Geschäft: IX. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz (siehe auch 22.07.17)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.07.16 |
Titel | IX. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz (siehe auch 22.07.17) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 22.2.2007 |
Abschluss | 15.4.2008 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Antrag der Regierung vom 13. November 2007 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Rüesch-Wittenbach zu Art. 52quater und Art. 52quinquies vom 26. November 2007 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Denoth-St.Gallen zu Art. 52quinquies vom 26. November 2007 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Denoth-St.Gallen zu Art. 52sexies vom 26. November 2007 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Frei-Diepoldsau zu Art. 52quater, Art. 52quinquies und Art. 52 sexies vom 26. November 2007 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Referendumsvorlage aus der Februarsession 2008, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 20. Februar 2008 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 52sexies vom 26. November 2007 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 18. Februar 2008 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 7. November 2007 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 27. November 2007 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag GRÜ-Fraktion zu Art. 52quinquies vom 18. Februar 2008 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 52quinquies vom 26. November 2007 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 7. November 2007 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juni 2008 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 3. Juli 2007 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.07.16 und 22.07.17 voKo IX. und X. N G Gesundheit | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.2.2008 | Schlussabstimmung | 95 | Zustimmung | 44 | Ablehnung | 41 | |
18.2.2008 | Antrag GRÜ-Fraktion auf Rückkommen zu Art. 52quinquies | 69 | Zustimmung | 83 | Ablehnung | 28 | |
27.11.2007 | Art. 52quinquies Abs. 4 | 109 | Antrag der Regierung | 52 | Streichungsanträge SP-Fraktion, Denoth-St.Gallen, Rüesch-Wittenbach und Frei-Diepoldsau | 19 | |
27.11.2007 | Art. 52quinquies Abs. 2 und 3 | 87 | Antrag der Regierung | 76 | Streichungsanträge SP-Fraktion, Denoth-St.Gallen, Rüesch-Wittenbach und Frei-Diepoldsau | 17 | |
27.11.2007 | Ordnungsantrag Denoth-St.Gallen auf Schluss der Diskussion | 139 | Zustimmung | 19 | Ablehnung | 22 | |
27.11.2007 | Grundsatz Abschnitt I Art. 52quater ff. | 1 | Antrag der vorberatenden Kommission | 157 | Antrag der Regierung | 22 | |
27.11.2007 | Ordnungsantrag Rüesch-Wittenbach auf Schluss der Diskussion | 131 | Zustimmung | 25 | Ablehnung | 24 | |
27.11.2007 | Eintreten | 110 | Zustimmung | 49 | Ablehnung | 21 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.11.2007 | Wortmeldung | Eine Frage zum «Insbesondere»: Ich weiss, dass wer zu spät kommt, vom Leben bestraft wird, und ich hatte beim Art. 52quater eine Frage stellen wollen. Wenn ich Sie stellen darf, stelle ich sie gerne, weil ich mein, es wäre für das Verständnis des Gesetzes von Hilfe und wenn das ein Rückkommen formeller Rat braucht, dann verzichte ich auf den Antrag aber es geht um die Auslegung des Gesetzes. Es geht um eine Frage. In Art. 52quater wird in der Einleitung zu den verschiedenen geschlossenen Räumen das Wort «insbesondere» aufgeführt. Ich war nicht in der vorberatenden Kommission und diese Änderung oder bzw. ich frage so: Gibt es dann aus dem heutigen Wissensstand weitere Bauten oder Anliegen, die bereits darunter fallen oder ist das juristisch gesehen vorsorglich, dass das am Schluss der Richter entscheidet was noch weiter darunter fallen soll. Die Anschlussfrage: Ich habe richtig verstanden, dass das ganze sich nur auf geschlossene Räume bezieht. Weil es sind die Sportstätten aufgeführt. Ich denke, obwohl ich Sport und Rauchen gerne trenne, an offene Tribünen. Auf einer offenen Tribüne darf dann geraucht werden aber in den Gängen nicht. Ich bin froh, wenn das für die Praxis nachher klar ist. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Ich beginne mit einer Klarstellung auf ein Votum oder eine Frage von Schlegel-Grabs gestern Nachmittag. Er begründete das Eintreten unter anderem damit, dass sonst der X. Nachtrag, der nicht bestritten sei oder mindestens von uns nicht erwähnt worden sei, nicht behandelt und in Kraft gesetzt werden könne. Selbstverständlich war mein Votum - ich meine auch, dass der anderen SVP-Redner auf den IX. Nachtrag beschränkt. Es sind zwei verschiedene, auch wenn sie zusammen behandelt werden, getrennte Vorlagen. Systematisch somit beschränkt sich unseren Nichteintretensantrag auf den IX. Nachtrag und selbstverständlich nicht gegen den X. Nachtrag. Obwohl ich relativ viele lange Tage im Militärdienst war, benutzten wir keine militärische Begriffe von einem Rückzugsgefecht. Es ist ganz einfach eine politische gradlinige Haltung wenn wir gewisse Werte oder gewisse Ziele weiter vertreten und überall in der Politik gibt es Güterabwägungen. Das wurde auch von anderen Rednern gesagt. Wir wussten gestern, dass Ausserrhoden und Graubünden entschieden haben und trotzdem ist es kein Grund für uns deswegen die Meinung zu ändern. Wir betrachten das als klare, gradlinige Politik. Die kann unter Umständen nicht mehrheitsfähig sein, was zumindest in unserem Kanton mit der SVP-Fraktion nicht zum ersten Mal wäre. Aber deswegen lassen wir uns nicht beirren. Denoth-St.Gallen und ich glaube Hartmann-Flawil haben von einfachen Regelungen gesprochen. Wir bieten Ihnen die einfachste. Kein Gesetz. Zu Rüesch-Wittenbach: Ich schätze Ihre Aussführungen und ich schätze auch Ihre Überlegungen und habe mit Interesse zur Kenntnis genommen - ich meine das überhaupt nicht ironisch -, dass Sie mein Votum beschäftigt hat und Sie sich auch im doppelten Sinn damit beschäftigt haben. Ich möchte nicht das ganze nochmals wiederholen auch wenn es bald einen Tag her ist. Ich möchte zwei Aussagen wiederholen: Einerseits in der Berücksichtigung, dass es immer Güterabwägungen zu treffen gibt. Es gibt keinen absoluten Schutz des Lebens und ich wiederhole damit was Sie selber als Arzt bestätigt haben, dass auch hier zwar Todesfälle festzustellen und bedauerlicherweise festzustellen sind aber auch nicht in jedem Fall die Ursache so einfach zu erklären ist. Ich habe nicht gesagt - ich möchte das wiederholen -, es gäbe aus unserer Sicht kein Handlungsbedarf. Sondern ich habe gesagt, wir sind gegen eine gesetzliche Lösung. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | legt ihre Interessen als überzeugte Nichtraucherin offen. Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich stelle fest, dass in den letzten Jahren sehr viele Gastwirte freiwillig in Eigenverantwortung Nichtraucher-Gaststätten oder soweit es die betrieblichen Möglichkeiten zuliessen, Nichtraucher-Ecken geschaffen haben. Gegen das Rauchverbot in öffentlichen Räumen wie Sporthallen, Spitäler und Schulen, da sind wir uns sicher einig. Da hat niemand etwas. Die Einführung eines generellen Rauchverbots in privaten Gaststätten geht aber entschieden zu weit. Es kann doch nicht sein, dass sich der Staat immer mehr in die persönliche Freiheit, das private Eigentum und die Gewerbefreiheit einmischt und damit eine Gruppierung - wie die Raucher - ausgrenzt und diskriminiert. Wo bleibt da die Rechtsgleichheit und die soziale Komponente? Es ist nicht Aufgabe des Staates, sich ständig in private Belange einzumischen, Reglemente und Gesetze zu verordnen und damit Existenzen eines weiteren Gewerbezweiges wie der Gastronomie zu gefährden. Wir wollen keine staatliche Bevormundung. Was wir brauchen, sind konkurrenzfähige Bedingungen für unseren Wirtschaftsstandort St.Gallen, um unsere Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. Ich appelliere an die Vernunft. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Das «insbesondere» lehnt sich an die Bundeslösung an. Sie haben das auch bemerkt und festgestellt, dass die ganze Formulierung sich an die Bundeslösung anlehnt. Ich möchte noch einmal betonen, dass auch die Bundeslösung, die ist noch nicht gesichert. Es wurde da einmal gesagt, da wurde abgestimmt. Das wäre eine falsche Annahme. Die Bundeslösung ist auch immer noch in einem wagen Bereich. Man weiss, dass da und dort Begriffe noch gelöst werden müsste. Zu den offenen Tribünen: Darauf kann ich Ihnen sagen, dass diese nicht darunter fallen. Bei «insbesondere»: Die Aufzählung ist einfach nicht abgeschlossen. Das ist möglich, dass sich irgend bei einer Diskussion, die da entstehen könnte man tatsächlich sagen müsste, das gehört auch unter diese Aufzählung. Deswegen auch «insbesondere». Aber eine abschliessende Aufzählung wird man nie so hinbringen können, dass es juristisch dann auch klar ist. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Wir sehen, die Diskussion wird engagiert und emotional geführt. Es führt auch ohne Rauch zu rauchenden Köpfen. Das ist auch gut so, dass man sich austauscht. Das gehört zum demokratischen Prozess. Wenn ich das Votum noch von Stump-Engelburg nocheinmal aufnehme. So unterschwellig habe ich gehört, dass sich da einfach die besten Zahlen herausgepickt hätte. Die Zahlen sind erhärtet. Da kann ich Sie beruhigen. Ich möchte Sie einfach noch darauf hinweisen. Ich hatte auch die Möglichkeit mit der Führung Migros Ostschweiz zu sprechen über dieses Problem. Sie haben diese Einbusse tatsächlich festgestellt. Aber auch da gilt es eben die ganze Situation darzustellen. Sie haben diese Einbusse weil sie z.B. im Pizolpark in Sargans die Konkurrenz gerade neben dran haben ein Restaurant in dem geraucht werden darf. Sie haben festgestellt, dass der Znüni die Handwerker dann in jenem Restaurant mit der Zigarette zusammen einnehmen. Aber am Mittag das Essen doch im Migros-Restaurant vorziehen. Sie wünschen sich eine einheitliche Lösung. Wenn diese Lösung eben einheitlich im Kanton geregelt ist, dann haben sie auch dieses Problem nicht mehr. Sie sind aber auch so sind sie guten Mutes und zuversichtlich, dass sie diese Einbusse Wettmachen können, was übrigens in anderen Kantonen ebenfalls der Fall ist. Zu Schlegel-Grabs: Wenn das, was Sie gesagt haben zutreffen würde, dann würde es mittlerweile im Kanton Tessin öde und trist aussehen, wir hätten keine «Beizle» und keine Restaurants mehr. Wie gesagt, ich habe auf den Artikel hingewiesen, der heute in der Zeitung gedruckt war, indem aufgeführt wurde, dass eben diese Einbussen nicht in diesem Mass stattfinden. Dann muss ich Sie enttäuschen. Das rote Blatt und die Vorlage ist immernoch die Handschrift der Regierung. Wir sprechen hier auf der Regierungsbank als Regierung. Die Regierung hat den Zeitgeist und den Wandel erkannt. Sie ist innovativ und fortschrittlich und wehrt sich deswegen nicht gegen die Anträge, die hier vorgetragen worden sind. Allerdings denkt sie, dass der letzte Absatz, dass man diesen zugunsten der Ausnahme doch bewilligen könnte und kann. Zumal dieser Vorschlag auch mit der Streichung dem ursprünglichen Vorschlag der Regierung dann sehr Nahe kommt. Zu Schlegel-Grabs: Wenn Sie von Menschen sprechen, möchte ich Sie daran erinnern. Diese Menschen sind immer 75 Prozent Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die Ihnen dankbar sein werden, wenn sie eben nicht zwischen Raucher und Passivrauchertischen wählen können sondern tatsächlich ihr Essen in Nichtraucherräumen einnehmen können. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Mitglied Gastro St.Gallen und Besitzer Hotel- und Restaurantbetrieb offen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Unsere Branche hat grosse Mühe zu verstehen warum der Gesetzgeber Vorschriften erlässt, die die gewerbliche Tätigkeit in privaten Räumen einschränkt. Das Rauchverbot in Restaurants und Bars ist ein Eingriff in die Gewerbefreiheit. Die Gastronomen im Kanton St.Gallen haben schon vor Jahren erkannt, dass es Gästegruppen gibt, die Nichtraucherräume schätzen. Viele Gaststädten haben auf freiwilliger Basis diesen Kundenwunsch berücksichtigt. Gastro St.Gallen startete die Kampagne rauchfrei geniessen. Dabei konnten Gastwirte aus drei Varianten auslesen und diese den Gästen anbieten. Ein generelles Rauchverbot, ein Betrieb mit rauchfreiem Raum, ein Betrieb mit rauchfreien Zeiten. Die Mitglieder von Gastro St.Gallen kennzeichnen dies mit dem entsprechenden Hinweisschild am Eingang. Die Gäste, die rauchfrei essen wollen, haben bereits heute die Möglichkeit von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Hier ist aus unserer Sicht diese Kampagne auf keinesfalls in Rauch aufgegangen. In meinem Betrieb arbeite ich mit der Variante von einem rauchfreien Raum. Bei Veranstaltungen im Saal kann der Gastgeber selber wählen, ob geraucht werden darf oder nicht. Der rauchfreie Raum wird bei uns ebenso geschätzt, wie die Räume, in welchen geraucht werden darf. In der Hysterie vom Passivrauchen stelle ich fest, dass Raucher die Lokale schätzen in welchen noch geraucht werden darf. Warum wehren wir uns gegen ein generelles Rauchverbot? Umsatzeinbusse: Raucher sind für uns Gäste, die im Verhältnis mehr in Restaurants und Bars verkehren als Nichtraucher. Durch ein Rauchverbot werden diese Gäste nicht mehr so häufig einkehren. Nichtraucher werden diese Umsatzeinbusse nicht wett machen. Bereits heute haben viele Quartierbeizen und Gasthäuser in ländlichen Regionen Mühe den Umsatz zu erreichen. Das Rauchverbot kann somit den Ausschlag sein, dass ein solches Restaurant schliessen wird. Ich höre jetzt schon wieder das Gejammer. Kann doch nicht sein, dass das letzte Restaurant im Weiler oder im Quartier schliesst. Es ist auch im Interesse der Öffentlichkeit, dass unser Dorf ein Restaurant hat. Die Gemeinde habe die finanziell zu unterstützen. Der soziale Aspekt: Für einige Bürger ist das Stammlokal die Stube. Auch ich habe Gäste, welche die Freizeit mehrheitlich bei uns verbringen. Im Stammlokal sind sie unter Kollegen und sozial eingebettet. Diese Gästegruppe sind grossmehrheitlich Raucher. Wo halten sie sich danach auf? Alleine zu Hause? Lärmimmissionen: Durch das Rauchverbot in Lokalen werden die Gäste die Zigaretten vor dem Haus geniessen. Dies wird unweigerlich zu Lärmimmissionen für die Nachbarschaft führen. Ich bin überzeugt, dies wird in Dorfzentren, Städten wie St.Gallen, Rapperswil oder Wil zu Problemen führen. Die Folge wird sein, dass nach 22.00 Uhr im Freien nicht mehr geraucht werden darf. Das ist dann die Folge, dass die Gäste definitiv von diesen Bars und Restaurants fernbleiben. Ein generelles Rauchverbot in allen Restaurants ist für mich eine Diskriminierung einer bestimmten Bevölkerungsschicht. Der grösste Branchenverband im Kanton Gastro St.Gallen wie ich persönlich unterstützen die Anträge der Regieurng vom 13. November. Für uns ist dies ein vertretbarer Kompromissvorschlag. Grundsätzlich wird ein generelles Rauchverbot eingeführt, die Gastwirte haben jedoch die Möglichkeit bei der Gemeinde eine Bewilligung für einen Raucherbetrieb zu beantragen. Wir vertreten auch die Meinung, dass die Bewilligungsinstanz auf Stufe Gemeinde richtig ist. Die zuständigen Behörden kenn die einzelnen Betriebe und werden richtig entscheiden. Weiter bietet der Antrag der Regierung die Möglichkeit, dass Raucherräume in der Grösse von maximal einem Drittel der Schankfläche eingerichtet werden können. Für uns Gastwirte ist es wichtig, dass in diesen Räumen die Gäste bedient werden dürfen. Glauben Sie nur nicht, dass jedes Restaurant sofort einen Raum für Raucher anbieten wird. Da für diese Räume eine klare Abtrennung sowie eine eigene Be- und Entlüftung notwendig sein wird, müssen Investitionen getätigt werden. Viele Gastronomen sind Pächter. Somit muss zuerst der Eigentümer überzeugt werden, dass er diese Investition tätigt. Ich gehe davon aus, dass ein kleiner Teil der Restaurants solche Raucherräume anbieten werden. Dies werden nur diejenigen Betriebe vornehmen, bei denen sich die Investitionen mit den Rauchern auch wieder refinanzieren. Lassen Sie den Gastwirten wenigstens diese Wahlfreiheit. Wenn der Kanton St.Gallen den Passivraucherschutz auf kantonale Ebene regeln will, obwohl ein eidgenössisches Gesetz in Vorbereitung ist, dann unterstützen wir die Anträge der Regierung, welche sich mit der eidgenössischen Lösung grossmehrheitlich deckt. Ich habe Mühe, dass sich in dieser Frage jeder Kanton sein eigenes Gesetz gibt. Wer will da am Schluss noch wissen, was man wo darf und was nicht. Bezüglich den Anträgen der vorberatenden Kommission bitte ich Sie, den Abschnitt II «Übergangsbestimmungen» zu übernehmen. Die Anträge der Regierung auf dem roten Blatt sind für die St.Galler Gastronomie ein annehmbarer Kompromissvorschlag. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Präsident der OLMA-Messen offen: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Wenn Sie die OLMA-Messen genau anschauen und sehen was alles angeboten wird, dann haben Sie Verständnis für mich, dass ich für die Zustimmung zur Formulierung so wie es im roten Blatt jetzt festgehalten ist, plädiere. Zwar die OLMa bietet Messeräumlichkeiten an, die einer Mischnutzung zugeführt sind. D.h. sie haben eine Räumlichkeit, die einerseits für eine Messe da ist, die selber insich gastronomische Angebote hat und andere Präsentationen darbietet. Sie haben aber auch Kongresse, die auf der einen Seite eine Kongressfunktion ausüben, auf der anderen Seite aber z.B. nebendran einen Stehapéro oder Imbiss offeriern, dass zur gleichen Veranstaltung gehört. Derselbe Veranstalter bietet also beides in den Räumlichkeiten an. Sie haben aber auch private Anlässe. Rein private Anlässe, die für Hochzeiten einen Raum in der OLMA mieten. Die Beanspruchung der Flächen ist also sehr unterschiedlich. Sie haben beides. Sie können also keine gastronomische Fläche ausscheiden wie es z.B. jetzt im ersten Abschnitt erwähnt ist. Wenn Sie sagen, wenn der Abschnitt festhält gastgewerbliche Betriebsfläche zu definieren, damit ein Rauchzimmer ausgestattet werden kann. So ist das sehr schwierig weil es eben eine Wechselnutzung mit z.B. verschiedenen Caterern ist. Sie können auch nicht ein Drittel der Schrankfläche definieren weil wo ist der Drittel wenn Sie verschiedene Nutzungen haben. In diesem Sinn ist es deshalb wichtig, dass der Artikel so belassen wird wie er jetzt steht weil das gibt die Möglichkeit, dass die Gemeinde oder die Stadt St.Gallen eine Ausnahmebewilligung zusprechen kann und damit die Funktion der OLMA-Messen St.Gallen auch mit Zukunft sicher stellen kann. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Nach dem wir gestern Abend das letzte Rückzugsgefecht der SVP-Fraktion "Raucherbastion" gehört haben, meine ich, dass heute das Feld den Befürwortern des Schutzes vor Passivrauchen gehört. Die Vorlage der Regierung basiert bekanntlich auf einer am 21. Februar 2005 überwiesenen Motion. Der ursprüngliche Text der Motion enthielt einen klaren Auftrag des Rauchverbotes in gastgewerblich genützten Räumlichkeiten. Diese Motion wurde damals stark verbessert. Die Ratsmehrheit brach diesen Teil aus dem Motionstext heraus. Vor zweieinhalb Jahren - das war eine andere Zeit - ist klar geworden, dass zwei Punkte nicht mehr so sind wie damals.
In der Vorlage finden Sie die Begründungen dazu:
Auf Bundesebene ist die Gesetzgebung mit der Motion Gutzwiler im Fluss. Die letzten Verzögerer versuchen die in Bern laufenden Beratungen als Vorwand für die Verhinderung Verzögerung zu nehmen. Es geht aber nicht an, dass wir diese Beratungen, in denen noch keineswegs absehbar ist was überhaupt beschlossen wird und in dem überhaupt nicht absehbar ist, wann das inkraft treten wird, dass wir diese Beratungen zum Anlass nehmen unseren Gesetzgebungsprozess zu verlangsamen oder gar zu stoppen. Wiederstand gegen das Passivrauchen ist eigentlich nur noch in Kreisen die sogenannten Freiheitsrechte hochhalten oder eben die relativ weit von der Bevölkerung weg sind zu spüren. Die aktuellen Ergebnisses der Abstimmung ihr deutlich, die Bevölkerung steht hinter dem Schutz vor dem Passivrauchen. Übrigens auch die betroffenen Gastwirte und Hoteliers zeigen das. Im Kanton Graubünden hat der Hotelier-Verband Stimmfreigabe beschlossen. Im Abstimmungskampf im Kanton Appenzell Ausserrhoden hat der dortige Präsident von Hotel und Gastro Suisse gegen aber für den Schutz der Bevölkerung vor dem Massivrauchen Stellung genommen. In der vorberatenden Kommission waren die Diskussion ein Wechselbad der Gefühle. Es wurd knapp angenommen, dass es ausgeweitet wurde. Es were auch ser knapp angenommen. Eine Hundert-Quadrat-Meter-Regelung, die absolut nicht umsetzbar ist und die nur ungerechtfertigte Schlupflöcher bietet. Die SP-Fraktion wird die Streichung dieses Artikels in der Spezialdiskussion beantragen. Die gleiche Aussage gilt für das rote Blatt der Regierung und zwar der Art. 52quinquies Abs. 2 bis 4. Es ist sehr bedauerlich, dass die Regierung eine Kehrtwende macht. Sie hatte ursprünglich den Schutz vor dem Passivrauchen in allen Öffentlichen Räumen auch in Gastgewerbebetrieben befürwortet damals im Jahr 2005. Es ist übrigens auch im Interesse der Gastwirte, dass hier klare, eindeutige und rechtssichere Regelungen eingeführt werden. Es ist wichtig, dass hier Rechtssicherheit herrscht und dass alle Gastwirtschaftsbetriebe mit gleich langen Spiessen ihr Gewerbe ausführen können. Die SP-Fraktion wird sich einsetzen für die konsequente Umsetzung des Schutzes der Bevölkerung vor dem Passivrauchen. Zum X. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz: Die SP-Fraktion unterstützt den X. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz und ist für Eintreten. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
26.11.2007 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Berufsschullehrer offen. Zu Nufer-St.Gallen: Ich möchte Sie bitte in Zukunft das kiffen nicht zu verherrlichen. Ich denke, gerade ein Kantonsrat hat auch hier Vorbildfunktion. Kiffen ist nicht gesund, kiffen ist gefährlich. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich nehme mit Freude zur Kenntnis, dass man sieht, dass eben der Schutz für Passivrauch vor Rauch ein zentrales Anliegen ist und dass man da auch Schritte weiter in Richtung Gesundheit tun möchte. Zu den Argumentationen der SVP-Fraktion: Ich bedaure, dass sie den Schritt in die heutige Zeitgeschichte nicht machen können. Aber vielleicht ist es auch so, dass eben da noch weiter diskutiert werden muss. Wenn gesagt wird, es ist immer eine Güterabwägung, dann gebe ich Güntzel-St.Gallen Recht. Das ist so. Nur sollte die Güterabwägung zugunsten der Mehrheit dann ausfallen. Wenn wir uns fragen, wer möchte was und wie, dann stehen die Fakten heute ganz klar da, dass die Bevölkerung sich vor Passivrauch schützen möchte. Die Bevölkerung - es hat gezeigt - in einer Umfrage im Kanton St.Gallen, dass 90 Prozent rauchfreie Restaurants sich vorstellen können und wünschen würden. Die Staatsverwaltung ist seit einem Jahr rauchfrei. Wir haben eine Umfrage gemacht. 88 Prozent der Staatsangestellten, die vorher nota bene auch nicht einfach hellbegeistert waren, sagen jetzt, es überzeugt sie und es sei viel angenehmer so zu arbeiten. Die Gastro Union 2006 mit ihrer Umfrage, es wurde gesagt, 78 Prozent der Bevölkerung sagte ja. Wir befürworten rauchfreie Räume, Hotel Gastrounion Ostschweiz. Sie alle kennen diese Argumente. Sie haben es gehört. Also die Bevölkerung hat Zeichen gesetzt, auch in der Abstimmung und möchte weiter Zeichen setzen. Sie sagen, Handlungsbedarf ist angezeigt. Das beruhigt mich. Der Weg dazu, wie man ein Ziel erreicht, kann verschieden sein. Aber die Freiwilligkeit auf die, die SVP-Fraktion setzt, spricht leider nicht an. Auch da haben wir die Argumente bereits gehört, dass die Kampagne schlichtweg in Schall und Rauch verpufft ist. Die Gastro mit Engagement geführt habt für rauchfreie Räume. Es ist eben heute so, dass wenn die Freiwilligkeit herrscht irgendwo in einer Ecke rauchfreie Tische angeboten werden. Wenn Gäste kommen, wird gefragt, wollen Sie einen Rauchertisch oder wollen sie einen Passivrauchertisch. Das nützt eigentlich niemandem etwas. Weder den Raucherinnen und Rauchern noch denjenigen, die vor Passivrauch geschützt werden möchten. Es wäre etwa vergleichbar mit einem Schwimmbecken: Wenn Sie da 1m auf 1m abgrenzen, ein Fähnchen auf einer Boje reinstecken und dort ein Plakat anheften: «Hier dürfen Sie Ihr Geschäft erledigen.» Auch dann haben Sie wahrscheinlich keine grosse Lust mehr und keinen Spass mehr in diesem Schwimmbecken sich dann zu vergnügen und ihrer Fitness nachzugehen. Das ist eben in Gastronomieräumen dasselbe. Ich kenne keine Personen, die auswärts rauchen gehen um dazu zu essen. Ich kenne, die meisten Leute, die auswärts essen gehen um eben nicht dazu zu rauchen und sich dann nicht stören lassen zu müssen. Noch ein Wort zu konkurrenzfähigen Betrieben. Zu Steiner-Kaltbrunn: Gerade heute konnte man wiederum in der Zeitung lesen, eine Auswertung aus dem Kanton Tessin. Der Titel heisst: «Angst der Wirte unbegründet.» Das ist nicht von irgendjemanden ausgesagt worden, sondern es wurde im Gastro Tessin wurde von der Präsidentin dieses Statement abgegeben. Sie sagte, dass zunächst eine kurze Einbusse da beobachtet wurde, aber dass man das in dieser kurzen Zeit, das Rauchverbot ist erst seit April in Kraft, bereit schon wieder aufgeholt habe. Das ist Gastro Ticino, die das da in der heutigen Zeitung auch bekannt gegeben haben. Ein Wandel ist im Gang. Der Wind des Wandels weht. Die einen von der SVP-Fraktion bauen Mauern, die andern bauen Windmühlen. Ich möchte Sie doch einladen mit uns Windmühlen zu bauen, dass wir im Schutz für Gesundheit da einen guten Schritt für den Kanton St.Gallen auch machen können. Wenn immernoch angezweifelt wird was rauchfreie Räume bedeuten oder nützen können: Für die Gesundheit, es wurden da auch Argumente dargelegt. Dann möchte ich Ihnen das nicht von anderen Ländern vorbehalten, z.B. Schottland hat seit dem Jahr 2007 rauchfreie Räume und sie stellen fest, dass die Anzahl der Herzinfakte um 17 Prozent abgenommen hat. In Irland ist das seit dem Jahr 2004 der Fall um 11 Prozent. Im Piemont seit dem Jahr 2005 11 Prozent. Ich nehme an, die Unruhe entsteht weil man diesen Prozentsatz beinahe nicht fassen kann. Mir ging es genau gleich. Das sind erhärtete Zahlen, die uns doch auch dazu verleiten sollten diesen Schritt zu machen. Das wäre eine Nebenwirkung und eine wundervolle Sparmassnahme, die wir da gerade auch noch mitherein ziehen könnten. Zur Standortattraktivität: Da weiss ich von meinem Kollegen im Bündnerland, Martin Schmid, die haben übrigens mit Lungenliga und Regierung für rauchfreie Räume geworben. Da steht: «Die Unternehmerfreiheit der Wirtinnen und Wirte hört dort auf, wo die Gesundheitsgefährdung des Personals und der Gäste beginnt.» Dieser Meinung sind wir auch. Martin Schmid hat dargelegt, dass eben genau für den Standortvorteil sie in Druck geraten weil in Italien die rauchfreie Gastronomie bereits umgesetzt wird und sie diesbezüglich Anfragen erhalten, dass Touristinnen und Touristen rauchfreie Hotels buchen wollen. Das sind gut bezahlende Touristinnen und Touristen. Soviel zur Standortattraktivität, die könnte damit ganz bestimmt auch gefestigt werden. Zur Bundeslösung: Wir hatten letzte Woche Plenarsitzung von der Gesundheitsdirektorenkonferenz Schweiz. Bundesrat Pascal Couchepin war dabei und er rief die Kantone auf: «Macht weiter, stoppt eure Projekte nicht. Die Bundeslösung ist schlichtweg noch in den Lüften: Was, wie, wo und wann ist noch überhaupt nicht geklärt.» Er hat sich bereit erklärt, den Kantonen diesbezüglich das auch schriftlich mitzuteilen. Auch das BAG fordert die Kantone auf ihre Anstrengungen nicht zu stoppen. Im Gegenteil. Ihre Anstrengungen weiter zu aktivieren und eben auch umzusetzen. Abwarten und Tee trinken bis die Bundeslösung vielleicht irgendwann durch den jahrelangen politischen Prozess geführt wurde, das ist schlichtweg nicht die Lösung. Diese Meinung vertritt sogar der Bundesrat. Da kommt vielleicht die Aussage, wenn ich den Sloggan «St.Gallen kann es.» noch einmal strapazieren darf. Sie kennen wahrscheinlich die Karte auch «praxisnah und bundesfern». Jetzt hätten wir die Gelegenheit und die Möglichkeit kantonal zu legiferieren. Eben praxisnah ein Gesetz zu gestalten, so wie wir es für unseren Kanton uns wünschen und nicht irgendwie zwischen vielleicht und wahrscheinlich zu warten bis dann irgendweine Lösung vom Bund einmal präsentiert werden wird. Gesundheitswesen gehört in den Kompetenzbereich der Kantone. Deswegen irritiert mich da ein bisschen der Hinweis, dass man jetzt auf den Bund warten soll, nachdem man sonst immer klar Wert darauf legt, dass man autonom in den Kantonen diskutieren und auch entscheiden möchte. Auch im Sinn der Harmonisierung, wenn Sie sagen es wäre sinnvoll überall die gleiche Lösung zu haben. Da muss ich Ihnen Recht geben. Das wäre natürlich am einfachsten. Dann wäre die Konkurrenz auch nicht mehr so stark. Das macht aber unsere Schweiz aus. Der Föderalismus - so haben wir verschiedene Systeme. Mit denen kommen wir aber auch sehr gut zu Recht. Es wurde auch gesagt, in den Restaurants fällt jetzt schon verschiedene Regeln. Ich erinnere daran: Auch die Feiertage sind unterschiedlich organisiert und niemand, der am 1. November frei hat realisiert das im eigenen Kanton nicht. Sondern da kann man sich auch sehr gut zurecht finden. Aber Sie könnten jetzt dazu beitragen, dass wir in der Ostschweiz harmonisieren könnten. Appennzell, Graubünden ist so weit. St.Gallen wäre jetzt schön von der Grenze her an der Reihe und Thurgau ist ebenfalls am diskutieren. Hier hätten wir die Chance zur Harmonisierung etwas beizutragen. Wenn ich noch auf die Kehrtwende der Regierung zurückkommen darf, dann muss ich sagen, wir wollten am Anfang, es wurde auch benannt die Gaststätten miteinbeziehen. Wir wollten uns nicht dem Vorwurf, was auch heute Morgen einmal gesagt wurde, das sei jetzt eine Zwängerei genau diesen Vorwurf wollten wir uns nicht aussetzen sondern eben wie es zur politischen Arbeit gehört, loyal diesen Auftrag entgegennehmen. Wir haben uns in Geduld geübt und Geduld bringt, sagt man, Rosen. Vielleicht bringt die Geduld heute das Restulat, welches die Regierung eigentlich schon zu Beginn haben wollte. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | stellt einen Ordnungsantrag auf ... Das gelbe Blatt besteht aus zwei Teilen. Aus einem Abschnitt 1 und einem Abschnitt 2. Wenn ich das richtig verstanden habe, äussert sich das rote Blatt nur zu Abschnitt 1. D.h. wir müssen diese beiden Teile gegenüber stellen. Wie Sie entscheiden, muss es frei sein am Schluss auch über Abschnitt 2 irgendwo zu diskutieren und abzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
26.11.2007 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Sich mittreiben zu lassen ist einfach und bequemer als gegen den Strom zu schwimmen. Dies gilt auch für gesellschaftliche Fragen, welche im Modetrend liegen wie diese Vorlage. Da es der SVP-Fraktion um Grundsätze geht und sie sich nicht von momentanen Trends leiten oder verleiten lässt ist die SVP-Fraktion grossmehrheitlich gegen weitere staatliche Eingriffe in die Lebensgestaltung und persönliche Freiheit des Einzelnen. Damit schätzen wir keineswegs die Gesundheit gering und verkennen auch nicht die Problematik des übermässigen Konsums von Tabak und Alkohol, speziell auch durch Jugendliche. Jedes Übermass kann zu einem Missbrauch führen und ist abzulegen. Wir sind aber überzeugt, dass der Staat nicht alles regeln kann und alles regeln muss. Vielmehr ist durch Information und Motivation die Eigenverantwortung zu stärken. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang das Verbot des ??? kontraproduktiv sind und Anreiz zur Umgehung oder zur Verletzung derselben schaffen im Sinn von jetzt erst recht. An dieser Haltung ändern auch die gestrigen Abstimmungen in den Kantonen Appenzell A.Rh. und Graubünden nichts. Da uns populistische Kehrtwendungen Fern liegen. Der Antrag auf Nichteintreten heisst nun aber nicht, dass wir uns die Reduktion des Passivrauchens kein Thema ist. Der Verzicht oder die Einschränkung des Rauchens in allgemein zugänglichen geschlossenen Räumen im Sinn von Art. 52quater des Gesundheitsgesetzes, also dieser Vorlage, ohne dass wir mit der Aufzählung abschliessend einverstanden sind, ist auch ohne gesetzliche Vorschrift weitgehend zu erreichen durch entsprechende Regelungen der Gebäudebesitzer oder Betriebsinhaber. Dazu gehören auch entsprechende Informationen an die Besucher. Auf die gastgewerblichen Betriebe gehe ich noch speziell ein. Dass die persönliche Freiheit dort an Grenzen stösst wo sie andere gefährdet ist ein mögliches Argument gegen unseren Nichteintretensantrag. Dabei sind aber folgende Punkte ebenfalls zu berücksichtigen und zu gewichten. Einen absoluten Schutz der Gesundheit des Einzelnen gibt es nicht. Ich denke dabei auch an Abgase von Motorfahrzeugen und den Ausstoss von Heizöl. Zudem ist auch den Medizinern bekannt, dass nicht alle Menschen auf alles ungesunde organisch gleich reagieren. Zudem, der Staat hat in den letzten Jahren nicht nur dort eingegriffen wo es angeblich um den Schutz der anderen geht. Wer im Auto keinen Gurt und beim Fahren eines Motorrades keinen Helm trägt gefährdet höchstens sich, wird aber höchstens bestraft wenn er dies nicht macht. Diese unfreiwillige Mündung darf nicht noch weiter gehen. In diesem Zusammenhang möchten wir noch auf eine widersprüchliche Entwicklung in Gesellschaft und Politik hinweisen. Rauchen von Tabak, eine bis heute in der Schweiz und in fast allen Ländern erlaubte Tätigkeit auch wenn es nicht gesund ist, wird durch die neuen Regelungen weitestgehend eingeschränkt. Umgekehrt wird die Freigabe von illegalen Drogen von politischen Kreisen unterstützt welche für starke Einschränkungen des Rauchens von Tabak sind. Am Rand sei noch erwähnt, dass Extremismus abzulehnen ist und sei Irrtum meistens nicht zum Ziel führt. Wenn der Präsident der Lungenliga St.Gallen in einem Brief an uns Kantonsratsmitglieder ausführt. Den Wirten soll es nicht freigestellt sein ihre Kunden mit Tabakrauch zu vergiften. Dann ist dies wirklich starker Tabak, nicht jedoch seriöse Argumentation. Wer in diesem Bereich gesetzliche Vorschriften gefragt sind, was wir zwar bestreiten, so drängt sich eine Lösung für die ganze Schweiz auf und nicht 26 unterschiedliche Regelungen in den Kantonen. Damit stellen wir nicht den Föderalismus der uns wichtig ist in Frage. Dieser Hinweis drängt sich auf weil auf eidgenössischer Ebene, wie vom Kommissionspräsidenten auch schon erwähnt, bereits eine Vorlage behandelt wird welche Nota bene von verschiedenen bürgerlichen Parlamentsmitgliedern unterstützt wird. Nicht weil sie von deren Notwendigkeit überzeugt wären wie ich aus persönlichen Gesprächen weiss sondern um weitergehend im kantonalen Regelungen vorzubeugen. Da wir Eintreten auf die Vorlage leider nicht völlig ausschliessen können geben wir jetzt schon bekannt, dass sich die SVP-Fraktion für das kleinere Übel entscheiden würde. Was nämlich den materiellen Teil des IX. Nachtrags zum Gesundheitsgesetz betrifft, würden wir das rote Blatt der Regierung unterstützen. Bei den Übergangsbestimmungen Abschnitt II folgten wir der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
26.11.2007 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Aus gesundheitspolitischen Anliegen, welche es hinter diesem Gesetz steht müsste man dieses eigentlich unterstützen. Aber ich habe Mühe damit, wenn man uns Bürgerinnen und Bürgern vorschreibt, was wir um den Wortlaut des Gesetzes zu verwenden «in geschlossenen Räumen» zu tun und zu lassen haben. Das ganze geht in Richtung Bevormundung. Heute ist es das Rauchen, Morgen ist es dann das Trinken und Übermorgen wird es vielleicht das Essen sein. Interessant an der ganzen Vorlage ist, dass ausgerechnet diejenigen Kreise, die der Drogenlegalisierung recht wohlgesinnt sind, hier am lautesten nach Verboten und Geboten rufen. Die Politik, die hier betrieben wird möchte ich eigentlich als recht oberflächlich bezeichnen. Sie mag ihnen wohl den Applaus sichern. Sichert aber nicht die gewünschten Resultate. Denn bekanntlich gilt das Motto: «Du kannst den Menschen nicht auf die Dauer helfen, in dem du für sie tust was sie eigentlich tun sollten und könnten.» Dass Rauchen der Gesundheit schadet ist nicht bestritten. Auch ich möchte es nicht bestreiten. Die Frage ist nicht ob rauchen gesund ist oder nicht. Nein, die Frage ist, ob es für ein Projekt das ohne Einschränkung des Angebotes zugelassen ist eine gesetzliche Schutzregelung überhaupt braucht. Wenn ein Produkt für Dritte so gesundheitsgefährdend ist, müsste man eigentlich darüber diskutieren ob ein allgemeines Konsumverbot zu erlassen sei. In diesem Fall müssten die Befürworter den Mut aufbringen über ein allgemeines Verbot des Konsums zu besprechen. Wenn ich mit meiner Familie - übrigens alle Nichtraucher - chinesisch, japanisch oder andere Spezialitäten Essen gehen möchte, so suche ich das entsprechende Restaurant nicht im Bahnhofbuffet und auch nicht hier im Ratsstübli. Nein, ich informiere mich wo es das gewünschte Angebot gibt. So kann ich mich auch informieren wo es rauchfreie Restaurants gibt mit dem gewünschten Angebot. Die Wirtsleute werden sich bestimmt bemühen ihr Angebot ob rauchen oder nicht rauchen auf irgendeine Weise den Hungernden und Durstigen bekannt zu geben. Ich setze auf Freiwilligkeit und Selbstverantwortung. Die Freiheitsrechte der Raucher und der Nichtraucher lassen sich eben auch in Selbstverantwortung respektieren. Die Gastwirte haben heute schon die Möglichkeit, das rauchen in ihren Lokalen zu verbieten oder zu erlauben. Wenn wir unbedingt ein Gesetz brauchen, dann bitte ich Sie, den Vorschlag der Regierung auf dem roten Blatt zu unterstützen welche sehr ähnlich mit der Bundeslösung ist, damit wir nicht 26 verschiedene Vorschriften in unserem Land haben. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
26.11.2007 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist Die vorberatende Kommission hat am 7. November 2007 in einer halbtägigen Sitzung die beiden Nachträge zum Gesundheitsgesetz durchberaten. Dies ohne Experten bzw. Referenten. Uns schien die Faktenlage zur Gesundheitsschädigung durch Passivrauch klar. Anwesend waren Regierungsrätin Hanselmann, Generalsekretär Roman Wüst, und die Herren Bachmann, Kantonaler Präventivmediziner und Herr Piraz vom Rechtsdienst. Um es vorweg zu nehmen. Der X. Nachtrag war in der vorberatenden Kommission unbestritten. Es geht hier um eine durch das neue eidgenössische Transplantationsgesetz vorgeschriebene Zuständigkeitsregelung wonach urteilsunfähigen oder unmündigen Personen Gewebe oder Zellen nur dann entnommen werden dürfen, wenn eine unabhängige Behörde zugestimmt hat. Im Kanton St.Gallen soll dies die jeweilig zuständige Vormundschaftsbehörde sein. Beim IX. Nachtrag - Sie ahnen es - war es dann aber mit der Einigkeit vorbei. Botschaft und Entwurf der Regierung gingen bekanntlich zurück auf die Motion 42.04.24, welche der Kantonsrat am 21. Februar 2005 guthiess. Die Regierung wurde dabei eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit öffentlich zugängliche Räume wie z.B. Verwaltungsgebäude, Bildungsstätten, Spitäler, Sportstätten usw. - die Aufzählung haben Sie auf dem roten Blatt - rauchfrei werden. Die Gaststätten sollten explizit davon ausgenommen werden. Der ursprüngliche Motionstext der Motion Denoth-St.Gallen vom 20. September 2004 wollte diese einbezogen haben wie Sie sich erinnern mögen. Das Parlament schwächte das Anliegen wie oben geschildert dann ab. Seit Gutheissung der Motion sind 2 3/4 Jahre vergangen. Zeitgeist und öffentliche Meinung haben sich verändert. Jüngstes Beispiel sind die beiden Volksabstimmungen von gestern in den Kantonen Appenzell A.Rh. und Graubünden. Mehr dazu sage ich nicht. Es war dann auch nicht verwunderlich, dass an der Kommissionssitzung vom 7. November 2007 Änderungsanträge im Sinn eines Rauchverbots auch in Gaststätten eingebracht wurden. Zunächst wurde aber über etwas ganz anderes debattiert. Es ist bekannt, dass auf Bundesebene ein Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in der Herbstsession im Nationalrat verabschiedet wurde und im Ständerat voraussichtlich in der Frühjahrssession behandelt wird. Einige Mitglieder unserer vorberatenden Kommission waren zu Beginn der Beratung deshalb der Ansicht, den Eintretensbeschluss zu verschieben. Schliesslich nach der geführten Spezialdiskussion wollten sie die Beratung des Gesetzes aussetzen bis zur Verabschiedung einer Bundeslösung im National- und Ständerat. Beide Anträge wurde abgelehnt. Die erwähnten in der Spezialdiskussion eingebrachten Anträge führten dann zum gelben Blatt, welche Sie vorsich haben. Nämlich in Art. 52quater (neu) zum Einbezug der gastgewerblichen Betriebe in das Rauchverbot, in Art. 52quinquies (neu) zur Regelung der Rauchzimmer und in Art. 52sexies (neu) zur Bewilligungsregelung von Rauchbetrieben wenn diese weniger als 100 Quadratmeter Fläche haben. Die Abstimmungsresultate hierzu, das muss man erwähnen, waren in der vorberatenden Kommission knapp ausgefallen. Mit Datum 13. November 2007 unterbreitete dann die Regierung einen Gegenvorschlag. Sie begründet ihren Antrag damit, dass bei den Anträgen der vorberatenden Kommission gewisse Unklarheiten in Bezug auf Inhalt und Vollzug bestehen. Dies hat etwas für sich. Wir sind der Regierung dankbar für diese Präzisierungen. Sie stützt in ihrem Vorschlag jedoch die Mehrheitsmeinung der vorberatenden Kommission. Nämlich, dass Gaststätten im Grundsatz rauchfrei sein sollen. Rauchzimmer sind zulässig wenn sie von anderen Räumen des Gebäudes und deren Be- und Entlüftung getrennt und als solche gekennzeichnet sind sowie höchstens einen Drittel der Schandfläche im gastgewerbischen Betrieben ausmachen. Im Übrigen können gastgewerbliche Betriebe auf Bewilligung der politischen Gemeinde hin als Raucherbetriebe geführt werden wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dieser letzte Abschnitt entspricht der Formulierung im vorgesehenen Bundesgesetz, das ich erwähnt habe. Sie finden diesen Abschnitt und diese Formulierung auf dem roten Blatt ganz unten. Eine Schlussbemerkung: Über die Tatsache, dass Passivrauchen gesundheitsschädigend ist, brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Die Gesundheit bzw. die persönliche Integrität ist ein hohes Rechtsgut und hat in der Bevölkerung einen zentralen Stellenwert. Auf der anderen Seite sind durch das Rauchverbot in Gaststätten ein anderes Persönlichkeitsrecht. Nämlich rauchen zu dürfen, wann und wo man will sowie die Wirtschafts- und Gewerbefreiheit welche in Art. 27 BV gewährleistet werden tangiert. In einer liberalen Gesellschaft entsteht hier durchaus ein Dilemma. Es geht um eine Güterabwägung. In unserem konkreten Fall neigt sich aus mehreren Gründen, und dies nicht nur beim Volk sondern auch in der Politik, die Waage zugunsten der Gesundheit. Nicht zuletzt deshalb weil weder persönliche Freiheit noch Wirtschafts- und Gewerbefreiheit in ihrem Kerngehalt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung - das Rauchverbot - verhältnismässig ist und im öffentlichen Interesse liegt. Ich erinnere Sie, abschliessend an das Leitbild Gesundheit des Kantons St.Gallen. Ich zitiere: «Der Kanton beschützt die Bevölkerung nach Möglichkeit vor Gefahren für die Gesundheit. Der Lebensraum der Menschen wird gesundheitsfördernd gestaltet. Die Bevölkerung wird gegen gesundheitsschädigende Einwirkungen geschützt.» | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
26.11.2007 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich vertrete hier im Rat keine Lobby oder eigene Interessen. Auch ich habe aufgehört vor zwei Jahren zu rauchen weil es mir überall verhängt und fast angepöbelt wurde. Ich vertrete hier noch der gesunde Menschenverstand. Ein verschärftes kantonales Rauchverbot macht keinen Sinn weil ein Bundesgesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen in Vorbereitung ist. Unser Präsident hat es schon angesprochen. Ein Rauchverbot schränkt die unternehmische Freiheit ein und bevormundet Bürgerinnen und Bürger. Vernunft kann man nicht mit Verboten erzwingen. Sie haben es vorhin bei der letzten Debatte gehört. Alkoholkonsum der Jugendlichen. Es schwächt unseren Wirtschaftsstandort. Es hat erst der vierte Kanton nein gesagt. St.Gallen kann es. Wir können selber handeln, wir können selber denken. Wir «äffen» nicht alles andere nach. Jeder Gastwirt ist selber in der Lage zu entscheiden ob er rauchfreie Räume schaffen möchte oder nicht. Ebenso steht es jedem Konsument bzw. Gast frei diejenige Lokale aufzusuchen in welchem er sich wohlfühlt. Die einen sich die Zigarette nach dem Essen nicht nehmen lassen, bewegen sich die anderen lieber in rauchfreier Umgebung. Das gibt es in St.Gallen bereits schon zu genüge. Sie können sich auch selber im Internet überzeugen. Es gibt sehr viele Betriebe im Kanton die ???, rauchfreie Räume anbieten, das ist auch gut so. Eine Regelung zum Schutz vor dem Passivrauchen des Servicepersonals ist auch im Rahmen des Arbeitsgesetzes möglich. Bereits heute sind Arbeitnehmende vor dem Passivrauchen nicht schutzlos ausgesetzt. Obwohl das meiste Servicepersonal selber raucht. Der Bundesgesetzgeber sagt klar im Art. 19 in der Verordnung zum Arbeitsgesetz. Die Arbeitgeber sind verpflichtet im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass nicht rauchende Angestellte durch das Rauchen anderer Personal nicht belästigt werden. Ist die Privatsphäre eine Scheinung des letzten Jahrhunderts haben wir den Glauben an den Wettbewerb wirklich vollständig aufgegeben. Die Befürworter tun gut daran sich diese Fragen zu überlegen. Die vorgeschlagene Regel der vorberatenden Kommission wäre ein weiterer trauriger Höhepunkt eines unverhältnismässigen Eingriffs in die persönliche Freiheit der Bürger und würde teilweise gar absurde Zügel annehmen. So dürfte z.B. der Inhaber einer Einmann-AG oder der Batron in seinem Einzelbüro im eigenen Betrieb nach dem gediegenen Mittagsmahl keine Zigarre mehr rauchen, das eine Putzfrau oder Sekretärin wenn auch nur ganz kurzer Zeit dem Passivrauch ausgesetzt werden könnte. Handwerkern würden in einem Raucherhaushalt Reparaturarbeiten praktisch verunmöglicht, da sie ja in ihrer Gesundheit ernsthaft gefährdet wären. Ich bin gegen ein Rauchverbot in den Gaststätten. Weil man unbedingt die Entscheidung rauchen oder nicht dem Wirt überlassen sollte. Es ist eine Frechheit der Befürworter die Wirte und Hoteliers zu bevormunden und zu sagen was man im eigenen Haus zu tun und lassen soll. Ausserdem ist das Gesetz vollkommen ungerecht. Die grossen Beizer, welche die Möglichkeit haben ein Fumoir einzurichten sind den kleinen gegenüber total im Vorteil. Ich bin überzeugt, dass viele Gaststätten grosse Einbussen erleben werden sollte wirklich ein Rauchverbot zustande kommen. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
26.11.2007 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir haben dramatische Appelle der Raucherlogisten gehört, vom Untergang der Freiheiten, dass es den Wirten schlecht gehen sollte. Das sind alles unbewiesene Behauptungen. Es gibt schon einige Länder in Europa in denen das Rauchen in den öffentlichen Lokalen verboten ist. Und siehe da, es gefällt den Leuten. Die Restaurants machen mehr Umsatz als vorher. Weil jetzt kommen auch die Leute, die vorher wegen dem Rauch daheim geblieben sind und die gehen jetzt auch ins Restaurant. Vergessen wir nicht, wer zahlt die Kosten dieses ungesunden Rauchens. Unser Gesundheitswesen zahlt jedes Jahr mehrere Milliarden für die Schäden die das übermässige Rauchen verursacht hat. Es hat noch niemand davon gesprochen, dass man den Leuten die rauchen, die Krankenkassenprämien erhöhen wollte. Obwohl das vielleicht ein gangbarer Weg wäre für eine gerechtere Verteilung der Lasten des Gesundheitswesens. Die Freiheit: Was ist das für eine Freiheit wenn mein Nachbar neben mir, mir dauernd den Rauch ins Gesicht bläst. Er fühlt sich dann frei aber ich fühle mich belästigt. Früher haben die Leute noch Naturreinen Tabak geraucht, starke Zigaretten. Da hat man was gespürt wenn man eine blaue Gauloise hinuntergezogen hat. Heute sind auch viele Raucherinnen und Raucher so halb gesundheitsbewusst aber sie sind eben mehr süchtig als gesundheitsbewusst. Dann greifen sie zu immer milderen und milderen Zigaretten. Da sind die hälfte Chemikalien drin. Das ist die grösste Sauerei was die ganze Tabakindustrie uns antut, dass da hemmungslos irgendwelche Chemikalien beigemischt werden und kein Mensch weiss, was das für Langzeitfolgen haben wird. Der Zweck soll sein, damit die Zigaretten milder werden und die Leute rauchen dann je Stunde 5 oder 7 anstatt 1 oder 2 Zigaretten. Der Vorschlag der Regierung macht mir keine grosse Freude. Dass man das auch jahrelang verzögern will, dass man da in kleinen Restaurants auf Antrag das rauchen erlauben soll. Glauben Sie das gäbe dann noch viele rauchfreie Restaurants oder glauben Sie, dass die Gemeindebehörden die Anträge der Restaurants ablehnen wollen. Das kann doch nie funktionieren. Wenn wir hier ein Gesetz machen, dann soll es ein sauberes klares Gesetz sein, dass das Rauchen eben in den geschlossenen Räumen untersagt und dass das dann bald in Kraft treten soll und nicht bald nach dem St.Nimmerleinstag. Wir sind da angesprochen worden, die Raucher des noch verbotenen Hanfkrautes. Ich habe früher auch viel von dem Kraut geraucht. Heute mag ich das nicht mehr im Hals so vertragen darum habe ich stark gebremst. Aber wir sind uns schon seit Jahrzehnten gewohnt, dass wir ins Freie gehen um unseren Joint zu rauchen. Ich kann Ihnen sagen, man hat einen erhöhten Genuss wenn man neben dem Joint auch noch frische Luft einschnaufen kann und nicht den abgestandenen Rauch der anderen. Man überlegt es sich sehr, will ich jetzt rauchen wenn ich ins Freie gehe. Darauf haben wir viele Leute, die rauchen, gesagt, mich stört das überhaupt nicht wenn ich nachher ins Freie gehen muss um zu rauchen. Dann überlege ich es mir ob ich es mir wirklich eine Zigarette rauchen will. Man bemerkt das wie das ansteckend ist der Nachbar neben dir nimmt eine Zigarette und du tust es ihm gleich obwohl du vielleicht das Bedürfnis gar nicht hattest. Ich glaube, diese ganze Sache ist nun mal reif, dass wir hier Nägel mit Köpfen machen. Wir haben die Diskussion vor drei Jahren schon geführt. Da war noch eine grosse Mehrheit dagegen. Unterdessen ist die Welt weiter gegangen. Ganze Staaten, Schweizer Kantone haben dem Rauchverbot zugestimmt. Ich glaube, jetzt sollte auch der St.Galler Kantonsrat und die Regierung soweit sein dieses Rauchverbot in den Räumen auszusprechen. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
26.11.2007 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das Geschäft soll eröffnet und beraten werden. Es wäre ein politischer Fehler das aktuelle Geschäft heute nicht zu beraten. Stellen Sie sich vor, das Geschäft hat auch zwei Vorlagen. Wir sprechen vom IX. Nachtrag und vom X. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz. Der X. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz ist überhaupt nicht bestritten. Wir haben dagegen auch keine Gegenvoten gehört. Für den IX. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz, da sind auch wir nicht ganz einer Meinung in unserer Fraktion. Aber ich kann die SVP-Fraktion mindestens damit vertrösten. Wir wollen auch nicht 26 Lösungen in der Schweiz aber wir suchen jetzt einen politischen Konsens. Einen Konsens der tragbar und umsetzbar ist. Was wir nicht wünschen ist noch eine zusätzliche Abstimmung, welche Zeitaufwand und Kosten braucht. Ich meine, wir sind fähig hier dieses Geschäft zu beraten und ich beantrage Ihnen Eintreten auf dieses Geschäft. Die Regierung hat uns am 13. November 2007 einen Antrag formuliert den wir Freisinnige aber auch die Kantonale Wirtschaftsgruppe sowie auch der Gastroverband als gute realistische Version beurteilt, eine Lösung zum Schutz des Passivrauchschutzes. Auch wir sind uns bewusst, dass Rauchen und Passivrauchen ein gesundheitliches Risiko darstellt und dass die internationale Entwicklung auf einen geregelten Passivrauchschutz zielt. Als Unternehmer und dannzumaliger Bekämpfer der Motion kann ich den Vorschlag der Regierung unterstützen. So berücksichtigt er doch auch wichtige wirtschaftliche und touristische Komponenten. Zu Nufer-St.Gallen: Wir brauchen eine Lösung für den ganzen Kanton St.Gallen. Ich werde mich ganz bestimmt morgen wieder dazu melden. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die GRÜ-Fraktion würdigt die sorgfältig und rechtlich fundiert ausgearbeitete Botschaft zum Gesetzesentwurf. Bezüglich der vorgesehenen Lösung beim Schutz vor Passivrauch in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen stimmt die Vorlage und rennt für die GRÜ-Fraktion offene Türen ein. Bezüglich des Schutzes vor Passivrauch in Gastwirtschaftsbetrieben und Hotels bleibt die Vorlage indes auf halber Strecke stehen. Sie werden sicher verstehen, dass ich als Mitmotionär und Erstunterzeichner der überparteilichen Motion 42.04.24 «Rauchfreie Räume zum Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen» kann ich damit wohl nicht zufrieden sein. In der Vernehmlassungsantwort zum Entwurf des nun vorliegenden Gesetzesnachtrags forderte deshalb die GRÜ-Fraktion ausdrücklich die Ausdehnung von rauchfreien Räumen auch auf alle Gastrobetriebe. Die Regierung beantragte bekanntlich am 25. Januar 2005 in einem ausführlich begründeten Beschluss die Gutheissung der Motion ohne Wenn und Aber. In der Februarsession 2005 überwies der Kantonsrat indes die Motion mit einem von der CVP-Fraktion eingebrachten, geänderten Wortlaut. Danach soll auf ein generelles Rauchverbot in Gastrobetrieben und Hotels entgegen der Absicht der Motionäre und Motionärinnen und entgegen der Absicht der Regierung, verzichtet werden. Dieser Entscheid ist wie die jüngste Entwicklung an der nationalen und internationalen «Raucherfront» auch beweist politisch wie auch sachlich überholt. Der immer wieder gehörte und gut gemeinte Appell rauchfreie Räume und Gastwirtschaftsbetriebe freiwillig und eigenverantwortlich zu schaffen, ist bisher in Schall und Rauch aufgegangen. Die von der Gastro St.Gallen im Jahr 2005 ins Leben gerufene Aktion «rauchfrei geniessen», die auf Freiwilligkeit beruht, ist offensichtlich gescheitert. Wohl sind einige wenige Restaurationsbetriebe rauchfrei geworden; dies verdienen unsere volle Anekennung. Das sind dies nur etwa 5 Prozent der in der Gastro St.Gallen angeschlossenen Betriebe. Dies zeigt, dass eine auf Freiwilligkeit beruhende Vorgehensweise aus verschiedenen, hinlänglich bekannten Gründen nicht greift. Vielmehr wird die GRÜ-Fraktion den Verdacht nicht los, dass sowohl die Gastro St.Gallen als auch die Gastro Suisse bewusst eine Verzögerungstaktik eingeschlagen hat. Dies beweist auch die Behandlung der Parlamentarischen Initiative Gutzwiller im Nationalrat. Insgesamt gibt es im Kanton St.Gallen über 3'200 Betriebe in dieser Branche. Als Tourismuskanton würde ein «Passivrauchfreies» St.Gallen mit Sicherheit nur profitieren. In den Kantonen Appenzell A.Rh. und Graubünden hat vorgestern der Souverän mit deutlicher Mehrheit Gesundheitsgesetze angenommen, welche den Schutz vor Passivrauch durchsetzen und das Rauchen in Fumoirs verbannt. Soll der Tourismuskanton St.Gallen eine trübe Raucherinsel bleiben? Dies muss nicht sein, sagt die GRÜ-Fraktion. Die GRÜ-Fraktion setzt sich für den Schutz der Bevölkerung vor Passivrauch ein. Der Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen ist eine wirksame und kostengünstige Präventionsmassnahme. Sie hilft die Gesundheitskosten nachhaltig zu senken. Im Sinn des Vorsorgeprinzips gemäss dem kantonalen Leitbild Gesundheit vom 22. Mai 2002 ist dringender Handlungsbedarf gegeben! Gestern hat der Präsident der vorberatenden Kommission darauf hingewiesen. Auf weitere Details kann an dieser Stelle verzichtet werden, da sie hinlänglich bekannt sind und in der Vorlage teilweise darauf hingewiesen wurde. An dieser Stelle äussere ich mich noch zu den Ausführungen von Nufer-St.Gallen bezüglich des Haschisch-Rauchen, teilt die Mehrheit der GRÜ-Fraktion Fraktion nicht. Das ist ganz wichtig, weil hinlänglich bekannt ist, dass Haschisch-Rauchen nicht nur auf dem Gehirn Schäden verursacht sondern auch in der Lunge. Rauchen und Passivrauchen belasten unsere Steuerkassen, unsere Gesundheitseinrichtungen und unser Sozialsystem. Nur eine klare und einfache Regelung der Lufthygiene nützt allen. Drei von vier Personen rauchen nicht und wollen auch nicht passiv rauchen. Jedoch raucht ein Viertel der Nichtraucherinnen und Nichtraucher täglich mindestens eine Stunde lang unfreiwillig mit. Rund zwei Drittel der St.Gallerinnen und St.Galler befürworten gemäss einer Umfrage eines Meinungsforschungsinstituts eine gesetzliche Raucherregelung. Rund 9 von 10 Befragten würden es begrüssen, wenn in Restaurants rauchfreie Räume vorhanden wären. Auch 8 von 10 der Serviceangestellten wollen rauchfreie Arbeitsplätze. Eine klare Regelung der Lufthygiene in Innenräumen schafft gleich lange Spiesse und ist ein Gewinn für alle: Für die Bevölkerung, die Wirtschaft, die Gastronomie, den Tourismus und nicht zuletzt für die Raucher selbst. Der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger geht vor. Die persönliche Freiheit hört spätestens dort auf, wo die Gesundheit unbeteiligter Dritter geschädigt wird. Aus diesem Grund werde ich in der Detaildiskussion einen Antrag stellen, welche einen wirksamen Passivraucherschutz auch auf Gastrobetriebe ausdehnen will. Nur eine klare und einfache Regelung ist vollzugstauglich und schafft gleich lange Spiesse für alle. Der Schutz vor Passivrauchen in gastgewerblichen Betrieben lässt sich nicht allein auf die Frage der Wirtschaftsfreiheit reduzieren. Vielmehr ist es eine gesundheitspolizeiliche Frage. Es geht um die Gesundheit des Menschen. Es ist zudem auch eine Frage des Arbeitsnehmerschutzes. Wieso sollten Angestellte in Gaststätten, besonders in kleinen dem tödlichen Passivrauch auch weiterhin ausgesetzt werden. Das gleiche Anliegen haben auch verschiedene Antragsteller aus den Reihen der CVP-, FDP- und der SP-Fraktion. Sollte für diese gleichlautenden Anträge keine Mehrheit in diesem Rat zu Stand kommen, so wird die GRÜ-Fraktion eine Gesetzesinitiative lancieren. Die GRÜ-Fraktion sind für Eintreten auf den IX. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz in der Fassung der Regierung mit den Anträgen, die ich erwähnt habe. Zum X. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz: Dieser ist der weniger kritische Teil der Vorlage. Für die äusserst wenigen Einzelfälle (etwa 1 bis 2 Fälle jährlich), ist die vorgesehene Regelung sachgerecht. Die GRÜ-Fraktion treten auch auf den X. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz ein. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Gestern hat bereit Schlegel-Grabs darüber informiert, dass die FDP-Fraktion für Eintreten ist, dass wir aber dann in den Details gewisse unterschiedliche Auffassungen haben. Ich möchte ein paar Punkte aufnehmen den Kollegen von der SVP-Fraktion zur gestrigen Eintretensdebatte. Zu Brunner-???: Sie haben gesagt, es brauche eine einheitliche Bundeslösung bevor wir überhaupt über dieses Thema diskutieren. Diese einheitliche Bundeslösung, die werden Sie sowieso nie erhalten. Sie können hier in diesem Rat nicht darüber befinden, was in Graubünden, Appenzell oder im Thurgau geschieht. Das liegt nicht in unserer Kompetenz. Diese Kantone haben zum Teil Verfassung zum Teil in der Pipeline bereits Lösungen, die eben über die Bundeslösung hinausgeht. Die Gesundheitsgesetzgebung ist nach Verfassung eine kantonale. Sie hatten Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Schwächung von gewissen Betrieben. Das kann im Einzelfall sein. Das gilt aber, wenn Sie grosse Zahlen anschauen nicht generell. Es gibt verschiedene Untersuchungen. Jeder nimmt immer die günstige für sich selber heraus. Das ist klar. Ich nehme den Staat Kalifornien heraus. Da haben wir relativ lange Erfahrungen. Kalifornien hat im Jahr 1995 in den Restaurants und auch im Jahr 1998 auch in den Bars ein Rauchverbot eingeführt. Es ist ein relativ grosser Staat. 50 Mio. Einwohner, ganz verschiedene klimatische Bedingungen. Wir haben hier gut zehn Jahre Erfahrung. In dieser Zeit haben die Angestellten im Gastronomiebereich um 30 Prozent zugenommen. Der Umsatz hat um 20 Prozent zugenommen. Für die Gastwirtschaft insgesamt ist ein Rauchverbot mittelfristig ein Vorteil. Zu Güntzel-St.Gallen: Ihr Votum hat mich etwas beschäftigt. Sie haben verschiedene Aspekte aufgeworfen, unter anderem das Thema der Freiheit. Es stimmt, die Raucher haben die Freiheit zu rauchen. Aber bedenken Sie, die Nichtraucher haben auch die Freiheit nichts durch Passivrauch belastet zu werden. Diese Freiheit nehmen Sie Ihnen. Diesen Aspekt haben Sie nicht berücksichtigt. Ich werde auch manchmal eingeladen in ein Restaurant oder vielleicht gibt es jemand, der in das Restaurant XY geht. Er will dort nicht hingehen, weil er eben sonst durch Passivrauch belastet und gesundheitlich gefährdet wird. Dann haben Sie einen ganz interessanten Gedanken aufgenommen. Ich möchte diesen etwas weiter spinnen. Sie haben gesagt, wir Mediziner wüssten, dass das Rauchen nicht allen gleich viel ausmacht. Das stimmt. Es macht nicht allen gleich viel aus. Die Mediziner machen dann sogenannte epidemologische Studien und Untersuchungen. Da wissen wir, dass in der Schweiz je Jahr ungefähr mindestens 400 bis 500 Leute am Passivrauchen sterben. Wir sprechen nicht vom Aktivrauchen. Sie können das jetzt auf den Kanton St.Gallen umrechnen. Da sind es irgendwo zwischen 20 und 25 Passivrauch Tote je Jahr in diesem Kanton. Letztlich haben Sie Recht. Das ist eine staatistische Aussage. Ich kann nun nicht sagen ob in zwei oder drei Jahren, dass Sie betrifft oder mich oder sonst irgendjemanden hier in diesem Saal. Ich kann Ihnen aber sagen, denjenigen den es betrifft, für den ist 100 Prozent. Ich finde es etwas mutig vor diesen Zahlen einfach hinzugehen und sagen, wir treten nicht darauf ein. Das geht uns nichts an. Sie können schon am Volk vorbei politisieren. Auch an Ihrem Wählervolk. Es wird ein leichtes sein für die kantonale Ärztegesellschaft zusammen mit der Lungenliga und der Krebsliga die notwendigen 6'000 Unterschriften zu sammeln damit eine richtige Lösung in diesem Rat durchkommt bzw. vor dem Volk sicher genehmigt wird. Da muss ich schon auch etwas an Steiner-Kaltbrunn appelieren. Wenn Sie etwas für die Wirte machen wollen, dass Ihnen vielleicht länger als zwei Jahre etwas nützt, dann müssten wir jetzt eintreten und einen vernünftigen Kompromiss finden. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu. Das steht auf jeder Zigarettenpackung. Dies nehmen sich offenbar immer mehr Personen zu Herzen und verzichten ganz auf das Rauchen oder versuchen den Tabakkonsum zu reduzieren. Dies ist erfreulich. Das freiwillige verzichten aufs Rauchen reicht jedoch nicht um Nichtraucher vor den gesundheitsschädigenden Folgen des Passivrauchens zu schützen und darum geht es im IX. zum Gesundheitsgesetz. Dazu braucht es weitergehende Massnahmen, welche in verschiedenen Kantonen und im Bund diskutiert werden. Nur mit freiwilligen eigenverantwortlichen Massnahmen kann kein wirksamer Schutz von gesundheitlichen Schäden, die Passivrauchen verursacht, erreicht werden. Die nichtrauchende Bevölkerung - das sind immerhin 75 Prozent - sind darauf angewiesen, dass der Gesetzgeber diese Lücke schliesst. Zwei Kantone haben ein Rauchverbot in Öffentlichen Räumen einschliesslich Restaurants bereits eingeführt. Zwei weitere Kantone sind mit dem letzten Abstimmungssonntag dazu gekommen. Sowohl im Kanton Graubünden als auch in Appenzell Ausserrhoden konnte die Bevölkerung dazu Stellung nehmen und hat in einem Fall ein eindeutiges, im zweiten ein klares Signal für einen umfassenden Passivraucherschutz abgegeben. Rund 20 Personen sterben jährlich im Kanton St.Gallen an den Folgen des Passivrauchens obwohl sie nie geraucht haben. Im Lauf eines Jahres erkranken tausende; viele davon schwer. Die wirtschaftlichen Folgekosten sind immens. Passivrauch ist die hauptsächlichste Luftverschmutzung in Innenräumen. Für den Tabakrauch werden keine empfohlenen Grenzwerte festgelegt weil schon kleinste Mengen krebserregend sind. D.h. die Toleranzgrenze ist eigentlich null. Der einzige effektive Schutz vor Passivrauch und seinen gesundheitsschädigenden Wirkungen sind rauchfreie Innenräume. Wir kenn in diesem Fall die einzig wirksame Prävention und diese ist für die Öffentliche Hand und die Wirtschaft kostenneutral. Die CVP-Fraktion ist für eine wirksame Prävention und fordert den Schutz vor Passivrauchen in allen allgemein zugänglichen geschlossenen Räumen. Die CVP-Fraktion sieht in der Mehrheit die Wirksamkeit des Gesetzes und damit den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur, wenn gastgewerblich genutzte Räume ebenfalls rauchfrei sind. Die Ausnahmen im Gesetzesvorschlag, die Anträge der vorberatenden Kommission sowie der Antrag der Regierung gehen eindeutig zu wenig weit und lassen zu viel Interpretationsspielraum zu. Die CVP-Fraktion ist mehrheitlich der Meinung, dass die Regelung zum Schutz vor Passivrauch einfach, klar und eindeutig sein muss. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Der Sprecher der SP-Fraktion, Hartmann-Flawil, hat gesagt, dass nur noch diejenigen, welche die Freiheitsrechte hochhalten gegen diese Vorlage seien. Das geht mir in zweierlei Hinsicht zu denken. Erstens ich halte die Freiheitsrechte hoch und muss natürlich gegen diese Vorlage sein, auf der anderen Seite gibt es mir natürlich zu denken, wenn die Freiheitsrechte nicht mehr hochgehalten werden von einer Fraktion. Der Kommissionspräsident hat es gestern gesagt. Der Zeitgeist hat die Motion mindestens überholt. Aber ich denke, die Kommission hat auch den Zeitgeist bald überholt. Der Sprecher der SP-Fraktion hat auch gesagt, er lege Wert auf die Rechtsicherheit. Mit der Rechtsicherheit ist mit der Vorlage auf dem gelben Blatt eben nicht vereinbar, z.B. wird hier von Restaurationsbetrieben gesprochen mit einer Fläche von weniger als 100 Quadratmetern. Was das mit der Rechtsicherheit zu tun hat, kann ich Ihnen am Beispiel der Verkaufsflächen erklären. Die Umweltverträglichkeitsverordnung sieht eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Verkaufsflächen ab 5'000 Quadratmetern vor. Das Bundesgericht hat gerade kürzlich gesagt was nun unter Verkaufsflächen zu verstehen ist. Dass nicht nur die Verkaufsfläche zu verstehen sondern auch die Erschliessungsflächen, Lageflächen usw. Von Verkaufsflächen besteht am Schluss praktisch nichts mehr. Wenn wir das auf Restaurantsfläche übertragen, dann müssen Erschliessungsflächen, Lagerräume, Toiletten alles dazu gezählt werden. Also bleibt nichts mehr. Ich empfehle Ihnen daher eben nicht auf das gelbe Blatt einzutreten. Sondern ich empfehle Ihnen, wenn schon überhaupt das rote Blatt der Regierung anzunehmen, denn dieses beinhaltet inetwa die Lösung, die auch im Nationalrat in der Herbstsession beschlossen wurde und wahrscheinlich im Frühjahr in den Ständerat geht. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Mitbesitzer und Mitbetreiber von drei Restaurants offen. Auf die Vorlage ist einzutreten. Es ist die einzig richtige Möglichkeit um hier ein Gesetz zu schaffen, das die Passivraucher von den Rauchern schützt. Ich kann Ihnen Folgendes aus Erfahrung sagen: Ich habe mehrere Restaurants besucht, ich habe vorallem das in Italien. In Italien haben sie eine harte Lösung durchgesetzt und das Problem ist innerhalb von einer kurzen Zeit gelöst worden. Es ist insbesondere sind auch nicht die Gäste zurückgegangen. Der Umsatz ist sogar gestiegen. Man kann Fumoirs machen, man kann Ausnahmeregelungen bewilligen. Ich möchte Sie auffordern aber nicht so viele solche Ausnahmen zu machen, weil das Handling wird nachher viel komplizierter und dann den Gemeinden zu überlassen wo und wann geraucht werden soll, finde ich nicht gut. Wir haben sonst schon in der Schweiz mit unseren 26 Kantonen 26 förderale Lösungen. Wenn wir hier eine strikte Lösung bringen, bin ich überzeugt, dass die Betreiber dieser Restaurants am Schluss auch glücklich werden weil sie überall auf das gleiche Handling hinweisen können. Ich bin überzeugt, dass wenn Sie am Schluss abwägen müssen, dass Sie dann zustimmen sollten. Lösungen, die klar sind und nicht so viele Ausnahmen bewilligen und die die Möglichkeit vom Schutz der Passivraucher garantieren. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | stellt Ordnungsantrag über die Anträge der vorberatenden Kommission abzustimmen. Wir haben jetzt zum dritten Mal eine Eintrittsdebatte. Ich denke, das reicht. Wir alle wollen das gelbe Blatt an und für sich nicht mehr. Das gelbe Blatt inhaltlich die ersten zwei Artikel entsprechen dem roten Blatt der Regierung inhaltlich. Das rote Blatt ist einfach besser formuliert und juristisch korrekt. Auch der Punkt 3, ich glaube will mittlerweile mit diesen 100 Quadratmetern niemand mehr. Wir sollen nachher eine Grundlage haben mit dem roten Blatt und dort diejenigen Punkte, die man streichen will oder nicht, dass wir dann darüber diskutieren und zielgerecht vorwärts kommen. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Abstimmung über Schluss der Diskussion über Grundsatz. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich bin selber Wirt und vom Rauchen auch betroffen. Ich werde es kurz machen, denn das meiste ist gesagt und die Meinungen sind gemacht. Ich spreche nur noch zu den baulichen Massnahmen, die auf uns warten. Ich gehe davon aus, dass viele Restaurantbesitzer nicht selber Wirt sind. Darum werden die Investitionen nicht mehr getätigt und darum bin ich überzeugt, dass es ein weiteres Restaurantsterben gibt. Ich bin auch überzeugt, dass noch vermehrt in privaten Räumen gewirtet wird und dann wo das Rauchen nicht verboten ist. Das ist wie beim Alkohol. Der wird heute auch in den meisten Fällen privat konsumiert. Die ersten Umsatzeinbussen mussten wir schon hinnehmen, wo der Alkoholprozent von 0,8 auf 0,5 gesenkt wurde. Das ist der zweite Schritt. Und welches ist der dritte Schritt? | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-Fraktion Art. 52quinquies Abs. 2 bis 4 zu streichen. Wir lehnen die Ausnahmeregelungen ab. Wir wollen eine konsequente Regelung ohne wenn und aber. Gerade in diesem sensiblen Bereich wo es um die Gesundheit der Bevölkerung geht sind Kompromisse fehl am Platz. Der Trend zu rauchfreien Gaststätten ist europaweit zu beobachten. Entsprechende Erfahrungen sind genügend vorhanden, die die Umsetzung und auch die Durchsetzung dieser Anordnungen als positiv erscheinen lassen. Warum soll ausgerechnet der Kanton St.Gallen Hand zu Verzögerungen und zu unklaren Regelung bieten, die der Realität niemanden dienen. Wir wollen keine Ausnahmen. Wir treffen eine unmissverständlich klare Regelung um den lückenlosen Schutz der Bevölkerung und der im Gastgewerbe Tätigen zu gewährleisten. Damit vermeiden wir zusätzlich eine Ungleichheit unter den Betrieben. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | beantragt Art. 52quinquies Abs. 2 bis 4 zu streichen. Die Regierung beantragt im Abs. 2 hier der politischen Gemeinde die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung zu geben. Meines Erachtens kann man dem nicht zustimmen. Das führt zu einer rechtsungleichen Behandlung. In der eigenen Gemeinde wird dieses Gesetz so angewendet und in anderen anders. Gleiche Betriebe werden hier ungleich behandelt und das kann es nicht sein. Wir wollen klare Regelungen. Es wird sicher ausgeführt werden, dass ein generelles Verbot nicht durchsetzbar sei. Gesetze, die nicht durchführbar sein und durchsetzbar seien, solle man nicht aufstellen. Dem möchte ich entgegenhalten, dass hier die soziale Kontrolle gross ist. Wenn ein generelles Rauchverbote besteht, dann werden andere Gäste den Leuten, die eine Zigarette anzünden sagen, hier wird nicht geraucht und hier besteht ein Rauchverbot. Die Durchsetzung ist kein Problem. Ich möchte hier den Vergleich ziehen mit dem Rauchen im Öffentlichen Verkehr. Als früher bei den Bussen das Rauchen verboten wurde, hatte man schon Angst, es sei nicht umsetzbar und durchsetzbar. Als dann auch in den Zügen das Rauchverbot eingeführt wurde, hatte man die ganze Angst. Auch wenn Sie heute Zug- oder Bus fahren ist Rauchen ein Thema. Wenn mal jemand eine Zigarette anzünden will sorgen die anderen Gäste sofort dafür, dass diejenige oder derjenige diese wieder auslöscht. Das wichtigste Kriterium für ein generelles Verbot ist für mich aber der Gesundheitsschutz der nicht Rauchenden. Hier müssen wir klar sein, keine Ausnahmen. Wenn Sie die Abstimmung vom vergangenen Wochenende im Graubünden verfolgt haben, haben 74,9 Prozent zugestimmt. Ein Tourismuskanton mit sehr vielen Restaurants, Hotels. Diese haben keine Ausnahmebestimmungen. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Art. 52quinquies Abs. 2, 3 und 4 zu streichen. Bei Gesetzesänderung ist insbesondere darauf zu achten, dass keine rechtsungleiche Behandlung und kein vermeidbarer administrativer Aufwand entstehen. Im Übrigen haben das meine Vorredner bereits schon gesagt. Die Anträge decken sich genau gleich. Auch der Antrag der FDP-Fraktion wie auch von der SP-Fraktion und Frei-Diepoldsau. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Art. 52quinquies: b) gastgewerblich genutzte Räume beantragt Art. 52quinquies Abs. 2 und 3 zu streichen und Art. 52quinquies Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «In gastgewerblichen Betrieben sind auf höchstens einem Drittel der Schankfläche in geschlossenen Räumen Rauchzimmer zulässig, wenn: a) für diese Räume ein Patent für einen Betrieb nach dem Gastwirtschaftsgesetz vom 26. November 1995 erteilt wurde; b) für angrenzende, allgemein zugängliche Räume der Schutz vor Passivrauchen gewährleistet ist, insbesondere wenn der Zugang über gastgewerblich genutzte Räume erfolgt.» Hier geht es ganz offensichtlich um den Knackpunkt in dieser Vorlage. Wir stehen nun an demjenigen Punkt wo entweder die einen oder anderen wahrscheinlich das Referendum ergreifen werden. Die Wirte werden es ergreifen wenn wir diesen entsprechend meinem Antrag der den anderen Anträgen entspricht. Wenn wir dem zum Durchbruch verhelfen, dann wird wahrscheinlich das Referendum von dieser Seite kommen. Wenn wir das drin lassen, dann kommt es so sicher wie das Amen in der Kirche von der anderen Seite. Es ist doch auch nicht so schlimm. Lassen wir das Volk doch darüber abstimmen. Ich habe überhaupt keine Angst vor einem Abstimmungskampf. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung. Inhaltlich: Warum bin ich der Meinung, vorallem den ersten Abschnitt herausstreichen müssen. Wir haben es gehört. Er führt zu einer Rechtsunsicherheit in diesem Kanton. Was Gysi-Wil in Wil beurteilt, beurteilt Tinner-Azmoos oder auch im Eichberg wird das anders beurteilt. Es ist eine Ungerechtigkeit gegenüber verschiedenen Gastwirten in diesem Kanton. Es ist schon eigenartig. Wir haben beim Eintreten gehört, dass sich viele darüber stören, dass wir 26 verschiedene Lösungen im Bund haben und die gleichen Kreise wollen nun irgendwie 88 verschiedene Varianten im Kanton. Das kann es doch nicht sein. Ich beantrage Ihnen, dass wir mindestens den ersten Abschnitt mit den Gemeinden und den gastgewerblichen Betrieben rausstreichen. Ob wir dann über irgendwelche Anlässe, die einmal je Jahr stattfinden noch ein Kompromis finden wollen, das sei dahingestellt. Für mich, ich habe es gesagt, ist ein wirklicher Knackpunkt, damit das Referendum nicht ergriffen wird, dass dieser Bereich rausgestrichen wird mit den Gemeinden und dass ein wirklicher Passivrauchschutz realisiert werden kann. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Präsident eines Landgasthofes mit Mitgliedschaft beim Gastroverband offen, wo die Raucherfrage schon längst gelöst hat. (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich bin Nichtraucher. Ausser ein paar wenigen Zigarren. Meistens im Freien. Aufgepasst. All die grauen Blätter haben ein und dasselbe Ziel. Sie wollen keine Ausnahmen und Übergangslösungen zulassen. Darum wird bei den grauen Blättern von Frei-Diepoldsau, Rüesch-Wittenbach und der SP-Fraktion der letzte Abschnitt des rotes Blattes weggelassen. Dies ist fatal. Vorallem für die ländlichen Regionen. Die Regierung, ich gehe davon aus, einschliesslich Regierungsrätin Hanselmann schlägt bewusst mit dem roten Blatt einschliesslich dem letzten Abschnitt eine Lösung vor, wo Ausnahmen und Übergangslösungen zugelassen werden können. Ich kämpfe hier nicht für mich sondern für Dörfer und Menschen, wo hier vielleicht nicht oder wenig vertreten sind. Es sind Menschen, welche sich nur in einem Lokal in ihrem Dorf treffen können. Weil es nur dieses Lokal gibt und der Öffentliche Verkehr nicht mit dem Stadtangebot zu vergleichen ist. Ich spreche von Menschen auf dem Land, in kleinen Dörfern wie Sax, Frümsen und viele mehr. Sie haben in dem einzigen Dorf vielleicht nur ein Lokal und haben keine anderen Möglichkeiten den Lokal zu besuchen. Der letzte Bus fährt vermutlich um 21.00 Uhr. Diese Lokale werden oftmals durch ältere Personen geführt, solange sie die Kraft noch haben. Dies ist ein benutzter sozialer Treffpunkt auf dem Land, auch ein Teil vom Kulturleben. Diese Generation raucht heute noch zum Teil Brisago, Pfeifen, Stümpen und Zigaretten. Können Sie sich diese Bilder vorstellen? Wenn nicht, lade ich Sie gerne einmal ein ins Sarganserland, Werdenberg, Toggenburg oder ins obere Rheintal, dann können Sie dieses miterleben. Wie siehts mit der Nachfolge aus von solchen Lokalen. Eine Nachfolge bei diesen Gastwirten gibt es in den meisten Lokalen meistens nicht, weil die Wirtschaftlichkeit nicht langfristig gegeben ist sondern diese Lokale gehen schlicht und einfach später zu. Dem können wir uns auch nicht wehren. Aber es wäre jetzt ein absoluter Blödsinn, wenn wir meinen, wir müssen hier das Restaurant-Sterben auf dem Land noch etwas fosieren. Sie haben Recht. Der Markt gibt auch Ihnen Recht. Die guten und die grossen Lokale machen automatisch ein Rauchverbot in ihren Lokalitäten. Sie wollen den Konsument im Haus jagen. Sie finden schon eine Lösung. Der Gastroverband St.Gallen präsentiert seinen Mitgliedern eine hervorragende Lösung, damit dieses Problem gelöst werden kann. Hier funktioniert leider die Hoffnung nicht in diesen Lokalen, dass wenn es ein Nichtraucherbetrieb würde auch den Umsatz steigen würde. Nein, hier lebte ??? von ihren letzten Gästen. Die Betriebsgrösse und die mögliche Kundenanzahl rufen oftmals später zu einem Wohnhausumbau. Das ist tragisch für die kleinen Dörfer mit diesen Menschen. Diese Lokale müssen jetzt geschlossen werden, nur weil wir jetzt endlich den Durchbruch in aller Nöte schaffen möchten. Geben Sie diesen Menschen und diesen Wirten auch eine Übergangslösung. In diesen Lokalen hat niemand Lust eine grössere Investition zu tätigen sondern sie werden geschlossen. Der einzige Treffpunkt im Dorf geht dann verloren. Diese Menschen bleiben allein. Es wäre von uns ein fossiertes Beizensterben. Beim ??? in den Dörfern und in den Quartieren haben sie sich schon einigemale von uns gewehrt. Aber hier wollen wir auf dem Gesetz weg, dass Beizensterben auf dem Land fosieren. So bitte nicht. Ähnliches passiert auch mit Kleinbaren in den Dörfern. Auch wir im Dorf haben eine solche Bar. Ich bin froh darüber. Ich kehre auch gerne dort ein. Auch wenn ich keine Zigarette rauche. Mich freut es, wenn wir uns treffen können. Verbieten wir diesen Gästen meistens jüngeren Personen das Rauchen von normalen Zigaretten in diesen Lokalen so gründen Sie schlicht und einfach einen kleinen Club wo die soziale Kontrolle mit aller Bestimmtheit viel schlechter ist. So viel zum Thema Alkohol und Joint von gestern. Zu Nufer-St.Gallen: Sie haben mich gestern richtig enttäuscht. Mit Ihr möchten Kuren Haltung zu den Joints, kann es von einem kantonalen Parlamentarier nicht sein. Wir haben hier eine Vorbildsrolle. Ich war glücklich darüber, dass unser FC Kantonsratspräsident sich gestern positiv äusserte als unser Bild im richtigen Licht steht. Es kann keine Lösung sein, dass wir das noch verbessern. Ich bin auch überzeugt, dass den Markt unser Anliegen selber für den Gastronom langfristig regelt. Der letzte Abschnitt gehört aber auch den Landgemeinden. Diese Kompetenz muss bei den Gemeinden sein. Denn diese Gemeinde kennen den Markt vor Ort und kennen die Situation. Es geht um Aussnahmen und diese Ausnahmen können im besten Willen nur die Gemeinden tätigen. Es wäre falsch, wenn das beim Kanton angesiedelt wäre. Ich verstehe wenn wir über den Begriff diskutieren müssen, nicht möglich oder unzumutbar. Aber stellen Sie sich vor, diese einzigen Lokale gibt es keinen Gesetzesartikel ausser wir würden sagen, das einzige letzte Lokal in einem Dorf in diesem darf geraucht werden und das kann auch keine Lösung sein. Sondern bitte lassen Sie das rote Blatt stehen wie es jetzt ist. Nochmals. Die Regierung ist auch mit verschiedenen Parteien vertreten. Sie verstanden es auch eine politische umsetzbare Lösung zu präsentieren. Eine Lösung wo bundesnah ist. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Regierungsrätin Hanselmann hat mit Zahlen umsich geworfen, dass der Umsatz stabil bleibt. Es kommt immer darauf an, woher nehme ich die Zahlen. Die Migros als grösste Restaurationen haben auf freiwillig rauchfrei umgestellt. Trotz steigendem Mittagsgeschäft musste sie einen Rückgang von 2,8 Prozent hinnehmen. Dies zeigt ganz klar auf, dass die Kundenfrequenz am Vormittag und am Nachmittag nachgelassen hat. Wenn ein Barmann nach der vorgeschrieben Umstellung in einem anderen Kanton auf rauchfrei die Frage aufwirft, wo alle Nichtraucher geblieben sind, wenn er allein in seinem Lokal auf die Gäste wartet. Dann habe ich auf Frei-Diepoldsau und seine Mitstreiter habe ich die Frage des Eigentums: Es hat meiner Meinung nach niemand Anspruch darauf Verhältnisse anzutreffen, die ihm gerecht werden, wenn er den Raum eines privaten betritt. Darum finde ich es als wirtschaftlich sinnvoll, dass gastgewerbliche Betriebe. Ich denke vorallem an alte Land- und Altstadtbeizen, an Dorfrestaurants welche als Nebenerwerbe geführt werden weiterhin existieren können. Wenn Anpassungen nicht möglich sind oder gar unzumutbar sind. Denn Bauämtern der Gemeinden traue ich zu, dass sie fähig sind sie zu urteilen, ob ein Gastwirt oder ein Vermieter nicht umbauen will oder keine Anpassungen vornehmen kann. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Nach dem Sie eingetreten sind und ich die schönen Worte auch von Schlegel-Grabs oder Gleichsprechende gehört habe, haben auch Sie mich überzeugt. Wir brauchen gemeinsam eine Lösung. Die gemeinsame Lösung ist das rote Blatt von A bis Z. Wenn es etwas um anderes geht, dann kritisieren Sie die Gemeinden bzw. Sie wollen alles der Gemeinde überbürden. Sie wollen autonom sein. Genau heute ob etwas diskutieren ist plötzlich die Gemeinde nicht mehr fähig. Ich traue meiner Wohnortgemeinde Flawil zu, dass sie das im Griff hat die Ausnahmebewilligungen für gewisse Restaurants zu erteilen. Ich frage mich generell in der ganzen Diskussion, wo das hinführen soll mit all diesen Verboten. In ein paar Jahren sind wir soweit. Es wird vorgeschrieben was welche Socken wir am Morgen anziehen müssen, weil noch einige stinken und mich es in der Nase «beisst». Es ist kein Witz. Aber es ist eine Grundsatzüberlegung. Darum sage ich immer wieder, wir müssen den Kompromiss suchen. Das nächste Problem, welches kommen wird, ist ganz klar die Problematik «Übergewicht». Erst kürzlich verlangten die CVP-Nationalrätin Ruth Humbel Näf alle Übergewichtigen sollen mehr Krankenkassenprämien bezahlen. Ich frage mich: Werden demnächst Servelats und Wienerli auf die verbotene Liste gesetzt oder erhält man diese Produkte nur noch auf dem Schwarzmarkt. Oder dürfen Personen, die ein Bodymassindex über 24 haben in kein Restaurant mehr betreten. Das haben die nicht mehr antretenden Regierungsräte später im Ruhestand sicher nicht verdient. Die regelmässige Belastung durch unfreiwilliges Passivrauchen - das habe ich von meinem ersten hier im Saal vermisst - ist meist in privaten Räumen wo beide Elternteile rauchen. Ich behaupte, es ist sicher hundert mal höher als im Restaurant. Darunter zu leiden haben vorallem ungeborene und Kleinkinder. Wenn es der Lungenliga und den Rednern ist mit ihren Anliegen, sollen sie sich doch dort engagieren wo es wirklich gesundheitliche Probleme gibt. Und nicht Unternehmer schikanieren, wo doch jeder freiwillig in ein Raucherrestaurant geht. Wenn es mit der Gesundheit ernst ist müssen wir alle Probleme diskutieren. Nicht ein Stein aus der Mauer ausbrechen. Die Linken und Netten. Ich nenne hier eingige Beispiele: Die ??? legalisieren von Drogen. Man weiss schon lange, dass die Droge von Canabis lange im Körper bleibt. Jedes vierte eingeschulte Kind ist zu Dick. 6 von 10 Kindern können im Einschulungsalter keinen Purzelbaum mehr schlagen. Auch das sind Probleme. Falsche Ernährung und Bewegungsmangel sind die grösste Ursache. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | stellt den Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion zu den Abschnitten 2 und 3. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | ... Ich frage mich, darf der Gastwirt bald nicht mehr mit Butter kochen? Ich habe noch ein kleines Problem. Seit die Menschheit besteht, wurde geraucht. Es ist so. Im Gefängnis darf ich noch rauchen. In meinem Landbeizli nicht mehr. Es ist für mich eine umsetzbare Lösung, die unseren Gastgeber ermöglicht alle Gästewünsche und Befürfnisse abzudecken des Rauchenden und des Nichtrauchenden. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Einfach der vollständigkeitshalber. Diesen Abschnitt 3 konnten wir in der vorberatenden Kommission nicht beraten. Der stand uns nicht zur Verfügung. Wir haben es anders lösen wollen. Mit Art. 52sexies. Mit dieser Flächenbegrenzung von 100 Quadratmeter eben im Sinn der Konzession am Kleineinraumbeizen und dieser Artikel wurde knapp mit 9:8 Stimmen angenommen und fand dann Niederschlag im gelben Blatt. Dieses gelbe Blatt wurde bekanntlich jetzt zugunsten des roten Blattes beiseite gelegt. Zu Brunner-Egg (Flawil): In Gefängnissen darf man eben nicht rauchen. Nur in einem Raucherzimmer. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Auf der ursprünglichen Entwurf war eine Übergangsbestimmung von einem Jahr vorgesehen und die vorberatende Kommission hat abgestimmt und auch mit Mehrheitsentscheid diese Frist auf drei Jahre verlängert. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
27.11.2007 | Wortmeldung | . | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007 |
18.2.2008 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Es gibt nicht wenig neue Gründe. Es gibt überhaupt keine neue Argumente, die jetzt vorgebracht werden. Wenn, was schon aus den Medien zu entnehmen war, dass nicht Rückkommen allenfalls zur Ablehnung oder Referendum dieses Gesetzes führen könnte, dann leben wir damit. Wir waren diejenige Fraktion, die in der 1. Lesung gegen eintreten votiert und gestimmt hatte. Wenn Sie damit das Gesetz verzögern wollen, leben wir auch damit. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | legt seine Interessen als aktiver Wirt und Mitglied des Gastros St.Gallen, dem grössten Branchenverband offen. Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Die Lösung, wo wir von der ersten Beratung haben, ist eine gewerbefreundliche Lösung für das Gastgewerbe. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Es hat keine zweite Kommissionssitzung stattgefunden. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion Rückkommen auf Art. 52quinquies Abs. 2, 3 und 4. Der wirksame Schutz vor Passivrauchen ist zwingend durch angesichts der neuer Studienresultate über die Belastung durch Passivrauch zwingend vorzunehmen. Die in der letzten Woche publizierten Studienresultate zeigen, dass insbesondere die Personen, die in Restaurants und Bar arbeiten, unfreiwillig einem äquivalent von 15 bis 38 Zigaretten täglich ausgesetzt sind. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Wir fanden in der 1. Lesung eine mehrheitsfähige Lösung. Von aussen sind keine wesentlichen Neuargumente dazugestossen, dass es ein Grund gibt für ein Rückkommen. Im Gegenteil. Auch auf bundesweit - Nationalrat und Ständerat. Wir arbeiten eine nationale Lösung, wo dem st.gallischen Modell recht Nahe steht. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Wir sind aber im Gegensatz zu Denoth-St.Gallen für die Streichung der Abs. 2 und 3. Es hat sich nicht viel neues ergeben, aber die Tatsache bleibt, dass die Priorität absolut gelten soll und die Priorität heisst in diesem Gesetz «der absolute Schutz vor dem Passivrauchen». Wir wollen keine Ausnahmeregelungen, die der Willkürtür und Tor öffnen. Wie sollen dann die einzelnen Gemeinden wirklich seriös entscheiden ob der eine Gastbetrieb weiterhin ungehindert das Rauchen gestattet und der andere nicht. Wir möchten keine Verwässerung dieses Gesetzes. Die Bevölkerung will das nicht. Die Signale sind für eine klare Lösung gesetzt. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte Sie bitten, nochmals auf das Geschäft zurückzukommen. Mit dem zweiten Abschnitt von Art. 52quinquies Bst. b sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein Wirt, der weiterhin ein Raucherrestaurant führen will, wird in jedem Fall glaubhaft machen können, dass eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen ihm nicht zugemutet werden kann. Ich denke, nur an das Argument der Investitionen die sich für seinen Betrieb nicht rechnen. Wenn jede Gemeinde die Zumutbarkeitskriterien selbst zu bestimmen hat haben wir 88 Auslegungen des Gesetzes und das kann wohl nicht im Sinn des Gesetzgebers sein. Das jetzt vorliegende Gesetz ist nicht vollzugstauglich. Mit dieser Ausnahme werden weiterhin unzählige Servicemitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich unfreiwillig dem gesundheitsschädigen Passivrauchen ausgesetzt. Das Argument, diese würde selber rauchen, sind voll daneben. Drei von vier Servicemitarbeitenden wollen nämlich zum Schutz ihrer Gesundheit rauchfreie Bars und Restaurants. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen. Wir lehnen die vorgeschlagene Gesetzesrevision ab. Ein Gesetz, das im Ziel vorbei geht, nämlich den vollständigen Schutz vor dem Passivrauchen zu ermöglichen ist kein gutes Gesetz. Es öffnet der Bürokratie und der Willkür Tür und Tor. Es ist für uns unbrauchbar. Eine Initiative, die für eine schärfere Umsetzung ist, ist vorbereitet. Die Bevölkerung wird sich entscheiden können. Ich bitte Sie die Vorlage mit den zu vielen Ausnahmen konsequenterweise abzulehnen. Auch wenn der Bund in dieser Sache ein milderes Gesetz zulassen wird, ist es den Kantonen freigestellt weiterzugehen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |