenbedingungen schaffen, indem strukturelle wie auch organisatorische Fragen zielführend gelöst werden können.

Unterstützen Sie unseren Antrag, dadurch bieten Sie schulschwächeren jungen Frauen nach der Volksschule eine wertvolle Perspektive, sich berufspraktisch auszubilden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn es nicht zum Weinen wäre, wäre es zum Lachen. Es geht um das besondere Eigenkapital hier, das aus den Goldmillionen entstanden ist. Wir haben Tranchen beschlossen, pro Jahr 30 Mio. Franken für zwei Zwecke. Es war ein Kantonsratsbeschluss: Gemeindefusionen und die Entlastung für Steuergesetzrevision für Ertragsausfälle, also weniger Steuern. Die SP-Fraktion hat sich damals dagegen gewehrt. Die SP-Fraktion reichte im Jahr 2011 eine Motion ein. Vor wenigen Jahren verteilte die Schweizerische Nationalbank aus überschüssigen Goldreserven, an die Kantone. Im Voranschlag 2011 stellte der Kanton St.Gallen 101 Mio. Franken ein. Die Situation der SNB liess die Ausschüttung von Gewinnanteilen nicht mehr zu. Der Voranschlag 2012 des Kantons sieht deshalb keine Gewinnanteile mehr vor. Das besondere Eigenkapital wurde vollumfänglich mit Geldern der Nationalbank bestückt. Es ist deshalb zweckmässig, dass wegfallende SNB-Gewinnanteile des Kantons im Staatshaushalt ganz oder teilweise aus dem besonderen Eigenkapital ausgeglichen werden können. Daneben sollte auch die Verwendungsgrenze von 20 Jahre neu definiert werden. Dies war Inhalt der abgelehnten Motion.

Nun wird im Rahmen des Massnahmenpakets einerseits Gemeindefusionen torpediert und andererseits will man das besondere Eigenkapital aufheben. Ich bin erstaunt. Bei der Behandlung Motion wurde der SP-Fraktion unseriösität vorgeworfen. Nun kommt der Antrag der SVP- und CVP-EVP-Fraktion. Sie verscherbeln das Tafelsilbers. Unter sauberem Politisieren verstehe ich etwas anderes.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Ich möchte noch kurz dazu reden, weil so ein falsches Abstimmungselement hinzukommen würde. Ich glaube es ist ein separater Antrag, den die SVP-Fraktion stellt, der sinngemäss als Folge eines Beschlusses des Kantonsrates ist. Das ist ein Unterschied beim Abstimmungsverfahren, es würde nicht richtig sein, wenn man das einander gegenüberstellen würde.

Ich bitte Sie, den Antrag der FDP-Fraktion gesondert zu behandeln, es ist die Folge des Beschlusses des Kantonsrates vor etwa einer halben Stunde.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich weiss, dass es nicht gehört nach der Regierung noch zu sprechen. Ich muss Tinner-Wartau widersprechen. Ich glaube, das ganze Sozialwesen ist auch eine gewisse Bundaufgabe. Der Kanton ist hier auch mit involviert. Es geht hier nur darum, dass wir ein bisschen Druck machen. Diese Motion wurde am 21. September 2009 überwiesen. Wir befinden uns im Spardruck auf die Gemeinden. Wir warten hier auf eine gesetzliche Grundlage. Regierungsrat Klöti hat nicht gesagt, wann er die Vorlage bringt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Alder-St.Gallen hat die Präzisierung gegeben. Es ist mir ein Anliegen, dass auch im Namen der CVP-EVP-Fraktion zu betonen. Wir reden davon Um- und Neubauten. Sanierung die der Wert erhalten und der Sicherheit dienen, sind selbstverständlich hier ausgenommen. Es geht um einen Prüfauftrag. Es geht um Opfersymetrie. Wir müssen das anschauen. Es heisst hier auch, es sind vom Moratorium ausgenommen, im Planung befindliche bereits beschlossene Bauprojekte. Es geht auch an die Adresse der Bürgerschaft. Kultur ist wichtig. Aber wenn wir unser Staatsfinanzen ins Gleichgewicht bringen wollen, dann müssen wir überall hinschauen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP, SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich danke meinem Vorredner Tinner-Wartau, der sehr viel fachkundiger ist und sehr viel besser Bescheid weiss als ich, was überall im Kanton passiert. Ich selbst möchte Ihnen sagen, Dürr-Widnau hat die Katze aus dem Sack gelassen. Es geht um den kalten Abbau des Amtes für Raumentwicklung, der Geoinformation des Amtes für Gewässer und des Amtes für Umweltschutz, das einigen unter uns in neoliberaler Manier diese Ämter schon seit vielen Jahren suspekt sind. Ich habe es aber auch erlebt in meiner nun doch schon längeren Zeit hier im Kantonsrat, dass Effizienz und Effektivität dieser Ämter gelobt wurden. Ich erinnere Sie an gestern, den Grundwasserbericht, reihum haben Sie dieses Amt gelobt. Sehr viele dieser Leute, die sie hier abschaffen wollen, haben daran mitgearbeitet. Ich bitte Sie, das darf doch nicht wahr sein?

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte Ihnen noch einen speziellen Blick eröffnen. Die Universität ist ja renoviert, bereits aber wieder sind neue Investitionsvorhaben geplant oder in der Pipeline, weil der Platz ja nicht genügen soll. Wenn Sie Studierenden reden, dann wäre Ihnen eigentlich die Lehre, das Studienumfeld ohne grossartigste Infrastruktur lieber. Ich würde Ihnen vorschlagen, investieren Sie lieber hier, streiche Sie diese Knebelungsmassnahmen oder sprechen Sie sich dann gegen eine Studiengebührenerhöhung aus und lassen Sie das Infrastrukturumfeld der Universität nicht immer ganz so glanzvoll auferstehen und sich steigern.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Co-Präsident des Verkehrsclubs der Schweiz, Sektion St.Gallen/Appenzell, offen. Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist nötig, auch in diesem Bereich zu sparen. Es braucht eine Opfersymmetrie zwischen öffentlichem Verkehr und Strassenverkehr. Es ist klar, dass unsere Strassen in einem sehr guten Zustand sind und auch bleiben sollen. Das ist auch weiterhin möglich, selbst wenn wir diesen Antrag ablehnen. Durch Zweckbindung stehen für den Strassenbau viele Gelder zur Verfügung, doch diese Zweckbindung führt auch dazu, dass hier keine Volksabstimmungen stattfinden. Das muss wieder einmal festgehalten werden. Bei Hochbauprojekten muss darüber abgestimmt werden, wenn der Kanton mehr als 15 Mio. Franken ausgeben will. Bei den Strassenprojekten ist das nicht der Fall. Es gibt hier nicht zwingend eine Volksabstimmung; eine solche ist nur über den Referendumsweg möglich. Deshalb geht es dem Strassenfonds ausgezeichnet und wir sind, den Strassenbau betreffend, in einer komfortablen Lage. Es ist nötig, beim Strassenbau auch etwas verändern zu können. Die vorgesehenen 6 Mio. Franken können getrost dem Staatshaushalt zugeführt werden. Es ist falsch anzunehmen, dass es dem Strassenbau nachher schlechter gehe.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Einfach dass ich Alder-St.Gallen richtig verstehe. Da geht es um Um- und Neubauten. Sanierungen sind nicht betroffen. Wenn ich gleich ausführen darf: Um- und Neubauten bei Kulturinfrastruktur sind relativ seltene Angelegenheiten. Da war vor kurzem die Lokremise. Das ist aber gerade so etwas eines der wenigen grossen Projekte, das mir so in den Sinn kommt. Sanierungen sind sehr viel häufiger der Fall, da sehr häufig Kulturinstitutionen in sehr alten Gebäuden beheimatet sind. Das Beispiel der Tonhalle haben Sie heute gehört. Das Schloss Werdenberg würde mir da jetzt gerade noch in den Sinn kommen. Diese Sanierungen einfach so ein Moratorium zu unterstellen für acht Jahre, das kann wohl kaum der Sinn und Zweck der Sache sein. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

G3 (Streichung der Staatsbeiträge an die Suchtberatungsstellen). beantragt im Namen der SPG-Fraktion, die Massnahme G3 zu streichen.

Ich gehöre zur Generation, die sich noch an die wirklich üble Zeit in der Schweizer Drogenpolitik erinnern kann. Damals gab es Junkies, die in offenen Gassen vor sich hin siechten. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei. Einer der wichtigsten Gründe dafür ist, dass es eine koordinierte Drogenpolitik auf Ebene der Kantone gibt. Die Idee, die Drogenpolitik an die Gemeinden zurückzugeben, mag nett sein, doch realisiert man dabei vielleicht nicht mehr ganz, dass das Drogenproblem immer noch da ist. Es gibt zwar keine vor sich hinsiechenden Junkies mehr, aber beim Jugendalkoholismus haben wir noch grosse Aufgaben vor uns. Mit einer Verlagerung zurück an die Gemeinden - insbesondere der Suchtfachstellen - riskieren wir, dass uneinheitliche Standards geschaffen werden. Wir riskieren, dass Gemeinden aus finanziellen Gründen auf einen einfachen Standard zurückgehen und die Suchtpolitik mittels Securitaspersonal betreiben in der Hoffnung, dass das Problem damit gelöst sei. Dem ist jedoch nicht so. Es braucht die auf Bundesebene ausgearbeitete Viersäulenpolitik auch im Kanton St.Gallen noch.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Frage an die Regierung.

Ich hatte in meinem Votum Regierungsrat Kölliker eine Frage gestellt und es würde mich wirklich interessieren, ob Sie etwas zu dieser Steigerung der einzusparenden Beträge sagen können und vor allem würde es mich wunder nehmen, geht es dann weiter? Sie haben jetzt 1,2,3 Mio. Franken eingesetzt, geht es dann weiter mit 4,5,6 Mio. Franken oder wie ist hier die Prognose und die Begründung dazu?

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident:

Wir machen das Verfahren so wie gewünscht, aber die Diskussion können wir doch zusammenführen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es ist nicht verboten, innerhalb von wenigen Minuten ein bisschen gescheiter zu werden. Wir sprechen ausdrücklich Um- und Neubauten an.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Vorerst möchte ich mich natürlich für das regierungsrätliche Lob bedanken, es hat mich wirklich sehr gefreut, da ich selten so grosse lobende Worte von der Regierungsbank zu hören bekomme.

Ich möchte auch meinen Vorrednern danken, für die Unterstützung der Gemeindeanliegen. Mir scheint es aber wichtig zu sein, dass zumindest mit Blick auf die Beratung des Wirksamkeitsberichtes und in der heutigen Debatte doch festgehalten werden kann, dass die Gemeinden bei der Erarbeitung des Wirksamkeitsberichtes über die Arbeitsgruppe Finanzen und zwar sind da in der Arbeitsgruppe Finanzen finanzschwache und finanzstarke und mittlere Gemeinden vertreten, die in den letzten eineinhalb Jahren mit der Erarbeitung des Wirksamkeitsberichtes beschäftigt gewesen sind. Es ging auch darum, beim Finanzausgleich klar mögliche Fehlanreize zu eliminieren. Ich gehe davon aus, das ist tatsächlich auch eine Diskussion in der vorberatenden Kommission. Es scheint mir wichtig zu sein, dass zumindest klar festgehalten werden kann, dass volumenmässig diese Kürzung auch unter Einbezug der Beteiligung der Agglomerationsgemeinden beim zentralörtlichen Lastenausgleich so nicht bestritten war. Den Gemeinden war sehr wohl bewusst, dass wir brutto von 30 Mio. Franken ausgehen, netto sind es 20 Mio. Franken. Das scheint mir noch wichtig zu sein, aus Gründen der Fairness, damit man dann nicht später behauptet wir hätten da auch noch irgendwelche «Trixereien» begangen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

eine Bemerkung zur Massnahme E3 «Erhöhung der Brandmeldegebühren». beantragt der Massnahme E3 zuzustimmen.

Ich lege meine Interessen als Feuerwehrmann offen. Diese Massnahme ist absolut berechtigt. Der Aufwand auf Seiten des Staates und vor allem auf der Seite der Gemeinden ist gross. Zurzeit ist es so, dass die Hälfte dieser Gebühren auch an die Gemeinden weitergehen. Zu Handen der Materialien möchte ich hier festhalten, dass auch weiterhin die Hälte der Gebühren an die Gemeinden weitergeleitet wird.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 18. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, eine neue Ziff. 18 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die Einführung von staatlich besoldeten amtlichen Verteidigern zu prüfen, welche die gegenwärtig von selbständigen Rechtsanwälten auf Honorarbasis wahrgenommene unentgeltliche Rechtspflege übernehmen, und dem Kantonsrat darüber Bericht zu erstatten, insbesondere unter Berücksichtigung der gegenüber dem heutigen System zu erwartenden Kostensenkungen, die durch den Wegfall der von vertretenen Personen nicht zurückbezahlten Vorschüsse erzielt würden.»

Unser Antrag ist auf dem grauen Blatt ausführlich beschrieben. Es braucht keine ausführlichen Begründungen mehr dazu. Ganz kurz: Wir wollen einen Bericht, der darstellen soll, ob es rechtlich möglich ist und was für allfällige Spareinsparungen vorhanden sein könnten, wenn die unentgeltliche Rechtspflege, welche heute von selbständigen Rechtsanwälten wahrgenommen wird, allfällig durch Rechtsanwälte welche vom Staat angestellt, wahrgenommen würde.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

stellt einen Zusatzantrag, welcher aber nicht schriftlich vorliegt.

Ich war Mitglied der vorberatenden Kommission im Jahr 2008, wo es darum ging, dass der Kanton das Theater und die Tonhalle von der Stadt übernahm. Ich zitiere aus dieser Botschaft S. 17 wo es um das Tonhallengebäude geht: «Das Gebäude präsentiert sich heute in einem ansprechend baulichen Zustand. Gemäss heutiger Einschätzung besteht kein aufgestauter Unterhalts- und Erneuerungsbedarf. » Vier Jahre später können wir lesen, dass der Vorstellungsbetrieb in diesem Tonhallengebäude nicht mehr zugemutet bzw. nicht mehr durchgeführt werden kann, wenn diese Investitionen nicht getätigt werden. Da frage ich mich schon, was im Jahr 2008 für Abklärungen getroffen worden sind. Sei dies vom städtischen Bauamt, wo offenbar eine Beurteilung abgegeben hat, oder welche Prüfung hat das kantonale Baudepartement unternommen, bevor diese Gebäude übernommen wurden. Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Antrag der Finanzkommission zuzustimmen. Und dem Antrag auf Ziff. 7 so beizubehalten.

Ich mache Ihnen aber noch einen Kompromissvorschlag oder einen Zusatzantrag. Ganz fair in der Sache wäre doch, wenn gemäss dieser Botschaft angeblich im Jahr 2008 der Zustand dieses Gebäudes noch ansprechend war, dass von diesen Investitionen, wo jetzt in Investitionsprogramm 114 angesprochen werden, die als Stadt 50 Prozent mit bezahlen müsste. Das wäre eine faire Lösung und würde der Botschaft im Jahr 2008 entsprechen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, der CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion die Massnahme K50 wie folgt zu formulieren: «Reduktion der gemeinwirtschaftlichen Leistungen bei Spitälern.» und folgender Beschreibung: «Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen beim Kantonsspital St.Gallen und beim

dem Antrag der SVP-Fraktion, der CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ostschweizer Kinderspital (unter anderem für die Forschung) werden insgesamt wie folgt gekürzt:»

In diesem grauem Blatt wird Ihnen nur eine textliche Änderung beantragt, die aber Auswirkungen haben können. Gegenüber der Botschaft unter K50 wird ganz klar ausgewiesen, dass diese Massnahme und Streichung bei den Forschungsbeiträgen sind. Mit der textlichen Änderung soll die Reduktion der gemeinwirtschaftlichen Leistung bei den Spitälern, dem Kantonsspital St.Gallen und Ostschweizer Kinderspital zum Tragen kommen. Mit dieser textlichen Änderung ist es diesen Spitälern offen, wo sie dann effektiv diese Kürzungsmassnahmen ansetzen. Es kann natürlich in der Forschung sein, aber es muss nicht ausschliesslich in der Forschung sein.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

zieht seinen Zusatzantrag zurück.

Ich bin Ihnen noch eine Antwort schuldig. Ich ziehe meinen Antrag zurück. Ich habe jetzt gehört, dass die Stadt einen sehr guten Zug gemacht hat. Die Stadt hat das Tonhallengebäude übergeben können und der Kanton hat überhaupt keinen Augenschein genommen. Involviert waren offenbar nur das Finanzdepartement und das Departement des Innern. Aus diesem Grund muss jetzt der Kanton das auch auslöffeln. Aber trotzdem bitte ich Sie, an Ziff. 7 festzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Ich bitte Sie die beiden Streichungsanträge abzulehnen. Ich muss aber offen legen, dass ich speziell für die Argumentation von Widmer-Mosnang meine Sympathien habe, aber diese diskutieren wir dann bei der Behandlung vom Wirksamkeitsbericht und vom neuen Finanzausgleich zwischen den einzelnen Gemeinden mit dem Kanton. Ich finde es aber richtig und wichtig, dass die Sparvorgabe, wie sie hier steht, von den 11,2 Mio. Franken als Basis für die Diskussionen innerhalb vom Wirksamkeitsbericht und dem neuen Ausgleich da stehen und nicht, dass man diese jetzt streicht und dann allfällig in den Diskussionen von Wirksamkeitsbericht und neuem Ausgleich dann ganz fallen lassen. Lassen Sie diese Vorgabe stehen, die Gemeinden haben aufgezeigt, dass sie einen Teil leisten wollen und das ist ein wichtiger Teil im ganzen Paket, was von den Gemeinden angeboten wurde.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff 4. beantragt, Ziff. 4 zu streichen.

Wie bereits im Streichungsantrag dargelegt, drängt sich meines Erachtens keine Fusion der beiden Spitalverbunde Fürstenland und Linth auf. Man wird mir seitens der Finanzkommission entgegenhalten, es werde ja nur laut nachgedacht und geprüft, ich sage Ihnen‚ wehret den Anfängen. Gerade unser Spital im Linthgebiet arbeitet kostengünstig, koorperiert und wird es in Zukunft noch vermehrt tun, eine Zusammenarbeit mit Spitälern in und ausserhalb des Kantons.

Eine enge Kooperation bringt gemäss Botschaft der Regierung bringt einen Spareffekt von Fr. 650'000.–, aber eine Fusion ist schon aus geografischen Gründen abzulehnen.

Linthgebiet ist nicht Toggenburg oder Fürstenland, ich bin der Meinung eine Fusion könnte auch, liebe Toggenburger, eine Schwächung des Spitals Wattwil bedeuten.

Es stellt sich die Frage, wenn ein Zusammenschluss von Linth und Fürstenland einen weiteren grossen Spareffekt bringen soll? Warum nicht eine Fusion aller Spitalverbunde? Ist dies etwa in den anderen Teilen des Kantons politisch nicht umsetzbar?

Seit einiger Zeit sitze ich in diesem Parlament und schon vorher wurde Quadriga diskutiert. Jetzt sollen in einzelnen Regionen meines Erachtens wiederum unrealistische Pseudofusionen geprüft werden, ich werde immer skeptischer. Ändern wir diese bewährten Strukturen nicht leichtfertig wieder um.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ich möchte nur sagen, es ist etwas grotesk wie jetzt diskutiert über Hundehütten usw. Thalmann-Kirchberg hat aus der Botschaft aus dem Jahr 2008 zitiert. Ich habe immer alle Botschaften dabei und diese zufälligerweise heute auch. Zwei Zeilen weiter nach dem Ende Ihres Zitates steht Folgendes: «Eine Option für die Steigerung für die Attraktivität des Konzertangebots in der Tonhalle stellen verschiedene bauliche Massnahmen dar.» Dann werden die aufgezählt in der Botschaft. «Einladendere Gestaltung der Tonhalle von aussen, Öffnung Foyer Intermezzo, Transparenz Foyer Concerto Unterer Brühl, neue Gesamtgarderobe im Untergeschoss, behindertengerechte Erschliessung.» Es ist einfach falsch wenn man sagt, man hätte keine Ahnung wie es um die Tonhalle damals stand oder heute steht.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Sie sehen, manchmal glaubt man dem Propheten im eigenen Land eben nicht und möchte die Antwort von dritter Seite hören.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Beantwortung der gestellten Fragen

Es sind zwei Fragen gestellt worden, ich möchte die gerne noch beantworten. Ich danke Blum-Mörschwil für sein Votum, der effektiv aus der Praxis einmal aufgezeigt hat, was alles passiert.

Hartmann-Flawil, wir haben die Konti, welche betroffen sind, genau definiert auf dem grauen Blatt, wo das Departement seine Einsparungen machen kann. Ich möchte Ihnen einfach auch sagen, wenn Sie einmal die Zuwachsraten in diesem Departement einmal anschauen, da sprechen wir nicht von 10 bis 15 Prozent, da reden wir von 30 bis 70 Prozent Steigerungen in den letzten sieben Jahren. Da muss man sich vielleicht einmal Gedanken machen, ob es da nicht, wie Blum-Mörschwil erwähnt hat, Luft hat.

Bereuter-Rorschach, zur Frage ab wann: Das habe ich in meinem Eintretensvotum gesagt, ab Jahr 2014.

Betreffend den Stellen: Wir wollen durch mehr Effizienz und durch die Optimierung der Abläufe und vielleicht durch Ermessensspielraum, die in diesen Ämtern vorhanden sind, Einsparungen tätigen können. Wenn das so ist, das sage ich zur FDP-Fraktion, wenn man effizient arbeiten kann und die Prozessabläufe optimiert, dann kann man auch Personal einsparen. Wir sagen nicht es muss allein beim Personal sein, wir erwarten vom Departement Optimierung bei den Abläufen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Kann nun in diesem Zusammenhang der Vorsteher des Finanzdepartementes eine verbindliche Aussage machen bis wann mit dem Postulatsbericht zu rechnen ist? Es ist erfreulich zu hören, dass da sogar im IT-Bereich eine Strategie vorhanden ist. Wir sind sehr zuversichtlich, dass es eine positive Strategie ist. Aber es würde den Postulatsbericht sicherlich erläutert werden je nachdem bis wann wir da diesen Postulatsbericht garantiert erhalten, könnten wir uns auch vorstellen, diesen Antrag zurückzuziehen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ü3 (Bildungsdepartement Reduktion des Sachaufwands an der Hochschule Rapperswil (HSR) / Reduktion des Sachaufwands an der FHS St.Gallen). beantragt im Namen der SPG-Fraktion auf die zusätzliche Ferienwoche zur Reduktion der Lektionenbuchhaltung und damit auf die Einsparung von Fr. 700'000.– im Jahr 2013 zu verzichten.

Die Gruppe der Berufsschullehrpersonen ist die einzige Arbeitnehmergruppe in der ganzen Staatsverwaltung, die neben dem Verzicht auf den Teuerungsausgleich zusätzliche persönliche finanzielle Beiträge zur Haushaltsanierung leisten muss.

Massnahme Ü3 will den Berufsschul-Lehrpersonen zwangsweise eine zusätzliche Ferienwoche verordnen um damit Plusstunden in der Lektionenbuchhaltung abzubauen.

Im Klartext heisst das, das Bildungsdepartement will eine Woche Schulunterricht streichen, um zu sparen. Das erachten wir als falsch. Denn diese Zwangsferienwoche soll allen Berufschul-Lehrpersonen verordnet werden, unabhängig davon, ob sie einen Pluslektionensaldo haben mit dem sie die Zwangsferien abgelten können oder nicht. Was geschieht mit den Lehrpersonen, die keine Pluslektionen auf ihrem Konto haben?

Das betrifft insbesondere Lehrbeauftrage aus KMU‘s, bzw. aus der Wirtschaft. Wird diesen Lehrpersonen für die Zwangsferienwoche der Lohn gekürzt? Diese Sparmassnahme ist arbeitsrechtlich höchst fragwürdig. Bei Umsetzung dieser Massnahme könnte es zu Lohnklagen kommen.

Diese Sparmassnahme führt dazu, dass die Schülerinnen und Schüler weniger unterrichtet und betreut werden. Diese Massnahme ist nicht durchdacht, unpädagogisch, arbeitsrechtlich fragwürdig und bestraft einseitig eine Gruppe von Lehrpersonen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Das ist nicht eine ganz neue Massnahme, in dem Sinn, dass wir das nicht schon kenne. Wir haben eine selbe Massnahme bereits vorgeschlagen beim Sparpaket I bei der pädagogischen Hochschule, auch dort haben wir eine Woche Ferien zwangsverordnet und in der Zwischenzeit wurde das auch durchgeführt. Sicher eine einmalige Massnahme, die man nicht jedes Jahr durchführen sollte.

Wieso machen wir das? Ich habe gestern in anderen Geschäften darauf hingewiesen, wir haben diesen Lektionenüberhang von 8,1 Mio. Franken, der sich aufgestaut hat und diese verordnete Ferienwoche soll diesen Betrag von 8,1 Mio. Franken reduzieren.

Dort wo kein Plussaldo entsteht, dort ist es so, dass nach ergänzender Verordnung über das Arbeitsverhältnis von Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren dies innerhalb von drei Jahren wieder ausgeglichen werden muss.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

unterstützt als Stellenarzt der Suchtberatungsstelle Gossau und Umgebung den Antrag der SPG-Fraktion.

Sicher können wir die Suchtberatung den Gemeinden übergeben, doch damit sparen wir gar nichts. Während 20 Jahren wurden, anfänglich mit viel Mühe und Energie, die Suchtberatungsstellen neu organisiert und strukturiert. Heute gibt es eine erfolgreiche und aufgrund des Leistungsauftrags des Kantons eine über den ganzen Kanton gut funktionierende Suchtberatung. Bei einer Übergabe an die Gemeinden befürchte ich drei Punkte, die uns massiv zurückwerfen könnten:

  1. Es ist denkbar, dass die Beratung der alkoholkranken Mitmenschen reduziert wird;

  2. der Suchttourismus könnte wieder aufleben und die Süchtigen werden in die Zentren vertrieben;

  3. das Niveau der Beratungen könnte innerhalb des Kantons erneut sehr unterschiedlich werden, was sehr schade wäre für die geleistete Aufbauarbeit der letzten 20 Jahre.

Sollte der Antrag der SPG Fraktion abgelehnt werden, dann bitte ich die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes, sich Gedanken zu machen, wie denn die fachliche Unterstützung und Kontrolle durch den Kanton in Zukunft aussehen soll.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte erläutern, worum es hier konkret geht. Ich meine, dass die Überlegungen der Regierung nicht sehr weit von denjenigen von Jud-Schmerikon entfernt sind. Die laufende Rechnung des Strassenverkehrsamtes wird auf den Jahresabschluss hin ausgeglichen. Der erzielte Ertragsüberschuss wird praxisgemäss dem Strassenfonds gutgeschrieben. Was aber befindet sich sonst noch im Strassenfonds? Der Strassenfonds wird zur Hauptsache aus zweckgebundenen Einnahmen gespeist. Dazu gehören namentlich die Motorfahrzeugsteuern, etwa 140 Mio. Franken je Jahr; der Anteil an der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, etwa 23 Mio. Franken; und die Bundesbeiträge an Kantonsstrassen, 18 Mio. Franken. Diese rund 180 Mio. Franken sind zweckgebunden und werden selbstverständlich auch weiterhin für den Strassenbau zur Verfügung stehen. Daneben erzielt das Strassenverkehrsamt auch Einnahmen aus Gebühren, z.B. für die Ausstellung von Ausweisen, für die Prüfung von Fahrzeugen, für administrative Arbeiten und dergleichen mehr. Der daraus erwirtschaftete Gewinn oder die daraus erwirtschafteten Einnahmen, die sollen künftig nicht mehr dem Strassenfonds, sondern der allgemeinen Rechnung zugute kommen. Es wurde erwähnt, dass zu diesen Einnahmen auch die Ertragsüberschüsse aus der Versteigerung und dem Verkauf der Kontrollschilder gehören. Das hat die Regierung ebenfalls ausdrücklich als Sparmassnahme vorgeschlagen. Mit dem Antrag der FDP-Fraktion nun würde dieser Spareffekt insofern verunmöglicht, als dann diese Mittel weiterhin dem Strassenfonds zufliessen sollen. Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Massnahme kann die laufende Rechnung um 6 Mio. Franken zusätzlich entlastet werden. Das ist zwar nicht gespart, aber es ist eine zusätzliche Einnahme, die den Strassenbau nicht massiv beeinträchtigt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

E1 (Volkswirtschaftsdepartement / Begrenzung Pendlerabzug). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, die Massnahme E1 zu streichen und in Abschnitt II eine neue Ziff. 23 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, anstelle der Mehreinnahmen aufgrund der Begrenzung des Pendlerabzugs einen entsprechenden anderweitigen Ausgleich zugunsten der Gemeinden zu schaffen.»

Diese hier vorgeschlagene Massnahme ist ganz klar eine Steuererhöhung. Dadurch, dass die betroffenen Pendler weniger Abzüge geltend machen können, erhöhen sich die Steuern, besonders in den Landregionen. Hier sind die Arbeitswege länger und deshalb die Pendlerabzüge grösser. Besonders im Toggenburg wird es begrüsst, wenn jemand einen längeren Arbeitsweg in Kauf nimmt. Denn wenn eine Person in einer Landgemeinde wohnen bleibt, zahlt sie auch hier ihre Steuern und leistet so einen Beitrag an die Finanzen der betroffenen Gemeinde. Mit einer Begrenzung des Pendlerabzugs werden diese Personen abgestraft. Gerade auch Familien schätzen die Wohnqualität auf dem Land und nehmen einen längeren Arbeitsweg in Kauf. In der Vergangenheit wurde ebenso des Öfteren damit argumentiert, dass bei einem Verlust der Arbeitsstelle die Annahme einer weiter entfernteren zugemutet werden kann, weil mit dem Pendlerabzug eine Ausgleichsfunktion bestehe. Wird der Pendlerabzug begrenzt, fällt dieses Argument weg. Der Kantonsrat hat in dieser Session schon einige Kürzungsmassnahmen, die eine Gesetzesänderung verlangen, beschlossen. Aus Sicht der SVP-Fraktion ist die Situation bei der hier vorliegenden ertragsseitigen Massnahme jedoch besonders. Bis sie nämlich eingeführt werden kann, muss zuerst das Gesetz auf Bundesebene angepasst werden, vgl. dazu die Bemerkungen in der Botschaft auf Seite 82. Aus Sicht der SVP-Fraktion steht die Umsetzung dieser Massnahme auf sehr wackeligen Beinen, wenn dafür zuerst die Bundesgesetzgebung angepasst werden muss. Sie befürchtet, dass wenn die Massnahme jetzt durchgewinkt wird, die Regierung später wegen ihrer Nichtumsetzung weitere Steuererhöhungen beantragt.

Der von der SVP-Fraktion gestellte Antrag ist ganz klar mit Abschnitt II, Ziff. 23 (neu) gekoppelt. Sie erachtet es als wichtig, dass der Zielwert der Nettobeteiligung der Gemeinden am Sparpaket bei 20 Mio. Franken bleibt, vgl. S. 32 der Botschaft. Wenn wir den Pendlerabzug streichen, heisst das, dass in dieser Zusammenstellung oder in der Beteiligung der Gemeinden ein ganz wesentlicher Punkt wegfällt. Es sind dies die 16 Mio. Franken, von denen auch die Gemeinden aufgrund höherer Steuereinnahmen profitieren. Das heisst, dass wenn der Pendlerabzug gestrichen und bei der Gemeinde alles belassen wird, dass diese um weitere 16 Mio. Franken am Sparpaket beteiligt wären. Die SVP-Fraktion möchte mit der Ziff. 23 (neu) einen Ausgleich schaffen, der die Gemeinden nicht weiter beteiligt. Klar, mit dieser Massnahme kann sehr viel Sympathie bei den Gemeinden geholt werden, weil sie nur einen Annahmewert darstellt, wie hoch die Beteiligung der Gemeinden sein soll. Diese kann natürlich auch höher ausfallen, und dann würden die Gemeinden mitprofitieren. Es ist auch klar, dass die Gemeinden in den Landregionen überproportional profitieren würden. Das ist aber immer noch besser, als wenn die Leute ganz aus den Landregionen wegziehen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): zieht den Antrag der SVP-Fraktion zugunsten des Antrages Jud-Schmerikon zurück.

Um der SPG-Fraktion keine Schwierigkeiten zu verursachen und sich für die eine oder andere Massnahme entscheiden zu müssen in einer ersten Abstimmung, mache ich das Leben etwas einfacher und übernehme nach Rücksprache mit Jud-Schmerikon die Variante Jud und ziehe in der Konsequenz den Antrag zu Q6 bereinigt zurück.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Gemeinden wollen Strukturen anpassen, deshalb sind die Gemeinden seit Jahren daran auch sich zu grösseren Einheiten zusammenzuschliessen. Das Gemeindevereinigungsgesetz ist ein Erfolgsprojekt. Gemeinden, die momentan über eine Vereinigung diskutieren, sollten den Weg weitergehen, insbesondere auch die Wohnortgemeinde von Jud-Schmerikon. Die im Antrag ausgeführte Frist für Änderungen bis zum Jahr 2016 sind zu kurz. Des Weiteren bin ich davon überzeugt, das besondere Eigenkapital wurde dannzumal vom Vorsteher des Finanzdepartementes, Peter Schönenberger, geschaffen. Ich denke, die Regierung wird sich auch noch daran erinnern. Ich glaube, es ist gut so, dass das besondere Eigenkapital als solches ausgeschieden ist. Ansonsten würde eher heute als morgen ausgegeben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 13: beantragt im Namen der FDP-Fraktion eine neue Ziff. 13 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, den Aufwand im Bereich der Staatsbeiträge ab dem Jahr 2015 um zusätzliche 10 Mio. Franken zu mindern.»

Auch die BAK-Gutachten haben klar gezeigt, dass der Kanton im Bereich der Staatsbeiträge ein sehr grosses Wachstum hat. Ich sage es nochmals. Dieser steigt an. Im Jahr 2013 von 1,78 Mrd. Franken auf 1,97 Mrd. Franken. Das ist eine satte Zunahme von 200 Mio. Franken. Damit ist wahrscheinlich schon relativ viel gesagt über die Problemstellung, die der Kanton hat. Selbstverständlich sind diese Staatsbeiträge sehr umfassend. Da sind viele Gelder drin. Unter anderem sind auch die Spitalgelder drin. Das wird auch ein Teil der Dynamik ausmachen. Aber auch das BAK-Gutachten kam zur Empfehlung, dass man sich diesen Staatsbeiträgen in der Tat annehmen sollte. Es ist positiv, dass die Regierung das aufgenommen hat. Sie hat einen Zielwert von 20 Mio. Franken vorgeschlagen. Eugster-Wil, es ist ein Zielwert, das stimmt.

Wir haben das in der Finanzkommission auch diskutiert, ob man diesen Zielwert erhöhen kann oder nicht. Ich habe das in der Finanzkommission auch bereits diesen Antrag gestellt, dass man diesen Zielwert auf 30 Mio. Franken erhöht. Der Vorsteher des Finanzdepartementes hat zugegeben, dass in der Regierung über einen 30 Mio. Franken-Antrag auch diskutiert wurde. Er hat gesagt, es hätte Diskussionen über 10, 20 und 30 gegeben. Man hätte sich dann bei 20 getroffen. Das kann ich auch vorstellen, dass man diese Alternativen diskutiert hat. Deshalb bin ich eigentlich der Meinung, sind diese 30 Mio. Franken nicht ganz abwegig. Sondern sie sind durchaus prüfenswert. Ich bitte Sie, dass man wirklich in diesem Bereich der Regierung eine steile Vorgabe gibt, damit Sie wirklich diesen Teil durchforstet. Sie wird es sowieso machen. Da bin ich auch überzeugt. Aber wenn Sie den Zielwert erhöhen, kann das allenfalls dazu führen, dass man diese 30 Mio. Franken auch erreichen kann. Das würde in der Tat unseren Staat ab dem Jahr 2015 entlasten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag ist der Finanzkommission ist abzulehnen.

Ich denke, dass die Gemeinden viele Dinge gut erledigen können. Bei dieser Massnahme jedoch habe ich einfach noch meine Zweifel, weil ich nicht weiss, wie die Suchtberatung nachher aussehen wird. Zurzeit gibt es ein sehr gut funktionierendes System und gute Qualität. Nun soll der Kantonsrat seine Zustimmung für ein neues System geben, das vorsieht, dass die Gemeinden die Suchtberatung individuell anbieten sollen. Mir fehlt im Moment noch die Transparenz für diese Verlagerung. Ich möchte zuerst wissen, wie die Suchtberatung dannzumal organisiert werden soll. In diesem Zusammenhang möchte ich sowohl die Qualität der Suchberatung als auch den Umfang flächendeckend sichergestellt haben. Es geht darum, den sogenannten Tourismus zu verhindern, der dann entsteht, wenn gewisse Gemeinden gute und andere weniger gute Dienstleistungen anbieten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): beantragt im Namen der SPG-Fraktion die Massnahme K46 zu streichen.

Wenn Kinder beim KJPD Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst angemeldet werden, ist dies Ausdruck einer grossen akuten Notsituation. Der KJPD bietet im Auftrag des Kantons St.Gallen für das Gesundheitswesen institutionelle Hilfe durch Fachpersonen an und ist verantwortlich für die Nachwuchsausbildung.

In St.Gallen haben sich die Anmeldungen von Kindern mit Schwierigkeiten, die nebst Abklärungen und Beratungen auch sozialpsychiatrische abgeklärt und psychotherapeutisch begleitet werden müssen, im Verlauf der letzten 15 Jahre um mehr als 55 Prozent erhöht. Nicht im gleichen Mass das kinderpsychiatrisch und psychotherapeutisch geschulte Fachteam, was ein Defizit in der Versorgung verursacht. Thomas Rüegg, Präsident des Verbandes St.Galler Volksschulträger SGV, hat in seinem Referat vorgängig zur Sitzung der vorberatenden Kommission zum XIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz gesagt, dass die Schule heute anders sei und hat sich auf die Probleme mit Kindern und Jugendlichen bezogen, die in dieser Heftigkeit neu seien. Da braucht es in Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst den KJPD mit seinem Angebot, die Kinder und Jugendlichen, aber auch ihr elterliches und schulisches Umfeld zu beratend, zu begleiten und nachzubetreuen. In manchen Fällen ist die Tagesklinik die Lösung, wo ein Patient bzw. eine Patientin über einige Monate bis zu einem Jahr in einer kleinen Gruppe aufgenommen und wieder in die rechten Bahnen zurückgeführt werden kann. In St.Gallen gibt es dafür eine Tagesklinik. In andern Regionen fehlt dies; da müssen Kinder z.B. nach Chur ausweichen oder sie werden – vorübergehend – in Heilpädagogischen Schulen untergebracht, obwohl sie nicht geistig behindert sind. Damit diese Kleingruppenbeschulung in enger Begleitung gelingt, braucht das heilpädagogisch geschulte Lehrpersonal oftmals die enge fachliche Beratung und Begleitung des KJPD.

Die Finanzen für eine Erweiterung des KJPD würde den Aufbau einer Tageskino ermöglichen und tut Not.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ich will diese Vorlage jetzt nicht inhaltlich diskutieren. Wir sind hier beim Sparpaket. Eigentlich gehört diese Diskussion in die Geschäftsrubrik hängige Aufträge bei der Regierung. Das haben wir am Montag besprochen. Ich glaube, das ist jetzt nicht der Ort, dass zu besprechen. Ich bin gespannt auf die Vorlage der Regierung. Denn stellen Sie sich vor: Wir haben absoluten Personalstopp. Wir haben eine absolute Kürzung der Drittmitteln. Wie diese Motion umgesetzt wird, da dürfen wir gespannt sein. Ich glaube, wenn die Vorlage reif sein wird, wie sie uns vorgelegt. Sie können diese Ziffer ruhig streichen von diesem Paket.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP, SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Dürr-Widnau, vielleicht sollte Sie wirklich einmal den Staatskalender zu sich nehmen, vielleicht könnten ja auch Mitglieder Ihrer Fraktion, die schon länger dabei sind, Ihnen da ein bisschen helfen. Sie sagen, Sie hätten ganz genau aufgelistet welche Konten es betrifft, aber was betrifft es wirklich dahinter? Sie haben nicht zugehört. Bereuter-Rorschach hat gesagt, es sind ganze Bereiche neu dazugekommen, wie das GIS, wie die Vermessung, wie die Energie. Das ist neu dazugekommen, da können Sie nicht sagen, hier steigen im gleichen Bereich die Stellen an. Das stimmt so nicht. Was wir vom Amt für Umwelt und vom Amt für Raumentwicklung und den andern Ämtern erwarten, ist dass wir sicherer Verfahren haben, dass unsere Umwelt, das Wasser, der Boden, die Natur, die Landschaft geschützt ist, dass die Verfahren rasch laufen, und dass es Rechtssicherheit gibt. Das erwarten wir und nicht, dass man versucht Gesetze auszuhebeln, indem man das Personal abzieht.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich wundere mich schon sehr, wenn ich da höre, wie man anscheinend Forschungsgelder ein bisschen kürzen kann und dann trotzdem noch forschen und mit den anderen mithalten kann. Sie wissen ganz genau, wenn man forschen will, dann braucht es Mittel, sonst kann man es auch sein lassen. Das jetzt die drei bürgerlichen Parteien meinen, in den Spitälern ist noch so viel Luft, dass man forschen kann und nebenher trotzdem noch 4 Millionen Franken sparen, beim Kinderspital oder beim Kantonsspital, das wundert mich sehr. Wenn ich diesen Antrag hier lese, dann muss ich sage, das ist doch Scheinheiligkeit pur. Was Storchenegger-Jonschwil uns hier sagt, dass die CVP-Fraktion Lösungen sucht, dass man das Geld anders verteilen kann, selber bestimmen wo man es einsetzen will. Ja, wenn gar kein Geld da ist, können Sie lange dort verteilen wo Sie wollen. Da schneiden wir uns jetzt wirklich in das eigene Bein. Forschung ist wichtig. Bei der Forschung im medizinischen Bereich ist es wichtig, dass wir in unsern Spitälern etwas machen können, wo man auch erkennen kann, wo Bedarf ist. Was wir hier tun, wir amputieren diese Forschung an unseren Spitälern.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion(): Die Massnahme K14 ist zu streichen.

Diese Massnahme trifft die kognitiv schwächeren Schülerinnen und Schüler in der Berufsausbildung. Sie sind mit mir bestimmt einverstanden, dass für eine erfolgreiche Zukunftsgestaltung die Berufswahl mit einem erfolgreichen Abschluss ein zentrales Element ist. Genau aus diesem Grunde müssen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um dieses Ziel zu erreichen. Wenn zum Beispiel eine Schülerin oder ein Schüler aus der Kleinklasse die Chance erhält, eine Berufslehre zu absolvieren, dürfen nicht finanzpolitische Überlegungen dieses Ziel verunmöglichen. Oft – und dies zeigt die Praxis – ist der Wille da, um die schulischen Defizite aufzuholen und spezifisch dort einzusetzen, damit die Anforderungen erfüllt werden können. Dazu braucht es Stützkurse und zwar können diese nur individuell angeboten werden, dies, weil einerseits die Defizite personenabhängig sind und andererseits das berufliche Anforderungsprofil verschieden ist. Es findet nicht nur ein Qualitätsabbau in der Berufsausbildung für schwächere Schülerinnen und Schüler statt, sondern der Kanton verweigert auch denjenigen eine Chance, sich aufzufangen um als anerkannte Berufsfrau oder anerkannter Berufsmann sich in die Gesellschaft zu integrieren. Diese Massnahme hat noch einen andern Zusammenhang. Wenn ein junger Mensch nach der Lehre ohne Abschluss seinen Lebensunterhalt verdienen sollte, sinkt die Chance auf dem Arbeitsmarkt. Die Jugendarbeitslosigkeit zieht die Abhängigkeit von unserem Sozialnetz nach sich. Diese Abhängigkeit gilt es zu vermeiden. Ein Schritt dazu ist, dass die Lernenden genügend Ressourcen: Stützkurse in den erforderlichen Prüfungsfächern, Lernateliers, Hausaufgabenhilfe erhalten. Diesen Betrag darf man nicht plafonieren wie es die Vorlage vorsieht. Hier entsteht wiederum ein Dilemma: wer soll erhalten und wem wird verweigert. Durch die Optimierung von Klassengrössen ist es grundsätzlich schwieriger, lernschwächeren Lernenden den Anschluss im Unterricht zu ermöglichen. Wenn gleichzeitig die Förderbeiträge für diese Auszubildenden gekürzt werden, trifft es sie doppelt. Im Geschäftsbericht 2011 stellt die Regierung fest, dass sich die Bildungsangebote im Kanton St.Gallen auf sehr gutem Niveau befinden, und dass bei der Bildung als dem wichtigsten Rohstoff nicht ohne Not gespart werden sollte. Die Frage sei erlaubt, wann welche Not grösser ist und wer dies zu beurteilen vermag. Gute Berufsleute gehören auch zu einem Standortvorteil eines Kantons und diesen Vorteil darf man nicht fahrlässig aufs Spiel setzen. Das Risiko und der Schaden ist grösser, als das Sparpotenzial. Im Namen der SPG-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Regierung K 14 Festlegen eines maximalen Förderbeitrags für Lernende zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ich möchte nur noch das Votum von Gemperle-Goldach aufnehmen. Vielleicht war ich auch in einem kurzem Traum zwischendurch. Er hat uns gesagt, wir hätten keine konkreten Massnahmen. Gestern haben wir ganz konkrete Punkte gebracht. Heute haben wir konkrete Punkte gebracht. Ich hoffe, er habe da etwas falsch verstanden. Aber ich weiss nicht, wie konkret Sie alles hören möchten von uns. Was ich gestern schon mitteilte: Wir können nicht sagen, dass Frau Müller im Büro 212 und Herr Meier im Büro 315 die Personen sind, die es betrifft. Das können wir definitiv nicht. Aber für unsere Stufe waren wir doch wirklich konkret, dass wir einzelne Bereiche ganz klar erwähnt haben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der GLP-BDP-Fraktion/FDP-Fraktion/CVP-EVP-Fraktion und SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Inhaltlich wurde eigentlich alles gesagt und es wurde richtig festgehalten, Sie entnehmen es der Ersatzmassnahme, es wäre eigentlich sachgerecht, das man diesen Betrag streichen würde, die Regierung kam aber zur Auffassung in erstem Schritt, dass wir in dieser Auslegeordnung, die wir Ihnen hier machen mit diesem Sparpaket, dass die Flade und dieser Beitrag erscheinen muss. Wir haben das sehr ausführlich in der Regierung diskutiert, das hat uns beschäftigt. Wir kamen dann aber zum Schluss, wie Stadler-Kirchberg erwähnt hat, dass eine Streichung pädagogisch keinen Sinn macht, weil es sehr wertvoll ist diese Schule in der Stadt St.Gallen zu erhalten. Es ist sogar so, dass man sagen könnte, aus schulischer Sicht trägt es zur Standortattraktivität der Stadt bei und deshalb kam die Regierung dann auch zum Schluss, dass man diese Massnahmen in den Ersatzmassnahmen aufführt und heute nicht so beraten kann, dass man zu einem Entscheid kommen würde das zu streichen. Man müsste in einem weiteren Prozess, da hat natürlich auch der Stadtpräsident entsprechend votiert, müsste man konkret zuerst abklären, ob jemand diese Finanzierung übernimmt. Der katholische Konfessionsteil wird eher nicht in der Lage sein, diese Finanzierung zu übernehmen, die Stadt St.Gallen schon eher, aber das müsste man zuerst diskutieren. Nur wenn das auch gewährleistet wäre und die Schule weitergeführt würde, könnten wir seitens der Regierung so ein Vorgehen auch unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Es wurde in diesem externen Gutachten festgestellt, dass wir strukturell nicht optimal aufgestellt sind, und dass dies zu erhöhten Kosten führt im Fachhochschulbereich. Es sind zweierlei Dinge, darüber halte ich Sie auf dem Laufenden, dass wir mit der Fachhochschule Ostschweiz einen Prozess gestartet haben zusammen mit allen Ostschweizer Kantonen, die Mitträger sind der Fachhochschulen der Ostschweiz, also unsere drei und die HTW Chur. Hier wurde jetzt ein Prozess gestartet, damit wir eine neue Organisation über die FHO über das ganze Gebiet herbeiführen können. Ich gebe Ihnen jetzt schon recht und das Gutachten nimmt das auch richtig auf, dass wir dort einiges an Potenzial haben, was wir einsparen können, wenn wir diese Strukturen bereinigen. Diese Strukturbereinigung ist auch die Voraussetzung, dass Sie diese Studiengangbereinigung, wenn Sie die vornehmen wollten, dass Sie die auch machen können. Denn jetzt sind wir so organisiert, dass die FHO und ich als Präsident der FHO eigentlich kaum Kompetenzen habe, diese Fehler, die es allenfalls im System hat, zu korrigieren, weil wir vier selbständige autonome Teilschulen haben, mit autonomen Hochschulräten und die sind kaum zu führen. Das wurde in diesem Gutachten richtig festgestellt, aber der Prozess wurde jetzt zusammen mit allen Kantonen, in einer Grossübung aufgegleist und das wird uns jetzt zwei bis drei Jahre beschäftigen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Einige Ergänzungen zu den Bemerkungen die Sie bereits der Massnahme entnehmen können. Diese Plafonierung der Förderbeiträge, wie wir es Ihnen hier vorschlagen, es wurde richtig gesagt, es ist einerseits vorgesehen für die lernschwachen aber auch zur Förderung der besonders leistungsfähigen Lernenden. Nun ist eben auch hier eine Feststellung, dass diese Fördermassnahmen sich in den letzten Jahren völlig unkoordiniert in den Schulen entwickelt haben und auch unkoordiniert unter den Schulen. Es ist also kein abgestimmtes Förderkonzept über die Berufsfachschulen in unserem Kanton. Was wir hier wollen, ist eigentlich keine neue Erfindung oder etwas völlig neues. Ich gehe davon, dass dieser Rat bereits einmal in einem anderen Zusammenhang genau das gleiche Gespräch geführt, wie jetzt und zwar im Zusammenhang mit dem Pensumpool in der Volksschule. Dort haben wir auch eine Plafonierung der Fördermittel, die bereitgestellt werden oder verwendet werden dürfen in den Schulgemeinden. Etwas, das sich extrem bewährt hat, auch von andern Kantonen kopiert wurde. Hier wollen wir genau dasselbe und vergleichbar. Wir wollen eine Plafonierung dieses Fördermittels, die entsprechend eingesetzt werden. Wie ich eben gesagt habe, es war bis anhin nicht koordiniert, weder in der Schule noch zwischen den Schulen. Wir werden in dieser Massnahme auch vermehrt eine Koordination herbeiführen zwischen diesen Schulen, so dass diese Fördermittel gleichmässig in den Berufsfachschulen zur Verfügung gestellt werden und somit können wir auch gewährleisten, dass wir auch einen Beitrag hier einsparen können. Ob dann wirklich der Lernende das so feststellt, dass er darunter leidet, das bezweifle ich.

Ich möchte zum Abschluss noch sagen, wir sind exemplarisch im Kanton St.Gallen, indem was wir alles bereitstellen für die unterstützungswürdigen Lernenden. Einerseits kennen wir den Plan B, wir kennen das Case-Management, das wir erst lanciert haben und zusammen mit den Brückenangeboten setzen wir Millionen ein. Wir sind hier vorbildlich und wir haben mit auch die beste Abschlussquote was den Zugang aus der Volksstufe in die Sekundarstufe II und auch die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II betrifft. Wir haben hier sehr gute Werte und Sie können diese Massnahme mit gutem Gefühl so bestätigen und entsprechend die Anträge ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Erlauben Sie mir einleitend zu dieser ersten Massnahme und vielen Anträgen im Bildungsbereich einige generelle Ausführungen zum Bildungsdepartement, respektive zur Erarbeitung unserer Massnahmen.

Entgegen dem Sparpaket I haben wir die Schulen und Schulleitungen wesentlich mehr einbezogen in diesen Prozess, als wir das auch schon gemacht haben im Sparpaket I, aber wir haben das jetzt systematisch über alle Schulstufen und alle Institutionen so gehandhabt. Das ist wichtig, dass Sie das für alle Massnahmen bitte zur Kenntnis nehmen.

Ich möchte Ihnen auch generell sagen zu Massnahmen in Berufsfachschulen und Mittelschulen: Das Bildungsdepartement hat intern den Auftrag an beide Schulstufen erteilt, im selben Gesamtvolumen Massnahmen zu Handen der Departementsleitung zu erarbeiten und vorzulegen. Wir haben in diesem Prozess beide gleich behandelt und niemanden bevorzugt. Was weiter auch wichtig ist was die Berufsfachschulen und generell unsere Massnahmen betrifft: Viele Massnahmen, die wir Ihnen hier vorlegen, die haben wir nicht erarbeitet im Zusammenhang mit diesem Sparpaket II, respektive mit dem Sparpaket II ausgelöst. Das waren bereits Prozesse, die liefen aufgrund verschiedener Feststellungen, indem wir Handlungsbedarf erkannt haben, sonst wären wir noch nicht so weit mit diesen Massnahmen, aber gleichfalls sind diese Massnahmen noch nicht definitiv abgeschlossen. Wir befinden uns hier in einem Prozess und können Ihnen zum Teil nicht die Detailkonzepte heute vorlegen.

Zu dieser Massnahme K12: Es wurde ausgeführt, dass wir hier dieses Angebot der hauswirtschaftlichen Ausrichtungen abschaffen. Wir wollen das nicht abschaffen, aber wir möchten es integrieren in die bestehenden Brückenangebote. Es ist halt auch eine Feststellung und es wurde auch im Votum von Walter-Sargans bestätigt, dass wir leider die Feststellung machen, dass hier massive Abnahmen an Schülerzahlen haben, zum Beispiel das Broderhus von 25, über 15 sind wir jetzt noch bei acht Schülerinnen. Wir kennen genau gleich auch sonst in der Volksschule Mindestschülerzahlen, die man erreichen muss, dass man Klassen führen kann und deshalb ist es nur konsequent, wenn man hier diese Abklärungen macht und dann zum Schluss kommt, dass man reagieren muss.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Regierungsrätin: dem Antrag der SVP-Fraktion, der CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Regierung hat diese Massnahme sehr intensiv und detailliert diskutiert und die Regierung ist ganz klar der Meinung, dass die Forschung nicht einfach nicht mehr gemacht werden darf an diesen beiden Institutionen, darauf legen wir wert.

Spielraum zu geben mit dieser Umformulierung, das ist eine Variante, aber man darf sich keinen Sand in die Augen streuen, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, das ist der einzige Teil, an dem der Kanton noch reduzieren kann, der wurde bereits schon empfindlich gekürzt mit einer Massnahme, die sie hier auch in diesem Massnahmenkatalog finden und wir haben nicht das erste Sparmassnahmenpaket, das wir umsetzen. In diesen gemeinwirtschaftlichen Leistungen bleibt nicht unendlich Raum, das müssen Sie sich einfach bewusst sein und deswegen – wir haben dies so in der Regierung diskutiert und auch gesagt, dass wir dem Rat dies so vorlegen werden –, wenn wir sehen würden, dass die Drittmittel nicht vermehrt generiert werden können und es nicht ausreicht, dann wird sich die Regierung vorbehalten, im Rahmen des Budgets diesen Posten wieder einzubringen, damit Forschung wirkungsvoll, so wie es das Zentrumsspital auch verdient, weiter betrieben werden kann. Das Zentrumsspital ist das grösste, nicht universitäre Spital in der Schweiz, das fünft grösste Spital und in diesem Falle ist es auch angemessen, dass wir diese Attraktivität nicht schmälern.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Der Kantonsrat hat mit dem Bericht Kulturinfrastruktur 2008 bis 2013, den er im April 2008 behandelt hat, den Ausbau der Kulturinfrastruktur im Kanton St.Gallen gutgeheissen. Kulturbauten sind bedeutend und gute Rahmenbedingungen für die kulturelle Vielfalt in allen Regionen des Kantons zu schaffen. Auch im Toggenburg. Anders als in diesem Bericht vorgesehen, hat die Regierung aufgrund des Spardrucks im Januar 2011 auf die Neupositionierung des Textilmuseums St.Gallen 25 Mio. Franken verzichtet. Ebenso sind die Sanierungen und Ausbauten im Schloss Werdenberg (13 Mio. Franken) aus dem Investitionsprogramm gestrichen worden. Die Erneuerungen werden in viel kleinerem Rahmen durchgeführt. Die Kultur hat gerade in Bezug auf die Bauten einen grossen Anteil ans Sparpaket bereits geleistet. Noch geplant ist das Klanghaus Toggenburg. Hier sind die Projektarbeiten weit fortgeschritten und es handelt sich um ein einzigartiges Projekt, dass die kulturelle Tradition des Toggenburgs und ihre Weiterentwicklungen aufnimmt. Es ist auch regionalpolitisch von grosser Bedeutung. Nachdem wir nun in St.Gallen mit der Lokremise dem Konzert und Theater St.Gallen und dem gestern beschlossenen Kantonsbeitrag ans Naturmuseum wesentliche Ausbauten durchgeführt haben. Vielleicht sagen Sie mir noch, das Klanghaus wäre schon bereits so weit, dass es von diesem Moratorium ausgenommen wäre. Dann bitte ich um diesen Nachtrag. Neu hinzugekommen wären notwendige Unterhalt- und Sanierungsarbeiten bei der Tonhalle. Auch hier haben wir bereits heute Abstriche gemacht. Und beim Theater. Ich sehe es jedoch als kantonale Pflicht, wenigstens den Unterhalt dieser Bauten sicherzustellen und das ist ja gewährt. Ein Moratorium hingegen bringt einzig eine Verschiebung notwendiger Arbeiten oder grosse geplante Arbeiten. Also eigentlich nicht einen Spareffekt in die Zukunft gesehen. Kurzfristig ist ein verschieben ein Spareffekt für das entsprechende Jahr. Sollten wir prüfen, prüfen wir gerne, wenn wir dazu aufgefordert werden. Aber was tun Sie. Sie beschäftigen uns zusätzlich. Wir hätten ohnehin gut überlegt Ihnen eine entsprechend seriöse Vorlage vorzulegen. Daher muss ich Sie bitten, diesen Antrag eines Berichts zur Prüfung welcher wahrscheinlich vor allen Dingen und nur Aussagen zum Klanghaus machen wird, zu unterlassen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Die Regierung schlägt dem Kantonsrat unter Nachachtung der Aufgabenteilung im Kinderschutz vor, die Gemeinden bei der Finanzierung des Kinderschutzzentrums stärker partizipieren zu lassen. Es geht hier also nicht um einen Sparvorschlag. Ich erläutere dazu zwei, drei Hintergründe. Das Schlupfhuus wird heute schon von Kanton und Gemeinden finanziert. Ziel ist es, das Schlupfhuus der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (abgekürzt IVSE) zu unterstellen. Damit würden die Gemeinden an den Aufenthalt im Einzelfall, wie bei anderen stationären Kinder- und Jugendeinrichtungen, zwei Drittel beisteuern. Die Verfahren der IVSE sind geregelt und dürften in der Umsetzung wenig Probleme bereiten. Sollten Probleme bestehen, ist das Vorgehen hinlänglich bekannt. Die Gemeinden und das kantonale Amt für Soziales, das die entsprechende Verbindungsstelle zur IVSE ist, haben Erfahrung in diesem Bereich. Die Fachstelle In Via wird aktuell zu 100 Prozent vom Kanton finanziert, obschon etliche Leistungen für Gemeinden erbracht werden. Die vorgeschlagene Aufgabenentflechtung und Einbindung der Gemeinden ist neu und sachgerecht. Mit den Gemeinden soll ein Rahmen vereinbart werden, welcher die Kostenübernahme konkret regelt. Dafür ist ein Beschluss des Kantonsrats im Rahmen des Sparpakets notwendig. Zudem müssen die Leistungen von In Via transparent sein, damit eine sinnvolle, konkrete Aufgabenteilung etabliert werden kann. Auch das Verfahren ist zu regeln, damit wenig Probleme im Einzelfall entstehen. Schliesslich verweise ich darauf, dass die Gemeinden nach erfolgten Beschlüssen selbstverständlich in der Mitverantwortung stehen und den Tatbeweis erbringen müssen, dass ein entsprechender Kantonsratsbeschluss respektiert und ohne Abstriche umgesetzt wird. Die Beteiligung der Gemeinden führt sicherlich zur Erhöhung der Transparenz bei In Via. Wünschenswert ist für Kanton und Gemeinden, dass inskünftig von vornherein klar ist, für wen welche Leistung in welcher Qualität und mit welchem Aufwand erbracht wird, vor allem auch neue Leistungen. Qualität, Quantiät, Aufwand und Kostenträger sind stets in Einklang zu bringen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion die Beschreibung der Massnahme K53 wie folgt zu formulieren: «Streichung von 21 Stellenbegehren gemäss Botschaft zum Voranschlag 2012 anstelle von 23 Stellenbegehren gemäss Antrag der Finanzkommission.»

der Massnahme K53 ist zuzustimmen.

Unser Antrag ist so zu verstehen, dass es ein Änderungsantrag gegenüber demjenigen der Finanzkommission ist. Das machen wir selten, das ist so und weshalb machen wir das? Wir haben vor etwa einer halben Stunde der Massnahme K40 zugestimmt. In dieser Massnahme wird klar beschrieben, dass es dazu Personal brauch, um im Nachhinein mit Energiemanagement Einsparungen zu erzielen. Diese Einsparungen sollen gemäss K40 im 2013 200'000 Franken, dann 400'000 Franken und dann 800'000 Franken an Einsparungen bringen. Diese Einsparungen müssen aber gemanagt werden, so ist es auch erwähnt. Deshalb müssen Sie konsequenterweise diese zwei Stellen, die dafür geplant waren und die sind auch im Voranschlag 2002 so beschrieben, gehören also zu diesen 26 Stellen, diese zwei Stellen müssen Sie herausnehmen. Sonst geht das nicht auf. Fairerweise müssen wir sagen, in der Finanzkommission hatten wir das nicht so diskutiert, denn wir waren darüber nicht ganz im Klaren. Wir haben damals gesagt, diese drei Stellen im Saxerriet – diese Diskussion haben wir in der Finanzkommission schon vorgängig geführt gehabt –, dass man die dann bewilligt, wenn sie kommen. Wir waren uns aber nicht ganz bewusst, dass mit K40 wiederum genau zwei Stellen davon betroffen sind. Zumindest wurde es nicht andiskutiert, das muss man so sagen. Deshalb ist die FDP-Fraktion der Meinung, dass man aufgrund der Zustimmung von K40 nicht 23 Stellen streichen muss, sondern diese zwei Stellen im Baudepartement muss man belassen, damit sie das machen können. Deshalb sind es insgesamt netto 21 Stellen, die eingespart werden könnten. Das ist in der Tat etwas anderes, als die SPG-Fraktion verlangt. Die SPG-Fraktion verlangt, dass man alle Stellen streichen soll, damit sie dann im Voranschlag aufgenommen werden sollen. Deshalb bin ich der Meinung, man soll das separat abstimmen. Man kann unseren Antrag versus die Finanzkommission zur Abstimmung bringen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion, CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir sind in der Serie von Rückzüge von solchen Aufträgen. Ich kann Ihnen den Stand der Beantwortung des Postulats hier nennen. Das Postulat betrifft die Zuständigkeitsordnungen in der kantonalen Verwaltung zwischen Sicherheits- und Justizdepartement und Departement des Innern. Also zwischen uns zwei. Die entsprechenden Klärungen zwischen den Departementen sind bereits eingeleitet. Wir treffen uns auch jetzt dann demnächst für einen weiteren Termin. Die heutige Zuständigkeitsordnung zwischen den beiden Departementen orientiert sich am aufenthaltsrechtlichen Status der Personen. So liegt die Zuständigkeit für alle Personen aus dem Asylbereich, Asylbewerberinnen und -bewerber, vorläufig aufgenommene Personen, Personen mit Anrecht auf Nothilfe bereits heute in der Zuständigkeit des Sicherheits- und Justizdepartementes. Während die Personen aus dem Flüchtlingsbereich, anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge in die Zuständigkeit des Departementes des Innern liegen. Der Gesetzgeber auf Ebene Bund, Ausländergesetz und Integrationsverordnung, sieht allerdings eine Zuständigkeitsordnung vor, die sich nicht am Status einer Person sondern an den Aufgaben, die sich aus dem Aufenthalt einer Person in der Schweiz ergeben orientiert. So gehören gemäss Integrationsverordnung sämtliche Integrationsaufgaben einschliesslich die Verwendung der Integrationspauschalen für vorläufig aufgenommene Personen aus dem Asylbereich sowie anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge aus dem Flüchtlingsbereich in den Aufgabenbereich der kantonalen Ansprechstelle für Integrationsfragen, die im Departement des Innern angesiedelt ist. Alle übrigen Aufgaben rund um den Aufenthalt der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sind Sache der kantonalen Migrationsbehörden im Sicherheits- und Justizdepartement.

Die Schnittstellenbereinigung zwischen Departement des Innern und Sicherheits- und Justizdepartement, in dieser Frage ist vordringlich ohne Bereinigung der Schnittstellen entlang der je spezifischen Aufgaben der Departemente läuft der Kanton Gefahr, mit der durch den Bund vorgegebenen Erarbeitung eines kantonalen Integrationsprogramms auf das Jahr 2014 zu scheitern. Der Kanton würde die zukünftige Mitfinanzierung der kantonalen Integrationsbestrebungen dadurch aufs Spiel setzen. Die Schnittstellenklärung zwischen den zwei Departementen bedarf keines ausführlichen Berichts. Sondern kann auf Ebene Verwaltung vollzogen werden. Die entsprechenden Gespräche zwischen den beiden zuständigen Mitgliedern der Regierung, die ihr Amt am 1. Juni angetreten haben, sind also bereits ??. Durch die Schnittstellenklärung lassen sich Einsparungen in Form von Synergien durch vereinfachte Abläufe erzielen. Von diesen Synergien werden nicht zuletzt auch die Gemeinden profitieren. Zudem kann die zukünftige finanzielle Unterstützung des Bundes für die kantonalen Integrationsvorhaben sichergestellt werden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

beantragt eine Abstimmung auf Verlängerung der Sitzung über 18.00 Uhr hinaus.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Q7 [neu] (Dienstleistungen und Honorare: Globale Kürzung des Aufwands). beantragt im Namen der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion eine neue Massnahme Q7 mit folgendem Wortlaut: «Dienstleistungen und Honorare: Globale Kürzung des Aufwands» mit einer Entlastungswirkung von Fr. 800'000.– in den Jahren 2013 und 2014 und Fr. 900'000.– im Jahr 2015 sowie folgender Beschreibung: «Der Aufwand im Konto 318 (Dienstleistungen und Honorare) ist bis zum Planjahr 2015 um 2,5 Mio. Franken auf der Basis des Voranschlags 2012 zu kürzen, insbesondere bei den Fremdleistungen und Honoraren.»

Es ist eine Tatsache, dass Konto 318 ist innert der vergangenen zehn Jahre von 22 Mio. Franken auf 148 Mio. Franken angestiegen und soll gemäss AFP 2014 gar auf satte 169,5 Mio. Franken ansteigen. Diese horende Zunahme ist für uns absolut nicht nachvollziehbar. Aufgrund unserer finanziell schwierigen Lage ist es dringed notwendig, auch hier ein Korrektur vorzunehmen. Es ist ein sehr bescheidener Antrag, ein Anfang und eine Fortsetzung kann durchaus in dem von der FDP-Fraktion gefordertem Massnahmenpaket III folgen. Gemäss einer uns vorliegenden Liste des Finanzdepartementes hat es noch mehr Fleisch am Knochen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Massnahme K8 ist zu streichen.

Ich möchte den Antrag der SPG-Fraktion noch zusätzlich unterstützen und möchte hier auch meine Interessen als Historiker offenlegen. Von diesen Kulturbeiträgen profitieren in erster Linie auch jene Institutionen, die sich um das historische Erbe in diesem Kanton kümmern. Sie tun das vor allem mit sehr viel freiwilligen Arbeit und ich sehe nicht ein, wieso man, in einer Zeit, in der die Gesellschaft immer weiter auseinanderdriftet, gerade diese Freiwilligenarbeit, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft fördert, jetzt an die Kasse bittet und diese Beiträge einfriert oder teilweise auch kürzt.

Ich sehe auch nicht ein, warum man damit die Weiterführung oder die Pflege des kulturellen historischen Erbes gefährdet? Wenn man die Beiträge einfriert, dann werden Sie immer weniger Leute finden, die das überhaupt machen. Ich sehe auch nicht ein, warum man hier diese 500'000 Franken wegstreichen muss, um eine sinnvolle Tätigkeit von Freiwilligen zu zerstören.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K8 (Departement des Innern / Kürzung der Kulturförderbeiträge). (im Namen der SPG-Fraktion): beantragt im Namen der SPG-Fraktion die Massnahme K8 zu streichen.

Es ist ganz klar, dass bei jeder Sparübung der Regierung auch die Kultur dran kommt, das kann ich ja noch verstehen. Man weiss bei der Kultur häufig nicht so genau, wo das ganze Geld hingeht und der direkte Nutzen liegt auch nicht einfach so auf der Hand. Ich kann Ihnen sagen, die Kultur, insbesondere im Kanton St.Gallen, das ist gelebte Tradition, das ist konstante Innovation, zeigen Sie mir eine Präsidentschaftsfeier beispielsweise eines neugewählten Kantonsratspräsidenten, der ohne kulturelle Beiträge auskommt und ich zeige Ihnen eine sehr, sehr langweilige, unpassende Feier.

Es geht um den konkreten Antrag, nicht um den Wert der Kultur generell. Der Antrag, der uns vorliegt über die Kürzung der Kulturförderbeiträge im Rahmen des Sparpakets, ist eine pauschale Kürzung und zeugt somit von gewisser Planlosigkeit innerhalb der Regierung und auch von geringer Wertschätzung. Es ist anscheinend nicht möglich, eine Form der Priorisierung zu machen bei den Kulturausgaben, natürlich mit einer grossen Ausnahme. Die Rückstellung des Betriebskredites des Klanghauses Toggen bürg bei gleichzeitiger Einstellung der Renovation und Sanierung sowohl der Tonhalle St.Gallen, wie des Stadttheaters St.Gallen ins priorisierte Investitionsprogramm ist ein Schlag ins Gesicht sämtlicher Landgemeinden, die kleinere Institutionen betreiben, aber insbesondere des Toggenburgs.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: informiert über die Behandlung und die Abstimmung bei dieser Massnahme. Wir werden beide Anträge, d.h. den Streichungsantrag und den Antrag zu Abschnitt II, Ziff. 23 (neu), in einer Abstimmung durchführen, weil sie von der SVP-Fraktion gekoppelt eingereicht worden sind.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Formelle Aspekte: Es ist richtig, dass in einem ersten Schritt das Steuerharmonisierungsgesetz angepasst werden muss. Dieses wird jetzt im National- und Ständerat als Teil der Vorlage Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (abgekürzt FABI) und des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (abgekürzt STEP) behandelt. Diese haben wir in der Aprilsession im Zusammenhang mit dem «Bahn-Y» erörtert. FABI-STEP ist ein Gesamtpaket, das der Bund derzeit verabschiedet. Bekanntermassen gibt es derzeit aus allen Landesteilen verschiedene Projektbegehren. Diese rufen nach einer Finanzierungslösung, damit sie überhaupt realisiert werden können. Daher gehe ich heute klar davon aus, dass dieses Paket, was die Finanzierungsseite anbelangt, beschlossen wird. Sonst könnten die verschiedenen Projekte nämlich gar nicht realisiert werden. Auch hat sich die Situation seit der Vernehmlassung etwas verändert. Bei der Vernehmlassung war es so, dass der Bundesrat Fr. 800.– vorgeschlagen hatte. Dagegen wurde, auch von der St.Galler Regierung, protestiert. Die jetzt vorgesehenen Fr. 3'000.– werden nun weitgehend akzeptiert. Natürlich wird es im Bundesparlament auch Stimmen geben, die dagegen sind. Die Fr. 3'000.– machen auch insofern Sinn, als dass sie in etwa die Kosten decken, die für ein Generalabonnement 2. Klasse für ein Jahr aufgebracht werden müssen. Wenn wir das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (abgekürzt StHG) haben, dann kann das Steuergesetz des Kantons angepasst und 2015 für den Haushalt wirksam werden.

Auch die Regierung hat intensiv darüber diskutiert, wer denn die Betroffenen sind. Betroffen sind in erster Linie diejenigen, die ihr Mobilitätsverhalten auf den Individualverkehr ausgerichtet haben, aber nicht die Autofahrer im Allgemeinen. Betroffen von dieser Änderung sind auch diejenigen, die lange Strecken pendeln. Bei letzteren macht es wirklich Sinn, den gut ausgebauten öV zu nutzen. Der Fiskus sollte zumindest nicht das Eine oder das Andere begünstigen. Es geht nicht darum, den Individualverkehr gegen den öffentlichen Verkehr auszuspielen, und es geht auch nicht darum, eine Diskussion über die freie Wahl der Verkehrsmittel zu führen. Es geht darum, dass die Anreize gleichmässig gesetzt werden. Deshalb ist diese Massnahme für die Regierung nicht nur finanzpolitisch wichtig, sondern sie macht auch verkehrspolitisch Sinn, indem die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr etwas verbessert werden. Und dann sind wir wieder bei der Diskussion betreffend den Kostendeckungsgrad usw. Schlussendlich ist alles ein Gesamtpaket und ein Gesamtkonzept. Der Effekt ist beachtlich. Dies kann unterschiedlich interpretiert werden. Aus Sicht des Verkehrs heisst es auch, dass nach wie vor ein grosses Umsteigepotenzial vorhanden ist. Des Weiteren gibt es einen erheblichen Ertrag zugunsten des Kantons und der Gemeinden.

In diesem Kontext möchte ich den zweiten Teil des Antrags der SVP-Fraktion näher erläutern. Dieser Antrag hat erhebliche Auswirkungen. Er kostet den Kanton 30 Mio. Franken. Die SVP-Fraktion macht eine richtige Überlegung, denn sie überlegt sich, was passiert, wenn diese Massnahme gestrichen wird. Dann passiert nämlich auf der Kantons- sowie auf der Gemeindebene etwas. Auf der Kantonsebene fehlen 30 Mio. Franken und auf der Gemeindeebene 16 Mio. Franken. Wenn es keine Anschlussmassnahme gibt, bedeutet das nichts anderes, - und das hat die SVP-Fraktion richtig realisiert - als dass die Gemeinden nicht mit 20 Mio. Franken aus dem Sparket hinauslaufen, sondern mit 36 Mio. Franken. Deshalb kommt sie zur Schlussfolgerung, dass ein Ausgleichsmechanismus eingebaut werden muss, um den Zielwert von 20 Mio. Franken zu belassen. Ich betone hier in aller Deutlichkeit, dass dies aber kein Ausgleich, sondern eine Kompensation wäre, die der Kanton bezahlt. Konkret könnte man sagen, dass, wenn diese Massnahme gestrichen wird, wir eine andere Einnahmenart suchen müssen. Oder wir überlegen uns eine Kompensationslösung, die nur darin bestehen kann, dass der Kanton irgendwelche Gemeindeaufgaben im Umfang von 16 Mio. Franken übernimmt. Oder der Kanton verschiebt zusätzlich Steueranteile bei den juristischen Persone oder sonst wo zu Gunsten der Gemeinden. Das alles ist aber wahrscheinlich nicht die Absicht der SVP-Fraktion. Es ist klar, dass solches im Endergebnis auf das Gesamtpaket nicht 13 Mio. Franken, nicht 16 Mio. Franken, sondern eine Auswirkung von 30 Mio. Franken haben würde. In diesem Sinne ist dieser Antrag von sehr erheblicher Tragweite, auch für das Gesamtpaket. Es ist klar, diese Massnahme ist ertragsseitig, aber der Titel dieser Vorlage heisst «Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung der Staatshaushaltes». Das ist - für diejenigen, die schon länger im Kantonsrat sind - genau gleich wie beim Massnahmenpaket 1997 oder 2004. Es gibt ausgabenseitige Massnahmen, und es gibt ertragsseitige Massnahmen. Wichtig ist meines Erachtens - das sieht bestimmt auch der Vorsteher des Finanzdepartementes so -, dass die Massnahmen dauerhaft sind. Wir haben vorhin von Massnahmenbeispielen gehört, die der Rat beschlossen hatte und sie dann nachträglich wieder korrigiert hat. Das ist natürlich nicht der Sinn eines Sparpakets.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich glaube, man müsste diesen Auftrag präziser formulieren. Wenn man gegen das kantonseigene Vermessungsbüro bzw. gegen das Büro Neuhaus antreten möchte, dann soll man das bitte sagen. Ich bin aber auch überzeugt, dass einerseits die Gemeinden aber auch die Strassenkreisinspektorate gut zusammen arbeiten. Die Erfahrung zeigt auch ganz klar, dass die Strassenkreisinspektorate den kleinen Unterhalt erledigen auf den Kantonsstrassen, den Winterdienst ausführen. Wenn es grössere Arbeiten gibt sehr wohl private Strassenbauunternehmungen zuziehen. Ob es dann in jeder Gemeinde einen Strassenbau gibt, das würde ich dann noch bezweifeln. Hier würde ich am bewährten System beibehalten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Als Mitglied der vorberatenden Kommission der Spitalverbunde im Jahre 2001 habe ich mich stets für die Stärkung und Erhaltung des Spitals Linth eingesetzt. Der Alleingang im Verbund 3 war nicht selbstverständlich und so wurde dieser mit Auflagen, wie der Forderung zur Zusammenarbeit mit den benachbarten Kantonen Schwyz, Zürich, Glarus gutgeheissen. Wenn die CVP-Kantonsrätinnen kommen und sagen, dass statt der Fusion viel mehr eine engere Kooperation über die Kantonsgrenzen hinaus geprüft werden solle, dann muss ich Ihnen sagen, dazu hatte das Spital Linth seit 2001 die Zeit dazu und es hat in diesen zehn Jahren leider die Chance nicht gepackt und es nicht geschafft, was ich sehr bedauere. Diese Chance ist nun dahin, weil sich die benachbarten Kantone anderweitig ausgerichtet haben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Wir sprechen hier von einem Prüfungsauftrag. Einfach zur Präzisierung.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ich bitte Sie, den Text genau zu lesen und dann kann sogar Regierungsrat Klöti die Antwort selber entnehmen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

dem Antrag auf Streichung ist zustimmen, die Massnahme K6 ist zu streichen.

Ich spreche als Gemeinderat einer Gemeinde, die zur Zeit vom individuellen Sonderlastenausgleich vital abhängig ist und bitte Sie eindringlich nicht die Regeln mitten im Spiel so abrupt zu ändern. Die 10 Mio. Franken treffen uns und andere ärmere Gemeinden ganz direkt. Falls man den individuellen Sonderlastenausgleich als systemfremd empfindet und das kann man natürlich durchaus so empfinden, so muss die Vorwarnzeit auf so einen markanten Wechsel aber deutlich grösser sein. Aus meiner Sicht ist die einzig gangbare Variante nur die, wenn die Abschaffung des ISL direkt fliessend in ein System mit horizontalem Finanzausgleich unter den Gemeinden einhergeht. Dieser horizontale Ausgleich sowie der gleichzeitig ebenfalls dringend notwendige soziographische Ausgleich ist ja schon lange angedacht, jetzt ist dann bald der richtige Zeitpunkt zur Umsetzung. Wenn die Kürzungsmassnahme K6 sich aber darauf beschränkt, jetzt einfach nur den ärmeren Gemeinden den ISL zu streichen, ohne für einen fairen Ausgleich zu sorgen, dann kann ich dieser Massnahme nun wirklich nicht zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K21 (Bildungsdepartement / Mittelschulen: Reduktion der Anzahl Pflichtlektionen). (im Namen der SPG-Fraktion): Die Massnahme K21 ist zu streichen.

Es geht hier um die Reduktion von Pflichtlektionen an der Mittelstufe. Sie erinnern sich, im Massnahmenpaket 2004 wurden ebenfalls acht Pflichtlektionen abgebaut und eine Verkürzung der Maturität eingeleitet. Dazwischen gab es noch eine andere Geschichte: Im Protokoll des Erziehungsrates kann man nachlesen, dass die Naturwissenschaften unterdotiert sind, dass es wichtig ist, dass die Naturwissenschaften gestärkt werden. Man hat sich beklagt, dass es einen Mangel an Naturwissenschaftlern und Technikerinnen und Technikern gibt und das deshalb Abhilfe geschaffen werden muss. Man hat das getan, mit dem Fach «Technik und angewandte Naturwissenschaften» und hat da drei Lektionen wieder neu eingeführt. Jetzt sind wir wieder an diesem Punkt, wo wir sagen zwei bis drei Lektionen kann man locker wieder streichen, welche schauen wir dann nachher. Es ist im Bericht auch ausgeführt, dass die Mittelschulen St.Gallen in den Kosten relativ tief liegen und zwar wegen den grossen Klassen und wegen den grossen Arbeitspensen der Lehrer. Das können Sie in diesem Bericht nachlesen. Jetzt haben wir das Ziel einer mittelmässigen Schule, im Moment sind wir jedoch besser als das Mittelmass. Für St.Gallen reicht,, wenn ich Regierungsrat Kölliker höre, eine mittelmässige Schule, deshalb dürfen wir jetzt reduzieren. Ich frage Sie, wollen wir wirklich nur über die Finanzpolitik Bildungspolitik machen oder wollen wir sie so machen, wie wir denken, dass Qualität sichergestellt ist, nämlich indem unsere Schülerinnen und Schüler einer gute, ausgewogene Ausbildung haben, auch an der Mittelschule.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich denke, andere Kantone, wie Zürich und Bern haben klar gezeigt, dass solche Inspektorate von grosser Bedeutung sind. Mit der Schaffung solcher Inspektorate wird ein wichtiger und notwendiger Schritt gegen den sozialen Missbrauch gemacht. Im Kanton Zürich z.B. wurden von 480 gemeldeten Fällen über 75 Prozent bestätigt und aufgedeckt. Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass auch die Verantwortlichen der betroffenen Ämter solche Inspektoren begrüssen würden. Lassen wir nicht zu, dass der soziale Missbrauch im Kanton St.Gallen geduldet wird und unnötige Ausgaben, die wir uns nicht leisten können, getätigt werden. Helfen wir den Menschen, welche die Hilfe auch wirklich brauchen. Ich bitte, dass eine sofortige Umsetzung erfolgt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 7: beantragt im Namen der SPG-Fraktion, Ziff. 7 zu streichen.

Es liegt der Antrag der SPG- und der FDP-Fraktion vor, der erstaunlicherweise gleich lautet. Es geht darum, dass es bei Ziff. 7 heisst, die Tonhalle soll man aus dem Investitionsprogramm streichen. Nun, wir wissen alle, die Tonhalle wurde von der Stadt St.Gallen übernommen mit dem Hinweis, dass da jetzt alles in Ordnung ist und es erstaunt schon, dass wir jetzt diese Baute auf dem Investitionsprogramm finden für eine Sanierung. Es ist für uns aber nicht möglich einfach zu sagen, dass man das streichen muss, denn falls es sanierungsbedürftig ist, nützt ein Streichen von der Liste nichts. Deshalb wären wir sehr froh, wenn Regierungsrat Haag noch Ausführungen machen könnte, um was es sich denn da handelt, damit wir sehen, warum das auf dieser Liste ist.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Unsere Fraktion kann so nicht hinter diesem Antrag stehen, er ist unserer Meinung nach zuwenig durchdacht und wenn die Latte schon angesetzt wird, dann müssen alle, es ist auch teils ausgeführt worden, ihren Teil dazu beitragen. Es bringen nicht alle Departemente ihre Opfer. Wir haben gestern beim Baudepartement einen Antrag gestellt. Da ging es um 20 Stellen, wenn wir das mit den sieben Departemente hochrechnen würden, dann wären das 140 Stellen. Hier sprechen wir von 260 Stellen, ich staune, dass die FDP-Fraktion gestern unserem Antrag nicht gefolgt ist und jetzt hier mitmachen würde. Es ist in der Verantwortung dieses Parlamentes, zu schauen, dass wir unsere Staatsverwaltung nicht ausblüten lassen und hier Opfer bringen, die einfach nicht durchsetzbar sind. Wir haben aber klare Vorstellungen an die Regierungsbank, dass alle Regierungsratsmitglieder im Budget 2013 Massnahmen im Personalbereich bringen, die wirklich etwas bringen. Wir haben eine Forderung und auch eine klare Erwartung, dass es bei den Stellen ein Null-Wachstum gibt. Ich denke wir haben gestern ein klares Zeichen gesetzt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen. Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir werden bei der K54 über eine neue Massnahme diskutieren, wo wir ein Sparpotenzial im Baudepartement von 2,3 Mio. Franken im Bereich Personal sehen. Aus unserer Sicht sind die zwei Stellen, wie sie im Antrag der FDP-Fraktion jetzt wieder gefordert werden, obwohl diese von der Finanzkommission gestrichen wurden. Diese Luft ist zusätzlich noch drin im Baudepartement, aber darüber werden beim nächsten Kürzungsantrag sprechen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Auch hier muss ich mich klar gegen diesen Antrag wehren. Es wird einmal mehr ein zusätzlicher Bericht verlangt. Meine erste Reaktion das oberste Wort auf diesem Blatt «got's no». Wir haben mit der Staatswirtschaftlichen Kommission diesen Bereich vor etwa zwei Jahren wirklich vertieft angeschaut. In dieser Subkommission welche ich präsidiert habe, waren auch Vertreter der SVP-Fraktion dabei. Wir haben übereinstimmend gesagt, dass da sehr gute Arbeit geleistet wird und sehr grosse Synergien bestehen. Zwar Synergien zwischen Strassenunterhalt und auch den Winterdienst. Wenn wir diese Synergien nicht mehr nutzen können und alles separat privat weitergeben, dann kommt das definitiv nicht billiger. Dann gibt es noch einen anderen Punkt. Der Kanton ist hier auch Arbeitgeber häufig in ländlichen Regionen. Das sind gute Arbeitsplätze mit einem guten Arbeitgeber. Und bei Privatisierungen ist es meistens so, dass das Fussvolk dann weniger verdient, dafür andere Gewinne machen. Das brauchen wir definitiv nicht. Ich bitte Sie, dem Kanton nicht zusätzliche Arbeit zu machen mit unnötigen Berichten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion und CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist erstaunlich. Es sind genau die gleichen Fraktion, welche gestern dem Baudepartement Stellen streitig machen wollten, die jetzt wieder einen neuen Bericht verlangen, der wieder ziemlich viel Arbeit auslöst. Dieser Bericht ist definitiv nicht nötig. Ich begründe das wie folgt: Thema Raumgrössen hat Regierungsrat Haag klar gesagt, dass sich die Regierung diesen Auftrag selbst schon gegeben hat. Was wollen wir hier jetzt nochmals einen Auftrag erteilen. Es ist auch so, dass bei jedem Bauprojekt eine Bedürfnisanalyse erfolgt. Vor jedem Projekt diese Arbeiten wären heute im Departement schon seriös gemacht. Dann ist für mich noch wichtig. Es geht nicht nur darum, die Standards jetzt kurzfristig für den Bau festzulegen. Es geht auch um eine Live-Cycle-Betrachtung. Wie viel Kosten entstehen über die ganze Nutzungsdauer über eines Gebäudes. Wenn wir hier einfach mit einfachen Standards operieren, dann können wir vielleicht kurzfristig Kosten sparen, aber längerfristig dienen wir der Sache nicht. Ein vierter Punkt ist der Energiebereich. Der Kanton hat ein Energiekonzept verabschiedet. Nahezu einstimmig in diesem Rat. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Energiekonzeptes ist die Vorbildfunktion des Kantons. Mit diesem Antrag wird eigentlich indirekt gesagt, dass man es mit den Energievorschriften oder mit der Vorbildfunktion nicht mehr so ernst nehmen muss. Das wäre natürlich völlig ein falsches Zeichen. Was der Antrag betreffend Brandvorschriften will, das weiss ich auch nicht. Er steht auch nicht wirklich beschrieben. Ich denke, Brandvorschriften sind da zum Schutz der Bevölkerung. Wir haben in diesem Kanton zum Glück noch nie eine so grosse Brandkatastrophe erlebt wie in anderen Orten. Hier Abstriche zu machen ist auch eine Form von russischem Roulette. Ich bitte Sie, aus all diesen Gründen auf einen neuen Bericht zu verzichten. Einen Bericht der vor allem Ressourcen braucht und nichts bringt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion bzw. der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es geht hier eigentlich wieder um etwas ähnliches. Hier wird wieder nicht gesagt wo zu sparen ist und wo konkret anzusetzen ist. Wenn Steiner-Kaltbrunn sagt, dass die Beträge in diesem Konto dermassen gestiegen sind, dann hat das ja als Ursache, dass diese Parlament immer wieder neue Aufträge erteilt hat und die Regierung hat im Rahmen des ersten und zweiten Sparpaketes all diese Bereiche wirklich überprüft.

Wir müssen uns selber an der Nase nehmen, wenn wir immer neue Aufträge erteilen und dann einfach so pauschale Kürzungen vorschlagen, dann ist das einfach nicht zielführend.

Ein weiterer Punkt sind auch zusätzliche Aufträge des Bundes, sind auch zusätzliche Anforderungen der Gemeinden usw. Die Komplexität wird immer grösser und deshalb ist es natürlich nahe liegend, dass auch gewisse Aufgaben als Dienstleistungen in Auftrag gegeben werden müssen, speziell auch Fremdleistungen in Anspruch genommen werden müssen.

Wir machen hier wieder den Fehler, dass wir zu einer reinen Input-Steuerung gehen. Wir sagen nicht wo sparen, wir sagen einfach es muss so und soviel weniger raus, über die mangelnde Qualität können wir uns nacher dann ja wieder beklagen. Es ist einfach schlicht unseriös, wenn wir hier mit einer weiteren pauschalen Kürzung reagieren und nicht den Mut haben konkret zu sagen, wo anzusetzen ist.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Die Massnahme K13 ist zu streichen.

Auch hier möchte ich kurz meine Interessen offenlegen. Ich bin Mitglied der Berufsfachschulkommission beim GBS St.Gallen. Die Klassenlehrkräfte in den Berufsschulen erfüllen wichtige Zusatzaufgaben Sie haben eine koordinative Funktion zwischen Ausbildungsbetrieb, Eltern, Sozialdienst an den SchuIen und weiteren Beteiligten. Diese wichtige Aufgabe muss angemessen entschädigt werden. Ihnen jetzt die Klassenlehrerzulage gänzlich zu streichen ist nicht nur mangelnde Wertschätzung, es ist auch eine krasse Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bildungsbereichen. Die Massnahme K13 ist gemäss den Informationen, welche wir in der Kommission erhalten haben, auch ein Kuckucksei. Regierungsrat Stefan Kölliker hat an der Kommissionssitzung ausgesagt, dass die Klassenlehrkräfte in Zukunft nach zeitlichem Aufwand zu entschädigen sind. In der Massnahme sind die ausfallenden Beträge voll als Sparbetrag aufgeführt, die zusätzlichen Aufwendungen für die zeitliche Entschädigung aber nicht in Abzug gebracht. Heute betragen die Aufwendungen für die Klassenlehrer lediglich 10 Jahreslektionen. Ich gehe davon aus, dass es wesentlich mehr sind, wenn jede Stunde einzeln aufgeschrieben wird. Das führt somit vermutlich zu Mehr- statt zu Minderausgaben. Aber dazu wird uns Regierungsrat Stefan Kölliker ja sicher noch Auskunft geben. Ich bitte Sie im Namen der SPG-Fraktion, aus den genannten Gründen die Massnahme K13 abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: der Massnahme K2 ist zuzustimmen.

Ich möchte Sie bitten, diese Massnahme gutzuheissen. Gut-Buchs hat erwähnt, dass das öV-Angebot auch auf die Raumplanung abgestimmt werden muss, dem stimme ich vollumfänglich zu. Das heutige System, das wissen Sie, trägt diesem Gedanken gerade nicht Rechnung. Wir haben heute die Situation, dass ein Buslinie St.Gallen nach Wittenbach genau gleich methodisch behandelt wird, wie die Buslinie von Gams nach Sennwald. Wir haben also keine Differenzierung nach Raumtypen und es ist klar, dass wissen Sie aus der Vernehmlassungsvorlage, die Sie kennen, dass wir natürlich einen anderen Massstab anlegen in ländlichen Regionen im Verhältnis zu den städtischen Regionen. Es ist klar, dass im städtischen Gebiet der öV wirtschaftlicher produziert werden kann. Diese Differenzierung kommt gerade im neuen System zu Ausdruck.

Sie haben gefragt, wie das in der Vernehmlassung angekommen ist. Ich kann das kurz zusammenfassen: Im Grundsatz stimmen die Regionen diesen Überlegungen zu, man kann das nachvollziehen, man weiss auch insgesamt, dass das geltende System nicht mehr funktioniert, wir müssten schon längst einschreiten, wenn wir diese Kriterien 1:1 umsetzen würden, wie das im heutigen Gesetz vorgesehen ist. Im Grundsatz ist man einverstanden, aber natürlich, wenn es konkret wird haben wir Diskussionen. Aber wir müssen diese Diskussionen auch führen. Auch der öV muss nach ökonomischen Kriterien gesteuert werden und die Branche hat ja auch in den letzten Jahren, das weiss auch Gemperle-Goldach, in diesem Zusammenhang sehr gute Fortschritte gemacht. Der Kostendeckungsgrad, die Eigenwirtschaftlichkeit, die Produktivität im öV hat sich ja kontinuierlich verbessert. Das ist ja auch der Grundgedanke hier, dass wir ein dynamisches System haben, wenn sich der Kostendeckungsgrad verbessert und das kann man mit verschiedenen Massnahmen betreiben, dann relativieren sich diese Massnahmen auch. Wir müssen aber diese Diskussionen mit den Regionen führen über diese Linien, die fragwürdig sind. Das ist nicht nur ein ökonomisches Thema, das ist auch immer mehr ein ökologisches Thema. Es macht ja keinen Sinn, dass Busse mit sehr schwachen Frequenzen betrieben werden, gerade angesichts der Diskussionen um das Mobilitätswachstum hat das immer mehr auch eine entsprechende Bedeutung. Ich bitte Sie, diesen Weg weiterzugehen. Wir müssen ohnehin etwas machen. Wenn Sie diese Massnahme beschliessen, wird es zu einer Anpassung des Gesetzes führen. Das werden wir Ihnen dann wieder unterbreiten, dann können wir auch die Details wieder diskutieren und selbstverständlich werden wir dann in dieser Vorlage noch einlässlichere Darlegungen machen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Anlässlich der Beratung der fraglichen Motion 42.09.13 «Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Sozialinspektorate» zur Anpassung des Sozialhilfegesetzes hat die Regierung bereits erläutert, dass es den Gemeinden schon heute möglich ist, Massnahmen gegen den missbräuchlichen Bezug von Sozialhilfe zu ergreifen. Auch speziell geschultes Personals einzusetzen. Es besteht also kein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Selbstverständlich ist es möglich und sinnvoll das Sozialhilfegesetz dahingehend zu präzisieren. Zu diesem Schluss kamen Sie, als Sie die Motion zur Bearbeitung überwiesen haben. Schwerer als der Umstand, dass die Umsetzung nicht dringlich erscheint wiegt aber, dass der Antrag die Einheit der Materie verletzt. Sie beraten heute das Sparpaket und nicht die Frage nach gesetzlichen Grundlagen für den Sozialhilfebezug, den die Gemeinden verantworten wie Tinner-Wartau bereits sagte. Die fragliche Motion ist überwiesen. Die Arbeit dazu wird unter Berücksichtigung der Aktualitäten bearbeitet. Dabei müssen auch die Erkenntnisse einfliessen, die sich aus dem Projekt Sozialberatung ergeben. Dieses wird bekanntlich vom Kanton und den Gemeinden getragen und Ende Jahr abgeschlossen und auch gemeinsam ausgewertet. Ein Nachtrag zum Sozialhilfegesetz muss auch diese Resultate berücksichtigen. Unabhängig vom Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion werden Sie sich also mit der Umsetzung der Motion befassen können. Die Zustimmung zum Antrag ist nicht notwendig. Ich würde die Einheit der Materie verletzen. Ich versichere selbstverständlich die Vernehmlassung an die Gemeinden zu.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Wir haben überhaupt keine weiteren Massnahmen geplant im tertiären Bereich was weitere Erhöhungen der Studiengebühren betrifft oder weitere Reduktionen von Investitionen in Lehre oder Forschung. Ich bin dezidiert der Meinung, dass wir jetzt vor allem auch im tertiären Bildungsbereich sehr viel gemacht und zum heutigen Zeitpunkt ist für mich absehbar, dass wir weitere Kürzungen irgendwo vornehmen sollten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Vorlage der Regierung ist zuzustimmen.

Aufgrund des bevorstehenden Fachkräftemangels ist das Anliegen berechtigt. Soziale Berufe bzw. die Rekrutierung von interessierten Personen und die Ausbildungstätigkeit von sozialen Einrichtungen zu unterstützen. Bei der genannten Projektidee handelt es sich jedoch um ein noch gestartetes Vorhaben, dessen Ausrichtung noch mit den Bildungspartnern im Sozialwesen hätte ausgearbeitet werden müssen. In Sparzeiten ist es angezeigt, auf neue, noch nicht gestartete Vorhaben zu verzichten. Das fragliche Projekt wäre zwar sinnvoll und es bestehen Grundlagen dazu, aber es besteht keine Pflicht des Kantons, in solchen Förderprojekten finanziell mitzuwirken. Der Kanton kann Projektvorhaben in der sozialen Bildung damit zwar in den nächsten Jahren finanziell, aber weiterhin personell und fachlich unterstützen. Die Akteure im Sozialwesen, namentlich die Verbände und Organisationen der Arbeitswelt, wozu auf nationaler Ebene auch «Savoirsocial» zählt, werden ihre Anstrengungen unverändert fortsetzen können.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn Sie den Sprechenden Anwälten nicht alles abnehmen. Für einmal haben Sie nur richtiges und Rechtes gesagt. Dieser Antrag verstösst tatsächlich gegen Bundesrecht. Unsere schweizerische Strafprozessordnung schreibt in Art. 127 Abs. 5 vor, dass die Verteidigung der beschuldigten Person Anwältinnen und Anwälten vorbehalten ist, die nach dem Anwaltsgesetz berechtigt sind, Parteien vor Gerichtsbehörden zu vertreten. Dies bedeutet, dass der amtliche Verteidiger die amtliche Verteidigerin im kantonalen Anwaltsregister eingetragen sein muss und im Anwaltsregister können sich nur Anwältinnen und Anwälte eintragen lassen, die unabhängig sind und bei einem angestellten Anwalt einer angestellten Anwältin ist die Unabhängigkeit nur gegeben, wenn er oder sie von einem Anwalt oder einer Anwältin angestellt ist, die oder der ihrerseits dann wieder im Anwaltsregister eingetragen ist. Bei einem staatlich angestellten Anwalt wären diese bundesrechtlichen Vorgaben eben nicht erfüllt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K2 (Volkswirtschaftsdepartement / Anpassung der Abgeltungsmethode beim bestellten Regionalverkehr). beantragt im Namen der SPG-Fraktion die Massnahme K2 zu streichen.

Wehret den Anfängen! Diese Massnahme ist für die ländlichen Regionen und die kleinstädtischen Agglomerationen sehr heikel. Wie Sie wissen, wird die Raumplanung in unserem Kanton zu Recht immer mehr verbunden mit einem Mindestangebot an öV. Das ist auch das Prinzip in den Agglomerationsprogrammen, die verschiedene Regionen im Kanton eingereicht haben.

Die Methodik des vorliegenden Sparvorschlags wurde den Regionalplanungsgruppen und verschiedenen an öV interessierten Gruppierungen zur Stellungnahme zugestellt bis März 2012. Eine Auswertung liegt meines Wissens bis dato nicht vor. Es erstaunt deshalb, dass diese Massnahme schon als Sparmassnahme fungiert.

Die Befürchtungen in ländlichen Regionen sind auf zwei Ebenen:

  1. Ist ein Abbau sogenannt unrentabler Linien zu befürchten. Gerade in strukturschwachen Gemeinden werden aber des Öfteren Mindestfrequenzen nicht erreicht – und die zählen für die Wirtschaftlichkeit, wenn diese nur am Kostendeckungsgrad gemessen wird. Diesen Gemeinden dann einfach zu empfehlen, sie sollten die ausfallenden Kantonsanteile auch übernehmen, dann könnten die Busse trotz fehlender Wirtschaftlichkeit weiterfahren – sich darüber ein Urteil zu bilden, überlasse ich Ihnen.

  2. Ist die raumplanerische Frage für diese Gemeinden ein wichtiges Thema. Vorhandene Buslinien ermöglichen immerhin eine geordnete Weiterentwicklung der Siedlungen in ländlichen Gebieten. Wenn diese Buslinien einfach wegfallen, so werden ganze Quartiere und Orts- und Gemeindeteile raumplanerisch plötzlich «Niemandsland», die zu recht nicht mehr weiterentwickelt werden sollen, weil sie eine völlig ungenügende öV-Erschliessung haben.

Die Vorlage ist nicht ausgereift in ihren Konsequenzen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Zu Richle-St.Gallen: Zur Richtigstellung möchte ich anfügen, dass ich inzwischen gemerkt habe, falsch verstanden geworden zu sein. Ich wurde auch vom Ratspräsidenten zurechtgewiesen. Ich wollte gestern sagen, dass Sie diesen Antrag weder in die Finanzkommission eingebracht, noch uns vorgelegt haben. Es gabe keine Informationen zu diesem Antrag. Wir wussten nicht, wie wir diesen einordnen sollen. Ich habe gestern auch betont, dass ich diesem Anliegen durchaus etwas hätte abgewinnen können. Nur, wenn nicht darüber geredet wird, kann ich im Rat nicht einfach aus dem hohlen Bauch etwas entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

zieht den Antrag im Namen der SVP-Fraktion zurück.

Wir möchten hier auf keinen Fall das Bundesrecht verletzen. Wir hoffen umso mehr auf baldige Beantwortung der Interpellation 51.12.14 «Rückerstattung der Vorschüsse für unentgeltliche Rechtspflege». Wir sind da zuversichtlich, dass wir diese bald erhalten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Es geht hier um eine unechte Sparmassnahme, es geht um eine Verlagerung von Überschüssen, d.h. dem Ertragsüberschuss des Strassenverkehrsamtes. Ich bin mir bewusst, dass ein Teil dieses Überschusses von der Strassenverkehrssteuer stammt. Ich erinnere aber daran, dass im Bericht über Abgaben und Gebühren der Grundsatz steht, dass nur kostendeckende Gebühren erhoben werden dürfen. Wenn es hier also um Steuern geht, die grundsätzlich dem Haushalt zur Verfügung stehen, dann muss die Zweckänderung und die Widmung geändert werden. Jud-Schmerikon hat deutlich erwähnt und ebenso Locher-St.Gallen, dass der Strassenfonds gerade deshalb geschaffen wurde, damit nicht allgemeine Mittel beansprucht werden müssen. Die Abführung dieser Mittel in den allgemeinen Haushalt hat mit dem Sparpaket nichts zu tun.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K50 (Gesundheitsdepartement / Streichung Forschungsbeiträge). beantragt im Namen der SPG-Fraktion die Massnahme K50 zu streichen.

Als ehemaliger Forscher weiss ich, wovon ich im Folgenden spreche. Namens der SPG-Fraktion beantrage ich Ablehnung dieser Sparmassnahme. Ich nenne Ihnen nur die Hauptgründe:

  1. Wir beklagen uns über die Nicht-Wahrnehmung der Ostschweiz im nationalen Kontext. Mit dem Kantonsspital St.Gallen und dem Ostschweizer Kinderspital haben wir ein Juwel, das in einem Atemzug mit den grossen Universitätskliniken in Zürich, Bern und Lausanne genannt wird. Und warum ist das so, obwohl wir keine Medizinische Fakultät an der Uni St.Gallen haben? Weil die Infrastruktur an den beiden Spitälern stimmt und weil wir engagierte Forscherinnen und Forscher haben.

  2. Wenn der Kantonsrat die Sockelfinanzierung für die Forschung streicht, so gibt er damit ein klares Signal, dass er mittelfristig mit dem Kantonsspital und dem Ostschweizer Kinderspital in die zweite Liga absteigen will. Weil dann nämlich die besten Leute lieber in andern Kliniken arbeiten, wo Forschung nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern wo Forschung auch eine Grundfinanzierung erhält. Dann haben wir in der Ostschweiz wieder einen Grund zu jammern.

  3. Forschung und Praxis ergänzen sich im Kantonsspital und im Ostschweizer Kinderspital ideal. Auch darum sind sie heute attraktiv für gute Leute, und darum haben diese Leute auch in Forschungskreisen höchste Anerkennung.

  4. Neben einer Abwanderung von höchstqualifizierten Arbeitskräften können auch die Patienten versucht sein, vermehrt in ausserkantonale Spitäler mit Top ruf zu gehen. Und das ist für die Gesamtrechnung unserer kantonalen Gesundheitsversorgung nur negativ.

  5. Sie haben dem lnnovationszentrum Rheintal zugestimmt, wofür ich Ihnen herzlich danke. Behalten wir aber unbedingt auch die medizinische Forschung auf dem heutigen hohen Niveau. Um Drittmittel zu akquirieren und an EU-Forschungsgelder zu kommen – und das wollen wir ja schliesslich in der Schweiz, wir wollen nicht nur Zahler sein – um also erfolgreich an weitere Drittmittel zu kommen, braucht es einen Grundstock an Forschungsmitteln. Und die kann nur die öffentliche Hand bieten.

  6. Anstatt Geld in Marketing für die Ostschweiz als Wirtschafts- und Forschungsstandort zu stecken, sollten wir unsere vorhandenen Stärken weiter aktiv pflegen: Leisten wir uns darum diesen Sockelbetrag an die Forschung weiterhin!

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

zu Regierungsrat Gehrer

Der Finanzchef hat mich herausgefordert. Ich spreche nicht von den Prämienverbilligungen, die jetzt hier beinhaltet sind, sondern das Konto 318 800 Aufträge an Dritte, das netto nach Abzug der Prämienverbilligung noch 28 Millionen beträgt. Erklären Sie doch mir bitte, wieso das Generalsekretariat im Gesundheitsdepartement 1,1 Mio. Franken braucht, in diesem Konto Aufträg an Dritte, wo bereits ja schon im Generalsekretariat die Honorare oder die Gehälter beinhalten. Es hat viele Posten Amtsleitung AFGVE, 1 Million, Generalsekretariat Gesundheitsdepartement 1,1 Millionen, Gewässe 1,7 Millionen, das ist ein bescheidener Betrag. Ich bitte Sie dringend auch hier den Sparhebel anzusetzen und die Streichung, das heist die Reduktion anzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ich kann Ihnen eine Antwort geben, aber die kann ich nur aus Sicht der FDP-Fraktion machen. Das muss ich Ihnen ehrlich sagen. Aber wir stehen zu unseren Worten, die wir auch am Morgen gemacht haben. Wir hatten einen Antrag Personalaufwand zu plafonieren. Das war für das Jahr 2013. Diese 13 Mio. Franken. Dieser Antrag wurde knapp abgelehnt. Aber ich habe damals schon gesagt, wie man das z.B. umsetzen könnte und habe unter anderem auch den Stufenanstieg ins Mund genommen. Ich habe aber auch gesagt, dass es andere Massnahmen gibt. Ich stehe dazu auch am Nachmittag. Ich kann aber nicht für die CVP-EVP-Fraktion oder SVP-Fraktion sprechen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Wir besprechen heute hier die Planzahlen 2013 bis 2015. Wir haben diese Planzahlen mit der Universitätsleitung erarbeitet, natürlich auch mit den anderen Hochschulen und das sind die Planvorgaben, die sie einzuhalten haben. Wie sie dieses Beträge umsetzen, das ist Sache der Schulleitung. Es ist nicht vorgesehen, dass wir danach weitere Kürzungen in den Folgejahren vornehmen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Sie haben ja auch Bezug zudem. Vielleicht hat der Hausverein Schweiz dann auch noch Merkblätter für Hundehütten. Wir haben keine. Aber wenn ich das Wort verlangt habe, nicht allein weil ich angesprochen worden bin. Zu Ritter-Altstätten: Was wir jetzt behandeln müssen, in welcher Art wir es auch entscheiden, ist ein bisschen die Konsequenz unserer sehr grosszügigen Kulturpolitik. Ob wir ein eigenes neues Haus bauen oder ob wir eines von einer anderen Organisation übernehmen, wir waren in dem Bereich sehr grosszügig. Ich kann mich zum Zustand dieser Liegenschaft nicht mehr äussern, als dass ich es Ihnen wieder sehe, wie ein Besucher das sieht. Ein ansprechender Zustand ist juristisch nicht sehr verbindlich wenn es so stand im Bericht. Offensichtlich war auch diese Aussage nicht mehr verbindlich.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Vater von drei Kindern in Ausbildung. Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Gebührenerhöhungen scheinen in Sparzeiten beliebt zu sein. Aber was nützt es, wenn ich Fr. 500.– an Steuern spare, jedoch durch immer höhere Schulgebühren und Nebenkosten weit mehr belastet werde. Mein ältester Sohn ist dieses Jahr an der Universität St.Gallen eingeschrieben, was mich als Vater jetzt schon Fr. 1'000.– Semestergebühren kostet. Der mittlere absolviert eine technische Lehre mit Berufsmaturitätsschule (abgekürzt BMS) und wird voraussichtlich später an der Hochschule Rapperswil oder Buchs studieren. Auch hier gibt es Gebühren und bis es soweit ist, hat der Kantonsrat die Semestergebühren vielleicht mit einem 3. Sparpaket auf Fr. 2'000.– hochgeschraubt. Bei den Brückenangeboten befinden wir uns bereits in diesen Dimensionen. Die Tochter als jüngstes Kind geht in die Kantonschule Sargans. Auch da gibt es eine Erhöhung von Nebengebühren wie Anmeldegebühren, Prüfungen, Bibliothek, Kopien, Beteiligungen an Sonderveranstaltungen usw. Für Sarganserländer Verhältnisse habe ich einen guten Angestelltenlohn. Ich frage mich aber, wie sich Eltern mit kleineren Einkommen durchschlagen. Vielleicht als «Bettler», die bei allen privaten Stiftungen anklopfen müssen, weil sie die öffentlichen Bildungsinstitutionen nicht mehr bezahlen können? Erhöhungen von Schulgebühren treffen nur die Familien und von denen auch nur die, mit einem bescheidenen oder mittleren Einkommen. Damit wird auch eine Chancengleichheit verunmöglicht und immer mehr Jugendlichen wird der Zugang zu höheren Bildungsinstitutionen verwehrt. Bei der Universität besteht die Gefahr, dass sie immer mehr zu einer Hochschule für Wohlhabende verkommt, die vom Kanton mit Steuergeldern in der Höhe von hunderten Millionen Franken finanziert wird. Es muss aber das Ziel bleiben, dass auch die Universität St.Gallen weiterhin durchmischt bleibt und auch Jugendliche von Normalverdienenden dort studieren können.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es gibt gewisse Berufe, in denen man auf das Auto angewiesen ist. Ich beispielsweise arbeite als Fleischfachmann und muss morgens um vier Uhr in der Firma sein. Deshalb bin ich auf das Auto angewiesen. Vor allem für die jungen Leute, die auf das Auto angewiesen sind, ist dieser Abzug sehr wichtig und von grosser Bedeutung.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte nur in Erinnerung rufen, dass für solche Prüfungen auch die Staatswirtschaftliche Kommission ihre Funktion hat. Sie hat gerade in diesem Punkt geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die Aufteilung zwischen selber erledigen durch den Staat und extern vergeben an private Unternehmungen in diesem Bereich sehr sinnvoll erledigt wird.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Auf die Vorlage ist ??? einzutreten.

Lassen Sie mich zuerst zwei Vorbemerkungen machen. Im vorliegenden Sparpaket finden wir eine Flut von Massnahmen und Unterteilungen von Massnahmen, Zusammenfassungen, die eigentlich genau geprüft werden müssten und einer vertieften Diskussion bedürften. Heute aber wird deutlich, auch angesichts der zusätzlichen grauen Blätter, dass die kurze Zeit bis zur Junisession keine seriöse Vorbereitung dieses doch wichtigen Geschäftes ermöglicht hat. Seit der Veröffentlichung haben wir einen Monat, in dieser Zeit tagte die Finanzkommission, die ist noch nicht mal vor zwei Wochen fertig beraten worden. Die Protokolle lagen zum Zeitpunkt der Fraktionssitzungen nicht vor und wir haben zu Beginn dieser neuen Amtsdauer den ehemaligen Kantonsratspräsidenten gehört, der hingewiesen hat, dass sich der Kantonsrat manchmal übergangen fühlt und er ernster genommen werden will. Wenn man hier aber schaut, wie er sich selber ernst nimmt und die Seriosität der Vorbereitung von wichtigen Geschäften da beschliesst, kann man doch feststellen, von Seriosität kann hier nicht die Rede sein, von Ernst nehmen des Kantonsrates auch nicht.

Die zweite Vorbemerkung: Die Ergebnisse kamen ja nach den Wahlen und somit konnten wir auch hören, was Hasler-Widnau gesagt hat, vor den Wahlen hätte Sie dies kaum ausgeführt im Namen der CVP-Fraktion, denn dann wäre das Wahlresultat noch einiges schlechter ausgefallen, als es schon ausgefallen ist. Die Erwartung der SPG-Fraktion ist eigentlich in klar und deutlich, wir erwarten diese eineinhalb, maximal zwei Tage der Session keine Verweigerung der Diskussion zum Inhalt der Vorschläge. Wir erwarten auch nicht, dass man jedes Mal sagt: «Sparen ist hart; diese Leerformeln; wir wissen es tut weh usw. oder als «Spitzenargument», die Regierung hat es vorgeschlagen, also wird es schon seine Richtigkeit haben. Ich erlebe hier immer eine Regierungsgläubigkeit, die sonst nicht höre und auch nicht sehe. Ich erwarte, dass die Fraktion im Gegensatz zu den Diskussionen in der Finanzkommission, sich auch tatsächlich mit den einzelnen Massnahmen auseinandersetzen. Ich gehe auch davon aus, dass man sonst weitere Kundgebungen vor dem Kantonsratssaal oder vor dem Regierungsgebäude sehen wird, wenn die nächsten Sparpakete, die ja bereits angekündigt sind, so weitergefahren werden.

Sparpaket II: Die Ausgangslage basiert auf den Planzahlen 2013-2015, die Zahlen sind im Ergebnis klar, es fehlen Beträge bis zu 300 Mio. Franken. Hier eine erste kritische Anmerkung: Solche Planzahlen, die wir von der Aufgaben- und Finanzplanung her kennen, sind immer mit Unsicherheiten behaftet, denn die Zahlen werden laufend nachgeführt. Wenn Sie zurückblicken, dann sehen Sie, dass in den letzten Jahren kaum ein Aufgaben- und Finanzplan oder ein Finanzplan das gleiche Ergebnis hatte wie der Nächste. Wir müssen also davon ausgehen, dass es im positiven Falle Veränderungen gegen unten gibt und im negativen Fall kann es noch zu Verschlimmerungen kommen. Das ist eine Kernaussage, die bleibt, der Finanzhaushalt ist aus dem Lot. Das Defizit ist eine Folge der Einnahmeausfälle, insbesondere durch die Steuergesetzrevision. Wir können das nicht genügend wiederholt ausdrücken, auch wenn wir heute die Sprecherin der CVP-EVP-Fraktion gehört haben, die das in diesem Sinne negiert und darauf hinweist, dass Familien auch profitiert haben. Das ist tatsächlich so, in diesen Bereichen haben wir auch unterstützt, aber sind die Bereiche, die sachlich und inhaltlich notwendig sind. Wir haben im Bereich der Steuergesetzrevision aber verschiedene Bereiche angetastet und dort massivstens reduziert, wir kommen dann in der Diskussion zu den Motion der SPG-Fraktion noch darauf zurück. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass mit dieser unseriösen Steuerpolitik wir heute vor einer ausserordentlich schwierigen Situation stehen und die Zahlen aus dem Bericht «Öffentliche Abgaben» zeigen es überdeutlich: Die Einnahmenausfälle sind um 550 Mio. Franken zurückgegangen. Wir stehen jetzt vor Ausgabendefiziten von etwa 300 Mio. Franken und diese Rechnung können in diesem Saal sicher alle nachvollziehen, mit einer einigermassen vernünftigen Steuerpolitik hätten wir 250 Mio. Franken zur Verfügung gehabt und hätten nicht dieses Desaster, das vor uns liegt.

Die Regierung schlägt ein differenziertes Konzept vor, einerseits Ausgabenkürzungen und einen sorgfältigen Umgang mit den Finanzen und andererseits die Beteiligung der Gemeinden, dann kommen buchhalterische Korrekturen und Mehrerträge, insbesondere im Hinblick auf den Voranschlag 2013. Die SPG-Fraktion findet, dass das der einzige mögliche umsetzbare Weg ist, dass wir verschiedene Bereiche gemeinsam vorwärts bringen und hier gemeinsam auch zu einer Lösung kommen. Wir aber die Umsetzung betrachten, dann sehen wir, dass die Umsetzung in verschiedensten Bereichen nicht konsequent umgesetzt wird und hier gibt es verschiedene kritische Anmerkungen. Das sehen wir die Ausgabenkürzungen, die nicht im Gleichgewicht sind, betroffen ist vor allem die Bildung ab Sekundarstufe II, bei der Berufsbildung, die ja immer wieder als Pfeiler unserer Wirtschaft angesprochen wurde und angesprochen wird. In der Mittelschule, in der tertiären Stufe, da geht es um Lehre, hier wird abgebaut. Und immer wieder hören wir von den bürgerlichen Parteien, die Ressource Bildung sei die Ressource für die Schweiz und die Taten, die Folgen, die haben etwas anderes im Sinn. Es liegt ein Vorschlag vor, der die Beiträge an die katholische Kantonssekundarschule streichen möchte. Es ist für die SPG-Fraktion eine ausserordentlich schwierige Situation, aber Sie müssen sich bewusst sein, dass auch Ihre Klientel anschliessend getroffen wird, wenn Sie so weiterfahren mit dem Sparen. Ich sage es hier öffentlich, damit Sie es auch zur Kenntnis haben in den zukünftigen Diskussionen, die wir heute und morgen führen, Sie können nicht meinen, dass wir hier einen Teil ausblenden, der eigentlich auch zur Diskussion steht. Ich bitte Sie, sind Sie bei Ihren Ausführungen ein bisschen mit einem weiteren Blick dabei, anstelle des Blickes «Wir unterstützen einfach alle Vorschläge der Regierung», Sie haben auch Konsequenzen zu erwarten.

Das Personal, das hier massive Leistungen erbringen muss. Es muss Lasten tragen, darüber haben wir auch noch die Diskussion. Wir haben das Gesundheitswesen, in einem wichtigen Bereich wird der Wiedereinstieg behindert, indem man solche Massnahmen streicht, die das unterstützen würden. Auch die Forschung am Kantonsspital wird massiv unter Druck kommen, so wie es aussieht sogar vollständig gestrichen. Bei den buchhalterischen Korrekturen hat die SPG-Fraktion eine klare Aussage, es ist ein minimaler erster Schritt, es ist notwendig, dass hier diese Schritte vollzogen werden. Die Beteiligung der Gemeinden ist notwendig. Der Beitrag von 20 Mio. Franken stellt ein Minimum dar, wenn Sie auch wiederum den Bericht «Öffentliche Abgaben» als Grundlage nehmen, dort stehen alle Zahlen, die den grundsätzlichen Anspruch ergeben, dass die Gemeinden sich eigentlich mehr und vor allem auch in Bereichen die dynamisch sind, an den Ausgaben des Kantons beteiligen müssten. Bei den Mehrerträgen wird der Staatssteuerfuss angehoben, für die SPG-Fraktion ist das nur die zweite Wahl. Es bedeutet nämlich die klare Umverteilung. Wir haben vorher mehrere hundert Millionen Franken umverteilt, insbesondere zu den Unternehmen. Wir haben es umverteilt zu Vermögenden und Reichen, auch zu Familien und jetzt werden alle zur Kasse gebeten, indem man den Staatssteuerfuss anhebt. Das ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg, der richtige Weg wäre die Anpassung des Steuergesetzes in den Bereichen, in denen übermarcht??? wurde und allenfalls eine Befristung für zwei bis vier Jahre in diesem Bereich, damit man tatsächlich gemeinsam im Kanton St.Gallen aus dieser Misere kommen kann.

In den vergangenen Monaten und Wochen gab es immer wieder diese Berichte über die Gutachten, die in Auftrag gegeben wurden. In der Finanzkommission wurden die mindestens gelesen worden. Ich gehe davon aus, dass auch einzelne Mitglieder des Kantonsrates diese Gutachten gelesen haben. Sie finden dort die Bestätigung, dass der Kanton St.Gallen ein schlanker Staat ist, seine Finanzen und Ressourcen am richtigen Ort einsetzt und im Vergleich zu anderen Kantonen diese wirklich auf der Ausgabenseite kontrolliert einsetzt und eine schlanke Verwaltung hat. Es gibt Bereiche, die dynamisch sind, das geht auch daraus hervor. Es gibt Bereiche, in denen man bewusst Entscheide getroffen hat, so dass es mehr kostet, allenfalls in gewissen Ausbildungsgängen der tertiären Stufen oder bei der Polizei und dann gibt es noch einzelne kuriose Vorschläge im Bereich der Gesundheitsversorgung, die zeigen aber auch, dass angesichts der kurzen Zeit die Seriosität dieser Gutachten vielleicht nicht immer bis in die letzte Tiefe gegeben war.

Zum Schluss haben wir eine alte Fussballerweisheit: «Nach dem Spiel ist vor dem Spiel» und wenn Sie die grauen Blätter ansehen, dann trifft dies auch auf den Kanton St.Gallen zu. Wir haben hier Vorschläge und insbesondere einen Vorschlag, der dahin geht, dass man ein weiteres Sparpaket, das Sparpaket III im Umfang von 60 Mio. Franken auflegen möchte. Damit starten die FDP-, SVP- und Teile der CVP-Fraktion die «Kampagne» gegen die Steuererhöhungen. Die Alternativen, die die Regierung aufzeigt gegenüber diesem Verzicht auf mehr Steuererträge, diese Alternativen werden sehr hart werden in verschiedenen Bereichen und Sie können davon ausgehen, dass dann auch weitere Referenden ergriffen werden. Es sind keine Alternativen. Aber auch die Alternativen der FDP-, SVP- und CVP-Fraktion sind keine Alternativen. Es fehlt ihnen die Übernahme der Verantwortung und Wiederum, entgegen den Ausführungen auch in der Finanzkommission, wo gesagt wurde, mit dieser Art von Vorgehen bei den Sparmassnahmen, in denen man die Zitrone einfach weiter auspresst, da sind wir mit unserem Latein am Ende. Jetzt müssen konkrete Vorschläge über konkrete Leistungskürzungen auf den Tisch. Das ist nicht gegeben, wenn man sagt man soll um 60 Mio. Franken reduzieren. Für die SPG-Fraktion ist klar, der Kanton muss vorwärts kommen und nicht nur wenige bereits bevorteilte Gruppen. Wir stellen uns der notwendigen Diskussion heute und morgen und legen dem Rat verschiedenste Änderungs- und Streichungsanträge vor. Es kann und darf nicht sein, dass sich der Kanton St.Gallen seine Zukunft erspart.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(Präsident der Rechtspflegekommission): spricht wegen technischer Probleme vom Platz Tinner-Wartau aus.

beantragt Kenntnisnahme der Petition «Keine Einsparungen im Bildungsbereich!»

Ich gebe dem Rat bei dieser Massnahme Kenntnis von einer offiziellen Petition, die gestern ausgeteilt worden ist. Es ist eine Petition der Fachschaft Elektrotechnik. Es sind 805 Unterschriften eingereicht worden, von Personen, die sich dafür einsetzen, dass keine Einsparungen im Bildungsbereich und insbesondere im Bereiche der Studiengebühren vorgenommen werden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Herr Präsident, ich bitte Sie bei der Abstimmungsfragen so zu verbleiben, wie sie bis jetzt waren. Sie haben bei den letzten beiden Abstimmungen gesagt: «Wer diese Massnahme annehmen oder ablehnen will», sie haben jeweils abgestimmt wer den Antrag der SPG-Fraktion gutheissen will oder nicht. Wir haben alles korrekt verstanden, aber ich empfehle Ihnen, dann die richtige Frage zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Der Strassenfonds muss auch seinen Anteil an dieses Sparpaket leisten. Die Argumente wurden genannt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

der Antrag der SVP-Fraktion, der CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich arbeitete bis vor kurzem am Kantonsspital und habe so indirekt von der Forschung profitiert, weil sie die Qualität meiner Arbeit verbesserte, wovon die Patienten profitieren konnten. Damit will ich vor allem ausdrücken, dass ich weiss, wovon ich rede. Bereits heute engagieren sich die Spitäler sehr, um Drittmittel für ihre Forschungsaktivitäten, trotzdem ist der Kantonsbeitrag ein wichtiges Stück im Forschungskuchen für die Forschungsinfrastruktur und das Forschungsteam, für Studienaufträge, Durchführung und das Monitoring. Das Kantonsspital ist als einziges nicht-Unispital ein Teil des Schweizer Netzwerkes Klinische Forschung (Swiss CTO). Dies darf auf keinen Fall aufs Spiel gesetzt werden. Schliesslich ist die Forschung ein wichtiges Zeichen für sich bewerbende Kaderärzte.

Mit der neuen Spitalvergütung muss der Kanton St.Gallen alles daran setzen, dass die Spitäler sich im Wettbewerb behaupten können. Dazu sind fachkompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unter anderem gute Kaderärzte sehr wichtig. Mit der Streichung von Forschungsgeldern gefährden Sie den Ruf der Zentrumsspitäler.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Die Anträge zu Ziff. 12a, 12b, 12c sind abzulehnen.

Sie haben vor sich ein Paket, das ein Ziel hat. Das einzige Ziel, das wir schon beim Eintreten von der FDP- und auch von der SVP-Fraktion gehört haben. Es geht darum, dass man bei den Einnahmen keinesfalls etwas bewegen möchte. Zwar bei den Steuereinnahmen. Wenn Sie das anschauen, dann haben Sie Ziff. 12a. Da geht es um einen Vorbezug, sozusagen ein kleiner Unterzug, indem man die Tranche vorbezieht; statt 2014 wie es die Regierung vorschlägt auf 2013 ein kleines «Trickli» um die Lücke zuerst möglichst rasch zu schliessen. Nach uns dann die Sintflut. 2014 werden dann diese 30 Mio. Franken fehlen, weil man dann nicht noch einmal beziehen kann. Wenn Sie Ziff. 12b anschauen, dann geht es hier um die Residualbeträge, die die Regierung zusätzlich einsparen will. Es ist ganz einfach. Es sind 10 Mio. Franken mehr, die im Rahmen der Diskussionen der regierungs- und departementsinternen Diskussionen 10 Mio. Franken mehr eingespart werden müssen. Ich gehe davon aus, Regierungspräsident Gehrer wird dann noch darauf zurückkommen, das gibt einfach eine Aufteilung nach einem bestimmten Schlüssel. Die Hürde für den Voranschlag 2013 wird einfach um diese 10 Mio. Franken erhöht.

Ziff. 12c bin ich froh um die ehrlichen Worte von Mächler-Zuzwil. Es ist der klare Ausdruck und ich habe es lieber so, dass man mit offenem Visier sagt, es ist ein weiteres Sparpaket das ansteht. Wenn man nichts anderes machen möchte. Auch nicht in Betracht ziehen möchte, dass es auf der Einnahmeseite auch Massnahmen braucht. Die 60 Mio. Franken aber möchte ich Sie daran erinnern. Wir haben jetzt innerhalb von kurzer Zeit - wir schauen nur zwei Jahre zurück - 100 Mio. Franken, 200 Mio. Franken und jetzt als nächstes 60 Mio. Franken. Die Aufträge an die Regierung und sie haben immer Massnahmenpakete vorgeschlagen. Jetzt hat die Finanzkommission nach den 200 Mio. Franken ist sie am Schluss beim Fazit. Es war eine interessante Diskussion in der Finanzkommission, kam sie dazu, dazu zu stehen die Zitrone ist ausgepresst, wir können jetzt nicht wieder hingehen und überall ein bisschen und dem Kantonsrat dann 40 Massnahmen vorzuschlagen. Man hat sich geeinigt, dass es jetzt auf diese Art und Weise nicht mehr geht. Ich stelle einfach fest, dass nochmals versucht wird jetzt mit Ziff. 12c auf die gleiche Art und Weise zurückzufahren und weiterzufahren, den Druck auf die Regierung weiterzugeben und nicht selber hin zustehen und zu sagen, das und das wollen wir nicht mehr. Ich bitte Sie, diese drei Ziffern gehen in die falsche Richtung. Zwar gehen sie in die gleiche Richtung wie bisher. Es sind die gleichen Mechanismen und die SPG-Fraktion ist der klaren Meinung, dass wir jetzt diese Art des Angehens der Probleme im Staatshaushalt des Kantons St.Gallen, dass wir davon genug haben. Es ist richtig, wenn die Regierung jetzt die Aufgabe hat, beim Voranschlag 2013 einen Voranschlag zu präsentieren und dort aufzuzeigen, welche Wege das möglich sind. Der Kantonsrat wird anschliessend wiederum genau gleich wie in den letzten Jahren intensiv diskutieren und wird dann auch entscheiden können, welchen Weg er beschreiten will. Es ist keine zwingende Notwendigkeit dann die Steuerfüsse zu erhöhen oder auf dem Steuerbereich zu machen weil Eigenkapital hätte es immer noch. Es ist einfach früher fertig. Es ist klar, dass es kein richtiges Haushalten ist. Aber der Kantonsrat in seiner Weisheit hat dann die Entscheidungsfähigkeit und die Schlussabstimmung welchen Weg sie beschreiten will.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K13 (Bildungsdepartement / Berufsfachschulen: Integration der Klassenlehrerzulagen in den Berufsauftrag für Lehrpersonen) und K15 (Bildungsdepartement / Berufsfachschulen: Erweiterung und Quantifizierung des Berufsauftrags der Lehrpersonen). beantragt die Massnahmen K13 und K15 zu streichen.

Zuerst will ich meine Interessen offen legen – ich bin Berufsschullehrer an der Gewerblichen Berufsschule in St.GalIen und masslos enttäuscht von diesem für Berufsfachschulen unausgewogenen Sparpaket.

Ich gehe davon aus, dass man auf Sekundarstufe II sparen kann, auch bei den Berufsschulen. Ich will aber auch nicht Mittelschulen und Berufsfachschulen gegeneinander ausspielen.

Die Politik wird nicht müde, uns immer wieder zu versichern, wie wichtig ihnen das duale Berufsbildungssystem ist. Es wird als leuchtendes Beispiel auch von der Wirtschaft und dem Gewerbe immer gerne ins Feld geführt und gerade in unserem Kanton mit den vielen KMU's als wichtiges Puzzle im gesamten Bildungssystem gefeiert.

Im Bericht des BAK Basel über die Berufsschulen wird unter anderem festgehalten:

- Ein grosser Kostensprung habe auf der Sekundarstufe II zwischen 2000 und 2002 stattgefunden. Diese Experten hatten wohl von der Kantonalisierung der Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen nichts gehört oder der ist ihnen entgangen...

  • «Ein grosser Kostensprung habe auf der Sekundarstufe II zwischen 2000 und 2002 stattgefunden. Diese Experten hatten wohl von der Kantonalisierung der Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen nichts gehört oder der ist ihnen entgangen.»

  • Weiter aber: «Auch wenn man die Ausgaben pro Kopf betrachtet, schneidet St.Gallen unterdurchschnittlich ab.»

  • Und weiter noch verstärkt: «Auffallend ist bei St.Gallen der mit Abstand tiefste Wert für Lohnkosten zu Anzahl Schüler.»

Jetzt zu den Massnahmen 13 und 15: An einem Runden Tisch wurde der Berufsauftrag für Berufsschullehrer, unter anderem diese zwei Punkte, in einer Richtlinie für die Erfassung und die Kompensation von Lektionen in Ausführung von Art. 11 Abs. 2 der Ergänzenden Verordnung über das Dienstverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren (sGS 231.31; abgekürzt EVD-BS) sozialpartnerschaftlich erarbeitet.

Ich war übrigens als Lehrervertreter der Gewerblichen Berufsschule in St.Gallen 2008 in dieser Kommission dabei. Der Berufsauftrag wurde dort abschliessend definiert. Diesen Punkt bestätigt auch ein Brief vom Leiter des ABB vom 29. Mai 2008 ausdrücklich. In diesem Brief steht unter anderem weiter:

  • «dass die Beratung und die Betreuung von Lernenden neu ebenfalls als Aufgabe aufgeführt wird.»

  • «dass wenige spezifische (administrative) Aufgaben neu explizit den Klassenlehrpersonen zugewiesen werden. Eine Klassenlehrerzulage deshalb neu ausgerichtet werde.»

  • «Weiter im Detail abgehandelt, wo Plus- und wo Minuslektionen anfallen werden usw.»

Der Leiter des ABB dankt in diesem Brief den Beteiligten für die konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit in dieser erstmaligen und exemplarischen sozialpartnerschaftlichen Projektarbeit unter der Mitwirkung von Rektoren und einer Delegation von Berufsschullehrern unter der Leitung des ABB.

Am Montag haben wir von Regierungsrat Kölliker im Zusammenhang mit dem Geschäft über das Volksschulgesetz gehört, dass eine Mediation stattgefunden habe und Regierungsrat Kölliker die Sozialpartnerschaft wichtig sei. Bei den Berufsfachschulen ist ihm diese offensichtlich nichts wert oder fremd.

Nur so kann und muss man das interpretieren, wenn 2012 eben diese sozialpartnerschaftlich erarbeitete Richtlinie einseitig und über das Sparpaket aufgekündigt wird. Das ist weder korrekt noch anständig, widerspricht sozialpartnerschaftlicher Zusammenarbeit und setzt die Glaubwürdigkeit des Kantons als Arbeitgeber aufs Spiel – man schiebt jetzt den Schwarzen Peter diesem Kantonsrat zu, anstatt mit seinen beiden Partnern (Rektoren und Berufsschullehrer) rechtzeitig und ohne Sparpaket an einen Tisch zu sitzen und mögliche Probleme offen anzugehen und zu besprechen – ein geradezu unsportliches und unerhörtes Verhalten ohne Stil.

Ob dieses in K13 und 15 vom Amt und der Regierung gewählte Vorgehen juristisch sauber ist, müssen andere beurteilen – ich bin nicht ausgebildeter Jurist, sondern nur mitdenkender Parlamentarier mit Bauchgefühl und v.a. Gerechtigkeitssinn.

Ich bitte Sie den beiden Streichungsanträgen K13 und K15 zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der Finanzkommission wurde diese Ersatzmassnahme nicht diskutiert, ich muss es Ihnen überlassen, wie Sie abstimmen werden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten, und den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Herzlichen Dank für die guten Wünsche. Ich beginne mit einem Zitat: «Sparmassnahmen muss man dann ergreifen, wenn man viel Geld verdient, sobald man in den roten Zahlen ist, ist es zu spät», das hat ein Ölmagnat, Jean-Paul Getty einmal gesagt. Dass das Zitat von Getty zutrifft, zeigt uns heute schmerzhaft die Finanzgeschichte vieler Länder in Europa, aber auch die Finanzgeschichte unseres Kantons. Sorglos haben wir in den vergangenen Jahren trotz mehreren Ausgabenwachstums-Bremspaketen aus dem Vollen geschöpft. Viele Vorlagen wurden vom Kantonsrat grosszügig ausgebaut und kamen teurer aus dem Rat als von der Regierung vorgesehen. Bauvorlagen wurden unnötigerweise aus Eigeninteresse oder übertriebenem Perfektionismus erweitert und auch allen anderen Forderungen, egal woher sie kamen, grosszügig nachgegeben. Erinnern Sie sich bitte diesbezüglich auch an den gestrigen Sitzungstag. Ferien wurden ausgebaut, zusätzliche Urlaube eingeführt, Annehmlichkeiten gestattet und das alles nach dem Motto: «Wir haben ja genügend Eigenkapital». Wenn in den noch guten Zeiten mahnend zur Sparsamkeit aufgerufen wurde, mit dem Hinweis auf das unkontrollierte Ausgabenwachstum, wurden diejenigen als Schwarzmaler hingestellt oder als Kaputtsparer tituliert. Kommen unsere zu behandelnden Massnahmen zu spät? Machen wir uns aufgrund der Reaktionen von Betroffenen und der heutigen Situation nichts vor. Wir werden das Sparpaket II, so wie es vor uns liegt, im Kantonsrat schon aufgrund der vielen grauen Blätter kaum unverändert durchbringen und die Massnahmen werden zudem bei weitem nicht reichen. Die von der Regierung angedrohte Steuererhöhung im Voranschlag 2013 würde den Kanton St.Gallen im Vergleich mit den andern Kantonen weit nach hinten zurückwerfen. Alle unsere Anstrengungen der letzten Jahre wären dann endgültig zu Nichte gemacht. Es liegt am Kantonsrat, die von vielen empfundene Arbeitsverweigerung eines Teils der Regierung wettzumachen. Dass dies der einen Ratsseite nicht passen wird ist vorrauzusehen und verständlich, aber den einfachen Weg zu gehen und an der jetzigen Situation nichts zu ändern und einfach die Steuern um 30 Prozent zu erhöhen, kann nicht die Lösung sein.

Das hat die Mehrheit der Finanzkommission auch so gesehen und sich im Rahmen einer dreitägigen Sitzung am 21./23./24. Mai 2012 mit der Staatsrechnung sowie schwerpunktmässig mit den Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushaltes befasst. Die Beratungen erfolgten unter der Teilnahme von Regierungspräsident Martin Gehrer, Vorsteher des Finanzdepartementes. Für die Beratung der Massnahmen in den einzelnen Departementen, wurden jeweils die zuständigen Regierungsmitglieder beigezogen. Im Rahmen der Beratungen über die einzelnen Kürzungsmassnahmen, hat sich die Finanzkommission grundsätzlich für die Umsetzung der von der Regierung beantragten Entlastungen ausgesprochen. Abweichungen ergeben sich in folgenden Bereichen: Die Planzahlen des Aufgaben- und Finanzplanes 2013-2015 werden in zwei Bereichen aktualisiert, daraus ergibt sich eine Entlastung des Kantonshaushaltes von jährlich 9,2 Mio. Franken. Der Beitrag an die Frauenzentrale soll nicht um 400'000 Franken, sondern lediglich um 100'000 Franken gekürzt werden. In der Botschaft zum Voranschlag 2012 listete die Regierung 26 von ihr abgelehnte Stellenbegehren auf. Die Stellen sind im Aufgabe- und Finanzplan 2013-2015 noch enthalten, mit Ausnahme von drei Stellen für die neugeschaffene, geschlossene Übergangsabteilung Saxerriet, so soll auf die Schaffung der restlichen 23 Stellen im Voranschlag 2012 verzichtet werden. Eine Massnahme der Regierung sieht vor, den Gemeinden die Kosten für die Verzinsung des Fehlbetrags der kantonalen Lehrerversicherungskasse zu übertragen. Diese Massnahme soll gestrichen werden, da der Umgang mit der Unterdeckung der KLVK nicht präjudiziert werden soll. Die Massnahmen, die Belastungen der Gemeinden in ausgewählten Aufgabenbereichen zur Folge haben, sollen in der Summer unverändert 20 Mio. Franken betragen. Bei einer Umsetzung dieser Massnahmen durch den Kantonsrat, ergibt sich eine Entlastungswirkung im Jahr 2015 von insgesamt rund 210 Mio. Franken. Die Regierung hat in der Botschaft Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 200 Mio. Franken vorgesehen. Die Finanzkommission sieht in verschiedenen Aufgabenbereichen zusätzliches Entlastungspotenzial für den Staatshaushalt. Die Regierung soll deshalb beauftragt werden, in dieser Hinsicht folgende zusätzliche Abklärungen vorzunehmen, bzw. ergänzende Massnahmen vorzusehen. Die Regierung soll die Entwicklung der Gebühren von Wirtschatspartnern für Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten aufzeigen und die Einführung von Gebühren nicht nur bei der Hochschule für Technik in Rapperswil, sondern auch bei der Fachhochschule St.Gallen und bei der Hochschule für Technik in Buchs prüfen. Zu prüfen sind die Folgen einer Streichung des Lehrgangs Wirtschaftsmittelschule für die Struktur der Mittelschulen, dabei sind auch die Auswirkungen auf die Berufsfachschulen darzustellen. Zu prüfen ist eine Fusion der Spitalverbunde III Linth und IV Fürstenland-Toggenburg. Auf die gedruckte Version des Amtsblattes soll entweder ganz verzichtet oder dessen Umfang reduziert werden, eine elektronische Publizierung ist zu prüfen.

Die Finanzierung des im Investitionsprogramm eingestellten Neubaus des Polizeistützpunktes Oberbüren soll wie schon in früheren Polizeistützpunktfinanzierungen zu Lasten des Strassenfonds erfolgen. Auf die Priorisierung des Projekts Umbau und Sanierung der Tonhalle St.Gallen soll verzichtet und auch das Vorhaben aus dem Investitionsprogramm gestrichen werden.

Die Regierung wird beauftragt bis 2012 Bericht über die Immobilienstrategie betreffend Spitalverbunde unter Berücksichtigung der neuen Spitalfinanzierung zu erstatten. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob eine Übertragung des Eigentums und der Verantwortung für die Spitalinfrastruktur vom Kanton auf die Spitalverbunde Vorteile erbringt. Die Regierung wird beauftragt, die in einem externen Gutachten zum Immobilienmanagement zu Vergleichszwecken herangezogenen Flächenkennzahlen bei der Planung von Büroflächen in Neubauten einzuhalten und die Regierung wird beauftragt, für betrieblichen und baulichen Strassenunterhalt Minimalstandards festzulegen.

Bei der Detailberatung des Massnahmenpaketes sowie bei den Anträgen werde ich jeweils die Haltung der Finanzkommission bekanntgeben, ebenfalls werde ich dort auf die eingegangenen Petitionen hinweisen, damit Sie diese Anliegen in Ihre Entscheide Einflüssen lassen können. Die Vorgaben der Finanzkommission finden Sie auf dem gelben Blatt und die Finanzkommission erwartet, dass der Kantonsrat unseren Anträgen zustimmen wird.

Die Finanzkommission ist mit 9:2 Stimmen, bei 1 Enthaltung und 3 Abwesenden auf die Botschaft eingetreten. Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission auf den Kantonsratsbeschluss über Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushaltes ebenfalls einzutreten und allfällige Rückweisungsanträge nicht zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

«Den kantonalen Finanzhaushalt ins Gleichgewicht bringen», unter diesem Titel hat die Regierung vor einem Monat zur Medienkonferenz eingeladen. Seither vergeht kein Tag, an welchem nicht in Zeitungen, im TV oder Radio das geplante und aufgrund der Finanzschieflage erforderliche Sparpaket kritisiert wird und meist grossen Unverständnis, ja sogar Entrüstung gegenüber einzelnen Massnahmen zum Ausdruck gebracht wird. Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte werden mit Briefen und Emails von Interessensvertreterinnen und -vertreter oder direkt Betroffenen förmlich eingedeckt. Vor allem für die neugewählten Kantonsrätinnen und Kantonsräte ist es sicherlich eine grosse Herausforderung, standhaft zu bleiben und die unausweichlichen und dringenden Sparmassnahmen mitzutragen. Wir alle sind zusammen mit der Regierung verantwortlich für einen ausgeglichenen Staatshaushalt und dieser Haushalt ist tatsächlich aus dem Gleichgewicht geraten. Die Regierung setzt mit der präsentierten und nun arg kritisierten Vorlage die Vorgabe des Kantonsrates vom Februar 2012 um. Die Massnahmen sind nun Vorschläge der Regierung, hinter diesen Massnahmen steht die Regierung. Ergänzend schlägt die Regierung ertrags- und steuerseitige Massnahmen in der Grössenordnung von weiteren 100 Mio. Franken vor um die noch verbleibende Finanzierungslücke zu schliessen. Warum sind wir in diese unangenehme Situation geraten? In den letzten Jahren haben wir über unseren Verhältnissen gelebt und Strukturen aufgebaut, die wir heute und in Zukunft mit Sicherheit nicht mehr aufrecht erhalten können. Unser Kanton leistet sich Dinge, die sich andere Kantone in ähnlichen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht leisten. In diesem Zusammenhang erinnere ich an ein Zitat von Beat Kappeler, der gesagt hat: «Wir leisten uns zu viele schöne Dinge, genau wie bis zu Letzt die Griechen». Kann es denn sein, dass wir uns zusätzliche Investitionen im Umfang von über 500 Mio. Franken leisten wollen in einer Zeit, da ein Sparpaket in einer für unseren Kanton St.Gallen noch nie dagewesenen Dimension vorliegt, oder dass wir planen, die Tonhalle für 12 Mio. Franken zu sanieren, obwohl davon bei der Übernahme vor vier Jahren durch den Kanton noch keine Rede war – wohlverstanden, in einer Zeit, da ein einschneidendes Sparpaket vorliegt. Wir stellen auch fest, dass Aufgaben mit hohem Aufwand und mit nicht notwendigem Perfektionismus erfüllt werden. Manchmal wären in der Verwaltung mutige Entscheidungen gefordert, ohne nochmals Fachabklärungen und kostenintensive Verfahren in Auftrag zu geben. Zudem ist es Tatsache, dass der Standard bei Kantonsbauten top, um nicht zu sagen luxuriös ist. Bis in zwei Jahren ist einerseits unser Eigenkapital aufgebraucht, andererseits kommen steigende Ausgaben auf uns zu, so die der Pflegefinanzierung , der neuen Spitalfinanzierung, bei den stetig steigenden Ergänzungsleistungen und der IPV. Erhoffte Einnahmen, wie der Anteil aus der Gewinnausschüttung der Nationalbank oder die NFA Ausgleichszahlungen werden zudem mit Sicherheit dürftiger ausfallen als erwartet und von uns allen erhofft.

Man kann sich nun fragen, waren die Steuerentlastungen, wie von der Regierung salopp ausgedrückt, zu sportlich. Wir glauben nicht, denn ohne diese Entlastungen würde unser Kanton im Kantonrating der Steuern noch schlechter abschneiden. Zudem haben wir und auch die linken Parteien den notwendigen Steuerentlastungen der Familien mit Kindern zugestimmt. Diese fiskalischen Entlastungen bei Familien und unserem Mittelstand waren angezeigt. Zu den einzelnen Massnahmen:

  • Bei den Kürzungsmassnahmen vermissen wir die Ausgewogenheit unter den Departementen. Was unserer Meinung nach vor allem fehlt, sind strukturelle Anpassungen in den zentralen Verwaltungen der einzelnen Departemente.

  • Gemeindeanteil: 20 Mio. Franken sollen die Gemeinden mittragen. Um welche Verschiebungen es sich handelt ist zum grossen Teil noch unbekannt. Die Höhe des Anteils ist für die CVP-EVP-Fraktion aber stimmig. Wenn dies im Fokus der gesamten Defizitmassnahmen von 300 Mio. Franken betrachtet wird. Auch scheinen die Gemeinden mit dieser Verteilung einverstanden zu sein, wird doch in der Botschaft von den einvernehmlichen Beratungen mit der VSGP des Kantons St.Gallen gesprochen.

  • Investitionsprogramm: Bei den Investitionen werden Neuaufnahmen im Umfang von 569 Mio. Franken im Programm ausgewiesen, zudem verteuerten sich die bereits geplanten Investitionen um 60 Mio. Franken. Diese Tatsachen sind für uns schwer verständlich. In einer Zeit, da ein Sparpaket vorliegt, finden wir dieses Vorgehen höchst unsensibel. Vom verlangten Bericht zu Klärung der Immobilienstrategie der Spitalverbunde erhofft sich die CVP-EVP-Fraktion mehr Klarheit in diesem Milliardengeschäft.

  • Die Verlängerung der Abschreibungsdauer von 10 auf 25 Jahre bei den Spitalbauten, sieht die CVP-EVP-Fraktion als sinnvolle Massnahme an. Die kurzen Abschreibungszeiten, die im Kanton St.Gallen seit jeher gelten, werden so nur in einem Teilbereich aufgeweicht und verlängert. In der Verschiebung des Abschreibungsbeginns um ein Jahr, sehen wir einen finanztechnischen Trick, der letztlich nichts einspart, sondern nur im Moment eine Aufwandminderung bringt. Trotzdem werden wir auch dieser Massnahme zustimmen.

  • Massnahmen zur Schliessung der Finanzierungslücken: Die Regierung hat mit dem vorliegenden Entlastungspaket den Haushalt um 200 Mio. Franken gekürzt. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt diese Absicht vollumfänglich. Ich bin mir aber sicher, dass wir heute nicht am Ende eines Massnahmenpaketes stehen, wir werden noch einige Zeit für die Sanierung des Kantonshaushaltes kämpfen müssen und weitere schmerzhafte Schritte werden unumgänglich sein. Eine Steuererhöhung um die bevorstehende Finanzierungslücke zu schliessen, wie sie die Regierung vorschlägt, möchte die CVP-EVP-Fraktion in diesem Umfang vermeiden. Deshalb werden wir alles daran setzen, mit ergänzenden Massnahmen die Finanzierungslücke nochmals deutlich zu verkleinern.

Bei der Beratung des Sparpakets II bestätigt die CVP-EVP-Fraktion ihren Willen, das viel zu hohe Ausgabenwachstum zu bremsen. Die Vorgabe, die drohenden Defizite bis 2015 um 200 Mio. zu reduzieren ist deshalb richtig und unbedingt notwendig. Da sich die Ratslinke gegen jegliche Sparanstrengung stellt und damit eine Steuererhöhung im Umfang von rund 30 Steuerprozenten locker in Kauf nimmt, steht einer verantwortungsvollen Regierungspartei schlecht an. Die CVP-EVP-Fraktion liess sich bei der Beratung der einzelnen Sparmassnahmen vom Grundsatz leiten, das Sparpaket nach Möglichkeit zusammenzuhalten und zu vermeiden, dass aufgrund von Partikularinteressen und regionalen Sensibilitäten Einzelmassnahmen herausgebrochen werden. Die Fraktion trägt deshalb auch Sparmassnahmen mit, die für sich alleine betrachtet sehr einschneidend erscheinen, im Sinne des Sparpakets aber notwendig sind.

Wenn wir hier und heute keine Anpassungen vornehmen, werden wir unseren Steuerfuss um 30 Prozentpunkte anheben müssen, das kann in diesem Saal wohl niemand wollen.

Unsere Fraktion zeigt sich fest gewillt, zusätzliches Potenzial zur nachhaltigen Gesundheit der Kantonsfinanzen aufzuzeigen. Die CVP-EVP-Fraktion wird deshalb im Rahmen der Beratung weitere Anträge zur Entlastung des Staatshaushaltes stellen. Die CVP-EVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für die Ausarbeitung dieser Botschaft, ein Sparpaket von mindestens 200 Mio. Franken zu präsentieren. Sie ist umfassend und verweist darauf, dass dem Auftrag des Kantonsrates als Minimalanforderung nachgekommen wurde. Um einen Teil der Problematik für alle etwas verständlich zu machen, gestatten Sie mir ein kurzes, nicht allzu realitätsfremdes Beispiel anhand eines privaten Haushaltes. Eine typische Schweizer Familie mit zwei Kindern, beide Eltern arbeiten, zwei Autos, usw., dank den tiefen Hypothekarzinsen kann man sich ein schönes Haus leisten, die verschiedenen Leasingraten sind erschwinglich, Winterferien in der Schweiz und Sommerferien im Ausland, alle vier Familienmitglieder frönen zum Teil kostenintensiven Hobbies, eine heile Welt, ohne grosse finanzielle Sorgen. Plötzlich steigen die Hypozinsen, die Krankenkassenprämien ohnehin, das finanzielle Polster wird zu einem beträchtlichen Teil durch die Finanzkrise vernichtet – man spricht ja auch von exogenen Faktoren. Der Vater sucht in seiner Verzweiflung den Chef auf und bittet ihn um eine Lohnerhöhung, da er sein Ausgabenproblem nicht mehr lösen kann. Der Chef kann sich jedoch nicht noch mehr Lohnkosten leisten und rät ihm eine Budgetberatung aufzusuchen, die das Wünschbare vom Notwendigen rigoros trennt. Der Prozess schmerzt natürlich die ganze Familie, aber das verhilft ihr, den privaten Haushalt nachhaltig zu stabilisieren. Der Vergleich mit dem Staatshaushalt mag etwas an den Haaren herbeigezogen erscheinen, aber er trifft den Nagel auf den Kopf.

Von zielgerichtetem Sparen spürt die SVP-Fraktion wenig. Es entsteht bei uns der Eindruck, dass eigentlich gar nicht überall so richtig gespart werden will oder die Anstrengungen dazu sind zum Teil nicht erkennbar. Einige Departemente haben den Unterschied einer klaren Auftragsanalyse nicht oder zu wenig offensichtlich durchgeführt. Die Unterschiede zwischen konstruktivem Mitwirken und einer beinahe ablehnenden Haltung klaffen weit auseinander. Sparen bedeutet in gewissen Situationen auch verzichten. Mit buchhalterischen Klimmzügen, wie am Beispiel der verlängerten Abschreibungsdauer, werden 50 Mio. Franken verlagert, das sind keine Einsparungen, sondern gehören ins Kapitel Ausgabenkosmetik. Ausserdem sollen auch die Gemeinden mit 20 Mio. Franken beteiligt werden. Das ist im Grundsatz nicht völlig falsch, da die Gemeinden letztendlich auch einen gewissen Beitrag zu leisten haben. Auch hier kommt der Sparwille der Regierung nicht zum Ausdruck, unabhängig davon, dass die Gemeinden in den letzten Jahren profitiert haben und den Steuerwettbewerb zum Teil schon beinahe exzessiv forcierten, siehe auch den Bericht über die öffentlichen Ausgaben des Kantons St.Gallen. Aber, ob solche Verlagerungen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushaltes beitragen, wagen wir zu bezweifeln. Beim AFP werden diverse Aktualisierungen in der Höhe von 19 Mio. Franken vorgenommen. Der AFP ist ein nützliches Hilfsmittel, das jedoch starken Schwankungen unterworfen sein kann, hervorgerufen durch die bereits erwähnten exogenen Faktoren. Eines der wesentlichen Fazite der Analyse des BAK Basel lautet, dass das strukturelle Defizit in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird, sofern auf der Ausgabenseite nicht Gegensteuer gegeben wird. Mit anderen Worten; es hilft wenig, wenn wir versuchen mit Steuerfusserhöhungen den Staatshaushalt fit zu machen, es geht unseres Erachtens nur über die Aufwandseite. Es ist uns bewusst, dass dadurch gewisse Leistungen oder Aufgaben des Staates eingeschränkt werden müssen. Wir müssen aber endlich erkennen, dass in gewissen Bereichen eine Art Luxus leben, den wir uns in dieser Art gar nicht leisten können.

Die SVP-Fraktion wird einige konkrete Anträge einreichen, wo wir nachhaltig Ausgaben reduzieren können, ohne dass die Kernaufgaben allzu sehr beeinträchtigt werden. Angesichts des strukturellen Defizits darf auch der Personalbereich nicht länger ein Tabubereich sein. Der Hebel muss dort angesetzt werden, wo schnell und nachhaltig eine Wirkung erzielt werden kann. Wir wissen sehr wohl, die gute Arbeit eines Grossteils der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatverwaltung zu schätzen, dass der Staatsapparat in verschiedenen Bereichen zu sehr aufgebläht ist, dürfte hinlänglich bekannt sein.

Dezidiert wird sich die SVP-Fraktion gegen eine Begrenzung des Pendlerabzuges wehren, da es sich um nichts anderes als um eine versteckte Steuererhöhung handelt. Wir werden uns vehement dafür einsetzen, dass die Finanzierungslücke ab 2013 von 84,2 Mio. Franken ohne Erhöhung des Steuerfusses kompensiert wird. Wir geben uns nicht der Illusion hin, dass Sparmassnahmen ohne schmerzhafte Eingriffe durchgeführt werden können. Sparen ist nun mal mit einem einschneidenden Prozess verbunden. Dass wir nicht bei allen Interessensgruppen auf eitle Freude stossen werden, darf uns nicht davon abhalten, auch unpopuläre Entscheide zu treffen. Wir müssen im Sinne des Ganzen handeln.

Anschliessend halten wir nochmals fest, dass wir über die Sparmassnahmen grösstenteils enttäuscht sind, da sie dem Auftrag das strukturelle Defizit nachhaltig und wirkungsvoll zu bekämpfen nur ungenügend gerecht werden. Weitaus enttäuschter sind wir jedoch, wie bereits zu Beginn erwähnt, über die Kooperation einzelner Departemente. Dort wurde der Ernst der Situation noch nicht gleichermassen erkannt. Da wir uns jedoch der konstruktiven Diskussion nicht verschliessen wollen, ist die SVP-Fraktion für Eintreten auf diese Botschaft und wir hoffen, dass wir zumindest von bürgerlicher Seite bei unseren Anträgen unterstützt werden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion):

Ich fühle mich aufgrund der Ausführungen von Hartmann-Flawil herausgefordert einige Entgegnungen darzustellen in diesem Rat und einige grundsätzliche Bemerkungen zu machen.

Es stimmt einfach nicht, wenn Hartmann-Flawil sagt, dass wir eine überbordete Steuerpolitik betrieben haben, das ist einfach zu populistisch von der linken Seite dargestellt. Wir haben auch Familien entlastet und mitgetragen, Sie auch. Wir haben den Mittelstand so entlastet und wir haben vor allem auch bei tiefen Einkommen mit praktisch Totalentlastungen Zeichen gesetzt. Wir haben auch bei Unternehmungen Entlastungen gemacht. Ich möchte hier zu bedenken geben, dass es uns vielleicht auch so gelungen ist, mit einer guten Finanzpolitik eine tiefe Arbeitslosigkeit in unseren Kanton zu haben. Wir haben ein Ausgabenproblem, wir haben jetzt ein Ausgabenproblem und wir haben vor allem wenn wir jetzt den AFP anschauen auch zukünftig ein Problem. Wir haben sicher auch einen Einnahmenrückgang, auch das verhehlen wir nicht. Was aber Hartmann-Flawil auch nicht darstellt, beim Finanzungleichgewicht unseres Kantons und das Ergebnis wird massiv auch durch extrogene Faktoren beeinflusst, wir haben praktisch einen Wegfall der Schweizer Nationalbank-Gelder, wir haben neu Spital- und Pflegefinanzierung und wir haben vor allem auch wirtschaftliche Faktoren, die nicht so gut dastehen. Ich möchte Hartmann-Flawil sagen, er hat die verschiedenen Gutachten erwähnt, er hat eine schlanke Verwaltung erwähnt, er hat aber auch gesagt, dass wir nicht unbedingt bei den Medaillenplätzen sind und er hat vor allem verschwiegen, dass auch in diesen Berichten Sparvorschläge enthalten sind. Er hat erwähnt, dass die CVP-Fraktion für ein drittes Sparpaket sind. Die CVP-EVP-Fraktion ist klar gegen ein drittes Sparpaket. Was wir allerdings haben, und das sehen Sie auf den grauen Blättern, sind konkrete Aufträge als ergänzende Massnahmen, die mithelfen sollen, jetzt den Staatshaushalt mit dieser Vorlage ins Lot zu bringen, damit wir unseren Kopf wieder für andere, auch wichtige anstehende Geschäfte, frei haben. Was uns auch wichtig ist und auch das müssen wir in einer nachhaltigen Finanzpolitik im Auge behalten, ist, dass wir die Steuereinnahmen sichern. Wir wissen, rund um unseren Kanton gibt es gute, andere Steuermöglichkeiten, wenn der Wohnsitz gewechselt wird und es gilt hier, mit einer guten Finanzpolitik anzusetzen.

Ich möchte auch noch das Finanzleitbild hervorrufen, das im Jahr 2002 verabschiedet worden ist, das fünf wichtige Grundsätze zur Ausgabenpolitik enthält, zur Einnahmenpolitik, zur Begrenzung der Verschuldung und dem Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit, zum Ausgleich des Voranschlags und zur Aufgabenteilung. Ich möchte zwei Punkte herausnehmen:

  1. Ausgabenpolitik: Die Gesamtausgaben des Kantons werden so gesteuert, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigt und hier kann ich klar sagen, dass die CVP-EVP-Fraktion klar gegen einen Anstieg der Staatquote ist.

  2. Einnahmenpolitik: Hier sind Grundsätze verabschiedet worden, die Quote des Kantons steigt nicht weiter an, mittelfristig wird eine Senkung angestrebt. Auch wir sind klar dafür, dass nach Möglichkeit eine Erhöhung des Staatssteuerfusses vermieden werden muss. Wenn aber ausgabenseitig alles ausgereizt ist, auch mit der jetzigen vorliegenden Vorlage mit verschiedenen Elementen, dann muss auch einnahmenseitig korrigiert werden. Es ist für uns aber klar, jetzt ist kein Zeitpunkt und kein Thema über den Steuerfuss zu reden, das wird dann im Rahmen des Budgets 2013 der Fall sein.

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Gewisse Aussagen dürfen nicht ganz unwidersprochen bleiben, sowohl die CVP-EVP-Sprecherin sowie Göttte-Tübach haben gesagt, dass die SPG-Fraktion alle Massnahmen ablehne und damit 30 Prozent Steuererhöhung nötig wären. Das stimmt überhaupt nicht. Es ist so, dass die SPG-Fraktion einen grossen Teil der Vorschläge mitträgt, das können all diejenigen bestätigen, die in der Finanzkommission dabei sind, das sehen Sie auch an den Anträgen. Die SPG-Fraktion hat ganz klare Vorschläge gemacht mit ihren Motionen, wie sie die Steuerpolitik auch ändern möchte. In diesem Sinne möchte ich dies einfach korrigieren, das ist eine absolute Falschbehauptung.

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6.6.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitarbeiter der SBB offen. beantragt die Massnahme K2 zu streichen.

Ich möchte in der neuen Legislatur gleich zu Beginn meine Interessen offenlegen. Ich arbeite bei den SBB, die Angebotsplanung, gehört aber nicht zu meinem Aufgabengebiet.

Die Förderung des öffentlichen Verkehrs ist ein Anliegen, welches über die Parteigrenzen hinweg sehr grosse Unterstützung geniesst. Das hat auch die Volksabstimmung über die S-Bahn-Vorlage 2013 gezeigt, mit über 80 Prozent Ja-Stimmen. Darin wurde ein Angebotsausbau von 30 Prozent versprochen.

Die Massnahme ist in der vorliegenden Form nicht zielführend. Sie schwächt den öffentlichen Verkehr insgesamt, weil im interkantonalen Vergleich sehr hohe Anforderungen an die Eigenfinanzierung gestellt werden. Um ein Umsteigen zu erreichen ist zudem eine flächendeckende gute Erschliessung unabdingbar. Dazu gehört mindestens ein Halbstundentakt, in sehr ländlichen Gebieten ein Stundentakt. Mit der Massnahme K2 werden in ländlichen Gebieten sowie kleinstädtischen Gebieten wichtige Teile aus einem vernetzten Angebot in Frage gestellt, welche für das Gesamtsystem öV von Bedeutung sind.

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(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist mir eine Ehre, heute das erste Mal im Namen der GLP/BDP-Fraktion zu Ihnen sprechen zu dürfen. Die Freude über den Einstieg in die kantonale Politik ist von der Last, dieses Sparpaket mittragen zu müssen, erheblich getrübt. Wir stehen im Spannungsfeld zwischen der Pflicht als Kantonsräte einerseits die Staatsfinanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und andererseits den Menschen draussen weh zu tun, in den Schulen, Gemeinden, Stiftungen, Spitälern und Institutionen, weil wir Ihnen Geld entziehen müssen. Einige von uns fühlen sich ihren Wählerinnen und Wählern verpflichtet, sich für die Schulen, Gemeinden, Spitälern und Institutionen einzusetzen und ihre Interessen im Kantonsrat zu vertreten. Es braucht deshalb Mut, das Beste für den Staatshaushalt des Kantons St.Gallen zu tun, nämlich auf die Schuldenbremse zu treten und dabei in Kauf zu nehmen, die Leute draussen zu enttäuschen. Als neugewählte Kantonsräte ein solches Sparpaket behandeln zu müssen, ist eine grosse Herausforderung. In unserer Fraktion sind bekanntlich sechs von sieben Kantonsrätinnen und Kantonsräten Neulinge und wir haben uns deshalb viel Zeit genommen und das vorliegende Sparpaket während zwei sehr langen Fraktionssitzungen eingehend studiert.

Am vorliegenden Sparpaket ist uns positiv aufgefallen, dass es der Regierung gelungen ist, ein ausgewogenes Paket zu schnüren, mit Sparmassnahmen von rund 200 Mio. Franken und Mehreinnahmen von rund 100 Mio. Franken jährlich. Damit wird es gelingen zu einem ausgeglichenen Staatshaushalt zurückzufinden.

Wir haben in der Fraktion jede einzelne Massnahme beraten und darüber abgestimmt. Mit zwei Ausnahmen hat die Fraktionsmehrheit sämtlichen Sparmassnahmen der Regierung zugestimmt.

  • Bei der Schwangerschaftsberatung wird die Fraktion dem Antrag der Finanzkommission zustimmen, der eine Reduktion des Sparvolumens auf lediglich 100'000 Franken vorsieht.

  • Ebenso zugestimmt hat die Fraktion den Massnahmen auf der Ertragsseite, insbesondere der Begrenzung des Pendlerabzuges. Die Begrenzung des Pendlerabzuges ist nach Meinung der Fraktion durchaus zumutbar, er dient ja der Finanzierung und dem Ausbau der Bahninfrastruktur und schliesslich ist es auch sinnvoller, dass wir möglichst dort wohnen, wo wir auch arbeiten.

  • Die Fraktionsmehrheit wird auch den Gebührenanpassungen in den Hochschulen zustimmen. Wir denken, dass diese Kosten zumutbar sind, schliesslich erhalten die Studierenden dafür eine hervorragende Ausbildung. Allerdings sollte der Kanton grosszügig Studiendarlehen gewähren, dann muss auch niemand aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten.

  • Die Steuererhöhung, die es ebenfalls braucht, um die Finanzen wieder ins Lot zu bringen, ist in der Fraktion unbestritten. Der geplanten Steuerfusserhöhung wird die Fraktion zustimmen

Was passiert, wenn ein Staat seine Finanzen nicht im Gleichgewicht hält, zeigen uns tagtäglich die Berichte in den Medien über gewisse Staaten in der EU. Wenn wir uns über das Sparpaket im Kanton St.Gallen beklagen, ist es im Vergleich dazu ein Jammern auf sehr hohem Niveau. In Zukunft werden wir die Einnahmen vorsichtiger budgetieren. Die Regierung geht in die richtige Richtung, wenn sie die Erwartungen über die Höhe der Gewinnausschüttungen der Nationalbank massiv nach unten geschraubt hat. Wenn wir die aktuelle Situation des finanziellen Umfeldes betrachten, wo der Kurs des Euros nur noch schwer auf Fr. 1.20 zu halten ist, wird es immer unwahrscheinlicher. dass die Schweizer Nationalbank in Zukunft überhaupt noch eine Gewinnausschüttung vornehmen kann. Ähnliches gilt auch für unsere St.Galler Nationalbank, deren Gewinn in Zukunft auch nicht mehr so sprudeln wird. Zudem führt eine geplante Reduktion des Aktienbesitzes von 51 auf 34 Prozent zu einer weiteren Reduktion der Dividendenauszahlungen. Jede kluge Hausfrau passt die Ausgaben den Einnahmen an und nicht umgekehrt. Es steht unserem Kanton gut an, es ihr gleich zu tun. Wenn wir dies auch zu Stande bringen, dann können wir in Zukunft solche Sparpakete verhindern.

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Kommissionspräsident:

Die Ausführungen von Regierungsrat Würth haben wir auch in der Finanzkommission eingehend diskutiert und die Finanzkommission hat den Streichungsantrag mit 11:2 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit abgelehnt und ich bitte Sie das im Namen der Finanzkommission ebenfalls zu tun.

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Kommissionspräsident:

Ich verweise hier auf einen Brief des historischen Vereins des Kantons St.Gallen und zitiere einen Satz: «Die historischen Vereinigungen des Kantons St.Gallen sind überzeugt, dass die Kultur einen bedeutenden Teil zur Lebensqualität beiträgt. Sie erwartet vom Kantonsrat Zurückhaltung bei den Einsparungen zu Lasten der Kultur, denn diese stehen in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Nachteilen, insbesondere ist von weiteren Belastungen des Lotteriefonds zugunsten des allgemeinen Staatshaushaltes abzusehen. Der Antrag, der vor uns liegt auf dem grauen Blatt wurde in der Finanzkommission nicht gestellt und die Finanzkommission hat der Massnahme K9 mit 7:4 Stimmen zugestimmt und ich bitte Sie im Namen der Kommission den Antrag abzulehnen.

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(im Namen SPG-Fraktion): die Massnahme K12 ist zu streichen.

Als meine Kinder klein waren, habe ich ihnen Kapla-Klötze, das sind solche Klötzchen aus Holz, gekauft. Damit haben sie stundenlang gebaut. Wenn man sorgfältig und behutsam vorgegangen war, konnte man wunderschöne Türme konstruieren, aber sie auch mit einer einzigen unbedachten Handbewegung wieder zerstören. Genau so kommen mir einzelne Sparmassnahmen dieses Pakets vor. Mit einer einzigen unbedachten Sparmassnahme können wir sorgfältig und behutsam aufgebaute Angebote zerstören.

K12 ist ein typisches Beispiel dafür. Da steht so harmlos, die hauswirtschaftlichen Brückenangebote werden in die bestehenden Brückenangebote integriert und dabei kann man noch Fr. 200'000.– sparen. Das klingt gut. Da muss man zustimmen. Oder etwa nicht? Konkret heisst dies jedoch, dass die Brückenangebote Hauswirtschaftsjahr, Sarganserländer Sozialjahr und Broderhaus aus Spargründen verschwinden werden. Es sind behutsam und sorgfältig aufgebaute Nischenangebote für Mädchen, die es schwierig haben, den direkten Einstieg ins Berufsleben nach der Volksschule zu finden.

Jede Berufsberatung kann ihnen dies bestätigen, dass es vor allem schulisch schwache Schülerinnen am schwierigsten haben, eine passende Lehrstelle zu finden. Die beiden Brückenangebote Broderhaus und Sozialjahr sind speziell auf diese Zielgruppe zugeschnitten und bieten diesen Mädchen, die Möglichkeit einen Fehlstart zu verhindern. Das Broderhaus feiert dieses Jahr sein 100 jähriges Bestehen. Als Internatsbetrieb bietet es Mädchen, mit persönlichen oder familiären Problemen zudem die Möglichkeit, sich wieder zu finden und aufzufangen. Das Angebot klingt zwar nicht trendy und vielleicht ist dies das grösste Handicap, das es nicht Englisch tönt wie fit4job oder female bridges. Es ist aber keineswegs verstaubt.

Nun werden sie sagen, schaut euch mal die Anmeldungen beim Broderhaus an: Acht Schülerinnen. So etwas darf man nicht mehr finanzieren und entspricht nicht mehr dem Zeitgeist. Man kann natürlich einen Ausbildungsgang bewusst killen, in dem man die Rahmenbedingungen ändert und die Gebühren so hoch ansetzt, dass es niemand mehr finanzieren kann oder will. Dies ist genau beim Broderhaus gemacht worden. 2010/2011 waren es noch 24 Schülerinnen. In den letzten Jahren wurden die Schulgelder kontinuierlich erhöht und sind nun doppelt so hoch wie vor vier Jahren. Bei solchen Rahmenbedingungen ist es schwer gegen Brückenangebote mit Dumpingpreisen, wie fit4job oder rheinspringen brigdes zu bestehen. Die meisten der Eltern sind nicht auf Rosen gebettet und die Gebühren sind ein Killerkriterium bei der Schulwahl.

Die SPG-Fraktion steht auch für zeitgemässe und moderne Brückenangebote ein. Sie ist jedoch der klaren Ansicht, dass diese Brückenangebote weiterhin wertvolle Nischenangebote für Mädchen sind und ihnen den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen. Wir bitten den Kantonsrat die Kürzungsmassnahme zu streichen, fordern jedoch die Verantwortlichen, ihr Ausbildungsmodell zu reformieren, massvolle Gebühren festzulegen und die beiden Angebote organisatorisch an die bestehenden Brückenangebote anzubinden.

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(im Namen der CVP/EVP-Fraktion): Die Massnahmen K13 und K15 sind zu streichen.

Ich spreche zum Antrag der CVP/EVP-Fraktion. Die Argumente für die Streichung der Massnahmen K13 und K15 möchte ich nicht noch einmal wiederholen. Wir, die CVP/EVP-Fraktion beantragen die Massnahmen K13 und K15 zu streichen und als Ersatz dafür Kürzung in der gleichen Grössenordnung im Bildungsdepartement vorzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Ich verweise an dieser Stelle auf den Brief des Berufsverbandes der Berufsschullehrer Berufsbildung Schweiz BCH der Bezug nimmt auf die Massnahmen K13 und K15. Sie können die Begründungen selber lesen und teilweise haben wir sie bereits gehört. Zu den beiden Massnahmen K13 und K15 ist die Haltung der Finanzkommission folgendermassen: Die Fiko hat beiden Massnahmen deutlich zugestimmt. Bei der Massnahme K13 mit 12:2 Stimmen und bei der Massnahme K15 mit 11:3 Stimmen. Ich bitte Sie deshalb diesen beiden Massnahmen zuzustimmen und die Anträge K13, K15 auf Streichung abzulehnen. Der Antrag 15bis der CVP/EVP-Fraktion wurde in der Finanzkommission so nicht gestellt und ich kann dem entsprechend keine Haltung der Finanzkommission abgeben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

die Massnahme K14 ist zu streichen.

Die in K14 vorgeschlagene Sparmassnahme ist keine. Sie wird uns schlussendlich mehr kosten als nützen. Mit der Reduktion der Beiträge von Lernenden für Stützkurse und Förderangebote würde genau dort gespart, wo das Geld am effizientesten eingesetzt wird, nämlich dort wo die Unterstützung individuell notwendig ist und wo Lernenden konkret geholfen werden kann. Mit diesen Angeboten können insbesondere bei schwächeren Schülerinnen und Schülern Defizite behoben werden. Ich habe mehrmals auf der Oberstufe in der Kleinklasse unterrichtet. Sie können sich nicht vorstellen, wie viel Effort es schwächeren Schülern braucht eine Lehrstelle zu finden und nachher auch diese Lehrstelle behalten zu können und in der Schule mitzukommen. Wenn nun diese Schülerinnen und Schüler nicht mehr so unterstütz werden können wie es notwendig ist, wird dies Folgen haben, wie den Verlust von Lehrstellen oder das nicht Bestehen von Abschlussprüfungen. Das wird Folgekosten generieren, die das x-fache der vorgeschlagen Massnahme kosten werden.

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Regierungsrat:

Ich kann weitgehend bestätigen was auch schon gesagt wurde von Boppart-Andwil und dann auch von Gemperle-Goldach. Es ist richtig dass erst im Jahr 2008 dieser Berufsauftrag erarbeitet wurde, überarbeitet wurde, und es ist richtig, dass dazumal die Sozialpartner entsprechend eingeladen wurden und dass zusammen so fest gelegt wurde. Ich entnehme das den Ausführungen die ich auch höre, weil es wurde unmittelbar fertig gestellt bevor ich begonnen habe in meinem Amt. Nun ist es aber so, dass wir feststellen, dass wir in den letzten vier Jahren sehr problematische und negative Erkenntnisse aus diesem Berufsauftrag haben. Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen, es sind uns grössere Probleme entstanden und die sind vor allem finanzieller Natur. Wir haben per Ende des Jahres 2011 einen Lektionenüberhang zu Gunsten der Lehrpersonen von in Franken ausgedrückt 8,77 Millionen. Also innerhalb, man muss berücksichtigen, innerhalb der Zeit indem die Lektionenbuchhaltung eingeführt wurde, die wurde bereits 2005 eingeführt, also zwischen den Jahren 2005 und 2011 ist ein Saldo entstanden von über 8 Millionen Franken, die wir den Berufsfachschullehrpersonen schulden. Das sind in Lektionen ausgedrückt 53'848 Lektionen, die wir den Lehrpersonen schulden. Jetzt können Sie sagen, ja man hat anscheinend irgendwelche Fehler gemacht, man sollte das korrigieren, und das wollen wir. Deshalb sind wir in diesem Prozess und arbeiten an diesem Berufsauftrag. Es ist unser bestreben, dass wir eine Lösung finden wollen. Weil so kann es nicht weiter gehen. Wir müssen das korrigieren. Es wird eine weitere Massnahme haben, die werden Sie sehen, es geht dort um eine vorgeschriebene Ferienwoche bei den Lehrpersonen. Das schreiben wir denen vor, damit wir diesen Betrag reduzieren können. Ich meine um rund 2 Millionen Franken. Also die Ausführungen, wie sie bereits gehört haben von Boppart-Andwil und Gemperle-Goldach, ich kann die gar nicht widerlegen. Es ist so. Wir streben das an, dass wir das mit verschiedenen Massnahmen bereinigen. Das eine ist die Klassenlehrerzulage, die Sie eben hier dieser Massnahme entnehmen. Wir wollen diese eben nicht mehr pauschal entschädigen sondern innerhalb des Berufsauftrages wird diese Leistung, die nach wie vor erbracht werden soll, weiterhin über die entsprechenden Lektionenvolumen abgegolten werden oder sein sollen. Das ist das Bestreben. Wenn jetzt vorgebracht wird, ich habe ein gewisses Verständnis, wir würden die sozialpartnerschaftliche Kultur wie wir sie eben in der Regel pflegen hier nicht pflegen, dann muss ich Ihnen sagen und ich verspreche Ihnen das hier mit der Verabschiedung dieser Massnahme und dem weiteren Prozess der Erarbeitung dieser konkreten Veränderungen werden die Sozialpartner und die Schulen in den weiteren Prozess natürlich einbezogen. Aber ich muss Ihnen sagen, eine Korrektur des Missstandes, wie ich es Ihnen eben ausgeführt habe, kommen wir nicht herum, das wir das bereinigen müssen. Dann zum Antrag der ebenfalls vorliegt, das Bildungsdepartement möge diese Beträge aus den Massnahmen 13 und 15 von 2,13 Millionen an einem anderen Ort im Bildungsdepartement einsparen. Hätte ich oder wüsste ich, wo ich diese Volumen finden könnte, wo ich einerseits Handlungsbedarf erkannt habe und das ist hier ausgewiesen, und die Qualität unserer Schule nicht leider, dann würde ich Ihnen diese Massnahmen sofort vorlegen, respektive die Regierung hätte sie Ihnen im Zusammenhang mit diesem Sparmassnahmenpaket II natürlich vorgelegt. Wir haben hier einen Handlungsbedarf und wir sind überzeugt, dass wir das verantworten können, dass die Qualität eben nicht leidet. Es gibt eine gewisse Korrektur, das ist richtig, aber das ist zu verantworten und es ist auch entsprechend notwendig. Deshalb möchte ich Sie bitten, alle Anträge, die vorliegen zu den Massnahmen 13 und 15 abzulehnen.

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Regierungsrat: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Erlauben Sie mir wiederum hier einleitend einige allgemeine Bemerkungen zum tertiären Bildungsbereich, die beziehen sich auf alle Massnahmen, bzw. Anträge die gestellt sind und noch folgen: Die Schulen wurden explizit einbezogen bei der Erarbeitung dieser Massnahmen. Dies trifft ganz explizit zu bei den Institutionen im tertiären Bereich, das heisst die Schulleitungen wurde mit einbezogen und diese Massnahmen, die Ihnen vorliegen, die wurden von den Hochschulen erarbeitet. Die konkreten Massnahmen oder Konsequenzen aus diesen Kürzungen, die Sie alle entnehmen, die wurden seitens der Hochschulen erarbeitet. Es ist aber auch nicht unsere Aufgabe, dass wir uns im Detail darüber unterhalten, welche Massnahmen dann konkret diese Schulen umsetzen. Es sind selbständige öffentlich-rechtliche Institutionen, sie haben das Recht auf Selbstverwaltung und können dort diese Kürzungen vornehmen, wie sie es dann auch vorsehen. Das einfach zu Ihrer Kenntnis. Worauf ich auch speziell hinweisen möchte, das ist die spezielle Situation bei den Fachhochschulen. Wir müssen uns bewusst sein, wenn wir hier Kürzungen vornehmen, dass das nicht 1:1 die Kürzung in dem finanziellen Volumen ist, wie es dann die Fachhochschule trifft. Es wird die Fachhochschulen mehr treffen, das ist die Kürzungsmassnahme des Trägers Kanton St.Gallen, aber die anderen Trägerkantone werden in ihrem Verhältnis ihre Staatsbeiträge auch kürzen. Das heisst, wenn wir bei einer Fachhochschule einen Sparbeitrag von 800'000 Franken sprechen, wir haben eine Beteiligung von 80 Prozent, dann wird das die Schule mit 1 Million Franken treffen. Sind Sie sich dessen auch bewusst, wenn wir die Sparvolumen oder -massnahmen der einzelnen Fachhochschulen diskutieren. Wir waren uns dem natürlich bewusst und das wurde entsprechend in der Erarbeitung auch berücksichtig.

Nun möchte ich konkret auf die Voten zu sprechen kommen in Bezug auf die Universität St.Gallen: Sie konnten ja dort den Stellungnahmen des Rektors Thomas Bieger entnehmen, dass die Universitätsleitung die Massnahmen mitträgt. Auch hier, wir haben das miteinander erarbeitet und was es aber zu korrigieren gilt, das sind Ihre Äusserungen, was die Qualität und das Betreuungsverhältnis bei der HSG betrifft. Das Betreuungsverhältnis haben wir in den letzten zwei Jahren trotz Sparpaket I verbessert. Es hat sich ja vor allem in den Vorjahren etwa 2006 bis 2010 massiv verschlechtert und wir konnten dieses Betreuungsverhältnis jetzt in der Zwischenzeit bereits verbessern und wir werden es trotz dieser Erhöhung der Studiengebühren und diesen Kürzungsmassnahmen, die Sie hier besprechen, werden wir das Betreuungsverhältnis weiter verbessern können. Die Qualität wird verbessert, weil die Studiengebühren nicht 1:1 zur Reduktion des Staatsbeitrages verwendet werden, sondern nur zu 50 Prozent und 50 Prozent kommen zu Gunsten der Universität und werden direkt in die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses investiert. Das haben wir schon beim Sparpaket I so gemacht, deshalb konnten wir hier auch eine Verbesserung erzielen und deshalb ist auch die Schulleitung hinter diesen Massnahmen, sonst wäre die Unterstützung ganz sicher nicht gewährleistet.

Was auch noch erwähnt wurde, dass wir die Assistentinnen und Assistenten hier nicht zusätzlich bestrafen mit der Erhöhung der Studiengebühren. Auch dem sind wir uns natürlich bewusst. Der Rektor hat es auch bereits öffentlich erwähnt und auch ich habe es auch schon gesagt, wir werden natürlich die Assistierenden und Doktorierenden von dieser Erhöhung der Studiengebühren ausnehmen, wir werden hier eine Härtefallklausel einführen und diese aber noch überprüfen, ich kann Ihnen diese im Detail noch nicht genau vorstellen. Aber auch dort, wo wir die soziale Durchmischung der HSG gefährden, werden wir mit dieser Härtefallklausel, die noch festgelegt wird, im Universitätsrat die Weichen so stellen, dass wir nicht die befürchtete Förderung der elitären Studentenschaft vorantreiben, sondern dass wir diese soziale Durchmischung gewährleistet haben.

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Kommissionspräsident: Die beiden Anträge auf Streichung abzulehnen

Auch bei dieser Massnahme verweise ich auf die Stellungnahme des Verbandes für Berufsschullehrer zu Massnahme K14.

In der Finanzkommission wurde diese Massnahme mit 9:3 Stimmen, bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.

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Kommissionspräsident: Der Massnahme K21 ist zuzustimmen.

Auch bei dieser Massnahme verweise ich auf den Brief des KMV. Die Finanzkommission hat der Massnahme K21 mit 11:3 zugestimmt.

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Kommissionspräsident: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Die Finanzkommission stimmte dieser Massnahme K22 mit 12:2 Stimmen zu.

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K24 (Bildungsdepartement / Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen (PHSG): Kostensenkungen durch Straffung Lehre und Betrieb). (im Namen der SPG-Fraktion): Die Massnahme K24 zu streichen.

Wir haben hier eine Streichung in der Ausbildung der Pädagogischen Hochschule, die doch ausgesprochen fragwürdig ist. Ich muss dazu darauf verweisen, dass wir ja unlängst die Pädagogische Hochschule hier im Rat besprochen haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich im November darauf hingewiesen habe, dass wenn man zusätzliche Aufgaben im Bereich Weiterbildung übernimmt, im Rahmen von 239'000 Franken jährlich wiederkehrend und im vollen Bewusstsein, dass ein Sparpaket auf uns zu kommt, dass das fragwürdig ist. Die pädagogische Hochschule besteht ja nicht nur aus dem Bereich Ausbildung und Lehre. Das ist der zentrale, wichtigste Bereich, dafür ist diese Hochschule da, aber daneben gibt es auch noch andere Bereiche. Ich sehe hier was entsteht, wenn man die Reservate, die Leute gerne für sich haben, schützt und dafür jene Bereiche kürzt, die durchschlagen auf die Qualität der Volkschule, durchschlagen auf die Ausbildung der Lehrpersonen. Es gäbe die Bereiche Forschung/Entwicklung, Dienstleistung, Weiterbildung, da wird nicht gespart, hier wird vorgeschlagen, bei den zwei Ausbildungsprorektoraten zu sparen, das ist eine Sparmassnahme, die durchaus nachvollzogen werden kann. Was aber umso störender ist, es soll nun so sein, dass auf die Eignungsprüfung im grössten Mass verzichtet wird, auch da kann man sich fragen, dass die Leute ja mit einer Berufsmatura kommen, sie kommen von der WMS oder der Fachmittelschule, sie kommen vom Gymnasium, sie haben einen gewissen Rucksack, nur mit den besten Noten ist nicht gesagt, dass das eine gute Kindergärtnerin oder eine gute Primarlehrerin bzw. ein guter Primarlehrer wird. Es ist wichtig, dass man bereits zu Beginn abklärt, ob sich die Personen eignen. Verzicht auf diese Eignungsprüfung ist bereits erster Qualitätsverlust und man wird dann vielleicht Leute aufnehmen, die im Verlauf des Studium Kosten verursachen und dann doch ausscheiden oder gar nie in den Lehrberuf gehen, weil sich zeigt, dass das nicht das richtige für sie ist. Zum Schluss sollen die Leute, die so einfach in diese Ausbildung gelangt sind, ohne Diplomlektion in die Praxis geschickt werden. Natürlich, es ist mir bewusst, eine Diplomlektion zu veranstalten, das ist ein grosser Aufwand, das braucht sehr viel Personal, aber es ist ausgesprochen wichtig, dass man gelernt hat, im Lehrberuf unter Stress zu beweisen, dass man unterrichten kann. Dafür ist eine Diplomlektion da. Man muss vorher üben, man muss das vorher durchgespielt haben. Darauf soll in Zukunft verzichtet werden. Wichtige Bestandteile der Ausbildung fallen dahin. Eine Kindergärtnerin musste schon immer, das ist wichtig, musikalisch ausgebildet sein, sie sollte mehr als ein Instrument spielen können. Nun soll die musikalische Ausbildung gekürzt werden, man muss im Vergleich zur früheren Ausbildung ist sie bereits massiv reduziert. Früher war das selbstverständlich Voraussetzung und schon in den seminaristischen Ausbildungsgängen mussten die Leute eine Instrumentalprüfung ablegen, wenn Sie eintreten wollten. Solche Dinge sollen nun einfach verschwinden. Man will Blockwochen für die Sekundarstufe I abschaffen. Wichtige Teile der Ausbildung der Sekundarstufe I wo in Projektwochen in anderen Unterrichtsformen geübt werden kann, das alles soll dahinfallen. Es ist verantwortungslos hier diesen Bereich so kaputt sparen zu wollen. Ich muss Ihnen sagen, hätten Sie die anderen Bereiche tangiert, hätte ich nichts gesagt, aber das ist einfach nicht zu schlucken.

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stellt den Ordnungsantrag, die Sitzung bis 18 Uhr zu verlängern. Gewisse Redner wiederholen sich ständig und offensichtlich ist das Bedürfnis, dass wir das Gleiche vier Mal hören.

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Kommissionspräsident: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Die Finanzkommission hat diesen Punkt sehr eingehend diskutiert und war der Meinung, dass man dieser Massnahme mit 11:3 Stimmen zustimmen kann.

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Kommissionspräsident: Der Antrag ist abzulehnen.

Die Finanzkommission hat dieser Massnahme mit 11:3 Stimmen zugestimmt.

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K28 (Bildungsdepartement / Hochschule für Technik Buchs (NTB): Senkung der Kosten pro Student). beantragt im Namen der SPG-Fraktion die Massnahme K28 zu streichen.

Ich lege meine Interessen offen. Ich bin Mitglied, politischer Beirat des Fördervereins Institut für Energiesystem NTB. Ich zitiere die Medienmitteilung vom 6. April 2011: «Notwendige Erneuerungsinvestitionen an der Hochschule für Technik Buchs (NTB): Die heutigen Laborgeräte für die Lehre und die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an der NTB sind bis zu 25 Jahre alt und müssen erneuert werden. Das Bundesgesetz über die Fachhochschulen verpflichtet die Fachhochschulen anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zu betreiben. Träger der NTB teilen die Investitionskosten. Die NTB leistet aus ihrem Wissens- und Technologietransferkapital einen Finanzierungsbeitrag von 1 Mio. Franken. Die Nettokosten von 13 Mio. Franken werden auf der Basis der am Studienort Buchs eingeschriebenen Studierenden der Träger der NTB aufgeteilt.» Diese Angaben wurden Ihnen, wie ich bereits mitgeteilt habe, in der Medienmitteilung informiert. «Den Bildungsstandort Rheintal stärken» hiess es dort. Sie haben auf diesem dringend notwendigen Erneuerungsinvestitionen deutlich mit 94:0 Stimmen zugestimmt. Regierungsrat Würth wies in seinem Referat zum IZR(???) ausführlich auf die Partnerschaft von Wirtschaft, Bildung und Arbeitsplätzen hin. Das Rheintal verzeichnete in den letzten Jahren gemessen an der kantonalen Entwicklung einen überdurchschnittlichen Zuwachs an Arbeitsplätzen. Regierungsrat Kölliker wies in seinem Votum zu Massnahme 21 darauf hin, dass auch Kürzungen des Konkordats folgen werden. Unterstützen Sie einnahmenseitig intelligente Wirtschaftsförderung.

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Kommissionspräsident: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Die Finanzkommission hat dieser Massnahme mit 11:2 Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

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Dem Antrag der CVP-EVP, SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es wurde die Frage gestellt, wo konkret gespart werden kann. Hartmann-Flawil ich geben Ihnen nur ein paar Beispiele, ich könnte bis morgen früh sprechen. Wir sind sehr sehr involviert bei Massnahmen in der Zusammenarbeit mit dem AFU und was wir da erleben, Hartmann-Flawil, ich habe lange überlegt ob ich sprechen soll, aber ich mach's jetzt. Der erste Punkt wo überreguliert wird vom AFU ist, dass der Kanton St.Gallen die Luftreinhalteverordnungen in Eigenregie erhöht gegenüber den schweizerischen Vorgaben. Das ist die erste Überregulierung. Dann haben wir in Uznach eine Anlage vor drei Jahren gekauft, da lag eine fixfertige Baubewilligung vor, wir mussten jetzt nach drei Jahren das ganze administrative und bürokratische Verfahren nochmals durchziehen – sechs Monate lang. Überhaupt alle die beteiligt waren haben gesagt, da könnte man genügend Mitarbeiter einsparen. In Bad Ragaz haben wir eine Anlage für 6 Mio. Franken gebaut, das wichtigste für einen Mitarbeiter war, er fuhr vier Mal von St.Gallen nach Bad Ragaz wegen zum Schluss noch 27 m2 Fläche. In Mörschwil kommen jeden Monat mehrere Beamte um Kontrollen durchzuführen, es hört nicht mehr auf. Ich könnte bis morgen referieren. Also im Baudepartement im Amt für Umwelt können problemlos Mitarbeiter eingespart werden, das höre ich auch im KMU-Forum von andern Geschäftsleuten. Ich weiss auch, dass im Baudepartement, im Hochbauamt und im Tiefbauamt hervorragende Arbeit geleistet wird, aber im AFU, wo wir involviert sind, da sage ich ganz konkret, da können Mitarbeiter eingespart werden.

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(im Namen der CVP-Fraktion): Auch wir haben uns diese Gedanken, die Hartmann-Flawil jetzt vorgebracht hat zum Teil in der Finanzkommission und zum Teil auch in der Fraktion überlegt und diskutiert. Auch wir sind der Auffassung, dass mehr Steuerkommissäre eigentlich zu Mehreinnahmen in der Kantonskasse führen werden und wir haben ja heute ein Massnahmenpaket vor uns, das auf der Ausgabenseite Korrekturen vornimmt und ebenso auf der Einnahmenseite. Wir haben uns auf den Standpunkt gestellt, wir haben das auch in der Finanzkommission schon geäussert, dass wir die Auffassung vertreten, dass im Zusammenhang mit dem Voranschlag 2013 über die Stellenplafonierung, die auch im Rahmen der heutigen oder morgigen Beratung noch zur Diskussion steht, wir über die Erhöhung von drei Stellen im Bereiche der Steuerkommissäre nochmals diskutieren wollen. Für uns ist das Thema in diesem Sinne mit dem heutigen Entscheid nicht abgeschlossen. Wir würden heute dem Antrag der Regierung und der Finanzkommission folgen, aber wir werden uns vorbehalten im Rahmen der Budgetdebatte hier zusätzliche Stellen zu beantragen, weil wir auch die Überzeugung haben, dass eine Gleichbehandlung aller Steuerzahler im Kanton wichtig ist, so dass nicht Einzelne durch Schlupflöcher hindurchgehen, weil wir zu wenig Personal haben und andere wiederum detailliert geprüft werden. Ich werde jährlich geprüft, weil ich auch offenbar etwas abliefere, mich stört das nicht, die machen das gut.

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Kommissionspräsident: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

In der Finanzkommission wurden die Massnahmen K32, K33, K36 ebenfalls behandelt und bei allen Massnahmen hat die Finanzkommission mit 10:3 Stimmen Gutheissung entschieden. Ich bitte Sie, den Änderungsantrag abzulehnen.

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K36bis [neu] (Finanzdepartement / Senkung der Ausgleichsbeiträge an die Kirchgemeinden um 2,5 Mio. Franken). beantragt im Namen der SVP-Fraktion eine neue Massnahme K36bis mit folgendem Wortlaut: «Senkung der Ausgleichsbeiträge an die Kirchgemeinden um 2,5 Mio. Franken.» und einer Entlastungswirkung von 2,5 Mio. Franken in den Jahren 2014 und 2015 sowie folgender Beschreibung: «Änderung von Art. 9 des Steuergesetzes zwecks Reduktion der Ausgleichsbeiträge an die Kirchgemeinden um 2,9 Mio. Franken (Reduktion des Anteils an den festen Zuschlägen zu den Gewinn- und Kapitalsteuern).»

Die gegenwärtige Lage des Kantons verlangt eine Opfersymetrie in verschiedenen Bereichen. Darin eingeschlossen sollten Institutionen sein, die direkt oder indirekt aus Steuermitteln Zuwendungen erhalten. Dazu gehören auch der Katholische und Evangelische Konfessionsteil, die gegenwärtig von den festen Zuschlägen zu den Gewinn- und Kapitalsteuern 22,5 Prozent der einfachen Steuer erhalten. Insgesamt wurde in den letzten Jahren zwischen 20 und 25 Mio. Franken ausbezahlt, wobei der römisch-katholische Anteil zwei Drittel und der evangelisch-reformierte Anteil ein Drittel beträgt. Eine Kürzung der Beiträge um zehn Prozent ist vertretbar. Ich bitte Sie um Zustimmung.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bin Mitglied des Adminstrationsrates des Katholischen Konfessionsteils und somit mitverantwortlich für die Verteilung der Ausgleichsgelder an die Katholischen Kirchgemeinden Gemäss Art. 9 des Kantonalen Steuergesetzes erhalten die beiden Landeskirchen 22,5 Prozent von den festen Zuschlägen zu den Gewinn- und Kapitalsteuern. Diese Gelder sind für den Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden und für überregionale Aufgaben zu verwenden mit dem Ziel Steuerfussdisparitäten unter den Kirchgemeinden zu vermeiden. Könnten diese Mittel nicht an die Kirchgemeinden geleistet werden, müssten vier Fünftel aller Kirchgemeinden ihre Steuerfüsse massiv erhöhen, damit sie ihre Aufwände finanzieren könnten, und damit würden die Ziele des Kantonalen Finanzausgleichs unter den politischen Gemeinden massiv gestört.

Im Jahre 2012 erhält der Katholische Konfessionsteil 16,5 Mio. Franken, im Jahre 2008 rund 20 Mio. Franken, also 4 Mio. Franken weniger. Die Steuergesetzrevisionen und auch die Verschlechterung in der Wirtschaft spürten also die Konfessionsteile massiv, ohne dass sie konkret eingreifen konnten. Dieser massive Rückgang von 20 Prozent der Mittel für den Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden ist sehr einschneidend und verlangt Anpassungen bei den Verteilgrundsätzen an die Kirchgemeinden. Die Opfersymetrie, wie sie Richle-St.Gallen fordert, ist mehr als gegeben.

Der grösste Teil der kantonalen Mittel fliessen direkt in die Regionen zu den ausgleichsberechtigten Kirchgemeinden, von 116 Kirchgemeinden erhalten 80 Kirchgemeinden Mittel aus dem Finanzausgleich. Weiter werden aus den Mitteln überregionale Aufgaben wie kirchlicher Sozialdienst an Berufsschulen, Gefängnisseelsorge, Spitalseelsorge, usw. finanziert. Neu werden auch Mittel für die Unterstützung von Kirchgemeindevereinigungen gegen.

Von diesen Anteilen der Gewinn und Kapitalsteuern fliessen keine Mittel zum Konfessionsteil oder in die Bistumsverwaltung. Etwa ein Viertel der Mittel werden, etwa 5 Mio. Franken, werden jährlich als Abschreibungsbeiträge für Bauten gesprochen. Diese Gelder fliessen also direkt in die Baubranche in den Regionen, wovon die Wirtschaft Eins zu Eins profitiert. Zur Veranschaulichung, in den Jahren 2007 bis 2011 wurden alleine für Kirchenrenovationen 20 Mio. Mittel aus dem Finanzausgleich zugesagt, die Investitionen insgesamt betrugen 31 Mio. Franken. Dazu kommen noch all die anderen Bauvorhaben, Bau und Unterhalt von Pfarreizentren, Pfarrhäusern, usw.

Die Kirchen leisten einen grossen Teil an öffentlichen Aufgaben, die sonst der Staat übernehmen muss. Eine Nationalfondstudie berechnete den Wert dieser Leistungen der Kirchen an der Gesellschaft im Kanton St.Gallen von jährlich 57 Mio. Franken. Die Kirche erhält im Gegenzug im Kanton St.Gallen im Jahr etwa 38 Mio. Franken an öffentlichen Geldern inklusive Finanzausgleich. Dies gibt also ein Positivsaldo von etwa 19 Mio. Franken, welche die Kirche zugunsten der Gesellschaft leistet.

Hier einige wichtige Aufgaben, die heute die Kirchgemeinden leisten sind:

  • caritative Aufgaben;

  • Engagement in der Bildung (Religionsunterricht, katholische Schulen und Gymnasien, Erwachsenenbildung, flade);

  • Beratungsangebote;

  • Entwicklungshilfe im In- und Ausland;

  • Denkmalpflege;

  • Zurverfügungstellung von Pfarreizentren und Räumen für kulturelle Zwecke und den Vereinen;

  • kulturelle Beiträge usw.

Öffentliche Gelder an die Landeskirchen zahlen sich für den Staat aus. Die Leistungen der Kirchen übersteigen den Beitrag des Kantons bei Weiten. Müsste sich die Kirchen infolge der knappen Mittel aus solchen öffentlichen Aufgaben zurückziehen, müsste in den meisten Fällen der Staat einspringen.

Im Jahre 2012 erhält der Katholische Konfessionsteil 16,5 Mio. Franken, im Jahre 2008 rund 20 Mio. Franken, also 4 Mio. Franken weniger. Die Steuergesetzrevisionen und auch die Verschlechterung in der Wirtschaft spürten also die Konfessionsteile massiv, ohne dass sie konkret eingreifen konnten. Dieser massive Rückgang von 20 Prozent der Mittel für den Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden ist sehr einschneidend und verlangt Anpassungen bei den Verteilgrundsätzen an die Kirchgemeinden. Der grösste Teil der kantonalen Mittel fliessen direkt in die Regionen zu den ausgleichsberechtigten Kirchgemeinden, von 116 Kirchgemeinden erhalten 80 Kirchgemeinden Mittel aus dem Finanzausgleich. Weiter werden aus den Mitteln überregionale Aufgaben wie kirchlicher Sozialdienst an Berufsschulen, Gefängnisseelsorge, Spitalseelsorge, etc. finanziert. Neu werden auch Mittel für die Unterstützung von Kirchgemeindevereinigungen gegen.

Von diesen Anteilen der Gewinn und Kapitalsteuern fliessen keine Mittel zum Konfessionsteil oder in die Bistumsverwaltung. Etwa ein Viertel der Mittel werden, etwa 5 Mio. Franken, werden jährlich als Abschreibungsbeiträge für Bauten gesprochen. Diese Gelder fliessen also direkt in die Baubranche in den Regionen, wovon die Wirtschaft eins zu eins profitiert. Zur Veranschaulichung, in den Jahren 2007 bis 2011 wurden alleine für Kirchenrenovationen 20 Mio. Franken Mittel aus dem Finanzausgleich zugesagt, die Investitionen insgesamt betrugen 31 Mio. Franken. Dazu kommen noch all die anderen Bauvorhaben, Bau und Unterhalt von Pfarreizentren, Pfarrhäusern, usw.

Die Kirchen leisten einen grossen Teil an öffentlichen Aufgaben, die sonst der Staat übernehmen müsste. Eine Nationalfondsstudie berechnete den Wert dieser Leistungen der Kirchen an der Gesellschaft im Kanton St.Gallen von jährlich 57 Mio. Franken. Die Kirche erhält im Gegenzug im Kanton St.Gallen im Jahr 38 Mio. Franken an öffentlichen Geldern, inklusive Finanzausgleich. Dies ergibt also einen positiv Saldo 19 Mio. Franken, welche die Kirche zu Gunsten der Gesellschaft leistet. Hier einige wichtige Aufgaben, die heute die Kirchgemeinden leisten: Es sind caritative Aufgaben, Engagement in der Bildung, Beratungsangebote, Entwicklungshilfe im In- und Ausland, Denkmalpflege, zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten, wie Pfarreizentren für kulturelle Zwecke und für die Vereine in den Dörfner und viele kulturelle Beiträge usw. Öffentliche Gelder an die Landeskirchen zahlen sich für den Staat aus. Die Leistungen der Kirchen übersteigen den Beitrag des Kantons bei Weitem. Müssten sich die Kirchen in Folge der knappen Mitteln aus solchen öffentlichen Aufgaben zurückziehen, müsste in den meisten Fällen der Staat einspringen. Die Kirchen haben durch die Auswirkungen der Steuergesetzrevisionen bereits heute einen grossen Ausfall bei den Steuern der natürlichen Personen und bei den Finanzausgleichsmitteln zu verkraften (etwa 6 Mio. Franken pro Jahr), ohne dass sie direkt eingreifen können. Auch der Konfessionsteil ist zurzeit an der Ausarbeitung eines Sparpakets, was zu schmerzlichen Kürzungen auf allen Ebenen führen wird.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
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K32 (Finanzdepartement / Kantonales Steueramt: Neue Fachapplikation Quellensteuer), K33 (Finanzdepartement / Kantonales Steueramt: eTaxes für Arbeitgeberrechnung Quellensteuer) und K36 (Finanzdepartement / Kantonales Steueramt: Veranlagungsunterstützung juristische Personen). beantragt den Verzicht auf Kürzung des Personalaufwandes im Umfang von Fr. 220'000.– (K32) / Fr. 150'000.– (K33) und Fr. 330'000.– (K36).

Wir kommen nun zu den Massnahmen, die das kantonale Steueramt betreffen. In den Massnahmen K32, K33 und K36 wird durch EDV-Lösungen Personal eingespart im Umfang von Fr. 220'00.–, Fr. 150'000.– und Fr. 330'000.– jährlich. Diese Kürzungen sollen anschliessend beim Personalaufwand umgelegt werden. Wenn Sie die Massnahme K36 gelesen haben, dann sehen Sie dort, dass dort in den Ausführungen bei den Steuerkommissären zweieinhalb bis drei Stellen abgebaut würden. Insgesamt betrifft es fünfeinhalb bis sechs Stellen im kantonalen Steueramt. Die Aufgabe des kantonalen Steueramtes ist die Prüfung der Veranlagungen der juristischen Personen, das geht via das kantonale Steueramt und dazu gibt es auch kantonale Steuerkommissäre, die in den Gemeinden arbeiten. Als Mitglied einer Exekutive bin ich seit einigen Jahren immer wieder durch die kantonalen Steuerkommissäre veranlagt worden, damit hier eine Gewaltentrennung vorgegeben ist. Wenn diese Steuerkommissäre abgebaut werden, dann heisst das auch, dass die Veranlagungskontrolle weniger tief erfolgt. Das hat Auswirkungen. Ich zitiere hier aus einem Bericht der Regierung des Kantons Zürich: «Der Kantonrat des Kantons Zürich hat vor etwa sechs Jahren im Rahmen eines Sparpaketes 30 zusätzliche Steuerkommissäre angestellt». Gemäss NZZ Online konnte die Regierung des Kantons Zürich Mitte 2006 folgendes Fazit ziehen: «Die 30 zusätzlichen Steuerkommissäre, die der Kanton unter dem Titel des Sparprogramms einstellte bescheren den Gemeinden geschätzte 124 Mio. Franken zusätzliche Steuererträge». Was allein durch Worte eigentlich nachvollziehbar ist, dass mehr Steuerkommissäre, welche kontrollieren, auch mehr Steuererträge erbringen, wird hier eigentlich in 1:1 dargelegt oder bestätigt. Es handelt sich bei diesen Kontrollen ja nicht um Schikanen, das ist nicht irgendetwas, wo man zusätzliche Hürden einbaut, sondern es ist die Umsetzung des Steuergesetzes auf diese Veranlagungen, die durch die kantonalen Steuerkommissäre kontrolliert werden. Wenn Sie jetzt im Regelfall vergleichen, der grosse Teil der Bevölkerung, das sind normale natürliche Personen mit einem Lohnausweis. Diese sind sozusagen gläsern, sie haben noch einzelne Abzüge die kontrolliert werden und hier ist relativ klar, hier kann man nichts verstecken. Die Steuerkommissäre des Kantons hingegen, die begutachten andere Veranlagungen, andere Steuereingaben und die kontrollieren insbesondere auch die natürlichen Personen und hier geht es um eine Gleichbehandlung der normalen natürlichen Personen mit Lohnausweis mit den übrigen Steuerpflichtigen, unter anderem auch juristischen Personen. Es ist also eine Tatsache, dass mit dieser Massnahme der Kanton St.Gallen in den nächsten Jahren weniger Steuererträge generieren wird, Steuererträge, die gemäss dem Steuergesetz eigentlich bezahlt werden müssten. Man kann jetzt sagen, warum schlägt die Regierung des Kantons St.Gallen so eine Massnahme vor. Es gab externe, wie auch interne, durchaus kritische Stimmen. Die Regierung beschneidet sich selber und nimmt in Kauf, dass neben weniger Steuereinnahmen, eine Ungleichbehandlung der verschiedenen steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen in Kauf genommen wird. Ich glaube dies ist nicht der Sinn dieser Massnahme und ich bitte den Kantonsrat hier für die Gleichbehandlung zu sorgen und hier auch die Erträge, die ihm zustehen gemäss dem Steuergesetz, dass er hier auch dafür sorgt, dass diesem Steuergesetz Nachachtung verschafft wird. Ich bitte Sie, diesen Personalabbau nicht zu bewilligen, es dient dem Kanton, den Einnahmen des Kantons.

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Kommissionspräsident:

Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission nicht gestellt und auch nicht diskutiert. Ich kann Ihnen die Meinung der Finanzkomission nicht mitteilen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
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beantragt im Namen der SPG-Fraktion die Massnahme K41 zu streichen.

Ich möchte nur nochmals auf den Punkt kommen, den Blumer-Gossau bereits angesprochen hat, die Kürzung für die Reinigung. Wieder einmal müssen hier die Schwächsten zum Sparen beitragen, wieder einmal ist es die Reinigung, wie schon oft in diesem Rat.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
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Kommissionspräsident:

Die Finanzkommission hat dieser Massnahme mit 11:2 Stimmen zugestimmt und ich bitte Sie, das graue Blatt der SPG-Fraktion abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP, SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich arbeite sein nunmehr bald neun Jahren als Rechtsanwalt im Baubereich und habe als solcher sehr häufig auch mit dem Baudepartement und dessen Ämtern zu tun und zuvor war ich als Generalsekretär in diesem Departement tätig.

Wenn ich nun die Begründung lese auf dem Antrag der CVP-EVP, SVP-Fraktion, dann wird darin ja vorab ausgesagt, dass die Besoldungen in den Ämtern des Baudepartementes seit dem Jahr 2005 bis 2012 überproportional um 33 Prozent angestiegen seien und weitere Zunahmen seien vorgesehen. So die Hauptbegründung im schriftlichen Antrag. Nun hat Dürr-Widnau andere Gründe genannt im Materiellen Bereich und weniger begründet aus der Zunahme. Aber Sie müssen sich auch einmal entscheiden, aus welchen Gründen sie diesem Antrag, wenn Sie es tun – was ich nicht beliebt mache –, zustimmen wollen. Fakt ist, dass dort wo im Baudepartement Stellen zugenommen haben und wohlverstanden seit meinem Weggang von dort, war es aus Gründen der Reorganisation, gerade im Amt für Raumentwicklung und Geoinformation ist der Bereich Vermessung Geoinformation dazugekommen. Stellenwachstum im Amt für Umwelt und Energie, Sie haben es gehört, wurden vor dem Jahr 2003 20 Stellen eingespart. Die Zunahmen seither sind fast ausschliesslich im Energiebereich vorgenommen worden, wo dieser Rat entsprechende Massnahmen beschlossen hat, die nun auch umgesetzt werden wollen. Dass die Ämter, die Bauleistungen erbringen, hier ausgenommen werden wollen von diesem Antrag erstaunt nicht und finde ich im Übrigen auch richtig. Wenn Sie aber nun hingehen und im Staatskalender bei diesen Ämtern den verbleibenden Stellenplan ansehen, dann mache ich Sie einfach darauf aufmerksam, wenn Sie diesem Antrag zustimmen und 20 Stellen streichen, wird das so sicher wie das Amen in der Kirche auch diejenigen Bereiche betreffen, die hier im Rat auch als Unternehmer oder Arbeitgeber im Baubereich tätig sind. Die Verfahren werden länger dauern, in den Gemeinden werden die Planungsarbeiten länger dauern usw. Mir fehlt von daher auch die detaillierte Begründung, z.B. wie ist das Verhältnis dieses Antrages zur vorher beschlossenen Massnahme K53, die das Baudepartement ebenfalls schon massgeblich betrifft. Mir fehlen Angaben, ab welchem Jahr Sie diesen Betrag einsparen wollen, mir fehlen Angaben, wie es die Regierung bei übrigen Massnahmen im K-Bereich getan hat, ob es hier gesetzliche Anpassungen braucht, sei es im Baugesetz, sei es in der Verordnung über Verfahrensfristen oder wo auch immer und ohne diese seriösen Grundlagen ist es völlig falsch einem solchen Antrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission hat dieser Massnahme K46 mit 10:3 Stimmen zugestimmt und ich bitte Sie, den Streichungsantrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

K47 (Gesundheitsdepartement / Kürzung der Staatsbeiträge und der Dienstleistungen und Honorare/Teilweiser Verzicht auf die Massnahme). beantragt im Namen der SPG-Fraktion die Massnahme K47 zu streichen.

Studien des Schweizerischen Gesundheitsobservatoirums sagen einen ausgeprägten Mangel an qualifizierten Pflegefachpersonen voraus. Seit längerem ist bekannt, dass grosse Anstrengungen nötig sind, damit wir genügend Fachkräfte ausbilden und im Beruf behalten können.

Der Kanton St.Gallen lancierte, wie andere Kantone auch, Projekte und unterstützte Weiterbildung zur Qualitätsverbesserung. Nun sollen diese Bemühungen, obwohl es sich abzeichnet, dass sie erfolgversprechend sind, vor dem Ziel beendet werden. Das ist ein Eigentor: Müssen diese Projekte und Weiterbildungsprogramme wieder neu aufgebaut werden, kommt uns das viel teurer zu stehen. Denken wir doch nicht nur vor die eigene Nasenspitze; schauen wir in die Zukunft.

Bei der Rekrutierungsschwierigkeit der Ärzte im psychiatrischen Bereich braucht es nicht einmal mehr Studien – dieser Mangel ist bereits Tatsache und die Gefahr eines Versorgungsengpasses ist akut.

Alle die glauben, es gehe auch ohne zusätzliche Massnahmen, müssen dann gerade stehen, wenn der Personalmangel noch prekärer wird.

Die Demografie ist nur einer der Gründe, wieso in Zukunft mehr Fachkräfte erforderlich sind. Sollte es den Nachbarländern weiter gelingen, ihre Landsleute zurück zu locken, wird die Situation bei uns prekär.

Deshalb sind Projekte die es erlauben ausgebildete Pflegende länger im Beruf zu behalten oder den Wiedereinstieg erfolgreich zu schaffen, sehr wichtig. Auch jede Aktivität die die Qualität verbessert, ist schlussendlich eine Sparmassnahme. Wissen Sie, wie viel ein Fehler in diesem Bereich kostet? Und das neben dem Leid, den er hervorrufen kann. Dasselbe gilt für alle Bereiche, die in der Prävention arbeiten. Massnahmen im kurativen Bereich sind um ein vielfaches teurer, als jene im prophylaktischen Bereich. Die Aussage in der Botschaft «Die Gesundheitsvorsorge im Kanton St.Gallen bewegt sich auf dem Minimum» muss uns mahnen, in diesem Bereich den Rotstift in den Sack zu stecken und zu hoffen, dass unser Engagement auf dem Minimum uns nicht einst teuer zu stehen kommt.

Ein gutes Beispiel vom Erfolg der Präventionsarbeit ist die Familienberatungsstelle. Der Kanton hat vom Bund den gesetzlichen Auftrag zu einer umfassenden Schwangerschaftsberatung. Der Kanton St.Gallen erfüllt diese Aufgabe an der Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität.

Die Beratung erfolgt in St.Gallen, Wattwil, Rapperswil-Jona und in Sargans. Die Gefahr, wenn man den Beitrag an die Familienberatungsstelle kürzt ist, dass Regionalstellen geschlossen werden. Die SPG-Fraktion ist überzeugt, dass eine dezentrale Beratung wichtig ist. Die Resultate dieser Beratung und Prophylaxe können sich sehen lassen. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche konnten vermindert werden; auch Teenagerschwangerschaften gibt es seit 2007 weniger.

Diese Stelle nimmt sich auch den Problemen der Ausländerinnen an und informiert mit Hilfe von Dolmetscherinnen, was oft in der Arztpraxis nicht möglich ist.

Das Engagement in der Vorbeugung und Beratung durch verschiedene Institutionen verhindert Folgekosten. Wir können es uns in dieser finanziell schwierigen Situation nicht leisten, diese Beratung zu reduzieren. Das solche Massnahmen überhaupt vorgeschlagen wurden, zeigt, wie sehr die Zitrone bereits ausgepresst, deshalb bitte ich Sie, den Bereich Gesundheitsvorsorge, Beratung, Qualitätsverbesserung, Rekrutierungsprojekte und Weiterbildung von den Sparmassnahmen auszuklammern.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag ist abzulehnen.

Bei dieser Massnahme hat die Finanzkommission im gleichen Stimmenverhältnis abgestimmt, nämlich mit 9:3 Stimmen. Ich bitte Sie deshalb, den Streichungsantrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion, der CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

K50 nicht «Streichung der Forschungsbeiträge» sondern «Spielraum und Flexibilität».

Die Regierung hat uns diese zweite Sparvorlage vorgelegt und sich dazu auch Überlegungen gemacht. Wir müssen nun zusammen Lösungen bei den Einnahmen wie Ausgaben suchen. Die Spitäler sollten über die Spitalfinanzierung (DRG) kostendeckende Tarife. Wir stehen erst am Anfang dieser Spitalfinanzierung und wir wissen auch, dass diese noch Mängel in der Abgeltung von Leistungen hat. Mit dem K 50 «Streichung der Forschungsbeiträge» nehmen wir Einfluss und kürzen die Forschungsbeiträge seitens Kanton. Es wäre nicht Auftrag unseres Kantons, das Zentrumsspital St.Gallen und das Ostschweizerische Kinderspital mit Staatsgeldern in der Forschung zu unterstützen. Zentrumsspitäler erhalten in ihren Fallpauschalen leider keine Beiträge für die Forschung. CVP-EVP-Fraktion setzt sich ein für Lösungen und wir leisten unseren Beitrag den St.Galler Finanzhaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen und versuchen Lösungen zu finden, die auch die Möglichkeit der Forschung beinhalten.

Dass grundsätzlich die Forschung wichtig für unsere Gesundheitsversorgung und Entwicklung ist, bestreitet niemand. Auch Private helfen finanziell mit, die Forschung an unseren Spitäler zu ermöglichen. Forschungsresultate aus Beobachtungen und Erfahrungen werden systematisch erfasst. Wirkung und Auswirkung werden ausgewertet. Positive Ergebnisse werden sinnvoll in den Alltag integriert und können Handlungsänderungen sein, die zur Verbesserung der Pflegetechniken, ärztliche Versorgung und Anwendung von Techniken sowie optimierten Abläufen führen. betreffen. Forschung am KSSG und im Ostschweiz Kinderspital muss auch in den . kommenden Jahren weiter möglich sein.

CVP-EVP und FDP sind für die offenere Beschreibung des Kriteriums und entsprechender Umsetzung. Wenn wir den gemeinwirtschaftlichen Leistungen bei den beiden Spitälern um den vorgeschlagenen Betrag kürzen, bleibt Spielraum für die Spitäler, die Gelder so einzusetzen, wie es für sie wichtig und richtig ist. Der Sparauftrag bleibt, die Flexibilität des Betriebes hilft mit, den wichtigen Aufgaben und auch der Forschung in den Spitäler nachzukommen. Die Spitäler können so entscheiden, wo sie Einsparungen machen können.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der CVP-EVP und der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir sind in einem Sparpaket und ob und wenn Personalmassnahmen getroffen werden müssen, dann gibt es in dieser Staatsverwaltung ungefähr 30 Ämter und 7 Departemente. Man hat für das Baudepartement mit einer sehr happigen Vorgabe gemacht. Ich erinnere mich, es ist der Rhythmus, es sind drei Jahre seit dem letzten und sechs Jahre seit dem vorletzten Mal, wo man aus der gleichen Ecke wieder einmal die Gelegenheit benutzt, um einen öffentlichen Vollangriff und Rundumschlag zu starten mit viel persönlicher Betroffenheit dabei. Noch in den internen Papieren der Fraktion vor zwei Tagen war das Hochbauamt dabei, das haben Sie raugenommen, ist ebenfalls seit 2005 gewachsen. Im Prinzip haben Sie die Begründung gegeben, dass sich das Baudepartement beim Sparpaket eigentlich nicht beteiligt habe, es steht sogar in Klammern beim internen Papier, dass ich verweigert hätte mitzuarbeiten. Zu diesem Punkt hat der Finanzchef heute Morgen klipp und klar ausgedrückt, wir haben die internen Verteilungen nach verschiedenen Kriterien und nicht nach Lustempfinden aufgeteilt und diesen Beitrag hat das Baudepartement auch gemacht mit vielen kleinen Beiträgen, weil wir nicht irgendeinen Haufen haben von dem wir Geld beziehen können. Die zweite Variante wäre, dass die Prozesse und die Abläufe in den fünf Ämtern nicht mehr den Anforderungen eines schlanken und effektiven Staates entsprechen. Wenn ich diese Vorgabe sehe, die Sie stellen, dann muss ich sagen, es geht Ihnen einmal mehr nach drei Jahren eigentlich nicht um die Sache, sondern um eine pädagogische Massnahme gegenüber dem Baudepartement.

Wenn ich heute Morgen im Radio den Fraktionschef der grössten Fraktion gehört habe, dass das Baudepartement 500 Mio. Franken habe, und die hätten nur 1,3 Mio. Franken beigetragen, so sehen Sie, ohne Begründung, ohne weitere Aussagen so bin ich mich an diese undifferenzierten Aussagen, wie den vorherigen Redeschwall gewohnt – es ist nichts dabei. Der Vorschlag von Dürr-Widnau, er hat von 380 Mio. Franken gesprochen, nicht im Detail im Sparpaket, aber von 120 Mio. Franken, habe ich nun 380 oder 500 Mio. (???Satz). Franken zur Verfügung. Sie haben gestern die Rechnung 2011 besprochen, wäre da zu sehen gewesen wie hoch der Umsatz des Baudepartementes ist. Und wie Sie auf 500 Mio. Franken kommen, ich habe mich krampfhaft bemüht es rauszufinden. Vielleicht habe ich noch alle Arbeitsvergaben dazugegeben, die wir der Wirtschaft gegeben haben. Wenn Sie die Projekte alle zusammengezählt haben und nicht mit uns zu tun haben, dann sind Sie um 1 Mrd. Franken zu kurz geraten, ich weiss es schlicht nicht.

Der zweite Punkt ist: Sie haben gestern den Geschäftsbericht verarbeitet. Das Baudepartement ist ein ganz spezifisches Querschnittdepartement, das überall in den Querschnitt in der Verwaltung mit einem Partner zusammenarbeiten muss. Die grossen Projekte sind aufgeführt, die überdepartementalen, es sind 99. Das Baudepartement hat bei 65 die Federführung und ist bei 17 noch dabei. Jedes übergreifende Geschäft braucht sehr viel Abmachungen, Gespräche, Verhandlungen, Augenscheine und wir sind in vielen Projekten dran: Standort Universität 2020, Deponieplanung ab 2018, dann irgendein Laufstall in Saxerriet, den wir ansehen müssen. Wir sind überall dran und 60 bis 80 Projekte mit Baurenovationen brauchen die genau gleiche Betreuung und das geht nicht ohne Personal. All die vielen Sachen, die man nicht glauben will und man nochmals über die Sache gehen muss.

Sie haben die Personalsteigerung 2005/2012 erwähnt. Es ist so, wir haben eine Personalsteigerung in dieser Zeit gemacht. Es gibt primär zwei konkrete Gründe dafür:

  1. Im Jahre 2004 haben Sie mir jede achte Stelle im Amt für Umwelt gestrichen. Auf Ihre Begehren zwei Jahre später, der Kanton St.Gallen war auf dem 26. Rang der belastenden Standorte, die Kataster, da waren wir auf dem letzten Rang. Sie haben gesagt das könne nicht sein, es sei von hohem wirtschaftlichem Interesse, die Grundeigentümer, die Investoren, die Banken wollen wissen, wie es mit den Belastungen ist. Sie haben sofort den Sonderkredit gesprochen, Personal gesprochen, wir haben das jetzt erledigt und nachträglich erledigen müssen. Die Stellen wurden dann ab 2005 wieder geschaffen auf Ihren Antrag.

  2. Sie haben das Energieförderprogramm ersatzlos gestrichen. Aus Ihrem Rat kam eine Initiative, wir hätten ein Energiekonzept zu erstellen und haben das Personal wieder entsprechend bewilligt. Es ist richtig, wir haben in der Zwischenzeit von Null auf 14 Stellen aufgebaut, aber die sind zum Teil refinanziert. Ab 2010 gibt es ja das nationale Gebäudeprogramm. Wir haben mit 500 bis 600 Gesuchen gerechnet, eingetroffen sind 2010 2'400 Gesuche. Dürr-Widnau, man könnte etwas effizienter arbeiten, da können diese zwei Leute auch 2'400 Gesuche bearbeiten?

Im Energiebereich läuft viel. Es sind engagierte Leute die ich habe, wir laufen wie die Hamster im Rad, aber ohne grosse Effizienz. Wir sind jetzt wieder langsam am hinteren Drittel der Kantone angelangt, indem was wir tun. Die Bevölkerung hat begriffen, sie sind zivilisiert, sie erwarten Aktionen und Reaktionen. Im Parlament ist das noch nicht so ganz angekommen. Wir haben ja schliesslich Strom, was soll das. Hier muss ich Ihnen sagen, wir haben diese Stellen jetzt wieder abgebaut. Wir haben sie ausgelagert, das wussten Sie aus dem Konzept, mit den Gemeinden, der SAK und der SN?? machen wir in dieser Energieagentur einen gewaltigen Zusatzaufwand. Wir gründen nicht alle Jahre eine Firma mit den ganzen Konsequenzen und dem Personal und wollen hier endlich eine Anlaufstelle. Wir wollen gemeinsam das Thema Energie angehen. Das machen wir und die Stellen gehen zurück. Sie haben schlicht übersehen oder können bzw. wollen es nicht wissen, wir hatten eine Departementsreform und in dieser Departementsreform haben Sie dem Baudepartement schon einige zusätzliche Aufgaben gegeben. Beim Amt für Raumentwicklung, wir haben es gehört, ist das Ganze Vermessungsamt vom Volkwirtschaftsdepartement zu uns gekommen, dafür hat die Abteilung Natur und Landschaftsschutz gewechselt. Wir haben drei Leute abgegeben, 15 Leute sind zusätzlich ins Departement gekommen. Dann haben wir Spezialisten, die auf Ihren Auftrag aufarbeiten müssen. Wir sind jetzt bereit und haben das gemacht. Dann kommt dazu, dass wir genau für 14 Mio. Franken bis Ende 2012 die Naturgefahrenkarten haben. Die machen wir nicht, um sie dann in den Gemeinden abzulegen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Gemeinden uns gebeten haben sie zu unterstützen. Das ist eine Stelle im Tiefbauamt, bei den Gewässern, Naturgefahren und eine im Amt für Raumentwicklung, weil die Gemeinden ihre Ortsplanung anpassen müssen. Reine Dienstleistung zu Gunst der Gemeinden, und wenn Sie die Zeitung heute lesen zum Gotthard, da haben wir sehr wohl Handlungsbedarf, dass wir aufgrund der Karten unsere Aufgabe wahrnehmen.

Wir sind im Raumkonzept Schweiz, wir haben fünf Agglomerationsprogramme als Ringkanton, drei interkantonal, zwei international und überall haben wir die Federführung. Wir haben für diese Aufgaben eineinhalb Stellen. Der Kanton Waadt hat ein Agglomerationsprogramm und hat zwei Stellen, die laufen alle am Anschlag. Wir haben es geschafft, rechtzeitig einzugeben, wir haben es geschafft, dass Bundesmittel kommen, damit wir diese Aufgabe «Siedlung und Verkehr» auch erfüllen können und wollen. Das soweit zum Amt für Raumentwicklung.

Das Amt für Umwelt und Energie (AFU): Da ist es tatsächlich so, wir haben es gehört, die ganze Energie, das ist ein gewaltiger zusätzlicher Aufwand, es ist ein Amt, das wir bearbeiten müssen. Blumer-Gossau, ich bin überrascht, sie loben die Einen und verteufeln die Andern und beim AFU, das war schon immer so, das ist das Amt, das für unsere Wirtschaft entscheidend ist. Dort werden diese Verfahren für Industrie und Gewerbe, die Bewilligung, die Ermöglichung von Arbeitsplätzen, geschaffen. Mittlerweile sind von 600 neu 800 Gesuche pro Jahr, die bei uns koordiniert werden müssen. Wir können erst entscheiden, wenn das letzte andere Amt aus irgendeinem Departement seinen Beitrag???. Wir treiben und geben Gas, wir vermitteln und verhandeln. Vor drei Wochen war ich bei der Aldi-Eröffnung, höchstes Lob von allen Seiten in welcher Rekordzeit diese komplexen Bewilligungen mit allen beteiligten Ämtern samt Strassenbau usw. rechtzeitig bewerkstelligt werden konnte. Dazu braucht es vier Voraussetzungen:

  1. Einen Investor, der weiss was er will;

  2. Die Gemeinden, die mitarbeiten, mitdenken und zusammenarbeiten und die Baugesuche nicht umpacken und weiterschicken;

  3. Die Planer, die rechtzeitig die Gespräche suchen, um mit unsern Leuten zusammen das Projekt zu entwickeln:

  4. Der Kanton, der je nach Komplexität zwischen 23 Amtsstellen, die irgendwo begrüsst werden müssen, das ist Bundesrecht. Wir lösen dies für den Kunden und alle diese Gesuche sind letztendlich bewilligt.

Zehn Prozent der Gesuche sind auf Anhieb vollständig und können bearbeitet werden. Wir helfen, wir unterstützen und es braucht Arbeit, Blumer-Gossau, ich bitte Sie das zur Kenntnis zu nehmen. Genau in diesem Bereich, den Sie so bestreiten, haben wir höchste Anerkennung und entsprechende Briefe von Firmen, denen wir sogar geholfen haben Geld zu sparen, indem man gemeinsam die Projekte optimiert und entwickelt haben.

Ein weiterer Punkt, Sie erinnern sich vielleicht, wir sind jetzt zuständig für die ganze Ostschweiz, wir haben 41 Stellen zusätzlich vom Thurgau und von Glarus, das sind 22 Kilometer Autobahn, der ganze Betrieb, den wir machen. Das heisst, wir haben über 600 Leute und die ganze Führung schlägt sich auch auf das Generalsekretariat. Beim letzten Sparpaket bei einer Querschnittsabklärung, das hatte Herr Bereuter noch erledigt, haben wir festgestellt, es benötigt 0,8 Stellenprozente für die 500 Stellenbearbeitung im Personaldienst , vergleichen Sie bitte mit Ihren Betrieben. Man wollte Sparpotenzial finden und hat uns getadelt, das war fahrlässig. Wir haben jetzt diese zusätzlichen Stellen und können diese Aufgabe auch richtig wahrnehmen. Das die Überlegungen. Wir haben wesentlich mehr Aufgaben bekommen. Wenn Sie schon den Personalanstieg rechnen, dann ist es interessant, ich habe mir das noch herausschreiben lassen für heute, die Personalkostenentwicklung ab Rechnung 2008 nach der Departementsreform, alle Departemente, Gerichte und Staatskanzlei und das Baudepartement ist auf dem siebten Rang. Nur auf dem siebten Rang trotz der Steigerung. Wir sind sehr sorgfältig mit all den Stellen umgegangen, das dürfte Sie interessieren. Es genügt nicht, wenn man nur die dreistelligen Millionenbeträge beachtet.

Was mich überrascht, sind die Gesuchsteller. Es ist eigentlich alle drei Jahre das Selbe. Es gibt eine Gruppe, die unzufrieden ist. Das akzeptiere ich. Zum Teil akzeptiert man schlicht Bundesrecht nicht oder man hat persönliche Anliegen oder wünscht allenfalls spezielle Behandlung, ich habe dafür verständnis.

Weniger Verständnis habe ich für die Tatsache, dass man sich geschlossen an irgendeinen Fall erinnert und dann gemeinsam sich in eine Euphorie steigert. Es sind 3'500 Gesuche, die abgewickelt werden können und müssen, aber auf den Umfragen ist es nicht so. Es gibt immer mal Fälle, die nicht gut laufen und Sie kennen mich seit dem Jahr 2000. Ich rufe immer wieder dazu auf, bringen Sie konkrete Fälle, bringen Sie die Personen, ich werde dem nachgehen. Ich unterstütze und stehe hinter meinem Personal, wenn Sie korrekt arbeiten und ich lasse sofort korrigieren, wenn sie es nicht tun. Wenn ich von Mitgliedern hier höre, man darf die allgemeinen Vorwürfe platzieren, da mache ich nichts. Ich kann nicht Leute tadeln, wenn ich nicht weiss für was. Wenn man sagt, wir können nichts sagen, weil nachher von diesen Leuten aus der Verwaltung Repressalien kommen. Stehen Sie hin, sagen Sie mir die Fälle, ich gehe dem nach, ich untersuche dann auch den Gesuchsteller und nicht nur diejenigen, die es bearbeiten und ich werde Ihnen Antwort geben, aber so pauschal geht das nicht. Ich bitte Sie, das im ganzen Rahmen und in der Komplexität zu sehen.

Wenn Sie jetzt diesen Radikalangriff auf das Baudepartement bezogen durchziehen, dann ist es für mich nicht das erste Mal. Ich bin mich gewohnt und ich werde es dann auch tun. Überlegen Sie sich nicht gruppenweise, sondern einzeln, ob Sie dann das ertragen, was Sie hier beschliessen. Wir machen praktisch keine Tätigkeiten, die die Gemeinden nicht spüren und von denen sie nicht betroffen sind. Wir haben sehr viele gute und enge Beziehungen und wir arbeiten gut zusammen. Da sind wir gezwungen, dass ich ganze Projekte ersatzlos streiche und nicht gearbeitet wird, das ist nicht möglich. Ich habe riesen Probleme, nebst den grossen Projekten, auch in der Gesetzgebung, dass wir heute wirklich am Anschlag sind und wochenendweise durcharbeiten. Es ist grausam was das Personal zum Teil für Kommentare und E-Mails einstecken muss, von Leuten die auch keine Ahnung haben. Seien Sie fair und korrekt und überlegen Sie sich, ob Sie das wirklich wollen. Letztes mal haben Sie in diesem Saal zwei Jahre später alles wieder bewilligt und ich musste einen Sozialplan machen. Der Letzte war nicht gegangen, als die Neuen bereits eingezogen waren (???Satz). Wie erkläre ich das meinen Mitarbeitern? Denken Sie an die Widersprüche in den Aufträgen.

Sie limitieren die Mittel und wollen die Leistungen steigern, so funktioniert das nicht in diesem Kanton. Ich bitte diese Gruppe, nicht dauernd Gas zu geben, sich zu unterstützen und dann einstimmig zuzustimmen. Kommen Sie mit konkreten Fällen, outen Sie sich, ich werde diesen Fällen nachgehen und ich tue das auch, wie ich das alle drei Jahre immer wieder sage. Aber es kann nicht sein, dass man an öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich, auch wenn es nicht zum Thema gehört, einen Rundumschlag und Äusserungen macht, die deplatziert sind. Da bitte ich Sie, die Sachlichkeit zu wahren. Wenn wir Personalmassnahmen treffen, dann aber überall und sicher nicht an einem einzigen Ort, wenn dies nicht gegeben ist. Wir haben Aufgaben zu vollziehen, die Handlungsspielräume werden voll ausgenützt, das wissen die Betroffenen ganz genau, sonst hätten wir nur noch Widerstand aus den Umweltverbänden, die auf Einhaltung der Gesetze zurecht beharren.

Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen, so geht das nicht. 2003 war schon die Losung, glauben Sie wirklich, dass Effizienzsteigerung durch Personalentzug zu Lösungen führen kann? Das kann es nicht sein.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bin doch froh, dass Zeit, die man hat um zu überlegen, zu besseren Vorschlägen führt. Wenn wir diesem Vorschlag nochmals Zeit geben würden, dann könnte man davon ausgehen, dass die SVP-Fraktion von den 10 Prozent, die sie in der Finanzkommission vorgeschlagen hat, heute reduziert auf zwei bis vier Prozent, dass sie im nächsten Vorschlag noch weniger fordern würde, weil sie sich mit dieser Problematik auseinandersetzen könnte und zu einem anderen Ergebnis kommen würde. Es ist so, dass Sie jetzt einen Antrag vorlegen, der selektiv ist. Sie nehmen das Finanzdepartement und die Regionalpolizei aus. Ich habe mich nochmals rückversichert beim zuständigen Regierungsrat, dass es 4'800 Vollzeitstellen sind, die in der engeren Zentralverwaltung beschäftigt sind. Wenn Sie nun davon ausgehen, dass davon das Finanzdepartement und auch die Regionalpolizei reduziert wird, dann sehen Sie, dass es sich dabei etwa um 3'500 Vollzeitstellen handeln wird, die davon betroffen sind, die Berechnungsgrundlage sind. Wenn Sie demgegenüber das Einsparpotenzial von 26 Mio. Franken nehmen, dann können Sie davon ausgehen, dass es mehr als 200 Stellen sind, die eingespart werden müssten. Sie haben auch die Argumentation vorhin gehört, dass man davon ausgeht, dass also ein Prozentbetrag von etwas sechs bis sieben Prozent von diesen 3'500 Vollzeitstellen, dass das anschliessend via Fluktuation gehen soll, vor allem Fluktuation. Ein Betrieb, der eine Fluktuation hat, der ist eigentlich erheblich unter Druck und eigentlich müssten hier Personalförderungsmassnahmen anstehen, damit man die guten Leute halten könnte. Sie können sich also vorstellen, dass mit dieser Prozentzahl, insbesondere vorerst einmal die Leute gehen werden angesichts des Druckes der weiter ansteigen wird, die qualitativ sehr hochstehende Arbeit leisten und auch in der Privatwirtschaft sehr grosse Chancen haben oder in die kantonale Verwaltung gewechselt sind, weil Sie dachten, dass es hier noch ein Beruf ist mit einer Identifikation. Das ist dann die Konsequenz dieser Massnahme, dass Sie hier einen Brain-Drain aus der kantonalen Verwaltung veranlassen werden. Nur mit Fluktuation können Sie das nicht leisten und wenn Sie die Fluktuation anschliessend betrachten, dann wird das ganz unterschiedlich sein in den verschiedenen Departementen und Ämtern. Sie müssen also beginnen, die Löcher, die entstanden sind, durch Fluktuation zu füllen, durch Personen aus andern Ämtern, weil Sie ja nicht dort alles abstreichen wollen. Sie sehen, Ihre Argumentation wäre beim genaueren Hinsehen, bei zwei Wochen mehr Zeit zur Überlegung, würde sich das entwickeln, dass Sie sehen würden, dass das kein richtiger Vorschlag ist. Wenn Sie Personal abbauen wollen, dann machen Sie es richtig, dann sagen endlich diese oder jenen Leistung wollen wir nicht mehr, dieses oder jenes Amt muss geschlossen werden. Wollen wir nicht, dann sagen Sie das in aller Konsequenz. Es ist wirklich so, wenn Sie auf diese Art beim Personal sparen wollen und hier Abstriche machen wollen und ich verstehe auch nicht, wenn Sie allenfalls einen solchen Antrag unterstützen würden. Es tangiert die Qualität der kantonalen Verwaltung, es wird die Qualität der Dienstleistungen auf die Unternehmen angewiesen sind, auf die unsere Bevölkerung angewiesen ist, es tangiert dies Dienstleistung mit dieser Massnahme. Sie machen einen irreparablen Schaden bei der kantonalen Verwaltung und bei der Zentralverwaltung. Sie tragen die Verantwortung. Am Montag hat es eine Kundgebung gegeben von Jungen und in der Berichterstattung konnten Sie lesen, dass es in der Verwaltung eine Gruppe 3V gebe, die Unterschriften sammelt und sich für oder hinter diese Sparmassnahmen stelle. Wir haben bis her noch nichts gehört, diese Gruppe heisst «Verwaltungsangestellte mit Vernunft und Verantwortung». Der Auslöser war ein Praktikant, der einige Monate hier am Kreisgericht gearbeitet hat. Zeigen Sie mir mal die Leute bei der kantonalen Verwaltung, die hinter diesen Sparmassnahmen stehen und bei sich abbauen wollen und noch bleiben wollen, wenn Sie über 200 Stellen abbauen. Das ist absolut unseriös. Bitte überlegen Sie, was Sie anrichten würden für die Dienstleistungen des Kantons St.Gallen, für die Seriosität des Kantons St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich halte diesen Antrag für wenig sinnvoll und möchte mich gerne dem Antrag der SPG-Fraktion anschliessen. Es ist nicht klug, wenn wir heute der Regierung die Gestaltungsfreiheit schon nehmen, Stellen, die man nach bestem Wissen und Gewissen braucht mindestens beantragen zu können in diesem Rat im Rahmen des Budgets und dann dort zu diskutieren und allenfalls zu verwerfen. Diese Gestaltungsfreiheit braucht die Regierung und es ist auch meines Erachtens kein guter Umgang, wenn man bereits von Anfang an sagt, ihr müsst nicht einmal beantragen, ihr müsst nicht einmal argumentieren. Ich nehme hier zum Beispiel die Stellen der Polizei: Man hat diese Aufstockung in diesem Rat beschlossen und hat schon zwei Mal einen Sicherheitsbericht beraten und ist zum Schluss gekommen, dass die Kantonspolizei (KAPO) unterdotiert ist und mehr Stellen brauch. Man hat nach einem bestimmten Plan gesagt, dass diese Stellen aufgestockt werden. Die Aufstockung wurde gestrichen.

Ich habe mir vom Sicherheits- und Justizdepartement die Zahlen geben lassen: In diesem Jahr werden bei der Kantonspolizei zehn Leute pensioniert, das sind relativ wenig für das grosse Korps und es gibt noch einige Abgänge. Im Durchschnitt braucht die KAPO als Beispiel rund 20 Stellen, um nur den Bestand zu halten. In diesem Jahr wird die Kantonspolizei zehn Schülerinnen und Schüler in die Polizeischule nach Amriswil schicken. Die Stadtpolizei St.Gallen, die einen Drittel des Korps hat, schickt zwölf. Da sieht man in etwa die Relation und das heisst, wenn wir das auf Jahre hinaus praktizieren und jetzt schon der Regierung sagen, sie dürfen überhaupt nichts beantragen, dann wird die Kantonspolizei früher oder später ausplatziert??ausbalanciert?. Das Gegenteil wird passieren von dem, was Sie im Sicherheitsbericht befürwortet haben. Die Sicherheit im Kanton St.Gallen ist unbestrittenermassen eine Aufgabe, die die öffentliche Hand erbringen sollte. Da ist man sich von links bis rechts einig, dass es eine ausgebildete, auf die Staatsverfassung vereidigte und verpflichtete Polizei braucht. Wenn wir im Kanton und in den Gemeinden noch weniger Polizeipräsenz haben, die sehr wichtig ist für das Aufrechterhalten der subjektiven Sicherheit, aber auch für die objektive Sicherheit in diesem Kanton, dürfen wir jetzt nicht hingehen und streichen, sondern wir müssen mindestens den zuständigen Regierungsrat und auch den andern, in anderen Fällen, die Möglichkeit geben, ihre Stellenanträge zu stellen, in diesem Rat darzulegen. Dann können wir das in Ruhe und seriös beurteilen und entweder verwerfen oder in diesem Falle hoffentlich nicht verwerfen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Diese neue Massnahme K53 wurde von der Finanzkommission mit 10:3 Stimmen beschlossen. Der Antrag der FDP-Fraktion wurde in der Finanzkommission nicht gestellt und ich bitte Sie deshalb, den unveränderten Antrag der Finanzkommission zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Q6 [neu] (Schrittweise Kürzung des Personalaufwands). beantragt im Namen der SVP-Fraktion eine neue Massnahme Q6 mit folgendem Wortlaut: «Schrittweise Kürzung des Personalaufwands» mit einer Entlastungswirkung von 13 Mio. Franken im Jahr 2013, 20 Mio. Franken im Jahr 2014 und 26 Mio. Franken im Jahr 2015 sowie folgender Beschreibung: «Der Personalaufwand der Departemente und der Staatskanzlei ist im Verhältnis des Personalzuwachses seit dem Jahr 2005 zu kürzen, wobei das Finanzdepartement aufgrund seiner bereits eingeleiteten Senkung des Personalaufwands ausgenommen werden soll und das Sicherheits- und Justizdepartement im Bereich der Regionalpolizei der Kantonspolizei.»

Die Massnahme Q6 gab ja schon einiges zu diskutieren, vorallem im Anschluss an die letzte Abstimmung von gestern Abend. Grundsätzlich könnte ich jetzt die ganze Thematik nochmals aufrollen über diese knapp entschiedene K-Massnahme. Es ist hier die genau gleiche Ausgangslage. Wir müssen alle Bereiche ansehen, wir müssen nicht nur bei den Peripherien jetzt Sparmassnahmen anwenden, sondern wirklich auch im Innern der Verwaltung und das läuft leider auch nicht ohne Personal. Wir wissen, es gibt Departemente, die haben schon in den Vorlagen, die wir in den letzten Tagen besprochen haben, einiges dazu beigetragen, das ist die Konsequenz, dass wir beispielsweise auch das Finanzdepartemen hier ausklammern. Im Weitern haben wir aus dem Sicherheits und Justizdepartement den Bereich der Regionalpolizei ausgeklammert. Unter Regionalpolizei verstehen wir vor allem den uniformierten Polizisten, der in diversen Postulatsberichten in vergangenen Jahren auch klar von unserem Parlament, explizit auch von der SVP-Fraktion gefordert wurde und das umgesetzt. Wir können nicht das, was wir fordern, jetzt wieder entsprechend streiche. Wir nehmen aber explizit diese Polizisten aus, die wir ja nie konkret beziffern konnten. Wir haben in diesen Berichten des öftern schon darüber diskutiert, wo wird bei der Polizei aufgestock und das haben wir von der ehemaligen Departementsvorsteherin immer klar die Antwort bekommen, wir können sagen «aufstocken», aber nicht wo, das sei Sache des entsprechenden Departementsvorstehers oder damals noch der Departementsvorsteherin. Wir müssen nicht die Polizisten, die wir mit Uniform oder auch in zivil draussen sehen einsparen, sondern in anderen Bereichen.

Die Prozentzahlen – damit nicht wieder der Vorwurf kommt, die seien willkürlich und «Hüftschüsse» –, auch die wurden ganz klar berechnet. Uns ist bewusst, in der Finanzkommission waren wir noch mit anderen Prozentzahlen, da kann uns eine Art Willkür vorgeworfen werden, aber das war hald eine Konsequenz der kurzen Vorbereitung. Wir haben aber die Zeit genutzt, haben das jetzt seriös und sauber ausgerechnet und können zum Beispiel auch sagen, dass die Kürzung für das Jahr 2013 lediglich mit dem Stufenanstieg erledigt wäre. Somit wäre das bereits dort eingespart. Im Weitern, wenn wir das ansehen bis ins Jahr 2015, müssen wir auch klar sagen, es handelt sich hier um einen Personalbestand, der plus/minus mit natürlicher Fluktuation geregelt werden kann. Aus diesem Grund sind diese Prozentzahlen in keiner Art und Weise willkürlich. Sie sind fundiert recherchiert und klar auch aus unserer Überzeugung möglich, um in diesem Bereich, auch wenn er weht tut, auch wenn wir es nicht gern machen, aber wir müssen das Thema beim Namen nennen und müssen konkrete Massnahmen bringen. Das machen wir hier mit dieser Massnahme Q6 «Schrittweise Kürzung des Personalaufwands».

Ich spreche vor allem die bürgerlichen Fraktionen an, ich bitte Sie sehr, diesen Antrag zu unterstützen, vor allem auch im Wissen von der gestrigen Abstimmung, bei dieser ja diese Q6 Massnahme ebenfalls schon zur Thematik geworden ist, die ist jetzt aber ausgeweitet auf die ganze Verwaltung und nicht mehr fokussiert auf das Baudepartement.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Die Massnahme Q6 als mögliche Massnahme wurde in ähnlicher Form in der Finanzkommission diskutiert, aber es wurde kein Antrag gestellt. Ich kann Ihnen deshalb die Haltung der Finanzkommission nicht bekanntgeben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Der Antrag Surber-St.Gallen ist abzulehnen.

In der Finanzkommission hat die Regierung die Meinung vertreten, dass diese Massnahme für sie verantwortbar ist, deshalb hat die Finanzkommission dieser Massnahme mit 9:3 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag Surber-St.Gallen ist abzulehnen.

Ich möchte diesen Streichungsantrag der SPG-Fraktion unterstützen und Sie bitten, diese Massnahme nicht zu vollziehen. Das Personal muss genügend Federn lassen mit diesem Sparpaket und die Ferientage, das ist ein langes Versprechen, das gemacht wurde, und wenn sie das noch selber erarbeiten müssen, steht das im Widerspruch zur Vorlage des Personalgesetzes.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
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Kommissionspräsident: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Auch bei dieser finaziell wesentlichen Massnahme hat die Finanzkommission dieser mit 9:3 Stimmen zugestimmt und ich bitte Sie den Streichungsantrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
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Q3 (Verzicht auf die Teuerungsanpassung). beantragt im Namen der SPG-Fraktion, die Massnahme Q3 zu streichen.

Gemäss den Plänen von Regierung und Finanzkommission ist über die drei Jahre 2013 bis 2015 sowohl auf die Teuerungsanpassung wie auch auf Reallohnerhöhungen zu verzichten, unabhängig der Lohnentwicklung in der Wirtschaft und der Teuerung. Somit werden die Löhne über drei Jahre hinweg real gekürzt. In der Finanzkommission wurde uns gesagt, dass das mit den Personalverbänden so abgesprochen ist. Ja sie wurden darüber informiert und haben den Entscheid zur Kenntnis genommen. Das war keine Verhandlung, die Verbände wurden vor Tatsachen gestellt.

Das Personal trägt einmal mehr einen sehr grossen Teil dieses Sparpaketes. Das einzige, was nicht gemacht wird ist die nominale Kürzung der Löhne. Die Massnahme Q3 führt aber zu einer klaren Reallohneinbusse, natürlich abhängig von der Teuerung.

Es geht aber nicht nur um den Lohn, es geht auch um die dauernd zunehmenden Belastungen am Arbeitsplatz. Die Erhöhung der Anzahl Ferientage der neu eingeführte Vatertag werden durch das bestehende Personal aufgefangen. Das entspricht Arbeit für etwa 60 Vollzeitstellen. Die ausgewiesenen zusätzlichen 23 Stellen, werden gemäss Finanzkommission ebenfalls gestrichen — der Druck steigt weiter. Und dieses Parlament überträgt dem Staat immer wieder neue Aufgaben ohne zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

In Zusammenhang mit all den Zusatzbelastungen wirkt der Verzicht auf Teuerungs- und Reallohnerhöhungen umso stärker. Der Kanton St.Gallen hat als Arbeitgeber schon heute nicht das beste Image. So hat er vielfach Mühe, geeignetes Personal zu finden, vor allem in diversen Fachfunktionen. Mit der Umsetzung der dieser Massnahme nimmt die Attraktivität des Kantons weiter ab, was sich auch negativ auf die Leistungserbringung des Staates insgesamt auswirken wird.

Ich bitte Sie aus den genannten Gründen auf die Massnahme Q3 zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Götte-Tübach, ich hoffe, dass Sie nie schwer krank werden, dann helfen Ihnen nämlich keine uniformierten Polizisten. Gesundheit ist bei allen Umfragen das höchste Gut der Bevölkerung. Ich habe nichts gegen die Polizisten, ich möchte auch nicht verschiedene Berufsgruppen gegeneinander ausspielen. Vielleicht betrifft diese Massnahme nicht das Personal, das bei den Patienten arbeitet, aber diese Personal ist auf gute Dienstleistungen aus dem Gesundheitsdepartement angewiesen.

Mächler-Zuzwil, ich werde die Vermutung nicht los, dass die Wirtschaft dringend gutes Personal braucht. Man kann die Bedingungen der Staatsangestellten dermassen verschlechtern, dass sie in die Privatwirtschaft abziehen. Wann wird es uns endlich bewusst, wie wichtig gutes Personal für einen Betrieb ist, auch für den Kanton.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
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beantragt die Massnahme Q6 (neu) abzuändern, indem die Entlastungswirkung in den Jahren 2013 bis 2015 auf 13 Mio. Franken beschränkt und die Massnahme auf alle Departemente angewendet wird.

Ich spreche klar nicht im Namen der CVP-EVP-Fraktion, ich spreche in meinem Namen.

Wir sind jetzt den zweiten Tad daran ein Sparpaket zu schnüren, auch im Hinblick auf die Abwendung einer möglichen Steuererhöhung für das Jahr 2013. Mir ist es ein grosses Anliegen, dass es uns heute gelingt, wirklich den Boden zu erreichen, den Boden zu sehen und zu akzeptieren. In diesem Sinne, und das hat die CVP-Fraktion beim Eintreten schon gesagt, wollen wir kein drittes Sparpaket schnüren. Es geht jetzt wirklich darum, mit zusätzlichen Massnahmen abzuschätzen, zu prüfen und sich allenfalls zu finden, wo noch etwas zu holen ist. Ich habe grundsätzlich für den Antrag Q6 eine gewisse Symapthie, für mich geht er aber eine Stufe zu weit. Ich würde deshalb die Massnahme Q6 bei 13 Mio. Franken belassen und es wird auch das Sicherheits- und Justizdepartement nicht von diesen Massnahmen ausgeschlossen. Wir haben auch in ander Departementen Postulatsberichte gehabt in der Vergangenheit, wo wir gesehen haben, dass da oder dort Handlungsbedarf vorhanden ist und wir dürfen nicht einfach nur aufgrund des Postulatsberichtes «Innere Sicherheit» jedes mal beim Personalbereich jetzt dieses Departement davon ausnehmen. Wir haben auch schon bei früheren Sessionen gesehen, dass der Polizeibestand gut aufgewachsen ist in den letzten Jahren. Wir haben da einiges gemacht, aber wir dürfen hier die Polizei nicht auslassen.

Unterstützen Sie meine Massnahme Q6, das können wir über das Aussetzen des Stufenanstieges lösen über die nächsten drei Jahre, ohne dass wir da kündigen müssen und haben trotzdem einen beträchtlichen Anteil Sparmassnahmen ergriffen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
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Kommissionspräsident:

Diese Massnahme Q7 wurde in ähnlicher Form in der Finanzkommission diskutiert, aber es wurde kein Antrag gestellt. Ich kann diese Meinung der Finanzkommission hier ebenfalls nicht bekannt geben.

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(im Namen der SPG-Fraktion und in Ergänzung zu Hasler-St.Gallen): Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Die SPG-Fraktion wundert sich sehr über diesen Vorschlag. Die Suchberatung ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kanton, Gemeinden und dem Umfeld. Das Gesundheitsdepartement schreibt im «KAAP 2010-2014. Kantonaler Alkohol-Aktionsplan» vom Mai 2010) zur aktuellen Situation und zu den Massnahmen im Kanton St.Gallen: «Mit einem Durchschnittskonsum von 8.7 Litern reinen Alkohols pro Kopf der Bevölkerung im Jahr 2008 ist die Schweiz im internationalen Vergleich ein Hochkonsumland.» (...) «20 Prozent (dagegen) trinken in einem Umfang, der als gesundheitsschädigend zu bezeichnen ist.»

Im «Drogenkonzept 91. Bekämpfung des Drogenproblems und Massnahmen der Drogenhilfe - Eine Zusammenfassung» steht: «Der Bund verfolgt die Richtung einer kohärenten Suchtpolitik, und die Aufgaben liegen im Bereich der Kantone. Mit dem Betäubungsmittelgesetz sind die Kantone verpflichtet, die Aufklärung und die Beratung über die Drogen zu fördern.» Im KAAP 2010-2014 führt die Regierung unter dem Titel «Ressourcen» aus: «Die Finanzierung der alkoholpolitischen Massnahmen erfolgt in erster Linie durch den Kanton, einerseits durch eigene personelle und finanzielle Ressourcen, andererseits aus Mitteln des Alkoholzehntels.» Auch im Gesetz über die Spitalverbunde werden die Aufgaben wie folgt umschrieben (Art. 4): «Die Regierung konkretisiert die Aufgaben des Spitalverbundes im Leistungsauftrag.» Der Kantonsrat genehmigt diesen. (Art. 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Spitalverbunde, der die Genehmigung des Leistungsauftrags durch den Kantonsrat vorsah, wurde durch Art. 27 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung [in Vollzug ab 1. Januar 2012] aufgehoben.)

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass im Kanton St.Gallen bei den präventiven Leistungen im Suchtbereich und bei der Prävention und Gesundheitsförderung sowie bei der Früherkennung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen sinnvolle und qualitativ hochstehende Präventionsarbeit geleistet wird. Die Frage, ob dieses Angebot auch in qualitativer Hinsicht ausreichend ist, ist letztlich eine Frage des gesellschaftlichen und des politischen Willens. Ist dieser politische Wille vorhanden? Die SPG-Fraktion fragt sich nämlich, wo denn der Spareffekt ist, wenn in der Region Linthgebiet 605'000 Franken an die Gemeinden delegiert werden. Das ist doch nur eine Umlagerung, die sogar Kosten zur Folge hat. Die regionalen Beratungszentren Rapperswil-Jona und Uznach bieten, gestützt auf die Leistungsvereinbarungen mit dem Gesundheitsdepartement, eine hochprofessionelle und menschlich hervorragende Suchtberatung für die Betroffenen der Region an. Der Kanton hat diese Leistungen bis anhin mit den regionalen Zentren vereinbart, mitgetragen, koordiniert, fachlich unterstützt und kontrolliert. Eine vollumfängliche Umlagerung auf die Gemeinden gefährdet die Aufbauarbeit. Die SPG-Fraktion kann diese Sparmassnahme nicht akzeptieren, denn die Folgekosten von rückfälligen, süchtigenMenschen werden die Gemeinden teuer zu stehen kommen. Dies ist kein Misstrauensvotum gegenüber den Gemeinden, aber die SPG-Fraktion ist überzeugt, dass eine zeitgemässe und kohärente Suchtpolitik weiterhin einer der Gemeindeebene übergeordneten kantonalen Strategie bedarf. Ein Leistungsabbau wäre gemäss Auskunft von regionalen Beratungszentren ein Desaster. Ein altes Sprichwort lehrt uns, dass man das, was sich bewährt, nicht ohne Grund zerpflücken soll. Die Aufgaben im Suchtbereich sind breiter geworden, denn neben Drogen und Alkohol stehen auch Schokolade, Sex, Spielverhalten, Internet, Fernsehen usw. hinter menschlichen Schicksalsschlägen.

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7.6.2012Wortmeldung

Gestern hat Hasler-St.Gallen mir eine Rüge erteilt, weil ich ihm meinen Antrag nicht vorgängig unterbreitet habe. Ich möchte zu Handen des Protokolls erwähnen, dass er mir seinen Antrag auch nicht vorgängig unterbreitet hat.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
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Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Die jetzige Finanzierung der Beratungsstellen durch den Kanton hat sich bewährt und garantiert Qualität und Professionalität. Eben erst haben wir das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (abgekürzt KES) regionalisiert und den Gemeinden weggenommen. Dies aufgrund der Annahme, dass eine regionale Lösung besser und professioneller sei. Hier nun geschieht das Gegenteil. Das ist nicht konsequent und macht keinen Sinn. Dieses Vorgehen ist keine Sparmassnahme, sondern lediglich eine Umverteilung an die Gemeinden. Damit gerät das bestehende, gute Angebot ins Wanken, denn auch Gemeinden müssen sparen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
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Auch ich bin über den Antrag der Finanzkommisison nicht glücklich. Er wurde aber, wie Tinner-Wartau festgehalten hat, von der VSGP als Beitrag eingebracht. Aus Sicht der Aufgabenteilung ist das korrekt. Es wird aber dann schwierig, wenn das Gesundheitsdepartement den Gemeinden sagen sollte, wie sie die Sache aufzuziehen haben, gemäss dem Motto: «Wer zahlt, befiehlt». Die Gründe dafür haben meine Vorredner bereits angeführt. Insbesondere Kündig-Rapperswil-Jona hat darauf hingewiesen, dass die Qualität Einbussen erleiden könnte. Das befürchte ich auch. Ich befürchte es aber nicht, weil die Gemeinden oder die Stadt St.Gallen einfach nichts mehr machen wollen, denn diese Aufgabe ist sehr wichtig. Doch alle Gemeinden werden vom Kanton weniger Geld erhalten, bei der Stadt St.Gallen macht das eine halbe Million Franken aus. Als Direktor des städtischen Sozialamtes muss ich sagen, dass wir den Betrag bei der Stiftung Suchthilfe nicht so einfach ersetzen können. Wir müssen auch noch mit andern Sparmassnahmen fertig werden. Deshalb wird es eine Kürzung geben und in der Folge auch eine Qualitätseinbusse. Das ist es, was ich befürchte. Ich gehe davon aus, dass der Antrag der SPG-Fraktion abgelehnt wird. Ich bin der klaren Meinung, dass die Gemeinden diese Aufgaben dann aber sehr koordiniert wahrnehmen müssen und nicht vernachlässigen dürfen. Wie Hasler-St.Gallen erwähnt hat, gibt es auch neue Probleme im Suchtbereich. Davon kann ich ein Lied singen. Mit Blick auf das, was im öffentlichen Raum abläuft und mit Blick auf die überforderten Eltern wurde im Stadtparlament gesagt, dass die Stadt St.Gallen ein Alkoholkonzept brauche.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dass die Gemeinden ihre Aufgabe wahrnehmen, ist eine Selbstverständlichkeit. Dass jedoch Gemeindepräsidenten sich für eine Aufgabe aussprechen, als wäre es eine auf die Gemeinde bezogene Aufgabe, erstaunt mich sehr. Das Problem macht nämlich nicht an den Gemeindegrenzen halt. In der Presse wird immer wieder berichtet, dass sich selbst in ländlichen Regionen minderjährige Mädchen für Sex bezahlen lassen, um an «Stoff» heranzukommen. Dass harte Drogen wie Heroin und Kokain auch bei Minderjährigen ein Comeback erleben und dass viele Besucher nicht an Hockey-Spiele kommen, um ihrem Team zuzujubeln, sondern um nach der Party einem Polizisten den Kiefer auszurenken, das sind Sachen, die über die Gemeindeaufgaben hinausgehen und vom Kanton auch wegen der Qualität mitzutragen sind.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Die Finanzkommission hat dem Antrag, die Staatsbeiträge an die Suchtberatungsstellen zu streichen, mit 9:3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Unternehmer im Baugewerbe und als Präsident des Baumeisterverbandes offen.

Ich habe mich bereits in der Finankommission gegen diesen Antrag ausgesprochen. Es wird immer wieder vergessen, dass sich in den Dörfern der öffentliche Verkehr auf den Strassen abwickelt. Ich stelle fest, dass im Linthgebiet die Umfahrungsstrasse A53 in Betrieb genommen worden ist, aber dass man in Schmerikon mit der Realisierung der flankierenden Massnahmen selbst zehn Jahre nach Inbetriebnahme der Strasse immer noch nicht fertig ist. Hier gibt es einen grossen Bedarf und ich würde mich nicht daran stören, wenn die Mittel des Strassenfonds vermehrt auch für Radwege und Fussgängerverbindungen eingesetzt würden. Die Situation am Gotthard hat ja wieder gezeigt, dass, wenn die Bahnstrecke blockiert ist, einfach mehr Verkehr auf die Strasse kommt. Ohne Strassen wird es auch in Zukunft nicht gehen. Wir haben eine klar zweckgebundene Finanzierung erreicht. Wir müssen keine Steuergelder in den Strassenfonds nachschiessen, um die Strassenprogramme realisieren zu können. In der Finanzkommission habe ich die Antwort erhalten, dass Einnahmen im Strassenfonds beispielsweise aus der Schilderversteigerung stammen. Diese machen etwa 1 Mio. Franken aus. Ich bin der Ansicht, dass das, was nicht über Strassenabgaben eingenommen wird, in die allgemeine Staatskasse gelangen soll. Die 6 Mio. Franken erscheinen mir aber ein bisschen aus der Luft gegriffen, vielleicht gäbe es einen reduzierten Betrag.

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Wenn ich Regierungsrat Fässler zugehört habe, wäre es ansich richtig, wenn die Finanzkommission ihren Antrag zurückziehen würde und auf die Ziff. 6 verzichtet. Dann würde unser Antrag sowieso obsolet und es wäre so, wie es Regierungsrat Fässler gesagt hat.

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Kommissionspräsident: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Finanzkommission hat der Massnahme mit 9:4 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

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7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Streichungsabträge sind abzulehnen.

Dieser Prüfungsauftrag ist aufgrund der Massnahme K52 entstanden, wo die Regierung selber einen Vorschlag macht, eine engere Kooperation der Spitalverbunde 3 und 4 zu prüfen, deshalb hat die Finanzkommission dieses Anliegen aufgenommen und schlägt Ihnen bei 9:3 Stimmen bei 1 Enthaltung vor, diesen Prüfungsauftrag zu erteilen. Ich bitte Sie deshalb, die Streichungsanträge nicht zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Bezüglich dieser Gebührenerhöhung gibt es schon noch einige Überlegungen. Bekanntermassen steigen die Studierendenzahlen an der Universität und den Fachhochschulen ständig an; dies nicht zuletzt wegen der Bolognareform. Es ist auch bekannt, dass Studierende von überall her mit einem Fachhochschulabschluss an die Universität kommen, denn St.Gallen hat einen hervorragenden Ruf für einen Master-Abschluss. Die Mitglieder des Kantonsrates sollten doch noch wissen, dass wir vor drei oder vier Jahren mehr als 80 Mio. Franken in den Ausbau der Universität investiert haben, weil die Studierendenzahlen stetig ansteigen. Mein Sohn ist ebenfalls Student an der Universität St.Gallen, und er kennt deutsche Mitstudenten, die ganz klar sagen, dass sie in St.Gallen studieren, weil hier die Gebühren im Vergleich zu Deutschland viel tiefer sind. Eine hohe Erwartung an eine bekannte und renommierte Universität darf auch etwas kosten. Vorhin wurde die Harvard University genannt; hier herrscht eine ganz andere Dimension bezüglich Gebühren. Meines Erachtens ist diese Gebührenerhöhung durchaus im Bereich des Möglichen.

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Zu Bucher-St.Margrethen: Je nach Zeitungsbericht waren am Montag zwischen 300 und 400 Personen da, vor allem aus dem Kreise der JungsozialistInnen, die den Anlass organisiert haben. Im Kanton gibt es aber rund 15'000 Studierende. Ich habe sowohl mit der offiziellen Vertretung der Studentenschaft der Universität St.Gallen als auch mit Vertretern der Studentenschaft der HSR gesprochen. Die vorliegende Petition ist klar und deutlich formuliert, aber sie spiegelt nicht die Meinung aller Studierenden wieder. Wenn man nämlich mit den Personen spricht, stellt man eine sehr differenzierte Meinungsbildung fest. Ich denke, dass es bei unseren Studierenden eine Vielfalt gibt. Einfach alle in einen Topf zu werfen und zu sagen, alle seien gegen eine Gebührenerhöhung, ist verkürzt und stark vereinfacht.

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Ich habe grosses Verständnis für diesen Streichungsantrag. Wir werden im Bereich Alterbetreuung in ein gewaltiges Delta laufen. Da spreche ich in unser aller Interesse. Die meisten von uns werden, wenn man die demografische Entwicklung betrachtet, nach Gottes unerforschlichem Ratsschluss ein hohes Alter erreichen und werden dann sehr froh sein, wenn wir eine Betreuung haben. Wenn ich heute durch die 20 Alters- und Pflegeheime der Stadt St.Gallen laufe, das habe ich anfangs Jahr getan, blicke ich auf eine sehr gute Betreuung zurück und Sie alle, die vielleicht Eltern oder Grosseltern im Altersheim oder Pflegeheim haben oder von der Spitex oder Pro Senectute betreut werden, sehr empfindlich darauf achten, wie diese Betreuung sein wird. Sie werden sehr empfindlich drauf achten, dass Ihre Mutter oder Ihr Vater gut betreut werden, und dass diese Leute auch Zeit haben. «Gouverner, c'est prévoir», wir tuen gut daran, hier diesen Bereich im Auge zu behalten. In der Stadt St.Gallen werden wir nächsten Dienstag, sofern uns das Kinderfest nicht von allen Pflichten befreit, über ein Projekt befinden, das heisst «Zeitvorsorge», da wollen wir ältere Leute gewinnen, um über Zeitboni zu Gunsten von hochbetagten im Bereich Hilfe zu Hause oder auch im Altersheim zu arbeiten. Wir werden alles daran setzen, dass wir freiwilligen Arbeit in diesem Bereich fördern können. Wir werden das tun müssen, denn die Demografie zeigt uns, dass die Zahl der Alten und auch die Zahl der Hilfsbedürftigen in diesem Bereich zunehmen wird. Ich glaube, es ist richtig, dass wir hier alles daran setzen, zu fördern, sei es durch den Nachzug von Berufsleuten oder sei es durch Förderung von freiwilligen Arbeit oder um etwas Werbung zu machen für gewisse Projekte, die in diesem Bereich die Sicherstellung der Betreuung im Alter zum Ziel haben. Ich bitte Sie, vielleicht hier den Titel, den das Tagblatt heute hat «Kantonsparlament bleibt in der Spardebatte auf Kurs» etwas zu relativieren, es ist ein kleiner Betrag, aber es ist wichtig für die Zukunft.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Ich verweise an dieser Stelle noch auf die mehr als 300 Briefe, die den Mitgliedern des Kantonsrates zugestellt worden sind, und bitte, die Anträge der Studentenschaft zu Herzen zu nehmen. Die Finanzkommission hat der Massnahme deutlich mit 11:2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

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7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission hat dieser Massnahme mit 8:3 zugestimmt und ich bitte Sie deshalb im Namen der Finanzkommission den Antrag abzulehnen.

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7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Zu den Fachhochschulen: Hier ist es so, dass eine relativ kleine, im Verhältnis zu den bestehenden Gebühren aber nicht zu unterschätzende Anpassung vorgenommen wird. Wir müssen berücksichtigen, dass wir mit dieser Anpassung, im Vergleich zu den Nachbarkantonen, bei den teuersten Studiengebühren mit dabei sind. Ich halte jedoch ausdrücklich fest, dass die Regierung in Absprache mit den Fachhochschulen zur Überzeugung gelangt ist, dass diese Erhöhung akzeptabel sei. Beide sind sich aber auch bewusst, dass weitere Gebührenerhöhungen Einfluss auf die Interessenten und Studierenden nehmen werden, welche Fachhochschule sie denn wählen. Der Spielraum ist ausgeschöpft.

Zur Universität St.Gallen: Hier ist die Situation sehr viel komplexer. Seitens der Studentenschaft gab es verschiedentlich Aktivitäten in letzter Zeit. Zur Klärung möchte ich hier anfügen, dass es eine organisierte Studentenschaft gibt, die einen Vorstand hat. Mit diesem Vorstand habe ich Gespräche geführt, und nach dem Ausräumen gewisser Missverständnisse ist dort weitgehend Einverständnis oder eine gewisse Akzeptanz für die Erhöhung der Studiengebühren feststellbar. Die Studentenschaft ging zuerst von anderen Voraussetzungen aus; sie war der Meinung, dass diese Massnahme sofort umgesetzt und damit auch die sich bereits im Studium befindenen Studenten betreffen werde. Dem ist aber nicht so. Diese Massnahme wird erst für die neuen Studenten greifen. Das hat die Situation schon sehr beruhigt. Des Weiteren wurde gesagt, dass Doktorierende, Assistenten, aber auch Studenten - z.B. das International Students’ Committee (abgekürzt ISC) -, welche sich für die Interessen der Universität einsetzen, nicht wegen der längeren Studienzeit durch höhere Gebühren bestraft werden sollen. Auch diese Befürchtung konnte aus der Welt geschaffen werden. Studenten, die sich für die Interessen der Universität einsetzen, werden bestimmt nicht unter die Klausel der Langzeitstudierenden fallen. Diese Einwände des Vorstandes konnten also beseitigt werden.

Doch ist es nun so, dass sich die Studentenschaft getrennt hat. Es ist eine gewisse Eigendynamik vor allem seitens der ausländischen Studierenden entstanden, die mit dieser Gebührenerhöhung nicht einverstanden sind und sie nicht mittragen wollen. Es ist aber festzuhalten, dass die Erhöhung dem Prinzip der ungedeckten Restkosten folgt. Deshalb gibt es sowohl höhere Gebühren für ausländische und Langzeitstudierende als, wegen des Verursacherprinzips, auch auf der Masterstufe. Es wurde vorhin in der Diskussion erwähnt, dass die Masterstufe höher belastet werden soll. Dies ist eine Feststellung, die wir explizit bei der Universität St.Gallen, aber auch bei gewissen anderen Universitäten in der Schweiz, machen. Aufgrund der Bolognareform wird das im Ausland noch nicht so deutlich festgestellt. Hier erleben wir jedoch einen massiven Zulauf zu den Masterprogrammen. Es gibt sehr viele Studenten auf der Masterstufe, sodass das Qualitätslabel «HSG» nicht mehr gewährleistet werden kann. Wenn jemand von Beginn weg an der Universität St.Gallen studiert, einen Bachelor erwirbt und anschliessend auch hier die Masterstufe durchläuft, dann ist nach unserer Überzeugung die hohe Qualität der Studiengänge noch immer gewährleistet. Im Moment ist das aber wegen des Überflusses an Masterstudenten nicht der Fall. Deshalb soll bei diesen gezielt eine Erhöhung der Studiengebühren erfolgen.

Eine weitere wichtige Information: Aufgrund des Sparpakets I können wir heute bereits feststellen, dass das Wachstum der Studierendenzahl etwas gebremst worden ist. Natürlich kennen wir die genauen Gründe dafür noch nicht. Das ungebremste Wachstum in den Griff zu bekommen, ist aber mit ein Ziel der Studiengebührenerhöhung. Darüber hat dieser Rat auch schon diskutiert. Wir möchten, mit Blick auf den Vorsteher des Baudepartementes, die weitere Planung, vor allem der Infrastruktur, geordnet angehen können. Es gibt nicht unbegrenzte Möglichkeiten für einen Gebäudeausbau im Umfeld des bestehenden Universitäts-Campus. Deshalb ist es das Bestreben der Regierung, eine Plafonierung herbeizuführen. Ich bin überzeugt, dass dies auch im Interesse der Stadt St.Gallen ist, denn die Bedürfnisse nach mehr Wohn- und Büroraum der Universität oder der zunehmende Verkehr belastet auch die städtische Infrastruktur. Bis alles greift, braucht es ein gutes Zusammenspiel. Gestern und auch heute wurden Fragen zu den Härtefällen aufgeworfen. Für solche werden wir in den nächsten Monaten ein Gesamtkonzept für Studienbeihilfen erarbeiten. Es ist das Bestreben der Regierung, dass die soziale Durchmischung nach wie vor gepflegt wird. Es ist bereits jetzt schon so, dass die Studierenden Studiendarlehen beantragen können, die wir mit bestehenden, allenfalls auch neuen Instrumenten gewähren. Wir wollen keine Eliteuniversität fördern.

Zu Bucher-St.Margrethen: Für die Gewährleistung, dass in absehbarer Zeit nicht weitere Gebührenerhöhungen erfolgen, gibt es verschiedene Punkte. Es mag sein, dass das externe Gutachten des Beratungsunternehmens «pom+» festgehalten hat, dass Studiengebühren von Fr. 15'000.– jährlich möglich wären. Doch dieser Betrag ist zu relativieren. Er ist bei Schweizer Universitäten nicht ohne Probleme und Konsequenzen zu realisieren. Die namhafteste Konsequenz ist diejenige der Kürzung der Beiträge der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (abgekürzt IUV) für Studierendenflüsse. Die IUV-Kommission wird diese Beiträge irgendwann kürzen, d.h. dass es dann einfach weniger Ausgleichsbeiträge von den andern Kantonen geben wird. Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller hält in seinem Gutachten fest, dass weitere Erhöhungen der Studiengebühren irgendwann mit den IUV-Beiträgen kollidieren werden. Deshalb können diese Gebühren nicht nach Lust und Laune weiter erhöht werden. Das ist ein Aspekt. Auf einen anderen wurde auch schon verschiedentlich hingewiesen, nämlich der des internationalen Umfelds. Es ist absehbar, dass wir irgendwann ein Problem mit den bilateralen Verträgen bekämen.

Ich glaube, die aufgeworfenen Fragen weitgehend beantwortet zu haben und betone nochmals, dass die Schulleitungen und Rektorate von Universität und Fachhochschulen mit diesen Massnahmen einverstanden sind. Ich nehme hier aber vorweg, dass die Regierung den noch folgenden Antrag, die Studiengebühren für die nächsten drei Jahre zu plafonieren, unterstützen wird. Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass der Betrieb an diesen Ausbildungsstätten geordnet weiter geführt werden kann.

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Kommissionspräsident: Ich verweise an dieser Stelle auf den Brief des Verbandes für Berufsschullehrer, der diese Massnahme ebenfalls kritisiert.

Die Finanzkommission ist mit 11:3 Stimmen auf diese Massnahme eingetreten. Ich bitte Sie, den Streichungsantrag abzulehnen und auch den Korrekturantrag, der so nicht gestellt wurde.

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7.6.2012Wortmeldung

Ü5 (Baudepartement Verschiebung Beiträge Gewässerverbauungen / Verschiebung Staatsbeiträge an Gemeinden und Abwasserverbände / Reduktion Forschungsbeiträge Bereich Energie / Verschiebung Aufträge an Dritte Bereich Bodenkarte). beantragt im Namen der SPG-Fraktion, die Massnahme Ü5 zu streichen.

Die Schweiz und auch der Kanton St.Gallen wird immer wieder heimgesucht von grossen Unwettern. Vereinzelt gab es in den letzten Jahren Verletzte oder sogar Tote. Häufig sind materielle Schäden in Folgeschäden zweistellige, teilweise sogar dreistellige Millionenbeträge. Dies auch als Folge unserer Siedlungspolitik mit welcher Bauten in Zonen erstellt werden in welchen unser Vorfahren nie gebaut hätten.

Mit Gewässerverbauungen kann die Gefahr massiv reduziert werden, im Ereignisfall können so Schäden und finanzielle Folgen verhindert oder abgeschwächt werden. Mit dieser Massnahme werden Projekte in diesem wichtigen Bereich verschoben, was sich je nach Wetter fatal auswirken kann. Richtige Massnahmen beim Gewässerschutz zu verzögern ist eine Form von russischem Roulette, die Wahrscheinlichkeit dass es gutgeht ist zwar gross, im Ereignisfall sind wir aber verantwortlich für die Katastrophe.

Das zweite Ärgernis betrifft einen wesentlich kleineren Betrag, dafür ein Thema in welchem eine unsägliche Zick-Zack-Politik verfolgt wird – der Energiepolitik. Die Reduktion der Forschungsbeiträge im Bereich Energie ist schlicht nicht zu verantworten. Wenn wir die Energieprobleme nicht schnell genug in Angriff nehmen, verlieren wir als Wirtschaftsstandort in vielerlei Hinsicht. Dies auch im Wissen um den vom Bund beschlossenen Atomausstieg. Die St.Gallische Energiepolitik ist ein absolutes Trauerspiel. Da interessiert das interkantonale Ranking offensichtlich nicht – im Gegensatz zum Steuerranking. Der Kanton St.Gallen macht sich mit dieser Politik schlicht lächerlich.

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7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Finanzkommission stimmte dieser Massnahme mit 9:3 Stimmen zu. Ich bitte Sie, den Streichungsantrag im Namen der Finanzkommission abzulehnen.

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Ziff. 6: beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Ziff. 6 zu streichen und stellt in Aussicht den Antrag gestützt auf die Antwort der Regierung zurückzuziehen.

Unserer Auffassung nach, darf der Neubau des Polizeistützpunktes in Oberbüren nicht anderst behandelt werden, als andere Investitionen im Bereich der Verkehrspolizei und des Strassenunterhalts. Unserer Information nach wurde es jeweils so gehandhabt, dass bei solchen Investitionen die Amortisationsleistungen aufgeteilt wurden und teilweise zu Lasten des allgemeinen Haushaltes und teilweise zu Lasten des Strassenfonds gehen. Sie dürfen meiner Überzeugung nach nur insoweit zu Lasten des Strassenfonds gehen, als es dort um zweckgebundene Mittel geht und diese auch zweckgebunden verwendet werden müssen. In diesem Sinn ist auch ein Unterschied zur Massnahme S3 zu machen, über die wir diskutiert haben. Dort ging es ja um Zuweisungen zu diesem Strassenfonds und hier geht es um Ausgaben zu Lasten des Strassenfonds. Ich bitte die Regierung um entsprechende Klärung, wie es sich diesbezüglich rechtlich verhält und ob unter diesem Gesichtpunkt der Antrag der Finanzkommission überhaupt zulässig ist. Ich mache beliebt, diesen zu streichen und damit die Finanzierung dieser Investition gleich zu handhaben wie die übrigen Hochbauten in diesem Bereich. Wenn Sie nämlich entgegen den bisherigen Investitionen in diesem Bereich alles zu Lasten des Strassenfonds finanzieren möchten, dann würden dadurch die verfügbaren Mittel weiter geschwächt. Ich darf nochmals daran erinnern, dass zu Lasten dieses Fonds auch Massnahmen zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs gehen, weil der öffentliche Verkehr weitgehend strassengebunden ist. Es gehen auch Massnahmen zu Gunsten des Langsamverkehrs, Fussgänger, Zweiradfahrer zu Lasten dieses Strassenfonds und auch Umweltschutzmassnahmen (Lärmschutz), auch diese Investitionen werden ja weitgehend auch zu Lasten des Strassenfonds finanziert.

Ich bitte um Gleichbehandlung mit den übrigen Investitionen, je nach Antwort der Regierung könnte ich mir auch vorstellen, unseren Antrag zurückzuziehen.

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Ratspräsident:

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Kommissionspräsident: Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Der Finanzkommission lagen keine Zahlen vor, wir konnten uns keinen finanziellen Überblick verschaffen und deshalb haben wir den Prüfungsauftrag beschlossen. Auch die SPG-Fraktion kennt offenbar keine Zahlen, wenn sie diese nämlich gehabt hätten, hätten sie sie auf ihrem Antrag aufgeführt. Folgedessen wissen Sie genau so wenig, wie wir in der Finanzkommission. Ich bitte Sie deshalb, den einstimmig gefassten Finanzkommissionsauftrag gutzuheissen und den Streichungsantrag abzulehnen.

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Kommissionspräsident, zieht den Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 6 zurück.

Ich habe meinen Blick auf die Fraktionssprecherinnen und -sprecher aus der Finanzkommission schweifen lassen und ich habe eigentlich nur Kopfnicken festgestellt, ausser bei einer Verneinung und deshalb gehe ich davon aus, dass die Mehrheit der Finanzkommission für ein Zurückziehen dieses Auftrages ist. Es ist wirklich in der Tat auch in der Finanzkommission bei der Diskussion unklar gewesen, wegen dem Anteil Polizeistützpunkt oder Motorfahrzeugprüfungshalle, deshalb ziehen wir den Antrag Nr. 6 zurück.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 7: beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Ziff. 7 zu streichen.

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Wir sprechen hier von der Investitionsplanung, die einer jährlichen Überprüfung und Prioritätenanpassung unterliegt. Wir verfügen derzeit nicht über die Kenntnisse, die eine Beurteilung dieses Antrages möglich macht. Die Tonhalle ist eine sehr alte und Denkmal geschützte Liegenschaft, die sehr intensiv genutzt wird. Entsprechend ist auch ein erhöhter und permanenter Unterhalt erforderlich. Die Stadt hat jährlich einen Betrag zwischen 200'00 und 500'000 Franken für Unterhalt und Investitionen aufgewendet. Sie hat vor der Übergabe an den Kanton den Bereich Bühne und Akustik für 2,3 Mio. Franken neu gebaut. Das kantonale Hochbauamt war in dieses Projekt involviert. Eine Verschiebung basiert auf Annahmen und entbehrt jeder seriösen Beurteilung. Beachten wir auch unsere Flughöhe, wir haben ein Investitionsprogramm von über 1 Milliarde und hier picken wir ein Projekt hinaus, ohne dass wir irgendwelche Grundlage haben und das ist nicht seriös.

Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen den Betrag wie vorgesehen in der Investitionsplanung zu belassen, bis wir genauere Kenntnis der baulichen Massnahmen und deren Kosten haben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Streichungsanträge der SPG- und FDP-Fraktion sind abzulehnen.

In der Finanzkommission war man allgemein überrascht über den Sanierungsbedarf von 12 Mio. Franken bei der Tonhalle. Es wurden von Leuten, die es wissen müssen dezidiert festgehalten, dass der bauliche Zustand der Tonhalle vor vier Jahren bei der Übergabe in sehr gutem Zustand war. Wie schon bei meinem Eintretensvotum erwähnt, finden wir es sehr unsensibel in Zeiten eines Sparpakets solche Luxusinvestitionen im priorisierten Investitionsprogramm aufzunehmen. Stimmen Sie zu, die Sanierung der Tonhalle aus dem Investitionsprogramm zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Die Streichungsanträge sind abzulehnen.

Sie haben jetzt die ganze Botschaft gehört. Es wäre politisch fair und korrekt wenn man alles liest wenn man schon zitiert. Auf der anderen Seite habe ich bereits erklärt. Das waren komplexe Verhandlungen. Da waren sehr viele Projekte auch Beiträge an die Kultur zwischen diesen beiden Departementen und dem Stadtrat. Da hat man letztendlich eine Lösung gefunden, was für welche und hat da diese grobe Feststellung gemacht, was dann kommen würde. Selbstverständlich gebe ich Ritter-Altstätten recht. Wenn wir ein Gebäude von aussen übernehmen in einem Einzelfall, dann wird das genauso gemacht, wie Sie das vorschlagen. Das ist uns bekannt. Hier haben wir gesagt, das musst du nicht weiter sein. Das ist jetzt so. In diesem Grobrahmen wird es weitergehen. Scheitlin-St.Gallen hat es offen und klar gesagt. Es sind beide Gebäude, die unterhaltsintensiv sind. Das haben wir gewusst. Aber wir hatten keine detaillierte Prüfung aus diesem Gesamtzusammenhang eben übernommen. Noch einmal: Das ist eine Information an Sie in der rollenden Planung, dass wir in den nächsten Jahren auch im Theater und Konzert investieren müssen und dass wir dann konkrete Abklärungen machen und alle Projekte vorliegen werden, dass Sie dann diskutieren und dann diskutieren weil es erst dann eben auch Geld kostet. Das hat auch nichts mit dem Sparpaket zu tun. Es ist nicht einmal in der AFP-Distanz überhaupt enthalten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Die Streichungsanträge sind abzulehnen.

Es ist vieles gesagt worden. Auch vieles wird ein bisschen vermischt. Das ist natürlich ein langjähriger Prozess gewesen, im Voraus die Verhandlungen zwischen Stadt und Kanton bei der Bereinigung der Kulturobjekte, was soll an den Kanton, was macht die Stadt weiter. Ein Beispiel haben Sie gesehen. Das Naturmuseum bezahlt der Kanton ein einen Beitrag. Theater und Konzert gehen an den Kanton über. Diese Verhandlungen wurden geführt seitens des Kantons vom Finanzdepartement und dem Departement des Innern. Die haben miteinander vereinbart, deshalb alle Fragen sind eigentlich obsolet, dass die Gebäude per 10 übernommen werden im Zustand wie sie eben sind. Die Vereinbarung die definitiv gemacht worden ist hat geheissen, dass die Stadt noch auf eine Kosten die Bühne und die Akustik diese Sachen noch in Ordnung bringt. Ich erinnere Sie daran, wir haben dann diese Übernahmen noch zugewartet. Es waren noch einige nicht sehr freundlich formulierte Interpellationen anhängig. Wann wollen wir endlich die Gebäude übernehmen? Wenn wir endlich angreifen? Und mit diesen Aktivitäten den notwendigen Sanierungen eben fortfahren. Die Nutzer haben dann sofort bei uns angeklopft, wollten Investitionen haben. Scheitlin-St.Gallen hat es richtig gesagt. Bei diesen Häusern fällt jährlich etwas an. Wenn es darum geht, es ist vorgesehen ungefähr 1 Mio. Franken pro Jahr. Wir haben jetzt gesehen, dass diese Million nicht genügen. Statt immer ein bisschen zu «pflästeren» haben meine Leute einmal einen Überblick gemacht und haben es auf die rollende Planung genommen, die ausserhalb des Voranschlags und ausserhalb der AFP liegen um zu erinnern was wir in der nächsten Zeit tun müssen, um allfällige Nutzungen nicht zu gefährden. Wenn Sie jetzt seit dem Jahr 2007 mit den Verträgen bis 2016 oder 2017 wenn wir das wirklich realisieren, dann ist doch eine ganz andere Zeit dazwischen. Und ob diese Formulierung, die dann von der Regierung in der Botschaft gemacht wurde, ob der jetzt gut oder ansprechend war, der Zustand ist das eine, die Realität ist eben das andere. Hauptsächlich aktuell geworden ist jetzt in den letzten zwei Jahren die ganze Sache mit der Gastronomie. Mit der Hygienevorschriften, mit dem Lagerraum und vor allem mit den notwendigen Räumlichkeiten und Lagerräumen, die eben zu wenig sind und jetzt bei uns gefordert werden. Deshalb, es ist eine Prognose, es ist ein Konzept. Es ist noch kein KV, es ist noch kein Projekt vorhanden. Wir zeigen Ihnen der Finanzkommission in der rollenden Planung immer auf, wo wir in den nächsten Jahren Bedarf sehen um ihnen einen Überblick zu geben. Es ist kein Bauprojekt. Es ist nicht genau. Wir wissen nicht, was dann genau alles noch drin kommt oder was nicht nötig ist. Es ist ein Überblick mit diesem normalen Unterhalt. Lässlich auf die Länge die die Tonhalle nicht funktionstüchtig erhalten und den heutigen Ansprüchen eben entsprechen. Wenn Sie jetzt schon streichen, dass wir nicht mehr weiter denken und überlegen können, dann wird es schwierig. Dann wäre ich tatsächlich gezwungen nichts mehr zu machen. Ich bin nicht sicher, wie lange das halten würde, wenn Sie jetzt streichen. Ich denke an das Beispiel der Kantonsschule Sargans. Da haben wir auch zurückgestellt, weil es nicht bereit war. Und jetzt ist es plötzlich akut geworden. Ich bitte Sie, die rollende Planung als solche zu sehen, und nicht schon vorweg Entscheidungen zu treffen ohne Grundlagen, ohne Projekte und ohne zu wissen um was es dann tatsächlich geht. Es ist in den nächsten Jahren Handlungsbedarf vorhanden. Und wir wollen den so kostengünstig wie möglich aber ebenso erfüllen, damit diese Tonhalle den Zweck auch richtig erfüllen kann.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ich gebe schon meiner Verwunderung Ausdruck, dass man solche Gebäude, wie es die Tonhalle oder das Stadttheater darstellen mit so wenig Prüfungen und so wenig Abklärungen übernimmt und dass man gleichzeitig, obwohl offenbar die erforderlichen Prüfungen und Abklärungen nicht vorgenommen worden waren, dann in die Botschaft hineinschreibt die Gebäude hätten sich in einem ansprechenden Zustand befunden. Wir haben wir mit Güntzel-St.Gallen einen Fachmann vom Hauseigentümerverband da. Ich glaube, wenn man beim Hauseigentümerverband anfragen würde, welche Prüfungen man vorzunehmen hätte wenn man beispielsweise ein Hundehaus kauft, dann bekäme man eine solche Liste und diese Liste wurde bei diesen Gebäuden offenbar nicht zur Anwendung gebracht. Heute haben wir sehr häufig gehört, man dürfe bei Geschäften keine Hüftschüsse machen. Aber wenn die elementaren Prüfungen bei einem Liegenschaftenerwerb nicht gemacht werden, was anderes als ein Immobilienhüftschuss ist das. Ich empfehle Ihnen, Güntzel-St.Gallen wird Ihnen sicher ein Gratisexemplar der Hauseigentümerzeitung zustellen. Dort drin hat es immer wieder nützliche Tipps was zu beachten ist, wenn man eine Immobilie erwerbt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Hören wir doch den Stadtpräsidenten an. Eventuell sagt er ja, dass er das macht.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Streichungsanträge der SPG- und FDP-Fraktion sind abzulehnen.

Ich präzisiere aus dem Protokoll der Finanzkommission. Es war selbstverständlich nicht die Rede von Investitionen im Invalidenbereich usw. In der Investitionsplanung steht ganz klar, der Vorstellungsbetrieb ist gefährdet. Diese Gefährdungsmassnahme hat nichts mit den Ausführungen von Noger-St.Gallen zu tun. Deshalb hat die Finanzkommission diese Massnahme beschlossen. Sie hat diese mit 10:3 Stimmen getan. Ich bitte Sie, diese Massnahme gutzuheissen. Wenn Sie diesem Auftrag zustimmen, haben Sie sämtliche Anträge der Finanzkommission unterstützt. Für diese Unterstützung danke ich Ihnen im Namen der Finanzkommission herzlich.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Dieser Antrag hat mich natürlich ein bisschen überrascht. Sie haben in diesem Saal vor ungefähr zwei Jahren im Umweltschutzgesetzgebung nämlich genau dieser Lösung zugestimmt nachdem detailliert beraten worden ist. Die ganze Gesetzgebung hat sehr viel technischen Vollzug. Wir haben mit zwei Vertretern, d.h. zwei Gemeindepräsidenten, in der Arbeitsgruppe ganz offen und sachlich diskutiert. Welche Aufgaben im Umweltbereich können besser durch die Gemeinden, welche sind besser wenn sie der Kanton selber erfüllt. Wegen der fachlichen Kompetenzen und der effizienten Regelung. Dies war ein Punkt, der nachträglich von der VSGP eingebracht wurde entgegen der Gemeindepräsidenten, die in der Arbeitsgruppe mitgearbeitet haben. Wir haben das einlässlich an der vorberatenden Kommission und hier wiederum im Parlament diskutiert. Dieses Parlament hat entschieden, dass diese Aufgabe aufgrund der Bundesgesetzgebung und auch der Vorschriften, wie man mit Gift eben umzugehen hat, wie diese Giftsammlung am effizientesten gemacht werden kann, soll man das beim Kanton belassen. Deshalb ist dieser Antrag ein bisschen überraschend. Ich finde es nicht nötig, dass er nochmals geprüft wird. Ist erst von Ihnen beraten worden und sonst werden wir, wenn Sie ihn überweisen, selbstverständlich das Ganze nochmals von vorne anfangen, werden Details wieder prüfen, werden selbstverständlich Berichte schreiben und wieder vorlegen. Das ist logisch, das würden wir machen. Ich meinte, dieses Geschäft sei erledigt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Wenn von den Gemeinden so ein Angebot kommt, dass die Kosten vom Kanton übernehmen wollen, dann nehmen wir das hier im Kantonsrat natürlich gerne zur Kenntnis. Aber das wichtigste ist in dieser Frage ganz sicher, ob die Aufgabe erfüllt werden kann. Das ist das entscheidende. Weil hier geht es um die Entsorgung von Giftabfällen von Privaten von Gewerbe. Das muss sichergestellt sein. Deshalb sind wir auch in dieser Frage, ob wir dem zustimmen können oder nicht. Dieses Angebot der Gemeinden anzunehmen brauchen wir zusätzliche Informationen, die uns Regierungsrat Haag wahrscheinlich schon geben kann.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 11 (neu): beantragt eine neue Ziff. 11 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die Organisation und die Finanzierung der Giftsammelstellen den Gemeinden zu übertragen, indem Art. 46 und 47 des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (sGS 672.1) angepasst werden.»

Die Detailbegründung können Sie auf dem grauen Blatt nachlesen. Auch hier möchte ich festhalten, dieser Antrag ist der Ausfluss der Generalversammlung der VSGP, die zumindest mich beauftragt hat einstimmig bei 1 Enthaltung diesen Antrag heute einzubringen. Die Gemeinden sind bereit diese Kosten zu tragen. Auch die Aufgabe zu erfüllen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Ziff. 12a-c werden zusammen behandelt, aber anschliessend getrennt abgestimmt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Die Anträge zu Ziff. 12a, 12b, 12c sind abzulehnen.

Mich erstaunt das Votum von Götte-Tübach schon ein bisschen. Tönt gleich wie im Wahlkampf. Etwa zehnmal leider in einem Votum ohne selber eigene Sparvorschläge zu bringen. Das ist genau das Problem. Wir sprechen immer nur davon, die Zitrone weiter auszupressen und die konkreten Vorschläge, welche Staatsbereiche dann auch wirklich gebaut werden sollen, die fehlen, weil sich niemand getraut diese heissen Eisen anzupacken. Ich möchte hier nochmals vertieft erwähnen, was wir in der Finanzkommission am letzten Tag besprochen haben. Wir haben unseren Bericht auch entsprechend angepasst. Dieser Entscheid im Bericht anzupassen war einstimmig. Da steht neu: «Wobei sich die Finanzkommission bewusst ist, dass die Möglichkeit ausgereizt ist, grössere Einsparungen ohne Abstriche am Leistungskatalog zu erzielen.» Mit diesen Residualkorrekturen und mit diesen einfach pauschalen weiteren Kürzungsaufträgen machen wir genau das. Wir pressen an der Zitrone ohne, dass wir als Rat die Verantwortung übernehmen und sagen, wo dass wir wirklich sparen wollen. Wenn wir jetzt mit einem weiteren Sparpaket reagieren, dann schaden wir wirklich allen. Wir schaden den Bürgerinnen und Bürgern, wir schaden der Wirtschaft. Es geht nicht nur darum wie hoch die Steuern sind. Es geht letztendlich darum, welche Leistung wir zu welchem Preis erhalten. Ist es Verantwortung unseres Rates sowohl bei den Einnahmen wie auch bei den Ausgaben anzusetzen. Bei den Ausgaben haben wir massiv angesetzt in diesem Sparpaket in den letzten zwei Tagen. Wenn wir jetzt eine gesamtheitliche Verantwortung wahrnehmen, dann müssen wir die fehlenden Millionen auch über Massnahmen bei den Einnahmen korrigieren.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Ich habe das heute schon einmal gesagt. Wir von unserer Fraktionsseite her, wollen eigentlich heute den Sparboten sehen. Wir wollen wissen, wo der Kantonsrat bereit ist, noch etwas rauszuholen und wo eben die Grenzen erreicht sind. Es wurden in mehreren Abstimmungen aufgezeigt. Unsere Fraktion macht sich auch grosse Sorgen, wenn es uns nicht gelingt, die Steuererhöhung, die immer noch im Raum steht zwischen 5 bis 8 Prozent, dass dann daraus eben auch wieder ein Einnahmeverlust entstehen könnte, weil die Abwanderungen in den Grenzgebieten attraktiver wird. Wir haben alle Verständnis, dass die Regierung hier keine einfache Aufgabe hat. Auch unser Vorsteher des Finanzdepartementes hat keine einfache Aufgabe. Das letztendlich wir als Vertreter der Bevölkerung hier keine einfache Aufgabe haben. Im Rahmen der Beratungen der Finanzkommission wurden uns vom Steueramt auch die einnahmenseitigen Zusammensetzungen klar und deutlich aufgezeigt. Wir haben auch dort feststellen müssen, dass es eben relativ wenig Verschiebungen braucht und dann fallen uns dann halt auch wieder mal ein paar Millionen Steuereinnahmen weg. Die sind dann vielleicht für längere Zeit weg. Wir müssen jetzt wirklich abwägen, wie viel da noch drin liegt, ohne dass wir, dass was wir nicht sparen wollen, trotzdem verlieren und dann irgendwann im Zusammenhang mit dem Einnahmenausfall 2013 und in den Folgejahren wieder irgendwo einzusparen versuchen müssen.

Genau in diesem Dilemma stecken wir alle drin und da haben wir unterschiedliche Perspektiven und schauen, dass aus unterschiedlicher Richtung an. In diesem Sinn bin ich dankbar, dass diese Anträge jetzt gekommen sind und dass wir heute darüber debattieren und da nach Lösungen suchen, auf denen man nachher weiter arbeiten kann. Ich habe heute auch festgestellt, es ist nun wirklich schwierig wenn man konkret sagt wo man einsparen will. Dann geht das auch nicht, wenn man es besser verteilt ist es auch schwierig. Da ist fast wie beim Bauern, man kann es nur falsch machen.

Wir von der CVP-EVP-Fraktion sind eigentlich der Meinung, dass wir über den Antrag Ziff. 12a, der FDP-Fraktion im Zusammenhang mit dem Budget 2013 entscheiden sollten. Ob wir die Tranche vorziehen oder nicht, für uns ist das nicht einfach gestorben. Aber wir denken, dass im Jahr 2012 hat noch eine gewisse Dynamik. Heute haben wir die Konjunkturprognosen zum Teil wieder gehört. Gewisse sehen es etwas optimistischer. Würde uns einen grossen Gefallen tun. Vielleicht findet auch der Euro wieder etwas Boden, die Nationalbankbank eine gewisse Entlastung. Wir wollen eigentlich das im November diskutieren. Die Ziff. 12b werden wir unterstützen. Wir haben heute mehrere Anträge in dieser Richtung gestellt und sind knapp gescheitert. Ziff. 12 c haben wir schon gestern gesagt. Wir wollen kein drittes Sparpaket weil eigentlich die Ziff. 12b auch schon ein bisschen ein Sparpaket ist, wenn man da wieder 16 Mio. Franken ??. Der Rest wird uns dann der Vorsteher des Finanzdepartementes in seiner Stellungnahme sicher noch erklären.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Zu Ziff. 12c: Ich unterstütze das Votum von Jud-Schmerikon. Zu Mächler-Zuzwil: Ich bin der Meinung, dass wir aus Ihren eigenen Argumenten, die Sie gestern verwendet haben und unseren Antrag K54 zu bekämpfen auch Ihren Antrag jetzt ablehnen müssen. Sie haben uns gestern unseriöse Prüfung angemahnt und gesagt das sei zurückzunehmen in die Finanzkommission und eine seriöse Diskussion zu führen. Jetzt sage ich Ihnen, die Ungewissheit die wir heute haben:

  1. Wir haben eine Abstimmung ab 17. Juni mit einem Punkt aus dem Sparpaket I, Ausgang ungewiss.

  2. Resultate des heutigen Sparpaketes. Die sind nicht bekannt im Detail. Wir haben Aufwandminderungen bei den Staatsbeiträgen sogenannte Zielwerte, Aufgabenteilung Kanton Gemeinden, Absicht von 5 Mio. Franken Zielwert. Wir haben Beteiligung der Gemeinden. Auch wieder ein Zielwert. Wir haben nicht einmal genau Zahlen von dem was wir heute beschliessen und deren Auswirkungen.

  3. Voranschlag 2013 unbekannt. Da gebe ich Hartmann-Flawil Recht. Dort werden wir diskutieren müssen und im Vorfeld in der Finanzkommission. Jetzt kommt der Antragsteller Mächler-Zuzwil mit dem pauschalen Antrag und nicht näher begründeten Antrag Sparpaket III 60 Mio. Franken. Gestern sprachen wir bei K54 zu 2,3 Mio. Franken. Jetzt 60 Mio. Franken und nicht näher begründet. Einfach mit dem Delta, das uns fehlt. Deshalb Sparpaket III. Mächler-Zuzwil hat uns gestern unseriöses Vorgehen vorgeworfen. Jetzt soll ohne nähere Prüfung durch die Finanzkommission, die hier zuständig ist, als Rat ein Paket schnell für 60 Mio. Franken verabschieden bzw. einen weiteren Auftrag erteilen. Das ist nicht seriös. Deshalb wird sich unsere Fraktion gegen diesen Antrag Ziff. 12c aussprechen. Sie haben gesehen, im Antrag Ziff. 12b wird zugestimmt. Aber das ist keine Problemlösung.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Zu Götte-Tübach: Indem Sie lauter werden, wird Ihr Votum nicht besser. Ich kann Ihnen schon schnell Antwort geben. Gestern haben Sie konkrete Vorschläge gemacht, die zum Teil von diesem Parlament abgelehnt wurden. Das ist der normale politische Prozess. Ich habe vom heutigen Vorschlag gesprochen mit diesen 60 Mio. Franken. Und dieser ist nicht konkret. Sie merken jetzt, dass Sie mit unpopulären Massnahmen nicht mehr Mehrheiten finden, deshalb kommen Sie wieder pauschal mit 60 Mio. Franken. Und das habe ich kritisiert. Das ist schon konsequent was ich gesagt habe.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich möchte Ihnen bekannt geben, dass die Ziff. 12a in der Finanzkommission auch beantragt wurde. Dieser Antrag wurde mit 7:6 Stimmen abgelehnt. Die Ziff. 12b und 12c wurden in der Finanzkommission nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission gestellt aber mit 7:5 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Selbstverständlich sprechen wir auch Sanierungen an.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Dieser Rat oder der Kanton St.Gallen hat Erfahrungen mit Moratorien. Sehen wir, was wir bei den Spitalbauten uns eingehandelt haben. Über all die Jahre mit dem Moratorium zu leben hat uns jetzt einen grossen Berg an anstehenden Investitionen gebracht. Ich denke, auch hier mit dieser Kulturinfrastruktur. Jede Vorlage, die einen gewissen Betrag übersteigt, kommt in den Rat. Wir haben dann wirklich dann zu entscheiden, ob das Sinn macht oder nicht. Ich denke gerade an die denkmalgeschützten Bauten. Das kann doch nicht sein, dass wir hier eine Fessel anlegen, die uns dann später teuer zu stehen kommt. Ich bitte Sie, diesen Prüfungsantrag jetzt abzulehnen und dann wenn die Vorlage wirklich in den Rat kommt - ich glaube in nächster Zeit kommt da nicht allzu viel. Wir haben zuerst unser Investitionsprogramm abzutragen bevor viele andere neue Sachen kommen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Meine Vorrednerin hat alles aufgezählt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Auch wenn Kantonsratspräsident Bischofberger-Thal sagt, es sei ein Prüfauftrag. Mit jedem Prüfauftrag gibt dieses Parlament auch eine politische Richtung vor. Ich bitte Sie, das zu beachten, auch wenn es ein Prüfauftrag ist. Zu Alder-St.Gallen: Etwas erstaunt bin ich schon. Sie meinen wirklich auch Sanierungen? Es gibt auch Sanierungen, die der Sicherheit dienen. Da kommen wir in ein gefährliches Wahrwasser.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SVP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

In der Finanzkommission wurde ein Antrag gestellt für ein fixes Moratorium bis Ende des Jahres 2020. Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission abgelehnt. Ein Prüfungsantrag wurde so nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ich habe eine kurze Klärungsfrage an Huser-Altstätten. In den Beispielen wurde gesagt, in jeder Gemeinde hat es ein Unternehmen, das den Strassenunterhalt machen kann. Und in jeder Region hat es ein Unternehmen, das die Vermessung machen kann. Ist hier gedacht, dass diese Aufgaben zwingend an kantonale bzw. kommunale Unternehmen vergeben werden müssen. Da hätte ich aus liberaler Sicht etwas vorbehalte und glaube auch, dass wir wäre nicht ganze rechtens. Einfach hier gerne eine kurze Klärung.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion und CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich nehme Bezug auf die Diskussion mit dem Vorsteher des Baudepartementes anlässlich der Sitzung der Finanzkommission auf S. 56 des Protokolls. Ich verzichte darauf das zu zitieren. Wir mussten feststellen, dass es zum Teil intensive Diskussionen gibt zwischen verschiedenen Departementen was die einen wirklich wollen und was dann am Schluss eigentlich von den Standards her auch wirklich gebaut werden kann. Das kostet einerseits wertvolle Planungszeit und kann da und dort auch zu Verzögerungen führen. Im Weiteren haben wir auch festgestellt, dass dort wo das Baudepartement auch die Mietobjekte unter die Lupe nimmt, dass tatsächlich Kosten gespart werden können, dass dort eine gute Arbeit gemacht werden. Wir würden es begrüssen, wenn die Standards vom Baudepartement jetzt wirklich fixiert werden. Dann könnten allenfalls auch die Gemeinden davon profitieren. Uns ist bekannt, dass im Bereich der Altbauten allenfalls eine gewisse Abweichung von diesen Standards zutreffen könnte.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion und CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ein sehr interessanter Auftrag. Der Begriff «Minimalstandard» ist allen klar, was man darunter versteht. Sie geben mir bereits heute den dritten Auftrag zur gleichen Sache. Sie haben unter Ziff. 9 festgestellt, dass wir unter Minimalstandard die Flächenminimierung überprüfen müssen. Sie haben das für die Baukosten optimieren müssen. Und dass wir die Baustandards im Tiefbau habe ich den Auftrag 10 seit ich Vorsteher des Baudepartementes bin zum dritten Mal erhalten. Und zu einem zweiten Mal in einem ausführlichen Dokument vor einigen Jahren dem Parlament präsentiert. Offenbar hat wieder irgendjemand einige Pflastersteine zu viel gefunden und deshalb einen neuen Bericht verlangt. Bei den Hochbauten geht es darum, bereits seit 1999 hat die Regierung Weisungen über die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Diese Vorschriften haben wir jetzt überarbeitet. Wir haben laufend überarbeitet und sind jetzt in der Vorbereitung. Gerade nächste Woche werden wir diese neuen Vorschläge der Regierung präsentieren, wie wir die festlegen wollen. Die sollen Auswirkungen haben dann für die Gemeinden selbstverständlich auch für die Wirtschaft. Bei allem vergessen Sie nicht. Billig und schnell das ist das einfachste. Wir haben die Aufgabe öffentliche Gelder auch sorgfältig einzusetzen, nachhaltig zu bauen. Vor allem jetzt wo selbst Sanierungen noch verboten werden sollen in gewissen Bauten. Das kann es nicht sein. Wir haben auch Sicherheiten in all den Gebäuden einzuführen und zu beachten, die dem Publikum öffentlich zustehen. Da sind vor allem auch die Vorschriften des Amtes für Feuerschutz zu beachten. Die haben wir als Bauherr genauso zu beachten, wie Sie wenn Sie selber bauen. Ich bitte Sie, da sind wir übrigens schon längstens dran. Jud-Schmerikon hat es festgestellt. Wir haben Projekte während dem Wettbewerb gestoppt, haben neue Runden gedreht, haben die Flächen überprüft. Da sind wir dran, bevor auch der Postulatsbericht letztes Jahr von CVP- und SVP-Fraktion eingereicht worden ist. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Aber heute energetischen Bereich ein Gebäude neu zu erstellen, das einfach wieder so ein 15- oder 20-Liter-Haus ist, wo wir zu allen Löchern herausheizen um ein bisschen billiger zu sein bzw. Isolation zu sparen, das kann und darf es nicht sein. Wir bauen nicht für zwei Jahre, wir bauen für eine Generation. Es muss nachhaltig und seriös gebaut werden. Ich bitte Sie, das Augenmass nicht zu verlieren. Wir erfüllen diesen Auftrag. Ich bitte Sie, dieser Auftrag ist nicht notwendig. Sie können das bei jeder einzelnen Bauvorlage laufend wieder überprüfen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 17: beantragt im Namen der SVP-Fraktion eine neue Ziff. 17 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die Auslagerung des Kantonsstrassenunterhalts an private Unternehmungen zu prüfen und dem Kantonsrat darüber Bericht zu erstatten.»

Gehört es zu den Kernaufgaben unseres Kantons den Unterhalt seiner Strassen mit eigenen Strassenbauern und eigenen Maschinen auszuführen, obwohl es fast in jeder St.Galler Gemeinde dafür bestens geeignete private Strassenbauunternehmungen gibt. Ist es auch Aufgabe des Kantons für das Vermessen dieser Strassen eine eigene Vermessungsabteilung zu betreiben, obwohl es in jeder Region unseres Kantons private Vermessensunternehmen gibt. Um diese beiden Fragen beantworten und die entsprechenden Schlüsse ziehen zu können, laden wir die Regierung ein, die Auflagerung des Kantonsstrassenunterhalts an private Unternehmen zu prüfen und dem Kantonsrat darüber Bericht zu erstatten.

Ich erlaube mir zu diesem Thema noch eine Anschlussbemerkung. Würde dieses System des eigenen Betriebes von Bauabteilungen Schule machen, dann müssen wir dasselbe eigentlich im Bereich des Hochbaus haben. Dann würde sich die Diskussion in Bezug auf den Unterhalt und die Sanierung z.B. der Tonhalle insofern erübrigen, als es dann ohnehin eine Kantonsaufgabe wäre und da für die eigenen Leute beschäftigt werden könnten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ich kann Rickert-Rapperswil-Jona gerne aufklären. Ich habe gesagt, obwohl es dafür in jeder Gemeinde bestens geeignete private Strassenbauunternehmungen und private Vermessensunternehmen gibt. Es geht um eine Privatisierung weil Strassenunterhalt gehört beim besten Willen nicht zu den Kernaufgaben eines Kantons oder einer Gemeinde.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Staatswirtschaftliche Kommission hat das tatsächlich im Detail geprüft. Sie haben etwas verwechselt. Es geht nicht nur um die baulichen Arbeiten. Wir haben ungefähr 700 km Kantonsstrassen, fünf Strassenkreise und die sind sehr gut organisiert. Die Schwergewichtsaufgabe besteht darin des Staates, diese Strassen rund um die Uhr über das ganze Jahr bei jeder Witterung betriebsbereit zu halten, allfällige Störungen sofort zu beheben, in einer rollenden Unterhaltsplanung eben die Sanierungen wo nötig vorzugeben. Die allermeisten Arbeiten was bauliche Arbeiten, die werden privaten Unternehmen vergeben. Das ist der ganze Winterdienst. Die Piketarbeit. Das ist im Winter riesen Konzentration. Unsere Leute haben spezielle Arbeitszeiten. Sie haben riesen Überzeiten und dann werden sie wieder nachher kompensiert. Jetzt haben wir das bereits abgeklärt. Wir haben über den Winterdienst von einzelnen Baufirmen Fahrzeuge mit der Ausrüstung, die bei uns bereit stehen. Die gehen dann wieder zurück und nicht den vollen Bestand ausführen zu müssen. Umgekehrt, wenn die Winter immer kürzer und die effektiven Unterbrechungen der Strassenbauarbeiten der privaten Baufirmen immer ausgedehnter werden, finden Sie gar keinen privaten Bauunternehmer, die so viel Kapazitäten jederzeit bereit hätten, um eben diese öffentlichen Aufgaben überhaupt auszuführen. Es nützt nichts, wenn die die Leute für den Winterdienst einsetzen und dann wenn diese kompensieren sollten, dann sollten sie wieder voll bereit sein ihre Bereiche zu machen. Ihren Bereich, den Sie ansprechen, das ist ein ganz Spezieller. Göldi-Gommiswald hat es gesagt. Es ist ein kleiner. Das sind ausgebildete Berufsfachleute, die wir haben. Wir machen die nichts anderes als das was Sie auch als Unternehmer machen würden. Wenn wir die Leute haben, die optimal den Service Public erfüllen können, dann nützen wir diese Kapazitäten aus in der Zwischenzeit um gewisse kleinere Arbeiten selbst zu machen und nicht auswärts zu vergeben. Das ist dieser Teil, den Sie meinen, es ist ein kleiner Teil. Es ist sehr gut abgewogen. Wir machen keine ganzen Strassensanierungen. Die gehen alle an die Unternehmer der Bauwirtschaft. Ich bitte Sie, diesen schon mehrmals geprüften und ausgewogene Lösung hier nicht nochmals prüfen zu lassen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 22. beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion eine neue Ziff. 22 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, mittelfristig eine Kürzung der Investitionen von 10 Prozent der Investitionen gemäss aktuellem Investitionsplan 2013 bis 2022 vorzulegen.»

Ich versuche auch mich hier kurz zu fassen. Wir haben mit dem Massnahmenpaket als Beilage das Investitionsprogramm 2013-2022 das priorisierte der Regierung erhalten. Wenn ich dort unter Punkt 2 zusammenzähle was zusätzlich dazu gekommen ist, dann macht das etwa 60 Mio. Franken aus. Und unter Punkt 3 sind Neuaufnahmen von über 500 Mio. Franken enthalten. Wir haben auch das diskutiert und vom Vorsteher des Baudepartementes gehört, dass die Schätzungen dort drin wirklich zum Teil Grobschätzungen sind und wir wissen, dass das noch ein Plus oder Minus geben kann. Aber im Zusammenhang mit den Perspektiven, die sich uns bieten und mit der Plafonierung der Investitionen über die fünf Jahre auf 180 Mio. Franken sehen wir einfach keine Chance diese Wunschliste nur halbwegs vernünftig realisieren zu können. Deshalb wollen wir der Regierung jetzt im Zusammenhang mit dem Sparpaket den Auftrag erteilen zu prüfen und mit dem nächsten Investitionsplan das vorzulegen, dass die Investitionen um mindestens 10 Prozent zurückgenommen werden könnten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Das hat die Finanzkommission mit 7:5 Stimmen auch.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als amtlicher Verteidiger offen und bin als unentgeltlicher Rechtsanwalt tätig. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich kann Maurer-Altstätten nur unterstützen. Der Bericht bringt nichts, da er unzulässig ist. Sie können das nicht umsetzen. Wir haben ein Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte. Die können gar nicht vor den Gerichten tätig sein als Angestellter des Staates. Der zweite Punkt ist - es wurde richtig gesagt -, unsere Honorare werden bereits jetzt - das kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen - durch unsere Justiz überprüft und in jedem zweiten Fall etwa, das kann allenfalls auch der neue Regierungsrat bestätigen, gekürzt. Wir sind hier beim Sparpaket. Die amtlichen Verteidiger und unentgeltlichen Anwälte dürfen 80 Prozent des Honorares dem Staat in Rechnung stellen. Dies führte der Vorgänger unseres Vorstehers des Finanzdepartementes, Peter Schönenberger. Diese Änderung wurde in diesem Rat hier beschlossen. Wir hatten einmal 100 Prozent als amtliche Verteidiger. Peter Schönenberger im Rahmen eines viel früheren Sparpaketes kürzte uns auf 80 Prozent.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich frage mich, was dieses Misstrauen soll. Zugegeben, es gibt immer wieder Fehler im Bereich von EDV-Investitionen. Das gibt es aber in jedem grossen Betrieb. Da ist der Kanton nicht speziell. Ich frage mich auch, ob es richtig ist, wenn wir bei dieser komplexen Materie die Finanzkontrolle damit beauftragen das genauer zu kontrollieren. Die macht es im Nachhinein sowieso. Aber sie haben soeben beschlossen, dass wir der Finanzkontrolle auch personelle Ressourcen entziehen und dann wieder neue Aufträge erteilen ist relativ inkonsequent. Ich denke, was es im Bereich der EDV braucht, sind kompetente Projektorganisationen, die wirklich eine saubere Arbeit machen. Da bin ich zuversichtlich, dass der Kanton auch bereits so umsetzt. In diesem Sinn ist auch hier wieder ein zusätzlicher Auftrag der letztendlich nichts bringt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Zu Jud-Schmerikon: Vor einigen Monaten kämpften wir in einer bürgerlichen Gruppe gemeinsam, dass wir eine Zielgrösse miteinander vereinbaren konnten von 180 Mio. Franken. Wir wussten haargenau, dass es schwierig wird, diese 180 Mio. Franken einzuhalten. Wenn wir heute hier nochmals eine Korrektur machen, dann fahren wir einen Zickzack-Kurs. Die Investitionen können wir nicht von Monat zu Monat aus dem Stehgreif ändern. Auch der Wortlaut den Sie gewählt haben, mittelfristig eine Kürzung der Investitionen von 10 Prozent zu tätigen, dies ist natürlich sehr schwierig zu realisieren.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

zieht den Antrag im Namen der SVP-Fraktion zurück.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ich gebe Hartmann-Flawil recht. Die 180 Mio. Franken haben wir beschlossen aber es ist die Frage, wie viel Objekte können Sie dann für die 180 Mio. Franken realisieren? Was wir mit unserem Antrag wollen ist, dass man der Regierung sagt, wir wollen die Investitionen reduzieren. Innert Jahresfrist wurden die Investitionen im priorisierten Programm massiv erhöht. Ich sehe grosse Probleme darin, weil im priorisierten Programm nicht nur ein Nachholbedarf aus dem Spitalmoratorium enthalten ist. Wenn der Kantonsrat die Investitionen reduzieren will, muss er es heute beschliessen und nicht zu einem späteren Zeitpunkt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Vor einem Jahr hat der Kantonsrat die Summe von 180 Mio. Franken «gedeckelt», von 135 auf 180 Mio. Franken. In dieser Summe ist auch der öffentliche Verkehr enthalten. Nächstes Jahr kommt das XVI. Strassenbauprogramm und das V. öV-Programm. Die Kosten – Betrieb, Beschaffung Unterhalt – müssen separat definiert werden und dann kann man die einzelnen Quoten beim öV separat festlegen. Anschliessend weiss man, wie viel für den Hochbau zur Verfügung steht.

In verschiedenen Bereichen besteht Handlungsbedarf. Seit dem 1998 wird eine Spitaldiskussion geführt. Wir haben bei Spitalbauten einen Nachholbedarf bzw. Investitionsbedarf. Einige Investitionen werden nicht primär durch die Nutzerdepartementen gewünscht, sondern vom Baudepartement gewünscht, weil die Betriebssicherheit für öffentliche Gebäude nicht mehr gewährleistet werden kann; es muss saniert werden. Im Prinzip muss der bestehende kantonale Gebäudepark erneuert werden. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Haus 04 im Kantonsspital. Eine Sanierung wird gegen 100 Mio. Franken kosten. Dann bestehen weitere Gebäude, die der Kanton à jour halten müssen, um die Betriebssicherheit zu garantieren.

Ich bitte Sie, mit Blick auf die Kontinuität, nicht die Investitionen zu reduzieren. Damit würde sich der Kanton selber schwächen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

beantragt die neue Ziff. 22 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, mittelfristig eine Kürzung der Investitionen von 5 Prozent der Investitionen gemäss aktuellem Investitionsplan 2013 bis 2022 vorzulegen.» Dieser Antrag liegt Ihnen nicht schriftlich vor.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 24. beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion eine neue Ziff. 24 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die Beiträge für Gemeindefusionen bis längstens zum Jahr 2016 zu befristen. Mit einer Gesetzesänderung ist im Jahr 2017 das verbleibende besondere Eigenkapital ins freie Eigenkapital zu überführen.»

Die CVP-EVP-Fraktion ist der Meinung, und das hat die Vergangenheit auch gezeigt, dass Gemeindefusionen auch zu Einsparungen führen. Dennoch sollen die Beiträge für Gemeindefusionen bis längstens zum Jahr 2016 befristet werden. Mit einem solchen Beschluss könnte man den Fusionen, die jetzt noch in Diskussion sind, Schub geben und das zu einem guten Abschluss bringen. Daraus resultiert letztendlich eine Sparmassnahme für den Kanton. Der Auftrag an die Regierung wäre, dass das besondere Eigenkapital ins freie Eigenkapital übergeführt werden könnte.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ich möchte darauf hinweisen, dass es hier nicht allein um die Beiträge an mögliche Gemeindefusionen geht. Sondern es geht darum, dass man damals das besondere Eigenkapital gebildet hat, um Rückstellungen für die nächsten 20 Jahre zu machen. Hartmann-Flawil hat es gesagt und ich habe grosses Verständnis für sein Votum. Der Kantonsrat hat es vor Jahren beschlossen. Ich ziehe das Fazit, dass der Kantonsrat ohne weiteres seine eigene Entscheide wieder rückgängig machen kann, bzw. seine eigene Entscheide nicht ernst nimmt. Dieses Beispiel zeigt es, was die Gesetzgebung diesem Kantonsrat wert ist. Das ist eine frustrierte Feststellung.

Mit dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion wird nichts eingespart. Im Gegenteil: Das besondere Eigenkapital wird aufgelöst und aufgebraucht in wenigen Jahren. Anschliessend sind wir wieder so weit wie heute.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Gemeindepräsident Buchs offen. Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dann stoppen Sie hiermit den Prozess der Vereinigungen. Es ist ein Prozess, der nicht von heute auf Morgen geht. Und die Zeit bis ins Jahr 2016 reicht nicht um diese Prozesse z.B. in zwei benachbarten Gemeinden parallel zu beenden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 25. beantragt eine neue Ziff. 25 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, den Ausbau und die Sanierung der Kantonsschule Sargans im Investitionsprogramm zu priorisieren und vorzuziehen.»

Seit rund zehn Jahren setzen sich Baudepartement und Bildungsdepartement mit dem Umbau und der Sanierung der Kantonsschule ganz auseinander. Es war einmal vorgesehen, die Vorlage zusammen mit derjenigen der Kantonsschule Heerbrugg vorzulegen und im Jahr 2009 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Nun wurde zu unserem grossen Bedauern im priorisierten Investitionsprogramm der Abschreibungsbeginn - und dies ist in der Regel deutlich vor dem Baubeginn - von 2012 um ganze fünf Jahre nach hinten verschoben. Dies mit Begründung, dass die Bereinigung und Optimierungen des Flächenbedarfs nicht abgeschlossen werden konnte. Dies wurde und wird im Einzugsgebiet der Kantonsschule nicht verstanden, weshalb die sarganserländische Talgemeinschaft an deren Hauptversammlung umgehend und einstimmig den sofortigen Umbau forderte. Gemäss den Aussagen des Vorstehers des Baudepartementes in der Finanzkommission, konnten die Bereinigungen in der Zwischenzeit abgeschlossen werden und die Vorlage könnte im Frühjahr 2013 dem Kantonsrat zugestellt werden. Die in der Botschaft erwähnten Probleme konnten somit behoben werden, die Planung ist weit fortgeschritten. Bitte unterstützen Sie unseren Antrag, damit wir schon nächstes Jahr über die dringend notwendige Sanierung beraten können. Zuwarten würde bedeuten, das Geld für Sofortmassnahmen und Provisorien ausgegeben werden müsste obwohl die Vorlage schon sehr weit fortgeschritten ist.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Nachdem was ich in den letzten zwei Tagen hier erlebt habe, steht dieser Antrag ein bisschen schräg in der Landschaft. Es ist richtig, das Baudepartement hat bereits im Jahr 2006 die Notwendigkeit der Sanierung der Kantonsschule Sargans erkannt und den Wettbewerb zusammen mit Heerbrugg durchgeführt hat. Wir sind seit dem Jahr 2009 bereit, aber seither geht nichts mehr. Jetzt haben wir die notwendigen Unterlagen und die Vorlage könnte erstellt werden. Allerdings befinde ich mich in einem Dilemma: Eigentlich möchte ich noch viel mehr, wenn ich könnte und dürfte und nicht durch das Baudepartement gebremst würde. Andererseits möchte ich ganz gerne die Chance benützen am Schluss dieser zweitätigen Session, um den gröbsten Zorn der CVP-EVP- und der SVP-Fraktion zu reduzieren und meinen Sparbeitrag von 1,3 auf 51,3 Mio. Franken zu steigern und auf diesen Bau zu verzichten.

Die Regierung nimmt den Vorschlag entgegen. Sie wird prüfen, ob nach den Sparmassnahmen noch eine Lücke von 50 Mio. Franken gefunden wird, damit das Bauprojekt vorgezogen werden kann. Besten Dank für Ihr Verständnis, dass ich heute keine Zusage machen kann. Die Regierung ist zuständig und wird das weitere Vorgehen festlegen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 12a (neu). beantragt im Namen der FDP-Fraktion und der SVP-Fraktion sowie der CVP-EVP-Fraktion (Ziff. 12b), eine neue Ziff. 12a mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, auf die in der Botschaft unter Ziff. 9.2 skizzierte Steuerfusserhöhung ab dem Jahr 2013 zu verzichten. Dazu schlagen FDP-Fraktion und SVP-Fraktion folgende Teilaufträge vor:

a) Vorbezug einer Jahrestranche des besonderen Eigenkapital im Umfang von 30,6 Mio. Franken bereits im Jahr 2013 statt 2014;

b) Erhöhung der Residualkorrektur im Jahr 2013 um 16,2 Mio. Franken auf neu 26,2 Mio. Franken;

c) Sparpaket III in der Höhe von 60 Mio. Franken ab dem Jahr 2014;»

Bei diesem Antrag Ziff. 12 im Grundsatz geht es eigentlich darum, in der Gesamtheit die von der Regierung zumindest angedeutete Steuerfusserhöhung von 7 bis 8 Steuerfussprozenten zu verhindern. Ich habe das bereits beim Eintreten gesagt, dass ich die FDP-Fraktion dagegen wehrt. Dazu gibt es nun verschiedene Möglichkeiten. Deshalb gibt es ein a, b und c und teilweise auch mit unterschiedlichen Koalitionen.

Bei Ziff. 12a geht es darum, dass wir den Bezug beantragen der einmaligen zweiten Tranche des besonderen Eigenkapitals. So ist es vorgesehen in diesem Kantonsratsbeschluss des besonderen Eigenkapitals, dass man den statt im Jahr 2014 so wie es die Regierung vorzieht bereits im Jahr 2013 tätigt. Dies hilft um wie angedeutet eine Steuerfusserhöhung im Jahr 2013 zu verhindern. Für mich ist es etwas speziell, dass die Regierung dies genau im Jahr 2014 tun will. Denn im Grunde genommen von der Logik würde ich meinen, müsste man das im Jahr 2013 machen. Denn es zeigt sich auch hier, wie übrigens bei allen Sparpaketen, die wir in den letzten fast Jahrzehnten überwiesen haben, jedes Sparpaket hat am Anfang die geringste Sparwirkung und über die Jahre erreicht es dann die volle Sparwirkung. Das ist übrigens bei diesem Paket genau gleich. Wir starten etwa mit 150 Mio. Franken und am Schluss sind es dann die beabsichtigten 200 Mio. Franken. Deshalb müsste man eigentlich in der Logik dann die Mittel bereitstellen die fehlen, wenn sie am dringendsten fehlen. Das ist dann im Jahr 2013 der Fall. Deshalb schlagen wir vor, wie eigentlich auch die Regierung beantragt, dieses besondere Eigenkapital, diesen einmaligen Joker einzusetzen, ihn aber bereits dann einzusetzen, zum Zeitpunkt wo es am dringendsten ist.

Bei Ziff. 12b geht es eigentlich darum, mit der Residualkorrektor - entschuldigen Sie dieses Wort, das wurde von der Regierung so eingeführt. Sie hat auch vorgesehen, jeweils 10 Mio. Residualkorrektoren einzuführen, dass man diese Residualkorrektur um 16 Mio. Franken erhöht. Weshalb kommt man auf diese Zahl? Ich kann es Ihnen einfach machen. Wir dürfen gemäss Staatsverwaltungsgesetz ein Budget oder ein Voranschlag unterbreiten, das ein maximales Defizit von drei Steuerfussprozenten hat. Das entspricht in etwa 30 Mio. Franken. Um diese Lücke zu schliessen, wenn Sie eben dieses besondere Eigenkapital auch noch verwenden, dann brauchen Sie eine Residualkorrektur von 26 Mio. Franken statt diesen 10 Mio. Franken wie es die Regierung vorgesehen hat. Deshalb kommt man auf diese Zahl. Wenn eine Mehrheit aber der Massnahme Ziff. 12a nicht zustimmen würde, hingegen aber der Ziff. 12b zustimmen würde, das ist möglich, dann bedeutet das aber faktisch, dass man mehr aus dem freien Eigenkapital beziehen will oder müsste, weil sonst die Lücke nicht geschlossen werden kann.

Zu Ziff. 12c: Das wurde auch schon angetönt. Wir schlagen Ihnen vor, für die Jahre 2014/2015 ein drittes Sparpaket in der Höhe von 60 Mio. Franken aufzugleisen damit dann die Lücken auch für diese Jahre geschlossen werden können. Ich habe von verschiedenen Voten gehört. Sparpakete hat man satt. Selbst Regierungspräsident Gehrer hat gesagt, das will ich nicht mehr. Ich kann ihn gut verstehen. Als Vorsteher des Finanzdepartementes wird man wirklich nicht beliebt wenn man laufend Sparpakete unterbreiten werden muss. Man muss nur die heutige Zeitung lesen und man fühlt sich schon irgendwie nicht so gut. Das geht auch mir so. Aber ich glaube, man kann das Kind nennen wie man es will. Man könnte kreativ sagen, die Residualkorrektur sei 70 Mio. Franken. Man könnte auch sagen, wir geben der Regierung eine Budgetvorgabe um die 60 Mio. Franken zu reduzieren. Das ist alles auch möglich. Man kann das Kind anders nenne. Wir wollten ehrlich sein. Ehrlich und sagen, wenn man diese Korrektur von 60 Mio. Franken machen will um eine Steuerfusserhöhung zu vermeiden, dann soll man das Kind beim Namen nennen. Das läuft auf ein Sparpaket III hinaus. Deshalb kommen wir mit diesem Wording auch wenn es den meisten dieses Wort wahrscheinlich in diesem Saal nicht mehr so passt. Es freut mich, dass wir bei gewissen einzelnen Massnahmen Koalitionen schmieden konnten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Verschiebung der Phase 4 auf die Septembersession 2012, damit wir auch Zeit haben diese Beratungen durchzuführen. Wir haben die Fraktionspräsidenten darauf hingewiesen, dass sie ihre Mitglieder informieren, die Voten kurz zu machen und das ist auch der Wunsch des Präsidiums, dass die Regierungsräte sich an diese Vorgabe halten.

Ich verlängere um eine Stunde, falls nötig und anschliessend ist es in der Zuständigkeit des Rates, die weiteren Beratungen von heute Abend allenfalls zu bestellen oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Absolventen mit einem Bachelor einer Fachhochschule kommen nicht an die Universität St.Gallen, denn diese kennt ein ausgefeiltes Zulassungssystem, bei dem jeder Eintritt geprüft wird. Es ist also nicht so einfach, wie das jetzt hier dargestellt wird. Und Absolventen mit einem Bachelor einer ausländischen Fachhochschule kommen nicht hierher und auch sonst nicht in die Schweiz. Die Chinesen hingegen gehen nicht alle an die Harvard University, sondern werden von uns sogar aktiv angeworben. Die Universität St.Gallen bietet einen hochdotierten Master of International Management an, der im Rating der Financial Times den ersten Rang belegt; die Teilnehmenden sind handverlesen. Die Harvard University hat ein ausgebautes Stipendiensystem und bietet Alumnis breite Unterstützung an. Das funktioniert ganz anders als in der Schweiz, wo wir diesbezüglich noch einen «Flickenteppich» haben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen. Die Massnahme K21 ist zu streichen.

Eine fundierte und breite Allgemeinbildung bildet die Basis für beruflichen und gesellschaftlichen Erfolg. Die Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus unserem Kanton zeichnen sich durch eine hohe Arbeitsmarktfähigkeit und erfolgreiche Berufskarrieren aus. Ein Schlüsselfaktor dazu ist ihre Allgemeinbildung. Diese ist vor allem im internationalen Vergleich ausgesprochen hoch, wenn nicht am höchsten.

Wo holen sich unsere Jugendlichen ihre Allgemeinbildung? Neben dem familiären Umfeld sind es vor allem die Volksschule und die weiterführenden Schulen. Schweizer Gymnasiastinnen, Schweizer Gymnasiasten haben eine wesentlich breitere Allgemeinbildung als zum Beispiel angelsächsische Studentinnen und Studenten. Es ist der völlig falsche Weg, das Anspruchsniveau unserer Mittelschulen dauernd zu senken. Eine Maturantin, ein Maturant soll eine möglichst breite Allgemeinbildung geniessen. Ein weiterer Pflichtlektionenabbau schwächt deshalb langfristig die Arbeitsmarkfähigkeit unserer zukünftigen Hochschulabsolventinnen und -absolventen und die Schweiz als Ganzes. Die Unterrichtszeiten wurden bereits 2004 und zudem die Matura auf vier Jahre verkürzt. Ein weiterer Qualitätsabbau bei der Allgemeinbildung gilt es im Interesse der St.Galler Jugendlichen zu verhindern.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident:

Ich möchte mitteilen, dass nur noch die bereinigte Version ausgeteilt wird, was eigentlich unnötig wäre.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident erläutert das Vorgehen zur Abstimmung über die Massnahme Q6.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Zu Häusermann-Wil: Ich möchte noch kurz etwas zu den erwähnten Darlehen sagen. Vor drei Jahren war ich längere Zeit in Kanada. Dort starten die Hochschulabgänger wegen dieser Darlehen im Durchschnitt mit 80'000 Dollar Schulden. Die Berufskarriere mit Schulden zu beginnen, erachte ich als den falschen Weg. Ich finde den Weg über Stipenden, so wie er hier in der Schweiz üblich ist, besser.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag Imper-Mels ist zuzustimmen.

Für die Region Sargans ist der Antrag von Imper-Mels von grosser Wichtigkeit. Grosse Teile der Kantonsschule Sargans bestehen aus einem Plattenbau aus den 60er-Jahren. Die Bausubstanz ist teilweise desolat und eine Renovation mehr als nur überfällig. Eine Sanierungerweiterung darf sich nicht weiter verzögern. Ich bin überzeugt, dass es dem Baudepartement möglich sein wird, dem Kantonsparlament im Frühjahr 2013 eine Bauvorlage zu unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Die kaufmännische Ausbildung an der Kantonsschule hat eine lange Tradition. War es vorher die Handelsmittelschule, so ist es seit 1993 die Wirtschaftsmittelschule. In diesen 20 Jahren wurde sie kontinuierlich weiterentwickelt und an veränderte Bedürfnisse wie Informatik angepasst. Sie bildet heute einen zuverlässiger Pfeiler im Ausbildungsangebot im kaufmännischen Bereich. Die Ausbildung schliesst mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis und einer kaufmännischen Berufsmatura ab. Sie bildet einen wichtigen Mittelweg für schulstarke Jugendliche, die weder den gymnasialen Weg noch den der Berufslehre gehen wollen.

Die Annahme, dass der grössere Teil bei einer Abschaffung eine kaufmännische Berufslehre wählen würde, ist schlichtweg falsch. Zudem wären die Unternehmen kurzfristig gar nicht darauf eingestellt, so viele zusätzliche Lehrstellen mit BMS anzubieten. Viele Jugendliche würden sich von einer kaufmännischen Ausbildung abwenden und der Wirtschaft in einigen Jahren schmerzlich fehlen. Die Jugendlichen werden einen anderen Ausbildungsweg wählen, z.B. einen gymnasialen und dort auch Kosten verursachen.

Auf eine vertiefte Prüfung kann getrost verzichtet werden, da die Existenzberechtigung der WMS auch ohne teure Prüfung ausgewiesen ist. Sparen wir uns das Geld. Berichte, welche die Resourcen von Departementsangestellten auffressen, haben wir zur Genüge.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Kirche ist nicht nur Gottesdienste am Sonntagmorgen. Kirchgemeinden leisten einen grossen Beitrag in unserer Gesellschaft. Wenn der Staat das Angebot der Kirchen finanzieren müsste, dann könnte ihn das teurer zu stehen kommen als die momentanen Zuwendungen an die Kirchgemeinden. Die Kirche leistet heute in hohem Mass einen Beitrag in:

  1. Jugendarbeit! Bildung, Werteerziehung und Entwicklung von Wertebewusstsein. Das heisst, sie lernen Geltungen von Normen innerhalb eines sozialen Systems kritisch und autonom zu reflektieren;

  2. Die Kirchen leisten einen Beitrag zur Sozialhilfe. Es gibt immer wieder Familien, die durch das soziale Netz fallen und nicht mehr von Gemeinden unterstützt werden. Diese Familien‚ oft sind es Alleinerziehende mit Kindern, werden sinnvoll unterstützt;

  3. Gemeinschaftsbildung von Randgruppen;

  4. Alter- und Sterbebegleitung.

Sie alle hier im Saal, wurden von der Kirche im Laufe ihres Lebens bewusst oder unbewusst beeinflusst und geprägt. Und ich nehme an, auf eine sinnvolle Art, sonst sässen Sie jetzt nicht hier. Wenn dieses Angebot der Kirchen nicht mehr gewährleistet werden kann, kann uns das nicht egal sein. Wer finanziert alle diese Anliegen, wenn es die Kirche nicht mehr tut? Es ist kein Geheimnis, dass Kirchenaustritte stattfinden und die Kirchgemeinden heute mit denselben finanziellen Problemen kämpfen wie der Staat. Aber ich bin überzeugt, die Beiträge des Kantons sind hier sinnvoll eingesetzt. Es wird kein einziger Rappen gespart, denn diese sozialen Aufgaben müssen sonst vom Staat direktfinanziert werden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

legt ihre Interessen als Personalfachfrau im Zusammenhang mit der HSG offen. Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich habe in meiner täglichen Arbeit als Personalfachfrau an einem Institut mit allen Hierarchiestufen zu tun. Das reicht von studentischen Mitarbeitenden bis zu den Ordinarien, den Lehrstühlen. Im März dieses Jahres wurden die Gebühren bereits erhöht. Aktuell betragen die Gebühren Fr. 2'500.– für inländische und Fr. 4'500.– für ausländische Studierende. Zukünftig werden sie für inländische bei Fr. 3'200.– und für ausländische bei Fr. 7'500.– liegen. Die Hochschulen in der Schweiz sind mit einer wachsenden Zahl von Studierenden konfrontiert. Es wäre jedoch falsch, die daraus entstehenden Probleme mit höheren Gebühren für ausländische Studierende zu lösen. Die Schweiz nahm eine Vorreiterposition beim Bolognaprozess ein, insbesondere die Universität St.Gallen hat diese Reform schnell umgesetzt und abgeschlossen. Ziel des Bolognaprozesses ist der gemeinsame europäische Hochschulraum, von dem auch unsere Studierenden enorm profitieren können. Die Kosten für das tertiäre Bildungssystem müssten künftig vermehrt durch zwischenstaatliche Lösungen geregelt werden, ohne dass die einzelnen Studierenden über sozial unverträgliche Studiengebühren selektioniert werden. Und die Studierenden sollen das hiesige Defizit nicht etwa wegen eines Mehrwerts, den sie bekommen, bezahlen, sondern weil das Stipendiensystem in der Schweiz einem Flickenteppich ähnelt. Aber hier ist aktuell keine Hilfe zu erwarten. Aufgrund der Erhöhung der Studiengebühren macht sich die Universität an den Aufbau eines Parallelsystems «Bildungsfinanzierung für Bedürftige». Doch das wird die Ausgaben für Services und Infrastruktur nicht mindern. Gemäss Bundesamt für Statistik wird mit 15 Prozent Unterstützungsbedürftigen im universitären Umfeld gerechnet. Das betrifft von den 7'000 Studierenden an der Universität St. Gallen rund 1'000 Personen.

Dazu noch eine etwas anders gelagerte Information: Die Zahl der Erschöpfungsdepressionen im Lehrkörper der Universität nimmt zu. Es ist unschwer vorstellbar, dass damit krankheitsbedingte Lohnfortzahlungskosten auf den Kanton zukommen, abgesehen davon, dass solche Personen manchmal nie mehr voll in das Berufsleben zurückkehren. Ich betone diesen Sachverhalt, weil der Kantonsrat bereits eine Sparverpflichtung von 4 Mio. Franken überreicht hat. Aufgrund der vorliegenden Sparmassnahme wird die Universität St.Gallen an ihre Grenze gehen müssen, um einen Überschuss von jenseits 2 Mio. Franken zu erwirtschaften.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie bereits die Diskussion zur Rechnung 2011von gestern klar aufgezeigt hat, verfügt der Kanton St.Gallen über ein grosses, strukturelles Defizit. Diese Tatsache ist aber nicht neu, denn bereits der AFP 2012-2014, wie aber auch der AFP 2013-2015 haben dies klar aufgezeigt. Aus diesem Grund hat die FDP-Fraktion zusammen mit der Finanzkommission und einer Mehrheit des Kantonsrates in diesem Februar der Regierung den Auftrag erteilt, rasch ein zweites Sparpaket im Umfang von mindestens 200 Mio. Franken auszuarbeiten. Wir danken der Regierung, dass sie in rascher Zeit diesem Auftrag nachgekommen ist und uns bereits Anfangs Mai die Botschaft zum zweiten Sparpaket präsentiert hat. Wir anerkennen deshalb auch den guten Willen der Regierung, die Staatsfinanzen zu gesunden. Auch wenn das Ausmass der vorgeschlagenen Massnahmen im Sparpaket II nicht ausreicht um die kommenden Finanzierungslücken vollständig zu schliessen, betrachten wir das Glas als halb voll und nicht als halb leer. Leider zeigt sich aber, dass mit dem vorliegenden Sparpaket II die Staatsfinanzen nicht nachhaltig saniert werden können. Es klaffen in den Jahren 2013-2015 auch trotz gewissen Eigenkapitalbezügen noch grosse Löcher im Umfang von gegen 80 Mio. Franken. Aus diesem Grund beabsichtig die Regierung, beim Voranschlag 2013 eine Steuerfusserhöhung von sieben bis acht Steuerfussprozenten vorzunehmen. Dies kommt für die FDP-Fraktion nicht in Frage, da wir bereits für das Jahr 2012 einer beträchtlichen Steuererhöhung, nämlich um zehn Steuerfussprozente zugestimmt haben. Dieser Steuererhöhung haben wir damals nur zugestimmt, weil bereits damals die Regierung signalisierte, dass auch sie für ein zweites Sparpaket einstehen wird. Für die FDP-Fraktion gab es deshalb einen klaren Sanierungspfad. Ein Drittel soll über Mehreinnahmen erfolgen, zwei Drittel über Ausgabenkürzungen. Dies liegt mit dem Sparpaket II zwar nicht vollständig, aber mehr oder weniger vor und die Richtung stimmt für uns. Für die FDP-Fraktion ist zentral, dass wir aber auch für die Jahre 2013-2015 eine Lösung finden, um eine weitere massive Steuererhöhung zu verhindern. Für das Jahr 2013 kann dies, wie wir dies mit einer neuen Ziff. 12 fordern, mit dem Bezug einer zweiten Tranche des besonderen Eigenkapitals und einer etwas grösseren Residualkorrektur von rund 26 Mio. statt den 10 Mio. Franken von der Regierung vorgeschlagen. Ich werde dazu in der Spezialdiskussion noch detaillierter zu sprechen kommen.

Etwas schwieriger und anspruchsvoller wird gemäss Planwerten des AFP 2013-2015 der Ausgleich für die Jahre 2014-2015 zu bewerkstelligen sein. In diesen Jahren besteht ohne grössere Eigenkapitalbezüge immer noch eine Lücke von gegen 60 Mio. Franken. Es muss aus Sicht der FDP-Fraktion das Ziel sein, bereits in der heutigen und morgigen Diskussion den ersten Sanierungspfad für diese Jahre zu definieren. Bei all den anstehenden Massnahmen zur Gesundung der Staatsfinanzen muss man eine Tatsache im Auge haben. Auch wenn wir allen regierungsrätlichen Massnahmen heute und morgen zustimmen, so gibt es weiterhin ein Ausgabewachstum in den kommenden Jahren. Dieses liegt zwar nicht mehr, wie im AFP prognostiziert, bei ausserordentlich hohen 4,1 Prozent, aber immer noch über rund 2,5 Prozent. Auch mit dem Sparpaket II wird der Staat weiterhin mit seinen Ausgaben wachsen. Sind wir uns also bewusst, dass wir mit dem Sparpaket II lediglich das Ausgabenwachstum bremsen. Von einem ausbluten des Staates, wie dies von linker Seite permanent dargestellt wird, kann keine Rede sein und sie entspricht einfach nicht der Tatsache. Man kann das zwar immer wieder mündlich behaupten, man kann es auch schriftlich behaupten, aber wir alle wissen, Papier ist geduldig.

Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und wir mit einer Ausnahme sämtlichen Anträgen der Regierung, der Kürzungsmassnahmen sowie den andern Massnahmen zustimmen. Zudem werden wir zur Gesundung der Staatsfinanzen in der Detaildiskussion noch weitere Sparvorschläge einbringen, denn sie sind notwendig.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Frage an die Regierung.

Ich möchte nochmals konkret nachfragen, aus Seite 68 von 117, sehen Sie bei der Zusammenfassung der Massnahme 22 die Aufzählung: 1 Mio. Franken 2013, 2 Mio. Franken 2014, 3 Mio. Franken 2015. Man würde sinnvoller Weise sagen, 2016 4 Mio. Franken und dann 5 Mio. Franken und danach 6 Mio. Franken. Meine Frage ist, worauf beruht diese Steigerung um jeweils 1 Mio. Franken pro Jahr und ist es gestoppt im Jahre 2015?

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion und der Antrag Jud-Schmerikon ist abzulehnen.

Wie ich höre, geht es um den Stufenanstieg des Personals, denn mit dem Zusatzantrag von Jud-Schmerikon kommt das in Diskussion, was Mächler-Zuzwil vorhin ausgeführt hat bezüglich des Stufenanstiegs.

Man kann hier festhalten, dass der Stufenanstieg, bzw. das Lohnsystem im Kanton St.Gallen eine gewisse Logik im Kanton St.Gallen hat. Da sind die verschiedenen Lohnklassen und innerhalb dieser Lohnklassen hat es Stufen und diese Stufenanstiege, die machen die angestellten Mitarbeitenden mit, bis sie im Maximum sind, das sind einige Jahre, bis man dazu kommt. Das heisst auch, dass der erste Stufenanstieg, den man macht, diesen Betrag erreichen wird, der zweite Stufenanstieg aber anschliessend weit weniger sein wird, weil dann wiederum vom Personal Einzelne zu oberst sind und keinen Stufenanstieg mehr erhalten. Es ist eine Mechanik im Lohnsystem der öffentlichen Hand. Das heisst also, einmal Stufenanstieg wird nicht genügen, im nächsten Jahr kommen weitere dazu, es ist ein bisschen weniger als 13 Mio. Franken, aber es ist immer noch ein hoher Betrag. Das heisst, dass allenfalls im nächsten Jahr wiederum im Bereich des Lohns, mindestens im Folgejahr, wiederum der Stufenanstieg ausgesetzt würde, wenn man ausschliesslich auf den Stufenastieg setzen würde.

Bitter überlegen Sie, was das für Folgen für das Personal hat. Ich stelle fest, dass die Zentralverwaltung sowie auch die Mittelschullehrpersonen und auch die Berufsschullehrpersonen umfasst. Das heisst, die haben ein spezielles Lohnsystem und sind auch in diesem System, aber es ist vergleichbar. Wir haben in diesem Bereich, und das muss man nicht verheimlichen, ein Problem, auch mit der Rekrutierung. Ein Teil dieser Überhänge der Lektion ist auch ein Teil davon, dass es zu wenig Lehrpersonen hat, die diese Teile unterrichten. Wir haben auch gesagt, dass insbesondere in der technischen und mathematischen Richtungen im Bereich der Bildung in den Mittelschulen ein Problem besteht. Jetzt geht der Kanton St.Gallen hin und macht die Anstellung als Lehrperson oder auch in der kantonalen Verwaltung macht es weiter unattraktiv und wenn Mächler-Zuzwil die kantonale Verwaltung mit einem Dienstleistungsbetrieb vergleicht, dann bin ich doch ein bisschen erstaunt. Ich kenne auch Banken die Dienstleistungsbetriebe sein sollten, aber hier gibt es meistens Halte- oder Einstiegsprämien, damit man gute Leute hat. Auch in andern Bereichen, wo Leute gesucht werden. Ich kann Ihnen versichern, in der kantonalen Verwaltung und auch bei den Lehrpersonen der Sekundarstufe II, da gibt es bessere Angebote in der Privatwirtschaft in den umliegenden Kantonen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis. Wenn Sie jetzt beschliessen, neben null Reallohnerhöhung, neben Streichung der Teuerung und dazu noch Streichung der Stufenanstiege, dann müssen Sie auch in diesem Bereich die Konsequenzen tragen.

Jud-Schmerikon, darum ist dieser Vorschlag eigentlich sehr schwierig umzusetzen und ich habe die Lehrpersonen der Volksschule erwähnt, die ja im Sinne einer Gleichbehandlung auch noch den Stufenanstieg gestrichen erhalten müssten. Ich erinnere Sie, Regierungsrat Kölliker hatte den Rest noch auszubaden, was uns ehemaliger Regierungsrat Stöckling auch eingebrockt hat. Bitte denken Sie hier durch. Wir sehen hier wiederum, die Mehrzeit hätte dazu geführt, dass wir in diesen Bereichen sorgfältiger arbeiten würden und seriöser zu den Vorschlägen kommen würden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte den Vorschlag der FDP-Fraktion unterstützen, weil es sinngemäss ist, wenn es gleich behandelt wird, wie beim Polizeiposten Schmerikon. Das heisst, dass man diese Regelung weiterführt. Wenn man davon ausgeht, dass diese Regelung «70/30» auch für Oberbüren gilt, dann macht es Sinn, dass die Finanzkommission ihren Antrag auch so zurückzieht oder streichen lässt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Zur SPG-Fraktion: Es ist schon so, dass man als Eltern nicht gerne Studiengebühren bezahlt. Das ging auch uns so. Es ist aber auch so, dass die jungen Leute ein Studiendarlehen beantragen können, welches sie nach dem Start ins Berufsleben zurückzahlen können. So liegen sie dem Staat nicht auf der Tasche. Es ist zumutbar, dass junge Leute, die das Studiengeld nicht bezahlen können, ein Darlehen aufnehmen. Es ist auch zumutbar, dass die jungen Leute sich bewusst werden, dass sie auf Staatskosten studieren; das betrifft auch die ausländischen Studierenden. Nicht aus aller Welt aber kommen Studierende an die Universität St.Gallen; chinesischen Studenten beispielsweise ist das Studium hier zu billig. Diese gehen lieber an die Harvard University in den USA, wo sie je Jahr Fr. 60'000.– Studiengebühren bezahlen müssen. Das ist die Kehrseite der Medaille.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
6.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen. Die Massnahme K24 ist zu streichen.

Mit dieser Massnahme lassen Sie nun das berühmte «Zündhölzli» von Mani Matter auf den Teppich fallen, nur dass dann keiner da ist, der es rechtzeitig wieder wegnimmt. Wenn Sie dieser Massnahme zustimmen, dann sagen Sie ehrlich und direkt, dass Ihnen die Qualität der Lehrpersonen in diesem Kanton und damit auch die Qualität des Unterrichts und der Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler nicht so wichtig ist und dies, obwohl Sie immer wieder bekräftigt haben, dass die Volksschule vor riesigen Herausforderungen steht. Hier sind zwei Massnahmen, für die ich Verständnis habe und die anderen Massnahmen sind mir schleierhaft. Wir reduzieren die Eignungsprüfung in einer Zeit, in der überall in der Privatwirtschaft Eignungsprüfungen eingeführt werden, sonst vergleicht man sich ja auch gerne mit der Privatwirtschaft, in diesem Punkt offenbar nicht. Sie streichen die Diplomlektion, sozusagen die praktische Fahrprüfung. Baumgartner-Flawil hat dies bereits gesagt, es geht bei der Diplomlektion darum, unter schwierigen Bedingungen guten Unterricht abliefern zu können. Sie vermindern die Ausbildung in Fremdsprachen, währendem Sie gleichzeitig im Unterricht eine höhere Gewichtung erhält. Dasselbe gilt für den Instrumentalunterricht. An der gestrigen Feier zur Ehren des neuen Kantonsratspräsidenten haben Sie alle, so wie ich es sehen konnte, mit Freude den Kindern zugeschaut, auch den Schulkindern, die Instrumente gespielt haben. Es ist vielleicht so, dass diese Schulkinder Eltern haben, welche sich dafür einsetzen, dass ihre Kinder ein Instrument lernen. An vielen Orten ist das anders und da gilt es auch als Lehrperson diese Vorbildwirkung zu übernehmen. Viele Schülerinnen und Schüler erleben erst in der Schule, was es heisst ein Instrument selber spielen zu können und das auch erlernen zu wollen. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit hier im Saal eine grosse Unterstützung für die Musikschule erfahren und jetzt gehen Sie hin und streichen das einfach in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung wieder. Für mich ist es rätselhaft, wie man dieser Massnahme zustimmen kann.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Ziff. 14: beantragt im Namen der GLP/BDP-Fraktion/FDP-Fraktion/CVP-EVP-Fraktion und SVP-Fraktion, eine neue Ziff. 14 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, nach Vollzugsbeginn der im Rahmen des Sparpakets II vorgesehenen Erhöhung der Studiengebühren an den Fachhochschulen und der Universität des Kantons St.Gallen für einen Zeitraum von wenigstens drei Jahren keine weitere Erhöhung der entsprechenden Gebühr zuzulassen. Das Moratorium beschränkt sich auf diejenigen Institutionen, die im Rahmen des Sparpakets II von einer Erhöhung betroffen sind.»

Das grundsätzliche Thema der Studiengelderhöhung wurde bei Massnahme II schon erwähnt. Ich werde diesen Punkt, die dort gemachten Aussagen nicht mehr wiederholen. Erlauben sie mir schnell drei Sätze zu sagen zur Entstehungsgeschichte dieses Antrags, weil der jetzt doch sehr breit oben abgestützt ist, aber die SPG-Fraktion fehlt. Die Idee kam von der GLP/BDP-Fraktion, wurde nachher präzisiert auf Anregung der FDP-Fraktion und CVP-EVP-Fraktion. Anschliessend habe ich bei der SVP- und SPG-Fraktion auch noch beliebt gemacht, das zu unterstützen. Ich war dann sehr überrascht, als dieses Blatt kam und offenbar die Freude der SVP-Fraktion an diesem Vorschlag so gross war, dass sie dann ein neues bereinigtes Blatt produzieren liessen. Nach meinem Verständnis habe ich das Gleiche auch von der SPG-Fraktion gehört und ich hätte natürlich sie auch gerne auf das Blatt genommen, wenn ich gewusst hätte, dass eine bereinigte Version besteht.

Nun zu den Inhalten: Wir haben gesagt, es gibt eine zweimalige Erhöhung und daraus entsteht ganz klar eine Verunsicherung. Zwar eine Verunsicherung, besonders auch bei den potenziellen Studierenden unserer Fachhochschulen und unserer Universität. Hier setzt der Antrag an. Hier gilt es, ein klares Zeichen zu setzen, d.h. mit dem dreijährigen Moratorium geben wir als Kantonsrat ein ganz klares Zeichen zu setzen, dass mit dieser zweimaligen Erhöhung bei diesen Institution, die davon betroffen sind nun erstmals Schluss ist. Das Moratorium so ist der Antrag formuliert, greift deshalb dann, wenn die jetzt beschlossenen Erhöhungen in Kraft treten. D.h. defacto, dass die interessierten Studierenden wissen, während ihres Studiums gibt es keine Erhöhung. Das ist genau das was wir jetzt brauchen. Das ist genau das, was die Fachhochschulen und Universitäten jetzt brauchen, die jetzt betroffen sind. D.h. auch dass die Fachhochschulen und die Universität jetzt damit auch kommunizieren kann. Weil die Diskussionen mit Studiengelderhöhung gibt es überall in der Schweiz momentan. Jetzt können hier eben auch diese Beruhigung machen, d.h. wenn die nächsten Diskussionen kommen, dann wissen Sie im Kanton St.Gallen muss ich mir keine Sorgen machen. Die Diskussionen um ein Sparpaket III haben auch gezeigt, der Druck bleibt bestehen. Deswegen ist auch die Verunsicherung entsprechend gross. Ich bitte Sie daher, ein klares Zeichen zu setzen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
7.6.2012Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich möchte nicht mehr viel ergänzen, aber ich möchte die FDP-Fraktion auf den Antrag der Finanzkommission bei II., Aufträge an die Regierung, Ziff. 10 hinweisen: «Die Regierung wird beauftragt, für betrieblichen und baulichen Strassenunterhalt Minimalstandards festzulegen.» Ich gehe davon aus, dass die FDP-Fraktion diesen Antrag unterstützt. Und so gesehen sind diese Verschiebungen, von denen wir jetzt sprechen, in Ziff. 10 bereits eingespart. Ich bin der Ansicht, dass diese Verschiebung sicher vertretbar ist und dass auch der Strassenunterhalt seinen Beitrag zu leisten hat.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012