Geschäft: Abstimmungsbüchlein zu HarmoS: Täuschung der Stimmberechtigten? (Titel der Antwort: Abstimmungsbroschüre zum HarmoS-Konkordat)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.08.55 |
Titel | Abstimmungsbüchlein zu HarmoS: Täuschung der Stimmberechtigten? (Titel der Antwort: Abstimmungsbroschüre zum HarmoS-Konkordat) |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 24.11.2008 |
Abschluss | 25.11.2008 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
25.11.2008 | Dringlicherklärung | 97 | Zustimmung | 6 | Ablehnung | 17 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.11.2008 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): ist mit der Antwort nicht zufrieden. Die Antwort des Präsidiums zu unserer dringlichen Interpellation ist nicht sachgerecht, denn sie tritt nicht auf den Kern der Interpellation ein, nämlich dass die Informationen in der Broschüre zur Abstimmung vom 30. November über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum HarmoS-Konkordat zum Teil unpräzise, missverständlich und nicht objektiv sind. Dies trifft sowohl auf den erläuternden Bericht als auch auf den Text des Präsidiums zu, welches eine Stellungnahme zu den Argumenten des Referendumskomitees verfasst hat. Ich gebe Ihnen zwei Beispiele: Im erläuternden Bericht zur Abstimmung findet man unter dem Titel: «Den Familienalltag mit bedarfsgerechten Tagesstrukturen erleichtern» keinerlei Hinweis darauf, dass mit Einführung von HarmoS der im Vollksschulgesetz vorgesehene Mittagstisch durch die Pflicht zur bedarfsgerechten Tagesstruktur ersetzt würde. In der Stellungnahme des Präsidiums liest man unter dem Titel «Bedarfsgerechte Kinderbetreuung», dass sich die Betreuungsangebote im Kanton St.Gallen im Einklang mit HarmoS auf die Zeit bis und mit Mittag beschränken würden. Ob sich der uneingeweihte Leser unter dem Begriff «Tagesstrukturen», die im Konkordat vorgesehen sind, wirklich nur eine Betreuung bis Mittag vorstellt, dürfte fraglich sein. Sie wissen alle, dass sich der durchschnittliche Stimmberechtigte nicht immer die Zeit nimmt, um die Abstimmungsbroschüre von der ersten bis zur letzten Seite zu lesen. Wenn sich nun jemand darauf beschränkt, lediglich die Stellungnahme des Präsidiums zu lesen, dann hat die betreffende Person zum Teil irreführende Informationen vor sich. Diese Tatsache widerspricht unserer Meinung nach dem Grundsatz der freien Willensbildung und der unverfälschten Stimmabgabe. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Genfer Verwaltungsgericht vor kurzem eine Abstimmung zu einem kantonalen Schulthema mit der Begründung annulliert hat, dass die Informationen im Abstimmungsbüchlein unvollständig und nicht objektiv waren. Ich habe mir das Urteil genauer angeschaut, ebenso die Abstimmungsbroschüre, welche die Genfer Regierung im Hinblick auf die Abstimmung verfasst hatte. Die Parallelen mit dem Thema unserer Interpellation sind offensichtlich, und ich gehe davon aus, dass es bei einer Zustimmung zum HarmoS-Konkordat am 30. November wohl noch ein juristisches Nachspiel geben könnte. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008 |
25.11.2008 | Wortmeldung | Sprecher des Präsidiums: Das Präsidium bestreitet die Dringlichkeit dieses Vorstosses nicht. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008 |