Geschäft: Störsender gegen Handygebrauch von Strafanstaltinsassen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.07.31 |
Titel | Störsender gegen Handygebrauch von Strafanstaltinsassen |
Art | KR Motion |
Thema | Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 4.6.2007 |
Abschluss | 25.9.2007 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Reimann-Wil | 27.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
25.9.2007 | Eintreten | 38 | Zustimmung | 92 | Ablehnung | 50 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.9.2007 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Der Gebrauch von Handys bei Strafanstaltsinsassen ist ein grosses Problem. Dies bestätigt auch die Antwort der Regierung, und dies bestätigt Ihnen jeder Mitarbeiter und jeder Fachmann. Regelmässig können Handys in Strafanstalten sichergestellt werden. Die Regierung bemerkt in ihrer Antwort richtigerweise, dass deshalb gesamtschweizerische Arbeitsgruppen die Errichtung von Störsendeanlagen gegen den Handygebrauch von Gefangenen prüfen. Ziel ist die Verhinderung möglicher deliktischer Handlungen oder von Fluchtvorbereitungen. Im April 2007 sind die bundesrechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Mobilfunkstörsendern in Strafanstalten in Kraft getreten. Der Bund, genauer das Uvek hat diese Grundlagen geschaffen, weil der Störsender als sinnvoll und notwendig erachtet wird. Die Regierung begründet Nichteintreten mit zwei Punkten. Einerseits mit einer rasant fortschreitenden technischen Entwicklung. Ich muss Ihnen sagen, für mich ist nicht wichtig, ob dieser Störsender heute auf dem aktuell höchsten technischen Stand steht. Wichtig ist, dass er funktioniert. Vieles entwickelt sich rasch. Aber nach dieser Argumentation der Regierung dürften Sie auch keinen Computer oder Auto mehr kaufen, denn die befinden sich auch in einem rasant fortschreitenden technischen Wandel. Tatsache ist, in Strafanstalten im Ausland und in anderen Kantonen funktionieren die Störgeräte einwandfrei. Technisch kann unser Kanton wohl nicht so weit zurückliegen. Die zweite Begründung der Regierung liegt darin, dass Strafanstaltsmitarbeiter auch beim Telefonieren beeinträchtigt werden könnten und ihr Handy nicht mehr gebrauchen könnten. Die Mitarbeiter können auch mit dem Festnetz telefonieren. Das Argument der Regierung ist nun wirklich vernachlässigbar gegenüber allen anerkannten und breit abgestützten Vorteilen von Störsendern. Mit dieser Motion haben wir jetzt die Möglichkeit, mehr Sicherheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass Straftäter nicht mehr unkontrolliert kommunizieren, illegale Geschäfte tätigen oder, so in Lenzburg geschehen, einen Ausbruch dank Handy in der Zelle durchführen können. Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Motionsfähigkeit dieser Motion: Es wäre ein Leichtes, das Gesetz mit einem Satz anzupassen: «Der Kanton St.Gallen betreibt Störsender.» Folglich ist das Geschäft motionsfähig. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |
25.9.2007 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007 |