Geschäft: Predictive Policing

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.19.01
TitelPredictive Policing
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung15.1.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 2. April 2019
VorstossWortlaut vom 15. Januar 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.9.2019Eintreten64Zustimmung34Ablehnung22
16.9.2019Gutheissung65Zustimmung34Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2019Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit 65:34 Stimmen gut.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 64:34 Stimmen auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: «Predictive Policing» ist eine neue Entwicklung, die allerdings ziemlich rasant voranschreitet und was diesbezüglich noch alles entwickelt wird, weiss ich im Moment selber nicht. Ich bin daher auch nicht in der Lage, Ihnen zu sagen, was wir im Konkreten genau tun werden. Ich weiss einfach, und das ist ja unbestritten, dass die Bearbeitung von Personendaten, wie dies eben bei diesen Programmen der Fall ist, eine gesetzliche Grundlage voraussetzt. Selbstverständlich werden wir uns auch grundlegend Gedanken machen müssen, wo oder was wir allenfalls auf diesem Weg an Programmen anschaffen wollen, was wir aber vielleicht auch ablehnen, welche Informationen zur Verfügung stehen müssen, um diese Systeme überhaupt zu verstehen. Das angesprochene Programm zur Aufdeckung von Einbruchdiebstählen macht vielleicht in Zürich Sinn. In St.Gallen haben wir eine überschaubare Situation Wenn im Rheintal vermehrt eingebrochen wird, dann stellen die Verantwortlichen der Kantonspolizei das auch ohne Programm fest und reagieren auch unverzüglich. Nicht alles, was auf diesem Markt angeboten wird, ist auch für die Kantonspolizei brauchbar. Jetzt geht es darum, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um solche Programme überhaupt einsetzen zu können.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Tinner-Wartau: Auf die Motion ist einzutreten.

Ich war selbst Präsident der vorberatenden Kommission des Datenschutzgesetzes, wo wir diese Motion beraten haben und die auch deutlich zuhanden dieses Parlaments überwiesen wurde.

Es geht gerade darum, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, es geht nicht um einen Blindflug. Ich glaube, wenn wir diese rechtliche Grundlage nicht schaffen bzw. nicht prüfen, dann haben wir vielleicht tatsächlich einmal einen Vollzugsblindflug, deshalb sind meines Erachtens die Bedenken von Böhi-Wil unbegründet und der Motion kann ohne Weiteres zugestimmt werden.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019
16.9.2019Wortmeldung

Simmler-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

«Predictive Policing,» d.h. die sogenannt vorhersagende Polizeiarbeit hat ein hehres Ziel: Mittels des Einsatzes moderner Technologie soll Kriminalität frühzeitig prognostiziert und damit im Idealfall verhindert werden. Mit Hilfe von Algorithmen und grossen Datensätzen sollen z.B. Muster erkannt und gefährliche Orte und Personen identifiziert werden. Die Polizeiarbeit soll so effizienter und Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Diese teilweise auf komplexen Algorithmen basierenden Methoden klingen erfolgsversprechend und dennoch haben sie Schattenseiten, abgesehen davon, dass die Wirksamkeit wissenschaftlich kaum erwiesen und wenig evaluiert ist, ist die Tendenz, Technik mit derartigen Prognoseaufgaben zu betrauen, auch grundsätzlich heikel. Algorithmen sind oft wenig transparent und nachvollziehbar. Die Wirksamkeit dieser Programme hängt zudem oft von den Daten ab, mit denen sie gespiesen werden. Ein Blick in die USA genügt, um zu erkennen, dass ihnen das Potenzial der Diskriminierung aufgrund verschiedener Variablen inhärent ist. Noch wichtiger aber ist, dass ihr Einsatz mit unseren Grund- und Freiheitsrechten kollidieren kann. Personen, welche gewisse Eigenschaften aufweisen, können vom Algorithmus aufgrund dieser Variablen als gefährlich eingestuft werden. Da hier die Logik von statistischen Wahrscheinlichkeiten gilt, kann dies Personen im Einzelfall auch ungerechtfertigt treffen. Überwachung bekommt im digitalen Zeitalter damit eine neue Dimension und wir tun – wie seit jeher – gut daran, auch hier Freiheit und Sicherheit sorgsam abzuwägen. Ob PreCops, Dyrias, Octagon oder Odara: Das alles sind Programme, die bereits in Schweizer Kantonen im Einsatz sind oder deren Einsatz von Kantonen, so auch St.Gallen, geprüft wird. Sie sollen u.a. helfen, sogenannte Gefährder zu identifizieren und ihr Einsatz bleibt umstritten. Es ist deshalb gut, dass die Kantonspolizei bis anhin Zurückhaltung geübt hat. Es ist dennoch an der Zeit, dass wir uns auch politisch damit beschäftigen.

Ich bitte Sie daher, diese Kommissionsmotion zu unterstützen. Sie lässt vieles offen. Eine Überweisung ist, um das zu betonen, keine generelle Absage an solche Tools und an PredictivePolicing. Vielmehr soll diese Motion die Regierung verpflichten, sich dem Thema anzunehmen und mögliche Rechtsgrundlagen zu prüfen. Die Motion ist damit schlicht ein deutlicher Appell, hier politisch wachsam zu bleiben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019