Geschäft: Steuerliche Entlastung für Freiwilligenarbeit

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.45
TitelSteuerliche Entlastung für Freiwilligenarbeit
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung25.9.2007
Abschluss27.11.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 30. Oktober 2007
VorstossWortlaut vom 25. September 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2007Eintreten25Zustimmung99Ablehnung56
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Zuberbühler-Uetliburg hat es schon gesagt. Freiwilligenarbeit ist etwas sehr wertvolles. Es ist gut, dass die FDP-Fraktion das stützen will aber wir finden, dass ein Steuerabzug der falsche Weg dazu ist. Denn es wird nur das abgezogen werden können was man als Entschädigung bekommt, d.h. Freiwilligenarbeit, die nicht entschädigt wird. Das gibt es auch. Die ist steuerlich nicht abzugsfähig und wird eigentlich mit diesem Schema nicht gestärkt. Wir denken, es gibt andere Mittel, die besser geeignet sind, die Wertschätzung der Freiwilligenarbeit hoch zu halten und zu stärken. Es mutet auch etwas seltsam an, dass die FDP-Fraktion, die eigentlich die Steuergesetze eher vereinfachen will und nicht unbedingt immer neue Abzugsmöglichkeiten schaffen will, das ist an und für sich richtig, dass sich hier noch einen zusätzlichen Steuerabzug einführen will.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

In unserer Gesellschaft ist die Freiwilligenarbeit ein wichtiger Bestandteil. Unzählige Organisationen und Vereine wie z.B. Feuerwehren, Fahrdienste für gewisse Bevölkerungsgruppen, Kultur- und Sportvereine, Altersbetreuung usw. sind auf diese Arbeit angewiesen. Diese wertvolle Arbeit wird meist aus Idealismus und wenn, dann zu einer sehr tiefen Entschädigung geleistet. Die Regierung stellt sich in der Begründung auf Nichteintreten. Unter anderen auf den Standpunkt, dass kein Platz für eine Freistellung von steuerbaren Erwerbseinkünften sei. Die FDP-Fraktion stellt sich auf den Standpunkt, dass diese entgelte lediglich eine kleine Entschädigung für freiwillig geleistete Arbeit und nicht als Erwerbseinkommen angesehen werden dürfen. Zudem kann diese steuerliche Entlastung mit einer gewissen Kreativität auch mit der Steuerharmonisierung vereinbart werden. Warum eine steuerliche Entlastung nach Ansicht der Regierung der gemeinnützigen Sache sogar schaden könnte, können wir nicht nachvollziehen.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir haben uns in der letzten Session kurz über diese Problematik unterhalten. Die FDP-Fraktion spricht in ihrer Motion von einem Freibetrag der erhöht werden soll. Das ist nicht möglich. Es gibt keinen Freibetrag beim Einkommen ausser eben man ändert das DBG und wie es vorhin angepeilt wurde. Nicht steuerbares Einkommen. Da müsste man dort ansetzen und ein Nebenerwerbsabzug den gibt es nicht nach Steuerharmonisierungsgesetz bzw. gibt ihn nur im Zusammenhang der Berufsauslagen nach StHG. Das haben wir heute. Das was hier gemeint ist, ist die Frage der Änderung der Praxis wie man es handhabt mit einer pauschale wenn man nicht in jedem einzelnen Fall die Spesenbelege durchsehen will und sich einreichen will als Steuerbehörde. Da hat man aus reinen administrativen Zweckmässigkeitsgründen gesagt, bis zu einer Pauschale von Fr. 2'200.- kann das als Spesen betrachtet werden. Es ist wie eine Spesenpauschale, die man vereinbart. Auch im Zusammenhang mit dem neuen Lohnausweis. Das wissen Sie, kann man branchenmässig solche Spesenregelungen vereinbaren und dann ist das eine Erleichterung im Vollzug. Das kann man nicht in einem Gesetz festlegen. Das ist eine Frage der Praxis oder der Vereinbarung. Ich habe letztes Mal schon darauf hingewiesen. Es gibt eine solche Vereinbarung mit dem Dachverband aller Freiwilligenarbeiten. Das ist jetzt unter Dach und Fach und in zahlreichen Kantonen wurde diese Vereinbarung in unser Steueramt mit diesem Dachverband geschlossen hat auch übernommen. Das ist fact. Es geht hier unmöglich um eine Gesetzesrevsion, die eben nach StHG in diesem Sinn nicht möglich ist.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007