Geschäft: Ausweitung der Nothilfe

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.07.90
TitelAusweitung der Nothilfe
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung26.11.2007
Abschluss20.2.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. November 2007
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 22. Januar 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Der Kanton St.Gallen hält sich streng an das neue Asylgesetz. Unbestritten ist, dass Asylsuchende mit negativem Entscheid in ihre Heimat zurückkehren müssen. Die Frage ist darum auch nicht, ob das Gesetz durchgesetzt wird, sondern wie dies geschieht. Art. 82 Abs. 1 hält fest, dass Personen mit einem negativen Asylentscheid von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden können. Also können und nicht müssen. Es ist jedem Kanton bzw. jeder Gemeinde freigestellt ob sie Asylsuchenden mit einem Wegweisungsentscheid nur noch Nothilfe gewähren wollen. Im Kanton Aargau unterscheidet sich z.B. der Standard für Personen in der Nothilfe nur wenig vom gesetzlich vorgeschriebenen Standard für Asylsuchende. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat sich für eine radikale Form entschieden. Nur noch Nothilfe. Es herrscht Wildwuchs. Während die einen Gemeinden den Menschen eine Wohnung oder Asylunterkunft zuweisen wo sie auch tagsüber Obdach finden, fahren andere Gemeinden eine harte Schiene. In Rorschach z.B. wird die Zivilschutzanlag um 18.00 Uhr geöffnet und um 10.00 Uhr am Morgen wieder geschlossen. Es fehlt die Möglichkeit die Kleider zu waschen. Warm duschen können die Menschen am Samstag. Das ist menschenunwürdig auch wenn die Regierung das Gegenteil behauptet. Zu Beginn der Umsetzung des neuen Asylgesetzes waren die Zustände in vielen Gemeinden so prekär wie in Rorschach. Das ist der alleinige Verdienst des solidaritätsnetzes Ostschweiz, dass an einigen Orten eine Verbesserung registriert werden konnte. Wir dürfen nicht vergessen, es handelt sich bei den weggewiesenen Asylbewerbern bei weitem nicht nur um junge Männer, die nicht kooperieren wollen sondern auch um Frauen, Kinder und Familien, die ausreisen wollen aber keine Papiere haben. Menschen, die schon einige Jahre in der Schweiz leben. Skandalös ist, dass es sich teilweise um Personen handelt deren Härtefallgesuch noch hängig ist.

Noch etwas zu den Zahlen in der regierungsrätlichen Antwort: Es wird berichtet, dass 401 Fällen von der Regierung Härtefallgesuche an den Bund gestellt würden. Das tönt gut. Doch in Tat und Wahrheit gehören 327 Fälle nicht in diese Kategorie. Wie rechnet der Kanton? Äpfel und Birnen durcheinander um gut dazustehen. Diese 327 Personen haben zwar ein abgelehntes Asylgesetz, doch sie können nicht zurückkehren. Sie besitzen daher einen F-Ausweis. Bezüglich der Sozialhilfe hätte sich bei ihnen sowieso nichts geändert. Folglich sind es nicht 401 Härtefälle sondern tatsächlich nur 82 Härtefälle für welche sich das zuständige Departement stark gemacht hat. Ich lasse mich gerne korrigieren wenn meine Überlegungen nicht stimmen.

Es geht uns alle etwas an, wie diese Menschen behandelt werden. Wir haben ihnen gegenüber Verantwortung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008