Geschäft: Gültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Karl Bürki, Gossau)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.13.03
TitelGültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Karl Bürki, Gossau)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung14.3.2013
Abschluss3.6.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 19. März 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2013Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Der Gültigkeit der Wahl ist zuzustimmen.

Wie der Kantonsrat der Botschaft der Regierung vom 19. März 2013 entnehmen kann, ist nach dem Rücktritt von Dr. Claudia Friedl-St.Gallen eine Vakanz eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat nach Art. 14bis Abs. 2 des Kantonsratsreglementes der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Ich habe diese Prüfung anhand der mir vorgelegten Unterlagen durchgeführt. Dr. Claudia Friedl-St.Gallen wurde als Vertreterin der Liste Nr. 01 Sozialdemokratische Partei, Juso und Gewerkschaften des Wahlkreises St.Gallen in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied, Karl Bürki, Gossau, erklärte sich mit Schreiben vom 12. Februar 2013 bereit, die Wahl anzunehmen. Ich kann somit die Rechtmässigkeit der Wahl von Karl Bürki, Gossau, bestätigen und ersuche Sie, die Gültigkeit festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013