Geschäft: Innere Sicherheit im Kanton St.Gallen (siehe auch 22.09.01 und 22.09.02)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.09.01 |
Titel | Innere Sicherheit im Kanton St.Gallen (siehe auch 22.09.01 und 22.09.02) |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 5.7.2007 |
Abschluss | 22.4.2009 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.09.01 und 22.09.01 und 22.09.02 voKo Innere Sicherheit | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
22.4.2009 | Kenntnisnahme | 72 | Zustimmung | 3 | Ablehnung | 45 | |
22.4.2009 | Eintreten | 99 | Zustimmung | 3 | Ablehnung | 18 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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22.4.2009 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Angehöriger der Kantonspolizei offen. Da es bei dieser Vorlage um keine persönlichen Vorteile geht, verzichte ich darauf, in den Ausstand zu treten. Auf die Vorlage ist einzutreten. Die polizeiliche Arbeit hat sich in der Vergangenheit verändert. Es sind mehr Sportereignisse und andere Phänomene zu bewältigen. Dafür werden mehr Ressourcen und indirekt auch mehr Beamte benötigt. Das ist leider ohne den im Bericht aufgezeigten Support nicht möglich. Die im Bericht aufgezeigte Aufstockung ist notwendig und zukunftsgerichtet. Es ist bekannt, dass neue Polizeibeamte nicht auf dem freien Markt sind, sondern ausgebildet werden müssen. Alle wünschen sich sehr gut ausgebildete Polizeibeamte, die für den anspruchsvollen Dienst eingesetzt werden können. Der Bericht «Innere Sicherheit» zeigt die Sicherheitslage der Vergangenheit und die der kommenden Jahre auf. Er zeigt die in der Vergangenheit eingetretenen Veränderungen auf, wie z.B. der Schengen-Vertrag, die EU-Erweiterungen, aber auch sozialpolitische Probleme, die die heutige Zeit mit sich bringt. Die Ausgabe des heutigen «Blicks» zeigt wieder einmal ein sehr gutes Bild einer Sportveranstaltung. Auch solche Sachen beschäftigen die Polizei. Auch Polizeibeamte haben ein Herz, stehen aber ab und zu mit ihrem Gesicht an der Front. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
22.4.2009 | Wortmeldung | Ich meine, ich hätte schon bei unserer Stellungnahme gesagt, dass aufgrund des geänderten Kantonsratsreglementes mit dem Eintreten die Kenntnisnahme beschlossen ist und es deshalb keine doppelte oder zustimmende oder ablehnende Kenntnisnahme gibt. Der Rat ist eingetreten und hat damit schon Kenntnis genommen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
22.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die Kriminalstatistik zeigt, dass während der letzten Jahre je Tag im Kanton St.Gallen durchschnittlich 36 Straftaten verübt wurden und auch weiterhin verübt werden. Aufgrund solcher Feststellungen ist das Thema «Innere Sicherheit» auch zukünftig von grosser Bedeutung. Die CVP-Fraktion beurteilt den Bericht der Regierung grundsätzlich positiv. Als besonders positiv beurteilt sie, dass der Bericht nicht eine generelle Personalaufstockung der Kantonspolizei fordert, sondern Prioritäten setzt und damit gezielt den Ausbau in Bereichen anstrebt, in denen der Handlungsbedarf ausgewiesen ist. Damit wird den wiederholten Forderungen der CVP-Fraktion entsprochen. Es muss sichergestellt werden, dass die massive Überzeit von 18000 Stunden im vergangenen Jahr reduziert werden kann und die Angehörigen des Polizeikorps einiges an Lebensqualität zurückgewinnen können. Eine Aufstockung dieser Kräfte wird jedoch auch auf die Justiz, die Bewährungshilfen und den Strafvollzug Auswirkungen haben, denn eine erfolgreiche Tätigkeit an der «Front» wird auch im Hintergrund Arbeit verschaffen. Die CVP-Fraktion ist der Auffassung, dass «Innere Sicherheit» aber mehr ist als nur Polizeiarbeit. Insbesondere ist die Koordination zwischen Polizei und Grenzwachtkorps (GWK) kritisch zu hinterfragen, weil in diesem Bereich die Zuständigkeiten heute fliessend sind. Die CVP-Fraktion fordert deshalb bis zu einer bundesweiten Lösung dieses Problems die Regierung auf - analog zum Kanton Thurgau -, die Zusammenarbeit und die Kompetenzen mit dem GWK auf Vertragsbasis zu regeln. Mit einem solchen Vertrag könnten Doppelspurigkeiten und unnötige administrative Arbeiten vermieden werden. Wert legt die CVP-Fraktion auch auf die zukünftige Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze, die nicht einem Überwachungsstaat geopfert werden dürfen. Eine personelle Aufstockung verlangt auch eine entsprechende Einsatzplanung, die die Polizeikräfte an die wirklich «kritischen Orte» führt. Die CVP-Fraktion ist sich bewusst, dass diese «kritischen Orte» nicht immer ohne Weiteres vorhersehbar sind. Aber genau dort ist es wichtig, dass die öffentliche Sicherheit durchgesetzt wird und Strafbare zur Rechenschaft gezogen werden. In diesen Fällen ist sicher das geplante mobile Einsatzelement ein wertvolles Mittel. Die CVP-Fraktion ist sich auch bewusst, dass die zunehmende Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen kein St.Galler Problem ist. Das belegen die über 12'000 Einsatzstunden im 2008 in diesem Bereich. Das Bundesgerichtsurteil von Mitte März 2009 hat bezüglich Kostenberechnung einige Klarheit geschaffen. Hier liegt es nun an der Regierung, in Zusammenarbeit mit Vereinen, Städten und Kommunen die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Die Diskussion in der Kommission hat gezeigt, dass bereits intensive Gespräche am Laufen sind und dass alle Beteiligten konstruktiv an einer Verbesserung mitarbeiten. Im Bericht vermisst die CVP-Fraktion noch klarere Aussagen zu den Möglichkeiten, wie die Verkehrssicherheit technisch verbessert respektive wie Rasern inner- und ausserorts Einhalt geboten werden könnte. Ein massvoller Einsatz technischer Anlagen würde es erlauben, Personal für andere, wichtigere Aufgaben zur Verfügung zu haben, und hätte eine geringere Bestandeserhöhung zur Folge. Die CVP-Fraktion fordert auch, dass in der Administration, wo immer möglich, Beamte durch zivile Angestellte entlastet werden. Damit könnte die Präsenz durch Uniformierte im öffentlichen Raum verstärkt werden. Die CVP-Fraktion unterstützt das staatliche Gewaltmonopol voll und ganz. Dies verpflichtet den Staat jedoch dazu, die erforderlichen Kräfte zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Es sind deshalb in der Personalrekrutierung neue Wege zu suchen, die sicherstellen, dass jahrelange Personallücken vermieden werden können. Das ist eine anspruchsvolle und nicht einfach zu lösende Herausforderung. Den «geleasten» Gemeindepolizisten erachtet die CVP-Fraktion als sehr zweckmässige Lösung. Sie wird diese Idee auch in Zukunft unterstützen doch muss aufgrund der Nachträge für die Gemeinden, die Gemeindepolizisten angestellt oder geleast haben, die Frage der finanziellen Entschädigung noch gelöst werden. Diesbezüglich sollen aber Verhandlungen am Laufen sein. Als positiv beurteilt die CVP-Fraktion die Anstrengungen auf Bundesebene, ein landesweites Alarmsystem bei Kindsentführungen aufzubauen. Sie bedauert hingegen, dass im vorliegenden Bericht die Aspekte Zivilschutz, ausserordentliche Armeeeinsätze, gesellschaftliche Sicherheit, Möglichkeiten und Grenzen von Hilfsdiensten wie Feuerwehr eigentlich nur am Rande erwähnt wurden. Der mit dem Bericht verbundene VI. Nachtrag zum Polizeigesetz und der V. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz werden von der CVP-Fraktion unterstützt. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
22.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion dankt der Regierung für den vorliegenden umfassenden und informativen Bericht als Weiterführung des ersten Berichts über die Sicherheit aus dem Jahr 2003. Leider bestätigen sowohl die Ausführungen im Bericht als auch die im Anhang aufgeführten Zahlen eine weitere Zunahme der Gewaltdelikte sowohl bei Erwachsenen als auch bei Jugendlichen, wird doch gesamtschweizerisch von einer Verdreifachung der Deliktzahlen in den Jahren 1987 bis 2004 gesprochen. Nach wie vor ist auch die Tatsache besorgniserregend, dass insbesondere im Rahmen von Sportveranstaltungen Gewaltdelikte und Sachbeschädigungen massiv zugenommen haben. Der polizeiliche Einsatz in diesem Zusammenhang gestaltet sich schwierig und aufwendig, weil die Probleme, die in diesem Zusammenhang entstehen, meist nicht während der Veranstaltungen oder in unmittelbarer Nähe der Stadien auftreten, sondern oft einige Stunden später an einem ganz andern Ort oder auf der Heimreise der randalierenden Fans. Abgesehen von diesen «wahrnehmbaren» Gefährdungen ist auch der Kampf gegen die organisierte Kriminalität nicht zu vergessen. Die 2003 beschlossene Aufstockung des Korps hat zu einer spürbaren Zunahme der Polizeipräsenz in den Regionen geführt. Dazu kommen Massnahmen technischer Art, z.B. Videokameras an neuralgischen Punkten, die das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht haben. Die FDP-Fraktion ist der klaren Überzeugung, dass die Polizeikräfte solchen Problemfeldern der öffentlichen Sicherheit ihre Aufmerksamkeit mit höchster Priorität widmen müssen. Die Kapazität muss erhalten bleiben, damit neue «Bagatelldelikte» wie beispielsweise die Überwachung von Rauchen, Littering, Spucken oder Urinieren auf öffentlichen Plätzen überwacht werden können. Unter diesen Prämissen unterstützt die FDP-Fraktion die von der Regierung gesetzten Schwerpunkte in den einzelnen Modulen und erachtet die in Aussicht gestellte Aufstockung von 75 zusätzlichen Stellen für die kommenden Jahre als grundsätzlich ausgewiesen. In diesem Fall ist mit plus 10 bis 15 Stellen in den nächsten fünf bis sechs Jahren zu rechnen. Wir sind - wie die SVP-Fraktion - der Meinung, dass die Finanzierbarkeit jeweils im Rahmen des Stellenaufstockungsantrags im Voranschlag beurteilt werden muss, aber wir sind der Meinung, dass die Aufstockung des Polizeikorps in Konkurrenz mit andern Staatsausgaben Priorität haben muss. Die FDP-Fraktion steht hinter dem Föderalismus im Polizeiwesen und dem Gewaltmonopol des Staates. Eine auch nur teilweise Delegation von hoheitlichen Kompetenzen an zivile Sicherheitskräfte lehnt sie ab. Die horizontale Zusammenarbeit unter den Kantonen und die vertikale mit dem Bund ist stets zu fördern und insbesondere im Informatikbereich noch zu vereinheitlichen. Zu prüfen ist aus Sicht der FDP-Fraktion auch die Möglichkeit einer Verbesserung in der Nutzung vorhandener personeller Kapazitäten zur Erfüllung der Aufgaben im Bereich Ruhe und Ordnung, beispielsweise die Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps. Die FDP-Fraktion hält aber klar fest, dass sie gegen die Lösung einer Bundespolizei ist. Sie begrüsst ausdrücklich den Verzicht auf die Weiterbelastung der Kostenanteile an die Gemeinden und damit die Beteiligung der Gemeinden an zusätzlichen NFA-Geldern des Bundes. Hingegen soll die bewährte st.gallische Lösung betreffend Aufteilung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden beibehalten werden. Die FDP-Fraktion ist davon überzeugt, dass ortskundige Polizeikräfte viele Aufgaben schneller und auch effizienter erledigen können. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
22.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Es gibt aber einige Punkte, mit denen wir nicht einverstanden sind. Die SP-Fraktion begrüsst die beiden Nachtragsgesetze, die eine Entlastung für die Gemeinden bringen. Zum Bericht: Wichtig ist für uns, dass die innere Sicherheit eine polizeihoheitliche Aufgabe bleiben muss. Polizeiliche Aufgaben müssen ganz klar beim Staat bleiben und dürfen weder an boomende private Sicherheitsfirmen noch an das Militär delegiert werden, denn diese verfügen über keine entsprechende Ausbildung. Der jetzige Bericht basiert auf dem Bericht «Innere Sicherheit» vom Dezember 2003. Im Vergleich zum damaligen Bericht hat sich die Situation im Bereich der inneren Sicherheit nicht grundlegend verändert. Die von der Regierung geforderten 75 zusätzlichen Stellen (10 Prozent) schiessen über das Ziel hinaus. Diese Forderung ist nicht nachvollziehbar, auch nicht aufgrund der aufgeführten Statistiken. Gleichwohl anerkennt die SP-Fraktion einen moderaten Ausbau im Rahmen von fünf bis sechs Prozent, was ungefähr 35 bis 40 Stellen entspricht. Ausschlaggebend für unsere Überlegungen zum Ausbau sind die Arbeitsbedingungen bei der Polizei. Diese haben sich seit der stufenweisen Aufstockung der im Jahre 2003 bewilligten Stellen nicht wesentlich verbessert. Die Überstunden sind immer noch massiv, in der Kommission war die Rede von 17'000 bis 18'000 pro Jahr. Dazu kommt, dass die Polizeikräfte an 3 von 4 Wochenenden pro Monat im Einsatz stehen müssen, was keine attraktive Aussicht für diesen Beruf ist. Die grundlegende Kritik der SP-Fraktion am Bericht besteht aber darin, dass nicht ersichtlich ist, weshalb genau es in den einzelnen Modulen die vorgeschlagene Zahl von neu zu schaffenden Stellen braucht. Es fehlt auch der Blick auf andere Lösungen, z.B. hinsichtlich der Zusammenarbeit mit andern Kantonen. Wir wollen aber nicht um eine bestimmte Anzahl Stellen feilschen, sondern aufzeigen, wo wir Prioritäten sehen. Wichtig ist für die SP-Fraktion die Grundversorgung, die Regionalpolizei. Hier sieht sie vor allem beim Ausbau des Jugenddienstes Bedarf. Dieser kann auch präventiv tätig sein und so der Jugendkriminalität entgegenwirken. In den zwei Regionen, in denen bereits Jugenddienste eingeführt worden sind, wurden sehr positive Erfahrungen gemacht. Einen weiteren Bedarf sieht die SP-Fraktion beim Ausbau der Stadtorganisation. Im Gegensatz zur Stadtpolizei, deren Bestand in den letzten Jahren aufgestockt wurde, entspricht der Personalbestand der Kriminalpolizei in der Stadt noch immer jenem der Neunzigerjahre. Hier ist wirklich Bedarf. Auch bei der Logistik und Administration braucht es eine moderate Aufstockung, damit das grösser gewordene Aufgabengebiet abgedeckt werden kann. Weiter soll - so hat die SP-Fraktion gehört - ein flexibles Einsatzelement mit Namen «Brennpunkt» die Regionalpolizei bei den sicherheitspolizeilichen Aufgaben entlasten. Wie uns Regierungsrätin Keller-Sutter versichert hat, handelt es sich hier nicht um eine Spezialtruppe mit zusätzlicher Ausbildung, sondern um eine Einheit, die eine Springerfunktion im normalen Polizeidienst übernimmt. In allen übrigen vorgeschlagenen Bereichen sehen wir keine Notwendigkeit für eine Stellenaufstockung. Zusammengefasst kann gesagt werden: Damit das staatliche Monopol bei der Erfüllung polizeilicher Aufgaben gewährleistet bleibt und sich die Arbeitsbedingungen für die Polizistinnen und Polizisten normalisieren können, braucht es eine moderate Aufstockung des Personalbestands. Die personellen Aufstockungen sollen aber kein wiederkehrendes Privileg für das Sicherheits- und Justizdepartement sein, sondern die SP-Fraktion will, dass zusätzlich benötigte Stellen vom Kantonsrat auch in andern Departementen, z.B. im Baudepartement im Amt für Umwelt und Energie (AFU), mit der gleichen «Euphorie» zugesichert werden. Die SP-Fraktion hat in diesem Sinne Kenntnis genommen vom Bericht. Sie wird aber in den kommenden Budgetdebatten sehr genau hinschauen, wo wie viele Polizistinnen und Polizisten gefordert werden. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
22.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Die GRÜ-Fraktion ist nicht erbaut über diesen Bericht und war gegen die Gutheissung des damaligen Postulats. Dazu schuldet sie eine etwas ausführlichere Erklärung. Die Regierung möchte 94 zusätzliche, vollausgebildete Polizeipersonen und beantragt dafür 75 Stellen. Sie möchte diese Stellen - gestaffelt über die nächsten 5 Jahre - in den Budgetprozess einschleusen. Ein heutiges Ja ist nachher eine moralische Bindung, falls wir am Budget Kritik äussern wollen. Wir verlieren die Entscheidungsfreiheit. Die Überweisung des Berichts gleicht einer «Carte blanche» für das Sicherheitsdepartement.
Schliesslich erachtet die GRÜ-Fraktion die Ausarbeitung eines solchen Berichts als Querschnittsaufgabe der Departemente. Der äusserst eng gefasste Blick auf das Thema innere Sicherheit und das völlige Ausklammern gesellschaftspolitischer Gesichtspunkte ist enttäuschend. Die GRÜ-Fraktion hätte wenigstens erwartet, dass angesichts der sich häufenden Delinquenzen bei Alkoholexzessen auf den kantonalen Alkoholaktionsplan und die daraus abzuleitenden Massnahmen hingewiesen worden wäre. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
22.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Zunächst möchte ich im Namen der SVP-Fraktion der Polizei einen herzlichen Dank abstatten, weil sie in immer schwierigerem Umfeld, unter ständiger Beobachtung und Kritik von Öffentlichkeit und Medien gesamthaft eine sehr gute Arbeit leistet. Beim Kernthema Sicherheit war die SVP-Fraktion immer bereit, ausgewiesene Begehren in Bezug auf Personalaufstockungen und Material zu bewilligen, und dies wird auch in Zukunft so sein. Erfreut nimmt die SVP-Fraktion auch zur Kenntnis, dass sich nun weitere Parteien - wenn auch spät und möglicherweise im Hinblick auf künftige Wahlen - des Themas Sicherheit vermehrt annehmen. Die Tatsache, dass in der Gesellschaft die Sicherheit kurz nach Wohnen und Essen auf dem dritten Platz steht, dürfte das Ihre dazu beigetragen haben. So viel vorweg. Trotzdem sind zum ausführlichen Bericht, den die SVP-Fraktion verdankt, noch einige, teilweise auch kritische Anmerkungen angebracht. Worum geht es? In erster Linie steht ein Postulatsbericht zur Debatte. In einem Postulatsbericht informiert die Regierung zu einem Thema, zu dem der Rat Auskunft verlangt. Alleine mit dem Eintreten auf den Bericht nimmt der Rat, aufgrund einer für mich immer noch nicht verständlichen Änderung des Kantonsratsreglementes, bereits Kenntnis. Kenntnisnahme heisst aber nicht Zustimmung zu allem Geschriebenen und allem Gesagten. Dies gilt sowohl für die Zustandsanalyse als auch besonders für Folgerungen, doch dazu später noch mehr. Ich werde den Eindruck nicht los, dass Vielen - nicht nur Aussenstehenden und Medienschaffenden - der Unterschied zwischen Motion und Postulat nicht bekannt oder zumindest nicht bewusst ist. Anders ist es nicht zu erklären, dass in den Medien die Rede davon war, dass mit diesem Bericht der Personalbestand der Kantonspolizei um 75 Stellen erhöht werde. Auch die vorberatende Kommission bzw. die mit der Abfassung beauftragten Personen machten den gleichen Fehler, denn die Medienmitteilung des Kantons trägt den Titel «Kommission befürwortet Personalerhöhung bei der Kantonspolizei». Eigentlich aber können wir heute nur einen Bericht zur inneren Sicherheit diskutieren und ihn zur Kenntnis nehmen, doch beschliessen können wir heute über keine einzige neue Stelle. Über neue Stellen werden wir erst dann befinden, wenn uns entsprechende Anträge vorliegen. Die SVP-Fraktion wird dann eine Interessenabwägung zwischen der Sicherheit sowie der dafür notwendigen Korpsgrösse und den gesunden Staatsfinanzen vornehmen. Diese sind ebenfalls ein Kernthema unserer Partei. Dabei gilt es, nebst dieser Interessenabwägung, Wünschbares von Notwendigem zu trennen und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass nie ein Korpsbestand möglich sein wird, der beim gleichzeitigen Zusammentreffen unterschiedlicher Risikosituationen - wie Heimspiele vom FC St.Gallen, Gossau und Wil und den Lakers oder während des WEF - notwendig wäre. Bei jeder Korpsgrösse ist es eine wichtige Führungsaufgabe, aufgrund von Lagebeurteilungen die richtigen Prioritäten zu setzen. In diesem Zusammenhang wiederholt die SVP-Fraktion ihre Erwartungen, die sie bereits zum Bericht 2003 geäussert hat: mehr Präsenz vor Ort und nicht im Büro, auch in der Nacht. Ich erlaube mir die Frage, ob zwei Polizeikorps im Kanton St.Gallen (die Liste auf S. 34 des Berichts beinhaltet auch die Stadtpolizei) nicht auch Sparpotenzial enthalten. Auch sei die Frage erlaubt, ob es mit dem heutigen Personalbestand so schlecht aussehen kann, wenn in der Stadt St.Gallen immer wieder Polizisten in Zivil in Restaurants sitzen - wegen der Beweislage selbstverständlich zu zweit - und während 30 bis 60 Minuten aufschreiben, wie viele Gäste unerlaubterweise rauchen. Büssen tun sie diese Personen dann jedoch nicht, entsprechende Rapporte liegen mir mehrfach vor. Und ein letzter Hinweis in diesem Zusammenhang: Auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps und der militärischen Sicherheit enthält Synergiepotenzial, auf welches aber aus föderalistischem Kompetenzgerangel, aus Sturheit, verzichtet wird. Dabei habe ich die Korrespondenz zwischen der Konferenz der Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren vom November 2007 an das Finanzdepartement und dessen Antwort aus dem gleichen Monat vor Augen. Leider sind Prestige- und Kompetenzfragen offensichtlich wichtiger als die Nutzung dieses Potenzials. Zusammenfassend nimmt die SVP-Fraktion vom vorliegenden Bericht wie folgt Kenntnis:
Die SVP-Fraktion stimmt den Nachträgen zum Polizeigesetz und zum Ergänzungsleistungsgesetz zu und ist einverstanden damit, dass der Kanton, als Folge von Verhandlungen, künftig auf Gemeindebeiträge verzichten wird. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
22.4.2009 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf alle Vorlagen ist einzutreten. Am 18. März 2009 hat die vorberatende Kommission die Vorlagen an einer ein-tägigen Sitzung beraten. Der vorliegende Bericht darf als Nachfolgebericht zum Bericht 40.03.05 «Innere Sicherheit im Kanton St.Gallen» aus dem Jahr 2003 gesehen werden. Damals hatte die Regierung eine massvolle Erhöhung des Korpsbestandes um 47 Stellen beantragt. Der vorliegende Bericht reagiert auf die verschiedenen Entwicklungen unserer Zeit. Zwar zeigt die Kriminalstatistik für das Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr einen gewissen Rückgang der Delikte. Die Zahl der Gewaltdelikte gegen Leib und Leben (insbesondere vorsätzliche Tötung und Körperverletzung), Raub und Sachbeschädigungen bewegen sich jedoch immer noch auf sehr hohem Niveau und liegen deutlich über den Jahren von 2003 bis 2006. Auch die Zahl der von Jugendlichen und jungen Erwachsenen begangenen Delikte verzeichnet im Mehrjahresvergleich einen Anstieg. Deutlich zugenommen haben sodann die Polizeieinsätze im Umfeld von Sportveranstaltungen. Die Kantonspolizei hat sich diesen Veränderungen mit ver-schiedenen Massnahmen angepasst und beispielsweise regionale Fahndungs- und Ermittlungselemente oder regionale Jugenddienste aufgebaut. Die Mitarbeitenden dieser Teams wurden aber ebenso aus dem bestehenden Personal der Dienststellen und mobilen Patrouillen abgezogen wie die Polizeikräfte, die im Umfeld von Sportveranstaltungen für Ordnungseinsätze eingesetzt wurden. Das Vermeiden von Lücken ist das Hauptziel der im Bericht vorgeschlagenen Personalaufstockung. Die Kommission hat sich intensiv mit den verschiedenen Vorschlägen in diesem Bericht auseinandergesetzt, und es war ihr mehrheitlich sehr wichtig, nicht einfach nur neue Stellen zu schaffen, sondern gezielt Verbesserungen an der Front für unser Korps und dessen Einsatz zu erreichen:
Die Herausforderungen an die Sicherheit liegen in unserem Kanton also nicht in der grossen internationalen Kriminalität, sondern weiterhin in der vor der eigenen Haustüre erzeugten. Auf gesellschaftlicher Ebene muss die Polizei leider auch immer mehr «staatliche Nacherziehung» machen, zum Beispiel bei der Durchsetzung des Litteringverbots. Sichtbare Polizeipräsenz für subjektives Sicherheitsgefühl kann ebenfalls nur mit neuen Stellen geschaffen werden. Die Entlastung der Gemeinden von der Entschädigung, die heute an die Kantonspolizei zur Erfüllung der gemeindepolizeilichen Aufgaben geleistet werden muss (Fr. 17.- je Einwohnerin oder Einwohner), war in der Kommission unbestritten. Für die Gemeinden ergibt sich aus der Änderung des Polizeigesetzes eine Entlastung von insgesamt 6,2 Mio. Franken jährlich. Mit dieser Entlastung sowie einer weiteren Entlastung im Ausmass von 22,5 Mio. Franken aus dem Verzicht auf Gemeindebeiträge an Ergänzungsleistungen beteiligt der Kanton die Gemeinden an den erhöhten Bundesbeiträgen, die er aus der Neuberechnung des Ressourcenausgleichs erfüllt. Auch dieses zweite Geschäft war in der Kommission unbestritten. Beide Gesetzesänderungen unterstehen in der Junisession einer zweiten Lesung. Während der Nachtrag zum Polizeigesetz mit der Entlastung der Gemeinden von den Beiträgen an die Kantonspolizei lediglich dem fakultativen Referendum untersteht, ist für den Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz (Verzicht auf Gemeindebeiträge an die Ergänzungsleistungen) eine obligatorische Volksabstimmung erforderlich, welche auf Herbst 2009 vorgesehen ist. Bei positivem Ausgang könnten beide Gesetzesnachträge auf 1. Januar 2010 angewendet werden. Die Kommission trat schliesslich mit 17:0 Stimmen auf den Bericht und die beiden Gesetzesvorlagen ein. In der in der Kommission zu allen drei Geschäften geführten Spezialdiskussion konnten einige Fragen zur Präzisierung durch Regierungsrätin Keller-Sutter und Polizeikommandant Schelling beantwortet werden. In diesem Zusammenhang wurden Antworten auf die nachfolgenden und wichtigen Punkte im Bericht gegeben:
Bei Bedarf werde ich mich bei den jeweiligen Punkten melden. Klar ist, dass der Kantonsrat in den nächsten Jahren jeweils mittels Budget über die verschiedenen der insgesamt 75 Stellen der Kantonspolizei befindet. Die sichtbare Polizeipräsenz soll mit den vorgeschlagenen Massnahmen mittelfristig deutlich verbessert werden. Die Kommission konnte sich schliesslich mehrheitlich hinter den Bericht über die innere Sicherheit stellen und beantragt dem Kantonsrat mit 14:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und ihm so zuzustimmen. Ebenso beantragt die vorberatende Kommission dem Kantonsrat einstimmig mit je 17:0 Stimmen, auf den VI. Nachtrag zum Polizeigesetz und den V. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz einzutreten und diesen zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
22.4.2009 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Angehöriger des Grenzwachtkorps offen. Zu Ziff. 8: Für mich als Angehöriger des Grenzwachtkorps ist es heikel, sich zur Arbeit eines wichtigen beruflichen Partners, der Polizei, zu äussern. Ich halte deshalb fest, dass die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei St.Gallen und dem Grenzwachtkorps auf der taktischen Stufe seit vielen Jahren ausgezeichnet ist. Dass Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsorganen von Kanton und Bund rasch politische Dimensionen annehmen, wie wir heute schon zwischen den Zeilen gehört haben, ist aufgrund der föderalen Organisation der Polizeilandschaft in der Schweiz verständlich. Ich bin aber der Meinung, dass aufgrund der zahlreichen Spieler im Sicherheitsbereich das zukünftige Schweizer Sicherheitskonzept vertieft studiert werden muss. Es ist nicht zu vergessen, dass der Bürger hohe Sicherheit erwartet, egal, wer diese gewährleistet. Ich pflichte der Regierung bei, wenn sie im vorliegenden Bericht feststellt, dass mit gezielter und fachgerechter Kooperation die kantonale Polizeihoheit nicht geschwächt, sondern gestärkt wird. Unter diesem Aspekt und auch mit Blick auf die beantragte Personalaufstockung sollte die Zusammenarbeit vertikal und horizontal einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Ich gestatte mir einige Gedanken zur Zusammenarbeit auf interkantonaler Ebene: Es stellt sich die Frage, ob das kleinräumig organisierte Polizeiwesen der Schweiz nicht grundsätzlich an seine Grenzen stösst. Es sei der Vergleich erlaubt, dass in der Nachbarschaft Gebiete in der geografischen Grösse der Schweiz, z.B. Österreich oder Bayern, über eine einheitlich organisierte Polizei verfügen. Weiter muss auch die Frage gestellt werden, ob sich das unter kantonaler Hoheit organisierte Schweizer Polizeiwesen zuweilen nicht selber blockiert. Die in den vergangenen Jahren unternommenen Reformversuche sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ins Stocken geraten. Das Schweizer Polizeiwesen leidet unter strukturell bedingter Ineffizienz und unter Doppelspurigkeiten, die mit entsprechendem Reformwillen behoben werden könnten. Zum Beispiel mutet es im heutigen Informationszeitalter etwas grotesk an, wenn ein Polizeieinsatz über die Kantonsgrenzen hinaus durch die Verwendung nicht durchwegs kompatibler Polizeifunksysteme oder durch Kompetenzkonflikte unter den beteiligten Führungen behindert wird. Auf nationaler Ebene besteht nach wie vor keine vernetzte und einheitliche Polizeistatistik. In Bezug auf Ausrüstung und Infrastruktur besteht eine Vielzahl unterschiedlicher Systeme, was bei gemeinsamen Einsätzen verschiedener Korps zu Problemen führt. Gut gemeinte Projekte, wie z.B. ein gemeinsames Polizeikorps für die Innerschweizer Kantone, scheiterten allesamt am politischen Willen. Nach wie vor wird es als verfassungsrechtlich problematisch empfunden, die Polizeihoheit aus der Hand zu geben. Das Unbehagen gegenüber Veränderungen oder die Angst vor Macht-, Prestige- und Positionsverlust sitzt tief. Das konnte bei unserem Vorstoss zur Zusammenführung der Kantons- und Stadtpolizei St.Gallen festgestellt werden. Die Nachteile des föderalistisch kleinräumig organisierten Polizeiwesens können in drei Bereiche aufgeteilt werden: finanzielle Mittel und Ressourcen sind eingeschränkt; Spezialisierung und Kompetenzaufbau sind gefährdet; Arbeitsabwicklung, Informationsfluss und Aktenaufbereitung erledigt jede Polizei nach eigenen Richtlinien. Die heutige Polizeiorganisation schränkt die Sicherheit aus folgenden Gründen zuweilen eher ein: Die Aufsplittung der Schweizer Polizeikräfte führt dazu, dass die Bekämpfung des internationalen Verbrechens eingeschränkt ist. Zudem erschweren die kantonal unterschiedlichen Reglemente die interkantonale Zusammenarbeit, und eine unterschiedliche Ausbildung, unterschiedliche Führungsprinzipien, Kommunikationsnetze und Einsatzdoktrinen erschweren grosse und kombinierte Einsätze. Zur Schwerpunktbildung fehlen entsprechende Personalreserven. Mit der Zusammenlegung von Polizeiorganisationen wurde sowohl auf der Kosten- als auch auf der Mitarbeiterseite ein Rationalisierungseffekt erreicht. Gesamtschweizerisch bestünde, grob geschätzt, ein Potenzial von über 1'500 Polizisten, das beispielsweise für die Deckung der benötigten Personalreserven dienen könnte. Noch einige Gedanken zur Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen des Bundes: Trotz Respektierung der kantonalen Polizeihoheit müsste für den immer häufiger eintretenden Fall von grossen, nationalen Ereignissen ein institutionalisierter Sicherheitsverbund aus Polizei, Armee und Grenzwachtkorps bestehen - ich meine nicht eine Bundespolizei -, denn aufgrund der veränderten Bedrohungslage rücken die Aufgabenfelder immer mehr zusammen. Dieser Umstand erfordert eine praktische Zusammenarbeit auf der strategisch operativen wie auch taktischen Stufe. Nur so können Grossereignisse zukünftig bewältigt werden. Die Zukunft erfordert eine umfassende Sicherheitskooperation, wie sie nur ein Nationalverbund gewährleisten kann. Dabei können Doppelspurigkeiten abgebaut, Kosten eingespart und v.a. Unklarheiten in den Führungskompetenzen eingeschränkt werden. Nicht zuletzt geht es aber um einen Sicherheitsgewinn. Die Polizei muss mit knappen Beständen immer komplexere Aufgaben erfüllen und gleichzeitig hohe Wirksamkeit erzielen. Die Bevölkerung verlangt allgemein hohe Polizeipräsenz und Bürgernähe. Um diesem ausgeweiteten Aufgabenbereich gerecht zu werden, sind namentlich im Grenzkanton St.Gallen die Synergien mit Partnern wie den Grenzwachtkorps über die bestehenden Vereinbarungen hinaus noch effizienter zu nutzen. Gerade die Assoziierung der Schweiz an Schengen zwingt die Sicherheitsbehörden im Grenzraum zu einer noch engeren Zusammenarbeit. Natürlich ist der Kanton St.Gallen frei, die Intensität der Zusammenarbeit nach eigenem Gutdünken zu bestimmen. Er legt im Rahmen seiner kantonalen Polizeihoheit den Raum, den Umfang der delegierten Aufgaben und die Grundsätze der Führung fest. Es muss aber im Interesse des Kantons St.Gallen liegen, die Delegation von Aufgaben möglichst weit zu fassen, um sich möglichst optimal zu entlasten. Dabei geht es v.a. um die Zusammenarbeit im täglichen Dienst auf der taktischen Stufe, beispielsweise in folgenden Bereichen: Schwergewichtseinsätze bei Sportveranstaltungen, Sicherstellung einer erhöhten Polizeipräsenz durch aufeinander abgestimmte Einsätze, Sicherstellung bei der Grundversorgung durch die Patrouillentätigkeit. Zusammenfassend ersuche ich die Regierung, im Sinne einer Kosten-Nutzen-Optimierung vom Know-how anderer Sicherheitsinstitutionen zu profitieren und eine noch optimalere Zusammenarbeit zu suchen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
22.4.2009 | Wortmeldung | Zu Ziff. 9.1.2: Ich erlaube mir noch eine hoffentlich rhetorische Frage, die in der Kommission nicht gestellt wurde. In den vergangenen Wochen gab es immer wieder Überraschungen, nämlich dass es in der Schweiz noch Spezialeinheiten gibt, die auf Bundesebene eingesetzt werden können. Deshalb erlaube ich mir die Frage: Die Aufzählung, die in «Bericht und Entwürfe der Regierung vom 13. Januar 2009» auf S. 29 vorliegt, ist die abschliessend? Der Kanton St.Gallen hat nicht noch irgendetwas im Köcher, das jetzt nicht im Bericht aufgeführt ist? | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
22.4.2009 | Wortmeldung | Ratspräsident: Ich halte trotzdem fest, dass der Rat Kenntnis genommen hat. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
22.4.2009 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. Der Kantonsrat führt diese zu allen drei Vorlagen zusammen durch. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |