Geschäft: Wie hoch ist die Sozialhilfeabhängigkeit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen des Asylbereichs im Kanton St.Gallen? (Titel der Antwort: Sozialhilfeabhängigkeit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen des Asylbereichs im Kanton St.Gallen)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.15.27 |
Titel | Wie hoch ist die Sozialhilfeabhängigkeit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen des Asylbereichs im Kanton St.Gallen? (Titel der Antwort: Sozialhilfeabhängigkeit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen des Asylbereichs im Kanton St.Gallen) |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 25.2.2015 |
Abschluss | 14.9.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.9.2015 | Wortmeldung | ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. lch bedanke mich bei der Regierung für die Antwort. Dass im Asylwesen eine grosse Problematik herrscht, ist vielen bekannt. Auch die Schlepperindustrie Richtung Europa, muss unterbunden werden, die Entscheide und Vollzug rasch umgesetzt werden sollten, aber auch wieder kontrollierte Grenzen sind einzuführen. Das doch rund 62 Prozent der anerkannten Flüchtlinge und 64,6 Prozent der Aufgenommenen allein im Kanton St.Gallen nicht erwerbstätigt sind, wirft schon Fragen auf. Auch die Gründe sind indessen vielfältig und bunter Natur. Ob es wirklich diese sind, sei dahin gestellt. Tatsache ist auch, dass ein grosser Teil anschliessend von der Sozialhilfe lebt. So bezogen fast die Hälfte der Sozialhilfebezüger, Personen aus Afrikanischer Herkunft und 40 Prozent aus Asien, dies bei einer Sozialhilfequote von knapp 70 Prozent. So sind doch auch nur ein Fühnftel der Sozialhilfebezüger erwerbstätigt. Deshalb muss die Aufsicht über die sechs regionalen Abklärungsstellen gut beobachtet und überprüft werden. Vor allem sind die Gemeinden gefordert, welche die Massnahmen leiten und finanzieren. Auch der Kanton St.Gallen und die entsprechenden Departemente müssen gewappnet sein,m wenn es Bundesbern nicht auf die Reihe kriegt in Sachen Asylfragen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |