Auf die Motion ist einzutreten.
Die Verhinderung von Kriminalität ist die vornehmste Aufgabe der Kriminalpolitik. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe, die zunächst die Gesellschaft, aber selbstverständlich auch der Staat mit grosser Entschlossenheit wahrnehmen muss. Eine wirksame Kriminalpolitik betrifft im Grunde alle gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Stellen. In die Betrachtungen müssen sämtliche Bereiche einbezogen werden, angefangen bei der Erziehung der Kinder, über Fragen von Bildung und Ausbildung, Kinder und Jugendhilfe, Polizei und Gerichte bis zur Konzeption und Organisation des Justizvollzugs. Die Pflicht des Staates zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erfordert von der Politik besondere Anstrengungen. Sämtliche staatlichen Stellen müssen ihren jeweiligen Auftrag bestmöglich erfüllen können. Eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen ist von besonderer Bedeutung. Ist es zu einer Verfehlung gekommen, ist ein für den Jugendlichen abschreckendes Zusammenspiel von schneller, effektiver Ermittlung und rascher Sanktionierung von grosser Wichtigkeit. Nur eine möglichst zeitnahe Reaktion ist erfolgversprechend. Eine ganz wesentliche Forderung betrifft deshalb die Beschleunigung der Jugendstrafverfahren. Zusätzlich zu den bereits bestehenden inhaltlichen und organisatorischen Schwerpunktsetzungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft sollte geprüft werden, ob nicht eine noch spezifischere Konzentration der zuständigen Behörden auf jugendliche Intensivtäter erfolgen sollte. Das sollte doch auch das Ziel der Regierung sein. Aber offenbar sieht sie zusammen mit dem Staatsanwalt kein Problem. Dieser widerspricht sogar der neusten Kriminalstatistik. Aufklärung ist nötig. Bitte warten Sie nicht auf Bern im Jahr 2010.