Geschäft: Standesinitiative: Abschaffung der Pauschalbesteuerung für Ausländer - Gleichbehandlung mit Schweizer Steuerpflichtigen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.52
TitelStandesinitiative: Abschaffung der Pauschalbesteuerung für Ausländer - Gleichbehandlung mit Schweizer Steuerpflichtigen
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung26.11.2007
Abschluss2.6.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. November 2007
AntragAntrag der Regierung vom 29. Januar 2008
VorstossGeänderter Wortlaut vom 20. Februar 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2008Gutheissung80Zustimmung62Ablehnung38
20.2.2008Eintreten78Zustimmung60Ablehnung42
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Es geht um die Gerechtigkeit im Steuerwesen und man hat der Auflistung der Punkte der CVP-Fraktion eigentlich nichts hinzuzufügen. Sie finden diese Punkte auf dem gelben Blatt mit der Begründung der CVP-Fraktion.

In der Interpellation Hartmann-Flawil vom 20. Februar 2006 können Sie auch nachlesen, was es für Auswirkungen hat im Bereich der Pauschalbesteuerung für den Kanton St.Gallen. Man kann sagen, dass mit diesen 4,3 Mio. Franken zum jenen damaligen Zeitpunkt an Steuererträgen aus dieser ungerechtfertigten Besteuerungsform, dass der Kanton St.Gallen hier keine schwerwiegenden Nachteile zu gewärtigen hat und er auch aus diesem Grund ganz sicher für mehr Steuergerechtigkeit einstehen kann.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
20.2.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Ich bin nochmals von Regierungsrat Schönenberger angesprochen worden und zwar auch in meiner beruflichen Funktion. Ich habe mir das natürlich auch überlegt. Wie weit geht der Pragmatismus in der Steuerpolitik und in der Ansiedlungspolitik. Hartmann-Flawil hat erwähnt, die Regierung hat einmal zu seiner Interpellation Zahlen auf den Tisch gelegt. Ich habe mir diese Zahlen für meine Gemeinde auch beschafft. Im Schnitt bezahlt ein Pauschalbesteuerter in Rapperswil-Jona Kantons- und Gemeindesteuern 50'000 Franken. Das ist kein exorbitant hoher Betrag. Verglichen mit anderen Bürgerinnen und Bürgern, die in den gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen leben wie es Regierungsrat Schönenberger gesagt hat. Wenn ich schaue, in welchen Liegenschaften diese Ausländerinnen und Ausländer wohnen, dann mache ich mir auch eine andere Überlegung. Diese Liegenschaften sind so ausgerichtet, dass hier wirklich nur gut betuchte Bürgerinnen und Bürger darin wohnen können und es ist so. Wenn ein Pauschalbesteuerter dort sitzt dann kann ein ordentlich besteuerter Schweizer nicht auch noch rein. Das ist, glaube ich, klar. Darum habe ich heute auch als Stadtpräsident der nicht unwesentlich steuerkräftigen Gemeinde Rapperswil-Jona heute kein Problem zu sagen, auch wenn wir verschiedene solche Bürgerinnen und Bürger persönlich sehr gut bekannt sind und vielleicht ich schälte morgen kriege von diesen Leuten. Ich stehe trotzdem dazu, dass dieses System falsch ist und dass die Wirkungen, die der Finanzchef vorhin selber aufskizziert, dass nämlich die ordentlich besteuerten Schweizer Bürgerinnen und Bürger welche in den gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, d.h. ausgesprochen steuerkräftig sind, dass dies zunehmend gesellschaftliche Probleme nach sich zieht. Ich habe mit solchen Bürgerinnen und Bürgern solche Gespräche geführt und es ist ihnen nicht einfach zu erklären, wieso der Nachbar in den gleichen Verhältnissen als Ausländer wesentlich weniger Steuern an den Kanton St.Gallen und an die Gemeinde abliefern muss. Ich bitte Sie, das zu bedenken. Ich habe auch Sorge um mein Steuersubstrat. Ich teile die Haltung mit Eggenberger-Hinterforst, aber dann möchte ich Sie doch darauf aufmerksam machen. Es wundert mich, dass wir heute eine Motion 42.08.10 «Abschaffung der Handänderungssteuer beim Erwerb von selbstgenutztem Eigenheim» von Hangartner-Altstätten / Eggenberger-Hinterforst / Cristuzzi-Widnau auf den Tisch bekommen, welche die Abschaffung der Handänderungssteuer beim Erwerb von selbstgenutztem Eigenheim fordert. Das kann man diskutieren. Das ist durchaus vertretbar, aber da setzen Sie sich schon ein bisschen in Widerspruch zu dem was Sie vorhin gesagt haben.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
20.2.2008Wortmeldung

Ich möchte nicht wiederholen was Würth-Rapperswil-Jona und Hartmann-Flawil schon ausgeführt haben. Aber wenn Regierungsrat Schönenberger von der pragmatischen Seite spricht. Es gibt wirklich eine andere pragmatische Seite, die eben nicht nur mit den Steuern zu tun hat. Im Westschweizer Fernsehen gab es einen Beitrag, weil gerade die Region Genfersee eine sehr beliebte Region ist für Leute, die von dieser Pauschalbesteuerung begünstigt werden. Jetzt ist es so. Als Frankreich kommen immer mehr Pensionierte Paare in guten Verhältnissen in die Westschweiz an den Genfersee und suchen sich dort eine schöne Wohnung bzw. ein schönes Haus. Die Preise, das ist klar, dieser Liegenschaften steigen. Die Leute sind froh in der schönen grünen Schweiz wo es immer noch gute Luft gibt für Leute, die aus Paris kommen, wo es noch grün ist, wo die Sicherheit auch ziemlich stimmt hier her zu kommen. Sie bekommen das zu einem ganz günstigen Preis. Das ist einfach irgendwie wirklich nicht gerecht. Ich glaube, mit dieser Standesinitiative werfen wir kein schlechtes Licht auf den Kanton St.Gallen sondern ich glaube, ein gutes Licht auf ganz viele andere Kantonsparlamente, die nämlich in einer ähnlichen Weise denken.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
20.2.2008Wortmeldung

Ich bin sehr erstaunt, dass in dieser Debatte Pauschalbesteuerung, die im Bund schon einige Vorstösse hatte (sie kamen immer von links), dass nun ein solcher Vorstoss von der CVP-Fraktion kommt. Obwohl die CVP-Fraktion im Parlament erst vor kurzem diese Vorstösse abgelehnt hat. Das erstaunt mich und nehme das zur Kenntnis. Ich kann das auch entsprechend würdigen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
20.2.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die wesentlichen Gründe für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung haben wir bereits auf dem gelben Blatt dargelegt. Es geht um verfassungsrechtliche, gesellschaftspolitische, ökonomische, fiskalische und schlussendlich staatspolitische Überlegungen. Die CVP-Fraktion möchte ein gerechtes untransparentes Steuersystem sowohl auf kantonaler wie auf Bundesebene. Die Regierung schreibt selber auf dem roten Blatt: «Gegen diese Besteuerungsform sprechen etliche, auch verfassungsrechtliche Bedenken...» Dann verlässt die Regierung aber den Mut in dem sie sagt, im Bundesparlament sei ein entsprechendes Anliegen nicht mehrheitsfähig. Ich stelle fest, dass entsprechende Vorstösse in der Tat nicht mehrheitsfähig gewesen waren in letzter Zeit. Dies kann man so betrachten und wir sehen auch, dass namentlich in den bürgerlichen Parteien und Fraktionen hier Aufklärungsbedarf besteht. Wir glauben aber, dass es wichtig wäre, dass wir eben seitens der Kantone sozusagen von unten auf diese Probleme hinweisen. Von der Praxis aus darauf hinweisen, dass diese Form der Besteuerung verschiedene erhebliche Probleme nach sich zieht. Irgendwo muss man sich fragen, was der Kern der Steuerhoheit der Kantone ist? Die Steuerhoheit zu verteidigen ist ein wichtiges Anliegen der CVP-Fraktion. Aber die Steuerhoheit nimmt mit der Pauschalbesteuerung seltsame Züge an. Wir müssen darum dem Bundesgesetzgeber darauf aufmerksam machen, dass wir hier Handlungsbedarf haben. Die Regierung schreibt, es könne ein folgenschweren Imageschaden entstehen wenn der Kanton St.Gallen eine entsprechende Standesinitiative lanciert. Gerade das umgekehrte ist der Fall. Das Volk ärgert sich zu Recht und zwar weit bis in die bürgerlichen Wählerschichten hinein über das intransparente Abschliessen von Vereinbarungen zwischen Fiskus und Steuerzahler während der Normalbürger brav seine Steuererklärungen ausfüllen muss. Wir sind auch überrascht, dass die Regierung selber sich ein Finanzleitbild gegeben hat. Dabei auch Ziele der Einnahmenpolitik formuliert hat und unter anderem sagt, im Ziel 23 «die Steuerbelastung wird gerecht auf die Steuerpflichtigen verteilt». Es sind die Prinzipien der Allgemeinheit Gleichmässigkeit und Verhältnismässigkeit der Besteuerung zu beachten. Mit dem roten Blatt widerspricht die Regierung ihren eigenen Zielen. Wir erachten dies als mutlos und es wirft nicht gerade auf ein gutes Licht auf die Vorlage, welche wir am Montag in 1. Lesung beraten haben, wo es darum ging, strategische Führungsinstrumente sich zu geben und sich eben auch daran zu halten. Wir können uns nicht in den Widerspruch zu unseren eigenen Zielen setzen. Das ist vielleicht die Schnelllebigkeit, die Beliebigkeit der Politik. Das kann man von einem Parlament noch akzeptieren. Aber wir hätten gedacht, dass die Regierung grundsatztreuer ist und entsprechend ihr Eintreten dem Kantonsrat beantragt. Wenn es die Regierung nicht macht, dann machen wir es. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun im Sinn eines transparenten, gerechten und auch für alle Bürgerinnen und Bürger fairen Steuersystem.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
20.2.2008Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
20.2.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Einführung der Pauschalbesteuerung hatte auch auf die Gemeinden im Rheintal positive Effekte. Diese sollten unbedingt erhalten bleiben. Bei der Pauschalbesteuerung werden nur Kapitaleinkommen besteuert. Personen, welche anderen Arbeiten als sie der eigenen Vermögensverwaltung nachgehen fallen nicht darunter. Auf Bundesebene wurde im Herbst 2005 eine ähnlich lautende parlamentarische Initiative vom Nationalrat abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
20.2.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Gemeindepräsident offen. Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Durch die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für Ausländer entgehen z.B. unserer Gemeinde Steuersubstrate von gegen 200'000 Franken. Seit der Einführung der Pauschalbesteuerung für Ausländer wurde auch der Kanton St.Gallen für Ausländer attraktiv. So bekamen z.B. finanzschwache Gemeinden eine Möglichkeit ihre Attraktivität z.B. ihre bevorzugten Wohnlagen in den Mittelpunkt zu stellen und so von dem Steuersubstrat direkt zu profitieren.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
20.2.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich gebe durchaus zu, dass unsere Stellungnahme auf dem roten Blatt eine sehr pragmatische ist. Es ist eine Frage, wie grundsatztreu oder welche Opfer will man auf sich nehmen wenn man besonders grundsatztreu sein will. Wir sehen auch, dass die Probleme mit der Pauschalbesteuerung sich erhöhen werden im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Weil es heute natürlich nicht mehr im Belieben der Fremdenpolizei ist jemanden einfach abzuweisen oder ihm zu sagen, du kannst kommen, wir geben dir ein Pauschalbesteuerungsmodell sondern jeder EU-Bürger kann in der Schweiz wenn er nicht erwerbstätig ist und über ausreichend finanzielle Mittel verfügt die Freizügigkeit beanspruchen. Weil das StHG und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer natürlich einen Anspruch gibt auf Pauschalbesteuerung und das nicht in das Belieben stellt der Steuerbehörde wir das mit der Zeit zum Problem führen. Ich habe erste Anzeichen, dass sich Schweizer Bürgerinnen und Bürger ungleichbehandelt fühlen gegenüber ausländischen Zuzügern. Zwar gute Steuerzahler unter Schweizer Bürgern, die in gleichen wirtschaftlichen Verhältnisse leben. Also nicht mehr erwerbstätig sind über ein grosses Vermögen und grosse Vermögenserträge verfügen und sagen, es ist eine rechtsungleiche Behandlung. Das kann heute nicht vor Bundesgericht durchgesetzt werden weil das StHG und das DBG bekanntlich Bundesgesetze sind, die der Überprüfung durch das Bundesgericht nicht unterliegen. Ein altbekanntes Phänomen. Das ist die Problematik, die vermutlich vermehrt auf uns zukommen wird in Zukunft. Aber jetzt kommt eben die pragmatische Seite.

Würth-Rapperswil-Jona, ist Ihnen auch aufgefallen das z.B. die EU zwar Druck macht auf die Schweiz im Bereich der Unternehmensbesteuerung aber noch nie ein Wort gefallen ist über das System der Pauschalbesteuerung. Weshalb nicht? Weil es EU-Mitglieder gibt, die vergleichbare, ähnliche oder noch grosszügigere Steuermodelle für sogenannt Nichterwerbstätige haben. Insbesondere ist es das vereinigte Königreich mit seinen Kanaldiensten und dem Finanzplatz London. Deshalb kommt von Seiten der EU kein Druck. Auch die denken offenbar relativ pragmatisch. Jetzt kommt die Frage, will man ein Signal setzen, dass der Kanton St.Gallen, das zwar nicht einseitig abschaffen kann - deshalb die Standesinitiative - aber der Kanton St.Gallen einer derjenigen ist, der eher wenig Freude daran hat wenn solche Leute kommen. Da kommen eben die Überlegungen z.B. eines Gemeindepräsidenten der natürlich allenfalls - da gehören Sie auch dazu Würth-Rapperswil-Jona - Steuerzahler an Land zieht, die von diesen Instrumenten profitieren. Das ist die Überlegung, die uns dazu geführt hat, Ihnen zu beantragen auf diese Motion nicht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008