Präsident der Rechtspflegekommission: Der Gültigkeit der Wahl ist zuzustimmen.
Wie der Kantonsrat der Botschaft der Regierung vom 19. März 2013 entnehmen kann, ist nach dem Rücktritt von Dr. Claudia Friedl-St.Gallen eine Vakanz eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat nach Art. 14bis Abs. 2 des Kantonsratsreglementes der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Ich habe diese Prüfung anhand der mir vorgelegten Unterlagen durchgeführt. Dr. Claudia Friedl-St.Gallen wurde als Vertreterin der Liste Nr. 01 Sozialdemokratische Partei, Juso und Gewerkschaften des Wahlkreises St.Gallen in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied, Karl Bürki, Gossau, erklärte sich mit Schreiben vom 12. Februar 2013 bereit, die Wahl anzunehmen. Ich kann somit die Rechtmässigkeit der Wahl von Karl Bürki, Gossau, bestätigen und ersuche Sie, die Gültigkeit festzustellen.