Geschäft: III. Nachtrag zum Energiegesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.08.14
TitelIII. Nachtrag zum Energiegesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung10.9.2008
Abschluss28.7.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der Regierung vom 12. Mai 2009
ErlassReferendumsvorlage vom 3. Juni 2009
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2009
AntragAnträge der Regierung vom 10. und 17. März 2009
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Art. 10 Abs. 1 Bst. c vom 21. April 2009
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 16. Dezember 2008
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 21. April 2009
AntragAnträge SVP-Fraktion zu Art. 8 Abs. 1 und 3 vom 20. April 2009
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 2. Juni 2009
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 5. März 2009
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Junisession 2009, Rechtsgültigkeit und Festlegung
AntragAntrag Dobler-Oberuzwil zu Art. 10 Abs. 1 Bst. c vom 21. April 2009
AntragAntrag CVP-Fraktion zu Art. 22a vom 20. April 2009
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 2b Abs. 1 vom 20. April 2009
AntragAntrag Bosshart-Altenrhein zu Art. 10 Abs. 1 Bst. c vom 20. April 2009
AntragAntrag Richle-St.Gallen zu Art. 7bis vom 20. April 2009
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 5. März 2009
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 17. Februar 2009
AntragAntrag Trunz-Oberuzwil zu Art. 4 Abs. 2bis vom 20. April 2009
AntragAntrag Bollhalder-St.Gallen zu Art. 2b Abs. 1 vom 20. April 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.4.2009Art. 22a93Antrag CVP-Fraktion13Antrag der vorberatenden Kommission14
21.4.2009Art. 22a82Antrag CVP-Fraktion24Antrag der Regierung14
21.4.2009Art. 10 Abs. 1 Bst. c95Antrag FDP-Fraktion6Antrag der vorberatenden Kommission19
21.4.2009Art. 10 Abs. 1 Bst. c83Antrag FDP-Fraktion17Antrag Bosshart-Thal20
21.4.2009Art. 10 Abs. 1 Bst. c75Antrag FDP-Fraktion20Antrag Dobler-Oberuzwil25
21.4.2009Art. 9 Abs. 234Antrag der vorberatenden Kommission50Antrag der Regierung36
21.4.2009Antrag SVP-Fraktion zu Art. 8 Abs. 361Zustimmung43Ablehnung16
21.4.2009Antrag SVP-Fraktion zu Art. 8 Abs. 159Zustimmung41Ablehnung20
21.4.2009Antrag Richle-St.Gallen zu Art. 7bis43Zustimmung57Ablehnung20
21.4.2009Antrag Trunz-Oberuzwil zu Art. 4 Abs. 2bis64Zustimmung43Ablehnung13
21.4.2009Art. 2b Abs. 142Antrag SP-Fraktion und Bollhalder-St.Gallen62Antrag der vorberatenden Kommission16
21.4.2009Eintreten88Zustimmung1Ablehnung31
3.6.2009Schlussabstimmung104Zustimmung2Ablehnung14
2.6.2009Antrag der Regierung zu Art. 8 Abs. 140Zustimmung60Ablehnung20
2.6.2009Antrag der Regierung zu Art. 4 Abs. 2bis104Zustimmung0Ablehnung16
Statements
DatumTypWortlautSession
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen oder zu präzisieren.

Der neue Verwaltungsratspräsident der Biorender AG, Andreas Widmer, hätte am Votum von seinem Namensvetter Widmer-Mosnang keine Freude. Die Biorender AG ist konzipiert für tierischen Abfall, wie Widmer-Mosnang richtig gesagt hat. Er hat aber unterschlagen, dass das System der Biorender AG auf weiteres Material angewiesen ist. Auch die zweite Anlage, die projektiert wird, hat den Hauptfokus auf tierischen Abfällen und möchte Jauche, Grüngut usw. vergasen.

Für uns stellt sich die Frage: Was spricht dagegen, Grüngut energetisch zu nutzen, wenn die Bilanz positiv ist? Ein Hinweis zur Ökobilanz, der Gesamtbilanz von dem Produkt der Kompogasanlagen: Es ist nicht so, dass diese Bilanzen nicht positiv sind, das Einzige, was richtig ist, dass diese Bilanzen in Zukunft besser werden, weil wir weniger Methanschlupf haben werden. Das wird uns ein Betreiber in diesem Saal vermutlich bestätigen können.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

modifiziert den Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 8 Abs. 1 Bst. b «... bei der Gesamterneuerung ...».

Ich bin von einem Kollegen aus einer anderen Fraktion auf ein unglückliches Wort im Antrag - nicht in meinem, sondern im ursprünglichen - hingewiesen worden. Im ursprünglichen Gesetzestext - und das hat mit der Benutzerzahl nichts zu tun - steht, dass in bestehenden Einzelbauten nach der Gesamterneuerung des Heizungs- und Warmwassersystems diese zu unterstellen sei. Dieses Wort «nach» ist auch in der vorberatenden Kommission diskutiert worden, hat aber offensichtlich auf dem gelben Blatt keinen Eingang gefunden. Es müsste heissen , sicherlich auch im Sinne des Gesetzgebers: «bei der» Sanierung. Wenn das «nach» sprachlich extrem ausgelegt würde, würde das heissen, über eine Sanierung kann in zehn Jahren entschieden werden. Selbstverständlich soll mein Antrag im Sinn des Verständnisses heissen: «Ab neun Nutzeinheiten in bestehenden Einzelbauten bei der Gesamterneuerung des Heizungs- und Warmwassersystems.»

Zu Frei-Diepoldsau: Ich habe gesagt, dass nach etwa zehn Jahren eine grössere Anzahl von Liegenschaften, die nicht kürzlich saniert worden sind, in den Zustand kommen, wo das geprüft wird. Ich habe nicht gesagt, dass innert zehn Jahren alle das Heiz- und Warmwassersystem ändern. Wenn aus meinem Antrag kein Vorteil erwachsen würde, dann hätte ich den Antrag auch nicht eingebracht. Der Eigentümer wäre mit der Frist von zehn Jahren flexibler im Gegensatz zu den ursprünglichen fünf Jahren.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Zu Wick-Wil: Bei den zwei erwähnten Anlagen geht es vielmehr um tierische Abfälle. Die Grüngutabfälle werden nicht vergast. Würth-Goldach hat die Problematik richtig geschildert. Wir sind nicht in der Lage, in der Landwirtschaftszone konforme Anlagen herzustellen mit der Anforderung, dass maximal 50 Prozent an Grüngut bzw. an Substrat zugeführt werden dürfen. Die Regierung sagt zu Recht, ideal wäre die Vergasung und anschliessend, sofern die Reststoffe nicht flüssig weiterverwendet werden, zusätzlich noch eine Kompostproduktion. Wir sind im Kanton St.Gallen nicht in der Lage, dies zu realisieren. Wir haben Kompogasanlagen, welche Monopolbetriebe sind. Sie arbeiten zu teuer. Die Ökobilanz - der Transport, die Verwendung des Grünguts und die Produktion der Energie - ist schlecht.

Sinnvoll wären, wie es die Regierung auf dem roten Blatt schreibt, die Vergasung und die Kompostierung. Aber das geht nur in der Landwirtschaftszone. Wir wissen alle: Wenn jemand in einer Landwirtschaftszone eine Bewilligung einreicht, kann das Verfahren sehr lange gehen. Die Bewilligungspflicht und die Bewilligungspraxis sollten verbessert werden. Wenn wir einen Schritt vorwärts machen wollen, dann müssen wir Nägel mit Köpfen machen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Sie begrüsst die Vorlage, deren Stossrichtung richtig ist und die mit dem vom Kantonsrat vor einem Jahr verabschiedeten Energiekonzept übereinstimmt. Es ist notwendig und richtig, dass der Kanton St.Gallen im Rahmen seiner Kompetenzen Massnahmen ergreift, die bewirken, dass der CO2-Ausstoss sinkt und insbesondere, dass die nichterneuerbaren Ressourcen nachhaltiger eingesetzt werden. Für die CVP-Fraktion ist aber klar, dass dafür technische Massnahmen alleine nicht genügen, vielmehr wäre in wesentlichen Punkten auch eine Verhaltensveränderung in unserer Gesellschaft notwendig. Der III. Nachtrag zum Energiegesetz bringt aber einen Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend ist allerdings, dass alle Massnahmen, seien es Fördermassnahmen, Verbote oder Gebote, tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielen und dass sie einfach und ohne übermässigen administrativen Aufwand umgesetzt werden können. Ebenfalls darf die Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verloren werden. Eine kantonsübergreifende modulartig aufgebaute Gesetzgebung ist zu begrüssen. Die Ergebnisse dieser Harmonisierungsbestrebungen müssen aber in diesem Rat kritisch diskutiert werden dürfen, und es müssen auch Anpassungen und Änderungen möglich sein.

In verschiedenen Punkten stellt sich die Frage der Praxistauglichkeit, gerade bei Altbauten und der Wirtschaftlichkeit von einzelnen Massnahmen, die in der neuen MuK-Energie 2008 (MuKEn 2008) verankert sind. Es war ein Fehler, dass namhafte Branchen und Wirtschaftsverbände bei der Ausarbeitung und Verabschiedung der MuKEn 2008 nicht konsultiert wurden. Harmonisierung ja, aber nicht um jeden Preis. So wird die CVP-Delegation in der Spezialdiskussion die Anträge der vorberatenden Kommission mehrheitlich unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Ich wollte eigentlich nicht in diese Fachdiskussion eingreifen. Aber nach der hitzigen Diskussion muss ich doch ein paar Sachen aus meiner eigenen Erfahrung als Biogasanlagen-Betreiber richtigstellen. Graf Frei-Diepoldsau hat es angetönt: Ein richtiger Kompost ist ein Vererdungsprozess, und der kostet Geld. Wir haben selber kompostiert. Aus zwei Gründen mussten wir aufhören. Erstens aus Überlegungen der Geruchsimmissionen und zweitens aus Kostengründen. Es ist eine Tatsache: Grünabfälle zu vergären ist günstiger pro Tonne, als sie richtig zu kompostieren. Überall dort, wo mit organischen Materialien gearbeitet wird, «schmeckt es» - um es vorsichtig zu beschreiben. Jeder, der schon mal Rasen gemäht hat und den Rasen zwei Tage liegen liess, hat die Erfahrung gemacht, dass es «schmeckt», egal, ob es der Kompostierung oder der Biogasproduktion zugeführt wird.

Regierungsrat Willi Haag hat es angetönt: Momentan hat es wahrscheinlich zu wenig Anlagen, um das Grüngut kurzfristig zu platzieren. Es wird sicherlich keine Biogasanlage oder Kompogasanlage gebaut, wenn es keine Aussicht auf Material gibt, das vergärt werden kann.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen oder zu präzisieren.

Der Antrag der CVP-Fraktion setzt leider ein falsches Signal. Für die geäusserten Bedenken habe ich Verständnis. Das Problem wäre lösbar, indem eine Präzisierung festgelegt würde. Die energetische Verwertung wird nur dann vorgeschrieben, wenn eine Gesamtenergie-Bilanz grundsätzlich positiv sein muss. Damit wären alle Aspekte, vom Transport der Rohware bis und mit der Gewinnung der Energie, abgedeckt. Es wurde erwähnt, dass die Regierung behaupten würde, unsere Initiative wäre gefährdet, wenn wir die Rohware nicht für die energetische Nutzung verwenden würden. Ich kann das in dieser Form nicht bestätigen. Aber wenn dieser wichtige Aspekt - wie von der Regierung vorgeschlagen - nicht im Gesetz aufgenommen wird, behalten wir uns vor, weitere Massnahmen zu ergreifen, um das Ziel der Initiative zu erreichen. Beim Betrachten des Marktes kann festgestellt werden, dass die Nachfrage nach Rohwaren in den nächsten fünf Jahren massiv steigen wird. Allein im Raum Wil-Bazenheid werden momentan zwei sehr grosse Biogasanlagen projektiert. Es wird bereits darüber gestritten, wer die Rohware bekommt und wer nicht.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Art. 8 [Wärmekostenabrechnung a) Einrichtungen]. beantragt im Namen der SVP Fraktion, Art. 8 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Einrichtungen für die Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs für Heizung und Warmwasser werden erstellt:

a) ab sieben Nutzeinheiten in neuen Einzelbauten und Gebäudegruppen mit zentraler Wärmeversorgung;

b) ab neun Nutzeinheiten in bestehenden Einzelbauten nach der Gesamterneuerung des Heizungs- und Warmwassersystems» und Abs. 3 zu streichen.»

Wir bedauern, dass die VHKA auf bestehende Bauten ausgedehnt wurde. Selbstverständlich akzeptieren wir den Beschluss des Bundesgesetzgebers. Die konkrete Regelung liegt nun in der Verantwortung der Kantone. Dabei geht es um die Frage, ab wie viel Nutzern der Wärmeverbrauch erstellt werden muss und ob die Anpassung zwingend notwendig ist oder erst bei einer Sanierung. Der Bundesgesetzgeber bevorzugt, dass die Anbringung der Einrichtung für die VHKA-Ablesung bei einer umfassenden Sanierung der Liegenschaften realisiert werden muss. Wir haben mit der vorgeschlagenen Formulierung des Art. 8 Abs. 1 des Energiegesetzes keine Mühe, insbesondere mit der Regelung, dass die Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs für Heizung ums Warmwasser nach bestehenden Einzelbauten nach der Gesamterneuerung des Heizungs- und Warmwassersystems erstellt werden muss. Das kann morgen, übermorgen sein oder in 3, 5, 10 oder 15 Jahren.

Die Regierung beantragte, dass alle bestehenden Bauten mit genügend Wärmebezügern innert 5 Jahren nachgerüstet werden müssen. Die vorberatende Kommission hat die Frist auf 10 Jahre ausgedehnt. Wir beantragen, Abs. 3 - und damit die Frist - zu streichen. Hauseigentümer von älteren Häusern müssen sich sowieso mit dem Ersatz von Heizung und Warmwasseraufbereitung befassen, denn es ist Pflicht, wenn die entsprechende Anzahl der Wärmezüger erreicht wurde. Weiter beantragen wir, Abs. 1 wie bereits erwähnt zu ändern.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Art. 9 [Wärmekostenabrechnung b) Pflicht zur Abrechnung]. (im Namen der CVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich bitte Sie, dem Antrag Art. 9 Abs. 2 (neu) der vorberatenden Kommission zuzustimmen. Die individuelle Heizkosten- und Wärmeabrechnung kann ein Anreiz zum Energiesparen sein, aber gespart wird mit der Abrechnung noch keine Kilowattstunde (kWh). Sparen müssen die Bewohner. Meistens übersteigt der Aufwand für die Ablesung und Verrechnung der Zähler die Einsparungen für die Energie auch beim sparsamsten Benutzer. Gerade bei Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften, deren Mitglieder tendenziell eher interessiert sind, die Kosten einschliesslich Energieaufwand im Griff zu behalten, darf der Einfluss einer individuellen Abrechnung nicht überschätzt werden. Es herrscht in den Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften auch eine Sozialkontrolle. Die Ungleichbehandlung der Mieter ist in diesem Fall doch an den Haaren herbeigezogen. Ich denke, die ist beim Förderprogramm «Energie 2008 bis 2012» viel eher vorhanden. Diese Beiträge können nur Eigentümer erhalten. Mieter werden allenfalls indirekt profitieren, wenn der Vermieter willens ist, die Geräte auszutauschen. Eigentümer sollen von dieser Bevormundung befreit werden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

legt seine Interessen als Elektroinstallateur offen und ist in einer Fachkommission des Elektroverbandes für Elektroheizungen sowie beantragt im Namen der CVP-Fraktion, Art. 10 Abs. 1 Bst. c wie folgt zu formulieren: «ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen mit mehr als 5 kW Leistung je Gebäude oder 3,6 kW Leistung je Bezüger;».

Ein absolutes Elektroheizungsverbot ist aus unserer Sicht unvernünftig und ideologisch motiviert. Man glaubt, dass man auf die Erneuerung der Kernenergie verzichten kann, wenn man jetzt die Elektroheizungen generell verbietet. Die Elektroenergie ist ein hochwertiger Energieträger, das bestreite ich sicher nicht - ich habe täglich damit zu tun. Mit der doppelten Gewichtung der Elektrizität bei der Einhaltung der Energiegrenzwerte, wie sie bereits in der Verordnung vorgeschrieben ist, wird diesem Tatbestand aber Genüge getan. Diese doppelte Gewichtung gilt übrigens auch bei den Wärmepumpen. Wenn jetzt ein Bauherr über die Vorschriften hinaus isoliert oder zum Teil erneuerbare Energien einsetzt, soll der Einsatz von Widerstandsheizungen der Ergänzung noch möglich sein. Strom hat einen grossen Vorteil, er kann viel flinker reguliert werden als thermische Energie, und so kann auch Energie gespart werden. Hier liegt ein grosser Vorteil der Elektroenergie, der die Nachteile aufwiegt. Wissenschaftlich sind gar keine Grundlagen vorhanden, die ein absolutes Verbot dieser Technologie rechtfertigen. Das Thema ist sehr komplex. Ebenfalls ausser Acht gelassen wird, dass zum Teil auch energiewirtschaftliche Aspekte vorhanden sind. Ich denke da an die in Deutschland enormen Windenergieüberschüsse in der Nacht, die sich anbieten, in Speicherheizungen gespeichert zu werden.

Ein Gebäude kann verschiedene Bezüger haben. Wenn jetzt eine Leistungsgrenze je Gebäude definiert wird und der erste Bezüger diese ausschöpft, haben die anderen Bezüger das Nachsehen. Wie ich auf die 3,6 kW Leistung je Bezüger gekommen bin? Die 3,6 kW ist sicher ein Drittel tiefer wie die 5 kW, und die 3,6 kW ist genau der Wert, der bei den Installationsanzeigen frei ist. Wir Elektroinstallateure müssen alles über 3,6 kW bewilligen lassen, und Leistungen, die unter 3,6 kW sind, die werden mit einer Fertigmeldung dem Elektrizitätswerk gemeldet. Darum hat das auch eine praktische Dimension.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Ein Energiegesetz mit dem Passus, dass ein Energiekonzept für Gemeinden bis 7'000 Einwohner Pflicht wird, macht auch aus unserer Sicht keinen Sinn. Es sollte so sein, dass primär der Nutzen von einem Energiekonzept für eine Gemeinde im Vordergrund steht. Ohne Konzept arbeitet man konzeptlos, und konzeptlos heisst teuer und ineffizient. Gemeinden, die der Auffassung sind, ein Energiekonzept bringe nichts, die werden zum Glück gezwungen und werden ein positives «Aha-Erlebnis» haben.

Ich kann all diejenigen beruhigen, die Angst haben vor einer Ausdehnung auf Gemeinden, die kleiner sind als 7'000 Einwohner. Es gibt weder Fristen noch ist eine Genehmigung durch die Verwaltung vorgesehen. Das heisst unter dem Strich, wenn Sie dem Antrag Bosshart-Thal zustimmen, unterstützen Sie die Gemeinden, die kleiner sind als 7'000 Einwohner. Von einer zusätzlichen Belastung kann nicht gesprochen werden. Es wird ein zusätzlicher Nutzen generiert.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem III. Nachtrag zum Energiegesetz schaffen wir wichtige Grundlagen für alte, politische Forderungen von der Grünen Partei. Es sind dies im Speziellen die effiziente Nutzung der Energie, mehr Umweltschutz bei der Produktion und der Verwendung der Energie und nicht zuletzt unsere Initiative, welche verlangt, bis 2020 die Verdoppelung von erneuerbaren Energien wie Biomasse, Wind und Geothermie. Wir werden in der Detailberatung sämtliche Anträge, die das Gesetz verschärfen, unterstützen. Wir werden sämtliche Anträge bekämpfen, die versuchen, diesem Gesetz die Zähne zu ziehen. Wir wehren uns bereits präventiv gegen sämtliche Argumente, die glauben, die Harmonisierung müsse sich nach unten orientieren. Wir sind der Meinung, dass dieser Kanton durchaus weiter gehende Schritte einleiten sollte.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag ist etwas übertrieben, aber die Problematik ist vorhanden. Insbesondere, wenn bedacht wird, wie viele Liegenschaften durch die neuen Vorschriften nicht mehr wirtschaftlich saniert werden können. Es ist richtig, niemand kann zu Sanierungen gezwungen werden. Aber wenn niemand saniert, dann erreichen wir auch nichts.

Vor drei Jahren habe ich ein altes Haus renovieren lassen. Viel wurde investiert. Das Haus wurde innen isoliert. Wir haben den Schindelschirm bestehen lassen. Hätten wir zusätzlich auch noch die Fassade renoviert, wären nochmals 100'000 Franken dazugekommen. Etwas salopp ausgedrückt: Bei einem solchen Betrag kann man das Haus abbrechen und Parkplätze erstellen. Ich bin gespannt, wie sich die MuK-Energie 2008 auswirkt. Vielleicht werden wir darüber in ein paar Jahren wieder diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen und der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Es heisst, die Bevormundung der Stockwerkeigentümer solle man abschaffen - das verstehe ich nicht. Wie kann man die einen bevormunden und die anderen nicht? Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Regierung zu folgen. Beim Heizen wird die meiste Energie verbraucht, und darum muss die Energieeffizienz erhöht werden. Wir sollten nicht das Gesetz schwächen. Wenn wir davon ausgehen, dass es sinnvoll für die Mieter ist, eine individuelle Abrechnung zu erstellen, dann ist es für die Stockwerkeigentümer ebenso sinnvoll. Es muss individuell sichtbar sein, wie viel Energie verbraucht wird und was dafür bezahlt wird. Nur so kann auch gespart werden. Wir sind gegen eine Ungleichheit zwischen Mietern und Stockwerkeigentümern.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag Bosshart-Thal ist abzulehnen.

Das Thema einer allgemeinen Pflicht bzw. einer Reduktion auf Gemeinden ab 10'000 Einwohner war Thema in der vorberatenden Kommission. Die Variante der Regierung obsiegte. Heute Morgen wurde gesagt, man müsse den Gemeinden die Autonomie belassen. Jede kleinere Gemeinde kann auch ein Energiekonzept erstellen, muss es aber nicht zwingend. Die kleinen Gemeinden sollten nicht dazu gezwungen werden, ein Energiekonzept zu erstellen. Wenn sie ein Energiekonzept möchten, können sie eines erstellen - auch im Verbund mit anderen Gemeinden. Lassen wir ihnen die Flexibilität.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde ausführlich über diesen Punkt beraten, aber nicht über die Frage, ob es sich auf eine Wohneinheit bezieht oder auf das Gebäude. In diesem Sinn kann ich nichts über das Ergebnis dieser Abstimmung sagen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde der Kommission gestellt, aber nicht ausführlich diskutiert. Der Antrag wurde mit 9:4 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen oder zu präzisieren.

Ich habe in der Zwischenzeit über meinen Kollegen abgeklärt, wie gross die Investitionssumme allein bei der Biorender AG ist. Es geht um eine Investition von 13,5 Mio. Franken. Beteiligt sind Uzwil, Flawil, die Stadt St.Gallen, Schaffhausen, Winterthur und Wil. Es heisst nirgends, dass eine Gemeinde so eine Anlage bauen muss. Es heisst lediglich, dass das Grüngut dieser Anlage zugeführt wird, investieren werden andere. Ich kann Ihnen diese Bedenken nehmen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch für die SVP-Fraktion ist Energiesparen ein Gebot der Stunde. Dies darf uns aber nicht daran hindern, einen kühlen Kopf zu bewahren. Vielmehr sind wir sogar verpflichtet, zunächst eine umfassende Analyse vorzunehmen, bevor wir dann sachgerecht entscheiden. Dies gilt auch für die Vision einer 2000-Watt-Gesellschaft, bei angeblich gleicher Lebensqualität, die schon längst zur Utopie verkommen ist.

Erlauben Sie mir einige grundsätzliche und staatspolitische Überlegungen, bevor ich namens der SVP-Fraktion zum III. Nachtrag zum Energiegesetz Stellung nehme. Der guten Form halber erinnere ich daran, dass ich auch als Delegierter des Hauseigentümerverbandes HEV Kanton St.Gallen mit diesem Thema befasst bin. Dass sich die Kantone für ihren Zuständigkeits- und Kompetenzbereich stark machen, ist verständlich und auch richtig. Wenn nun aber im Energiebereich seitens der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) über die ganze Schweiz eine Einheitslösung angestrebt wird und sie Abweichungen von den planungsgläubigen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) als Unglück bezeichnet und als Fehlentscheide bekämpft, hört unser Verständnis auf. Mit Sicherheit würden die kantonalen Energiedirektoren - vornehm ausgedrückt - keine Freude zeigen, wenn der Bund in diesem Bereich - seine Kompetenzen überschreitend - genau die gleichen Bestimmungen und Module verbindlich erklären würde. Damit stellen wir nicht in Frage, dass sich die EnFK über die Kantonsgrenzen hinaus austauschen und dass auch die Fachminister miteinander reden. Wenn die Harmoniesucht - für die SVP-Fraktion unverständlich - auf diesem Gebiet so gross ist, hätte man ja auch ganz einfach die erprobte und bewährte SIA-Norm 380/1 übernehmen können.

Nun zum Inhalt des III. Nachtrags:

Neubauten: Strenge Dämmvorschriften und K-Werte bei Neubauten werden von der SVP-Fraktion grundsätzlich unterstützt.

Bestehende Bauten: Die Zielvorgaben bei energetischen Sanierungen bestehender Bauten müssen massvoll sein und einen Spielraum enthalten. Die gleichen Vorgaben wie bei Neubauten wären für viele (Wohn-)Eigentümer finanziell nicht verkraftbar und letztlich kontraproduktiv, da in vielen Fällen dann gar nicht saniert würde. Zu diesem Thema finden Sie einen Antrag unserer Fraktion.

Verbrauchsabhängige Warmwasserkostenabrechnung (VHKA): Dass die VHKA allein keine oder zumindest kaum Energie sparen hilft, ist bekannt. Erfreulicherweise gelang es der vorberatenden Kommission, bei Neubauten die geltende Regelung zu bestätigen, dass nämlich erst ab 7 Bezügern die VHKA-Pflicht gilt. Zu bedauern ist jedoch, dass diese VHKA-Pflicht bei bestehenden Bauten vom Bundesgesetzgeber wieder eingeführt wurde. Dies rechtfertigt aber nicht, dass über die Vorgaben des Eidgenössischen Energiegesetzes hinausgegangen wird. Deshalb stellt die SVP-Fraktion zwei Anträge zu Art. 8 des Energiegesetzes.

Weitere Bestimmungen und Grundsätze: Die SVP-Fraktion begrüsst die Präzisierung bei den elektrischen Widerstandsheizungen (Art. 10 EnG) durch die vorberatende Kommission. Die Aufnahme von Modul 5 «Ferienhäuser» ins Energiegesetz wird von der SVP nicht bekämpft. Auch die Vorbildfunktion des Kantons bei öffentlichen Bauten wird nicht grundsätzlich bestritten. Dass aber nicht alle diesbezüglichen Vorschriften «das Gelbe vom Ei» sind, war bereits beim Neubauprojekt des Verwaltungsgebäudes am Oberen Graben ein Thema. Obwohl für das Label Bewegungsmelder notwendig wären, wurde darauf verzichtet, weil nicht praktikabel. Das Gleiche ist nun festzustellen beim Umbau- und Sanierungsprojekt der Kantonsschule Heerbrugg (35.09.01). Die Feststellung im Bericht (S. 11/12) geben zu denken: «Hochgedämmte Gebäude, wie sie nach den heutigen Energievorschriften und Standards für die Minergie-Zertifizierung gefordert werden, führen zu einem problematischen Raumklima. In kürzester Zeit werden zu hohe CO2-Konzentrationen gemessen. ...» Die zusätzliche Feststellung, «dass ein permanentes Offenlassen der Fenster energetisch nicht sinnvoll ist», stellt wirklich einen Meilenstein in der energetischen Vorbildfunktion des Kantons dar! Dass sich auch die Lokremise in St.Gallen keineswegs für diese Vorbildfunktion eignet, weil es auch hier ein Kosten-Nutzen-Verhältnis zu wahren gilt, hatten wir schon früher festgehalten. Soviel für den Moment. Zu verschiedenen Artikeln werden wir uns in der Detaildiskussion wieder melden. Abschliessend ersuche ich Sie, auf den III. Nachtrag zum Energiegesetz einzutreten sowie den Anträgen unserer Fraktion, soweit sie sich mit der vorberatenden Kommission nicht decken, zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Bei diesem zentralen Punkt des Energiegesetzes konnte sich die SVP-Fraktion zwischen Antrag und rotem Blatt der Regierung bzw. gelbem Blatt der Kommission nicht klar einigen. Wir hatten dann aber keine weiteren Experten beigezogen und wir haben Stimmfreigabe beschlossen. Ich meine nun aber persönlich, als Sprecher dieses Geschäftes aus der SVP-Fraktion, dass der neue Antrag der CVP-Fraktion wahrscheinlich die sinnvollste Lösung in einer etwas verfahrenen Situation darstellt. Ich werde diesem Antrag zustimmen, und ich empfehle dies auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus unserer Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt. Wenn das Parlament solche substanzielle Änderungen am Gesetz vornehmen möchte, dann sollten wir das nochmals in der vorberatenden Kommission diskutieren. Ich empfehle Ihnen aber, diesen Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt und folglich auch nicht inhaltlich diskutiert. Ich denke aber, dass der Antrag nicht dem Geist der Kommissionsberatung entspricht. Ich empfehle Ihnen, diesen Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag Trunz-Oberuzwil ist abzulehnen.

Der Hauptpunkt des Antrages von Trunz-Oberuzwil besteht bereits in der Verordnung. Entscheidend ist, dass es keinen Nachweis braucht, und nicht, dass die Energievorschrift nicht eingehalten werden muss. Das bedeutet, dass der Planer, der eine Gebäudesanierung vorbereitet, die ganzen Berechnungen und Grundlagen so oder so erstellen muss, und wenn er sie hat, ist es nicht entscheidend, ob er sie auch zur Verfügung stellt. Noch eine Bemerkung zur Administration: Die Gemeinden müssen die Energienachweise prüfen. Bei keinem Nachweis müssen die Gemeinden Stichproben durchführen, nachhaken und kontrollieren - was administrativ vermutlich nicht minder einfach wäre.

Es wäre falsch, im Gesetz mit einer konkreten Zahl etwas zu zementieren. Wir sollten den Artikel in der Verordnung belassen. Wenn es erforderlich ist, können Veränderungen in der Verordnung vorgenommen werden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die vorberatende Kommission hat sich an einer eintägigen Sitzung eingehend mit dem III. Nachtrag zum Energiegesetz befasst. Vom Departement anwesend waren Regierungsrat Haag, Helen Felber, Leiterin des Amtes für Umwelt und Energie, Rainer Benz, Leiter Abteilung Recht und UVP, Silvia Gemperle, Mitarbeiterin Amt für Umwelt und Energie, und Marianne Feller, juristische Mitarbeiterin; sie hat auch das Protokoll geführt.

Bei der Vorlage geht es im Wesentlichen um drei Schwerpunkte: eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen an die Mustervorschriften der Kantone, der sogenannten MuKEn. Diese beinhalten ein Basismodul, welches die Vorschriften gemäss dem übergeordneten Bundesrecht umsetzen. Die zusätzlichen Module sind fakultative Massnahmen, von denen die Regierung vorgeschlagen hat, drei der insgesamt sieben Module zu übernehmen. Es geht darum, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen für die Umsetzung des durch dieses Parlament im letzten Jahr verabschiedeten Energiekonzeptes. Der Nachtrag dient auch der Umsetzung der Volksinitiative für eine Energiepolitik mit Weitsicht. Im Eintreten konnten nach einem ausführlichen Referat des Bauvorstehers alle möglichen Fachfragen geklärt werden. In der Eintretensdiskussion fand die Stossrichtung der Vorlage hinsichtlich vermehrter Produktion erneuerbarer Energie und der Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich insgesamt breite Zustimmung. Die wirtschaftliche Bedeutung einer interkantonalen Harmonisierung wurde im Grundsatz ebenfalls anerkannt, im Detail schon ein bisschen weniger. Die Massnahmen selbst wurden bereits im Eintreten sehr kontrovers diskutiert. Schliesslich ist die Kommission aber mit 15:2 Stimmen auf die Vorlage eingetreten.

Die vorberatende Kommission hat gegenüber der Vorlage der Regierung und teilweise in Abweichung von den MuKEn weitere wesentliche Änderungen beschlossen. Die politischen Gemeinden sollen in Überbauungs- und Gestaltungsplänen die energetischen Anforderungen an Neubauten gegenüber dem kantonalen Recht verschärfen können. Die technischen Einrichtungen für die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen bei Neubauten und wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude sollen wie bis anhin erst ab sieben statt ab fünf Nutzeinheiten erstellt werden müssen. In bestehenden Gebäuden soll die Frist für die Nachrüstung von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Bei Gebäuden im Stockwerkeigentum soll auf die Abrechnung verzichtet werden, wenn alle Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer zustimmen. Das grundsätzliche Verbot elektrischer Widerstandsheizungen soll auf Anlagen mit einer Leistung von mehr als fünf Kilowatt beschränkt werden. Die Gemeinden haben gesammelte Grünabfälle nur dann einer energetischen Verwertung zuzuführen, wenn sie nicht kompostiert werden. Damit will die vorberatende Kommission sicherstellen, dass auch in Zukunft genügend Qualitätskompost hergestellt werden kann. Wie Sie auf dem roten Blatt sehen, ist die Regierung mit zwei dieser Vorschläge nicht einverstanden. Mit der Anpassung des Energiegesetzes schafft der Kanton St.Gallen in Teilbereichen die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des «Energiekonzeptes Kanton St.Gallen», das auch die Forderungen der Volksinitiative für eine Energiepolitik mit Weitsicht enthält. Darin wird unter anderem verlangt, dass im Kanton St.Gallen bis zum Jahr 2020 die Produktion erneuerbarer Energie aus Holz, Biomasse, Biogas, Sonne, Wind und Geothermie gegenüber dem Stand des Jahres 2005 verdoppelt wird. Die vorberatende Kommission begrüsst die von der Regierung vorgeschlagene Aufnahme von drei Zusatzmodulen der MuKEn in der Energiegesetzgebung. Zusätzlich will die vorberatende Kommission ein viertes Zusatzmodul der MuKEn ins Gesetz aufnehmen, das Modul Ferienhäuser. Bei solchen besteht ein grosses Energiesparpotenzial, wenn die übliche Wohntemperatur erst am Vorabend der Ankunft aus der Ferne mittels Telefon, SMS oder Internet ausgelöst wird. Die dafür notwendigen Geräte sind in neuerstellten Einfamilienhäusern oder Wohnungen zu installieren, die nur zeitweise belegt sind. Die gleiche Regelung gilt bei der Sanierung des Heizsystems in Mehrfamilienhäusern bzw. beim Austausch des Wärmeerzeugers in Einfamilienhäusern. Der Aufwand für die Ausrüstung einer Wohneinheit beläuft sich auf rund 1'000 Franken. Der verhältnismässig bescheidene Betrag lässt sich aufgrund der eingesparten Heizkosten rasch amortisieren. Die vorberatende Kommission hält die zusätzlichen Investitionskosten daher für vertretbar.

In der Schlussabstimmung wurde der geänderten Vorlage mit 11:1 Stimme ohne Enthaltung zugestimmt. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich bereits fünf Mitglieder verabschiedet.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der III. Nachtrag zum Energiegesetz beinhaltet die notwendigen gesetzlichen Anpassungen, um einerseits das st.gallische Energiekonzept und andrerseits die Initiative «Für eine Energiepolitik mit Weitsicht» zweckmässig umsetzen zu können. Im Gebäudebereich sollen die Ziele des Energiekonzepts über die 2008 neu formulierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich umgesetzt werden. Damit wird der Energieverbrauch von Neubauten etwa auf das Niveau des bisherigen Minergie-Standards gesenkt. Bei Umbauten werden die Grenzwerte massvoll angepasst. Mit der Anwendung der MuKEn 2008 kann die Verschärfung der energierechtlichen Vorschriften ausserdem weitestgehend interkantonal harmonisiert vorgenommen werden. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ermöglichen die vollständige Übernahme des MuKEn-Basismoduls sowie der Zusatzmodule 2 bis 6 inklusive des von der Kommission aufgenommenen Moduls «Ferienhäuser». Grundsätzlich begrüssen wir deshalb die vorgeschlagenen Änderungen des Energiegesetzes, und die SP-Fraktion wird auf die Vorlage selbstverständlich eintreten. Zu den einzelnen Bestimmungen folgende Bemerkungen: Zur Umsetzung der Energieinitiative soll im Gesetz das Ziel für die Produktion von erneuerbarer Energie für das Jahr 2020 festgeschrieben werden. Dieses Ziel wird aber nicht so einfach zu erfüllen sein. Es genügt nicht, wenn die Energieförderung in einer Aktion 2009 kurzfristig erhöht oder ein Teil der kommunalen Grünabfuhrmengen zusätzlich energetisch genutzt werden. Was es braucht, sind abgestimmte Massnahmenpläne, die kantonsweit umgesetzt werden. Wir sind deshalb der Ansicht, dass alle politischen Gemeinden ein Energiekonzept erstellen sollten, damit möglichst schnell die wirtschaftlichsten Massnahmen erkannt und realisiert werden können. Bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung hat die Kommission bezüglich Anzahl Wohneinheiten leider wieder auf eine st.gallische Sonderlösung in Abweichung zu den Mustervorschriften eingeschwenkt. Dies wäre ja noch zu verkraften. Schlimmer ist die Bestimmung, dass Stockwerkeigentümer von der Abrechnungspflicht befreit werden sollen. Hier unterstützen wir klar den Antrag der Regierung, um wieder Gleichheit zwischen Mietern und Stockwerkeigentümern herzustellen. Bezüglich elektrischer Widerstandsheizungen hat die Kommission eine Mindestleistung von 5 kW für die Bewilligungspflicht eingeführt. Diese Grenze ist nach unserer Ansicht zu hoch; sie höhlt das grundsätzliche Verbot der unsinnigen Direktheizungen zu sehr aus. Auch hier werden wir in der Spezialdiskussion eine Anpassung beantragen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

beantragt, Art. 10 Abs. 1 Bst. c wie folgt zu formulieren: «ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen mit mehr als 2 kW Leistung;».

Die Verbesserung der Energieeffizienz im Strombereich ist ein wichtiger Teil unserer Massnahmen im Energiebereich. Es ist ein energietechnischer Nonsens, den hochwertigen Energieträger Elektrizität für Wärme auf niedrigem Temperaturniveau einzusetzen. Beim Einsatz von Wärmepumpen kann mit der gleichen Strommenge die drei- bis vierfache Wärmeenergie erzeugt werden. Zurzeit werden schweizweit immer noch 6 Prozent des Stromverbrauchs für direkte Gebäudeheizungen eingesetzt. Mit dem Ersatz dieser Heizungen, z.B. durch Wärmepumpen, könnten also ohne Komforteinbusse 4 Prozent des gesamten schweizerischen Strombedarfs eingespart werden. Die vorberatende Kommission hat nun zu Recht eine Mindestleistung eingeführt, um für Kleinstanwendungen keinen unverhältnismässigen Aufwand auszulösen. Mit 5 kW ist die Grenze allerdings etwas hoch ausgefallen. Mit 5 kW Wärmeleistung kann man heute bereits ein modernes Einfamilienhaus beheizen.

Die FDP-Fraktion schlägt vor, die Leistung je Gebäude zu beschränken. Dem kann ich ebenfalls zustimmen. Der Antrag Dobler-Oberuzwil ist abzulehnen. Es kann nicht sein, dass in jeder Nutzeinheit zusätzliche Leistungen installiert werden können. Bei z.B. fünf Bezügern würde sich die Freigrösse auf sage und schreibe 18 kW summieren. Das würde das grundsätzliche Verbot völlig aushöhlen. Es ist auch zu beachten, dass dieser Artikel nur die Bewilligungspflicht betrifft. Nach Art. 12a können bei besonderen Verhältnissen auch höhere Leistungen bewilligt werden. Da die Einschränkung auf ein Gebäude sicherlich sinnvoll ist, möchte ich meinen Antrag nun wie folgt ändern: «ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen mit mehr als 3 Kilowatt je Gebäude». Damit können Kleinstanwendungen immer noch unkompliziert gelöst werden. Das Ziel, die Energieeffizienz im Strombereich zu verbessern, wird aber nicht unnötig geschwächt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

In der Klima-, Umwelt- und Energiepolitik ist in den letzten Jahren einiges in Bewegung geraten. Die Bevölkerung ist sensibilisiert und auch bereit, mit dem wertvollen Gut «Energie» sorgfältig und verantwortungsbewusst umzugehen. In der Februarsession 2008 haben Sie dem umfassenden Energiekonzept fast einstimmig zugestimmt, einen Sonderkredit von 10 Mio. Franken für die nächsten fünf Jahre bewilligt und die Regierung beauftragt, das Konzept zügig und zielgerichtet umzusetzen. Zudem hat das Parlament die Volksinitiative «Für eine Energiepolitik mit Weitsicht» unterstützt, die vorsieht, die erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2020 zu verdoppeln. Bei der Umsetzung des Energiekonzeptes sind wir auf Kurs. Wir haben bereits einiges erreicht, aber es bleibt noch sehr viel zu tun, wenn wir die Ziele wirklich erreichen wollen:

  1. die Bevölkerung dazu anzuregen, dass Energie tatsächlich gespart wird;

  2. die Energieeffizienz, wo immer auch sie anfällt, tatsächlich zu erhöhen, insbesondere bei den Gebäuden;

  3. die erneuerbaren Energien fördern, so weit und immer möglich.

Das Energiekonzept besteht aus drei Teilen, d.h. es ist ein Mix von drei Massnahmen: An erster Stelle steht - das war schon immer so - die Freiwilligkeit und die Eigenverantwortung jedes Einzelnen, Energie zu sparen. Zweitens wurden mit dem Energieförderprogramm Anreize geschaffen, damit in die Energieeffizienz investiert werden kann. Ergänzt wurde das Energieförderprogramm mit der «Aktion 2009». Die dritte Massnahme haben wir im Energiekonzept dargelegt. Dabei geht es darum, die gesetzlichen Grundlagen zu konkretisieren und der heutigen Technik auch anzupassen. Es müssen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Energieziele erreicht werden können.

Auf der Grundlage der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn), welche die Energiedirektorenkonferenz zusammen mit dem Bundesamt für Energie erarbeitet und zuhanden der Kantone verabschiedet hat, wurde eine pragmatische und zielführende Revision des st.gallischen Energiegesetzes erarbeitet.

Ich freue mich, dass das Energiegesetz in den Fraktionen grundsätzlich positiv aufgenommen worden ist und dass man zu einer Verschärfung des Energiegesetzes steht. Ich fände es schade, wenn mit den Änderungen einzelner Artikel dem Gesetz wichtige Zähne gezogen würden. Damit würde auch die Wirksamkeit des Gesetzes reduziert. Gerade für Grundeigentümer wären solche «sogenannten» Erleichterungen nur kurzfristig von Vorteil, weil - da bin ich persönlich davon überzeugt - Liegenschaften, die nicht oder nur halbherzig energetisch saniert werden, an Marktwert in den nächsten 10 bis 15 Jahren verlieren werden. Es macht wenig Sinn, auf Gesetzesstufe technische Details regeln zu wollen. Diese müssen in einer technischen Verordnung geregelt werden. Wir wollen ein Energiegesetz, das der Umsetzung unseres gemeinsam genehmigten Energiekonzeptes dient und Wirkung erzielt. Es soll technisch möglich, wirtschaftlich verträglich und finanziell tragbar sein.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion St.Gallen fordert seit längerer Zeit, die Energie effizienter zu nutzen und zu sichern. Wir wollen vernünftig mit der verfügbaren Energiemenge umgehen. Mit dem III. Nachtrag zum Energiegesetz besteht jetzt die Möglichkeit, einige dieser Punkte umzusetzen. Die Zeichen der Zeit sind erkannt, und jetzt wollen und werden wir auch handeln. Es nützt niemandem, wenn in Wahlprogrammen von Energieeffizienz und tollen Umweltleitbildern gesprochen wird und heute nicht gehandelt wird. Insbesondere sind dies Massnahmen, mit denen die Energieeffizienz im Gebäudebereich gesteigert und der Anteil der verwendeten erneuerbaren Energien erhöht wird. Erneuerbare Energie wie Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Umgebungswärme, Windenergie, Energie aus Biomasse und aus Abfällen sollen besonders gefördert werden. Ein Teil der Parlamentsarbeit besteht darin, weitsichtige Entscheide zu fällen, die im Moment nicht für alle angenehm sind und vielleicht auch nicht gerade für alle volkspopulistisch sind, aber unserer Zukunft dienen. Die FDP-Fraktion will mit ihrer Haltung im III. Nachtrag zum Energiegesetz langfristig dem Hauseigentümer, der Wirtschaft und der Umwelt dienen. Für die st.gallische FDP-Fraktion ist das III. Nachtragsgesetz zum Energiegesetz ein guter Wurf, der die eingeschlagene Richtung mit dem «Energiekonzept Kanton St.Gallen» und der Volksinitiative «Für eine Energiepolitik mit Weitsicht» konsequent fortsetzt. Die Formulierungen sind knapp und verständlich und das Ziel, den Anteil an erneuerbarer Energie bis 2020 zu verdoppeln, realistisch.

Beim Kommissionsantrag zu Art. 10 fordern wir klar und unmissverständlich, dass dieser für ein komplettes Gebäude zählt und nicht für einzelne Wohnungen. Wir begrüssen, dass die von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren empfohlenen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich weitestgehend umgesetzt werden. Die interkantonalen Harmonisierungsbestrebungen im Energiebereich machen Sinn und sind zu unterstützen. Das Basismodul wird zusammen mit den Modulen «Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) in bestehenden Bauten», Modul 3 «Elektrische Energie (SIA 380/4)» und Modul 4 «Heizungen im Freien und Freiluftbäder» übernommen. Das III. Nachtragsgesetz wird nur dann eine Wirkung entfalten, wenn die Umsetzung auch tatsächlich an die Hand genommen und entsprechend kontrolliert wird. Die jährliche Erfolgskontrolle ist ebenso unerlässlich wie eine vierjährige Wirkungsbeurteilung. Das bedingt zwingend, dass die Energieversorgungsunternehmen gegenüber dem Kanton und den Gemeinden die nötigen Auskünfte erteilen. Dabei versteht sich von selbst, dass es sich nur um zwingend notwendige Auskünfte handeln kann, nach dem Motto: So wenig wie möglich - so viel wie nötig. Im Controlling wird sich die Ernsthaftigkeit des Umdenkens widerspiegeln. Ein freiwilliger Gebäudeenergieausweis ist nicht nur aus Harmonisierungsgründen zu begrüssen, sondern auch, weil er geeignet ist, das Bewusstsein der Hauseigentümer für energetische Massnahmen zu fördern.

Eine Erhöhung der Energieeffizienz wie die Förderung von alternativer Energie ist uns wichtig, dies soll nochmals betont werden. Der finanzielle vorgesehene Betrag von 10 Mio. Franken pro Jahr scheint uns für unseren Kanton angemessen. Auch in diesem Nachtrag haben wir uns um günstige gesetzliche Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft eingesetzt. Die FDP-Fraktion ist froh, dass mit dem St.Galler Energieförderprogramm 1,4 Mio. Liter Heizöl eingespart werden. Die ausgelösten Investitionen von einigen Millionen dienen unserer einheimischen Wirtschaft.

Die FDP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und stimmt dem roten Blatt mit den korrigierten Art. 9 und 22 der Regierung zu. Die FDP-Fraktion unterstützt aber die anderen Änderungsartikel der Kommission. Zu spezifisch anderen Änderungsanträgen äussern wir uns bei Bedarf separat.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Art. 2 [Energiekonzept b) Gemeinden]. beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 2b Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die politische Gemeinde erstellt ein angemessenes Energiekonzept. Sie kann diese Aufgabe regional erfüllen.»

Das Energiekonzept ist das wichtigste Instrument, um auch auf Gemeindestufe energiepolitische Massnahmen zu treffen, die auch effektiv und wirtschaftlich sind, insbesondere was die Nutzung erneuerbarer Energien betrifft, z.B. in Wärmeverbünden aus Holzenergie oder der Abwärmenutzung aus Industrie, Abwasseranlagen usw. Dabei ist die Grösse einer Gemeinde nicht von Bedeutung. Auch in kleinen Gemeinden macht es Sinn, den Istzustand der Energieversorgung abzubilden, mögliche erneuerbare Energiepotenziale abzuklären und aus dieser Ausgangslage eigene kommunale Energieziele zu formulieren bzw. Massnahmen zu entwickeln. Ohne diese Basis wird es nicht möglich sein, die Ziele gemäss Energieinitiative zu erreichen.

Wenn nur Gemeinden über 7'000 Einwohner ein Energiekonzept erstellen müssen, geht ein wichtiges Potenzial verloren. Bei 7'000 Einwohnern sind nur 17 Gemeinden von dieser Bestimmung tangiert, und einige davon haben bereits ein Energiekonzept, wie z.B. die Stadt St.Gallen. Ortschaften in ländlichen Strukturen, teils mit dicht bebauten Dorfzentren und damit entsprechend hohen Energiedichten, bleiben unberücksichtigt, obwohl gerade auch hier die systematische Abklärung von Massnahmen sehr zweckmässig wäre. Die von der vorberatenden Kommission eingefügten Bestimmungen, dass das Energiekonzept «angemessen» sein soll und die Aufgabe regional erfüllt werden kann, machen insbesondere Sinn, wenn eben alle Gemeinden ein Energiekonzept erstellen. Wir bitten Sie deshalb, in Art. 2 die willkürliche Grenze von 7'000 Einwohnern zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

beantragt, Art. 2b Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die politische Gemeinde erstellt ein angemessenes Energiekonzept. Sie kann diese Aufgabe regional erfüllen.»

Ich habe den gleichen Antrag wie Bosshart-Thal gestellt. Ich bin auch der Meinung, dass alle Gemeinden - auch die kleinen Gemeinden - ein Energiekonzept erstellen sollten. Grössere Gemeinden haben bereits ein Energiekonzept. Jetzt sollten auch die kleineren Gemeinden folgen. Mit dem Wort «angemessen» ist auch nicht voraussehbar, dass es einen unangemessenen Aufwand ergeben wird.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
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Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde dieser Passus sehr ausführlich diskutiert. Es wurden verschiedene Anträge gestellt: ein gleichlautender Antrag wie der von Bosshart-Thal und Bollhalder-St.Gallen und ein Antrag für die Begrenzung auf 5'000 bzw. auf 10'000 Einwohner. Letztendlich obsiegte der Antrag der Regierung mit 7'000 Einwohnern gegenüber einer tieferen Begrenzung mit 7:9 Stimmen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
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Ich möchte Ihnen deutlich sagen: Energiepolitik geht uns alle an. Es ist nicht einsichtig, wenn es eine Vorschrift gibt, dass nur die grossen Gemeinden ein Energiekonzept haben und an einer Energiepolitik mitarbeiten müssen. Die Beispiele im Toggenburg und im Rheintal zeigen, dass es möglich ist, gemeinsam ein Energiekonzept zu erarbeiten, dass aber dennoch auf die spezifischen Anliegen der Gemeinden Rücksicht genommen werden kann. Ich unterstütze den Antrag Bollhalder-St.Gallen. Mit diesem Antrag würden die Gemeinden gleich behandelt werden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Art. 4 [Anforderungen a) Grundsatz]. beantragt, Art. 4 Abs. 2bis (neu) wie folgt zu formulieren: «Kein Nachweis ist erforderlich bei Umbauten und Umnutzungen, wenn die voraussichtlichen Baukosten höchstens Fr. 200'000.- und gleichzeitig höchstens 30 Prozent des indexierten amtlichen Gebäudezeitwertes betragen.»

Bei diesem Zusatz geht es darum, dass die Bürokratie für kleinere Bauvorhaben und Renovationen minimiert wird. Bei Renovationen und Umnutzungen bis 200'000 Franken oder höchsten bis 30 Prozent des indexierten Gebäudezeitwertes muss zukünftig kein entsprechender Nachweis erbracht werden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Art. 7bis (Definition). beantragt, Art. 7bis (neu) mit dem Randtitel «Definition» wie folgt zu formulieren: «Umbauten - und somit befreit von der Erfüllung der Anforderungen im Sinn des Energiegesetzes und der Energieverordnung - sind Ersatz, Änderung und Instandstellungen an der gesamten Bausubstanz bis zu 35 Prozent des aktuellen Gebäudezeitwertes.»

Warum stelle ich so einen Antrag? Ich möchte damit Klarheit schaffen. Ich möchte damit Ungerechtigkeiten beseitigen und ich möchte damit eine sozialverträgliche Lösung anbieten. Eine einheitliche Definition der Begriffe erleichtert die Kommunikation mit den Fachleuten und den Verbänden. Man weiss bei einem Umbau genau, von welcher Summe an die Normen erfüllt werden müssen oder nicht. In den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) heisst es: «Vom Umbau betroffen: Ein Umbauteil gilt als vom Umbau betroffen, wenn an ihm mehr als blosse Oberflächen-, Auffrischungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen werden.» Demgegenüber erwähnt die jetzt noch gültige Energieverordnung des Kantons St.Gallen eine Befreiung der Erfüllung bis zu 25'000 Franken für die Instandstellung, Änderung und Ersatz von energetisch wichtigen Bauteilen. Durch diese Klarheiten werden wilde Umbauten in der Anzahl stark reduziert. Derjenige, der ordnungsgemäss ein Projekt eingibt, ist schlussendlich der Dumme.

Die sozialverträgliche Lösung ist mir die wichtigste. Ich habe schon in der vorberatenden Kommission gesagt, und ich werde es hier nochmals sagen: Es ist eine soziale Zeitbombe. Nicht jeder Eigentümer ist ein reicher Mann. Es gibt sehr viele Rentner, die das gar nicht bezahlen können. Was noch gefährlicher ist, sie geben ein Signal gegenüber den Banken, die Liegenschaft sei nicht so viel wert. Die Banken gehen dann möglicherweise zu den Eigentümern und verlangen die Amortisation, vielleicht in einem Zeitpunkt, wo sie finanziell nicht in der Lage sind, dies zu berappen.

Zu Schlegel-Grabs: Sie haben im Eintreten gesagt, die FDP-Fraktion will vernünftig mit der Energie umgehen. Aber die FDP-Fraktion geht nicht vernünftig mit der Energie um, wie folgendes Beispiel zeigt: Die FDP-Fraktion in der Stadt St.Gallen hat im Wahlkampf Sparlampen verschenkt. Sparlampen, die sie in der Ikea gekauft hat - in China produziert.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag Richle-St.Gallen ist abzulehnen.

Seine vorgeschlagene Definition des Umbaus macht die Sache nicht einfacher, eher komplizierter. Es gibt auch noch Umbauten mit höherem Gebäudezeitwert, bei denen die Anforderungen dann erfüllt werden müssen. Die heutige Regelung ist dagegen eindeutig. Die Energieverordnung sieht vor, dass Umbauten mit Kosten unter 25'000 Franken von den Anforderungen befreit sind. Die MuKEn ist diesbezüglich nicht massgebend. Inhaltlich beurteilt, wäre die Grenze für die Befreiung auch viel zu hoch. Dies würde die fortlaufende Verbesserung der Bauten hinsichtlich Wärmedämmung behindern. Zudem finde ich es problematisch, wenn die Anforderungen im neuen Gesetz weniger hoch sein sollen wie im alten.

Gemäss Richle-St.Gallen sollen erst ab 35 Prozent die Anforderungen genügen. Das wäre ein zentraler Widerspruch zum angenommenen Antrag von Trunz-Oberuzwil, bei dem es heisst: höchstens 30 Prozent.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

modifiziert seinen Antrag wie folgt: «... bis zu 30 Prozent des indexierten amtlichen Gebäudezeitwertes.»

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Kommissionspräsident: Ich erinnere Sie daran, das in den MuKEn im Basismodul von fünf Einheiten die Rede ist, und das letzte Mal war das schon eine Abweichung davon. In der vorberatenden Kommission haben wir diesen Punkt ausführlich diskutiert. Es wurde der Antrag auf neun Einheiten gestellt, dann aber wieder zurückgezogen. Folglich haben wir darüber nicht abgestimmt. Schlussendlich haben wir für Neubauten und bestehende Bauten uns auf sieben festgelegt. Der Antrag, Art. 3 zu streichen, wurde in der vorberatenden Kommission gestellt, aber mit 6:9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Gegenantrag, die Frist von 5 auf 10 Jahre zu erhöhen, wurde mit 12:4 Stimmen angenommen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag ist abzulehnen.

Zu Richle-St.Gallen: Sie haben eine Differenz konstruiert, die in dieser Form nicht besteht. Die Mustervorschrift beinhaltet Empfehlungen. Ich muss einem Architekten nicht erklären, was Oberflächenauffrischung, Reparatur und Sanierung ist. Ich habe es bereits gesagt: Die bereinigte Verordnung liegt noch nicht vor. Wir werden die Verordnung den Gemeinden, Verbänden und den Parteien zur Vernehmlassung geben. Ich nehme zur Kenntnis, dass wir uns einig sind, dass bei den Neubauten etwas getan werden muss. Bei Umbauten bleibt beinahe alles beim Alten. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die wichtigsten Anforderungen an die Aussenbauteile (Wand/Dach) bestehen bleiben. Die Anforderungen an die Fenster wurden leicht angepasst, weil die heutigen Fensterbauer bessere Qualität liefern.

Dobler-Oberuzwil hat gesagt, es gibt keine Sanierungspflicht. Das ist ein wesentlicher Punkt. Der Grundeigentümer entscheidet, wann er sanieren will. Für blosse Reparaturen gelten keine energetischen Anforderungen. Es gibt die Möglichkeit der Ausnahmebewilligung, z.B. bei geschützten Gebäuden. Bei solchen Gebäuden muss situativ über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Der Kantonsrat hat dem Energiekonzept zugestimmt. Er hat sich damit für einen sorgfältigen Umgang mit der Ressource Energie ausgesprochen. Wir sollten jetzt nicht die Artikel des Energiegesetzes mit den klaren Vorgaben verwässern. Bei Annahme des Antrages von Richle-St.Gallen würde der Kantonsrat unglaubwürdig. Sein Vorschlag wäre mit den Bestrebungen auf Bundesebene unvereinbar. Es wäre auch ein Rückschritt auf kantonaler Ebene. Seit dem 1. Januar 1991 gelten für Neubauten und Umbauten energetische Vorschriften. Würde der Antrag Richle-St.Gallen angenommen, könnten bestehende Bauten nach Belieben umgebaut werden, weil die Schwelle von 30 Prozent des Zeitwertes bei einer Sanierung der gesamten Gebäudehülle nicht beansprucht würde. Ein Beispiel: Der Neubauwert eines Hauses beträgt Fr. 500'000.-. Der Zeitwert liegt bei Fr. 450'000.-. Sie können Fr. 150'000.- investieren oder eben nicht. Das ist doch keinen Lösung! Das wäre Unsinn. Darum haben wir im Energiekonzept vorgesehen, ab Sommer 2009, eine Energieberatung für die Grundeigentümer. Ich hoffe, dass der Hauseigentümerverband, allenfalls das Gewerbe, mitspielt, damit die Grundeigentümer ihr Gebäude analysieren lassen. Der Eigentümer kann dann selber entscheiden, wie er weiter vorgeht: Er kann unmittelbar sanieren oder in Etappen usw.

Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Mit einem solchen Artikel können wir kein Energiegesetz umsetzen, weil damit keine Wirkung erzielt wird.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag ist abzulehnen.

Die Diskussion ist etwas schwierig. Ich glaube, bereits bei der MuKEn im Jahre 2000 war die Nutzeinheit bei fünf und blieb unverändert. Sie haben dazumal schon den Antrag gestellt, auf sieben Nutzeinheiten zu erhöhen - die meisten Kantone haben sieben. Mit dem jetzt vorliegenden Antrag werden sieben Nutzeinheiten bei neuen Einzelbauten bzw. neun Nutzeinheiten bei bestehenden Einzelbauten gefordert. Es ist etwas merkwürdig: Güntzel-St.Gallen forderte im Jahr 2000 sieben Nutzeinheiten.

Es gab verschiedene Veranstaltungen zum Thema Energie. Ich sprach mit grossen Investoren und mit Eigentümern von Liegenschaften. Ich sagte zu ihnen: «Sie kennen den Stand der Technik. Sie wissen, was effizient ist. Sie wissen, was Sie zu tun hätten. Machen Sie es oder machen Sie es nicht?» Es gab zur Antwort: «Ja, ich weiss es. Ich würde es auch machen, aber ich muss am Markt bestehen. Ich mache das, was ich nach dem Gesetz machen muss.» Das ist eben der Punkt: Die Eigenverantwortung, die Initiative und Leistung des Einzelnen zählt nicht mehr, sondern der Markt. Deshalb brauchen wir eine gesetzliche Grundlage.

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21.4.2009Wortmeldung

Die Anträge der SVP-Fraktion sind abzulehnen.

Es ist nicht einsehbar, wieso bei Altwohnungen auf neun Einheiten aufgestockt werden soll. Die Streichung des Abs. 3 ist nicht nachvollziehbar. Zu Güntzel-St.Gallen: Sie verhalten sich widersprüchlich. Sie haben ausgeführt, dass innert zehn Jahren sowieso viele ältere Wohnungen renoviert werden. Wie können Sie dann gegen eine Frist von zehn Jahren sein? Diejenigen, die umbauen, müssen bei mehr als 7 Wohnungen zwingend die VHKA einbauen. Bei denen, die nicht umbauen wollen, entsteht ein gewisser Druck, damit sie es trotzdem machen. Ich verwalte selber ein Haus mit sechs Einheiten und es wird gemäss der VHKA abgerechnet. Es ist interessant zu beobachten: Die Bewohner schauen, wer wie viel verbraucht, und versuchen selber möglichst wenig zu verbrauchen. Es ist eindeutig so, dass mit der VHKA ein Steuerungseffekt erzielt werden kann.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Es ist so, dass eine Unklarheit besteht, die noch geklärt werden muss. Eines ist sicher: 5 kW genügen für die Heizung eines ganzen Hauses. Die Grundidee dieser Bestimmung ist, dass keine wertvolle Energie für Widerstandsheizungen verwendet werden sollte. Wir haben ein pragmatisches Gesetz: Dort, wo die Umstände es erfordern, sollte es Ausnahmen geben. Aber: Wird die kW-Leistung je Bezüger zugelassen, dann unterlaufen wir die ganze Gesetzgebung.

Zu Dobler-Oberuzwil: Sie haben ein Haus. Nun genügt es nicht mehr, und Sie machen zwei Bezugskreise, dann haben Sie statt den 5 kW Leistung je Bezüger bereits 7,2. Sie finden einen Mieter für den Bastelraum, der muss den Strom selber bezahlen, dann haben Sie bereits dreimal 3,6 kW Leistung je Bezüger zur Verfügung. Schlussendlich können Sie das ganze Mehrfamilienhaus elektrisch beheizen. Das darf doch nicht die Idee dieser Bestimmung sein. Unterstützen Sie den Antrag der FDP-Fraktion.

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Art. 10 (Bewilligungspflicht). beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 10 Abs. 1 Bst. c wie folgt zu formulieren: «ortsfesten elektrische Widerstandsheizung mit mehr als 5 kW Leistung je Gebäude;»

Das Verbot elektrischer Widerstandsheizungen ist im Basismodul der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich vom Jahr 2008 enthalten und sollte deshalb von jedem Kanton übernommen werden (die sogenannte Vollzugsharmonisierung). In der vorberatenden Kommission wurde argumentiert, der Anschluss einzelner Räume eines bestehenden Gebäudes an die bestehende Gebäudeheizung sei zu aufwendig, weshalb für solche Fälle eine elektrische Beheizung möglich bleiben sollte. Wenn die Lockerung des Verbots elektrischer Widerstandsheizungen nur dazu dient, einzelne Räume eines bestehenden Gebäudes elektrisch zu beheizen, würde aber eine Grenze von 2 kW Leistung an sich ausreichen (z.B. Ausbau Kellerraum zu Bastelraum oder Ausbau Dachstock). Die im Antrag der vorberatenden Kommission festgelegte Grenze von 5 kW ist deshalb sehr hoch angesetzt - können doch 5 kW genügen, um ein gut eingedämmtes Einfamilienhaus zu beheizen. Der Wortlaut des Antrags der vorberatenden Kommission lässt offen, ob die Grenze von 5 kW pro Strombezüger oder je Gebäude gilt. Weil die Grenze so hoch angesetzt ist, ist die FDP-Fraktion der Meinung, die Grenze von 5 kW soll pro Gebäude gelten, und ich bitte auch die anderen Antragsteller, kein «Wischiwaschi» zu produzieren, sei es mit 2 kW oder mit 3,6 kW.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich stimme grundsätzlich der Regierung zu: Die Vergasung, die Verwertung von Grüngut in Vergasungsanlagen, ist die beste Lösung. Was nun aber die Regierung vorschlägt, nämlich dass das Grüngut zwingend und ausschliesslich in die Vergasung zu führen ist, ist in der Praxis nicht umsetzbar. Erstens ist es unvernünftig, mit Grüngut im Lastwagen um den halben Kanton zu fahren, beispielsweise aus unserer Region vom Bodensee nach Uzwil in die Bio- oder in die Kompogasanlage. Zweitens verbleibt somit die Verwertung in den dezentralen Biogasanlagen. Diese aber verursachen erhebliche Geruchsimmissionen. Als Gemeindepräsident von Goldach kann ich Ihnen dazu ein bundesordnerdickes Lied singen. Wenn die dezentralen Biogasanlagen nicht im Siedlungsgebiet sein dürfen, dann sind sie in aller Regel ausserhalb des Baugebietes. Das ist vernünftig. Es besteht aber die Vorschrift, dass ein Landwirt in seiner Biogasanlage höchstens 50 Prozent Fremdmaterial zuführen darf. Es ist nicht möglich, alles Grüngut in dezentralen Biogasanlagen zu verwerten. Die Sache scheitert an den eigenen Rahmenbedingungen.

Ich verweise auf die Interpellation Hug-Muolen vom 22. August 2006. Die Region Rorschach hat viele Jahre in der Deponie Meggenmüli das Grüngut gelagert und kompostiert. Die Deponie besteht nicht mehr. Wir mussten eine neue Lösung suchen, und wir haben wiederum eine regionale Kompostieranlage in Steinach. Diese Kompostieranlage wird von einem privaten Unternehmer betrieben und wurde erst vor kurzem wiederum vom gleichen Baudepartement bewilligt. Sie sehen, es macht durchaus Sinn, beides zuzulassen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich bin kein Fachmann, obwohl ich auch einen kleinen Garten habe. Aber was wir sicher haben, ist eine regionale Kompostieranlage in Buchs, die funktioniert.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der CVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Formulierung von Frei-Diepoldsau hat das wiedergegeben, was in der Kommission diskutiert wurde. Ich denke, dass mit der neuen Formulierung der CVP-Fraktion, dem Anliegen, welche die Kommission zur Änderung auf dem gelben Blatt führte, am besten abbildet.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Wenn Sie den Antrag zum Art. 22a der vorberatenden Kommission lesen, dann umfasst dieser, dass die gesammelten Abfälle einer energetischen Verwertung zugeführt werden sollen. Allerdings, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Damit ist gesagt, dass nicht zwingend alles ab sofort der Verwertung zugeführt werden muss. Ich bin schon erstaunt darüber, welche Einwände gegen eine solche Regelung vorgebracht werden. Die vorberatende Kommission hat den Art. 22a «…soweit es technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist» ergänzt mit «und sie nicht der Kompostierung zugeführt werden». Damit ändert sich nichts, alles bleibt wie bisher.

Der Antrag von Frei-Diepoldsau hat den gleichen juristischen Inhalt geschickt anders formuliert. Die Regierung könnte dem Antrag noch zustimmen, wenn die Formulierung «oder stofflichen Verwertung» gestrichen wird.

Ich muss noch etwas klarstellen: In der vorberatenden Kommission wurden Vorbehalte geäussert, dass eine zunehmende energetische Nutzung von Abfallbiomasse die Fruchtbarkeit unserer Böden gefährdet. Es wurde argumentiert, dass Emissionen aus Biogasanlagen zu Geruchsbelästigungen führen. In der Zwischenzeit haben Mitarbeiter des Baudepartementes die Frage vertieft mit Experten besprochen. Sie kamen zum Schluss, dass eine fachgerechte Verwendung von Abfallbiomasse problemlos mit den Anliegen des Bodenschutzes und einer guten Luftqualität vereinbar sind. Zusammengefasst lässt sich sagen: Mit Energie aus Grüngut schützen wir das Klima; weder Treibstoff, Strom noch Wärme aus Grüngut verursachen eine zusätzliche CO2-Belastung. Im Grüngut steckt hochwertige Energie. Diese Energie kann klimaschädliche fossile Treib- oder Brennstoffe ersetzen. Wird das Grüngut nicht vergärt, kann auch die Energie nicht genutzt werden. Zudem benötigt der Kompostierungsprozess auch Energie. Wird das Grüngut jedoch effizient zur Energiegewinnung genutzt, hilft dies mit, die CO2-Reduktionsziele zu erreichen. Nach der Vergärung bleibt Gärgut übrig. Dieses ist ein sehr guter Recyclingdünger. Im Vergleich zum Kompost enthält es weniger organische Substanzen, weil es zu Biogas und damit zu Energie umgewandelt wurde. Die Reifung erfolgt in einem einfachen Verrottungsprozesss mit guter Belüftung. Gärgut wird in der Landwirtschaft und im Gartenbau als Dünger eingesetzt. Verschiedene Untersuchungen im In- und Ausland belegen die gute Qualität von nachverrottetem Gärgut. Gärgut ist ausdrücklich auch in der biologischen Landwirtschaft einsetzbar.

Auf dem roten Blatt der Regierung ist eine Studie «Energetische Nutzung von Grüngut und Vergärung» erwähnt, die das Bundesamt für Umwelt bei Ernst Basler und Partner in Auftrag gegeben hat. Ich habe vernommen, dass Mitglieder des Kantonsrates die Studie gegenteilig interpretiert haben. Für meine Mitarbeiter - Spezialisten auf diesem Gebiet - ist das nicht nachvollziehbar. Selbstverständlich kann eine unsachgemässe Vergärung wie auch eine unsachgemässe Kompostierung zu unerwünschten Emissionen von Gerüchen und Schadstoffen führen. Technisch betrachtet ist ein solches Problem gelöst: In modernen Biogasanlagen wird die Biomasse in geschlossenen Räumen gelagert und verarbeitet. Das Energiekonzept sieht deshalb vor, dass sich der Kanton im Bereich der Biomasse insbesondere auch in der Qualitätssicherung einsetzt. Moderne Vergärungsanlagen bieten für Kompostierer die Chance, in die Energieproduktion einzusteigen. Für Kompostierer ist die Vergärung eine zukunftsgerichtete und eine sehr gute Ergänzung zur bestehenden Verwertung von Grüngut. Bereits vorhandene Geräte zur Grünaufbereitung und Kompostnachbearbeitung können weiter verwendet werden. Immer mehr Städte und ländliche Gemeinden und Zweckverbände gehen dazu über, ihre organischen Abfälle getrennt zu sammeln und in Biogasanlagen zu vergären. Über hundert Biobetriebe produzieren Tag und Nacht wertvolle einheimische Energie. Die Biogasproduktion ist eine Lösung mit einer hohen Akzeptanz bei der Bevölkerung.

Es wurde gesagt, der Art. 22a in der Fassung der Regierung, sei zu absolut formuliert. Die blosse Kompostierung sei zukünftig nicht mehr erlaubt. Das ist Unsinn! Tatsächlich müssen aber mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Grüngut der Vergärung zugeführt werden kann. Erstens sind die Gemeinden frei, überhaupt eine Sammlung von Grüngut anzubieten. Erfolgt eine Sammlung, soll das Grüngut so effizient wie möglich verwertet werden, d.h. vor der Kompostierung energetisch genutzt werden. Für die Gemeinden ohne Grüngutsammlung fällt dieser Art. 22a ohnehin weg. Zweitens muss die Vergärung technisch und betrieblich möglich sein. Technisch und betrieblich möglich ist die Vergärung dann, wenn in der Region eine Anlage mit genügender Kapazität vorhanden ist. Art. 22a verpflichtet niemanden, eine Biogasanlage zu erstellen. Drittens muss die Vergärung wirtschaftlich zumutbar sein. Zusammenfassend: Die Gemeinden haben beim Entscheid, Grüngut zu vergären oder nicht, einen grossen Beurteilungsspielraum - was auch eine grosse Verantwortung beinhaltet. Die Regierung beantragt Ihnen aus den genannten Gründen, Art. 22a unverändert zu belassen.

Zur Frage des Fremdabfalls: In der Raumplanungsverordnung hat der Bundesrat festgelegt, dass bei Biogasanlagen in der Landwirtschaftszone wenigstens die Hälfte der Biomasse aus der Landwirtschaft stammen muss, und zwar aus einem Umkreis von 50 Kilometern. Die von aussen zugeführten Grünabfälle dürfen nicht die 50 Prozent überschreiten. Sie müssen aus einem Umkreis von etwa 50 Kilometern stammen. Ausnahmen sind selbstverständlich auch möglich. Die Biogasanlage muss in der Landwirtschaftszone integriert werden. Es soll verhindert werden, dass in der Landwirtschaftszone Industriebetriebe entstehen. Aber es ist möglich, in geeigneten Industriezonen Biogasanlagen zu realisieren. Ein Beispiel dafür ist die Kompogasanlage in Uzwil.

Zur Feldrandkompostierung: Die Kompostierung vergärter Biomasse erfolgt nicht auf dem freien Feld. Trotzdem haben verschiedene Mitglieder des Kantonsrates die Frage aufgeworfen, warum der Kanton St.Gallen die Feldrandkompostierung nicht mehr zulasse - in anderen Kantonen sei dies erlaubt. Die st.gallische Praxis hält sich an die eidgenössische Gesetzgebung - die gilt für alle Kantone - und an die Erläuterungen des Bundesamtes für Raumentwicklung. Zonenkonform sind Anlagen, wenn die Abfälle der Region zu mehr als der Hälfte auf dem Standortbetrieb bzw. einer Produktionsgemeinschaft zusammengeschlossener Betriebe erzeugt wird oder wenn der Kompost für den Betrieb benötigt wird. Die Feldrandkompostierung erfolgt, wie der Name sagt, auf dem Feld, d.h. in der Regel in der Landwirtschaftszone, deshalb müssen bei der Beurteilung der Bestimmungen - das gilt dann als Anlage ausserhalb der Bauzone - diese Vorgaben berücksichtigt werden. In der Praxis stammen die wenigsten Grünabfälle aus dem eigenen Betrieb, sondern werden oftmals aus der Bauzone zugeführt, auf einem Sammelaufbereitungsplatz zwischengelagert und anschliessend auf die Feldrandmieten gebracht. Diese befinden sich fernab eines landwirtschaftlichen Betriebszentrums und entlang von Gewässern. Weil das so ist, lässt die Umweltgesetzgebung eine Feldrandkompostierung nicht mehr zu. Der fertige Kompost wird nicht auf den eigenen Feldern verwendet, sondern wiederum in die Bauzone zurückgeliefert und verkauft. Auch das neue Raumentwicklungsgesetz sieht in diesem Bereich keine Änderungen vor.

Ich versuchte Ihnen die Zusammenhänge darzustellen. Ich bitte Sie, den Anträgen der Regierung zuzustimmen. Verhindern Sie eine Verwässerung des Gesetzes!

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Zu Regierungsrat Willi Haag: Ich möchte nicht von Mitarbeitern aus dem Baudepartement abhängig sein, die dann entscheiden, ob die Kompostieranlage wirtschaftlich zumutbar oder technisch möglich ist. Um das zu beurteilen, haben wir die grössere Erfahrung. Sie haben gesagt, Biogasanlagen verursachen keine Gerüche. Leider stimmt das nicht. Die Biogasanlage in Goldach mussten wir schliessen - es war für die Anwohner nicht mehr zumutbar. Möchte ein Betreiber seine Biogasanlage wirtschaftlich führen, ist er auf Fremdmaterial angewiesen, z.B. aus einer Gärtnerei eine Tonne Zwiebeln, die nicht mehr verkauft werden können. Sie wissen aus Ihrer «eigenen Biogasanlage», was das bedeutet. Was auch sehr gut funktioniert, sind Panseninhalte. Warum sollten wir jetzt das verbieten, was die Hausbesitzer und Grundeigentümer jahrelang positiv beurteilt haben? Wir sollten es so belassen, weil es sich in den Gemeinden etabliert hat.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte zu den Endprodukten aus der Biogasanlage sprechen. Ich arbeite in einem Spezialzweig der Landwirtschaft, und wir arbeiten mit den Böden. Unsere Böden vertragen nicht alle organischen Substanzen, sondern nur die Besten. In unseren Böden arbeiten Bodenbakterien und Bodenpilze, die hoch sensibel sind. Wenn Gärgut aus der Biogasanlage kommt und nachverrottet wird, ist das noch kein Kompostierungsprozess. Ein Kompost ist ein veredeltes Produkt mit Humusverbindungen. Unsere Böden vertragen nur hochwertige Komposte, und diese können hergestellt werden, wenn die Maximalmenge an Gärgut aus der Biogasanlage - höchstens 50 Prozent - beträgt. Ein guter Kompost entsteht bei 50 Prozent Gärgut plus 50 Prozent Grüngut. Es gibt Branchen-Richtlinien, die das bestätigen. Ich möchte deshalb aus Abnehmersicht dafür plädieren, dass auch die normale dezentrale Kompostierung weiterhin zulässig sein wird und begleitet wird.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Graf Frei-Diepoldsau hat es zu Recht gesagt: Die grosse Lobpreisung auf die Kompostierung ist nicht problemlos. Grüngut ist nicht per se von guter Qualität - es kann Fremdstoffe enthalten. Was wir bei verschiedenen Kompostieranlagen gefunden haben, war bedenklich. Ich spreche von Panseninhalt, Schlachtabfällen usw.

Zu Würth-Goldach: Ich habe es gesagt: Das eine tun und das andere nicht lassen - das sind die Zeichen der Zeit. Wenn Sie in Goldach eine veraltete Anlage haben, die - wie Sie es formuliert haben - stinkt, dann müssen Sie die Anlage abstellen und sich neuen Möglichkeiten zuwenden.

Wir machen ein Energiegesetz nicht für vorgestern, sondern für die nächsten Jahre. Ich habe ausgeführt, was unter «technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar» verstanden wird. Ich bitte Sie, stimmen Sie dem Antrag der Regierung zu. Sollten Sie den Antrag auf dem grauen Blatt unterstützen, dann sollten Sie die stoffliche Verwertung weglassen. Alles andere macht keinen Sinn.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag Richle-St.Gallen ist abzulehnen.

Zu Richle-St.Gallen: Sie sagen, ältere und wenig vermögende Personen kämen um ihr Geld. Wenn Sie dies verhindern wollen, müssen Sie den Antrag zurückziehen. Es wird niemand verpflichtet, sein Haus zu sanieren. Aber wenn jemand das Haus saniert, dann soll er es korrekt machen, nach energetischen Gesichtspunkten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Ich habe vor einigen Tagen aus dem Baudepartement ein E-Mail erhalten, offensichtlich aufgrund einer Aussage in der vorberatenden Kommission. Es ging dabei um Dämmvorschriften bei bestehenden Bauten. Ich entnehme einer Tabelle, dass neun Werte gesenkt werden sollen, einzelne 20 bis 30 Prozent. Ich habe es leider unterlassen mit Fachleuten darüber zu diskutieren. Aber es kann doch niemand bestreiten, dass es sich dabei um strenge Vorschriften handelt. Ich komme zu einer anderen Schlussfolgerung als Regierungsrat Haag und Frei-Diepoldsau. In gewissen Fällen ist es eben sinnvoll, einen Mittelweg zu beschreiten, damit die Hauseigentümer nicht 10 oder 15 Jahre warten, bis sie sanieren. Nach so vielen Jahren kommt es zu einer grossen Sanierung, und vielfach geht dann auch bezahlbarer Wohnraum verloren. Es sind solche Überlegungen, die uns veranlassen, den Antrag Richle-St.Gallen zu unterstützen.

Der Hauseigentümerverband (HEV), der während der Beratung mehrmals angesprochen wurde, hat durch verschiedene Tatbeweise gezeigt, dass es ihm in Sachen Energiesparen ernst ist. In der Stadt St.Gallen hat der HEV eine Aktion durchgeführt, bei der ungefähr 400 Verbandsmitglieder von verbilligten Wärmebildern für ihr Haus profitierten. In einem weiteren Schritt können sich die Hauseigentümer bei der Minergiefachstelle der Stadt beraten lassen, welche Massnahmen aufgrund der Auswertung der Wärmebilder sinnvoll wären.

Ich betone es immer wieder, wir wollen die Freiwilligkeit und die Eigenverantwortlichkeit ansprechen - zu dem stehen wir uneingeschränkt. Wir wollen aber nicht Grenzen im Gesetz setzen, und das ist das schweizerische und st.gallische Verständnis von Recht: wenn wir es setzen, dann ist es einzuhalten. Deshalb bitten wir Sie, dieser Lösung zuzustimmen. Nicht, weil wir weniger wollen, sondern weil wir eine praktikable Lösung anstreben.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Art. 22a (Energetische Verwertung biogener Abfälle). beantragt im Namen der CVP-Fraktion, Art. 22a wie folgt neu zu formulieren: «Die politische Gemeinde führt gesondert gesammelte Grünabfälle entsprechend ihrer Eignung einer energetischen oder stofflichen Verwertung zu, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.»

In der vorberatenden Kommission war unbestritten, dass die Kompostierung weiterhin möglich sein soll. Die Formulierung, die ich dann in die Kommission eingebracht habe, war nicht ganz glücklich. Es war nie die Meinung, dass hier die Kompostierung prioritär behandelt werden soll, und man kann den Text der Kommission so verstehen, dass nur energetisch verwertet werden kann, soweit oder wenn nicht kompostiert wird. Das war nicht die Meinung.

Der vorliegende CVP-Antrag trägt diesem Umstand Rechnung: Man will nicht priorisieren, sondern nebst der energetischen Verwertung soll auch eine Kompostierung möglich sein, nämlich dort, wo es technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar und sinnvoll ist. Regierungsrat Willi Haag wird ausführen, in dieser Form und mit dieser Formulierung sei die Einhaltung der Energieinitiative nicht möglich. Das bezweifle ich. Wir möchten mit diesem Artikel sicherstellen, dass nicht auf den Wortlaut der Regierung abgestellt wird, wonach eine Kompostierung nicht möglich ist. Dort muss alles der energetischen Verwertung zugeführt werden, ob es sinnvoll ist oder nicht. Beispielsweise Sträucher: die eignen sich nicht als energetisch verwertbar in Form von Verbrennung. Sie haben einen zu wenig hohen Holzanteil, und sie eignen sich auch nicht zur Vergasung in einer Gasanlage. Diese werden vernünftigerweise der Kompostierung zugeführt. Frische Grünabfälle, die eignen sich für die Vergasung, die sollen dort zugeführt werden. Holzanteile sollen der Fernheizung zur Verbrennung zugeführt werden.

Die Formulierung der Regierung schliesst die Kompostierung aus. Wir wissen, dass Vorschriften sehr genau beachtet werden - vor allem im Baudepartement. Wenn die Kompostierung ausgeschlossen ist, dann wird das Baudepartement dafür sorgen, dass nicht mehr kompostiert werden kann und darf. Wir befürworten, dass die Kompostierung, die stoffliche Verwertung, ihren Platz bekommt. Es ist sinnvoll und nötig.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Der Antrag Richle-St.Gallen ist abzulehnen.

Richle-St.Gallen sagt, ohne seinen Antrag schaffen wir eine soziale Zeitbombe. Mit seinem Antrag verschiebt er die soziale Mega-Zeitbombe. Die Preisentwicklung der Energie zeigt nach oben. Was sagen Sie den Eigentümern, die Ihr Haus schlecht saniert haben und mit hohen Energierechnungen konfrontiert sind? Wie Frei-Diepoldsau bereits erläutert hat, wird niemand zur Sanierung gezwungen. Auch das Argument, dass ein falsches Signal an die Banken gesandt wird, trifft nicht zu. Das Gegenteil trifft zu: Häuser, die energetisch schlecht saniert sind, verlieren substanziell an Wert, und dementsprechend ist die hypothekarische Belastung nicht mehr gegeben.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die FDP-Fraktion hat die Wahl, in Anbetracht der politischen Realitäten aus unserer Sicht, zwischen zwei verschiedenen Übeln zu entscheiden. Wir entscheiden uns logischerweise für das geringere Übel. Das ist aus unserer Sicht der Antrag der FDP-Fraktion. Wir hätten lieber die Variante der Regierung gewählt. Aber es scheint uns eher unrealistisch zu sein, mit diesem Antrag zu obsiegen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
2.6.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion und im Namen der Gruppe «Haus- und Grundeigentum» unseres Kantonsrates: Der Antrag der Regierung ist abzulehnen bzw. der Fassung der 1. Lesung bei Art. 8 Abs. 1 an der festzuhalten.

Konkret geht es hier um die Anzahl der Wärmebezüger für das VHK-Obligatorium bei bestehenden Bauten. Nachdem die Mehrkosten für die Mieter erfahrungsgemäss höher sind als das Sparpotenzial, und ich habe mir von verschiedenen Fachleuten bestätigen lassen, dass gerade bei einer tieferen Anzahl von Wärmebezügern der Mehraufwand durchaus im Bereich von 30.–/35.– Franken/pro Monat liegen kann, wenn nachträglich die VHK eingerichtet wird, also 350.– bis 400.– Franken/pro Jahr. Bei diesen Kosten, die in der Regel höher sind, als das Sparpotenzial, rechtfertigt es sich, dass das Obligatorium erst ab neun Wärmebezügern gilt, wie der Kantonsrat in 1. Lesung mit 59:41 Stimmen, also nicht mit einem Zufallsmehr beschlossen hatte. Wenn dies, wie die Regierung in ihrem roten Blatt begründet, für den Bundesgesetzgeber eine zentrale Frage gewesen wäre, hätte er diesbezüglich selber entschieden. Aber auch auf Verordnungsstufe und es geht jetzt nicht um die Frage, ob der Bundesrat diesbezüglich überhaupt legiferieren darf, weil gefunden habe ich im Energiegesetz keine Kompetenz. Aber selbst wenn der Bundesrat hier legiferieren dürfte oder müsste, dann hätte er diese Zahlen als verbindlich erklärt und nicht nur auf die MuKEn als Orientierung verwiesen. Die Orientierung an diese Mustervorschriften lässt eine Bandbreite zu, wovon der Kantonsrat Gebrauch gemacht hat und ich bitte Sie dies zu bestätigen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung hat zum Ergebnis der ersten Lesung des III. Nachtrags zum Energiegesetz ein rotes Blatt verabschiedet, in welchem sie für zwei Beschlüsse Änderungsanträge stellt. Für mich stellte sich die Frage, ob sich die Kommission noch mit diesen Änderungen befassen müsse. Ich habe meine Überlegungen dazu der Kommission schriftlich geschildert. Zum 1. Antrag der Regierung: Art. 4 Abs. 2bis: Dieser Antrag ist auf Grund der Praxisänderung der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt logisch. Das Grundanliegen des Rates wird nicht verändert. Zum 2. Antrag: Art. 8 Abs. 1: Diese Frage haben wir in der Kommission im Hinblick auf die erste Lesung ausführlich diskutiert. Wir haben dazu für die 1. Lesung einen Antrag an den Rat gestellt, welchem allerdings nicht zugestimmt wurde. Die Regierung spricht sich jetzt für den Kommissionsantrag vor der 1. Lesung aus. Weil sich materiell keine neuen Diskussionspunkte ergeben haben, machte ich den Kommissionsmitgliedern schriftlich den Vorschlag, auf eine Kommissionssitzung zu verzichten. Diesem Vorgehen wurde zugestimmt, kein Mitglied wollte die beiden Punkte in der Kommission nochmals beraten.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Rückkommensantrag ist abzulehnen.

Ich spreche im Namen einer grossen Mehrheit der CVP-Fraktion. Es liegen grundsätzlich keine neuen Fakten gegenüber der 1. Lesung vor. Das Argument der Regierung, man solle das gleich regeln bei Altbauten wie bei Neubauten mit sieben Einheiten, sticht nach unserem Dafürhalten nicht. Güntzel-St.Gallen hat darauf hingewiesen, es geht insbesondere um die relativ aufwendige Nachrüstung bei bestehenden Bauten. Diese Kosten sind relativ aufwendig gemessen gegenüber dem Resultat, das daraus zu erzielen wäre. Das Resultat in der 1. Lesung mit 59:41 erscheint uns relativ deutlich.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Voten der beiden Vertreter des Hauseigentümerverbandes sind bekannt, es mag sogar zustimmen, dass im Moment mit den aktuellen Energiepreisen die Einrichtung etwas teurer kommt als letztendlich der Nutzen. Aber wir machen ein Gesetz nicht für das nächste Jahr, sondern es soll wieder für einige Jahre Anwendung finden. Ich erinnere Sie nochmals gerne daran, dass diese Regelung mit fünf ist in allen Ostschweizer Kantonen, in den meisten übrigen Kantonen eben üblich und eingeführt, hat auch keine Probleme gegeben und entspricht den heutigen Vorstellungen einer vernünftigen Energiepolitik. Ich erinnere mich, im Parlament, in der vorberatenden Kommission, waren es ja gerade die beiden Vertreter des Hauseigentümerverbandes, die darauf Wert gelegt haben, nicht zu verschärfen, sondern das Gesetz wie 2001, schon als Ausnahme gegenüber Nachbarkantonen, auf sieben zu belassen. Sie haben selbst dann auf neun für bestehende Bauten verzichtet. Die Kommission hat dann beantragt, eben gerade darum, um für unsere Bürger und die Hauseigentümer verständlich die gleichen Zahlen zu belassen. Wenn Sie jetzt für die bestehenden Bauten, das heisst für Sanierungen auf neun Einheiten gehen, dann wird es langsam unglaubwürdig. Fünf wäre die Vorgabe auf neun ist fast eine Verdoppelung. Zudem dienen Sie wohl Ihren eigenen Hauseigentümern eben nicht, diejenigen, die zwischen 2001 und 2009 gebaut haben, die dann bei der nächsten Sanierung, z.B. für einen 8er-Block, plötzlich sagen, jetzt muss ich es nicht mehr machen, wieso musste ich es vorher tun. Ich finde das eine sehr komische Regelung, die kaum Verständnis auslösen wird. Jetzt sind sich unsere Eigentümer gewöhnt, es gibt sieben. Wir haben deshalb verzichtet, auf fünf zu beharren, ich meine, die Kommission hat das auch so gesehen, mit ihren Vertretern dabei und ich meinte, es wäre sinnvoll, im Sinne einer vernünftigen Weiterführung der Praxis einheitlich für Neubauten und Sanierungen auf sieben zu belassen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009