Geschäft: Weitere Schritte der Privatisierung der St.Galler Kantonalbank

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.29
TitelWeitere Schritte der Privatisierung der St.Galler Kantonalbank
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung4.6.2007
Abschluss3.6.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossGeänderter Wortlaut vom 15. April 2008
VorstossWortlaut vom 4. Juni 2007
AntragAntrag der Regierung vom 1. April 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.4.2008Gutheissung109Zustimmung39Ablehnung32
15.4.2008Eintreten112Zustimmung39Ablehnung29
Statements
DatumTypWortlautSession
15.4.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die Regierung beantragt weitere Privatisierungsschritte der st.gallischen Kantonalbank nun sehr sorgfältig zu prüfen und die Staatsgarantie wenn immer möglich beizubehalten. Was heisst das konkret. Die Regierung ist der Auffassung, dass weitergehende Privatisierungsschritte jetzt tatsächlich angezeigt sind. Wenn Sie diese Überzeugung nicht hätte, so würde sie auch diesen Prüfungsauftrag nicht entgegen nehmen und selbstverständlich muss die Regierung auch etwas auf die Bank schauen, dass die Bank diese Staatsgarantie auch unter privatisierten Umtänden beibehalten möchte, ist sonnenklar. Für die Kunden ist das eine zusätzliche Garantie und die Refinanzierungskosten sind natürlich ebenfalls günstiger, wenn das Rating gut ist. Die Frage ist nun, ist es richtig dies zu tun. Ist es vorallem richtig, dies im heutigen Zeitpunkt zu tun. Mein Vorredner hat bereits angesprochen, dass dies natürlich nicht ohne Berücksichtigung dessen geschehn darf, was aktuell in der Bankenwelt abgeht. Wir sind tatsächlich der Auffassung, dass es seit dem Jahr 1929 keinen dümmeren Zeitpunkt gegeben, hat weitere Privatisierungsschritte zu diskutieren und diese Diskussion können und dürfen wir nicht im luftleeren Raum machen.

Die UBS steht am Abgrund. Das ist eine Tatsache. Diese Tatsache gilt es mitzuberücksichtigen. Dem Verwaltungsrat der CS soll keine Decharge erteilt werden. Auch dies ist eine Tatsache, die es zu berücksichtigen gilt. Der Chef der deutschen Bank, der St.Galler Josef Ackermann, schreit bereits nach dem Staat, weil eben auch in Deutschland vergleichbare Entwicklungen wie hier in der Schweiz sich abzeichnen. In diesem Zeitpunkt sollen wir nun weitere Privatisierungen diskutieren, obwohl wir mit eigenen Augen sehen, wenn wir sie denn zum sehen gebrauchen wollen, dass der Markt in diesem Bereich - und Privatisierung heisst Öffnung gegenüber dem Markt - nicht funktioniert. Die Gier der Bänker ist offensichtlich grösser als die Ordnungskräfte des Marktes. Die unsichtbare ordnende Hand von Adams Smith, die auch immer wieder bemüht wird, versagt in diesem Bereich offensichtlich. Sie befindet sich wohl in den Taschen der Bankkunden. In dieser Situation wäre ansich nicht die weitere Privatisierung unserer Bank das Richtige. In dieser Situation wäre eine Diskussion über eine Verstaatlichung des Bankenwesens angezeigt oder zumindest über eine wesentlich stärkere Reglementierung. Unsere Volkswirtschaft ist auf funktionierende Banken angewiesen. Banken sind die Lebensadern einer jeden modernen Ökonomie. Sie sollen sicher stellen, dass eben den Unternehmen und den Brauchern das nötige Gelden bzw. die nötigen Kredite zur Verfügung stehen. Das ist der wesentliche Inhalt des Bankenwesens. Wenn diese Lebensadern verstopft sind, dann droht eben auch ganzen Volkswirtschaften der Kollaps und wir sind der Auffassung, dass wir gut daran tun, das uns jetzt noch zur Verfügung stehende Institut, das notfalls eben auch den Kanton mit den nötigen Geldern versorgen kann, zu behalten auf weitere Privatisierungsschritte im Moment zu verzichten und so lässt es sich auch rechtfertigen, die Staatsgarantie weiter beizubehalten, wenn Privatisierungsschritte geplant werden in der Meinung, diese Bank müsse auch grösser werden. Die UBS hatte das vor einiger Zeit auch einmal beschlossen und was herausgekommen ist sehen wir jetzt. Wenn tatsächlich Fusionen mit anderen Kantonalbanken oder Fusionen mit anderen internationalen Banken anstehen würden, so müsste unseres Erachtens die Staatsgarantie mit Sicherheit Preis gegeben werden. Es kann nicht sein, dass die Gewinne privatisiert und die Verluste gleichzeitig sozialisiert werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Sie haben bereits einiges gehört. Weitere Privatisierungsschritte zum jetzigen Zeitpunkt sind völlig verfehlt. Ich spreche auch aus gewerkschaftlicher Sicht. Der Gewerkschaftsbund des Kantons St.Gallen hat bereits im Vorfeld klar signalisiert, dass jegliche weitere Privatisierungsschritte nicht hingenommen werden und massiv bekämpft werden. Wenn wir uns zurück erinnern: Die Teilprivatisierung wurde nur ganz knapp angenommen. Klar, es ist eine Weile her, aber gerade die jetzige Bankensituation zeigt, dass es hier ein Hinkucken braucht und ich denke unsere Wirtschaft und Kleinunternehmungen sind genau jetzt angewiesen, dass es eine Bank wie die Kantonalbank St.Gallen eben braucht, die verantwortungsvolle Politik macht, die nach ethischen Grundsätzen sich orientiert. Wir waren und sind immer noch dafür, dass unsere Kantonalbank einen klaren Leistungsauftrag erhält und nicht eben Richtung Vollprivatisierung geht. Es braucht eine Beschränkung der Tätigkeitsfelder, gerade um unseren kleineren und mittleren Unternehmen Kredite geben zu können. Es braucht kein Trittbettfahren für die dubiosen Übernahmen der Kantonalbank. Wir müssen da Einhalt gebieten und deshalb wollen wir die Motion gar nicht erst überweisen. Die Kantonalbank ist auch das Tafelsilber unseres Kantons. Die Kantonalbank gehört allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Kantons. Deshalb müssen wir ihr auch Sorge geben und sie als Staatsbank uns erhalten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung mit geändertem Titel und Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Selbstverständlich bestreite ich nicht das Eintreten auf die Motion, aber ich gehe davon aus, dass diese Voten noch erfolgen werden aufgrund der Meldungen, die in der Tagespresse zu lesen waren. Im Namen der Motionäre danke ich der Regierung und wir erklären damit das Einverständnis zum geänderten Wortlaut. Dieser geänderte Wortlaut stellt ein pragmatischer Weg dar, da die KB vorsichtig überlegt und für den Kanton lohnend von den politischen Fesseln zu befreien. Die Strategie, die im Jahr 1994 eingeleitet wurde, soll nun ihre Fortsetzung finden. Wie wir alle wissen, stellt die Strategie, die damals eingeleitet wurde, eine erfolgreiche Strategie dar. Zudem können wir uns auf die entsprechenden Volksvoten berufen, die diese Strategie letztlich immer gestützt haben. Ich teile die Begründung der Regierung auf dem roten Blatt und verzichte vorläufig zumindest vertieft auf eine Begründung einzugehen. Nur ideologische gefärbte Sichtweisen können den erfolgreichen Weg unserer Kantonalbank hin zur weiteren Privatisierung vernebeln. Dazu hilft oder verleitet - muss ich leider sagen - die Situation der Grossbanken und die entsprechende Diskussion unter den Politikern aber auch im Volk. Ich möchte Ihnen einfach klar mitteilen, dass die Absicht unserer Motion in keinen Zusammenhang gebracht werden darf mit den Fehlern, die die Investbankern in den letzten Jahren vollbracht haben. Das wäre gegenüber unserer Kantonalbank unfair und es trifft den Sachverhalt letztlich nicht. Wir sind der Überzeugung, dass die differenzierte Beurteilung einer möglichen weiteren Staatsgarantie unseres Kantons zugunsten der st.gallischen Kantonalbank ein gutes Mittel ist, allfällige Ängste von Kleinsparern und weiteren Personengruppen vertieft zu analysieren und gestützt darauf die entsprechenden Entscheide zu fällen. Ich bin überzeugt, dass die Strategie, die in den letzten 14 Jahren gefahren wurde, weitergeführt werden sollte und es wird sicherlich so sein, dass es weitere 14 Jahre brauchen wird, bis die Ziele einer freien marktwirtschaftlichen st.gallischen Kantonalbank erreicht werden können. Profitieren werden wir als St.Gallerinnen und St.Galler, wir als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, letztlich alle in diesem Kanton. Geben wir diesem Institut die wirtschaftliche Freiheit sich zu entwickeln, so dass wir auch in 20 bis 30 Jahren stolz sein können auf die St.Galler Kantonalbank.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Nicht ganz unerwartet, da war sich natürlich auch die Regierung im Klaren darüber, kommt der Widerstand gegen weitere Privatisierungsschritte bei der St.Galler Kantonalbank aus der linken politischen Seite, insbesondere auch der Gewerkschaften. Wir haben versucht, diese Fragen möglichst ohne ideologische Scheuklappen anzugehen. Es ist schon interessant, wie in diesem Rat auch gerade von Seiten der SP-Fraktion heute die St.Galler Kantonalbank gelobt wird. Als die St.Galler Kantonalbank noch nicht teilprivatisiert war, hat sie nicht einmal halb soviel diesem Staat unter allen Titeln abgeliefert als heute, zu Gunsten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Sie hat eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit an den Tag gelegt, zu Gunsten ihrer Kundinnen und Kunden, aber man ist natürlich derart von Scheuklappen belegt, dass man jetzt den Teufel an die Wand malt und sagt, wenn ihr noch weitere Schritte - wobei das an sich definiert ist, in der eidgenössischen Bankengesetzgebung, wie weit die Schritte gehen können, da sind Grenzen gesetzt, die sind Ihnen bekannt - aber den Teufel an die Wand malt, und sagt, ab jetzt ist jeder weitere Schritt des Teufels.

Diese Argumentation ist ja absurd, und wenn Sie - und das schadet natürlich der Kantonalbank - die Kantonalbank jetzt im gleichen Satz erwähnen mit Bankinstituten, die Ihre Aufgaben eben nicht in der gleichen Sorgfalt erfüllt haben, unabhängig davon, ob sie im staatlichen Besitze sind oder privat. Schauen Sie doch die Szene an in Deutschland, die Deutsche Landesbank, die sind im 100-prozentigen Besitz der Bundesländer und allenfalls der Kommunen. Schauen Sie nach Sachsen, nach Sachsen-Anhalt, ja neu auch nach Bayern und Baden-Württemberg. Ja glauben Sie denn, da sei das der Kernpunkt für die Misswirtschaft oder die nicht Misswirtschaft? Die Tatsachen sprechen doch eine ganz andere Sprache. Ob man seine Sorgfaltspflicht erfüllt oder nicht, hat nur am Rande mit der Eigentümerschaft zu tun. Wenn Sie heute sagen, man müsste eigentlich eine Verstaatlichung ins Auge fassen, dann bitte ich Sie folgendes zu beachten: Es ist noch interessant, bei den Deutschen Bundesländern, die dürfen wegen der EU-Gesetzgebung nicht mehr über eine Staatsgarantie verfügen. Jetzt haben einzelne Bundesländer natürlich naheliegend gesagt; an sich ist ja nicht die Staatsgarantie da, sondern als Eigentümer muss ich jetzt denen helfen, und jetzt kommt Brüssel - meines Erachtens zurecht ordnungspolitisch - und sagt, dass sind unzulässige staatliche Beihilfen. Ist ja absurd, die Staatsgarantie abzuschaffen, und wenn ein leiser Wind kommt, der Staat wieder in die Tasche greift und das Institut rettet, das sind in der Tat unzulässige Eingriffe in den Wettbewerb. Die St.Galler Kantonalbank, übrigens auch die meisten schweizerischen Kantonalbanken, sind dieser Entwicklung eben nicht «aufgehockt».

Wenn ich den Bericht der Vontobel über sämtliche Kantonalbanken -er ist kürzlich erschienen - betrachte, dann gibt es eigentlich nur einige bedauernswerte Ausnahmen in der Schweiz. Wenn ich die Seite über die Kantonalbank St.Gallen lese, dann sind wir ein Spitzeninstitut, Haupttitel «effizient und diversifiziert», einzig - das ist doch interessant - bei der Analyse über Schwächen und Stärken, Risiken, die Swot-Analyse und Chancen, ist nur erwähnt als Negativpunkt «ressourcenschwacher Kanton», nicht schwache Kantonalbank, sondern da heisst es, «Stärken und Chancen: hohe Effizienz, gute Profitabilität, sehr gute Ertragsdiversifikation, unterdurchschnittlicher Aufwand für Ausfallrisiken» und bei den Schwächen; «ressourcenschwacher Kanton». Ich bitte Sie schon, in Anbetracht der gegebenen Tatsachen, die Chancen zu packen, die darin bestehen, dass das Institut wesentlich gestärkt werden kann, im Markt und auch als börsenquotiertes Unternehmen, wenn die Liquidität ihrer Papiere etwas erhöht werden könnte, nämlich unter Ausnützung der Möglichkeit, dass der Staat noch etwa auf einen Drittel der Aktien heruntergehen kann als Eigentümer. Das ist eine ganz wichtige Frage, ob die Investoren, gerade auch die institutionellen Investoren und unsere Versicherungskassen genügend Vertrauen in die Kantonalbank, als mögliche Investition, besitzen. Es ist auch interessant von der linken Seite her, man weiss doch, dass eben unsere Versicherungskassen, die institutionellen Anleger, auf solche seriösen Anlagemöglichkeiten angewiesen sind, dann soll man ihnen doch diese Möglichkeit auch verschaffen, nicht dass sie hingetrieben werden in Investitionen, wie eben in einen ferner gelegenen transatlantischen Hypothekenmarkt. Dies sind eigentlich die Überlegungen, die für die Regierung massgebend waren, vorsichtig, seriös diese Fragen zu klären in Übereinstimmung auch mit der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat der Kantonalbank, sich rechtzeitig so vorzubereiten, dass zu einem richtigen Zeitpunkt weitere Privatisierungsschritte vorgenommen werden können. Wenn Sie jetzt sagen, es sei seit 1929 doch der ungünstigste Termin, dann müssen Sie mir dann einmal sagen, wann er günstig ist. Wir haben eine Vorlaufzeit von mindestens einem bis eineinhalb Jahren für eine solche Gesetzgebung, und wenn Sie den günstigen Zeitpunkt für weitere, tatsächliche Privatisierungsschritte, also die Begebung von staatlichen Aktien erhalten wollen, dann müssen Sie im richtigen Zeitpunkt bereit sein und nicht dann beginnen mit der Diskussion darüber, ob man das Gesetz und in welcher Weise anpassen soll. Gysi-Wil, was ich schon fast nicht mehr hören kann, ist das mit dem Tafelsilber. Wir haben das Problem bei uns zu Hause im Haushalt, dort haben wir auch Tafelsilber, meine Frau sagt immer Sie müsse es nur reinigen, es wirft auch keinen Ertrag ab, das Tafelsilber. Ich weiss nicht, ob das bei Ihnen anderst ist. Es wirft keinen Ertrag ab und nochmals, der St.Galler Steuerzahler und die St.Galler Steuerzahlerin profitieren seit wir diese Strategie verfolgen ausserordentlich gut, ohne dass unser Institut in irgendeiner Weise in eine unseriöse oder riskante Tätigkeit eingestiegen wäre.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Zu Hoare-St.Gallen: Ich habe die Meinung, ich hätte Ihre Frage beantwortet indem ich darauf hingewiesen habe, wie viele Banken in Schwierigkeiten jetzt geraten sind die den Staaten gehören. Das war meine Aussage. Das hat gar nichts mit der Eigentümerschaft zu tun, sondern das hat mit der Frage der Seriosität des Geschäftsgebarens zu tun. Allenfalls mit der Dichte der Regulierung. Da hat Fässler-St.Gallen recht. Wenn man zum Schluss kommt, UBS und CS hätten diese Miseren vermeiden können, wenn die Regulierung höher gewesen wäre. Das ist eine mögliche Argumentation, dann wäre der Regulator gefordert. Aber im Bereich der Banken haben die Kantone keine regulatorischen Möglichkeiten. Die Zuständigkeit für die Gesetzgebung im Bankenbereich obliegt dem Bund und ausschliesslich dem Bund. Und die Aufsicht über unsere St.Galler Kantonalbank obliegt ausschliesslich dem Bund. Wir haben keine Bankenrechtefunktion weder bei der Regierung noch im Parlament. Sondern das ist bei der eidgenössischen Bankenkommission. Das ist eine Diskussion, die jetzt in der Schweiz sicher kommen wird, braucht es zusätzliche Regulierungen in der Bankenaufsicht. Unabhängig aber ob es sich dabei um eine Kantonalbank oder eine Regionalbank oder eine Grossbank handelt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Als Laiin in diesen Angelegenheiten möchte ich Ihnen doch eine Frage stellen: Wenn es der Bank unter diesen Prämissen so gut geht und wir überall in Europa und in Amerika sehen wie Staaten eigenen Banken und privaten Banken Geld einschiessen müssten. Gerade in diesem Moment. Warum glauben Sie denn, dass wir das «Ross» jetzt mitten im Fluss wechseln müssen? Geht es denn dieser Bank jetzt nicht so gut weil sie genau unter den jetzigen Voraussetzungen wirtschaften kann? Dies ist meine Frage; keine Kritik.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008