Geschäft: Standesinitiative gegen EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.08.06
TitelStandesinitiative gegen EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung19.2.2008
Abschluss2.6.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 1. April 2008
VorstossWortlaut vom 19. Februar 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.4.2008Gutheissung124Zustimmung16Ablehnung40
15.4.2008Eintreten123Zustimmung16Ablehnung41
Statements
DatumTypWortlautSession
15.4.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Die vorliegende Motion weist tatsächlich auf ein Problem hin, welches uns in Zukunft beschäftigen könnte. Im Inland sind Dauer und die Qualität der Tiertransporte klar und tiergerecht gelöst und geregelt. Vorallem ist der Grundsatz weitgehend befolgt, dass der Weg vom Stall bis zum Schlachtbetrieb möglichst kurz ist. Als nicht EU-Land haben wir keine Möglichkeit deren Gesetzgebung mitzubestimmen. Wir können jedoch darauf hoffen, dass sich auch in der EU die ethischen Grundsätze im Umgang mit dem Tier sich rasch auf dem Schweizer Standard ethablieren wird. Mit dem Beibehalt des Transitverbotes für Schlachttiere auf den Schweizer Strassen können wir zudem die EU zu einer Anpassung ihrer Verordnungen bewegen. Ich kann diese Motion persönlich unterstützen. Dies jedoch nicht nur unter dem Aspekt des Tierschutzes, sondern auch wegen der Tierethik und vorallem auch unter der Berücksichtigung der Seuchengefahr. Vorallem im Bereich der Schweine, wie auch zunehmend bei den Paarhufern sind die umliegenden Länder mit hoch ansteckenden Seuchen konfrontiert. Die Schweiz andererseits hat mit grossen Anstrengungen der Tierbesitzer und auch der öffentlichen Hand einen sehr hohen Standard in der Tierseuchenbekämpfung und in der Tiergesundheit erreicht. Tiertransporte gelten für die Verbreitung von Viruserkrankungen als sehr gefährlich. Mit der Zulassung von Transittransporten provozieren wir unnötigerweise die Einschleppung und Verbreitung von Seuchen. Wollen wir unsere Tierhaltungsbetriebe und die Inlandproduktion von gesunden Nahrungsmitteln aufs Spiel setzen? Wollen wir die Schweizer Landwirtschaft und die Volkswirtschaft mit Millionenverlusten auseinandersetzen. Ich meine, nein. Tierschutztier-Ethik und vorallem auch die Sorge um die Tiergesundheit, die hier Hygiene und die Seuchengefahr müssen uns dazu bewegen zu dieser Standesinitiative ja zu sagen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

In riesigen Schlachtviehtransportern werden lebende Tiere durch ganz Europa gekarrt, um im einem Schlachthof umgebracht zu werden. Vorausgesetzt natürlich sie haben den Transport überlebt. Bislang war der Strassentransit von Klauentieren gestützt auf die Verordnung über Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten verboten. Neu ist dieses Verbot in der Tierschutzverordnungen geregelt. Damit bleibt das Verbot vorderhand bestehen. Die EU will nun aber quälerische Langzeitschlachtiertransporte durch unser Land führen. Sie übt deshalb einen massiven Druck auf den Bundesrat aus. Um unseren Schweizer Standard in Sachen Tierschutz aufrecht zu erhalten ist die Unterstützung des Bundesrats in Form einer Standesinitiative äussert wichtig. In der EU werden jährlich mehr als 360 Mio. Tiere unter grausamsten Bedingungen quer durch Europa zu weit entfernten Schlachthöfen verfrachtet. Rinder, Schweine oder Schafe legen zuweilen 3'000 Kilometer zurück, eng eingepfercht und in mehrstöckigen LKWs. Die Schlachttiere werden im Norden verkauft und dann auf die qualvolle Reise in den Süden der EU, die Türkei oder in den nahen Osten geschickt. Die Transportzeiten betragen bis zu 24 h. Erst dann muss eine tägige Pause eingelegt werden. Anschliessend kann die Fahrt weitergehen und zwar in unbegrenzt wiederholbaren Zyklen bei erlaubten Temperaturen von 35 Grad. Solch grauenvolle Tierquälerei steht klar im Wiederspruch zur schweizerischen Tierschutzgesetzgebung. Für den Transport zum nächstgelegenen Schlachthof sind in der Schweiz klare Grenzen vorgegeben. Ausserdem wäre es ein leichtes, das Fleisch im Kühlwagen zu transportieren. Wegen der intensiven Tierproduktion flackern in der EU immer wieder Seuchen auf. Unsere Bauern befürchten nun, dass bei Leben-Vieh-Transporten hochansteckende Seuchen und ??? in die Schweiz eingeschleppt werden. ??? sind Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht gleichstrenge Tierseuchen und Lebensmittelbestimmungen vor. Deswegen werden nur noch sporadisch - wenn überhaupt - tierärztliche Grenzkontrollen durchgeführt. Würde das Verbot des Strassentransits aufgehoben, würde die Schweiz zur Drehscheibe der tierquälerischen EU-Weiten und internationalen Schlachttiertransporte. Das Strassennetz ist in der Schweiz bestens ausgebaut und zudem sind die Durchfahrtstarife verhältnismässig günstig. Deshalb würden die Camion-Fahrer die Route durch die Schweiz einer anderen vorziehen, egal ob die Transportdauer nun wirklich verkürzt wird oder auch nicht. Die neuralgischen Stellen im schweizerischen Strassennetz würden durch dieses Trauerspiel noch mehr belastet. Denn es würde hunderte von zusätzlichen 40-Tönnern auf unseren Strassen bedeuten. Das unnötige und skandalöse Herumkarren von Tieren in weit entfernte Länder führt zudem zu noch mehr Strassen, Luftverschmutzung und Lärm. Würde die Durchfahrt von Schlachttieren durch die Schweiz erlaubt, würde sie sich mitschuldig machen an einem Strassentransit der tierquälerisch, seuchenhygienisch und verkehrstechnische höchst problematisch ist. Anstatt sinnlos durch ganz Europa zu «karren» sollten die regionalen Kreisläufe gestärkt und die Produktion konsumentennah und tiergerecht gestaltet werden. Wollen Sie dafür die Verantwortung übernehmen, dass wegen Ihnen Tiere eng eingepfercht, ohne Wasser und ohne Nahrung Höllenqualen durchleiden müssen? Sie möchten Ihre Schulter nicht mit dieser Verantwortung belasten. Da gibt es glücklicherweise eine einfache Lösung. Treten Sie auf die Motion ein und unterstützen Sie die vorliegende Standesinitiative.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Sie haben es gehört. Es geht bei diesem Geschäft um ein sehr ernstes Thema um Tierquälerei. Um 40- bis 60-stündige Lastwagenfahrten, wo die Tiere eingepfercht sind in teils mehr stöckigen Camions. Es wird jetzt gesagt, das ganze sei gar kein Thema. Es ist aber so, dass die Verhandlungen zwischen dem Bundesamt für Veterinärwesen und der europäischen Gemeinschaft über die Weiterentwicklung des Veterinäranhangs zum Landwirtschaftsabkommen laufen und dass da eine Aufhebung des geltenden Transitverbotes für Tiertransporte auf der Strasse vorgesehen ist. Am 23. September 2005 hat die Schweiz die Ratifikationsurkunde zum europäischen Übereinkommen im Europarat über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport hinterlegt und damit ihren Willen das Wohlbefinden der Tiere zu schützen zum Ausdruck gebracht. Das Entscheidende ist aber, dass dieses Abkommen nicht auf die Transporte zwischen den Mitgliedstaaten der EU anwendbar ist. Damit finden innerhalb Europas Transporte nach EU-Rechtstaat, welche die in der Schweiz maximal erlaubte Transportdauer bei weitem übersteigen. Ein weiterer Aspekt der Transittransporte betrifft die Möglichkeit der Einschleppung von Tierseuchen entlang der Transportrouten mit Ausbreitung in die schweizerischen Nutztierbestände. Schweineproduzentinnen und -produzenten haben in den letzten Jahren mit erheblichem finanziellen Aufwand und mit massgeblicher Unterstützung durch die öffentliche Hand ihre Herden auf ein im internationalen Vergleich aussergewöhnliches Gesundheitsniveau gebracht. Die beiden hoch ansteckenden Lungenkrankheiten der Schweine, die entzootische Pneumonie und die Aktinbakilose wurden mit der Flächensanierung erfolgreich eliminiert. Dass in der europäischen Union weit verbreitete Porzin reproduktive und respiratorisches Syndrom ist in der Schweiz bis jetzt noch nie aufgetreten. EP und PRRS sind über die Luft übertragbar. Die Erreger können über mehrere Kilometer hinweg vollachtet werden. Die Aufrechterhaltung des Transitverbots liegt demnach auch im Interesse der Tiergesundheit. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der EU steht der Bundesrat unter Druck. Das Transitverbot gegenüber der EU Preis zu geben. Tatsächlich ist das Transitverbot im Vernehmlassungsentwurf zu neuen Tierschutzverordnung wahr nicht mehr vorgesehen. Da diese Vorlage noch nicht verabschiedet ist und auch der Ausgang der Verhandlungen mit der EU noch nicht feststeht ist die Forderung nach Aufrechterhaltung des Transitverbotes mit einer Standesinitiative bei der Bundesversammlung sehr wichtig. Es ist, wenn es dann schon eingeführt ist, ist es zu spät für eine Standesinitiative. Da müssen wir jetzt handeln. Ich kann auch sagen, dass im Kanton Bern eine entsprechende Standesinitiative mit Unterstützung der Regierung gutgeheissen worden ist. In den Kantonen Basel-Land und Basel-Stadt hat die CVP-Fraktin eine entsprechende Standesinitiative eingereicht, im Kanton Luzern haben sämtliche Fraktionen unterschrieben eine entsprechende Standesinitiative und im Kanton Zürich wurde eine Volksinitiative lanciert unter der Leitung von Doris Fiala. Das war das grosse Wahlkampfthema der FDP-Fraktion, dass sie sich einsetzt gegen EU-Schlachttiertransporte und die Initiative ist inzwischen mit über 10'000 Unterschriften zustande gekommen. Ich denke, wir täten gut daran wenn wir dieses Problem nicht ignorieren würden und hier auf der Standesinitiative zustimmen würden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Käser und Schweinehalter offen und ist an gesunden, seuchenfreien Tieren interessiert. Auf die Motion ist einzutreten.

Die Schweizer Schweineproduzenten haben in den letzten 20 Jahren riesige finanzielle Aufwendungen, mit denen sie sich finanziert haben. Um die Herden gesund zu machen und mit grossem Erfolg. So konnten z.B. die Lungenkrankheiten EP und APP saniert und praktisch ausgerottet werden. In der EU hingegen sind beide Krankheiten weit verbreitet und es wird nichts dagegen unternommen. Die Krankheiten werden nur dank hohem Einsatz von Medikamenten unter Kontrolle gehalten. Bei diesen Krankheiten gibt es wieder bei Importen und bei Tiertransporten von Leben Vieh irgendwann Infektionen in der Schweiz und Ansteckungen. Dasselbe gilt auch für die neue PRRS-Syndrom bei Schweinen. Diese Krankheit, die in der Schweiz zum Glück noch nie aufgetreten ist, würde aber enorme wirtschaftliche Schäden verursachen, wie z.B. in der EU. Nicht zuletzt aus diesen Gründen hat der Bundesrat an der Sitzung vom November 2006 beschlossen, dass PRRS eine auszurottende Seuche ist. Internationale Tiertransporte auf den Strassen sind nicht nur tierschützerisch problematisch sondern auch aus tierseuchenpolizeilichen Überlegungen abzulehnen. Mit internationalen Tiertransporten könnten Seuchen eingeschleppt werden. Die Seuchenbekämpfung in der Schweiz und in der EU ist nicht vergleichbar. Die Schweizer Schweineproduzenten haben mit staatlicher Unterstützung ein weltweit einmalige Gesundheit erreicht. Dieser soll auch in Zukunft nicht durch internationale Schweinetransporte unmöglich gefährdet werden. Wir wollen weiterhin gesunde Schweine, die wir den Konsumenten gesunde Fleisch bieten können. Da die WBK des Ständerats am 22. Januar 2008 das Verbot der internationalen Tiertransporte abgelehnt haben, bitte ich euch, unterstützen Sie die Standesinitiative von Grob-Necker und Reimann-Wil.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008