Geschäft: Übereifriges Mahnwesen bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen SVA (Titel der Antwort: Mahnwesen der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen)

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.08.26
TitelÜbereifriges Mahnwesen bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen SVA (Titel der Antwort: Mahnwesen der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen)
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung14.4.2008
Abschluss3.6.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 14. April 2008
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 14. Mai 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen hat ein sehr übereifriges, und ich betone, ein sehr übereifriges Mahnwesen. Etwa jeder zehnten Rechnung die versandt wird, wird eine Mahnung nachgeschickt, und diese Mahnungen sind nicht gratis, die kosten 20 Franken oder noch mehr, das ist extrem kundenunfreundlich. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Unternehmen und schicken jedem zehnten Kunden eine Rechnung, die er nicht sofort bezahlt, innert Frist eine gebührenpflichtige Mahnung, Sie hätten vermutlich bald keine Kunden mehr und dabei handelt es sich bei den Kunden gar nicht um schlechte Zahler, sondern es handelt sich um extrem kurze Zahlungsfristen, die sind zwar vom Bundesgesetz vorgegeben, und es heisst auch im Bundesgesetz, dass unverzüglich zu mahnen ist. Das «unverzüglich» kann man natürlich verschieden interpretieren und andere Kantone, auch angrenzende an den Kanton St.Gallen, mahnen viel weniger rasch und sie sind sogar günstiger. Es ist einfach übertrieben, unverzüglich so zu verstehen, dass wenn eine Rechnung fällig ist, dass man am nächsten Tag schon eine gebührenpflichtige Mahnung verschickt. Ich habe Fragen an die Regierung gestellt, auf die Fragen ist die Regierung eigentlich gar nicht eingegangen, ich wollte wissen, wie hoch die Einnahmen sind aus dem Mahnwesen und wie hoch die Kosten sind, um zu sehen, ob damit ein Gewinn erzielt wird oder ob nur das Mahnwesen kostendeckend sein sollte. Ich wollte auch wissen, ob es möglich wäre, die Mahnungen früher zu verschicken, da bekam ich keine Antwort. Eigentlich ist es gar nicht unbedingt nötig, derart scharf zu mahnen. Für Sozialversicherungsbeiträge gibt es ein Konkursprivileg bei Forderungen, und die Verwaltungsräte haften sogar persönlich. Also die Verluste halten sich ohnehin in Grenzen. Die Regierung ist der Meinung, sie sei gar nicht zuständig, um solch eine Frage zu beantworten, obwohl sie die Oberaufsicht über die Sozialversicherungsanstalt hat, zudem hat sie administrative und organisatorische Befugnisse gegenüber der Sozialversicherungsanstalt, trotzdem fühlt sie sich als nichtzuständig. Zwischen den Zeilen ist jedoch festzustellen, dass die Regierung stolz ist auf das st.gallisch übereifrige Mahnwesen, und dass sie insgeheim sogar die Sozialversicherungsanstalt für ihren Umgang mit den Kunden auf die Schultern klopft. Wir haben das bekannte Schlagwort «Sozialmissbrauch» und stören sofort, wenn jemand an die Grenzen geht und die Sozialversicherungen überbeansprucht. Die Sozialversicherungsanstalt geht exakt an die Grenzen und bei jeder Möglichkeit verschickt sie sofort gebührenpflichtige Mahnungen. Wenn der Bürger und der Versicherte gleich umgehen mit den Sozialversicherungsanstalten. Ich hoffe mindestens, dass die Regierung, vorallem die Sozialversicherungsanstalt, ihr Mahnwesen nochmals überdenkt.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008