Geschäft: Alkoholkonsum bei Jugendlichen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.08.05 |
Titel | Alkoholkonsum bei Jugendlichen |
Art | KR Motion |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 18.2.2008 |
Abschluss | 11.6.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Gartmann-Mels | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Eilinger-Waldkirch | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Thalmann-Kirchberg | 27.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
15.4.2008 | Gutheissung | 82 | Zustimmung | 68 | Ablehnung | 30 | |
15.4.2008 | Eintreten | 82 | Zustimmung | 71 | Ablehnung | 27 | |
15.4.2008 | Ordnungsantrag Zahner-Uznach auf Schluss der Rednerliste | 99 | Zustimmung | 42 | Ablehnung | 39 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Diese Gesellschaft und auch andere haben immer wieder versucht Suchtphänomene mit Verboten zu bekämpfen. In Amerika hat das dazu geführt die Prohibition, dass einige Leute reich geworden sind. In der Schweiz versuchen wir dies im Bereich der Betäubungsmittel, mit Strafen, die vergleichbar sind mit Delikten mit Todesfolge. Also Freiheitsstrafen von 10 und mehr Jahren, die ausgesprochen werden und das Resultat ist dasselbe. Es gibt Leute, die unter dem Druck dieser Verbote sündhaft Geld verdienen können und das Problem als solches konnten wir nicht lösen. Dasselbe gilt für den Alkohol. Zwar unabhängig davon ob Sie das jetzt vollständig verbieten oder was ich fast noch schlimmer finde, da irgendeine Prozent oder Promillegrenze einführen für Jugendliche, die man dann kontrollieren müsste. Die CVP-Fraktion geht offensichtlich davon aus, dass man dann an den Samstag Abenden flächendeckend die Jugendlichen Atemluftkontrollen unterzieht. Anders ist das kaum zu bewerkstelligen. Wer dann mehr als 0.3 oder 0.5 Promille intus hat der wird mit einer Busse vor Ort bestraft, die er möglicherweise selber nicht einmal bezahlen kann. Wir müssen etwas gegen dieses Problems des Rauschtrinkens unternehmen. Das Verbot ist aber mit Sicherheit wirkungslos und wird eine unsägliche Bürokratie nachsich ziehen. Gegen diese Ordnungsbussen wird man wieder Rechtsmittel ergreifen können und wir werden unser Polizeikorps um 100 oder 200 Personen aufstocken müssen ohne Wirkung. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Ich habe bereits vor 10 Jahren eine Arbeitsgruppe des Zepra zu Suchtprävention geleitet. Seither sind enorme Bemühungen im Bereich Aufklärung und Prävention geleistet worden. Die Situation um die Alkoholexzesse hat sich unter Jugendlichen aber nicht verbessert, sondern im Gegenteil; ganz massiv verschlechtert. Ich habe daher sehr viel Verständnis für das Anliegen dieser Motion. Intensive Prävention genügt offensichtlich nicht. Es scheint daher notwendig, dass einmal ein Versuch gewagt wird mit repressiven Massnahmen und Sanktionierung. Die Argumentation der Regierung, Jugendlich müssten einen selbstverantwortlichen risikoarmen Umgang mit Alkohol lernen überzeugt mich nicht als Argument gegen die Motion. Denn dieser Umgang muss nicht schon mit 10 oder 13 Jahren geübt werden. Es genügt meines Erachtens wenn diese mit 16 oder 18 Jahren beginnt. Die Sanktionierung ist meines Erachtens einfach. Ich stimme mit Thalmann-Kirchberg überein. Die Übertretungen könnten tatsächlich wie im Strassenverkehr ganz simpel mit einer Geldbusse abgehandelt werden. Die Exzesse mit Alkoholvergiftungen wie sie heute beinahe üblich sind an Wochenenden mit Spitalaufenthalten sind meines Erachtens, ist es angebracht, dass sie zur Anzeige gebracht werden und eine Abwälzung der Kosten an die Erziehungsberechtigten wäre ebenfalls angebracht. Ich bin der Ansicht, dass solches nicht vom Prämienzahler oder der Allgemeinheit finanziert werden muss. Ich plädiere dafür, diesen Versuch zu wagen, einen neuen Schritt dazu zunehmen zur Prävention und auf diese Motion einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Zu Gadient-Walenstadt: Sie haben mich auf den Plan gerufen. Genau bei Ihnen die Prävention ist vorallem in linken und grünen Händen auch die Gesundheitsdirektoren ist eine SP-Frau und bei euch ist das ausnahmsweise denkt Ihr einmal unternehmerisch. Je mehr solche Fälle, umso mehr Arbeit. Das ist genau die Prävention, die Ihr macht. Die ist völlig gescheitert. Darf ich Ihnen ein Beispiel nennen. Wenn Sie eine Veranstaltung machen bei uns, dann hat man meistens alles abgesperrt. Man verteilt die schönen Bendel von Zepra, das was ich eine gute Sache finde und dann schauen Sie vor das Tor. Dort sieht es aus mit Alkoholleichen die herumliegen, Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahre. Den Alkohol haben sie nicht vom Fest gekauft sondern in einer Tankstelle. Wahrscheinlich in einem Elternhaus welche keine Eltern zu Hause haben und dann wird abgefüllt. Am Schluss landen Sie bei Ihnen, ist Ihre Arbeit, und deshalb sind wir auf eine Idee gekommen. Was könnte man machen? Man kann nicht nur die Wirte bestrafen und die die das verkaufen. Weil da wird immer wieder «beschissen», es wird weiter gegeben, das hat niemand unter Kontrolle. Das ist ein Grund, dass wir diese Motion annehmen sollten und somit eine Handhabung haben diesem Treiben entgegen zu treten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | Zu Sartory-Wil: Danke für die Hinweise. Sie haben gesagt, Littering auch das sei schwierig. Ich glaube Ihnen das. Aber wenn schon dieser Bereich schwierig ist dann ist eben der Bereich des Alkoholkonsums hier eine vernünftige Kontrolle die dann auch Wirkung erzielt noch viel schwieriger. Das soll uns nicht davon abhalten etwas zu tun. Da gebe ich Ihnen Recht. Es soll uns aber auffordern etwas sinnvolles und vernünftiges zu tun. Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, Sie rennen offene Türen ein. Wir haben den Auftrag von Ihnen in der Novembersession entgegengenommen. Im kantonalen Aktionsalkoholplan werden wir diese Bereiche diskutieren und diese Bereiche dort auch einfliessen lassen. Also der Auftrag wäre dann doppelt geschehen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist Ich verstehe eine solche inkonsequente Politik, die von Gadient-Walenstadt und einem Teil dieses Rates vertreten wird nicht. Mit Brustscreening wollen Sie auf Gedeih und Verderb Todesfälle bei Frauen verhindern. Aber unsere jungen Menschen dürfen sich zu Tode trinken. Wo bleibt da die Moral? | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Ich bitte Sie, auf die Motion Alkoholkonsum bei Jugendlichen einzutreten und somit ein Gesetz ausarbeiten zu lassen, welches nicht nur den Verkauf sondern auch die private Weitergabe und den Konsum von Alkohol bei Jugendlichen verbietet. Der Detailhandel sowie die Gastronomie sind sich ihrer Verantwortung beim Verkauf von Alkohol an Jugendliche bewusst. Als Gastwirt weiss ich, von was ich spreche. Ein bestehendes Gesetz muss eingehalten werden und es muss auch überprüft werden. Mit den aktuell durchgeführten Testkäufen hat der Detailhandel und die Gastronomie aber seine liebe Mühe, weil wir vor unseren Augen miterleben, wie dieses Gesetz ganz einfach umgangen werden kann. Geht eine 15-jährige Person in ein Restaurant oder einen Kiosk und kauft ein Bier, so macht sich der Patentinhaber vom Restaurant oder die Verkäuferin strafbar. Geht eine 17-Jährige in einen Kiosk, kauft ein Sixpack Bier und verteilt dies wenn möglich noch vor dem Laden und vor den Augen der Verkäuferin, so macht sich niemand strafbar. Zu den vielgehörten Alkoholexzessen kommt es, wenn über 18-Jährige Spirituosen kaufen und dieses an Jugendliche unter 18 Jahren abgeben. Alles ganz legal, weil der Verkauf an eine Person über 18 Jahren stattgefunden hat und die private Weitergabe nicht verboten ist. Die Motionäre wollen, dass das Alkoholverkaufsverbot mit einem Konsumverbot und Weitergabeverbot verschärft wird. Aus unserer Sicht, macht das Verkaufsverbot nur Sinn, wenn auch der Konsum und die Weitergabe eingeschränkt werden. Die Regierung schreibt im Antrag auf Nichteintreten, Zitat: «Jugendliche müssen einen selbstverantwortlichen risikoarmen Umgang mit Alkohol lernen. Ein allgemeines Alkoholkonsumverbot für Jugendliche, verhindert diesen Prozess nicht nur, sondern kriminalsiert einen erheblichen Teil der St.Galler Jugendlichen unnötigerweise.» Durch die Altersgrenze von 16 resp. 18 Jahren haben wir eine altersgerechte Heranführung an den Alkoholkonsum. Mit den zitierten Zeilen der Regierung im Antrag auf Nichteintreten, könnte man meinen, dass sie den Alkoholkonsum bei z.B. 13 oder 14-jährigen als sinnvolle Massnahme bei der Erziehung erachten. Die schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme hat eine Studie über Jugendalkohol veröffentlicht. Bei den 13-Jährigen trinken 11 Prozent der Knaben und 5 Prozent der Mädchen mindestens einmal pro Woche Alkohol, Betonung auf mindestens ein Mal pro Woche. Um das Positive aber auch zu erwähnen, 33 Prozent der Knaben und 37 Prozent der Mädchen im Alter von 15 Jahren trinken gemäss der Studie kein Alkohol. Die Regierung will auf unsere Motion nicht eintreten, weil sie offenbar keine konkreten Massnahmen und Ressourcen zu deren Überwachung und Sanktionierung von Übertretungen sieht. In diesem Bereich sehen die Motionäre gleiche Ansätze wie bei der Übertretung im Strassenverkehr. Einfache Übertretungen können vor Ort mit einer Geldbusse abgehandelt werden, grobe Übertretungen, welche z.B. einen Arzt benötigen oder eine Einlieferung in ein Spital zur Folge haben, müssen zur Anzeige führen. Somit könnten in Zukunft auch die Erziehungsberechtigten in die Pflicht genommen werden, indem sie u.a. auch die Kosten für die ärztliche Behandlung übernehmen müssen. Bei der jetzigen Gesetzgebung wird dies von den Krankenkassen und somit von der Allgemeinheit bezahlt. Sehr gerne würde ich an die Eigenverantwortung der Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten appellieren. Dies wurde in der Vergangenheit auch sehr oft gemacht, leider ohne Erfolg. Die Meldungen vom Trend des Rauschtrinkens nehmen laufend zu. Offenbar verlangt diese Entwicklung der Gesellschaft, dass wir in diesem Punkt klare Leitplanken setzen. Nach Einreichung dieser Motion hat eine Wochenzeitung über unser Anliegen berichtet. Ich war erstaunt über die vielen Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Viele äusserten sich erstaunt, dass der Alkoholkonsum bei Jugendlichen und die Weitergabe nicht verboten ist. Vielen Leute wurde klar, dass mit dem Verkaufsverbot kein Konsumverbot gekoppelt ist und verlangen eine Anpassung. Auch von Schulbehörden bekam ich positive Rückmeldung. Sie wünschen klare Gesetzgebung, welche auch den Konsum verbieten. Ich bitte Sie, im Bereich Jugendalkohol eine Verschärfung einzuführen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich spreche im Namen der GRÜ-Fraktion. Auf die Motion ist nicht einzutreten, ebenso nicht auf den Antrag der CVP-Fraktion. Ich verweise auf den Postulatsbericht 40.07.05 «Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs Jugendlicher und Erwachsener» der in dieser Novembersession 2007 behandelt worden ist. Als Mitverfasser des Postulats 43.03.12 «Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs Jugendlicher und Erwachsener» vom 24. November 2003, habe ich mich mehrmals zum Alkoholmissbrauch und zum Rauschtrinken bei Jugendlichen deutlich geäussert. Das erste Mal am 26. November 2002, bei der Einreichung der Motion und Werbebeschränkung für Alkohol, bekanntlich wurde die Motion in der Februarsession 2003 nicht überwiesen. Ich erinnere mich noch gut daran, ein CVP-Vertreter bekämpfte sie sogar mit dem Argument, dass die Sportvereine auf die Einnahmen der Alkoholwerbung angewiesen seien. Ich blende auf das Jahr 2003 zurück. Anlässlich eines Hearings bei dem das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz präsentiert wurde, waren sich alle Parteien einig, dass ein Handlungsbedarf beim Jugendalkoholismus besteht, es ging damals auch um die Abgabe von Alkohol an Tankstellenshops. Nichtsdestotrotz wurde anlässlich des Sparpakets die Präventionsarbeit der Zepras gegen den Willen der Grünen-Fraktion und der SP-Fraktion sowie Teilen der CVP-Fraktion gekürzt. Dies war ein grober Fehler, so steht es auch im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission auf Seiten 40 bis 42. In der Folge reichte der Sprechende zusammen mit Straub-St.Gallen und Fässler-St.Gallen das Postulat «Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs Jugendlicher und Erwachsener» am 25. November 2003 ein. Begründet wurde es u.a. damit, dass der Jugendschutz auszubauen und bestehende Massnahmen, wie etwa das Abgabeverbot von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche, besser durchzusetzen sei, im Weiteren sei v.a. die gemeindenahe Prävention zu fordern, die, weil sie die verschiedenen Sektoren der Gesellschaft, wie Schule, Wirtschaft, Freizeitorganisationen umfasst, sich als besonders wirksam erwiesen habe. Dies gelte umso mehr, als die Zepra «gestutzt» wurden. Auch die Früherfassung und Frühbehandlung von Personen mit Alkoholproblemen müsse systematisch in allen Teilen des Kantons durchgeführt werden, weil diese Massnahmen nicht effektiv sondern auch kostengünstig seien. Schliesslich müsse dazu Sorge getragen werden, dass gut ausgebaute Behandlungssystem für Alkoholabhängige im Kanton erhalten bleibe, dadurch können langfristig Gesundheitskosten gesenkt werden. Wie eingangs erwähnt, wurde das Postulat in der Novembersession behandelt, die GRÜ-Fraktion unterstützt deshalb die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen 1 bis 3 insbesondere beim kantonalen Aktionsplan ist eine gute Koordination und Zusammenarbeit zwischen den drei Departementen Gesundheitsdepartement, Bildungsdepartement und Justiz- und Sicherheitsdepartement unabdingbar. Die GRÜ-Fraktion verlangte unter den dramatischen Umständen, dass der kantonale Alkoholaktionsplan rasch ausgearbeitet und dem Rat vorgelegt wird. Für die Umsetzung der Empfehlung und 2 und 3 unterstütze die GRÜ-Fraktion die Einstellung von 220'000 Franken, wie dies die vorberatende Kommission beantragte ins Budget 2008. Damit hätte das Zepra die dringendsten Mittel für die Verstärkung der Alkoholprävention unter Jungen erhalten. Letzteres wurde dann bekanntlich von der CVP-Fraktion, der SVP-Fraktion und Teilen der FDP-Fraktion abgelehnt, gleichzeitig aber eine Steuerfusssenkung in der Höhe von 100 Mio. Franken beschlossen. Lassen wir deshalb die Regierung den kantonalen Aktionsplan rasch ausarbeiten und beschliessen dann alle nötigen Massnahmen und finanziellen Mittel. Die GRÜ-Fraktion ist für eine umfassende, wirksame Massnahme. Sie verwahren sich aber einer «Feigenblattpolitik» deshalb lehnen wir die Motion 42.07.05 ab. Sie ist nicht gutzuheissen. Von der Sache her akzeptiere ich absolut, dass das Problem dringend ist, und die Regierung ist jetzt in der Pflicht, und ich bitte die Mitglieder der Regierung, diesem Problem wirklich erste Priorität einzuräumen. Es ist nicht so leicht, wie es in der Ablehnung der Motion heisst, ich erwarte von der Regierung, dass sie hier die Prioritäten wahrt und mit diesem kantonalen Aktionsplan rasch in den Rat kommt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich bin selber in der Alkoholberatung tätig und erachte ein Konsumverbot bei Jugendlichen als verfehlte Massnahme. Grundsätzlich ist das ausprobieren von alkoholischen Getränken ein normaler Bestandteil des Jugendalters. Das Testen von verschiedenen Erfahrungen gehört zu einer gesunden Entwicklung. So gelingt es auch der Mehrheit der Jugendlichen altersadäquat und risikoarm mit Alkohol umzugehen. Diese müssen wir nicht mit einem Gesetz an den Pranger stellen und unnötig kriminalisieren. Aus fachlicher Sicht ist sogar zu empfehlen, dass Jugendliche nicht im versteckten unter sich und unkontrolliert Alkohol ausprobieren sondern dies im familiären Rahmen tun könnten. Dann hätten Sie Erwachsene zur Seite mit denen sie über Wirkung, Nebenwirkungen und Risiken reden könnten. Dies bedingt, dass sich die Erwachsenen dieser Diskussion stellen und selber einen einigermasser unproblematischen Umgang mit Alkohol haben. Man muss die Erzieherin die Pflicht nehmen, so steht es im Motionstext. Wir wollen das Problem des gesundheitsgefährdenden Rauschtrinkens nicht verharmlosen. Aber hier sind differenziertere Massnahmen und kein neues Gesetz notwendig. Wir müssen die gefährdeten und auffälligen Jugendlichen erreichen und nicht als Schalverbote kreieren. Diese Differenzierungen können bei der Ausarbeitung des kantonalen Alkoholaktionsplanes mitberücksichtigt werden. Im November hat das Parlament einen Antrag zur Schaffung einer Vollzeitstelle zur Alkoholprävention abgelehnt. Sie haben die Chance zur gezielten Massnahmen, zur Verhinderung von Rauschtrinken nicht nutzen wollen. Umso erstaunter sind wir, dass nun ein Gesetz gefordert wird dessen Umsetzung kaum praktikabel ist und einen Kontrollapparat nach sich ziehen würde. Ich weiss nicht ob Sie sich flächendeckende Blastest in der Disco mit einem Busensystem vorstellen und ob Sie dann die Promillegrenze bei 16 Jährigen auf 0,3 oder bei 17 Jährigen auf 0,5 Promille festlegen wollen. Zudem dürfen 16 bis 18 Jährige gegorenen Alkohol kaufen, d.h. sie müssten dann noch überprüfen ob die Promille aus gegorenem oder gebranntem Alkohol stammt. Wir haben gesetzliche Bestimmungen auf der Ebene des Verkaufs und der Abgabe und Kinder und Jugendliche. Diese müssen konsequent umgesetzt werden. Der Rest ist und bleibt eine schwierige Erziehungsaufgabe, bei der sowohl die einzelnen Familien wie auch die Gesellschaft gefordert sind. Unkontrollierbare Verbote bringen nicht die gewünschte Wirkung. Ich erinnere an die Prohibition in den USA. Die beste Zeit für Schwarzbrenner. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | (im Namen einer grossen Mehrheit der CVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten und Gutheissung mit geändertem Wortlaut. Wie die Regierung und die Motionäre beurteilt auch die CVP-Fraktion den übermässigen Alkoholkonsum unter Jugendlichen als grosses ernstzunehmendes Problem bei welchem Handlungsbedarf besteht. Zu Denoth-St.Gallen: Wir sehen durchaus und kennen was im Postulatsbericht im November 2008 beraten wurde. Es ist aber so, dass Prävention allein nicht zu genügen vermag. Zu Gadient-Walenstadt: Wer eine Ordnungsbusse erhält ist damit nicht kriminalisiert. Im Übrigen, wenn man hier sagt, eine Gesetzesverschärfung bzw. ein Verbot wäre nicht umsetzbar, so sind wir der Meinung, das ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich. Was bei Littering z.B. möglich sein soll kann sicher auch im Zusammenhang mit Alkoholkonsummissbrauch möglich gemacht werden. Aus diesen Gründen ist es so, dass wir ein allgemeines Alkoholkonsumverbot im Sinn des Wortlautes der Motionäre nicht unterstützen hingegen mit abgeänderten Wortlaut durchaus uns eine Gesetzesanpassung eben vorstellen können. Dies aus folgenden Gründen. Die CVP-Fraktion will eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmung. Wir erwarten aber, dass die Regierung griffige Massnahmen auch unter Berücksichtigung der praktischen Anwendbarkeit vorschlägt. Dazu braucht sie einen gewissen Spielraum. In der späteren Beratung der Vorschläge der Regierung kann dann dieses Parlament entscheiden ob das seinen Vorstellungen entspricht oder ob es eben Anpassungen aus Sicht des Parlamentes braucht. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | stellt Ordnungsantrag auf Schluss der Rednerliste. Ich denke, die Meinungen sind weitgehend gemacht. Es kommen nur noch Antworten auf bestimmte Voten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. An die Adresse der SVP- und CVP-Fraktion möchte ich sagen, wahren Sie Verhältnismässigkeit. Wollen Sie wirklich einen Polizeistaat einrichten der flächendeckend bis in die Privathäuser hinein aktiv werden muss. Denn nur so wäre dieses Anliegen umzusetzen. Alkoholexzesse unter Jugendlichen, so schlimm sie auch sind, sie werden immer noch nur von einer Minderheit begangen. Verbote wirken kontraproduktiv bei Jugendlichen. Diese Erfahrung haben wir schon mehrere Mal gemacht und schliesslich möchten wir auch die Selbstverantwortung auch bei den Jugendlichen stärken. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | Dem Antrag der CVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich habe meine Begründung zum grauen Blatt bereits in der Eintretensdebatte vorgetragen. Es gibt aber einige Bemerkungen, die mich bis in der Debatte dann im Eintreten auch von der Regierungsrätin Hanselmann schon etwas gestört haben. Ich beginne vorne. Wenn Fässler-St.Gallen von Prohibition spricht, wenn Gadient-Walenstadt von einer Kriminalisierung im Zusammenhang von Ordnungsbussen spricht, wenn man stipuliert man wolle flächendeckende Kontrollen in Dancings, dann macht man hier Politik mit falschen Argumenten. Das kann ich nicht akzeptieren. Wer spricht hier von flächendeckenden Kontrollen. Das haben wir nirgends. Das haben wir bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht und auch bei anderen Sachen. Auch hier ist das nicht die Absicht, sondern es geht darum eine Möglichkeit im Gesetz zu schaffen diese Kontrollen dort wo es nötig ist durchführen zu können. Wenn Regierungsrätin Hanselmann nun davon spricht, dass man im Zusammenhang mit Littering, dass das etwas ganz anderes sei, dann muss ich hier sagen, dass das Dossier Littering in der Stadt Wil bei mir ist. Ich kann Ihnen sagen, es ist ein schwieriges Dossier weil die Kontrollen dort schwierig sind wo es um das Wegwerfen von Abfällen geht. Aber schwierig heisst nicht unmöglich und genau das Gleiche gilt auch hier. Schaffen Sie uns die Möglichkeit auch gesetzlich hier Bestimmungen im Gesetz zu haben, die wir anwenden können. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | Beide Anträge sind abzulehnen. Zuerst möchte ich mich einmal bedanken für den Support. Die Regierung hat in der Novembersession bereits darauf hingewiesen, dass wir in diesem Bereich Alkoholmissbrauch gerade bei Jugendlichen wirklich Handlungsbedarf haben und ich stelle heute fest, dass man diesbezüglich auch von der SVP-Fraktion klar der Meinung ist, dass man hier etwas unternehmen muss. Soweit sind wir uns einig. Nur über den Weg der zum Ziel führen soll, da sind wir uns nicht einig. Die Regierung bittet Sie beide Anträge abzulehnen, weil sie schlichtweg nicht umsetzbar sind und gerade dieses Parlament habe ich immer so erlebt, dass es Gesetze erlassen will, die dann auch umgesetzt werden können, die nicht einfach zum Papiertiger degradiert werden oder die ein schlechtes Gewissen irgendwie abfedern sollen. Wir haben uns in Chur erkundigt. In der Innenstadt Chur wird so etwas ähnliches umgesetzt. Zwar ist dort der Alkoholkonsum zwischen 00.30 in der Nacht bis Morgen um 7.00 Uhr verboten. Das gilt aber für alle Personen. Es heisst, wenn man mit einer Flasche Wein oder einer Flasche Bier oder einem Glas Alkohol in der Innenstadt anzutreffen ist, dann zahlt man Fr. 100.-. Ob man dann einen solchen - da komme ich sogar dazu - Polizeistadt aufbauen will, da habe ich wirklich ein grosses Fragezeichen. Wenn Sie das vergleichen mit Littering dann hinkt dieser Vergleich schlichtweg weil bei Littering geht es nicht um Altersgruppen. Bei Littering - soviel mir bekannt ist - Abfall ist nicht alkoholisiert. Abfall ist und bleibt Abfall. Das kann so sicher besser kontrolliert werden. Da müssen nicht noch Promillemessungen gemacht werden wie wir es bereits vorher in einem Argumentarium auch gehört haben. Wir sehen die Umsetzung nicht, wüssten auch nicht wie wir das bewerkstelligen würden sollten. Dann wäre ich schon noch froh auch zu wissen, was heisst denn stark eingeschränkt. Auch dieser Begriff lässt sich sehr dehnen und man kann daraus herauslesen, dass man wohl bereit ist etwas zu machen, aber dass man nicht wirklich weiss wo man ansetzen soll. Sie haben uns den Auftrag erteilt in der Novembersession einen kantonalen Alkoholaktionsplan zu erarbeiten. Wir sind mit Volldampf dran. Ein erster Entwurf steht weil wir wissen, dass wir hier Handlungsbedarf haben und auch gewillt sind das umzusetzen. In diesem kantonalen Alkoholaktionsplan fliesst natürlich auch die Diskussion ein, was ist sinnvoll, wo können Einschränkungen und Verbote wirklich greifen. Das darf aber nicht einfach über das Knie gebrochen werden sondern da muss man schon noch einige Gedanken sich dazu machen und dann die Vorschläge auch ausarbeiten. Wir sind also keinesfalls verschlossen auch hier zu schauen was möglich ist. Wir möchten aber das in sinnvoller Weise umsetzen. Ich möchte noch einmal auf die Innenstadt Chur zurück kommen weil dort der Kommandant der Stadtpolizei uns Auskunft gegeben hat. Das Ueli Caluori. Er hat gesagt, dass ein solches Gesetz nur mit grossen, finanziellem und personellem Einsatz umgesetzt werden kann. Ich bitte Sie, wenn Sie dem zustimmen, dass Sie dann sich dessen bewusst sind, dass wir finanzielle Mittel brauchen und ich weiss nicht ob die Justiz- und Polizeidirektorin dafür genügend Ressourcen hat. Wir haben vorher kurz miteinander diskutiert und wir sind uns einig, dass sie viel mehr Personal dafür bräuchte. Auch dazu braucht es nicht viel Phantasie weil ein solches Gesetz, das muss kontrolliert sein und ohne Kontrolle ist es wirkungslos und wirkungslose Gesetze gehören nicht in die Gesetzgebung. Ich bitte Sie deshalb, wirklich gut abzuwägen ob Sie in diesem Bereich hohe Investitionen tätigen wollen weil hier gehört auch die Transparenz und die Jährlichkeit dazu, dass wenn man ja zu einem solchen Gesetz sagt, dass man auch ja zu finanziellen Ausgaben sagt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | Im Namen der Motionäre teile ich Ihnen mit, dass wir den Wortlaut der CVP-Fraktion in die Motion übernehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
15.4.2008 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |