Geschäft: HPV-Impfprogramm - Nur ein Trinkgeld für den Hausarzt (Titel der Antwort: HPV-Impfprogramm und Leistungsvergütung der Krankenversicherung)

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.08.50
TitelHPV-Impfprogramm - Nur ein Trinkgeld für den Hausarzt (Titel der Antwort: HPV-Impfprogramm und Leistungsvergütung der Krankenversicherung)
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung23.9.2008
Abschluss24.11.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 23. September 2008
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 4. November 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
24.11.2008Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wie ich aus der Antwort entnehme, ist die GDK und auch der kantonale Präventivmediziner von der irrigen Annahme ausgegangen, dass die HPV-Impfung im Rahmen eines Public-Health-Programmes vorgenommen wird, also im Sinn von Reihenimpfungen möglichst in Gruppen, die jungen Damen nebeneinander, durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, ähnlich wie man es auch bei den Grippeimpfungen kennt. So hätte man den tiefen Preis der Impfentschädigung halbwegs verstehen und auch akzeptieren können. Es zeigt sich aber, dass dies in unserem Land eben nur teilweise geht. Der grössere Teil der Bevölkerung, d.h. der jungen Mädchen und Frauen, wollen eine individuelle Beratung und Aufklärung in einem derart heiklen Gebiet der sexuell übertragbaren Krankheiten. Das darf man nicht vergessen. Was ich aber gänzlich nicht verstehe und wo ich schockiert bin, ist die Tatsache, dass die Standesorganisation der Ärztinnen und Ärzte, nämlich die FMH, als Leistungserbringerin bzw. als wichtigstes Durchführungsglied in der ganzen Kette der HPV-Impfung auf Bundesebene nicht in die Verhandlungen einbezogen war, als die Pauschale festgelegt wurde. Das kann ich kaum glauben. Dies hat offenbar auch innerhalb der GDK zu Kritik geführt, dass es nicht richtig war, auf den Einbezug der Ärzteschaft in die Verhandlungen und die Umsetzungsplanung zu verzichten. Ich anerkenne die Bereitschaft unserer Gesundheitsdirektorin, bei den Verhandlungen und der Ausarbeitung neuer Verträge ab Sommer 2009 Verbesserungen erreichen zu wollen, und beim laufenden Impfprogramm das Impfstoffverfallrisiko durch ein besseres Logistikmanagement nicht den impfenden Ärztinnen und Ärzten zu überlassen. Der Staat darf im Rahmen eines Public-Health-Programmes nicht auf die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte auch noch das unternehmerische Risiko überwälzen.

Anschliessend zum Nachtragskredit 33.08.02, Konto 8121: Das Gesundheitsdepartement beantragt zur Impfung der Nutztiere gegen die Blauzungenkrankheit einen Nachtragskredit von Fr. 740'000.- und dass die Impfentschädigung je Grossvieheinheit rückwirkend auf den 1. Januar 2009 auf Fr. 16.20 erhöht wird. Vielleicht braucht es für das Grossvieh eine längere Nadel?

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008