Geschäft: Weiterbildung zur Hausärztin und zum Hausarzt im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.07.02
TitelWeiterbildung zur Hausärztin und zum Hausarzt im Kanton St.Gallen
ArtKR Berichterstattung
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung10.4.2007
Abschluss26.9.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBericht der Regierung vom 2. Mai 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
26.9.2007Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 15. August 2007 behandelte die vorberatende Kommission in einer halbtägigen Sitzung den Bericht. Auslöser für diesen war von allen Fraktionspräsidenten eingereichte Interpellation 51.06.70 «Ausbildung von Hausärztinnen und Hausärzten im Kanton St.Gallen», mit der sie im Herbst 2006 der Regierung Fragen stellten, wie dem Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten in unserem Kanton entgegengewirkt werden könnte. Zwei Fachpersonen legten zu Beginn der Sitzung in Kurzreferaten die Sicht des Spitals und der freien Praxis zur Situation der Weiterbildung dar. Es waren dies Herr Prof. Dr. Gremiger, Chefarzt Allgemeine Innere Medizin am Kantonsspital und zuständig für die Weiterbildung zur Hausärztin oder zum Hausarzt, sowie Herr Dr. Häuptle. Er führt eine Hausarztpraxis und ist mit einem Teilpensum als Leitender Arzt Hausarztmedizin am Kantonsspital für die Umsetzung verantwortlich. Beide Fachreferenten zeigten eindrücklich auf, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, damit in unserem Kanton weiterhin eine flächendeckende, für alle Bewohnerinnen und Bewohner zugängliche Grundversorgung sichergestellt werden kann.

Die Regierung will den sich anbahnenden Hausärztemangel lindern, und zwar mit einem Hausarztmedizin-Weiterbildungsprogramm, das auf drei Säulen steht: Zum einen sollen in unserem Kanton attraktive Assistenzen in Hausarztpraxen geschaffen werden, zum anderen wird ein auf die Hausarztmedizin zugeschnittener Weiterbildungsgang angeboten. Und zum Dritten werden die Assistenzärztinnen und Assistenzärzte von einem Tutorenteam unter der Leitung eines erfahrenen Hausarztes durch die Schulung begleitet. Mit diesen Massnahmen will die Regierung eine strukturierte und gezielte Weiterbildung mit vertieftem Einblick in die medizinischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten der Hausarztmedizin anbieten.

In den Eintretensvoten aller Fraktionssprecherinnen und -sprecher kam deutlich zum Ausdruck, dass Handlungsbedarf besteht, sind doch 41 Prozent aller Grundversorgenden in unserem Kanton über 55 Jahre alt. Einstimmigkeit herrschte auch darüber, dass die Hausärztinnen bzw. die Hausärzte eine zentrale Rolle spielen im Gesundheitssystem, denn durch die Grundversorgung können viele Probleme kompetent und kostengünstig gelöst werden. Deshalb müsse alles darangesetzt werden, damit die Attraktivität dieses Berufes bestehen bleibe. Die Kosten für das Hausarztmedizin-Weiterbildungsprogramm in der Grössenordnung von rund 1 Mio. Franken ab dem Jahr 2009 wurden als beträchtlich, aber ausgewiesen erachtet.

Das im Bericht aufgezeigte Modell wurde als zukunftsgerichtet bewertet. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass mit diesem Weiterbildungsprogramm je Jahr 4 Hausärztinnen und Hausärzte ausgebildet werden können. Damit die Nachfolge im Kanton St.Gallen gesichert werden kann, braucht es je Jahr 14 neue Hausärztinnen oder Hausärzte. Es braucht weiterhin je Jahr wenigstens 10 Hausärztinnen oder Hausärzte, welche die Ausbildung wie bisher durchlaufen. Handlungsbedarf bestehe auch beim unbefriedigenden Tarmed-Tarif, dem Notfalldienst sowie bei den administrativen Arbeiten, die ständig mehr Zeit in Anspruch nähmen. Zudem schenkten die medizinischen Fakultäten einer praxisnahen Aus- und Weiterbildung in Hausarztmedizin zu wenig Bedeutung.

Die Studierenden hätten an den Universitätskliniken in erster Linie mit Professoren zu tun, die grosse Spezialisten seien. Da fühle sich am Ende des Studiums eben mancher zu einer Fachlaufbahn hingezogen, was gegen den Einstieg als Grundversorger spreche. In der Pflicht bei der Nachwuchsförderung stünden auch die Ärztegesellschaften. Regierungsrätin Hanselmann betonte, dass das vorliegende Weiterbildungsprogramm teilweise zur Verbesserung beitragen werde. Es bestehe aber auch auf Bundesebene Handlungsbedarf.

Die Kommission trat einstimmig auf den Bericht ein. In der Spezialdiskussion gaben die Notfallversorgung und die Verpflichtung, im Kanton eine Praxis zu führen, Anlass zu Fragen. Die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes versicherte, dass man beim Notfalldienst die Probleme erkannt habe und die Hausärztestrukturen anschaue. Verbesserungen werden gemeinsam mit der Ärzteschaft erarbeitet. Konkret heisst das Einbezug des kantonalen Ärztevereins und der Spitäler. Weil sich der Kanton an den Kosten für die Weiterbildung zum Hausarzt beteiligt, wurden Überlegungen gemacht, ob eine Verpflichtung zum Führen einer Hausarztpraxis statt wie vorgesehen von fünf auf zehn Jahre erhöht werden sollte. Die Erklärung, dass nach fünf Jahren kaum jemand eine Praxis aufgebe und es aus rechtlicher Sicht Schwierigkeiten ergäbe, da bei anderen Weiterbildungen, bei denen sich der Kanton beteilige, keine Verpflichtung über fünf Jahre hinausgehe, wurde die im Bericht vorgeschlagene Lösung von allen Kommissionsmitgliedern bejaht. Einstimmig nahm die Kommission Kenntnis vom Bericht.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007