Geschäft: Rauchverbote: Kein Alleingang des Kantons St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.08.27
TitelRauchverbote: Kein Alleingang des Kantons St.Gallen
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung22.9.2008
Abschluss23.9.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 23. September 2008
VorstossWortlaut vom 22. September 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
23.9.2008Eintreten41Zustimmung62Ablehnung17
22.9.2008Dringlicherklärung71Zustimmung32Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
23.9.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Eine Grundsatzdiskussion über den Passivraucherschutz wollen wir nicht mehr führen. Wir haben einem Passivraucherschutz mit Ausnahmen zugestimmt. Es geht nur noch um den Zeitpunkt der Einführung. Wir haben in diesem Rat beschlossen, dass die Gemeinden über die Erteilung der Ausnahmebewilligungen entscheiden können. Leider hat sich die Regierung in dieser Entscheidungsphase identisch mit dem Wahlkampf in vielen Gemeinden eingelassen. Ich werde den Verdacht nicht los, dass dieser Umstand in manchen Gemeinden zu sehr grosszügigen Bewilligungspraxen geführt hat. Unter den folgenden Aspekten, dass die Lungenliga für ein verschärftes Gesetz am Unterschriftensammeln ist, dass ein eidgenössisches Gesetz kurz vor dem Abschluss ist und für mich und viele von unserer SVP-Fraktion als Hauptgrund ist, dass in unserem Kanton eine Rechtsungleichheit entstanden ist, verbunden mit einer Konkurrenzsituation von Gastbetrieben, von Gemeinde zu Gemeinde. Wir wollen in unserer Motion den Zeitpunkt der Einführung vom VIIII. Nachtrag des Gesundheitsgesetzes verschieben. Mit der geplanten Einführung des Passivraucherschutzes auf 1. Oktober 2008 haben wir folgende Fragen und wollen die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes bitten, uns diese Fragen zu beantworten, bevor wir über das Eintreten auf unsere Motion abstimmen. Wer ist für die Kontrolle des Rauchverbotes zuständig? Was geschieht, wenn sich ein Gast in meinem Restaurant oder an der kommenden Olma in der Halle 4 und 5 nicht an das Rauchverbot hält? Wird in diesem Fall der Wirt oder der Veranstalter auch bestraft? Wie und wer ist für den Strafvollzug zuständig? Wie hoch sind die Bussen, und sind Massnahmen gegen Gemeinden geplant, welche die Ausnahmebewilligung zum Generalerlass gemacht haben? Wir bedanken uns für die Beantwortung dieser Fragen und werden nachher über Eintreten dieser Motion entscheiden. Je nach den Antworten von Regierungsrätin Hanselmann werde ich mir erlauben, mich nochmals zu Wort zu melden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
22.9.2008Wortmeldung

Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Wir haben im Februar 2008 dem IX. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz zugestimmt. Darin sind Ausnahmebewilligungen für einzelne Restaurants enthalten. Die Entscheidung für Ausnahmebewilligungen liegt auf Stufe Gemeinde. Ich habe mich damals für diese Lösung stark gemacht. Dies war offenbar ein Fehler. Durch die sehr unterschiedliche Auslegung dieser Ausnahmebewilligung schaffen wir unter den Gastrobetrieben innerhalb vom Kanton von Gemeinde zu Gemeinde Konkurrenzsituationen. Weiter ist ein Gesetz zum Passivraucherschutz auf eidgenössischer Ebene in Ausarbeitung. Die Lungenliga St.Gallen hat im August 2008 eine Initiative gestartet, welche weiter gehende Verschärfungen im Passivraucherschutz vorsieht. Alle diese Faktoren haben zu einer neuen Situation geführt, welche die Einführung des IX. Nachtrages vom Gesundheitsgesetz in Frage stellen. Ich bitte Sie, die Motion als dringlich zu erklären mit dem Ziel, dass die Regierung dazu bewogen werden kann, den IX. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz auf den 1. Oktober 2008 nicht einzuführen. Es macht doch keinen Sinn, ein Gesetz umzusetzen, welches in absehbarer Zeit durch ein eidgenössisches oder kantonales Gesetz bereits wieder angepasst werden muss.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

Es gibt einfach in den Details unterschiedliche Auffassungen. Da sehen wir das Problem dieses Gesetzes. Regierungspräsidentin Hanselmann hat gesagt, mit dem Fumoir könne man bereits beginnen. Es kommt so oder so, da bin ich der selben Auffassung. Wir wissen noch nicht im Detail, wie es kommt. Es gibt jetzt Vorlagen. Ist das Fumoir bedient, nicht bedient? Was darf ich und was nicht? Es gibt diverse kleine Punkte, die eine Rolle spielen, die ich einem kleinen Wirt nicht jetzt aufdrängen möchte. Also bin ich gezwungen, wie sie auch gesagt hat, man kann Übergangslösungen festlegen, obschon im Gesetz ist die Übergangslösung nur für Be- und Entlüftung erwähnt. Aber somit habe ich jetzt hiermit die Legitimation bekommen, auch Übergangslösungen im baulichen Bereich, sprich im Bau eines Fumoirs, zu veranlassen. Ein Punkt, den ich vorher nicht erwähnt habe, ist die Kontrolle. Wir haben von Bussen gesprochen. Ich denke, die erste Nagelprobe - das geht an all jene, die unsere Motion nicht unterstützen -, wird die Olma sein, die doch schon bald beginnt. Ich hoffe, dass sehr viele von den Nichtunterstützenden dieser Motion dort anwesend sind und sich selber ein Bild machen, wie gut das Gesetz funktioniert und wie klar die Regelung ist.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als nichtrauchender Wirtesohn, in dessen Elternhaus das Rauchen weiterhin erwünscht ist, und als Gemeindepräsident offen. Zu meinem Anliegen: Ich weiss jetzt nicht, ob das Thalmann-Kirchberg auch nochmals nachfragt - wir haben von Ordnungsbusse und Kontrollorganen gehört. Über die Höhe der Busse wissen wir noch nichts. Wer das Kontrollorgan ist, ob das eine Raucherpolizei ist oder ein Spezialdienst der Kantonspolizei oder wer auch immer, wissen wir noch nicht. Aber wir haben noch acht Tage Zeit dafür.

Ich habe noch ein ganz anderes Anliegen. Tübach ist eine Gemeinde, die das ebenfalls seriös gelöst hat, ich gehe davon aus, dass die Aufzählung von Regierungspräsidentin Hanselmann nicht abschliessend war. Ich habe das Problem, dass ich drei Wirtshäuser habe und drei Varianten. Mit dem können wir leben. Das Gesetz sieht das so vor. Nur im einen Wirtshaus sind bauliche Massnahmen jetzt angebracht. Das war für mich klar, dass das auf 1. Oktober 2008 umzusetzen ist, weil ich mich an das Gesetz halte und nicht wie viele Kollegen selbständig Übergangsfristen festlegen wollte. Als die Diskussion nochmals aufkam, habe ich diesen Wirt vertröstet bis zum heutigen Tag, und ich werde ihm heute Nachmittag Bescheid geben. Ich kann jetzt nicht verlangen, dass er das in acht Tagen nachholen wird, aber ich werde mir ebenfalls erlauben, eine angemessene Übergangsfrist zu gewähren. Was möchte ich damit sagen? Der Wirt macht jetzt eine bauliche Massnahme. Die Gemeinde hat das dann zu kontrollieren, ob diese bauliche Massnahme dann in einem Jahr noch den Ansprüchen der neuen Gesetzgebung genügt oder nicht. Das wissen wir nicht. Jetzt soll ich diesem kleinen oder mittleren Betrieb 20'000 Franken abzocken, wie wir das immer nennen möchten für eine Übergangsfrist für ein Jahr, oder soll ich das jetzt wie viele meiner Kollegen handhaben, im Einverständnis mit dem Gemeinderat, und dem Wirt sagen, wir lassen das einfach einmal, bis wir in einem Jahr mehr wissen. Nur aus diesem Grund möchte ich mit diesem Gesetz aussetzen. Das ist das Hauptanliegen. Die Schlusslösung, ein Rauchverbot, das ist für mich heute schon klar, dass das kommt. Ich habe auch weder persönlich noch sonst ein Problem damit, aber wie soll ich dem Wirt erklären, für ein Jahr oder eineinhalb Jahre da bauliche Massnahmen zu treffen? Mir geht es wirklich nur um das, und nicht um das Rauchen als solches.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

Wie ich bereits angekündigt habe, werde ich mich je nach Ausgang der Antworten nochmals zu Wort melden. Ich musste feststellen, dass Sie die Frage 1, wer für die Kontrolle des Rauchverbotes zuständig ist, nicht beantwortet haben. Sie haben dargelegt, welche Entscheidungshilfen Sie im Vorfeld bei der Umsetzung, ob ein Raucherbetrieb bewilligt werden soll oder nicht, gehabt haben. Aber wer ab 1. Oktober 2008 für die Kontrolle zuständig ist, haben Sie uns nicht beantwortet. Ebenso Frage 4, wie und wer für den Strafvollzug zuständig ist. Wer, wenn es eine Übertretung gibt, das durchführt, und Frage 5, wie hoch die Bussen sind. Ich denke, acht Tage vor Einführung von diesem Gesetz werden Sie uns diese Fragen jetzt noch definitiv beantworten können.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

Ebenfalls als Nichtraucher bin ich herausgefordert worden, weil an die Erinnerung appelliert wurde. Grund der heutigen Diskussion und Vorstösse ist einzig und allein die Anmassung unseres Rates, private Räume als öffentlich zu bezeichnen. Wenn man nämlich ganz normal entschieden hätte, dass eben ein Restaurant nicht ein öffentlicher Raum ist, sondern dass dort jeder Hauseigentümer oder jeder Wirt selber entscheidet, was er will, dann hätten wir auch die Probleme weiterer Vorstösse nicht, und auch diese Anwendungsfälle, wie jetzt mein Vorredner gezeigt hat, gehen weitgehend auf den Bereich der Gastronomie, in dem die öffentliche Hand über Hygiene hinaus nichts zu bestimmen hat und der Wirt selber die Verantwortung trägt bzw. die Gäste entscheiden, wohin sie gehen. Wenn aus der Sicht des Staates Arbeitnehmerschutzmassnahmen notwendig sind oder wären, dann sind die nicht über ein solches Gesetz zu regeln. Die Zustimmung der SVP-Fraktion erfolgte damals, um Schlimmeres zu verhindern, und nicht, weil wir glücklich sind.

Zu Rüesch-Wittenbach: Wenn er sich schon als Vertreter des Initiativkomitees gegeben hat. Ich zweifle nicht, dass Sie die Unterschriften zusammenbringen. Ich würde es aber sehr begrüssen, wenn die Versuche, dies illegal zu machen, aufhören, wie kürzlich mit dem Aushang in den St.Galler Bussen. Irgendjemand von Ihrem Komitee wird bestimmt gewusst haben, dass politische Werbung in den VBSG nicht erlaubt ist. Leider ist es durchgerutscht, und einige aufmerksame Bürger, zu denen ich mich zähle, haben das gesehen. Die Aushänge wurden weggenommen, aber bitte sammeln Sie korrekt, wenn Sie sammeln.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

Zu Götte-Tübach: Ich muss vielleicht noch ein Missverständnis klären. Es ist nicht so, dass die Investition in ein Fumoir vergebens ist. Weil diese Entscheidung die Gastwirtin oder der Gastwirt so oder so fällen muss, früher oder später. Das ist nur ein Herausschieben. Die Lungen-Initiative lässt Fumoirs zu, mit dem Unterschied, dass sie nicht bedient sind. Wir lassen Fumoirs auch zu, bedient. Auch die Lösung vom Bund zeichnet sich so ab, dass so oder so Fumoirs zugelassen werden. Nur möchte die ständerätliche Kommission auch eine Verschärfung, indem die Mitarbeitenden unterschreiben müssen, wenn sie dort bedienen. Das ist der feine Unterschied zum Kanton St.Gallen. Die ständerätliche Kommission lässt aber keine Ausnahmebewilligungen für Raucherbetriebe zu. Das wäre eine Verstärkung. Wir im Kanton St.Gallen, so wie Sie das Gesetz diskutiert und verabschiedet haben, wir werden das zulassen.

Dann möchte ich einfach noch einmal einen ganz kurzen Hinweis auf die Geschichte machen. Die ursprüngliche Motion, die eingereicht wurde, war klar. Die wurde im Parlament debattiert und diskutiert. Eine Mehrheit hat befunden, so klar wollen wir nicht umsetzen. Das ist Demokratie. Ich hätte es auch gerne anders gehabt; daraus mache ich keinen Hehl. Aber demokratische Entscheide, finde ich, sind zu akzeptieren. Das macht unsere Lebendigkeit auch aus. Das macht es auch aus, dass etwas anregend und manchmal auch aufregend sein darf. Aber wichtig ist, dass man nachher an einer gemeinsamen Lösung, an der man gearbeitet hat, auch festhalten kann und dazu stehen kann und dann auch die Chance eben nützt, dass die Gemeinden die Umsetzung dann auch praktizieren können. Dass man dann die Kinderkrankheiten, die auftauchen, in einem konstruktiven Dialog löst. Es ist nicht so, wie Sie es sagen, es gäbe eine Raucherpolizei. Nein, da kann ich Sie beruhigen. Da würden uns selbstverständlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Polizei fehlen. Wir setzen wirklich auf Vernunft und auf konstruktiven Dialog, um so in die Umsetzung zu kommen. Auch Ihr Problem wäre pragmatisch zu lösen. Es gibt Übergangsfristen für Fumoirs, und deswegen ist dieses Problem massiv entschärft worden und kann gut in die Umsetzung gelangen, ich denke, im beidseitigen Einverständnis.

Goldach z.B. hatte auch Rekurse. Dieser Gemeinderat hat sich Zeit genommen, ist mit den Personen, die rekursiert haben, zusammengesessen, hat das Ganze diskutiert mit einem unglaublich guten Ergebnis. So, wie ich informiert bin. Dazu möchte ich auch gratulieren. Es hat noch mehrere Gemeinden. Es ist immer etwas heikel, eine Gemeinde herauszupicken. St.Gallen macht es ebenfalls sehr vorbildlich. Ich habe Ihnen die Gemeinden aufgezählt, bei denen wir wissen, dass sie auf gutem und konstruktivem Weg sind. Es ist durchaus möglich, dieses Gesetz in einer guten Art und Weise umzusetzen. Geben Sie den Gemeinden das Vertrauen, das Sie heute Morgen in der vorhergehenden Diskussion gefordert haben. Ich bin überzeugt, dann sind Sie auf dem richtigen Weg.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

Wir haben von Vernunft geredet, und Vernunft war das, was wir in der Anwendung des Gesetzes walten lassen sollen. Ich möchte trotzdem wissen, was der Preis für die Unvernunft ist. Diese Antwort haben wir bis jetzt noch nicht bekommen. Wie gross werden die Bussen sein? Was muss ich sagen? Schicken wir Polizist Dietsche vorbei, mit welcher Busse? Das möchte ich beantworten können.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir wissen, dass diese Diskussion sicher viele Emotionen hervorgerufen hat und auch Fragestellungen da sind, die beantwortet werden sollen.

Ich möchte einfach noch einmal auf die Diskussion der Novembersession 2007 hinweisen. Da hiess es, es wäre ein politischer Fehler, das aktuelle Geschäft nicht zu beraten und wir suchen jetzt einen politischen Konsens. Ich meine, wir sind fähig, hier dieses Gesetz zu beraten. Es hiess, die Lösung, die wir aus der ersten Beratung haben, ist eine gewerbefreundliche Lösung für das Gastgewerbe und das müsste Thalmann-Kirchberg sehr bekannt vorkommen. Es hiess, diese Kompetenz muss bei den Gemeinden sein, denn diese Gemeinden kennen den Markt vor Ort und kennen die Situation. Es geht um Ausnahmen und diese Ausnahmen können beim besten Willen nur die Gemeinden tätigen. Es hiess, ich traue meiner Wohnort Gemeinde Flawil zu, dass im Griff hat, die Ausnahmebewilligungen für gewisse Restaurants zu erteilen. Es hiess weiter, den Bauämtern der Gemeinden traue ich zu, dass sie fähig sind, zu beurteilen, ob ein Gastwirt nicht umbauen will oder kann. Das stammt nicht aus meiner Feder, Protokolle sind manchmal eine gute Erinnerungsstütze, das ist alles zitiert. Also damals war man der Meinung, dass diese Vorlage, oder dieses Gesetz eben, ein Gesetz sei, das sich durchsetzen lässt. Wir haben heute Morgen in der Diskussion auch gehört, dass man den Gemeinden die Autonomie belassen soll und doch den Gemeinden auch trauen soll. Es ist jetzt ein bisschen eigenartig, dass der Gesetzesprozess wiederum umgedreht werden möchte, weil man sieht, dass gewisse Problemstellungen sich ergeben, dass ist immer so, jedes Gesetz hat Vor- und Nachteile und dieses Gesetz scheint jetzt aber doch ein spannungsvolles Demokratieverständnis zu Tage zu führen. Zumal eben in der Novembersession gerade auch die SVP-Fraktion mit 31 Ja-Stimmen zu 7 Nein und 1 Enthaltung dem Gesetz in der Schlussabstimmung zugestimmt hat. Also das möchte ich doch auch noch einmal in Erinnerung rufen.

Wenn ich auf Ihren Antrag, auf die Motion zu sprechen komme, da wollen Sie auf die Bundeslösung warten, weil sie eine einheitliche Umsetzung möchten. Eine einheitliche Umsetzung wäre sicher gut, da bin ich mit Ihnen einig, nur hätten wir auch dann keine einheitliche Umsetzung. Warum? Ganz einfach, weil eben die Verantwortung der Gesetzgebung gemäss der Verfassung im Gesundheitswesen bei den Kantonen liegt. Also Sie werden nie Thurgau, Appenzell A.Rh., Appenzell. I.Rh. oder dem Bündnerland vorschreiben können, wie sie das Umzusetzen haben. Diese Kantone Bündnerland, Solothurn, Genf und Tessin haben bereits entschieden, und die werden ihre Fassung umsetzen und sicher nicht wieder zurückkrebsen. Eine einheitliche Lösung, auch wenn man auf den Bund wartet, wird nicht möglich sein, oder nicht kommen, aber das soll uns nicht aufhalten, eben auch den richtigen Schritt in die richtige Richtung zu machen. Wir hatten eine 1. Lesung, eine 2. Lesung, da hat man immer wieder Möglichkeiten, neue Ideen oder Vorschläge oder Fragen einzubringen, das wurde nicht genutzt. Die Vorberatende Kommission hat nicht getagt. Wir haben eine Referendumsfrist, auch diese wurde nicht genutzt, weder von Ihnen, von den Parteien, noch von der Bevölkerung, es ist also anzunehmen, dass die Bevölkerung ebenfalls dieses Gesetz so trägt, und ich habe verschiedene Mails und auch Telefonanrufe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, übrigens auch von Gastwirten und auch von Gemeinderäten erhalten, die fordern, dass jetzt umgesetzt wird, und dass man auch ihnen Rechnung trägt, die eben umgesetzt haben.

Es sind viele Gemeinden, die dieses Gesetz ernst genommen haben, es auch umgesetzt haben und es sind wenige Gemeinden, die das nicht gemacht haben, aber in der Presse mehr Beachtung gefunden haben, weil natürlich diese Differenz auch interessanter für die Öffentlichkeit ist. Es sind Balgach, Buchs, Eggersriet, Goldach, Gossau, Marbach, Muolen, Rebstein, St.Gallen, Thal, Vilters, Wangs, Zuzwil, die diese Umsetzung wirklich ernsthaft an die Hand genommen haben. Sie kommen selbstverständlich auch unter Druck, weil eben Nachbargemeinden anders handeln, das liegt auf der Hand. Nun nochmals zur Bundeslösung; wahrscheinlich wird dort die restriktivere Forderung zum Tragen kommen, das konnte man in der NZZ oder in der Presse lesen, und das würde heissen, dass dann sogar noch eine Verstärkung des Artikels, den wir beraten haben, dann umgesetzt würde. Ich möchte noch einmal daran erinnern, man wollte eine individuelle Lösung, man hat gesagt, der Kanton St.Gallen wolle nicht ein Gesetz überstülpt erhalten von Bern her, sondern man wolle genau den Föderalismus leben und individuell entsprechend in jeder Gemeinde bewerten können, wer erhält eine Raucherausnahme und wer erhält keine Raucherausnahme, also wer darf Rauchbetrieb bleiben oder nicht. Es wurde dann auch gesagt, man solle Vertrauen haben in die Gemeinden, das haben wir auch, nach wie vor, wir haben es auch in der Beantwortung der Interpellationen geschrieben, und wir sind überzeugt, dass wenn diese Rauchzeichen, auch der Wahlen, verebbt sind, dass dann wieder Alltag einkehren wird.

Zu Ihren Fragen, wer ist für die Kontrolle des Raucherverbots zuständig? Der Kanton hat ein Aufsichtsrecht, das wurde ebenfalls auch besprochen mit dem Präsidenten der VSGP. Wir haben miteinander eine Aussprache gehalten mit Beat Tinner, wir sind zusammengesessen, haben uns Zeit genommen, differenziert anzusehen wie und wo und was wir machen. Sie haben von den Gemeinden einen Brief erhalten, oder ein Mail erhalten und dort wurde festgelegt, was man gemeinsam umsetzen will. Zum einen, die Gemeinden setzen die Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauch um, zum andern die Gemeinden verzichten auf die Erteilung von Pauschalbewilligungen, zum nächsten, jedes Gesuch ist individuell und ernsthaft zu prüfen und es ist eine begründete Verfügung auszustellen, dabei ist auf die bereits bekannten Vollzugshilfen zurückzugreifen. Der Kanton hat Vollzugshilfen angeboten, die wurden aber nicht von uns einfach am grünen Tisch erarbeitet, sondern wiederum in Zusammenarbeit mit den, von den Gemeinden ausgesandten Vertretungen aus den Gemeinden und der Gastronomie, die Gastronomie war ebenfalls vertreten. Sie haben diese Unterlagen auch erhalten, meine ich, eine Umsetzungshilfe für die Gastronomie und eine Umsetzungshilfe für die Gemeinde, Sie erkennen diese Broschüre ganz bestimmt. Dort sind ebenfalls auch Fragen, die Sie jetzt gestellt haben, beantwortet. Wenn jemand raucht in einem Restaurant, dann kann die Raucherin oder der Raucher mit einer Busse bestraft werden, der Wirtin bzw. der Wirt wird aufgefordert zu schauen, dass dieses Gesetz umgesetzt wird und wird darauf aufmerksam gemacht, wenn er nachweislich ständig und immer wieder Übertretungen macht, dann könnte man schlussendlich eine drastische Massnahme umsetzen und ihm das Patent entziehen. Aber das ist nicht unsere Intension und Absicht, sondern wir wollen selbstverständlich im konstruktiven und guten Dialog miteinander den Schutz für Passivrauch umsetzen und Sie haben ja selber dargelegt, darüber müssen wir nicht sprechen, über Schutz vor Passivrauch, das ist eigentlich klar und alle Studien beweisen es, und jetzt müsste und doch die Gesundheit der Personen, die eben, und das ist die absolute Mehrheit in unserem Kanton, nicht nur in unserem Kanton, sondern in der ganzen Schweiz, muss uns das wert sein, dass wir hier einen Schritt weiter machen.

Ich habe hier noch ein interessantes Zitat, auch von einem besorgten Bürger, er sagt, als geselliger Mensch ist es für mich einfach schade, wenn ich mich weiterhin von ein paar wenigen Rauchern vollqualmen lassen soll, wenn ich nunmal einfach ungezwungen einkehren will, ich weiss auch, dass ich mit dieser Meinung bei Weitem nicht alleine bin, oder als Unternehmensberater bin ich seit Jahren in vielen Firmen tätig, es ist in allen mir bekannten Firmen mittlerweilen überhaupt kein Thema mehr, ob in den Büros geraucht wird oder nicht. Es ist sonnenklar und ohne jegliche Diskussion, dass einfach nicht geraucht wird. Und was in privaten Firmen und Büros umgesetzt werden kann, denke ich, sollten wir nun jetzt auch den Schritt dazu machen, was die Bevölkerung in der Mehrheit auch von uns erwartet, den Schutz vor Passivrauch wirklich wirkungsvoll umsetzen zu können. Sind Massnahmen geplant, fragen Sie weiter, gegen Gemeinden, welche die Ausnahmebewilligungen zum Generalerlass gemacht haben? Wir haben die Gemeinden aufgefordert, ihnen einen Brief geschrieben oder diskutieren mit ihnen, dass eben Generalerlasse nicht die Intension des Gesetzgebers sind, sondern dass die Bewilligung einzeln zu prüfen sind und deswegen habe ich Ihnen auch den Satz aus dem Schreiben des Präsidenten der VSGP zitiert, der eben da auch sagt, dass jedes Gesuch individuell und ernsthaft zu prüfen ist, und man dann begründet sagen muss, warum die Bewilligung gegeben werden kann oder eben nicht. Wir glauben an das Gute, wir glauben an die Gemeinden, dass die vernünftigen Kräfte siegen werden, mehrheitlich sind es die Gemeinden, die da auch umsetzen und die wenigen andern sollen nicht Beispiel sein oder Schule machen. Ich möcht eine weiteres Zitat von Massimo Schawalder anfügen, den Direktor des Grand Casinos, in St.Gallen, wenn er das kann, glaube ich können das viele andere auch. Er sagt, unlängst in der Presse erschienen: «Die neue Situation erfreut nicht nur die Nichtraucher sondern hebt auch die Arbeitsqualität für unsere Mitarbeitenden». Auch das ganz wichtige Hinweise, die zeigen, dass es eben richtig ist, hier diesen Wunsch der Bevölkerung, der mehrheitlich in der Bevölkerung verankert ist, jetzt auch umzusetzen. Ich bitte Sie deswegen, auf diese Motion nicht einzutreten und möchte Sie, wie gesagt, bitten, bei der Entscheidfindung alle diese Fakten, auch wie sie votiert haben in der Novembersession miteinzubeziehen, denn die Struktur, wie ein Gesetz wächst, oder ein Gesetz sich entwickelt, ist ein demokratischer Prozess und unser ehemaliger Finanzchef hat einmal gesagt, er pflegte bei der Spardebatte, wenn immer wieder eine Attacke kam um das Sparpaket aufzulockern, zu sagen: «Es gibt schlichtweg eine Schamfrist für ein Gesetz» und seine Schamfrist war drei bis vier Jahre, und Sie möchten jetzt dieses Gesetz bevor es wirklich umgesetzt wird schon wieder ändern und das, glaube ich, trägt nicht sehr viel zur Vertrauensbildung und Glaubwürdigkeit eines Parlaments bei. Ich möchte Sie deshalb bitten, im Sinne der Vernunft wirklich diesbezüglich zu entscheiden und auf diese Motion nicht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
22.9.2008Wortmeldung

Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Kein Wunder, dass die Unzufriedenheit bei den Gemeinden und den Raucherinnen und Rauchern wächst, wenn sogar das «St.Galler Tagblatt» Falschmeldungen über mögliche Fumoir-Verbote in die Welt setzt. So zu lesen in der «Tagblatt»-Ausgabe vom 2. September 2008, S. 11. Rauchzimmer bleiben laut Gesundheitsgesetz auf jeden Fall erlaubt, auch wenn die Volksinitiative «Schutz vor dem Passivrauchen für alle» angenommen wird. Die Initiative will kein absolutes Rauchverbot. Sie stellt nur die Ausnahmebewilligung für kleine Beizen in Frage, deren Grösse den Einbau eines Fumoirs nicht zulässt.

Wir erinnern uns: Die Kantonsratsmehrheit beschloss, begleitet von den durchsichtigen Argumenten der Raucherlobby, entgegen den ursprünglich angestrebten klaren Regelungen, einen faulen Kompromiss. Die Verantwortung für Ausnahmen wurde, ohne klare Ziele zu setzen, auf die Gemeinden abgeschoben. Es war von Anfang an klar, dass mit dem Vollzug dieser Bestimmungen viele Kommunen überfordert sein werden. Gesundheitspolitik lässt sich, wie zu erwarten war, eben nicht auf Gemeindeebene delegieren. Mit jeder Ausnahmebewilligung verordnen die Gemeinden dem betroffenen Servicepersonal weitere Arbeitsjahre in einer Raucherumgebung. Das Spektrum reicht bei den Gemeinden von sachgemäss über den missbräuchlichen Vollzug bis zur Rechtsverweigerung. Das ist nicht im Sinn des Gesetzgebers.

Staatsrechtlich wäre es indes völlig unhaltbar, wenn nun verlangt wird, den Vollzug eines Gesetzes, das demokratisch zustande gekommen ist, auszusetzen. Dafür fehlt schlicht die gesetzliche Grundlage. Es wäre auch gegenüber jenen Gemeinden, die ihre Hausaufgaben erfüllt haben, ein Affront. Die Sachlage war von Anfang an klar, und es sind keine unvorhersehbaren Ereignisse eingetreten. Klar ist auch, dass die «Bremser» der Raucherlobby im Nationalrat möglichst alle Anstrengungen zum Passivraucherschutz verzögern. Dies im Gegensatz zum Ständerat. Eine Bundeslösung wird deshalb noch lange auf sich warten lassen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
22.9.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied der kantonalen Ärztegesellschaft und Mitglied des Initiativkomitees für einen echten Passivrauchschutz offen. Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Ein Grossteil der FDP-Fraktion - und ich persönlich auch - wird der Dringlichkeit heute zustimmen, aber beide Motionen anschliessend bekämpfen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
22.9.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Ich bin seit über 20 Jahren Gastwirt von einem kleinen Landrestaurant und möchte die Meinung vieler meiner Berufskollegen vertreten. Wenn es zu rauchfrei geniessen eine Lösung gibt, gibt es nur die schweizerische Lösung. Die SVP-Fraktion hat schon in der vorberatenden Kommission sowie im Kantonsrat die Verschiebung des IX. Nachtrags des Gesundheitsgesetzes beantragt, bis die schweizerische Lösung in Kraft ist. Aber einmal mehr wurden die Ideen der SVP-Fraktion nicht erhört, und jetzt haben wir diese Ungewissheit.

Wie Sie aus verschiedenen Medien entnehmen konnten, fühlen sich jetzt einige meiner Berufskollegen ungerecht behandelt, und das kann nicht sein. Die Präsidenten der Hotels St.Gallen-Bodensee und Gastro Stadt St.Gallen haben gegen dieses Gesetz nicht viel einzuwenden, aber es muss überall gleich angewendet werden. Die Stadt St.Gallen, Wil und Gossau erteilen fast keine Bewilligungen, und die ländlichen Gemeinden sind grosszügiger. Gute Speiserestaurants profitieren von diesem Gesetz. Davon bin ich überzeugt. Aber vergessen wir nicht die kleinen Restaurants. Ich verweise auf die Restaurants im Tessin und Graubünden, die ihren Umsatz nur mit Getränken machen; sie verzeichnen massive Umsatzeinbussen. Diese Restaurants hatten schon Einbussen bei der Herabsetzung der Promillegrenzen. Ich bitte Sie, dieser dringlichen Motion in dieser Form zuzustimmen und den Vollzugstermin des IX. Nachtrags des Gesundheitsgesetzes zu verschieben, bis die Rechtsgrundlage in Bezug auf Rauchverbote in Gastrobetrieben auf eidgenössischer Ebene gelöst ist.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

Ich habe es gestern erwähnt, ich bin Mitglied der kantonalen Ärztegesellschaft, und dass das hier nochmals offengelegt ist, auch Mitglied des Initiativkomitees «Schutz vor dem Passivrauchen für alle». Es wird Sie wahrscheinlich nicht wahnsinnig überraschen, dass ich gegen Eintreten auf diese Motion bin. Vielleicht eher überraschend, dass ich dann auch gegen die Motion der SP-Fraktion mich stark mache, teilweise aus ähnlichen, teilweise aus anderen Überlegungen. Ich bin nicht wegen der laufenden Unterschriftensammlung gegen diese Motion, im Gegenteil, eine Überweisung hätte sicherlich einen richtigen Schub für unsere Initiative zur Folge. Ich bin aus sachlichen Gründen dagegen.

Als erstes möchte ich aber der SVP-Fraktion danken. Die SVP-Fraktion erwähnt in ihrem Motionstext genau Begriffe, die ich in der Debatte von November 2007 schon erwähnt habe. Sie brauchen den Begriff der Rechtsunsicherheit, es entstehen unhaltbare Zustände, alles Sachen, die wir damals schon wussten, es wurde mehrfach darauf hingewiesen in verschiedenen Diskussionen, auch mit Gemeindepräsidenten. Trotzdem haben Sie von der SVP-Fraktion diese, sagen wir es höflich, unkluge Gemeindelösung, Sie haben dieser zum Durchbruch verholfen. Sie wissen es noch, der Stimmenunterschied war damals 11 Stimmen. Sie wollen nun das ganze Thema aussetzen, bis eine Lösung auf eidgenössischer Ebene da ist. Da gehe ich mit Ihnen einig, dies wäre sicherlich wünschenswert, aber ob und wann dies kommt, das wissen Sie genauso wenig wie ich. Auch mir ist bekannt, dass im Moment dann gelegentlich die Einigungskonferenz der Eidgenössischen Räte zusammentreten wird. Sie wissen aber nicht, welche Lösung rauskommt, und Sie wissen nicht, ob einerseits ein Referendum von der einen Seite oder eine eidgenössische Initiative von der eidgenössischen Lungenliga andererseits kommen wird. Wir haben die Diskussion diesbezüglich damals auch geführt, ich möchte materiell nicht nochmals darauf zurückkommen, und zwar in der Kommission, also im Parlament, und entsprechende Anträge wurden abgelehnt. Also auch hier nichts Neues. Nur noch ein Hinweis in Klammer: Die Gesundheitsgesetzgebung ist gemäss Verfassung eine kantonale Angelegenheit, und das eidgenössische Parlament, wie bei andern Gesetzen auch, legiferiert hier ohne Verfassungsgrundlage.

Sie erwähnen in Ihrem Text die Initiative der Lungenliga. Ich möchte hier einfach nochmals klar feststellen, auch in diesem Bereich wurde mit offenen Karten gespielt. Ich habe im November 2007 gesagt, so sicher wie das Amen in der Kirche käme diese Initiative. Am Tag der Debatte hatte die Ärztegesellschaft zusammen mit der Lungenliga und der Krebsliga eine entsprechende Medienmitteilung verfasst. Wie bei diesem Thema üblich, fand es ein grosses Echo, und auch Ihnen muss das klar gewesen sein, Sie haben in vollem Bewusstsein, was auf Sie zukommen wird, haben Sie trotzdem diesem Gesetz zum Durchbruch verholfen, auch wenn Sie am Anfang gegen Eintreten waren. Dieses Gesetz wurde also in einem normalen, demokratischen Prozess eingeführt, ich war gegen dieses Gesetz, ich muss es trotzdem akzeptieren, und auch der Vollzug ist zu akzeptieren, ob er nun 3 Monate früher oder später kommt, das liegt nicht in unserer Macht. Wenn Sie einen vernünftigen, normalen, demokratischen Weg wählen wollen, dann müssen Sie unserer Initiative zum Durchbruch verhelfen, ich habe noch ein paar Unterschriftenbögen da, wir können dann nächstes Jahr wiederum darüber debattieren, wenn dann diese Initiative in dieses Parlament kommt, und ich denke, irgendwann sollten wir dann dieses Thema einmal abhaken, wir haben noch andere Probleme, irgendwann «stinkt's» dann allen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

Ich bitte Sie, auch wieder auf die Grundsätze zurückzukehren. Ich habe schon Mühe, jetzt von Ihrer Seite derart kleinliche Fragen zum Vollzug zu hören, die offenbar jetzt plötzlich, acht Tage vor Inkrafttreten, derart wahnsinnig interessieren. Kein Mensch, auch Sie nicht, Thalmann-Kirchberg, hat diese Fragen zum Vollzug im letzten November gestellt. Es ist offenbar alles neu. Tatsache ist doch, dass wir im Kanton St.Gallen über eine rechtsgültige gesetzliche Regelung verfügen. Zwar auf Antrag der Regierung wurde die jetzt bestehende Regelung beschlossen. Sie haben gestern völlig korrekt und richtig darauf hingewiesen, Sie selbst haben am 27. November diese Lösung vertreten, als Mitglied von Gastro St.Gallen haben Sie wörtlich gesagt: «Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.» Alle hier im Rat anwesenden Kantonsräte damals im November - es sind heute noch über hundert gleiche Personen -, denen musste klar sein, dass die Gemeinden diese Bewilligung für Ausnahmen für Raucherbetriebe erteilen. Rüesch-Wittenbach hat mit Recht darauf hingewiesen, es gibt gegenüber dem November 2007 keine neuen Tatsachen. Damals hat man schon die eidgenössische Regelung diskutiert, darauf hingewiesen. Es wurde eine allfällige Initiative oder ein Referendum aus dem Bereich Lungenliga in Erwägung gezogen. Diese Punkte, man hat im Wissen darum, um diese Ausnahmeregelung der Regelung, zugestimmt. Auch Güntzel-St.Gallen hat zwar für Nichteintreten votiert für seine Fraktion, aber gesagt, weil man ja mit Eintreten rechnen müssen, dann entscheide man sich für das kleinere Übel, nämlich das rote Blatt der Regierung, genau diese Regelung, die beschlossen worden ist. Dass jetzt einzelne Gemeindepräsidenten nicht fähig oder besser nicht willens sind, ein rechtsgültiges Gesetz zu vollziehen, ist kein Grund, den Vollzug auszusetzen oder zu verschieben. Es ist im Übrigen auch kein Grund, wie das die SP-Fraktion jetzt neu will, dieses Gesetz bereits wieder zu ändern. Im Gegensatz zur Regierungspräsidentin hat mein Vertrauen in einzelne Gemeindeoberhäupter gelitten. Sie appellieren jetzt an das Gute. Wir glauben an die Gemeinden, einverstanden. Aber was sicher keine Lösung ist, dass ein rechtsgültiges Gesetz nicht vollzogen wird, sondern es sind die Damen und Herren Gemeinderäte, gegebenenfalls, wie dies in der Interpellationsantwort zum Ausdruck kommt, aufsichtsrechtlich dazu anzuhalten, die Arbeit zu tun. Motionen von SVP- und SP-Fraktion sind abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

Ich bin mich gewohnt, dass mich Güntzel-St.Gallen hie und da tadelt. Sei es zu Recht oder zu Unrecht. Zu Güntzel-St.Gallen: Auch uns ist das aufgefallen. Es war ein Auftrag der Geschäftsstelle der Lungenliga an die APG, und es war nicht nur im Bus, es war noch eine zweite Stelle, nämlich in Postautos, wo diese Aushänge wieder entfernt werden mussten. Wir halten uns an das Recht.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Ich muss sagen, ich bin ein Freund des Föderalismus. Aber was hier jetzt abgeht, das ist schon nicht nur «Kantönligeist», das ist leider «Gemeindegeist». Wahrscheinlich haben wir die Tragweite vor zehn Monaten nicht erkannt, als man das Bewilligungsverfahren an die Gemeinden delegiert hat. Denn ich habe danach auch gesehen, dass es Probleme gibt. Eugster-Wil hat recht, wenn er sagt, dass es wahrscheinlich einzelne Gemeinderäte oder Gemeindepräsidenten waren oder sind, die ihrer Pflicht nicht richtig nachgekommen sind. Ich möchte nur ein Beispiel nennen: z.B. Heerbrugg im St.Galler Rheintal, wo Sie auch heute noch durchfahren werden. Heerbrugg steht auf vier Gemeindeteilen. Berneck, Au, Widnau und Balgach. Berneck und Widnau haben den Gastwirten, die ein Gesuch eingereicht haben, die Bewilligung erteilt, sich weiterhin als Raucherrestaurant zu betätigen oder zu führen. Au und Balgach nicht, d.h. es ist paradox, wenn man jetzt im gleichen Dorf in einem Restaurant rauchen darf und 100 Meter weiter im gleichen Heerbrugg dürfen Sie das nicht mehr. Ich sehe einfach das Problem, dass hier ungleichlange Spiesse vorhanden sind, und gewisse Gastwirte fühlen sich gerecht und andere eben ungerecht behandelt. Das ist eben die Tragweite, die jetzt entstanden ist indem man die Bewilligungskompetenz an die Gemeinden delegiert hat. Das haben wir vielleicht hier drin im November 2007 auch nicht bedacht. Man muss auch noch sagen, es werden nicht nur Raucher oder Nichtraucher bevormundet. Nein, es sind privatwirtschaftlich tätige Unternehmer und Gastwirte, die hier bevormundet werden. In ihren eigenen vier Wänden wird ihnen vorgeschrieben, was sie noch zu tun und zu lassen haben und was nicht. Ich möchte auch die Bürgerlichen bitten, der Motion zuzustimmen, und auch jene Fraktion, die in ihrem Logo «wir Liberalen» führen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

Man kann zu dieser Frage verschiedener Meinung sein. Aber ich meine, dass Gesetze geändert werden können. Und dass Regelungen anders aussehen können, ist etwas, was in einem demokratischen Rechtsstaat etwas ganz Alltägliches ist und was man bei jedem Gesetz hat. Ich möchte einfach daran erinnern, dass den Herren Vollenweider und der andere Herr in Obwalden, dass denen der Kopf abgeschlagen wurde, als die Todesstrafe in der Schweiz bereits abgeschafft war.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
22.9.2008Wortmeldung

Zu Thalmann-Kirchberg: Er hat zu Recht festgestellt, dass es im Februar 2008 ein Fehler war, der Ausnahmebewilligung zuzustimmen. Wenn Sie nun diesen Fehler korrigieren wollen - das wäre der richtige Weg -, dann müssen Sie nicht der Dringlichkeit Ihrer Motion zustimmen, sondern unserer.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
23.9.2008Wortmeldung

Die erste Frage habe ich Ihnen beantwortet. Das ist der Kanton. Ich habe Ihnen gesagt, dass der Kanton die Aufsicht hat. Sonst fragen Sie vielleicht noch einmal. Deswegen hat das Gesundheitsdepartement, als die Gemeinden auch angerufen haben, diesbezüglich auch dann diese Schreiben an die Gemeinden versendet, um sie aufzufordern, der Umsetzung des Gesetzes nachzukommen. Die Aufsicht liegt beim Kanton. Das ist festgelegt. Wie und wer ist für den Strafvollzug verantwortlich? Es ist eine Ordnungsbusse, die ausgesprochen werden kann, und das geht den normalen Weg wie jede andere Ordnungsbusse auch. Da gibt es keine Ausnahme.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008