Geschäft: Straffung der Bewilligungsverfahren bei Bauten ausserhalb der Bauzone

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer41.16.01
TitelStraffung der Bewilligungsverfahren bei Bauten ausserhalb der Bauzone
ArtKR Standesbegehren
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung1.3.2016
Abschluss7.7.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 1. März 2016
AntragAntrag der Regierung vom 3. Mai 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
7.6.2016Gutheissung59Zustimmung55Ablehnung6
7.6.2016Eintreten58Zustimmung56Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Wir haben im Kanton St.Gallen nicht ganz einfache Verhältnisse ausserhalb der Bauzonen. Es gibt da einige Sündenfälle. Wir haben zum Teil Mühe den Vollzug durchzusetzen. Dies verdeutlichen mehrere Fälle im Kanton St.Gallen, bei welchen ohne Bewilligung ausserhalb der Bauzone gebaut wurde und die Wiedergutmachung ist nicht überall geschehen. Also es ist sicher falsch, wenn wir hier das Gesetz aufweichen. Aus unserer Sicht müsste in dieser Thematik eher noch strenger vorgegangen werden. Und darum ist es richtig, wie Regierungsrat Mächler ausgeführt hat, dass dieser Gummiparagraph von unbedeutenden zonenkonformen Bauten ausserhalb der Bauzone nicht eingeführt werden darf. Das würde tatsächlich zu Rechtsunsicherheit führen, zu einem Tummelfeld ausserhalb der Bauzonen und zu einem Wildwuchs. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Wir wollen Rechtssicherheit. Wir wollen geordnete Verhältnisse auch ausserhalb der Bauzonen und darum ist es ist es sicher richtig, wenn wir hier schon ablehnen. Es ist auch richtig, da die Standesinitiative sowieso keine Chance haben wird.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Dieses Standesbegehren stammt von der CVP-EVP-Fraktion. Die stetige Verbesserung der Abläufe sowie die Straffung der Verfahren gehören zu den Daueraufgaben von Politik und Staatsverwaltung. Das zu Diskussion stehende Standesbegehren ist grundsätzlich darauf zurückzuführen, und aber auch auf die Diskussionen um das Planungs- und Baugesetz (PBG). Gerade darin wurde mehrfach bekräftigt, auch vom damaligen Bauchef, die Abläufe zu optimieren. Entsprechende Anträge und Verbesserungsvorschläge für Vereinfachungen zu den Bauten ausserhalb der Bauzonen. Wurden jedoch durch die vorberatende Kommission bei der Beratung des Planung- und Baugesetzes nicht berücksichtigt.

Mit dem Standesbegehren wollen wir weder am Grundsatz von Bauzone und Nichtbauzone rütteln, ebenso wollen wir, dass der Kanton weiterhin für die Bauten ausserhalb der Bauzone zuständig ist. Viele Kleinbauten und Kleinanlagen ausserhalb der Bauzone durchlaufen einen unverhältnismässigen Bewilligungsprozess. Die durch die Gemeinden zustimmenden Gesuche gelangen zum Kanton. Dort sind bis zu sieben verschiedene Amtsstellen damit beschäftigt, kleine und grosse, bedeutende und unbedeutende und zonenkonforme und zonenwidrige Gesuche zu beurteilen und zu behandeln. Wir kritisieren diesen unsäglichen Ablauf nicht grundsätzlich, aber eine Vielzahl von Gesuchen dürfte gar nie in diese Bewilligungsmaschinerie gelangen. Denn viele Gesuche sind eigentlich zu unbedeutend und zu klein, als dass sie die personellen und finanziellen Ressourcen des Kantons so stark beanspruchen dürften. Mit diesem Vorstoss wollen wir eine Trennung von unbedeutenden und kleinen Bauten ausserhalb der Bauzone von den wirklich substanziellen Gesuchen. Das Bauen ausserhalb der Bauzone soll aber weiterhin unter der Aufsicht des Kantons bleiben. Leider müssen wir den Umweg über ein Standesbegehren machen.

Im eidgenössischen Raumplanungsgesetz regelt der Bund die Zuständigkeit beim Bauen ausserhalb der Bauzone. Darin werden den Kantonen die bisherigen Aufgaben für den Erlass, die Koordination und die Bewilligungsverfahren weiterhin zugeteilt bleiben. Jedoch soll das Raumplanungsgesetz so geändert werden, dass die Kantone den Gemeinden vermehrt Bewilligungs- und Vollzugskompetenzen erteilen können. Wir sind uns gewohnt, dass das Baudepartement jegliche Absichten zu einfacheren Verfahren kategorisch ablehnt. Die umfassenden Begründungen gegen die Gutheissung des Standesbegehrens deuten auch dieses Mal darauf hin, dass wenig bis gar kein Willen vorhanden ist, die Effizienz in den Bewilligungsabläufen zu erhöhen. Etwas stört uns ganz besonders. Das Baudepartement spricht in ihren Begründungen den Gemeinden jegliche Fähigkeiten ab, kompetent, gesetzestreu und bürgernah zu entscheiden und so bei einem Teil des Bauens ausserhalb der Bauzone mehr Verantwortung zu übernehmen. Zusammengefasst bedeutet dies, dass effiziente Abläufe im Staatswesen dort gewährleistet sein sollen, wo jene Staatsebene die Verantwortung und die Handlungsfähigkeit besitzt, die am nächsten beim Bürger ist.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Ich finde es nach wie vor unnötig, dass für jedes kleinste Bauvorhaben, sei es ein Holzlager oder eine Hundehütte, eine Bewilligung beim Kanton einzuholen ist. Die Gemeinde soll bei kleinen Bauten, eigentlichen «Bagatellen», zuständig sein, denn die Gemeinde ist auch für den Vollzug zuständig. Der Kanton kann doch diesbezüglich keine Vorschriften machen, wie das zu bewilligen wäre. Wir müssen in dieser Hinsicht wirklich etwas ändern.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Die ablehnende Haltung der Regierung gründet im Wesentlichen auf drei grundsätzlichen Überlegungen:

  1. Das Standesbegehren stellt einen der fundamentalen Grundsätze der Raumplanung in der Schweiz in Frage. Die schweizweit klare Trennung von Baugebiet und nicht Baugebiet trägt nicht nur ganz wesentlich dazu bei, in der Schweiz langfristig eine attraktive Landwirtschaft mit einem hohen Erholungswert zu erhalten, sondern sie er ermöglicht auch, dass die Landwirtschaft zu relativ günstigen Bedingungen produzieren kann. Diese zentrale raumplanerische Errungenschaft durch die Schaffung einer Ausnahme von generellen Bewilligungspflicht im ordentlichen Verfahren und durch eine Aufweichung der heute klaren Kompetenzaufteilung zu gefährden, erachten wir als nicht sinnvoll.

  2. Die geforderte Ausnahmeregelung führt zu einer unerwünschten Rechtsunsicherheit. Die Bezeichnung «unbedeutend» zonenkonforme Baute würde im Bundesrecht einen bisher unbekannten neuen Rechtsbegriff einführen. Es ist absehbar, dass der Begriff in den einzelnen kantonalen Gesetzen und auch in der Praxis zu einem schweizweiten Wildwuchs führen könnte, mit erheblicher Rechtsunsicherheit und Kompetenzschwierigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden. Es entsteht damit faktisch ein Graubereich bezüglich der Zustimmungserfordernis. Es entsteht ein höchst attraktives Tummelfeld für Juristen. Ich bin mir deshalb auch nicht sicher, ob die Gemeinden mit dieser heiklen Abgrenzungsfrage unbedeutend versus bedeutend am Schluss auch glücklich werden.

  3. Die Regierung schätzt die Erfolgschancen dieses Standesbegehren als äusserst gering ein. Die eidgenössischen Räte wie auch Bundesrat haben schon mehrfach an der strikten Trennung zwischen Baugebiet und nicht Baugebiet festgehalten. Exemplarisch zeigte sich dies, als der Kanton St.Gallen anfangs 2000 seinen Spielraum für Bauten ausserhalb der Bauzonen mit der Anpassung von Art. 77quinquies des Baugesetzes geringfügig ausdehnen wollte. Der Bundesrat hat mit der Anpassung von Art. 42 Bst. a der Raumplanungsverordnung postwendend reagiert und einen Riegel geschoben.

Es ehrt mich zwar persönlich, das die CVP-GLP-Fraktion der Ansicht ist, dass ich als neuer Bauchef zusammen mit dem Präsidium eine Chance haben soll, diese Gesetzesänderung durchzubringen. Aber ehrlich gesagt, bin ich klar der Ansicht, dass das stärkste Pferd für diese Änderungen im Bundesgesetz in Ihren eigenen Reihen sitzt. Es ist nämlich der schweizerische Präsident des Bauernverbandes, der die Möglichkeit hätte, weil er Nationalrat ist und weil er dem eidgenössischen Rat angehört, eine Motion einzureichen. Dann müssten wir nicht diesen Umweg über eine Standesinitiative gehen. Sie haben sicher in der «NZZ» gelesen, dass der schweizerische Bauernverband momentan als der mächtigste Verband in diesem Land gilt. Also geben Sie ihm diese Chance dies zu machen. Wie Sie vielleicht auch wissen ? ein Hinweis insbesondere an die neuen Ratsmitglieder ? haben es Standesbegehren in Bern sehr schwer. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Regierung nicht eintreten auf dieses Standesbegehren.

Erlauben Sie mir noch den Hinweis von Widmer-Mosnang bezüglich effizienten Abläufen: Da kann ich Ihnen garantieren und setze mich sicherlich dafür ein, dass wir die Abläufe effizienter gestalten können. Vielleicht können wir sie sogar optimieren, das kann ich nicht ausschliessen, weil ich es schlichtweg noch nicht weiss. Was ich Ihnen wirklich darlegen kann, ist, dass die Chance für diese Standesbegehren auch wenn Sie es wollen, in der Tat gering sind. Zudem glaube ich, Politik mit reiner Signalwirkung zu machen, keine effiziente Politik ist. Deshalb würde ich meinen, dass wir besser eine Diskussion führen, wo zusammen Verbesserung innerhalb der bestehenden Gesetzesordnung gemacht werden können. Wie Sie wissen, kann ich nicht gegen das Bundesrecht verstossen, deshalb haben Sie auch dieses Standesbegehren gemacht. Sie wissen auch, dass die Regierung resp. der Kanton keinen grossen Spielraum hat. Ich hoffe, dass wir das Verfahren in Zukunft miteinander verbessern können. Ich kann Ihnen nichts versprechen, aber ich werde mich dafür einsetzen, effiziente Verfahren mit Ihnen auszugestalten. Da haben sie mein Wort.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016