Geschäft: Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.18.15
TitelNachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung28.11.2018
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der ersten Lesung vom 28. November 2018
ErlassReferendumsvorlage vom 19. Februar 2019
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 28. Oktober 2019
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 8. November 2018
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 28. Mai 2019
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2019Schlussabstimmung109Zustimmung3Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
18.2.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
18.2.2019Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, am Abstimmungsresultat der ersten Lesung festzuhalten und auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Regierungsrat: Ich mache es sehr kurz, ich bin die andere Seite sozusagen, die eben dazu beigetragen hat, dass dieser Kompromiss geschmiedet wurde, nämlich im Lichte dieses Berichts über schulergänzende Kinderbetreuung haben wir auch diesen Nachtrag zur Einführung der Bundesgesetzgebung der Familienzulagen beraten.

Ich danke auch dem Initiativkomitee, dass wir auf diese Erhöhung von 30 Franken einschwenken konnten. Das hatte wiederum den Vorteil, dass wir aus den Steuererträgen die Kita fördern können und das war das Anliegen in unserem Bericht. Von daher also nicht nur ans Partnerdepartement und die Ämter einen herzlichen Dank, sondern an Sie alle, die in den Kommissionen an diesem schönen Kompromiss geschmiedet haben.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019