Geschäft: Statistikgesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.09.13 |
Titel | Statistikgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 7.5.2009 |
Abschluss | 1.7.2012 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 8. Juni 2010 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 30. April 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 30. April 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommission vom 16. September 2010 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 8. Dezember 2009 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Kommissionsbestellung vom 22. Februar 2010 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 22. September 2010 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2012 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 29 vom 7. Juni 2010 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 19. Juni 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 20. September 2010 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.09.13 voKo Statistikgesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
22.9.2010 | Schlussabstimmung | 54 | Zustimmung | 40 | Ablehnung | 26 | |
8.6.2010 | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 29 | 44 | Zustimmung | 66 | Ablehnung | 10 | |
8.6.2010 | Eintreten | 99 | Zustimmung | 10 | Ablehnung | 11 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2010 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten und ihrem Antrag zuzustimmen. Es mag überraschen, dass heute zu diesem Geschäft ein gelbes Blatt vorliegt, nachdem in der 1. Lesung alle Bestimmungen ohne grosse Diskussion durchgegangen sind und auch keine Aufträge an die vorberatende Kommission erteilt wurden. Die vorberatende Kommission hat dann in der Folge auch nicht mehr getagt. Vor kurzem jedoch wurde sie darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund des VI. Nachtrags zum Staatsverwaltungsgesetz (22.10.04) auch ein Begriff im neuen Statistikgesetz geändert werden muss. Der Kantonsrat hat diese Vorlage soeben in 1. Lesung ohne Spezialdiskussion beraten. Mit der darin enthaltenen Änderung gibt es das Regierungsprogramm nicht mehr. Ich gehe mit Blick auf das eindeutige Abstimmungsergebnis davon aus, dass in 2. Lesung nichts anderes beschlossen wird. Neu wird es jedoch eine Schwerpunktplanung geben. Der Antrag zu Art. 5 Abs. 2 ist in der vorberatenden Kommission auf dem Zirkulationsweg beschlossen worden, selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass der VI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz vom Kantonsrat dann auch in 2. Lesung angenommen wird. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
20.9.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Das Gesetz ist abzulehnen. Die Regierung ist der Ansicht, dass dieses Statistikgesetz notwendig ist - darüber kann man tatsächlich diskutieren. Leider sind wir aber mit unserem Antrag auf Änderung von Art. 29 hoffnungslos unterlegen. Nochmals: Der Schweizer Bürger ist heute schon sehr gläsern, alle möglichen und unmöglichen Daten werden erhoben und registriert, über die Steuererklärung, die Einwohnerkontrolle, den Schularzt, die Untersuchungen und Formulare in der Rekrutenschule usw. Auf der anderen Seite wird teilweise ein exzessiver Datenschutz betrieben, vor allem, wenn es um Täter geht. Wenn sich ein unbescholtener Bürger nun weigert, bei einer Umfrage höchst persönliche Informationen vor Fremden auszubreiten, kann es nach Ansicht der SVP-Fraktion auf keinen Fall sein, dass er mit einer Busse bis zu Fr. 5'000.- bedroht wird. Diese Androhung ist unseres Erachtens vollkommen unverhältnismässig! Statistiken basieren jeweils ohnehin auf einer repräsentativen Anzahl und Auswahl und nicht auf der Erhebung einer absoluten und vollständigen Anzahl. Wenn nun eine Person oder halt auch eine Privatschule oder ein KMU keine Auskunft geben will, entsteht beileibe kein Totalschaden für diesen Kanton. Eine Bussenandrohung von Fr. 5'000.- ist einfach nicht gerechtfertigt. Besonders unverständlich muss das für einen Bürger sein, wenn er regelmässig den Medien entnimmt, wie richtige Delinquenten wie beispielsweise Sozialgeldbetrüger nach wissentlich und willentlich erschlichenen Summen von mehreren hunderttausend Franken, welche die arbeitende Bevölkerung erarbeitet und bezahlt hat, extrem milde bestraft werden. Diese Woche hatten wir das Beispiel einer Deutschen. Sie wurde zu 14 Monaten bedingt und einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 10.- bestraft, also mit Fr. 600.-, und dazu noch bedingt. Leider haben sich CVP- und FDP-Votanten in der 1. Lesung für die Fr. 5000.- Busse stark gemacht. Wir bitten hier nochmals, die Relationen zu wahren und dieses Gesetz abzulehnen. Wir können mit Sicherheit weiterhin leben wie bisher, nämlich überhaupt ohne dieses Statistikgesetz. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Erlauben Sie mir folgende Hinweise oder Informationen aus der vorberatenden Kommission, ohne die Geheimnisse zu verletzen: Die vorberatende Kommission hat ausführlich zu Art. 29 eine Diskussion geführt, hat die Problematik, die jetzt aufgenommen wurde, bereits diskutiert, aber es stand am Schluss kein konkreter Antrag zur Diskussion bzw. zur Abstimmung. Ich erlaube mir aber bewusst, zwei Informationen aus der Kommissionsberatung, die letztlich über das Protokoll auch zu den Gesetzesmaterialien gehört und die auch heute nicht widersprochen wurden in diesem Rat, zu zitieren. Einerseits wurde festgehalten - dass es ein Mitarbeiter der Verwaltung war, wenn Sie die Formulierung hören -, dass es noch keine Vorstellungen über den Bussentarif bei Einzelpersonen gebe, da eigentlich gar nicht vorgesehen sei, in Einzelfällen eine Strafanzeige zu machen. Mit diesem Hinweis auf Strafanzeige möchte ich nochmals unterstreichen, dass davon auszugehen ist, dass eine Busse auf dem formalen Weg zu erteilen wäre, nämlich über die Strafuntersuchungsbehörde. Es wurde dann weiter ausgeführt, die Strafbestimmung solle es aber ermöglichen, im Fall einer organisierten Störaktion, welche die Umfrage wertlos machen könnte, Einzelne herauszupflücken und im Sinn eines Exempels mit Busse zu belegen. Diese Aussage wurde nicht weiter diskutiert. Ich möchte sie Ihnen für Ihren Entscheid jetzt zur Kenntnis geben. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 29 wie folgt zu formulieren: «Wer bei einer Erhebung: a) keine Auskunft erteilt, kann mit Fr. 40.- gebüsst werden; b) vorsätzlich falsche Angaben macht, wird mit Busse bis Fr. 5'000.- bestraft.» Grundsätzlich ist die Bereitstellung von fundierten Informationen zu Staat, Wirtschaft und Gesellschaft durchaus sinnvoll und dient letztlich einer Verbesserung und der Erbringung von Nutzen für die Bevölkerung. Oder sollte dies zumindest. Die SVP-Fraktion kann deshalb auch nachvollziehen, dass wer bei einer Erhebung vorsätzlich falsche Angaben macht, unter Umständen einen erheblichen Schaden verursachen kann, und wir akzeptieren daher, dass für solche Fälle eine hohe Busse bis zu diesen Fr. 5'000.- angedroht wird. Wer aber in unserem Land des stets hochgehaltenen Datenschutzes, welcher bisweilen bis zum Exzess verteidigt wird, wie beispielsweise auch beim Täterschutz, wer sich in diesem Land weigert, höchst persönliche Auskünfte zu geben, darf nicht wie ein Schwerkrimineller behandelt werden. Der Schweizer Bürger ist heute schon sehr gläsern, und alle möglichen und unmöglichen Daten werden staatlich erhoben und registriert. Über die Steuererklärung, die Einwohnerkontrolle, den Schularzt, die Untersuchungen und Formulare in der Rekrutenschule usw. werden Daten erhoben und gesammelt. In unserem Land ist jede Kuh registriert, jeder Hund - mittlerweile sind Hunde auch gechippt. Ausserdem basieren Statistiken jeweils auf einer repräsentativen Anzahl und Auswahl von erfassten und nicht auf der Analyse einer absoluten und vollständigen Zahl von Personen. Wenn also eine Privatperson oder auch eine Privatschule, ein KMU oder dergleichen keine Auskunft geben will, entsteht deshalb unseres Erachtens kein Totalschaden am Kanton. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Mit der Änderung von Art. 15 haben Sie eben ein matchentscheidendes Zeichen gesetzt. Die von der SVP-Fraktion vorgeschlagenen Fr. 40.- Busse sind Anreiz, bei einer Erhebung nicht mitzumachen. Dies gilt vor allem z.B. für Unternehmen, Gemeinden und auch andere, die den Zeitaufwand für eine Erhebung nicht in Kauf nehmen wollen bzw. einfach mit Fr. 40.- abgelten werden. Mit dieser neuen Regelung würde jede Erhebung, Angaben für eine Statistik von erheblicher Bedeutung erhalten, wie das Art. 15 neu sagt, zur Farce. Weil schlichtweg entscheidende statistische Werte fehlen werden. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wie die Regierung, so hat auch die SVP-Fraktion sich die Frage gestellt, ob dieses Gesetz nötig ist. Denn Statistiken sind so gut, wie der Schreiber sie verfasst. Die Regierung begründet mit drei Punkten in der Vorlage, weshalb sie sich dennoch für die Vorlage entschieden hat. Diese drei Gründe sind jedoch nicht absolut und könnten über mögliche Dienstreglemente oder in anderen Erlassen geregelt werden. Es ist uns bewusst, dass die Benutzung für die AHV-Nummer dieser Regelung via Gesetzesregelung geklärt werden muss. Die SVP-Fraktion hinterfragt jedoch die zunehmende «Vergläserung des Bürgers». Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Private wie auch Organisationen mit Statistikfragen nicht unnötig überhäuft, sogar belästigt werden. Weiter ist es sehr wichtig, dass die direkte Erhebung sehr zurückhaltend angewendet wird und eine nötige Hürde dazu benötigt. Auch der hohe Bussenbetrag in den Strafbestimmungen unter Art. 29 gab Anlass zu einer heftigen Diskussion. Die SVP-Fraktion erlaubt sich diesbezüglich, in der Beratung einen entsprechenden Antrag zu stellen. Aber auch die Mitwirkungs- bzw. Auskunftspflicht wurde innerhalb der SVP-Fraktion kritisiert. So steht die SVP-Fraktion diesem Artikel sehr kritisch gegenüber, kann ihn jedoch in der korrigierten Fassung der vorberatenden Kommission unterstützen. Ansonsten müsste die SVP-Fraktion dieses Gesetz ablehnen. Dadurch ist gegeben, dass die Direktbefragung zur Erhebung von Daten nur bei einer erheblichen Bedeutung einer Statistik angewendet wird. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich kann ein gewisses Verständnis für diesen Antrag aufbringen. Wir haben soeben dem Art. 15 in der Fassung der vorberatenden Kommission zugestimmt. Dort wurde die Auskunftspflicht und die Pflicht zur Mitwirkung an statistischen Erhebungen doch klar eingeschränkt. Wenn ich diese Bemerkung einflechten darf: Es hat nichts mit notorischem Misstrauen gegenüber dem Staat zu tun, sondern damit, dass die Belastung von Privaten und KMU durch staatliche Massnahmen in Grenzen zu halten und auf das Unerlässliche zu beschränken ist. Wer sich nun weigert, an einer solchen Erhebung mitzuwirken, einer Erhebung, die eben von erheblicher Bedeutung sein kann, der verursacht vielleicht nicht direkt einen erheblichen Schaden, aber behindert die Erstellung einer solchen Statistik. Da scheint es mir einfach, dass die Beschränkung der Busse auf Fr. 40.-, ein absoluter Bagatellbetrag, nicht angemessen ist. Vor allem, wenn es um die wiederholte Begehung geht, weil der Ablauf der folgende ist: Ein Betroffener wird aufgefordert, an einer Statistik mitzuwirken. Er macht nichts und wird noch einmal aufgefordert. Ich denke, wenn dann das sich eben fortsetzt, dann sind Fr. 40.- ganz eindeutig zu tief. Auf der anderen Seite muss man sagen, dass unser Strafgesetz auf dem Verschuldensprinzip beruht. Wenn das Verschulden gering ist, dann fällt auch die Strafe entsprechend aus. Es besteht deshalb aus meiner Sicht kein Anlass auf eine solche Beschränkung auf diesen Betrag. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission tritt mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage ein. Aufgrund des einstimmigen Eintretens und der Zustimmung ohne Gegenstimme mag überraschen, dass dieser Vorlage in der vorberatenden Kommission mit Zurückhaltung begegnet wurde. Die Skepsis in fast allen Fraktionen ist auf die Angst vor dem «gläsernen Menschen», vor einer Vielfalt neuer Umfragen und Erhebungen sowie auf die Frage der Notwendigkeit eines eigenen Gesetzes zurückzuführen. Die erwähnten klaren Abstimmungsergebnisse dürften auf die Einsicht zurückzuführen sein, dass die Nutzung der neuen AHV-Versichertennummer zu statistischen Zwecken einer gesetzlichen Grundlage bedarf und zudem die Zusammenlegung der heute in verschiedenen Erlassen geregelten Bestimmungen in einem Gesetz Sinn macht. Ebenso wurde zugesichert und durch eine Verschärfung von Art. 15 sichergestellt, dass der verpflichtende Einbezug von Privaten bei neuen Umfragen nur ausnahmsweise der Fall sein werde. Ein Statistikgesetz trägt zu einer einheitlicheren und qualitativ besseren Befragung und somit hoffentlich zu aussagekräftigeren Ergebnissen bei. Die vorberatende Kommission behandelte das Geschäft an einer halbtägigen Sitzung. Trotz kritischer Würdigungen wurde einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Das Winston Churchill zugeordnete Bonmot «Trau keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast» erfreute sich bei der Beratung grosser Beliebtheit und führte zu mehreren Abwandlungen, was Sie bestimmt in den folgenden Stellungnahmen noch hören werden. An dieser Stelle sei auf wenige Diskussionspunkte aus der vorberatenden Kommission hingewiesen, die zu zwei Anträgen auf dem gelben Blatt geführt haben, welche von der Regierung nicht bestritten werden:
| Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die etwas gelichteten Reihen veranlassen mich zur Bemerkung «Plenus venter non studet libenter.» - «Ein voller Bauch studiert nicht gern.» Aber vielleicht bevorzugen einige Ratsmitglieder auch eine gewisse Siesta, um dann für die Präsidentenfeier wieder voll in Schuss zu sein. In einer modernen, offenen und demokratischen Gesellschaft erfüllt die öffentliche Statistik eine anerkannte Rolle in der Produktion und Vermittlung statistischer Informationen über Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Raum und Umwelt. Auf allen Staatsebenen kommt der öffentlichen Statistik erhebliche Bedeutung für die Steuerung der Staatswesen zu und ist als objektive Grundlage für die demokratische Diskussion und politische Entscheidfindung unverzichtbar geworden. Die FDP-Fraktion teilt die Beurteilung, dass die von der öffentlichen Statistik herausgegebenen Ergebnisse nicht nur nach professionellen Standards erstellt werden müssen, sondern dass diese auch relevant und aktuell zu sein haben. Die Beschaffung von statistischen Daten hat effizient zu erfolgen und darf die auskunftspflichtigen Personen und Organisationen nicht unverhältnismässig belasten. Bei einem neuen Erlass, welchen das Statistikgesetz darstellt, darf man sich die Frage nach dem Bedarf für eine gesetzliche Regelung stellen. Das Statistikgesetz enthält zu einem nicht unwesentlichen Teil organisatorische und technische Vorschriften über die kantonale Statistik im Sinn einer Amtsstelle. Dies allein würde kein Gesetz erfordern. Allerdings erfordern gewisse Problemkreise eine Regelung in einem formellen Gesetz, nämlich die Auskunftspflicht von Privaten bei Datenerhebungen, das Recht zur statistischen Nutzung von Registerdaten und die Nutzung der AHV-Versichertennummer als Identifikator für statistische Auswertungen. Angesichts der Bedeutung der öffentlichen Statistik wehrt sich die FDP-Fraktion nicht dagegen, dass ein eigener Erlass geschaffen wird. Eine gewisse Kundenfreundlichkeit wird damit ebenfalls erfüllt. Besonderes Augenmerk wurde von unserer Seite auf die Verpflichtung zur Auskunft bzw. zur Mitwirkungspflicht von Stellen ausserhalb der Kantonsverwaltung gelegt. Diese muss aus unserer Sicht auf das Unerlässliche beschränkt werden; nebst Vollständigkeit, Repräsentativität, Vergleichbarkeit oder Aktualität muss generell die Bedeutung einer Statistik so hoch sein, dass die Mitwirkungspflicht von Personen und Organisationen ausserhalb der Kantonsverwaltung als unumgänglich erscheint. Die vorberatende Kommission hat sich dieser Auffassung angeschlossen und unserem Antrag zu Art. 15 des Gesetzesentwurfs zugestimmt. Umgekehrt soll eine Statistik, wenn sie einmal erstellt ist, nicht unter dem Deckel gehalten werden können. Deshalb haben wir in der vorberatenden Kommission die Streichung von Art. 19 Abs. 3 des Gesetzesentwurfes beantragt, welcher eine Beschränkung der Pflicht zur Veröffentlichung statistischer Informationen vorsah. Auch diesem Antrag wurde klar zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die CVP-Fraktion teilt die Einschätzungen über die Bedeutung der öffentlichen Statistik und anerkennt die Gründe, die dafür sprechen, ein Statistikgesetz zu erlassen. Die CVP-Fraktion hat bereits in der Vernehmlassung zum Entwurf für ein kantonales Statistikgesetz Stellung genommen und entsprechende Anmerkungen gemacht. Unsere Aufforderung, die Mitwirkungspflicht von Stellen ausserhalb der Regierung klarer zu präzisieren und weiter einzuschränken, wurde in der Vorlage noch nicht genügend berücksichtigt. Die Bürger- und vor allem auch die KMU-Freundlichkeit sowie der Grundsatz der Verhältnismässigkeit müssen gewahrt bleiben. Es darf und soll keine zusätzliche Bürokratie ausgelöst werden. Die CVP-Fraktion nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die vorberatende Kommission durch den Änderungsantrag von Art. 15 die Mitwirkungspflicht entsprechend eingegrenzt hat. Diesem Antrag kann die CVP-Fraktion ebenso zustimmen wie der Streichung von Art. 19 Abs. 3. Wie die vorberatende Kommission beschloss auch die CVP-Fraktion ohne Gegenstimme Eintreten auf die Vorlage. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit der vom Kommissionspräsidenten erwähnten Zustimmung und mit den Vorbehalten dem Statistikgesetz gegenüber stimmt unsere Fraktion der Botschaft zu. Erwähnen möchte ich zwei Bereiche: Die 15 ethischen Grundsätze des EU-Verhaltenskodex decken sich im Wesentlichen mit den Grundprinzipien der Schweizer Charta, an der sich das kantonale Gesetz orientiert. Durch ein kantonales Statistikportal unter www.statistik.sg.ch mit Statistikinhalten über die Kantonsgrenze hinaus ist die Benutzerfreundlichkeit gesichert. Fragen, die auftreten, können dem Amt für Statistik jederzeit gestellt werden und werden innert 48 Stunden beantwortet. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Normalerweise zitiert man Churchill bei einem statistischen Problem. Ich beginne aber mit Montesquieu, um zu dokumentieren, dass wir uns sehr wohl überlegt haben, ob es dieses Gesetz braucht. Montesquieu hat nämlich gesagt: «Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.» Das haben Sie sicher auch festgestellt, auch aufgrund unserer internen Abklärungen, sauber valuiert, ob es wirklich ein formelles Gesetz braucht. Ob es überhaupt gesetzliche Bestimmungen braucht, welche hier im Parlament vorzulegen sind mit dem fakultativen Referendum. Wir sind zum Schluss gekommen und haben das in der Botschaft auch ausdrücklich gesagt. Ich sage das auch allen Skeptikern innerhalb der SVP-Fraktion: Es braucht formell-gesetzliche Bestimmungen. Die sind in der Botschaft erwähnt. Wenn wir dann schon formelle-gesetzliche Bestimmungen machen, dann machen wir ein Gesetz, so, wie es andere grössere Kantone, welche statistische Ämter oder statistische Fachstellen haben, auch gemacht haben. Das ist kundenfreundlicher, und darum haben wir dieses Gesetz gemacht. Die Skepsis, die auch in anderer Art und Weise durchgeklungen ist, die Angst vor den Bürgern ist vermutlich weniger hier. Das ist dann eher ein Thema des Datenschutzes. Aber die Angst vor übertriebenen statistischen Erhebungen, die ist auch verständlich, und hier haben wir auch im Gesetz gewisse Barrieren gemacht. Das ist der Vorteil eines Gesetzes, dass wir hier Rahmenbedingungen und Leitplanken setzen können, welche genau diesen Befürchtungen Rechnung tragen. Darum glaube ich, dass wir auch mit der zusätzlichen Einschränkung, welche die vorberatende Kommission vorgeschlagen hat, inskünftig mit einem guten, tauglichen, pragmatischen und auch im Interesse der Statistik liegenden Gesetz arbeiten können. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich schliesse mich den beiden Vorrednern an. Es ist so, dass wir diese Bestimmung auch in der vorberatenden Kommission diskutiert haben. Dort haben wir auch festgestellt, dass die Statistiken an sich an repräsentativen Aussagen einer Statistik interessiert sind. Wenn hier tausende von Daten erhoben werden und zwei bis drei sich weigern, ist das überhaupt kein Problem. Wenn aber beispielsweise in einer kleineren Zahl bei statistischen Daten mit einer kleineren Zahl von Firmen oder Schulen Daten erhoben werden, dann wird es eben wichtig, dass die Repräsentativität möglichst hoch ist. Und das Beispiel von den Schulen ist genau ein Beispiel, das so mit diesen Fr. 40.- nicht behandelt werden kann. Wenn man eine Schulstatistik macht, dann will man auch Privatschulen einbeziehen. Dann will man eine ganz klare Aussage, beispielsweise über die Streuung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen haben. Wenn Sie hier sagen, Fr. 40.- ist eine Weigerung wert, dann ist das tatsächlich eine Einladung, sich zu weigern, und die Statistik ist dann in einem solchen Fall, wo es nicht um tausende von Erhebungen geht, nicht mehr repräsentativ und sinnlos. Ich weise übrigens darauf hin, dass in jedem Kanton, wo ein solches statistisches Gesetz besteht, die gleichen Bestimmungen bestehen. Die einen gehen auf Fr. 5'000.-, die Mehrzahl geht auf Fr. 10'000.-, und ein Kanton geht sogar auf Fr. 50'000.-. Wir sind da bei den Leuten. Die Tatsache, dass das in den Kantonen noch nie zu Problemen geführt hat, deutet darauf hin, dass man das vernünftig handhaben wird und das Verschuldensprinzip gilt, wie es gesagt worden ist. Auch bei den Strafuntersuchungsbehörden. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit Beginn des EDV-Zeitalters haben die Möglichkeiten der Datenerfassung und des Datenzusammenzugs erheblich zugenommen. Man kann sich kaum eine grössere Gemeinschaft, einen Kanton, eine Firma vorstellen, die sich bei der Entscheidfindung nicht auf klare und nach einheitlichen Kriterien erhobene Daten abstützt. Allen Vorurteilen über Statistik zum Trotz, ob von Churchill oder von anderen und gerade in Kenntnis der Meinung des Fachstellenleiters, wonach es sich bei jeder Statistik um eine Konstruktion handle, ist der Statistikerhebung als solcher im Staatswesen ein ihr gebührender hoher Stellenwert zu sichern. Schon im Vorstatistikgesetz-Zeitalter - also auch jetzt - hatte die Statistik im Kanton St.Gallen einen wichtigen Platz inne. Viele Daten wurden bis anhin durch die kleine, aber feine Fachstelle für Statistik erhoben, verarbeitet und publiziert. Ein Teil der Daten wurde erhoben in den Departementen selbst. Die statistische Tätigkeit wird sich im Kanton St.Gallen durch dieses Gesetz nicht im Wesentlichen verändern. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die bürgerliche Mehrheit bei sämtlichen Gesetzesvorhaben auf Kostenneutralität pocht. So wird der Kanton St.Gallen auch in Zukunft keine eigenen Befragungen durchführen. Erwähnens- und erstrebenswert sind für die SP-Fraktion die Effizienzsteigerung und Qualitätsgewinne durch das neue Gesetz und die weiterhin dezentrale zusätzliche Datenerfassung in den diversen Dienststellen. Die SP-Fraktion ist zudem gespannt auf die Wirksamkeit der ersten Mehrjahresprogramme als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument der Statistik innerhalb der Verwaltung. Mit den beiden von der vorberatenden Kommission beantragten Änderungen bekundet ein Teil der SP-Fraktion eher Mühe. Bezüglich des Art. 15 ist sie der Ansicht, dass sich unter Umständen erst im Verlauf der Datenerhebungen herausstellt, ob eine Statistik erhebliche Bedeutung erlangen wird oder nicht. Aus diesem Grund stellt der neue Einschub keine Verbesserung dar. Unglücklich und starr findet ein Teil der SP-Fraktion auch die Publikationspflicht, wie sie die vorberatende Kommission beantragt. Da es sich bei den Erhebungen häufig um Vollzugsdaten handelt, hält sie den Vorschlag im Entwurf der Regierung für bedeutend zweckmässiger und praxistauglicher. Die beiden Änderungen - erlauben Sie mir dazu diese persönliche Bemerkung - zeugen einmal mehr vom notorisch mangelnden Vertrauen der bürgerlichen Mehrheit in die Akteurinnen und Akteure der öffentlichen Hand. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der vorberatenden Kommission und auch im Kantonsrat wird die SP-Fraktion jedoch keine Änderungsanträge stellen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |