Geschäft: Befangenheit von Kaderpersonal im BLD (Titel der Antwort: Besetzung einer Stelle im Generalsekretariat des Bildungsdepartementes)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.08.57 |
Titel | Befangenheit von Kaderpersonal im BLD (Titel der Antwort: Besetzung einer Stelle im Generalsekretariat des Bildungsdepartementes) |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 24.11.2008 |
Abschluss | 17.2.2009 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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21.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SP-Fraktion bis Amtsdauer 2008/2012 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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17.2.2009 | Wortmeldung | Die SP-Fraktion ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Die Übernahme des Bildungsdepartementes für einen Neuling in Politik und Bildung ist keine leichte und einfache Aufgabe, insbesondere wenn der Vorgänger so grosse und markante Fussabdrücke hinterlassen hat. Eine Generalsekretärin oder ein Generalsekretär, die vom Fach sind, können in einem solchen Fall eine beträchtliche Hilfe sein. Als die Wahl auf Esther Friedli fiel, die weder im Bildungsbereich vernetzt ist noch Erfahrung im st.gallischen Schulwesen hat, sondern aus der Werbebranche stammt, wunderte man sich, und es regte sich erste Kritik. Der nächste Personalentscheid erregte aber noch grössere Kritik: In der Person von Peter Zumstein wurde ein persönlicher Berater eingestellt, eine Funktion, die bis jetzt im Kanton St.Gallen und bei den anderen Departementen unbekannt war. Die Regierung schreibt, dass Generalsekretärinnen und Generalsekretäre oder der Leiter Rechtsdienst diese Aufgabe wahrnehmen. Die Regierung schreibt weiter, dass das Departementscontrolling an Stabsmitarbeitende übertragen wird. Es bleibt unklar, weshalb der Departementsvorsteher einen solchen zusätzlichen Mitarbeiter braucht, vor allem, weil auch dieser in keiner Art und Weise mit dem Schweizer Bildungswesen vernetzt ist noch Erfahrung mit der St.Galler Bildungslandschaft hat. Dass er mit der für die Schule zuständigen Stadträtin in Wil auf Kriegsfuss steht, bedeutet noch nicht, dass man geeignet ist für eine Beratertätigkeit im Bildungsdepartement. Leider können wir der Antwort der Regierung nicht entnehmen, was für Fähigkeiten ihn für das Amt des Beraters auszeichnen. Genügt es, wenn man das richtige Parteibuch hat und sich als nimmermüder Wahlkämpfer hervorgetan hat? Praktisch ist es auf jeden Fall, wenn der persönliche Berater das Departementscontrolling übernimmt. Die SP-Fraktion ist nicht überzeugt, dass es einen solchen Mitarbeiter braucht. | Session des Kantonsrates vom 16. und 17. Februar 2009 |