ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Erfreut nehme ich zur Kenntnis, dass die Regierung an der Praxis in den vergangenen 15 Jahren, die zu einem gangbaren Mittelweg zwischen Wünschbarem und Möglichem beigetragen hat, festhalten möchte. So können grundsätzlich auch jene Gemeinden sich baulich entwickeln, deren Bauzone vollständig von Fruchtfolgeflächen umgeben ist. Weniger erfreut bin ich darüber, dass die Regierung keinen Anlass sieht, die im kantonalen Richtplan genannten Kriterien zur Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen zu überprüfen. Das Kriterium nämlich, wonach die jährliche Beanspruchung von FFF zwölf Hektaren nicht übersteigen darf, kann meines Erachtens in dieser absoluten Form nicht aufrechterhalten bleiben. Wenn nämlich mit den auch von der Regierung erwähnten Rekultivierungsmassnahmen zusätzliche Bodenflächen als FFF anerkannt werden können, so ist eine Kompensation möglich. Dies ist meines Erachtens auch zeitlich und finanziell eben nicht so aufwendig, wie die Regierung zu befürchten scheint. Überdies muss entgegen der Beurteilung der Regierung zulässig sein, in geeigneten Fällen auch Einzelflächen mit Gutachten als neue zusätzliche FFF zu bezeichnen. Auch die von der Regierung zitierte Vollzugshilfe zum Sachplan FFF schliesst das im Übrigen keineswegs aus. So bliebe nämlich jenen Gemeinden, die gerade im Bereich der Übertragung von FFF von ÜG in die Landwirtschaftszone noch Aufgaben zu erledigen haben, genügend Spielraum.