ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Ich bin dankbar, dass die Regierung am Ziel festhält dereinst ein Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz zu erlassen. Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit nachdem das Umweltschutzgesetz erst seit dem Jahr 1985, also gut 20 Jahre in Kraft ist, und der Kanton St.Gallen bisher keine Zeit fand umfassend zu legiferieren. Stattdessen hatte eine Reihe von einzelnen Erlassen geschaffen und diese mehrfach abgeändert. Offenbar gilt hier St.Gallen kann es nicht immer. Das Umweltschutzrecht weist unbestreitbar eine Dynamik auf und es sind hier immer wieder Anpassungen erforderlich. Das Grundgerüst der Aufgaben indessen ist klar und kann wie in praktisch allen anderen Kantonen in einem Erlass geregelt werden. Es wäre für die Rechtsuchenden eine grosse Erleichterung. Ich denke, hier insbesondere auch an die Gemeinden, die auch wesentliche Teile die Umweltschutzgesetzgebung vollziehen müssen. Wenn alle Revisionen abgewartet werden, wie das der Meinung der Regierung entspricht wird es wahrscheinlich nie möglich sein das geplante Gesetz zu erlassen. Das Geschäft wird auf den St.Nimmerleinstag verschoben. Das ist unbefriedigend. Man führt dann andere Gesetzgebungsarbeiten an. Dafür habe ich durchaus Verständnis. Weniger Verständnis habe ich dann wieder, dass jetzt das Vollzugsgesetz zum Gewässerschutzgesetz revidiert wird ohne die übrigen bestehenden Erlasse gezielt anzupassen und in einem Erlass zu vereinen. Die Umweltschutzgesetzgebung wird im Kanton St.Gallen auf mehrere Jahre hinaus ein Flickwerk bleiben. Ein unbefriedigender Zustand.