Geschäft: IX. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Titel der Botschaft: Neuorganisation der Parlamentsdienste)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.15.06 |
Titel | IX. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Titel der Botschaft: Neuorganisation der Parlamentsdienste) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 25.2.2014 |
Abschluss | 1.6.2016 |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft und Entwürfe des Präsidiums vom 27. April 2015 | ||
2.8.2019 | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Mai 2016 | ||
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 17. November 2015 | |
2.8.2019 | Botschaft | Nachtragsbotschaft des Präsidiums vom 10. August 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Auftrag Rickert-Rapperswil-Jona | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 16. September 2015 | |
2.8.2019 | Allgemein | Abstimmung Schlussabstimmung | |
2.8.2019 | Antrag | Rückweisungsantrag SP-Fraktion / SVP-Fraktion |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Präsidium des Kantonsrates bis 2020 | 3.8.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
3.6.2015 | Rückweisungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion und SVP-Fraktion | 56 | Zustimmung | 60 | Ablehnung | 4 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.9.2015 | Wortmeldung | Sprecher des Präsidiums: Auf die Vorlag ist in 2. Lesung einzutreten. Ich vertrete die Haltung des Präsidiums zur 2. Lesung des IX. Nachtrags zum Staatsverwaltungsgesetz. Ich denke, es ist relativ selbstredend. Sie haben die Nachtragsbotschaft behandelt. Ich möchte kurz nochmals Replik machen: Die 1. Lesung dieser Vorlage passierte den Entwurf des Präsidiums unverändert. Der Kantonsrat hat aber einen Auftrag erteilt und zwar:
Das Präsidium hat sich nochmals beraten, hat den Auftrag des Kantonsrates ernst genommen und sich auch damit befasst. Das Resultat ist die vorliegende Nachtragsbotschaft des Präsidiums vom 10. August 2015. Mit dem informellen und ausführlichen Teil dieser Nachtragsbotschaft erfüllt das Präsidium den gefassten Auftrag des Kantonsrates. Ich möchte hier auch explizit den Hinweis anbringen, dass wir eigentlich nicht mehr darüber abstimmen müssen, sondern ich beantrage Ihnen wohlwollende Aufnahme der Nachtragsbotschaft. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
14.9.2015 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist in 2. Lesung einzutreten. Ich möchte mich als Auslöser dieses Nachtrages bei Präsidium und Verwaltung bedanken für die Information. Ich finde, der Auftrag wurde gut dokumentiert und gelöst. Ich hoffe dann sehr, dass diese Varianten im November in die Diskussion einfliessen werden, wenn es darum geht, auch die Erweiterung der ständigen Kommissionen zu diskutieren und allenfalls im Rahmen des Budgets dann auch Entscheide zu treffen. Aber ich glaube, die Grundlage hier ist geschaffen und ich möchte mich bedanken. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | Ich möchte mich eigentlich nicht zu den Details des Rückweisungsantrages äussern, sondern nur etwas zur Vergewaltigung des St.Galler Geschichte sagen, die ich heute gehört habe. Wenn wir die Verfassungsgeschichte des Kantons St.Gallen anschauen, dann hat die Gewaltentrennung nicht abgenommen, sondern von der Verfassung von 1803 bis heute zugenommen. Ich kann das gerne an einem Beispiel erläutern: Gewaltenteilung ist nie absolut (10:28:39??), wäre sie nämlich absolut, dann hätte gestern Bischofberger-Thal als er bei der internen Verwaltungsrechtspflege das Wort sprach, und ich unterstütze alles, was er gesagt hat, gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstossen. Dann dürfte die Regierung und die Verwaltung keine Botschaften und Entwürfe im Detail ausarbeiten, sondern wir müssen das selber machen. Wir dürften dann keine Oberaufsicht mehr ausüben. Ich bitte Sie, wie in meiner Interpellation an Regierungsrat Kölliker und die Regierung, dafür zu sorgen, dass die Geschichtskenntnisse unbedingt besser werden. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. lch hätte es vorgezogen, wenn das Präsidium beide Varianten, das Modell Teilautonomie und das Trennmodell gleichzeitig verfolgt hätte, und Ihnen beide Modelle zur Auswahl unterbreitet hätten zur Diskussion in den Fraktionen, dann hätten diese eine echte Wahl gehabt. Das Präsidium hat es jedoch vorgezogen, die Variante Teilautonomie weiterzuverfolgen. Wie ihnen bekannt ist, gehörte die GLP/BDP-Fraktion zu den Motionären des Vorstosses «Neuorganisation der Parlamentsdienste», trotzdem spricht sich die Fraktion nun einstimmig für das Modell «Teilautonomie» aus. Unter Berücksichtigung der Weichenstellung beim Kommissionssystem finden wir diese Variante besser auf die St.Galler Verhältnisse zugeschnitten. Falls sich der Rat später dann doch einmal für eine grosse Reform des Kommissionssystems entschliessen sollte, wie unsere Fraktion das vorgeschlagen hat, dann müsste man auch den Schritt zum Trennmodell vollziehen. Das Modell Teilautonomie ist gegenüber dem heutigen Kooperationsmodell ein echter Fortschritt. Wir ziehen eine mehrheitsfähige pragmatische Lösung vor, weil wir den Spatz in der Hand der Taube auf dem Dach vorziehen. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | Auch ist stelle eine gewisse Nervosität fest bei CVP-EVP- und FDP-Fraktion. Wenn ich zurückblicke, so muss ich feststellen, dass es in diesem Rat Zeiten gab, da hatte die CVP-EVP-Fraktion die absolute Mehrheit in diesem Rat. Zu diesen Zeiten war die Gewaltentrennung natürlich nicht so wichtig, wie das heute der Fall ist. Im Weiteren stelle ich fest, dass auch heute noch die CVP-EVP- und FDP-Fraktion ganz wichtige Schlüsselstellen überall, auf allen Ebenen in diesem Kanton inne haben. Daraus erklärt sich wohl auch die Nervosität bei diesen zwei Parteien, dass sie Mühe haben, hier etwas mehr loszulassen. Das ist wohl auch die Erklärung, warum der Auftrag, so wie er ans Präsidium gegangen ist, nicht wirklich erfüllt wurde. Da liegt der Mangel. Es muss diese Motion erfüllt werden, und darum ist genau das richtig, was auf dem grauen Blatt steht. Es braucht Ergänzungen, nämlich die Ergänzung mit dem Trennmodell. Nur dann haben wir alle Unterlagen die wir brauchen, um diese Frage hier zu beantworten. Wir können diese Entscheidung jetzt nicht zugunsten der zwei Traditionsparteien vorweg nehmen, in dem man uns die Hälfte der Vorlage vorenthält. Wir wollen alles auf dem Tisch haben, damit wir auch über alles beraten können. Soviel Loyalität würde ich von den zwei grossen Traditionsparteien gegenüber dieser Thematik erwarten. Vor allem bei der GLP/BDP-Fraktion als neue Partei habe ich Mühe zu verstehen, warum sie nicht über das ganze Paket diskutieren und beraten wollen überlegen Sie sich das gut. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich spreche jetzt zum Eintreten und werde dann separat zum Rückweisungsantrag auf dem grauen Blatt sprechen. Die Neuorganisation der Parlamentsdienste, die uns das Präsidium vorschlägt, ist Folge einer Motion, welche die CVP-EVP-Fraktion nicht unterstützte. Nur wegen einer im Jahr 2008 vom Kantonsrat beschlossenen uneinheitlichen Wahlzuständigkeit für den Leiter Ratsdienst und dem Leiter Parlamentarischer Kommissionsdienst, ist die ganze, heute bestens funktionierende Staatskanzlei, auf den Kopf zu stellen und sogar organisatorisch zu zerschlagen, und das macht überhaupt keinen Sinn. Diese Auffassung hat die CVP-EVP-Fraktion immer noch. Mit dem nun vorliegenden Vorschlag des Präsidiums können wir aber gut leben. Mit der bereinigten, uneinheitlichen Wahlzuständigkeit für den Leiter Ratsdienst und den Leiter Parlamentarischer Kommissionsdienst, stärkt man auch die Rolle des Parlamentes sowie des Präsidiums. Ich bitte, das auch zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage des Präsidiums stärkt das Parlament auch bei der Wahl der Vizestaatssekretäre, bringt die (09:45:50 ??)Stellung der Parlamentsdienste unter das Präsidium, was auch ein Anliegen in diesem Rat war und damit entsteht ein direktes Weisungsrecht, was eine moderate personelle Verstärkung mit sich führt für die Parlamentsdienste, die noch finanziell verkraftbar ist, (Satz??) wir haben es in der Botschaft gesehen, auf S. 11, mit Fr. 80'000.. Damit kann auch die vorberatende Kommission umso mehr durch die Parlamentsdienste betreut werden. Mit dieser Massnahme gelingt es dem Präsidium, die festgestellten Mängel der Parlamentsreform 2008 zu beseitigen. Gleichzeitig wird das Parlament gestärkt. Es ist falsch, wenn hier gesagt wird, das Parlament werde nicht gestärkt. Ohne unnötige Mehrkosten zu verursachen, bzw. Mehrkosten zu verursachen, die noch finanziell tragbar sind und ohne den bestens eingespielten und vom Kantonsrat sehr geschätzten Parlamentssupport durch die Staatskanzlei zu zerstören. Ich bin jetzt auch schon fünf Jahre in diesem Parlament, aber es hat noch nie jemand bei mir geklagt, dass der Parlamentssupport schlecht sei oder ungenügend. Das ist auch eine Feststellung, die man machen kann. Die CVP-EVP-Fraktion ist deshalb bereit, obwohl wir die Motion letztes Mal nicht unterstützt haben, auf diese Vorlage des Präsidiums einzutreten und wird der Vorlage des Präsidiums auch zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Ich bin erstaunt über die Aufgeregtheit seitens der CVP-EVP- und FDP-Fraktion sowie auch der Regierung gehört habe. Umso mehr als sich die SVP-Fraktion zum heutigen Zeitpunkt weder zum Modell Teilautonomie, noch zum Trennmodell ausgesprochen hat, wie wir es vorhin auch von unserem Vertreter im Präsidium gehört haben. Für uns ist die Ausgestaltung der Organisation der Parlamentsdienste eine sehr wichtige Frage, denn es geht im Grunde darum, welche Ressourcen soll sich der Kantonsrat selber geben um seine Aufgaben wahrzunehmen, als Gesetzgeber aber auch als Aufsichtsorgan über Regierung und Verwaltung. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass es sich um eine Grundsatzfrage handelt und die Diskussionen im Zusammenhang mit dem Arbeitsklima innerhalb der Staatskanzlei vom letzten Jahr keineswegs die Ursache unserer Bestrebungen waren, organisatorische Fragen klarzustellen, sondern diese Diskussionen haben allenfalls die Priorisierung dieses Geschäfts auf der politischen Agenda beeinflusst. Die Vorlage des Präsidiums ist uns zu summarisch. Sie enthält gewissermassen zwei Extremvarianten. Die Vorlage ist uns zu wenig differenziert und stützt sich auf eine Botschaft des Präsidiums zu gleichen Thema, die mittlerweile sieben Jahre alt ist und dringend einer Aktualisierung bedarf. Zudem sollte der Kantonsrat für die Entscheidungsfindung eine verbesserte Transparenz bei den zu erwartenden Kosten zur Verfügung haben und die Darstellung der verschiedenen Modelle mittels eines Organigramms hätten wir eigentlich bereits in der Vorlage des Präsidiums erwartet. Aus Sicht der SVP-Fraktion dient der Rückweisungsantrag lediglich dazu, die interne Meinungsbildung innerhalbg der Fraktion zu erleichtern, weil wir zum jetzigen Zeitpunkt zu wenig Informationen haben, um unseren Beschluss zu fassen. Ich betone nochmals, wir haben uns zum jetzigen Zeitpunkt weder für das Modell Teilautonomie noch für das Modell Trennmodell entschieden. Wir sind uns allerdings innerhalb der SVP-Fraktion einig, dass der heutige Zustand nicht befriedigend ist, wir wollen eine Änderung. Wie diese aussieht, werden wir sehen, wenn Sie hoffentlich unserem Rückweisungsantrag zustimmen. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen, damit wir im Hinblick auf die Septembersession sämtliche Elemente haben, um einen Entscheid zu treffen, der auf Jahrzehnte hinaus Gültigkeit haben wird. Entscheidend ist zu wissen, wie sind die Ressourcen, die sich der Kantonsrat selber gibt. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | Ich weiss nicht, woher Sie es nehmen, dass die SVP-Fraktion sich entschieden hat. Es steht in Ziff. 1 deutlich und klar, dass die Vorlage ergänzt werden soll um den Prozess anschliessend auch wirklich zu entscheiden. Ich bin dort schon etwas enttäuscht, dass man uns jetzt wieder ein Wort in den Mund legt und sagt, dass wir nur wollen. Wir möchten prüfen, ob eine Trennung, die Kosten, welche jetzt geschätzt werden, und wenn Sie sehen auf S. 25 in der Übersicht über die finanziellen Folgen, verändert. Es wird nur vom Mehraufwand gesprochen, und wenn wir eine Vorlage «bodigen» möchten, und da ist die SVP-Fraktion auch ab und zu dabei, dann einfach nur vom Mehraufwand sprechen, das ist kein Problem, dann ist jede Vorlage vom Tisch. Aber die anderweitige Einsparung, wie es bereits Hartmann-Flawil mitgeteilt hat, dass auch seitens der Staatskanzlei verschiedene Stellen dann dort nicht mehr benötigt werden für diesen Aufwand, weil dieser in den Parlamentsdienst verschoben wurde. Aber auch in den Departementen, schauen Sie einmal die vorberatenden Kommissionen an, ich war in unzähligen Kommissionen, nicht eine war gleich wie die andere, nicht eine Protokollierung entsprach einer anderen. Es ist für das Parlament ab und zu auch schwierig, dort zu arbeiten. Wir haben die verschiedensten Varianten seitens der Departemente, wie eine vorberatende Kommission geführt wird. Das wären zusätzliche Verbesserungen in verschiedenen Sachen und nicht nur der eine Teil. Es geht wirklich nur darum, die beiden Sachen einander gegenüberzustellen und in der Septembersession zu entscheiden. Es ist heute kein Vorentscheid. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | Ich spreche zum zweiten Mal zur Rückweisung und möchte, nachdem Dürr-Widnau aus dem Bericht zitiert hat, erwähnen, dass man eine gwisse Erfahrung im Präsidium haben, um einen Satz zu verstehen. Auf S. 13 der Botschaft, ziemlich oben, steht nach diesem schönen Wort «Bindeglied»: «zudem unterstützt der Staatssekretär auch inskünftig den Präsidenten des Kantonsrates bei der Amtsführung». Ich bin ja froh, wenn er das zukünftig macht, solange er die Funktion noch hat, aber vor vier Jahren, habe ich von dem nichts gemerkt. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | Rüesch-Wittenbach, Ihr zweites Votum veranlasst mich jetzt wirklich zu einer Frage und einer Bemerkung: Ist denn ein starkes, selbständiges Parlament für Sie kein liberales Anliegen? Die von Ihnen gemachte Aussage, dass wenn dann der Rat und die SVP-Fraktion diese Rückweisung durchbringen bzw. so gestimmt hat, dann würde man das im Abstimmungskampf verwenden. Ich sehe dieser Drohung sehr gelassen entgegen, und es ist für mich doch eher ein Armutszeugnis, wenn Sie im Wahlkampf keine anderen Themen haben, als die Frage, ob das Parlament Fr. 500'000. oder Fr. 800'000. mehr oder weniger kostet. Und seien Sie nicht überrascht, wenn das Volk dieser Lösung zustimmt, wenn man offen in informiert weshalb und was man beschlossen hat, und mit wie wenigen zusätzlichen Mitteln eine bessere Lösung möglich wäre. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. Zudem liegt ein Rückweisungsantrag der SVP- und SP-GRÜ-Fraktion an das Präsidium vor. Für diesen Fall sieht Art. 93 Abs. 2 GeschKR vor, dass zuerst über Eintreten, und wenn der Kantonsrat eingetreten ist, über Rückweisung abgestimmt wird. Wir führen die Eintretensdiskussion über die beiden Nachträge gemeinsam. Die Abstimmung über das Eintreten auf die beiden Nachträge erfolgt anschliessend. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich spreche jetzt zum Eintreten und gleich auch zum Rückweisungsantrag. Gemäss der von der SP-GRÜ-, SVP- und GLP/BDP-Fraktion Motion wurde das Präsidium beauftragt, eine Gesetzesgrundlage zu administrativen und hierarchischen Unterstellungen der Ratsdienste und des parlamentarischen Kommissionsdienstes in unserem Präsidium zu schaffen. Hintergrund war der Unmut im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung von Georg Wanner. Die FDP-Fraktion hatte ursprünglich die Motion abgelehnt. Darauf komme ich dann noch zurück. Der Unmut über ein Wahlverfahren ist aus Sicht der FDP-Fraktion nach wie vor kein Grund um die Neuorganisation der gesamten Staatskanzlei zu veranlassen. Wir sind aber Demokraten genug und haben im Präsidium aktiv mitgearbeitet um die Motion zu bearbeiten und mindestens teilweise umzusetzen. Wir haben zwei Varianten, Sie haben es gehört, das Trennmodell und nun vorliegende Variante Teilautonomie. In diesem Punkt gebe ich Hartmann-Flawil recht, es wurde lediglich die hierarchische Unterstellung umgesetzt, die administrative nicht. Da bin ich auch mit Ihnen einig. Ich komme auch darum darauf zurück, warum das auch sinnvoll ist. Die vorgeschlagene Lösung, kann gewisse organisatorische Mängel des heutigen Systems beheben. Das Präsidium ist neu Wahlgremium des Leiters oder der Leiterin der Parlamentsdienste und damit verbunden hat es Weisungsbefugnisse gegenüber dieser Stelle. Gleichzeitig können bestehende Synergien weiterhin genutzt werden und die Kosten von etwa Fr. 80'000. sind für die FDP-Fraktion vertretbar. Das Präsidium hat die Kosten der beiden Modelle eingehend diskutiert. Wenn nun vorgebracht wird, dass die Kosten des Trennmodelles zu hoch ausgewiesen würden, dann ist das nicht nachvollziehbar. Kostenschätzung von Fr. 500'000. bis Fr. 800'000. basiert auf einer detaillierten Kostenanalyse aus dem Jahre 2008, die vom Parlament damals nicht beanstandet wurde. Ein Trennmodell führt automatische zu erheblichen Mehrkosten. Man kann doch nicht den Staatsapparat ausbauen und meinen das koste nichts. Hartmann-Flawil, wenn Sie nun fantasievolle eigene Rechnungmodelle anstellen, natürlich sind Sie bemüht, die Kosten möglichst tief auszuweisen, das verstehe ich aus Ihrer Sicht. Die Kosten werden neben den inhaltlichen Problemen ein zentrales Killerargument für uns bleiben. Da muss ich sagen, da ist mir Güntzel-St.Gallen noch lieber, er sagt offen und ehrlich das Parlament ist mir zusätzlich 2 oder 3 Mio. Franken wert. Denn das ist seine Position und das ist klar und transparent. Ich möchte einfach nochmals betonen, Hartmann-Flawil, Güntzel-St.Gallen und auch Götte-Tübach, wir haben uns hier bewegt, wir wollten ursprünglich gar nichts. Wir kommen Ihnen aber nun entgegen, im Sinne eines Kompromisses mit diesem Modell der Teilautonomie. Ursprünglich wollte die FDP- und die CVP-EVP-Fraktion keine Änderung. Aber wir haben Hand geboten zu diesem Kompromis. Mit diesem Rückweisungsantrag schlagen Sie diese Hand wieder aus. Ich möchte nicht sagen, dass Sie stur reagieren aber möglicherweise doch relativ fixiert. Sie beharren auf Ihre Maximalforderung, ob das politisch klug ist wird der weitere Weg dann zeigen. Mit dem Trennmodell blähen Sie den Verwaltungsapparat ohne Mehrwert auf. Dies ist mit unserem liberalem Weltbild nicht vereinbar. Dass Hartmann-Flawil solche Werte vertritt, dass kann ich von seiner Gesinnung her verstehen. Das nun aber auch mindestens Teile der SVP-Fraktion einer Aufblähung des Staatsapparates zustimmen wollen, ist für mich schwer nachvollziehbar. Ich möchte Sie darum bitten, auf die Botschaft einzutreten und dem Modell Teilautonomie zuzustimmen. Ich zeige noch kurz den Weg auf den wir beschreiten werden, sollte der Antrag auf Rückweisung an das Präsidium Erfolg haben. Selbstverständlich wird das Präsidium dann ein Vorlage nur zu diesem Trennmodell ausarbeiten. Es gibt dann keine Varianten mehr, wir haben dann den Auftrag, das Trennmodell umzusetzen. Wir werden dies selbstverständlich bekämpfen, je nachdem ob der Rat dies überweisen wird kommt die 2. Lesung dann im November. Die FDP- und CVP-EVP-Fraktion werden sicherlich das Ratsreferendum ergreifen. Wir können es nicht verantworten, dem Volk 1 Mio. Franken aufzutischen ohne irgendeinen Mehrwert. Wir befinden uns in einem Steilpass, ich danke Ihnen im Hinblick auf die Kantonsratswahlen dafür, auch wenn die Volksabstimmung erst im Juni sein wird ist das ein wunderbares Thema. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, Vorlagen welche dieses Parlament betreffen, haben es im Volk nicht unbedingt einfach. Wir waren im Jahr 2007 die einzigen, gegen den Willen der grossen Mehrheit und gegen den Willen der Regierung die Verkleinerung vertraten. Das Volk ist uns und dem Slogan: «120 Kantonsräte sind genug» mit zwei Dritteln Mehrheit gefolgt. Sie können sich vorstellen, dass wir sicher in einer solchen Abstimmung «Eine Million für Politiker Nein Danke.» fahren würden, und dann haben Sie zum Schluss gar nichts, dann ist alles vom Tisch. Wir bieten Hand für dieses Modell Teilautonomie und ich möchte Sie ermuntern, dem zu folgen. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | Sprecher des Präsidiums: Auf die Vorlage ist einzutreten. Am 25. Februar 2014 hat der Kantonsrat die Motion 42.14.01 «Neuorganisation der Parlamentsdienste» überwiesen. Auslöser dieser Motion war der aus Sicht des Präsidiums und des Kantonsrates unzureichende Einbezug des Rates und seiner Organe in das Wahlverfahren für die Nachfolge des Leiters Ratsdienst und parlamentarischer Kommissionsdienst. Der Wunsch nach einer Ausgliederung der Parlamentsdiente ist allerdings nicht neu. Der Auftrag der Motion 42.14.01 entspricht materiell weitgehend der am 26. November 2007 gutgeheissenen Motion «Unabhängiges Parlamentssekretariat». Der Rat überwies damals zwar diese Motion, verzichtete in der Folge dann aber auf die Schaffung von eigenständigen Parlamentsdiensten. Die Motion führte jedoch zur Schaffung des teilautonomen parlamentarischen Kommissionsdienstes. Das Projektteam der Staatskanzlei hat auf der Grundlage eines Projektauftrags des Präsidiums und gestützt auf einen interkantonalen Vergleich zwei Umsetzungsvarianten ausgearbeitet. Die erste Variante nach dem «Trennmodell» orientierte sich eng am Modell im Kanton Bern, das eine eigenständige Parlamentsverwaltung vorsieht. Die zweite Variante entsprach dem Modell «Teilautonomie», das in den Kantonen Graubünden und Solothurn zur Anwendung gelangte. Die Arbeiten des Projektteams wurden zudem von einem Lenkungsausschuss des Präsidiums begleitet. Das Präsidium beschloss an seiner Sitzung vom 12. Januar 2015, dass die Vorlage zuhanden des Kantonsrates auf der Grundlage des Modells «Teilautonomie» auszuarbeiten ist und auf eine umfassende Darstellung des «Trennmodells» verzichtet werden kann. Am 27. April 2015 verabschiedete das Präsidium die Ihnen nun vorliegende Botschaft. Bei dieser Variante «Teilautonomie» werden die Parlamentsdienste nun hierarchisch klar dem Präsidium und dem Parlament unterstellt. Sie bleiben aber administrativ der Staatskanzlei zugeordnet. Diese Variante setzt das ist im Präsidium unbestritten den Auftrag der Motion nicht vollständig um. Deshalb hat sich das Präsidium aber dennoch für die Variante «Teilautonomie» ausgesprochen. Das Präsidium gelangte zur Auffassung, dass die vorgelegte Variante die wesentlichste Forderung der Motion erfüllt. Teilautonome Parlamentsdienste führen zu einer wirksamen Stärkung des Parlaments. Zudem können durch diese Variante gewichtige Vorteile des heutigen Kooperationsmodells weiterhin genutzt werden. Die Variante «Teilautonomie» ist aus Sicht des Präsidiums auf den Sessionsrhythmus des St.Galler Kantonsrates sowie auf das bestehende und in den Grundzügen auch weiterhin geltende Kommissionssystem optimal angepasst. Die Umsetzung kann zudem ohne grössere Mehrkosten erfolgen. Ich möchte hier aber im Namen des Präsidiums klar betonen, dass das Modell «Teilautonomie» nicht einfach eine kosmetische Korrektur des heutigen Kooperationsmodells ist. Die Vorlage führt erstens zu einer Klärung von Zuständigkeiten und Wahlverfahren. Die Wahlverfahren waren ja auch der Auslöser für diese Motion:
Das Modell Teilautonomie führt zweitens zu einer wesentlichen Stärkung der Autonomie der Parlamentsdienste:
Diese Stärkung der Eigenständigkeit kann drittens unter Beibehaltung verschiedener Vorteile eines Kooperationsmodells erfolgen:
Diese Neuorganisation ermöglicht den Parlamentsdiensten eine autonome Erfüllung der Aufgaben zuhanden des Kantonsrates. Durch die Umsetzung des Modells «Teilautonomie» erhalten die Parlamentsdienste eine ähnliche Stellung, wie die ebenfalls teilautonome Finanzkontrolle, die administrativ dem Finanzdepartement zugeordnet ist. Dieses Modell hat sich in Bezug auf die Finanzkontrolle bewährt und ist daher auch für die Parlamentsdienste gut geeignet. Die administrative Einbindung der Parlamentsdienste in die Staatskanzlei ermöglicht die eng abgestimmte Aufgabenerfüllung durch die Parlamentsdienste und die weiteren Dienststellen der Staatskanzlei, wie namentlich die Kommunikation oder der Dienststelle Recht und Legistik. Dadurch lassen sich Synergien realisieren und Kosten sparen. Das nach dem Wortlaut der Motion geforderte «Trennmodell» würde zwar zu einer noch stärkeren Unterstellung der Parlamentsdienste unter das Präsidium und den Kantonsrat führen. Die Kosten dieser vollständigen Ausgliederung erscheinen dem Präsidium aber unnötig und auch zu hoch. Die dauerhaften Mehrkosten des «Trennmodells» wurden im Jahr 2008 sehr detailliert erhoben und damals auf jährlich 933'000 Franken beziffert. Allenfalls liesse sich auch das Trennmodell mit geringeren Kosten realisieren. Für den Wechsel zum «Trennmodell» macht die vorliegende Botschaft bezogen auf die heutigen Verhältnisse eine plausibilisierte Kostenschätzung von 500'000 bis 800'000 Franken. Die effektive Höhe hängt stark von der konkreten Ausgestaltung ab. Die Diskussion über einzelne Kostenpunkte macht daher wenig Sinn. Klar ist, dass das «Trennmodell» erheblich höhere Kosten verursacht als das vorgeschlagene Modell «Teilautonomie». Neben den finanziellen Kosten sind vor allem die Kosten im Bereich des lnformationsflusses sowie der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb der Staatskanzlei zu beachten. Eine von der Staatsverwaltung abgetrennte Parlamentsverwaltung verfügt nicht über den gleichen Zugang zu den wichtigen lnformationen, wie die in die Staatskanzlei integrierten Parlamentsdienste. Diese Einsicht ergibt sich auch, wenn die Arbeitsweise der unabhängigen Parlamentsdienste in anderen Kantonen betrachtet wird. Die Parlamentsdienste leisten dort vor allem einen administrativen Support für den Kantonsrat. Mehr Unabhängigkeit bedeutet daher nicht immer mehr Kompetenz und Know-how. Die Staatskanzlei ist auch Stabsstelle der Regierung. Eine Neuorganisation der Parlamentsdienste ist daher auch für die Regierung von Bedeutung. Die Regierung hat sich bei einer Aussprache am 10. Februar mit dem Präsidium klar für das Modell «Teilautonomie» und gegen die Auftrennung der Staatskanzlei ausgesprochen. Der Regierungspräsident wird allenfalls die Haltung der Regierung anschliessend noch erläutern. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Modell «Teilautonomie» die bestehenden Schwachpunkte des heutigen Systems beseitigt und das Parlament stärkt. Die wesentlichen Ziele der Motion konnten so erfüllt werden. Es liegt nun in unseren Händen, die Parlamentsdienste so aufzustellen und zu führen, dass die Erwartungen des Kantonsrates an seine Parlamentsdienste erfüllt werden. Ich bitte Sie daher im Namen des Präsidiums, auf diese ausgwogene Vorlage einzutreten und die vom Präsidium vorgeschlagene und von der Regierung mitgetragene Neuorganisation der Parlamentsdienste zu unterstützen. Die Präsidium hat diese Vorlage mit 5:2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu Handen des Kantonsrates verabschiedet. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Wir stellen fest, dass der klare Auftrag aus der Februarsession 2014 nicht umgesetzt wurde. Darüber täuschen auch die schönen Worte des Sprechers des Präsidiums nicht hinweg. Im Kern wurde der Motionsauftrag nicht erfüllt, denn es ging darum, eine verselbständigten Parlamentsdienst zu erhalten. Wenn wir jetzt den vorliegenden Vorschlag bewerten, dann kann man sagen, dass aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion ein erster Schritt erfolgt ist. Es gibt gewisse Schritte die gemacht wurden, die zu einer Klärung führen und zu einer Verbesserung der Situation führen. Man muss aber sagen, dass verschiedene Probleme, die immer wieder auftauchen, dass die so belassen und nicht angegangen werden mit diesem Vorschlag der sogenannten «Teilautonomie». Insbesondere auch wird hier verwiesen auf die Botschaft aus dem Jahre 2008, dann können Sie das nachlesen und dann sehen Sie dort auch, dass der Bereich der Kommissionsdienste beinhaltet war. Dort wurden auch die grossen Personalressourcen dargelegt, und dies ist wie immer in den letzten Jahren in diesem Rat das Killerargument, wenn es um die Kosten geht. Hier in diesem Bereich, dass können Sie auch in den Ausführungen der Botschaft ersehen, da haben wir für das vorliegende Modell pauschale Ausgaben. Es wird dargelegt, dass das neue Modell allenfalls etwa Fr. 80'000. kostet bzw. die Teilautonomie. Beim Engmodell (09:33:36 ??) geht man hin und spricht von ungefähren Kosten in einer Höhe Fr. 500'000. bis Fr. 800'000. expliziert das nicht. Das ist eine bewusste Aufnahme des Killerarguments der Kosten, wenn man nachher im Rate dann sagt, es kostete dann so und so viel, und das umsetzen will ohne konkret zu sein. Aber im Kern geht es ja in dieser Diskussion um das Selbstverständnis des Rates. Wir haben drei Bereiche, die Exekutive, die Legislative und die Judikative. Es geht doch darum, welches Verständnis haben wir als Legislative gegenüber der Exekutive. Und wenn Sie gehört haben, dass die Regierung die Teilautonomie begrüsst, dann ist für mich klar, ohne der Regierung etwas zu unterstellen, dass diese Situation für sie optimal ist: Sie haben direkte Informationsflüsse, sie haben in diesem Sinne auch direkten Zugang mit der Teilnahme des Staatssekretärs in einer wichtigen Funktion. Es geht hier darum, wollen wir das als Legislative, oder wollen wir tatsächlich eine Klärung herbeiführen, dass die Legislative eigenständig ist, ein Gewicht erhält und auch ein Gegengewicht sein kann gegenüber der Exekutive, gegenüber der Regierung. Das ist der Kern der Frage. Wenn Sie das wollen, dann braucht es anschliessend auch Schritte, um das auch zu erreichen. In diesem Rat hören wir ja immer wieder, dass der Kantonsrat eine untergeordnete Rolle spielt, hier wird geklagt. Wir haben es aber selber in der Hand, indem wir hier dem Kantonsrat das entsprechende Gewicht geben mit einer administrativen Rückendeckung, über die wir bestimmen, denen wir Aufträge geben, und wo wir nachfragen können und dann auch die notwendigen Auskünfte erhalten und auch die notwendigen Abklärungen veranlassen können. Ich bitte Sie, wenn Sie anschliessend über den Rückweisungsantrag diskutieren oder über eintreten, da ist die SP-GRÜ-Fraktion dafür. Aber wenn Sie die nächsten Diskussionen führen, dann überlegen Sie sich, welche Rolle will der Kantonsrat in den nächsten Jahren spielen in diesem Dreigestirn (Exekutive, Legislative und Judikative). | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | Text abhören, oft undeutliche Aufnahme ba Ich entschuldige mich, dass ich nach der Regierung spreche. Ich erlaube mir mit einigen Jahren Erfahrung und auch als ehemaliger Kantonsratspräsident einige Bemerkungen: Der Sprecher des Präsidiums hat einleitend selber bestätigt, dass der vorliegende Bericht dem erteilten Auftrag nicht nachkommt und hat verschiedene Gründe angeführt weshalb. Damit nimmt sich das Präsidium das Recht heraus, von sich aus einen Auftrag nicht umzusetzen, wenn es einer Mehrheit des Präsidiums nicht passt. Das ist für mich demokratisch sehr fragwürdig. Dieses Überraschtsein stimmt mich aber auch nachdenklich, wenn das Präsidium den eigenen Rat nicht ??? 09.58.29, ich kann es nicht anders sagen. Wenn Sie nämlich gute Gründe hätten für eine andere Lösung, hätte man sie allenfalls im Bericht zum erteilten Auftrag auch noch ausführen können. Aber es ist nicht Aufgabe und nicht das Recht des Präsidium sich über den Auftrag des Parlaments hinwegzusetzen. Ich erinnere mich daran, innerhalb der letzten 23 Jahre, solange bin ich dabei, dass es ganz wenige Fälle gegeben hat, in denen die Regierung zwar den Auftrag wenigstens erfüllt hat und uns eine Botschaft vorgelegt hat, aber ein oder zwei Mal, wo es zu einem Entscheid gekommen ist, dem Rat Nichteintreten auf die entsprechende Botschaft oder Antrag zu beantragen und damit Kund zu tun, dass die Regierung mit jenem Auftrag den sie umsetzt ein Problem löst 09.59.31 ??Satz. Deshalb wiederhole, dass auch uns das Resultat des ursprünglichen Auftrags vorliegen muss, und hier hat meines Erachtens das Präsidium nicht zu interpretieren, sondern den Auftrag unseres Rates umzusetzen. Deshalb meine ich, dass als Mindesterwartung diese Rückweisung mit dem Auftrag heute zu erteilen ist, wenn sich unser Rat überhaupt noch ???. Für mich steht die Notwendigkeit einer konsequenten Trennung des Ratsbetriebes und der Regierungstätigkeit ausser Diskussion. Die Emanzipation unseres Rates erfordert eine konsequente Trennung der Funktion des Staatssekretärs. Diener zweier Herren kann niemand sein, auch der amtierende Staatssekretär nicht. Die steile ermüdigende (??) Beurteilung des Sprechers der SP-GRÜ-Fraktion, dass die hochgelobte Scharnierfunktion oder das Bindeglied, wie es in der Botschaft erwähnt wird, wenn überhaupt, dann der Regierung Vorteile bringt, aber bestimmt nicht unserem Rat. Die Motion ist zudem an die Adresse verschiedener touristischer Votanten dem Rückweisungsantrag gefühlsweise überhaupt dieser Vorlage (Satz??) 10.01.00 Nicht nur die verunglückte Wahl eines erste Wahl eines neuen Leiters des Ratsdienstes zurückzuführen. Das Thema, das haben einige auch erwähnt, ist schon lange aktuell und dringend, die unglückliche erste Wahl wahr höchstens der Auslöser für diese Motion. Deshalb zu sagen, nur weil einige mit einer Wahl nicht einverstanden sind müsste man nun den erteilten Auftrag nicht vollziehen (??) ist eine sehr seltsame demokratische Interpretation. Noch einige wenige Worte zu den Vorrednern: Ich war mir nicht mehr bewusst, dass Rüesch-Wittenbach, welche Zahl ich bereits gesagt habe, aber ich glaube Ihnen, dass Sie richtig recherchiert haben, wenn Sie nicht 2 bis 3 Mio. Franken Mehrkosten (??). Ich stehe heute dazu, dass eine vollständige Trennung bzw. eine neue Organisation unseres Ratsbetriebes wahrscheinlich auch etwas kostet. Was ich aber nicht verstanden bzw. gefunden habe in den Unterlagen, sind Überlegungen des Präsidiums zur Frage ob und in welchem Umfang dann in der Staatsverwaltung gewisse Einsparungen nötig sind, wenn es zu einer konsequenten Trennung kommt. Dass wir gewisse Stellen mehr schaffen müssen, das ist die Konsequenz dieser Trennung, aber ich bin überzeugt, dass sich, wenn auch nicht in vollem Umfang, doch auch gewisse Sparpotenziale auch in der Staatsverwaltung ergeben, wenn diese Aufgabe von einem autonomen Ratsbetrieb erfüllt werden. Das meine persönlichen Überlegungen mit der Bitte, dass Sie die Vorlage zumindest an das Präsidium zurückweisen, damit wenigstens dem ursprünglichen Auftrag auch entsprochen werden kann, dann können wir später, wenn es dann vorliegt, mit Kenntnissen beider Varianten, diese Varianten, die Sie uns heute vorgelegt haben, die müssen wir nicht nochmals aufnehmen, ???? mit Vor- und Nachteilen und allfälligen Kosten. Dass Sie dann zwischen zwei Varianten entscheiden können. Und ich hoffe, dass dann dieser Rat endlich diesen Schritt in eine gewisse Unabhängigkeit machen wird. Ich wiederhole eine Aussage aus meiner Wahlfeier vor vier Jahren: Solange 120 Kantonsräte weniger Kosten als sieben Regierungsräte, darf es auch bei uns noch etwas zusätzlich kosten. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich spreche im Namen der Regierung, und ich mache das darum, weil im Kanton St.Gallen die Staatskanzlei die Stabsstelle des Kantonsrates und der Regierung ist, weshalb auch die Regierung durch eine neuorganisation der Parlamentsdienste betroffen ist. Es wurde vorhin erwähnt, in welchem Umfeld die Motion stand. Es ging um die Fragen der Rekrutierung der Leiterin bzw. des Leiters Parlamentsdienste. Man kann nachvollziehen, dass in diesem Verfahren nicht alles optimal lief, dass es Vorbehalte gab, teils auch Ärger, und dass in diesem Umfeld motioniert wurde kann emotional nachvollzogen werden. Rüesch-Wittenbach hat es erwähnt, die wesentlichen Probleme, die damals adressiert wurden um dieses Verfahren, werden nun einfach mit dieser Vorlage gelöst. Fragen der hierarchischen Unterstellung usw. werden gelöst. Schlussendlich geht es immer um die Grundsatzfrage und die Kernfrage, wollen Sie eine Staatskanzlei für die Regierung, wollen Sie eine Staatskanzlei für das Parlament das ist die Kernfrage. Wir sind der Meinung, dass das Kooperationsmodell, welches im Übrigen keine st.gallische Besonderheit ist, sich sachlich, bei Lichte betrachtet eigentlich bewährt hat. Dieses Kooperationsmodell sorgt dafür, dass die Ressourcen vernünftig und zielgerichtet eingesetzt werden. Wir haben eine schwankende Ressourcenbelastung, das ist ja logisch, schon alleine aufgrund des Sessionsrhythmuses, der in unserem Kanton bekanntlich auf vier Sessionen ausgerichtet ist. Natürlich gibt es dazwischen aus Kommissionsarbeit, aber es gibt eine schwankende Ressourcenbelastung und -auslastung und mit diesem heutigen Kooperationsmodell können wir eigentlich vernünftig die Ressourcen steuern und dafür sorgen, dass auch die Informationsflüsse gut geregelt sind. Das ist nicht nur ein Thema der Regierung. Ich finde das ist ein gegenseitiges Thema, es ist doch auch ein wichtiges Anliegen des Parlaments. Wie hoch schlussendlich die Kosten sein werden, da möchte ich einfach vor Illusionen warnen. Das wird schlussendlich die Praxis sein. Wenn Sie zwei Strukturen haben, in diesem Sinne zwei Staatskanzleien haben, dann ist es klar, dass das etwas kostet. Ich kann es umgekehrt machen, ich habe aufgrund Ihres Auftrages in meinem Departement zwei Ämter zusammengelegt, es ist klar, dass das günstiger kommt. Dass das Auseinandernehmen teurer wird, darüber müssen wir uns nicht den Kopf zerbrechen, das ist sonnenklar. Wir verstehen nicht, was vorhin gesagt wurde: Sie könnten dann mehr Aufträge erteilen, mehr Weisungen usw., Sie haben doch heute alle Möglichkeiten, die Sie brauchen, um Ihren Auftrag wahrzunehmen. Wir haben auch nicht den Eindruck, dass der Kantonsrat schwach sei. Davon haben wir in der Regierung noch gar nie gesprochen, vor allem in der Nachlese zu den Sessionen stellen wir fest, dass der Kantonsrat, und das ist sein gutes Recht, das ist seine verfassungsrechtliche Aufgabe, sehr wohl steuert und lenkt das ist wichtig. Wir glauben, die adressierten Probleme im Umfeld dieses Wahlverfahrens werden gelöst mit dieser Vorlage. Es ist eine Vorlage, mit der die Regierung leben kann. Wir meinen, es ist eine Fortführung vernünftiger, pragmatischer, st.gallischer Staatstradition. Wir haben die Probleme, die geortet wurden, gelöst. Zum Schluss vielleicht eine Bemerkung, die auch nach aussen gerichtet ist: Ich habe den Eindruck, das ist nun eine typische Diskussion der ???politik 09.55.58. Ich glaube, Hartmann-Flawil, wenn Sie auf die Strasse gehen und mit den Leuten sprechen, was ich sehr oft mache, dann habe ich von der Wirtschaft und von der Gesellschaft eine klare Erwartung, die ich mitnehme in mein Amt und die Sie mitnehmen in Ihr Amt: Dass wir die Wohlfahrt dieses Kantons fördern, dass wir uns nicht in Prestigefragen verlieren, sondern dass wir das Beste herausholen. Die Regierung hat den Eindruck, dass wir hier doch im Wesentlichen Prestigefragen diskutieren. Wir meinen, das pragmatische Kooperationsmodell hat sich bewährt. Es dient den Menschen in diesem Kanton sehr wohl. Wir glauben, der Kanton St.Gallen ist in den letzten 2013 sehr gut mit diesem Modell gefahren. Wir haben es erneuert, wir haben es weiterentwickelt, mit dieser Vorlage des Präsidiums machen Sie einen weiteren guten Entwicklungsschritt. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Vorweg möchte ich mich recht herzlich bei der SP-GRÜ-Fraktion für das sehr nette Entgegenkommen bedanken. Ich spreche nur zum Eintreten und nicht zum Rückweisungsantrag: Es wurde bereits vom stellvertretenden Sprecher des Präsidiums Ammann-Rüthi erwähnt, dass das Präsidium klar der Auffassung ist, dass der Auftrag dieser Motion nicht vollständig erfüllt ist. Und hier haben wir bereits den Kern des Problems. Die SVP-Fraktion hat gemeinsam mit SP-GRÜ- und GLP/BDP-Fraktion am 24. Februar 2014 die Motion 42.14.01 «Neuorganisation der Parlamentsdienste» eingereicht. Das war nicht über Wochen geplant, das war eine relativ kurzfristige Aktion aufgrund der damaligen aktuellen Situation ??? 09:48:31. Auslöser für eine Parlamentsreform liegt schon viel weiter zurück, ich habe von Alt-Kantonsrat Mauchle-Hegelbach bereits Anfang 2012 ein Schreiben erhalten, dass wir dringend die Wahlkompetenzen neu regeln sollten. Bereits damals im Hinblick auf die bevorstehenden Mutationen im Jahr 2014. Wir gingen damals davon aus, dass es nicht eine hohe Dringlichkeit hat, aufgrund von diversen Absprachen mit staatswirtschaftlicher Kommission usw., als wir dann gesehen haben, dass es so nicht funktioniert, haben wir diese besagte Motion gemeinsam mit der SP-GRÜ-Fraktion formuliert, eingereicht und dank der Mehrheit im Parlament entsprechend überwiesen. Bei der Erarbeitung der heutigen Vorlage, hat die SVP-Fraktion immer wieder die Thematik aufgebracht, wie weit wird das Parlament und auch die eigene Fraktion das akzeptieren, wenn der Auftrag nur teilweise erfüllt ist. Das war auch der Grund, damit hier auch sämtliche Treffen offengelegt, dass sich die drei Mitglieder der SVP-Fraktion im Präsidium der Stimme enthalten haben. Ich kann Sie beruhigen, es hätte auch nichts geändert, wenn wir zugestimmt hätten, weil die Mehrheit, mindestens der Stichentscheid Präsidenten, jeweils auf der anderen Seite, bzw. bei dieser Vorlage, die heute vorliegt. (?? 09.50.05). Aus diesem Grund haben wir diese Vorlage entsprechend studiert und kamen in der vergangenen Fraktionssitzung in der Mehrheit zum Schluss, dass es nicht das ist, was wir mit der Motion 42.14.01 wollten, nämlich eine klare, saubere Trennung zwischen Exekutive und Legislative. Wir haben auch immer gesagt, würde man dieses System heute neu aus der Traufe heben, käme es wahrscheinlich niemandem in den Sinn, das so kombiniert zu machen. Es gibt aber auch durchaus Argumente, von finanziellen Aspekten und weiteren, die zur heute vorliegenden Lösung gewisse Vorteile birgt. Es ist aber so, die Mehrheit der SVP-Fraktion hat sich entschieden, einen Rückweisungsantrag zu stellen, welche wir später noch besprechen werden. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | zu Huser-Altstätten: Auch unserer Fraktion ist die Gewaltentrennung natürlich oberstes Ziel. Wer die Botschaft genau gelesen hat, hat gesehen, dass neu die Protokollierung nicht mehr durch die Departemente gemacht wird, sondern durch die Parlamentsdienste. Das ist neu und genau das, was Huser-Altstätten vorhin moniert hat. Ich bitte die SVP-Fraktion die Vorlage, die hier vorliegt, exakt zu lesen. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Machen wir uns hier nichts vor. Wir stellen jetzt die Weichen. Wenn wir diesem Rückweisungsantrag zustimmen, dann stellen wir die Weiche nun Richtung Trennmodell. Sie wollen das, wir wollen das nicht. Wir haben erklärt, warum wir das nicht wollen, wir sind Ihnen entgegen gekommen, wir sind für die hierarchische Unterstellung, aber gegen eine administrative Unterstellung, die den Staatsapparat aufbläht. Das hat doch nicht mit einer Drohung vor der Volksabstimmung zu tun, das widerspricht zu tiefst unseren liberalen Grundwerten. Darum sind wir gegen dieses Modell. Wir haben uns immer gegen eine Aufblähung des Staatsapparates gewehrt und das hat nichts mit einer Keule zu tun (??), das hat mit Transparenz zu tun, die in der Politik gefragt ist. Wir sind transparent, dass wir das bis und mit dem Volk bekämpfen würden, wenn es zu einer Rückweisung kommen würde in diesem Moment werden hierzu die Weichen gestellt. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | Möglicherweise kann ich etwas dazu beitragen, das Erstaunen oder die Verwunderung von Dürr-Widnau etwas zu lockern. Innerhalb der SVP-Fraktion wurde ein Punkt als ganz wesentlich in der Diskussion bewertet. Unser Staatssystem beruht auf der Trennung der drei Staatsgewalten, das ist Ihnen bekannt. Die drei Staatsgewalten verfügen jeweils über eine eigene Administration und über eine eigene Verantwortung. Das wird wahrscheinlich bei der Staatstrennung auch im Kanton St.Gallen vermutlich einmal so gewesen sein. Irgendwann in den letzten 213 Jahren, Regierungspräsident Würth hat es erwähnt, seit der Staatsgründung unseres Kantons, ist diese Trennung offensichtlich abhanden gekommen. Ich gehe davon aus, dass niemand hier im Ratssaal weiss genau wann das war, geschweige war er daran beteiligt. Auf jeden Fall ist für uns als SVP-Fraktion klar, müsste man dieses System heute neu erfinden oder neu installieren, käme doch keinem Menschen in den Sinn, hier keine Trennung zwischen den Staatsgewalten zu installieren bzw. eine Vermischung dieser Staatsgewalten zuzulassen. Stellen Sie sich einmal vor, unser Staatssekretär wäre gleichzeitig Gerichtsschreiber am Kantonsgericht. Liesse sich dies grundsätzlich vereinbaren? Ich gehe davon aus, Staatssekretär Braun ist auch so genügend beschäftigt, dass er auf diese Nebenbeschäftigung verzichten könnte. Für uns steht diese Frage im Vordergrund. Wir werden, wenn denn die Botschaft entsprechend vorliegt, wenn wir genau wissen, was die Konsequenzen und eben nicht nur die Mehrkosten, sondern auch die erwähnten Einsparungen in den einzelnen Departementen auf dem Tisch liegen, dann werden wir aufgrund dieser Grundsatzdiskussion entscheiden können. Zu Rüesch-Wittenbach: Ich freue mich darauf, wenn wir im Kantons- und Regierungsratswahlkampf über diese paar hundert Tausend oder wieviel es dann möglicherweise sein wird, diskutieren und streiten können. Wir werden dann sicher auch Gelegenheit haben als Vertreter einer Wirtschaftspartei diesen Wählerinnen und Wählern zu erklären, warum sie sich hier gegen eine Stärkung unseres Parlamentes wehren und andererseits bei der Volksvertretung im Kanton aber kein Problem damit haben, im Bereich des Pendlerabzuges unseren Bürgerinnen und Bürgern 30 Mio. Franken mehr aus der Tasche zu ziehen darauf freue ich mich. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | zu Güntzel-St.Gallen: Selbstverständlich ist uns ein starkes Parlament wichtig, darum unterstützen wir ja genau dieses Modell der Teilautonomie, weil wir damit genau die Stärken und die bestehenden Synergien kombinieren können das ist genau der Grund und das noch zu einem vernünftigen Preis. Auch wir haben das gleiche Ziel, nur mit einem andern Mittel. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Ich bin froh um die Diskussion und bin auch ein bisschen erstaunt, wie die Diskussion geführt wird. Aber Masken sind gefallen, das nehme ich erfreut zur Kenntnis. Hartmann-Flawil hat ganz klar gesagt, was er möchte: Er möchte das Trennmodell. Er möchte diese Richtung, wir haben es vorhin gehört. Und von Seiten Böhi-Wil weiss man noch nicht welches Modell, aber im Rückweisungsantrag will man eine Anpassung des Staatsverwaltungsgesetzes nach Trennmodell tätigen. Wenn wir diesem Rückweisungsantrag zustimmen, dann geht es darum, die Vorlage des Präsidiums abzuschieben. Sind wir doch ehrlich, man will die viel radikalere Variante. Wir haben es auch von Güntzel-St.Gallen gehört, er ist bereit, gewisse Mehrkosten zu tragen. Wenn man schon etwas zurückweist, muss man sich ja die Frage stellen, was will man mit diesem Trennmodell? Man muss sich auch fragen, was gewinnt man mit diesem Trennmodell, und das ist in der Botschaft enthalten. Ich bitte die Botschaft zur Hand zu nehmen, wo die Vorteile, Chancen und Risiken aufgeführt sind. Wenn man das genau liest, dann muss man feststellen, man gewinnt nichts mit diesem Trennmodell. Es wird ein bewährte Schanier- und Brückenfunktion der Staatskanzlei zerstört. Güntzel-St.Gallen hat gesagt, das sind ?? 10:18:00. Wir haben hier auch Personen, die in der Privatwirtschaft tätig sind und Firmen führen. Dort ist es wichtig, dass man Schanierfunktionen und Synergien nutzt, das möchte ich hier auch einmal betonen aus Sicht der Wirtschaft. Und man muss sich auch bewusst sein, dass die Unterstützung für das Parlament reduziert wird. Am Schluss sind noch vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem neuen Gebilde, Regierungspräsident Würth hat es erwähnt, aus einem, werden zwei Töpfe gemacht, zwei Abteilungen. Er hat von Prestige gesprochen, dieses Wort hat mir sehr gut gefallen. Eine solche Übung, wie Sie sie jetzt machen wollen, leuchtet nicht ein. Ich muss es auch deutlich sagen: Welches Parlament ist so unklug und schwächt sich selber. Wenn man diesem Parlament dem Trennmodell den selben Support zukommen lassen will, den er heute geniesst, dann muss man zwei Staatskanzleien aufbauen. Ich möchte nochmals auf diesen Punkt hinweisen, denn das ist wichtig beim Grundsatzentscheid, was man machen möchte. Es braucht ein Sekretariat, einen Personaldienst, IT, Rechnungsführung usw., das muss ich Ihnen alles nicht sagen. Und dass das mehr kostet und hunderte von Franken kostet, ist ja auch klar. Hier geht es nicht darum, ob es 700'000 Franken, 800'000 Franken oder 500'000 Franken, aber ich kann Ihnen sagen, eine halbe Million wird das im Minimum kosten. Und das ist für die CVP-EVP-Fraktion zu viel, für das werden nicht Hand bieten. Wir haben gestern die Rechnung beraten. Ich habe oft gehört, dass man Mass halten solle. Dieses Wort habe auch ich benutzt, und jetzt steht das Masshalten auf einmal nicht mehr im Vordergrund. Wenn wir diesem Trennmodell zustimmen, dann ist es klar, dann geben wir auch die Zustimmung den Staatsapparat auszubauen. Dass das von linker Seite natürlich begrüsst wird, das habe ich bestätigt. Aber dass von Seiten der SVP-Fraktion der linken Seite noch die Unterstützung zufällt, den Staatsapparat aufzubauen, das erstaunt mich schon sehr. Aber vielleicht will man ja diese halbe Million im Minimum bis zu einer Million ausgeben, und dann habe ichs, wie Rüesch-Wittenbach, dann müssen wir vor das Volk, denn ich kann das dem Volk nicht erklären, dass wir auf der einen Seiten die Finanzen im Mass halten sollen und dennoch bis zu einer Million Mehrausgaben haben. Ich bitte Sie, Vernunft zu wahren und den Kompromiss, den die CVP-EVP-Fraktion nicht gesucht hat, wir haben die Motion nicht unterstützt, des Präsidiums jetzt zu unterstützen. Es macht keinen Sinn, etwas aufzugeben, was funktioniert und damit eine Schwächung in Kauf zu nehmen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Kompromisses. Und dieser Kompromiss verdient die Chance, dass wir den einmal umsetzen und ich warne davor, das Trennmodell einzuführen, denn das wäre finanzpolitisch ein Unsinn. Hartmann-Die Neuorganisation der Parlamentsdienste, die uns das Präsidium vorschlägt, ist einer Motion, die die CVP/EVP-Fraktion nicht unterstützte. Nur wegen einer 2008 vom Kantonsrat beschlossenen uneínheitlichen Wahlzuständigkeit für den Leiter Ratsdienst und den Leiter parlamentarischer Kommissionsdienst die ganze heute bestens funktionierende Staatskanzlei auf den Kopf zu stellen und sie sogar organisatorisch zu zerschlagen, das macht überhaupt keinen Sinn. Diese Auffassung hat die CVP-EVP-Fraktion immer noch. Mit dem nun vorliegenden Vorschlag des Präsidiums können wir aber gut leben. Sie bereinigt die uneinheitliche Wahlzuständigkeit für den Leiter Ratsdienst und den Leiter parlamentarischer Kommissionsdienst und stärkt dabei die Rolle des Parlaments bzw. des Präsidiums. Die vorlage des Präsidiums stärkt das Parlament aber auch bei der wahl der Vizestaatssekretäre, sie bringt die hierarchische Unterstellung der Parlamentsdienste unter das Präsidium und damit ein direktes Weisungsrecht, und sie bringt eine moderate personelle Verstärkung der Parlamentsdíenste, damit vorberatende Kommissionen vermehrt durch die Parlamentsdienste betreut werden können. Mit diesen Massnahmen gelingt es dem Präsidium, die festgestellten Mängelder Parlamentsreform 2008 zu beseítigen. Gleichzeitig wird das Parlament gestärkt, ohne unnötige Mehrkosten zu verursachen und ohne den bestens eingespielten und vom ' Kantonsrat sehr geschätzten Parlamentssupport durch die Staatskanzlei ??? Die CVP-EVP-Fraktion ist deshalb bereit auf die Vorlage einzutreten und der Vorlage des Präsidiums zuzustimmen. Nun liegt aber ein Rückweisungsantrag vor, der nur noch staunen lässt. Man will letztlich die Vorlage des Präsidiums abschiessen und eine viel radikalere Variante, das sogenannte Trennmodell, einführen.Und was gewinnt man mit demTrennmodell? Im Gegenteil: Die bewährte Scharnier- und Brückenfunktion der Staatskanzlei wird zerstört, der ganze heutige Parlamentssupport durch die Staatskanzleiwird abgebrochen, die Unterstützung für das Parlament reduziert sich auf gerade noch vier Mitarbeitende und begründet wird die ganze Fehlübung mit einer Stärkung des Parlaments. Eine solche Übung leuchtet doch keinem Menschen ein. Ich muss es deutlich sagen: Welches Parlament ist denn so blöd und schwächt sich selber dermassen? Wenn Sie dem Parlament im Trennmodell denselben Support zukommen lassen wollen, den es heute dann müssten sie neben der heutigen Staatskanzlei eine komplette zweite aufbauen, also völlig eigenständige Parlamentsdienste mit allem, was dazu gehört (Sekretariat, Personaldienst, lT, Rechnungsführung, Kommunikation, rechtlicher Support, usw.). Dabei ist völlig klar: Das kostet Hundertausende von Franken etwas, das nicht nur völlig unnötig ist, sondern gerad in der heutigen Zeit mit angespannten Kantonsfinanzen schlicht unverantwortlich. Zur Behauptung, man könne die Mehrkostehn auch noch irgendwie anders berechnen. Sei könne die Vorlage noch zehnmal ans Präsidium zurückweisen, um die Kostenschätzung für das Trennmodell auf den Rappen genau zu beziffern. Das ändert überhaupt nichts am Faktum, dass der Aufbau völlig eigenständiger Parlamentsdienste Hundertausende von Franken kostet. Und was würde das Parlament bei dieser ganzen Übung gewinnen? Gar nichts. Denn ich erinnere Sie nochmals daran das Problem, das zur Motion führte, war eine unlogische Wahlzuständigkeit und in keiner Weise die Behauptung, dass das Parlament heute nicht bestens unterstützt wird von einer Staatskanzlei, die personell so dotiert ist, dass sie diesen Parlamentssupport auch leisten kann. lch bitte Sie daher, Vernunft zu wahren und den Kompromiss des Präsidiums zu unterstützen, eintreten und auf die Rückweisung an das Präsidium verzichten. Etwas aufzugeben, das bestens funktioniert, eine Schwächung des Parlaments in Kauf zu nehmen und dabei noch Hundertausende von Franken auszugeben, das macht doch uberhaupt keinen Sinn. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |
3.6.2015 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion Rückweisung der Vorlage an das Präsidium mit dem Auftrag, die vorliegende Botschaft «Neuorganisation der Parlamentsdienste»: 1. wie folgt zu ergänzen: a) Anpassungen im Staatsverwaltungsgesetz oder Parlaments-verwaltungsgesetz sowie Geschäftsreglement des Kantonsra-tes für einen verselbständigten Parlamentsdienst (Trennmodell), b) detaillierte und begründete Darstellung der direkten Kosten der beiden Modelle (Teilautonomie / Trennmodell), c) mögliche Nutzung von Synergien bzw. mögliche Umgruppierung von Personalressourcen zur Aufgabenerfüllung, d) Darstellung der Funktionsweise der beiden Modelle mit je einem Organigramm; 2. die ergänzte Botschaft bis zur Septembersession 2015 dem Kantonsrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Angesichts der Diskussionen beim Eintreten glaube ich, ist es notwendig, dass man noch einmal kurz auf diesen Rückweisungsantrag zurückkommt. Es ist klar, mit diesem Rückweisungsantrag wird die bestehende Botschaft nicht weggewischt, sondern sie bleibt bestehen. In der Zeit zwischen Junisession bis zur Septembersession, das können Sie unter Punkt 2 ersehen, sollte die ergänzte Botschaft vorliegen. In dieser Zwischenzeit wird das Trennmodell erarbeitet. Hier muss ich auch beifügen, dass dem Präsidium beide Botschaften vorlagen, das kann aus der Schublade geholt werden. Es muss vorliegen, damit wir es überhaupt erlassen können. Wir können Ihnen ja nicht mit einem grauen Blatt ein ganz neues Gesetz vorlegen. Dazu braucht es auch Erklärungen zu einzelnen Artikeln. Aber im Kern ist es klar, die Gesetzesartikel für das Trennmodell liegen vor, sie müssen nur vorgelegt werden. Die grosse Keule von Rüesch-Wittenbach, mit den Drohungen und auch von Regierungspräsident Würth mit der Class Politique (??), wir haben einen Anspruch, dass wir tatsächlich die Übersicht erhalten, welche Kosten betragen diese beiden Modelle. Dass diese Kostenübersicht auch detailliert und ausgewiesen ist und nicht wie in der vorliegenden Botschaft. Es sollte eigentlich auch klar sein, dass man das vorliegen haben muss, damit man entscheiden kann. Dann haben wir die möglichen Nutzungen von Synergien. Ich mache Ihnen hierzu ein Beispiel: Wir haben heute die Protokollierung in den Departementen, diese würde wegfallen. Aber die Personalressourcen sind ansich vorhanden. Jetzt können Sie doch nicht kommen und sagen, das Trennmodell koste in diesem Falle mehr, weil man das dann zusammenzieht. Ich glaube wir haben auch einen Anspruch, dass wir hier eine Übersicht erhalten von den möglichen Synergien, die das Trennmodell auch bringt, nicht nur das Modell Teilautonomie hat irgendewelche Synergiedefekte (oder -effekte??). Wir brauchen auch ein Organigramm, damit man sieht, wo beim Modell Teilautonomie die Knackpunkte und Grauzonen sind, genau gleich wie beim Trennmodell. Ich bitte Sie, wenn Sie die Rückweisung unterstützen, dann entscheiden Sie, dass uns beide Modelle gleichgewichtig vorliegen mit den notwendigen Unterlagen, und dass wir mir im Wissen von beiden Möglichkeiten dann entscheiden können. Ich habe vorhin geschmuntzelt, als gesagt wurde, dass einzelne Kantone dieses Modell der Teilautonomie kennen. Wenn Sie auf der Botschaft die S. 24 aufschlagen, dann sehen Sie oben alle Kantone aufgezählt, die zum Trennmodell gewechselt sind und dies bereits so leben. Und Sie sehen dort auch die personelle Strukturierung bzw. Votierung dieser Parlamentsdienste. Ich kann Ihnen die Zahl mitteilen, die aktuell für die Parlamentsdienste arbeiten, das sind 450 Stellenprozente. Dann können Sie jetzt vergleichen, was das bedeutet, und auch welche wichtigen und vergleichbaren Kantone das Trennmodell kennen und dies auch in den letzten Jahren umgesetzt haben. Wir sind nicht irgendwelche Exotinnen und Exoten, sondern es ist ein valables, breit akzeptiertes Modell und wir brauchen dies als Vorlage, als Unterlage, damit wir richtig entscheiden können. | Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015 |