Geschäft: Abschaffung der Handänderungssteuer beim Erwerb von selbstgenutztem Eigenheim; in Postulat 43.08.13 umgewandelt

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.08.10
TitelAbschaffung der Handänderungssteuer beim Erwerb von selbstgenutztem Eigenheim; in Postulat 43.08.13 umgewandelt
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung19.2.2008
Abschluss15.4.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. Februar 2008
AntragAntrag Güntzel-St.Gallen vom 14. April 2008
AntragAntrag der Regierung vom 18. März 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.4.2008Gutheissung93Zustimmung68Ablehnung19
15.4.2008Eintreten96Zustimmung68Ablehnung16
15.4.2008Umwandlung in ein Postulat110Zustimmung18Ablehnung52
Statements
DatumTypWortlautSession
15.4.2008Wortmeldung

Erlauben Sie mir zwei Bemerkungen und offensichtlich hat es Würth-Goldach verstanden einige herauszufordern. Zur massiven Entlastung der Haus- oder Wohneigentümer. Wir haben jahrelang gekämpft, dass wir den Spitzenplatz aber auf der negativen Seite in der Schweiz abgeben konnten und wir fühlen uns jetzt im Mittelfeld sehr wohl, das heisst nicht, dass man so jahrelang stehen muss. Aber wir haben etwas erreicht aufgrund grosser Anstrengungen.

Auch Sie hätten mich falsch verstanden, wenn ich bei der Umwandlung nicht auch an mögliche weitere Ziele gedacht hätte. Weil nur aus Freude beantrage auch ich kein Postulat. Aber eigentlich frage ich Sie so: Wollen Sie einen unvorbereiteten bzw. einen Vorstoss - von welcher Seite auch immer - der dann eben die Sachverhältnisse, die finanziellen Ausfälle nicht genau eruiert und nicht kennt und man dann eigentlich im gewissen Sinn im Graubereich entscheidet oder im Bauchgefühl, oder wollen Sie zumindest eine saubere Auslegeordnung haben, was ich mit dieser Umwandlung in ein Postulat bezwecke, damit man dann Anträge stellen kann und auch in unseren Rat auch in der neuen Zusammensetzung müssen wir zuerst Mehrheiten haben. Ich weiss, dass gerade auch die Tatsache, dass Ausfälle dann primär bei den Gemeinden anfallen würden, durchaus auch im bürgerlichen Lager zu Überlegungen Anlass geben, dass also damit überhaupt noch nichts präjudiziert ist, aber wir eine bessere Information haben für allfällige Anträge und Entscheide.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Delegierter des Hauseigentümerverbandes offen und beantragt Umwandlung in ein Postulat mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, in einem Bericht eine Gesamtschau kommunaler Steuern – Hand-änderungssteuer und Grundsteuer – und Abgaben auf dem Grundeigentum im Kanton St.Gallen vorzunehmen, diese Belastung mit den umliegenden Kantonen zu vergleichen, ihren Anteil an den kommunalen Einnahmen aufzuzeigen, sowie eine rechtliche Beurteilung vorzunehmen, in welchem Umfang Entlastungen unter dem Gesichtspunkt der verfassungsmässigen Wohneigen-tumsförderung sowie des Gleichbehandlungsgebots nur für Wohn-eigentümer zulässig sind.»

Ich spreche nicht nur in meinem Namen wie auch schon mein Vorredner darauf hingewiesen hat, sondern zwischenzeitlich auch im Namen der SVP-Fraktion. Zu dem soll - wie ich auch gehört habe - die FDP-Fraktion grossmehrheitlich dahinter stehen sowie auch Teile der CVP-Fraktion. Um was geht es bzw. warum beantrage ich Ihnen die Umwandlung in ein Postulat?

Die Fragestellung bzw. die Zielsetzung der Motionäre wird auch von mir und von breiten Kreisen im Grundsatz unterstützt. Aber es war auch für mich ein Vorstoss in der letzten Session, die eher überraschend und ein Einzelpunkt aufgreifen kann. Deshalb macht es Sinn zunächst eine Gesamtschau vorzunehmen und das Wort Gesamtschau verwendet auch die Regierung auf ihrem roten Blatt. Nämlich eine Gesamtschau aller komunalen Steuern und Abgaben aufgrund und Wohneigentum. Das wurde bereits bei der Behandlung des III. Nachtrags zum Steuergesetz in der vorberatenden Kommission von verschiedenen Rednern - auch von mir - in Aussicht gestellt. Der Postulatsbericht soll auch aufzeigen, wie St.Gallen im Vergleich zu anderen Kantonen steht, insbesondere zu den umliegenden Kantonen steht, sowie eine Aussage zum rechtlichen Spielraum machen in wie weit eine relative Ungleichbehandlung zwischen Eigentümern und Mietern einerseits und zwischen Wohneigentümern und den übrigen Eigentümern andererseits zulässig ist. Hier geht es um einen Punkt den vielleicht Hangartner-Altstätten falsch verstanden in dem Sinn, dass eine Abschaffung rechtlich zulässig ist aber selbstverständlich grössere Steuerausfälle bei den Gemeinden zur Folge hat, dass sich aber bei all diesen Steuerfragen die Ungleichbehandlungstolleranz von verschiedenen Abgaben und Steuern im Einzelfall stellt. Ich habe auch deshalb in meinem Umwandlungsantrag eben den Auftrag aus der Bundesverfassung der Wohneigentumsförderung einerseits und die andere Leitplanke, die Leitplanke der Gleichbehandlung aufgenommen. Ich meine, dass es hier nicht um eine Frage von einem halben oder Jahr gehen kann bis wir darüber Auskunft haben, dass wir dann aber auch im Wissen um die finanziellen Konsequenzen und den rechtlichen Spielraum entsprechend entscheiden können. Ein Postulatsbericht ist noch kein Antrag auf Gesetzesänderung aber er kann eine Basis dafür ein. Treten sie deshalb ein, wandeln Sie um und heissen Sie gut.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

spricht als Motionär: Der Umwandlung in ein Postulat ist zuzustimmen.

Wie bereits Motionstext angefügt ist die Handänderungssteuer ein Wiederspruch zum Standortwettbewerb. Gut ausgebildete Arbeitskräfte, die sich entscheiden Wohneigentum zu erwerben, werden doppelt bestraft. Durch den Erwerb von Wohneigentum löst der Käufer verschiedene Steuern und Abgaben aus, so z.B. Handänderung Grundsteuer. Bei einem späteren Arbeitsstellenwechsel hat er klar Nachteile in Bezug auf die Flexibilität. Er besitzt Eigentum, muss es zuerst verkaufen, ev. mit einem Abschlag rechnen. Ein Mieter ist so flexibler. So kommt es nicht von ungefähr, dass eine Auslegeordnung der komunalen Steuer Handänderungs- und Grundsteuer sowie den Abgaben gemacht werden muss, wie es das graue Blatt Umwandlung in ein Postulat vorsieht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Die Umwandlung in ein Postulat mit dem geänderten Wortlaut und dem erweitertem Auftrag ist gutzuheissen.

Die Handänderungssteuer auf selbstgenutztem Wohneigentum ist vermutlich die dümmste Steuer, die wir im Kanton St.Gallen haben. Ich schränke speziell ein auf das nichtgenutzte Wohneigentum, nicht die Handänderungssteuer auf vermietete Wohnungen oder Gewerbebauten. Warum? Die Handänderungssteuer auf diese Gruppe schadet dem Kanton und unseren Bürgern mehr als sie nützt. Sie bringt zwar den Gemeinden Steuern ein von vielleicht knapp 10 Mio. Franken, aber der ökonomische und ökologische Schaden ist um einiges höher. Ökologisch darum, weil die Leute zurückgehalten werden, den Wohnort dorthin zu verlegen wo sie arbeiten, sie haben längere Arbeitswege, es ist ein Standortnachteil oder die längeren Arbeitswege brauchen Energie, Öl oder Benzin und es ist ein Standortnachteil für solche, die zu uns zuziehen möchten.

Zur Handänderungssteuer kurz allgemein: Die wird nicht auf dem Eigenkapital, das investiert ist geschuldet, sondern auf dem Handelsbetrag, den ein Grundstück oder ein Gebäude kostet. Der beträgt 1 Prozent und macht bei 500'000 Franken Kosten für eine Eigentumswohnung oder ein Haus 5'000 Franken aus. Die Handänderungssteuer lässt sich ohne Weiteres streichen. Der Kanton Zürich hat diese Steuer im Jahr 2003 abgeschaffen und zwar für Alle. Ich denke, das ist auch finanziell tragbar und es ist nicht nur zu betrachten, was der Hauseigentümer vielleicht vom Staat profitiert, sondern auch umgekehrt. Ein Hauseigentümer hat z.B. in der Regel weniger Liquidität um sich die Frühpensionierung leisten zu können. In dieser Zeit zahlt er AHV ein, zahlt in die Pensionskasse ein, hat natürlich Vermögen im Eigenheim drin. Verzichtet in der Regel auf die Prämienverbilligung für die Krankenkasse und im Alter, somit etwa 80 Jahren, zahlt er vermutlich auch das Altersheim selber, das sonst allenfalls über die Ergänzungsleistung bezahlt würde. Die Regierung ist gegen eintreten auf diese Motion. Das überrascht nicht ganz, sie war schon gegen die Senkung der Besteuerung von Wohneigentum - dem Eigenmietwert. Sie hat zwei Gründe dafür: Einmal sei dies steuergesetzlich problematisch. Da bin ich anderer Meinung, wie gesagt, Zürich hat die Handänderungssteuer ganz abgeschafft und es funktioniert und ist gesetzlich tragbar. Es gibt auch Ausnahmen, im St.Galler Steuergesetz gibt es schon etwa eine Hand voll Ausnahmen, ob eine dazu kommt oder nicht, ändert an der Möglichkeit nichts. Es gibt auch die Mittellösung, z.B. direkte Nachkommen zahlen den halben Ansatz auf Handänderungssteuer. So gesehen bestehen genügend Ausnahmemöglichkeiten und es ist möglicherweise sogar problematischer, die Handänderungssteuer beizubehalten, denn nach Bundesverfassung haben wir den Auftrag, Wohneigentum zu fördern. Der zweite Punkt, den die Regierung anbringt, ist die Handänderungssteuer abzuschaffen im Einzelgang sei sachlich unkoordiniert und ein Vorgreifen, aber ich frage mich, ein Vorgreifen gegenüber was? Es gibt zur Zeit gar nichts anderes, das aktuell wäre und die Regierung hat kein rotes Blatt gemacht, Sie hat keine Umwandlung in ein Postulat gemacht, auch nicht mit geändertem Wortlaut, darum wäre es dringendst notwendig, diese Handänderungssteuer speziell auf selbstgenutztes Wohneigentum abzuschaffen, ich würde Ihnen beantragen, darauf einzutreten und das anzunehmen, aber inzwischen ist ein Postulat gestellt worden, von Güntzel-St.Gallen, und wie ich gehört habe ist es noch mehrheitsfähiger als unser Antrag. FDP-Fraktion, SVP-Fraktion sei praktisch geschlossen dafür und CVP-Fraktion mehrheitlich, darum würde ich die Umwandlung in ein Postulat mit dem geänderten Wortlaut und dem erweitertem Auftrag gutheissen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten und der Umwandlung in ein Postulat ist zuzustimmen.

Wenn ich ein Auto kaufe, bezahle ich als Käufer den Kaufpreis, bei dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. Der Verkäufer bezahlt eine Gewinnsteuer, sofern er einen Gewinn macht. Das leuchtet ein. Wenn die ganze Sache etwas komplizierter ist ziehe ich einen Anwalt bei, der den Vertrag zwischen mir und dem Autoverkäufer macht. Selbstverständlich stellt auch der Anwalt eine Rechnung, die der Verkäufer, ich oder wir gemeinsam bezahlen müssen. Auch das ist klar. Ähnlich verhält es sich wenn ich eine Liegenschaft erwerbe aber mit zwei entscheidenden Unterschieden:

  1. Den Anwalt können wir nicht frei wählen, denn die Grundbuchämter haben ein Monopol.

  2. Weil beim Kauf einer Liegenschaft wie beim Auto natürlich auch die Hand ändert, müssen wir der Gemeinde zusätzlich noch 1 Prozent Handänderungssteuer abliefern.

Unsere Motion zielt nun auf die Abschaffung der Handänderungssteuer bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum ab. Diese Steuer hat überhaupt keine Berechtigung, denn sie basiert weder auf wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit noch sonst auf steuerrelevanten Faktoren. In schlechten Zeiten werden leider Liegenschaften auch oft mit Verlust verkauft und trotzdem muss die Handänderungssteuer bezahlt werden. Zudem ist störend, dass der volle Kaufpreis versteuert werden muss, obwohl in der Regel der weitaus grösste Teil auf Bankfinanzierung beruht und noch Pensionskassengelder im Spiel sind. Bei uns im Rheintal als auch andernorts sind Kaderleute sehr gesucht und wir sind darauf angewiesen einen möglichst attraktiven Standort zum Wohnen zu haben. Solche Personen wollen sich nicht für ein lebenlang an Wohneigentum binden und möchten auch nicht immer nur Mieter sein. Die heute viel verlangte Mobilität der Arbeitskräfte ruft nach flexiblen Lösungen in Sachen Wohneigentum. Dabei ist die Handänderungssteuer ein überbleibsel aus der früheren Zeit. Bevor man seine Liegenschaft verkauft und 5'000 bis 7'000 Franken Steuern bezahlt nimmt man leider gerne einen weiteren Arbeitsweg in Kauf was nicht gerade ökologisch ist. In diesem Punkt fordern wir gleiche Flexibilität, wie Sie auch Mieter haben. In der Pensionierung werden viele Leute alleine wohnen oder zu zweit in grossen Häusern. Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass es doch besser ist den grosszügigen Wohnraum der nächsten Generation zu überlassen und selbst eine Wohnung zu beziehen. Auch in diesem Fall ist der Einzug der Handänderungssteuer in den meisten Fällen kaum verständlich. Unsere Motion ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen zuerst die Handänderungssteuer bei selbstgenutzten Wohneigentum abschaffen.

Zur Umwandlung: Die Regierung bemängelt gewisse Probleme und die könnte mit der Umwandlung sicher gründlicher geprüft werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident des Hauseigentümerverbandes des Kantons St.Gallen offen und der Umwandlung in ein Postulat ist zuzustimmen.

Es wird Sie vielleicht erstaunen, dass der Präsident des Hauseigentümerverbands des Kantons St.Gallen zurzeit gegen eine Abschaffung der Handänderungssteuer auf selbstgenutztem Wohneigentum ist. Ich trete aber für die Umwandlung für das Postulat ein und begründe das wie folgt. Wir haben im Rahmen der Diskussion in der vorberatenden Kommission der Steuergesetzrevision III. Nachtrag sehr eingehend über dieses Thema diskutiert und bevor wir uns für einen allfälligen weiteren Schritt entscheiden würden - ich spreche im Konjunktiv - dann muss eine saubere Auslegung stattfinden wo wir die verschiedenen Steuern und Abgaben insbesondere auch im Vergleich zu anderen Kantonen sehen. Damit wir solche Schritte ruhig und sachlich überlegen können ist dies Auslegeordnung notwendig. Wie ich Regierungsrat Schönenberger im Rahmen dieser Diskussion der vorberatenden Kommission verstanden habe, ist die Regierung auch bereit, das Postulat so entgegen zu nehmen. Ich erlaube mir das so zu interpretieren.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Normalerweise erwarten Sie wahrscheinlich von mir, dass ich wie ein Berserker die Finanzen der öffentlichen Hand verteidige. Ich mache dies auch in Bezug auf die Kantonsfinanzen. Ich habe jetzt keine Opposition gehört seitens der Gemeindepräsidenten. Ich hoffe allerdings, dass das nicht so zu interpretieren ist, dass gewisse Leute meinen, wenn man ihnen diese Mittel entzieht, würde der Kanton sie dann restituieren auf irgend eine Art und Weise. Das könnte dann nicht die Meinung sein. Aber es trifft in der Tat zu, dass wenn man diese Frage seriös behandelt, wie das im Gesamtkontex dieser Sondersteuern, die das Grundeigentum betreffen beurteilt und deshalb ist die Regierung bereit, dieses umgewandelte Postulat entgegen zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Nicht weil Regierungsrat Schönenberger die Gemeinden herausgefordert hat, sich für die Handänderungssteuer zu wehren, sondern aus tiefer Überzeugung tue ich das. Es geht hier, auch wenn wir jetzt umgewandelt haben in ein Postulat, um nichts anderes, als um eine weitere Entlastung der Grundeigentümer. Ich erinnere Sie, vor zwei Jahren haben wir mit dem II. Nachtrag zum Steuergesetz eine massive Entlastung der Grundeigentümer beschlossen, indem wir den Mietwertabzug von 15 Prozent maximal 3'000 Franken, auf 30 Prozent maximal 8'000 Franken, gemäss Antrag der Regierung, als Vorschlag hatten. Dieses Parlament hat sogar beschlossen, 9'000 Franken maximal und ich erinnere Sie, mit dem III. Nachtrag, den wir eben erst verabschiedet haben, hat die vorberatende Kommission, obwohl der Artikel gar nicht zur Diskussion stand, beantragt, auch diesen Maximalbetrag von 9'000 Franken auch noch zu streichen. Das Parlament ist diesem Antrag gefolgt, ich sage das zur Erinnerung. Wir haben in den letzten zwei Jahren die Grundeigentümer massiv entlastet. Was nun verlangt wird, auch wenn wir umgewandelt haben, und da bin ich Cristuzzi-Widnau sehr dankbar, er hat gesagt, das ist ein erster Schritt zur Abschaffung der Handänderungssteuer, um nichts anderes geht es, damit wird der Bogen deutlich überspannt.

Vier Gründe warum man dieses Postulat nicht gutheissen sollte und die heutige Regelung beibehalten werden sollte. Es besteht dafür absolut keine Notwendigkeit. Wir haben die Steuergesetzrevisionen, die wir beschlossen haben, in den letzten zwei Jahren meist mit Standortfragen, mit Wettbewerbsfragen, insbesondere im interkantonalen Vergleich, begründet. Ich stelle fest, dass die Handänderungssteuer im Wettbewerb absolut keine Rolle spielt. Zum zweiten: Man könnte dem Anliegen ja allenfalls noch zustimmen, wenn damit in der Tat eine Forderung des Eigentums, des selbstgenutzten Wohneigentums verbunden wäre. Ob jemand Eigentum erwirbt, das kann ich Ihnen garantieren, hängt absolut nicht von der Handänderungssteuer ab. Zum dritten: Das Anliegen, das selbstgenutzte Wohneigentum zu entlasten, brächte massive Probleme in der Umsetzung und einen ganz enormen Verwaltungsapparat. Stellen Sie sich vor, wie machen Sie das, es kauft jemand ein Mehrfamilienhaus, bewohnt danach eine Wohnung in diesem Mehrfamilienhaus, wie wollen Sie jetzt die Aufteilung machen? Oder Sie kaufen ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung, die Sie vermieten, oder Sie sagen, ich nutze diese selber und Sie nutzen sie gar nicht, oder Sie ziehen nach einem halben Jahr wieder aus - es gibt eine endlose Liste von Tatbeständen, die die Verwaltung danach überprüfen müsste. Man kann nun, wie es Cristuzzi-Widnau gemacht hat, sagen, das ist ein erster Schritt, es soll die Handänderungssteuer als solches abgeschafft werden.

Ich muss Ihnen sagen, dass die Abschaffung der Handänderungssteuer bewirkt, dass in den Gemeinden Steuerausfälle in der Grössenordnung, je nach Situation der Gemeinde, von zwischen 5 bis 10 Steuerprozenten entstehen. Die Gemeinden ziehen keine Steuern auf Vorrat ein, die meisten Gemeinden haben jetzt auch, wo es besser geht, die Steuerfüsse senken können. Wir fangen diese Ausfälle nicht ohne Steuererhöhungen auf und Steuererhöhungen selbstverständlich gehen nachher zu Lasten von allen, insbesondere zu Lasten des immer wieder zitierten Mittelstandes. Ein paar Argumente, die jetzt vorgebracht wurden, kann ich mit dem besten Willen nicht teilen. Wenn man sagt, jemand zieht nicht um, wegen der Handänderungssteuer, nimmt lieber einen grösseren Arbeitsweg in Kauf, Sie wissen, wie man die Kosten für einen Autokilometer oder für das GA berechnen muss, das ist in absolut keinem Verhältnis zur Handänderungssteuer, diese Argument kann überhaupt nicht gelten gelassen werden. Oder ein anderes Argument, man muss Handänderungssteuern bezahlen, obwohl man Verlust macht, auch das stimmt nicht. Verlust macht regelmässig der Verkäufer, die Handänderungssteuer ist aber vom Käufer geschuldet. Letztlich könnte man vielleicht sogar dem Anliegen noch etwas abgewinnen, wenn tatsächlich die Kaufpreise günstiger würden. Aber auch das ist nicht der Fall. Wenn ich ein Eigenheim kaufe, überlege ich mir, was sind die Anlagekosten. Die setzen sich zusammen aus dem Kaufpreis aus der Handänderungssteuer, aus Umzugskosten usw., und das ist meine Schmerzgrenze. Es ist zu befürchten, wenn aus dieser Schmerzgrenze ein Teil ausgebrochen wird, steigen eher die Grundstückpreise und wir sind am Schluss wieder am gleichen Ort. Noch einmal, die Umwandlung, die wir eben beschlossen haben, die ist tatsächlich das kleinere Übel, als die direkte Abschaffung. Die Umwandlung ist eine Augenwischerei, sie zielt ganz klar darauf ab, die Handänderungssteuer abzuschaffen und noch einmal, die Gemeinden können dies nicht ohne Erhöhung ihrer Steuerfüsse auffangen. Ich bitte Sie dem Anliegen eine Abfuhr zu erteilen und nicht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Der Umwandlung in ein Postulat ist zuzustimmen.

Zu Würth-Goldach: Ich habe es schon einmal hier im Rat gesagt. Die Eigenmietwertbesteuerung ist meiner Ansicht eine Neidsteuer der Besitzlosen. Das diese Voten von der linken Seite kommen könnten, dafür hätte ich noch Verständnis. Aber dass gerade von einem Gemeindepräsidenten solche Voten kommen, dafür habe ich absolut kein Verständnis. Sind Sie doch mal ehrlich. Genau Sie sollten wissen, was wir Hauseigentümer für eine Gemeinde leisten. Wir können keine Sozialhilfe beziehen. Wir können uns nicht in der Anonymität verstecken, sonst wird das Eigenheim genommen. Sie können klar kalkulieren, weil wir ortsgebunden sind oder in meisten Orten ortsgebunden sind, wieviel Sie Ende Jahr Steuern von den Hausbesitzern bekommen. Wir können nicht schnell die Wohnung wechseln. Sie können in der Infrastruktur genau planen, weil die Hauseigentümer die Leute sind, die am wenigsten Umzug machen. Die Hauseigentümer sind wahrscheinlich diejenigen, die am meisten für das einheimische Gewerbe sorgen. Ich habe schon einmal im Rat gesagt - ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen - wir Hauseigentümer sind doch keine finanziellen Schafe, die dauern geschoren, gemolken und am Schluss noch als Ganzes «verwurstet» werden können.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
15.4.2008Wortmeldung

Ich muss noch einige Korrekturen anbringen zu den Aussagen von Würth-Goldach: Zum Einen sagt er, man müsse bei den Gemeinden die Steuer um 5 bis 10 Prozent erhöhen. Der gesamten Handänderungssteuern sind im Kanton je Jahr für die Gemeinden 25 Mio. Franken. Sie wissen, dass etwa ein Drittel Lohneigentümer sind, zwei Drittel fallen von den 25 Mio. Franken weg. Weiter fallen weg: Die Gewerbeliegenschaften, dann sind wir am Schluss bei 5 oder 10 Mio. Franken und das ist unter einem Steuerprozent. Sie haben sicher mitbekommen, dieses Jahr können etwa zwei Drittel der St.Galler Gemeinden die Steuern reduzieren, teilweise über 10 Prozent. Wenn jemand im Moment keinen Grund hat, zu jammern, dann sind es die Gemeinden. Weiter noch: Die Gemeinden haben - das habe ich kurz angedeutet - auch Zusatzeinnahmen. Wenn jemand beim Wohnort auch arbeitet, hat er weniger Kilometer. Er kann vielleicht nur noch das öffentliche Verkehrsmittel abziehen, er kann kein auswärts Essen mehr abziehen. Das sind Fr. 3'200.- im Jahr. Da spart die Gemeinde und auch dann der Kanton wieder Geld. Ich bin sogar der Meinung, die Gemeinden und der Kanton würden vom Antrag, wie ihn die Motionäre gestellt haben, finanziell sogar profitieren. Dann der weitere Teil: Es gäbe Mehrfamilienhäuser. Da müsste man Umrechnungen machen. Jedes bewohnte Haus hat eine Tabelle bei der Gemeinde beim Grundbuchamt hinterlegt, mit den Eigenmietwerten. Die kann man wunderbar verrenten, um eine allfällige prozentuale Umteilung zu machen. Ich würde sagen, die meisten Wohneigentümer kaufen eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus und kein Mehrfamilienhaus, das sie noch teilen müssen. Das sind die Ausnahmen. Ich bitte Sie, auf die Angelegenheit einzutreten.

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15.4.2008Wortmeldung

Zu Brunner-Egg (Flawil): Ich bin weder Sozialhilfeempfänger noch Mieter. Ich bin auch Hauseigentümer und ich habe schon eine ganze Anzahl Handänderungssteuer bezahlt. Sie war nie ein Problem.

Ein Zweites: Natürlich, wir haben jetzt die Steuern in den Gemeinden reduzieren können. Aber es kann doch nicht sein, dass wir diese nun einseitig zu Gunsten der Grundeigentümer ein Jahr später wieder in etwa um das Gleiche erhöhen müssen. Das kann es definitiv nicht sein.

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15.4.2008Wortmeldung

Ich hatte eigentlich ursprünglich nicht gedacht, dass ich jetzt noch etwas sagen müsste, aber etwas den Eindruck gewonnen, dass meine Äusserung in Bezug auf die Gemeindepräsidenten jetzt dazu gefürt hat, dass man wie Wölfe auf den mutigen Gemeindepräsidenten Würth-Goldach losgeht. Eines muss ich schon klarstellen: Brunner-Egg (Flawil) und Hangartner-Altstätten haben so getan, wie die Handänderungssteuer auf jeden Fall den Grundeigentümer belasten. Das ist natürlich nicht der Fall, solange er es nicht verkauft, belastet es ihn sowieso nicht. Wenn er es verkauft, belastet es den Käufer. Deshalb haben wir es gesagt, man müsse diese Problematik dieser Sondersteuern in einem Gesamtkontex prüfen. Es gibt durchaus steuersystematische Überlegungen, die gegen eine solche Verkehrssteuer sprechen. Es gibt aber auch steuersystematische Überlegungen, die beispielsweise gegen die Grundsteuer sprechen. Stichwort zweite Vermögenssteuer oder Parallelvermögenssteuer. Ich bin der Auffassung, gerade wegen den enormen Ausfällen, die Sie bei den Gemeinden erzeugen, muss das in einem Gesamtzusammenhang seriös geprüft werden. Das war der Grund, weshalb die Regierung bereit ist, das Postulat entgegen zu nehmen. Nicht Würth-Goldach à priori, dass wir der Meinung sind, man müsse jetzt vorwärts die Handänderungssteuer abschaffen. Dann eben kommt die Frage der Kompensation. Da hat Würth-Goldach völlig richtig darauf hingewiesen, dass das in gewissen Gemeinden jedenfalls nicht möglich ist, aufzufangen. Dann ist die Frage nahe: Da gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine ist, man erhöht den Gemeindesteuerfuss mit der Auswirkung, insbesondere für den Mittelstand, die nota bene meistens oder vielfach auch Grundeigentümer sind oder man geht zum Kanton und sagt, kompensiere "du", weil du das Gesetz geändert hast. Das liegt mir daran nochmals zu sagen, das kann nicht die Lösung des Problems sein, dass man eine Gemeindesteuer abschafft, um nachher den Ausfall durch den Kanton zu kompensieren.

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15.4.2008Wortmeldung

Zu Regierungsrat Schönenberger: Ich möchte noch eine Richtigstellung abgeben. Ich habe mich erst bewegt als Würth-Goldach gesagt hat, wir haben die Hauseigentümer massiv in der letzten Zeit entlastet. Mir ist auch klar, dass die Handänderungssteuer nur dann zum tragen kommt, wenn das Haus verkauft wird. Aber gegen die grosse Entlastung habe ich mich gewehrt. Das möchte ich richtig gestellt haben.

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15.4.2008Wortmeldung

Ich glaube, wir dürfen unserem Vizepräsidenten vertrauen. Er wird uns doch wohl das Resultat bekannt geben, das auf seinem Display erschienen ist. Wir sollen doch nicht ewig wiederholen.

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