Geschäft: Fruchtfolgeflächen - Wie weiter? (Titel der Antwort: Fruchtfolgeflächen und bauliche Entwicklung der Gemeinden)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.06.33
TitelFruchtfolgeflächen - Wie weiter? (Titel der Antwort: Fruchtfolgeflächen und bauliche Entwicklung der Gemeinden)
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung4.4.2006
Abschluss25.9.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 4. April 2006
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 16. Mai 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person22.8.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.9.2006Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Erfreut nehme ich zur Kenntnis, dass die Regierung an der Praxis in den vergangenen 15 Jahren, die zu einem gangbaren Mittelweg zwischen Wünschbarem und Möglichem beigetragen hat, festhalten möchte. So können grundsätzlich auch jene Gemeinden sich baulich entwickeln, deren Bauzone vollständig von Fruchtfolgeflächen umgeben ist. Weniger erfreut bin ich darüber, dass die Regierung keinen Anlass sieht, die im kantonalen Richtplan genannten Kriterien zur Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen zu überprüfen. Das Kriterium nämlich, wonach die jährliche Beanspruchung von FFF zwölf Hektaren nicht übersteigen darf, kann meines Erachtens in dieser absoluten Form nicht aufrechterhalten bleiben. Wenn nämlich mit den auch von der Regierung erwähnten Rekultivierungsmassnahmen zusätzliche Bodenflächen als FFF anerkannt werden können, so ist eine Kompensation möglich. Dies ist meines Erachtens auch zeitlich und finanziell eben nicht so aufwendig, wie die Regierung zu befürchten scheint. Überdies muss entgegen der Beurteilung der Regierung zulässig sein, in geeigneten Fällen auch Einzelflächen mit Gutachten als neue zusätzliche FFF zu bezeichnen. Auch die von der Regierung zitierte Vollzugshilfe zum Sachplan FFF schliesst das im Übrigen keineswegs aus. So bliebe nämlich jenen Gemeinden, die gerade im Bereich der Übertragung von FFF von ÜG in die Landwirtschaftszone noch Aufgaben zu erledigen haben, genügend Spielraum.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006