Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2015 bis 2020

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.19.05
TitelKantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2015 bis 2020
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung20.6.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 18. September 2019
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 23. Dezember 2019
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 19. November 2019
ProtokollProtokollauszug der Finanzkommission August 2019
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 25. Juni 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
25.10.2019Gremium14.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.9.2019Schlussabstimmung104Zustimmung10Ablehnung6
17.9.2019Rückkommensantrag Blumer-Gossau61Zustimmung52Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2019Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2015 bis 2020 mit 104:10 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2015 bis 2020 in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
18.9.2019Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. Das Präsidium sieht die zweite Lesung Morgen Mittwoch vor.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Ich glaube, das hat nichts mit Schlaumeierei zu tun. Schauen Sie die Tabelle genau an: Wir sind Optimisten. Sie haben anlässlich der Junisession in der Klimasession der Handlungsoption 1, wonach es einen zusätzlichen Sonderkredit von 10 Mio. Franken, der ab 2020 wirken soll, zugestimmt. Wir sind davon ausgegangen, dass es diesen Sonderkredit ab 2020 gibt und damit werden wir diese fossilen Heizungen finanzieren können. Es wäre Schlaumeierei oder es wäre aus meiner Sicht nicht richtig, wenn wir diese Fussnote a bei 2019 gemacht hätten. Das wäre definitiv nicht korrekt, im 2020 jedoch schon. Da ich Optimist bin, dass Sie zu Ihrem Wort stehen, auch anlässlich der Novembersession, sind wir davon ausgegangen, dass wir diesen zusätzlichen Kredit von 10 Mio. Franken für den Ersatz von fossilen Heizungen erhalten werden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Blumer-Gossau: Auf S. 6 der Vorlage lautet die Fussnote a: «Gesuche gehen voraussichtlich zu Lasten des Sonderkredits ‹Erneuerbar heizen›. » Dieses kleine a wiederum bezieht sich in der Tabelle ganz hinten auf die Position «Ersatz elektrischer und fossiler Heizungen». Dort steht eine Null und darauf wollte ich aufmerksam machen. Aus meiner Sicht ist das eine gewisse Schlaumeierei der Regierung, wie sie den Kredit von den soeben beschlossen 9,4 Mio. Franken etwas nach unten drückt. Es ist vorgesehen, das will diese Fussnote a ausdrücken, dass wir einen weiteren besonderen Kredit von 10 Mio. Franken für die Jahre 2020 bis 2023 sprechen werden. Hier macht man quasi einen Vorbezug einer Tranche, geteilt durch vier ergibt das 2,5 Mio. Franken, die bereits verbraten werden. Von diesem wiederum bescheidenen Kredit von 10 Mio. Franken bleiben noch 7,5 Mio. Franken für die nächsten drei Jahre übrig. Ich wollte erneut darauf aufmerksam machen: Wir backen zu kleine Brötchen, wir müssen etwas grosszügiger sein, wenn es um die Unterstützung der erneuerbaren Energien geht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Rückkommensantrag Blumer-Gossau mit 61:52 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Blumer-Gossau: beantragt Rückkommen auf Seite 6 der Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Götte-Tübach: Es wurde regelmässig über die Energieagentur diskutiert – auch Regierungsrat Mächler erwähnte dies – bei welcher ich für die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) den Vorsitz der Geschäftsführung ausführen darf. Die Schnittstellen waren anscheinend auch in der Finanzkommission ein Thema. In diesem Bereich müssen tatsächlich Optimierungen vorgenommen werden. Dieses Parlament wollte das Thema der Förderungen auslagern; die Energieagentur setzt dieses jedoch mit allen vorhandenen Fähigkeiten, die sehr ausgeprägt sind, um. Solche Fehler, wie von Regierungsrat Mächler angesprochen, müssen jedoch von beiden Seiten versucht werden zu optimieren.

Bei einer Zustimmung zu diesem Kredit wird die Arbeit bis Ende 2020 mit noch mehr Elan und Enthusiasmus ausgeführt. So lange läuft dieses Programm noch und es ist der erste gute Ansatz für das neue Förderkonzept 2021 bis 2030, welches jetzt noch in den Kinderschuhen steckt. Ich hoffe ebenfalls, dass der Kanton zusammen mit der Energieagentur in grossen Schritten vorwärtskommen wird und wir im Parlament im kommenden Jahr eine vernünftige, weitsichtige und nachhaltige Lösung für unser Klima und unsere Energiethematik finden werden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich habe Verständnis, dass Sie uns wegen diesem Nachtragskredit kritisieren. Als ich zum ersten Mal von diesem Geschäft hörte, war ich auch nicht begeistert. Ich war aber begeistert, dass die Nachfrage grösser ist. Das stimmt. Es zeigt mir, dass unser Programm auf Kurs ist und unsere Massnahmen auch von der Bevölkerung gutgeheissen werden. Verschiedenen Kantonen wird derzeit den Vorwurf gemacht, dass sie die Bundesgelder nicht abholen. Wir hingegen holen unsere Mittel ab. In der Tat ist es nicht erfreulich. dass wir relativ spät festgestellt haben, dass die Nachfrage deutlich höher war. Wir wurden davon überrascht, im Jahr 2018 gab es bereits eine höhere Nachfrage, dass sich diese Anfang 2019 nochmals erhöhte, hat uns erstaunt. Der zweite Punkt, den wir dargelegt haben, ist, dass uns der Bund aus unserer Sicht bei der Anrechenbarkeiteinen Strich gespielt hat. Wir sind davon ausgegangen, dass wir beim Bund mehr anmelden können, als es tatsächlich der Fall war und so wurden wir enttäuscht, als es nicht so war. Das hat dazu geführt, dass man mehr kantonale Gelder benötigte, als vorgesehen. Aus diesem Grund haben wir im Bericht 40.19.01 «Klima- und Energiepolitik des Kantons St.Gallen» vom 30. April 2019 bereits darauf aufmerksam gemacht und in der Junisession in der Klimadebatte darüber diskutiert, dass die Mittel voraussichtlich nicht ausreichen würden. Im Mai habe ich die Finanzkommission darüber informiert, dass wir ein Problem haben und im Juni habe ich erneut darüber informiert, dass wir handeln müssen. Die Lösungen unseres Handlungsstranges sind zwei:

  1. Mehr Mittel für dieses Programm. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass das Programm auf sechs Jahre ausgerichtet ist. Es wurden 32,4 Mio. Franken frei gegeben und wir erhöhen nun um 9,4 Mio. Franken. Das ist immerhin ein Drittel mehr. Es gibt immer Leute, die mehr wollen. Eine Erhöhung um 30 Prozent ist nicht nichts und wenn ich höre, dass man «schmörzelig» sei oder den Zeitgeist verkenne, muss ich das relativieren. Eine Aufstockung von 30 Prozent erachte ich zumindest substantiell.
  2. Es wurde kritisiert, dass man das Förderprogramm anpasst. Diese Anpassung haben wir wie folgt gemacht: Wir wollen eine Deckelung von maximal 100'000 Franken für Fördergelder einführen. Damit können wir sicherstellen, dass möglichst viele Personen Fördergelder beantragen können. Wir versehen die grossen Projekte mit einem Cap von maximal 100'000 Franken. Das andere ist, wie richtigerweise bereits von Ihnen dargelegt: Wir legen den Fokus auf die global berechtigten Massnahmen. Wir wollen eine maximale Wirkung erzielen und das schaffen wir, indem wir den Bund mit einbeziehen. Ein kantonaler Franken ergibt zwei Franken vom Bund und das ergibt drei Franken. So entsteht ein Hebel und auf darauf haben wir uns fokussiert, damit die kantonalen Mittel, die Sie zusätzlich hoffentlich eingeben, ihre Wirkung zeigen. Deshalb mussten wir das Programm anpassen und das haben wir gemacht.

zu Blumer-Gossau: Das Spiel ist nicht so, dass es über sechs Jahre geht. Sie haben vielleicht bis anhin nicht bemerkt, dass die Regierung die Verordnung einige Male angepasst und zusätzliche Massnahmen aufgegleist hat. Ich erinnere z.B. an die Gebäudemodernisierung mit Konzept, diese war nicht von Anfang an enthalten, sondern man hat gewisse Massnahmen mittels Verordnungsrechts beschlossen, von denen wir der Ansicht sind, dass sie sinnvoll sind. Infolge weniger Mitteln waren wir aufgefordert, eine Anpassung vorzunehmen. Das haben wir getan und das sorgte für Ärger, weil man solche Anpassungen, wenn sie beschlossen werden, unverzüglich in Kraft setzten sollte, denn ansonsten wollen alle noch möglichst von diesen Fördergeldern profitieren. Deshalb haben wir die Anpassung sehr rasch umgesetzt, die Verordnung zu den Förderbeiträgen liegt in Kompetenz der Regierung. Das ist nicht das erste Mal, sondern wir haben das schon öfters gemacht. Wenn man Streichungen macht, entsteht eher Kritik, als wenn man zusätzliche Massnahmen beschliesst, das ist mir sehr wohl bewusst.

Zur Frage, dass so etwas in Zukunft nicht mehr geschehen soll, hat insbesondere Suter-Rapperswil-Jona einen wichtigen Punkt angestossen. Es ist auch mir ein Anliegen, dass ich nicht schon bald wieder auf Sie zukommen muss mit der Forderung nach zusätzlichen Mitteln. Das wäre noch unschöner. Was haben wir unternommen? Seitens Energieagentur haben wir mit einem Fördercockpit sichergestellt, dass auch die zukünftige Nachfrage adäquat und richtig simuliert wird. Die ersten erzielten Ergebnisse zeigen, dass es ein robustes Modell ist, um die Forecasts zu planen. Das wurde in der Vergangenheit vielleicht zu wenig ernstgenommen. Ich nehme diese Kritik entgegen, wir haben jedoch reagiert wir und mit einem entsprechenden Cockpit soll es nun sichergestellt werden.

Beim Amt für Wasser und Energie haben wir mit zusätzlichen personellen Ressourcen sichergestellt, dass auch die Überprüfung des Leistungsauftrages im Controlling verstärkt wird. Ich habe angeordnet, dass dies besser gemacht werden muss, damit gerade so etwas nicht mehr geschieht. Wir sind auf zwei Pisten unterwegs und ich hoffe, dass diese Instrumente dazu führen, dass uns bezüglich der Mittel nicht nochmals etwas Ähnliches passiert und wir die Nachfrage massiv unterschätzten.

Ich freue mich, dass die Finanzkommission diesem Nachtragskredit trotz Kritik, die ich verstehe und aufnehme, einstimmig zugestimmt hat.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Blumer-Gossau: Auf die Vorlage ist einzutreten.

zu Tinner-Wartau: Es geht nicht um Emotionalität, sondern es geht um etwas dringend Nötiges. Das Energieförderprogramm muss verbessert werden. Schauen Sie sich im Rat um. Wenn alle der Meinung sind, dass es eine gute Sache sei, ist klar, dass wir zu wenig weit gehen. Das ist zu bescheidenen. Die 9,4 Mio. Franken reichen etwas weiter, als die noch bescheideneren 5,4 Mio. Franken, die im jetzt laufenden Programm pro Jahr vorgesehen sind. Das ist schlicht nicht mehr zeitgemäss und entspricht der bedrohlichen Lage bei der Klimaerhitzung nicht. Wir müssen entschieden mehr tun.

Was bedenklich ist, und da wiederhole ich, was meine Vorrednerinnen ausgeführt haben, dass die Spielregeln während des Spiels verletzt wurden. Hier ist Erklärungsbedarf vorhanden und Regierungsrat Mächler sollte sich dazu äussern. Auf den 1. Juli 2019 wurden die Bezugsmodalitäten für Unterstützungsbeiträge verändert. Aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion in kleinlicher Weise dahingehend, dass der Kanton nur noch bereit ist zu bezahlen, wenn der Bund doppelt so viel daran bezahlt. Alle Massnahmen, bei welchen der Bund keine Verdoppelung der Beiträge verspricht, wurden per Mitte Jahr gestrichen. Das ist kleinlich und nicht zeitgemäss. Der Kanton St.Gallen muss, wie er zu Beginn des Programms versprochen hat, bis zum Schluss mitfinanzieren. Wenn diese faire Regel bis zum Schluss durchgezogen würde, reichen diese 9,4 Mio. Franken nicht aus. Die Nachfrage ist erfreulicherweise gestiegen und sie wird weiter steigen.

Man hätte rund 7 Mio. Franken mehr dazugeben müssen, vielleicht 17 Mio. Franken. Dabei tritt ein anderes Problem auf, so würden wir vor dem obligatorischen Finanzreferendum stehen und müssten vor das Volk. Das wiederum würde eine zeitliche Verzögerung zur Folge haben, was wir nicht wollen. Deshalb verzichten wir, wie Surber-St.Gallen erwähnte, auf einen Antrag. Wir unterstützen die 9,7 Mio. Franken und ich erwähne es zum zweiten Mal: 100 Mio. Franken wären die richtige Grössenordnung, die wir hier brauchen. Wir kommen bei der Beratung des Energiegesetzes darauf zurück.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Tinner-Wartau (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion setzt sich bei den aktuellen Energieförderprogrammen für Kontinuität ein, wie auch für künftige Massnahmen, wie sie z.B. im VI. Nachtrag zum Energiegesetz vorgesehen sind. Die FDP-Fraktion ist aber nicht bereit, unüberlegt oder aus emotionalen Überlegungen heraus mehr Geld zur Verfügung zu stellen.

Wir zur Überzeugung gelangt, dass es sinnvoll ist, das bestehende Programm in geordneten Bahnen abzuschliessen. Mich erstaunt die Kritik am Baudepartement: Seien wir doch glücklich und froh, dass die vor zwei Stunden gegeisselten Haus- und Grundeigentümer bereit sind, ihre Anlagen ökologischer umzurüsten und damit der Umwelt Gutes zu tun.

Der Nachtragskredit ist gut investiert, denn ich bin überzeugt, dass inskünftig das Baudepartement mit der Abteilung Energieförderung dafür sorgen wird, dass wir ein Monitoring erhalten und uns aufgezeigt wird, wie sich die Massnahmen und die Steuergelder, letztlich sind das Beiträge und diese werden aus Steuergeldern finanziert, das muss bewusst sein, dass diese gut investiert sind.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir stellen fest, dass das Controlling nicht funktioniert hat und wie wir nun sehen, kann der Sonderkredit bis Ende 2020 nicht eingehalten werden. Daher bitten wir die Regierung, solche Kredite in Zukunft besser zu überwachen.

Wir erkennen die Problematik und finden das Vorgehen richtig, dass man sich auf Massnahmen konzentriert, welche auch vom Bund gefördert werden. Wir unterstützen deshalb den Nachtragskredit von 9,4 Mio. Franken. Wir sind aber erstaunt, dass wir von der Regierung keinen Antrag erhalten haben, vergleichbar mit dem Nachtrag zum Steuergesetz, in welchem auf mehreren Seiten begründet wurde, dass der Haushalt in Zukunft keine neuen Ausgaben mehr verkraften kann.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich spreche heute voraussichtlich zum letzten Mal. Man stelle sich diese Diskussion vor, die wir hier führen, vor der Klimajugend, vor den Protesten der Klimajugend. Ich glaube, sie würde anders verlaufen. Das ist positiv, wahrscheinlich müssten wir diese Diskussion gar nicht führen. Letztlich sprechen wir über etwas sehr Erfreuliches. Das Bewusstsein hat offensichtlich bei sehr vielen Leuten zugenommen, das Bewusstsein für das Klima zu handeln. Entsprechend wurde aus dem Energieförderprogramm mehr Geld benötigt. Mehr Geld, als wir haben und weshalb wir nun über einen Nachtragskredit sprechen. Auch wir sind nicht frei, von Kritik. Wir möchten eine gewisse Kritik an die Adresse des Baudepartementes abgeben: Einerseits gebe ich Suter-Rapperswil-Jona Recht, ist es überraschend, dass man derart plötzlich bemerkt hat, dass das Geld ausgeht. Andererseits finden wir auch die Vorlage etwas mangelhaft, denn in der Vorlage wird ausgeführt, dass gewisse Massnahmen nicht mehr weiter finanziert werden. Es werden Massnahmen, die beschlossen sind, die früher finanziert wurden, neu nicht mehr finanziert. Das ist ein Eingriff, eine Veränderung in einen laufenden Prozess. Uns hätte es sehr interessiert zu wissen, wie hoch die Mittel sein müssten, um sämtliche Massnahmen weiterzuführen, wie sie getroffen wurden.

In der vorberatenden Kommission konnte uns diese Zahl nicht befriedigend geliefert werden, was einen Nachversand zur Folge hatte. Wir bitten darum, solche Vorlagen vollständig abzufassen, damit man weiss, worüber man diskutiert und was vielleicht fehlt, um sämtliche Massnahmen weiterzuführen. Wir hatten zunächst die Absicht, einen Antrag zu stellen, um diese Einschränkung der Förderkriterien zu brechen und weiterhin gleichermassen fördern zu können, wie bis anhin. Wir sind davon abgekommen, denn das ist bereits geschehen. Man hat die Anpassungen bereits vorgenommen. Wenn wir nun fordern, man müsse es erneut aktivieren, wäre das irgendwann ab 2020, das ergibt in unseren Augen keinen Sinn.

Wir wollen ganz klar festhalten: Für uns ist das viel zu wenig. Wir sind der Meinung, der Kanton müsste sehr viel mehr unternehmen als wir dies im Bereich der Energieförderung aktuell tun. Deswegen haben wir eine Motion eingereicht, die einen Klimafonds, geäufnet aus dem besonderen Eigenkapital, fordert. Wir werden im Rahmen des Energiegesetzes primär über den Ersatz von fossilen Heizungen sprechen. Dabei wird wohl regelmässig das Argument vorgebracht werden, dass sich die Hauseigentümer diese einmalige Investition nicht leisten können, wenn sie ein fossiles Heizsysteme durch ein nachhaltiges ersetzen müssen. An diesem Punkt wollen wir ansetzen und verlangen eine Förderung, damit man sich das leisten kann. Sie haben diese Motion auf dem Tisch, wir werden darüber diskutieren. Im Moment sind wir bereit, den Kredit in diesem Umfang zu unterstützen, vertreten jedoch klar die Haltung, dass es viel zu wenig ist.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona: (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bereits den ursprünglichen Sonderkredit in der Höhe von 32,4 Mio. Franken unterstützten wir einhellig. Aus unserer Sicht ist der energie- und klimapolitische Handlungsbedarf unverändert gross und wir müssen bereit sein, die für die verschiedenen Massnahmen benötigten Mittel bereitzustellen. So ist die Tatsache, dass die Nachfrage nach Mitteln aus dem Energieförderungsprogramm grösser als erwartet ist, grundsätzlich ein positives Signal. Es geht offenbar etwas im Kanton St.Gallen. Die Sensibilität für Energie- und Klimafragen ist gestiegen, Investitionen zu Gunsten von mehr Energieeffizienz und zur gezielten Reduktion von CO2 stossen offensichtlich auf Anklang. Wir begrüssen es, dass der Fokus für die kommenden Jahre auf jene Massnahmen gelegt wird, die zusätzlich Beiträge des Bundes auslösen. Zum einen ist es schlicht ein Akt der finanzpolitischen Vernunft, zum anderen können wir mit derselben Summe mehr für das Klima tun. Denn ein Franken, den der Kanton ausgibt löst zwei Franken aus, die der Bund beisteuert. Es wäre fahrlässig und kurzsichtig, auf diese Zuschüsse zu verzichten. Mit dem nun beantragten Nachtragskredit und der angepassten Fokussierung kann gemäss Regierung sichergestellt werden, dass das laufende Energieförderungsprogramm bis zum Ende seiner Laufzeit verlässlich und geordnet abgewickelt werden kann. Das ist gut und richtig so, dass es dafür eine gesetzgeberische Hauruckübung braucht, wirft Fragen auf. Entweder weisen jene Stellen, die das Energieförderungsprogramm abwickeln, kein brauchbares Controlling auf oder es fehlt ihnen an jeglicher klimapolitischen Sensibilität. Man stelle sich das Bild vor, dass der Kanton St.Gallen abgegeben hätte, wenn er ausgerechnet in diesen Zeiten der klimapolitischen Dringlichkeit seine Förderungsprogramme Knall auf Fall hätte einstellen müssen.

Wir bitten deshalb die Regierung, bzw. den zuständigen Vorsteher des Baudepartementes, zum Thema Stellung zu nehmen. Fehlte es an der klimapolitischen Sensibilität oder an einem wirksamen Controlling? Mit welchen Massnahmen wird sichergestellt, dass solche Hauruckübungen der Vergangenheit angehören?

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
17.9.2019Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission beriet an ihrer Sitzung vom 22. August 2019 den «Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2015 bis 2020.» Seitens Baudepartement waren der Generalsekretär, Kurt Signer, sowie der Leiter Energie, Marcel Sturzenegger anwesend. Ohne eine gezielte Verminderung der Förderungsmassnahmen wären für die Jahre 2019 und 2020 rund 8 bis 10 Mio. Franken pro Jahr zusätzlich notwendig geworden. Die Verminderung des Angebots erfolgt gezielt für Angebote, für welche keine oder kaum Bundesbeiträge gesprochen werden. Unter diesem Aspekt ist es zweckmässig, die vom Bund mitfinanzierten Angebote aufrecht zu erhalten. Zudem werden für die drei Massnahmen Gebäudesanierungen in umfangreichen Etappen, Gebäudedämmung mit Einzelmassnahmen und Investitionsbeiträge im Minergie P-Standard die Beiträge auf 100'000 Franken begrenzt. Die Finanzkommission befürwortet diese Anpassungen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019