Geschäft: VII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer28.09.02
TitelVII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung11.5.2009
Abschluss26.1.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 28. April 2009
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 1. Dezember 2009
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2010
BeilagePlan
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 2. Juni 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
23.9.2009Eintreten80Zustimmung5Ablehnung35
1.12.2009Gesamtabstimmung89Zustimmung15Ablehnung16
Statements
DatumTypWortlautSession
23.9.2009Wortmeldung

Präsident vorberatende Kommission: Wie bei den Geschäften 36.09.01 und 28.09.01 angekündigt, verzichte ich auf die allgemein einleitenden Worte und beziehe ich mich nur noch auf die Vorlage von Bütschwil. Die vorberatende Kommission hat die Geschäfte 36.09.02 und 28.09.02 am 19. August 2009 beraten. An der Sitzung nahmen neben den Kommissionsmitgliedern die Referenten des Baudepartementes und bis zum Beginn der kommissionsinternen Beratungen auch der Bütschwiler Gemeindepräsident Karl Brändle teil.

Da das Bütschwiler Dorfzentrum durch die Kantonsstrasse Nr. 13 zweigeteilt wird, sieht das Umfahrungsprojekt vor, das unter dem Verkehr stark leidende Ortszentrum auf einer Länge von rund 3,8 Kilometern am östlichen Dorfrand zu umfahren. Die Gesamtkosten von rund 200 Mio. Franken gehen zulasten des Kantons St.Gallen, verteilt auf eine Bauzeit von voraussichtlich sechs Jahren. Die Kommission konnte sich von einer sehr sorgfältig gewählten Linienführung überzeugen, die Rücksicht auf Landschaft, Natur, Gewässer und Umwelt nimmt. Auch werden die Verkehrssicherheit und der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer in den Zentren deutlich verbessert. Dass der grösste Teil der Bütschwiler Bevölkerung hinter dem Projekt steht, zeigte die Referendumsabstimmung vom 8. Februar 2009. Bei einer Stimmbeteiligung von 69,4 Prozent stimmten über 90 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Vorlage zu. Als Wermutstropfen bezeichnet die Gemeinde die fehlende Überdeckung im Bereich Platten. Diese hätte jedoch aus Sicht des Kantons unverhältnismässige Mehrkosten zur Folge und würde mindestens ein Jahr zusätzliche Planungszeit beanspruchen. In der Kommission wurde kein Änderungsantrag die Linienführung betreffend gestellt. Entsprechendes Fingerspitzengefühl und Sorgfalt bei der Ausgestaltung dieses Abschnitts werden die Akzeptanz erhöhen. Eine flankierende Massnahme sind die bestehenden Bahnübergänge im Dorfbereich. Auch die projektierten Pförtner an den beiden Anschlüssen werden eine verkehrslenkende Wirkung haben. Die zusätzlichen flankierenden Massnahmen mit Blick auf die Eröffnung der Umfahrungsstrasse betreffend hat der Gemeinderat eine 18-köpfige Arbeitsgruppe eingesetzt, die ihre Arbeit am 4. Mai 2009 aufgenommen hat. Der Gemeindepräsident stellte in Aussicht, dass bis zum Beginn der Auflageverfahren im April 2010 ein vom Gemeinderat beschlossenes Konzept zu den flankierenden Massnahmen vorliegt. Die vorberatende Kommission empfiehlt mit 14:2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten und dieser zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Vertretung der Gemeinde Bütschwil wies darauf hin, dass die Arbeitsgruppe für die flankierenden Massnahmen kleinere Anpassungen am restlichen Abschnitt des verbleibenden Kantonsstrassenstückes anbringen könnte und dass deshalb gewisse Abänderungsanträge kommen könnten. Sollte dies der Fall sein, wäre es jedoch problemlos möglich, in einem nächsten Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag zu stellen. Deshalb wurden jetzt auch keine entsprechenden Anträge gestellt. Die vorberatende Kommission empfiehlt mit 16:0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage 28.09.02 einzutreten und ihr zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Vieles wurde bei den Vorlagen 36.09.01 und 28.09.01 bereits erwähnt, und was für Wattwil gilt, hat auch für Bütschwil seine Richtigkeit. Den kantonalen Stellen ist es gelungen, ein Projekt auszuarbeiten, das unter Berücksichtigung diverser Vorgaben als optimal bezeichnet werden kann. Es war kaum eine einfache Sache, dieses Bauwerk in die spezielle topografische Lage der Gemeinde Bütschwil einzubetten. Es galt, die Hänge links und rechts des Dorfes, die Thur, das durch das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) geschützte Gebiet, geschützte Gebäude usw. zu berücksichtigen. Der Kantonsrat berät heute über ein Projekt, das sämtliche ökologischen und ökonomischen Vorgaben erfüllt. Vor der Ausarbeitung des Genehmigungsprojektes konnten auf Drängen der Gemeinde Bütschwil noch einige Optimierungen vorgenommen werden.

Der Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil bietet dem nachgelagerten Toggenburg die Infrastruktur, die für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Randregion von grosser Bedeutung ist. Die Gemeinde Bütschwil selber erhält mit der Umfahrungsstrasse die dringend nötige Entlastung vom Durchgangsverkehr, was zu einer Steigerung der Lebensqualität führt. Die Zahlen und Berechnungen des Baudepartementes belegen, dass die Umfahrungsstrasse Bütschwil wichtig und richtig ist. Damit werden die letzten Lücken im Toggenburg geschlossen.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist damit durchberaten. Die Gesamtabstimmung wird im Anschluss an die Gesamtabstimmung zum Geschäft 36.09.02 in der Novembersession 2009 durchgeführt.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Der Votant beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Ziff. 1bis (neu) wie folgt zu formulieren: «Der Baubeginn der Umfahrung Bütschwil darf erst erfolgen, wenn die flankierenden Massnahmen, die das Reduktionsziel erreichen, in der Gemeinde rechtskräftig beschlossen worden sind. Im Streitfall ist das Baudepartement Schiedsrichter.»

Die Argumente sind dieselben wie vorher. Die GRÜ-Fraktion hält weiterhin an ihrem Antrag fest.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Dieses Projekt wurde nach Ansicht der FDP-Fraktion sowohl in ökologischer als auch in technischer Hinsicht optimiert. Bei der Begehung konnte die FDP-Fraktion feststellen, dass sich hier ganz andere Herausforderungen als beim Projekt Wattwil zeigen, beispielsweise bei der Frage des Lärmschutzes bei der wechselweisen Linienführung zwischen Tagbautunnel und Übertagebau. Vor spezielle Herausforderungen stellten auch das Tangieren eines BLN-Gebietes, der Landerwerb und die Baustellenlogistik. Nach Ansicht der FDP-Fraktion wurden diese Herausforderungen hervorragend gemeistert. Aufgrund der erhobenen Verkehrsbelastung und der erwarteten -entlastung ist die Notwendigkeit dieser Umfahrungsstrasse klar ausgewiesen und wird in keiner Art und Weise in Frage gestellt.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unsere Aussagen für Wattwil gelten auch für Bütschwil. Die Kantonsstrasse zerschneidet die Gemeinde Bütschwil in der ganzen Längsachse. An speziellen Sonntagen fahren mehr als 18'000 Fahrzeuge durch den Ort. Dieser Zustand ist für die Bütschwiler Bevölkerung unzumutbar. Deshalb hat sie mit einem Anteil von 91 Prozent Ja-Stimmen dem Referendum zugestimmt. Was bezüglich flankierender Massnahmen bereits gesagt worden ist, gilt auch hier. Dem Baudepartement möchte die CVP-Fraktion verbunden mit einem Dank mitteilen, dass es notwendig und richtig ist, gleichzeitig beide Vorlagen mit aller Kraft voranzutreiben.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Für die Zustimmung der SP-Fraktion zu einer Umfahrungsstrasse müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Entlastungswirkung müsste sehr gross und nachhaltig sein.

  • Es müsste alles unternommen werden, damit kein zusätzlicher Verkehr entsteht.

  • Es müssten flankierende Massnahmen realisiert werden, damit die Entlastung im Dorf deutlich und dauerhaft höher als 50 Prozent ist.

  • Andere Massnahmen führen nicht zum erwünschten Erfolg.

Der SP-Fraktion ist bewusst, dass die Bevölkerung von Bütschwil leidet, und sie hat deshalb für den Wunsch einer Umfahrung durchaus Verständnis. Im Vergleich zu andern Strassen im Kanton ist jedoch die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge (DTV) nicht überaus hoch. Weit mehr stört sich aber die SP-Fraktion an der Tatsache, dass die Entlastung gemäss Botschaft der Regierung höchstens 50 Prozent beträgt. Gemäss Berechnung des Baudepartementes heisst das, dass trotz Investitionen von über 200 Mio. Franken im Jahre 2018 mehr als 9'000 Fahrzeuge auf dieser Strasse verbleiben werden. Dies wiederum führt zu Ziel-, Binnen-, Quell- bzw. Durchgangsverkehr Richtung Mosnang. Die SP-Fraktion erachtet die Entlastungswirkung als eindeutig zu klein. Kein Verständnis hat sie auch, dass die flankierenden Massnahmen im Jahr 2009 immer noch kein integraler Bestandteil einer Vorlage sind, weil dafür eine andere Staatsebene zuständig sei. Da fehlt die vernetzte Betrachtung, denn ohne flankierende Massnahmen kann weder die Entlastungswirkung eintreten noch die gewünschte Lebensqualität entlang der bestehenden Strasse erreicht werden. Für die SP-Fraktion ist das Vorgehen auch deshalb erstaunlich, weil die Regierung ansonsten in den Agglomerationsprogrammen die vernetzte Planung auf Kantons- und Gemeindeebene vorsieht, und dies trotz verschiedener Staatsebenen. Erfreulich ist, dass der Gemeinderat von Bütschwil bis zur Auflage des Projektes ein Konzept mit flankierenden Massnahmen in Aussicht stellt. Verbindlich ist dieses jedoch noch nicht, weil ein Volksentscheid noch aussteht. Das bedeutet, dass hier die Katze im Sack gekauft wird.

Zur Frage der Abwässer: Beabsichtigt ist, diese in die Thur zu leiten. Rechtlich ist dies zwar möglich, aber das Vorhaben ist absolut unsinnig. Die Thur ist heute schon ein sehr stark belasteter Fluss und muss zum Teil für Badende gesperrt werden. Auch mittelschwer verunreinigte Abwässer führen verschiedene sehr giftige Schadstoffe, unter anderem Cadmium vom Autopneuabrieb. Die Frage an Regierungsrat Haag in diesem Zusammenhang ist, ob die Bereitschaft vorhanden ist, bei der Ausarbeitung des Projektes den Bau von Alternativen, wie z.B. die Einspeisung in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) bzw. die Erstellung von Versickerungsteichen, nochmals ernsthaft zu prüfen. Das Projekt führt auch zu massiven Eingriffen in die Thurlandschaft. Die SP-Fraktion attestiert, dass die Linienführung sowie die nötigen Ersatzmassnahmen mit grosser Sorgfalt geplant worden sind. Trotzdem ist der Preis für die beschränkte Entlastungswirkung sehr hoch. Die SP-Fraktion hat die Vor- und Nachteile dieser neuen Umfahrungsstrasse ausführlich diskutiert. Für die Mehrheit ist die Entlastungswirkung im Vergleich zu den grossen und negativen Auswirkungen eindeutig zu klein. Deshalb wird eine grosse Mehrheit der SP-Fraktion diese Vorlage ablehnen.

Zum Geschäft 28.09.02 «VII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan» gibt es nicht viel zu sagen. Bei einer zu erwartenden Zustimmung zur Umfahrung ist dieser der logische Schritt, bei einer Ablehnung erübrigt sich dieses Geschäft.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Über das Eintreten möchte ich mich nicht weiter äussern. All meine Überlegungen über Planung, Priorisierung, Finanzierung und wie das Ganze vor sich geht, habe ich vorhin geäussert, dasselbe gilt selbstverständlich unverändert auch für Bütschwil. Hingegen hat Gemperle-Goldach noch ein Anliegen deponiert, es geht ihm um die Ableitung der Strassenabwässer direkt in den nächsten Vorfluter. Ich muss Ihnen sagen, dass wir auch im Baudepartement, wo eben Strassen geplant, gebaut und betrieben werden, die Problematik der Strassenabwässer ernst nehmen. Sie haben gesehen, wir haben auch bei diesen beiden Bauprojekten diese Frage ernsthaft geprüft und sind zum Schluss gekommen, auch letztendlich in der Abwägung zwischen Kosten/Nutzen und der Gefährdung dieser Abwässer, dass wir diese direkt in die Thur ableiten wollen, weil eine mittelstarke, also eine verantwortbare Belastung besteht. Wenn Sie diese Problematik im Zusammenhang mit den Umfahrungsstrassen aufgreifen, muss ich Ihnen vielleicht noch einen Steilpass geben und sagen: Ja, aber wenn wir konsequent sind, was ist dann mit den übrigen 680 km Kantonsstrassen, dort gibt es auch Abrieb, dort gibt es ebenfalls Oberflächenwasser, und dann könnten wir ja, statt eine neue Strasse zu bauen, alle Strassen noch mit Retensionsbecken versehen – das habe ich also nicht beantragt, denn das wäre unverhältnismässig. Hier haben wir folgende Grundsätze: Bei uns wird wo immer möglich die Entwässerung über die Schulter gepflegt, was heisst, dass das Wasser direkt auf den Seiten abfliesst, wo es möglich ist. Wir legen Wert darauf, weil immer mehr befestigte Flächen bestehen, dass wo immer möglich eine Versickerung stattfinden kann, damit nicht die ganzen Gewässer nach Platzregen direkt in den Vorfluter gelangen können, dies immer dort, wo es möglich ist. Und dort, wo das Wasser gefasst werden kann, aus Tunnels usw., ist es durchaus so, dass wir an verschiedenen Orten Schächte und Ölrückhaltebecken bauen. Beim Nationalstrassenbau ist das eine andere Kategorie, dort muss es der Bund jetzt sowieso tun. Ich darf Ihnen aber sagen, dass wir überall, wo Kantonsstrassen durch Grundwasserschutzzonen führen, im ganzen Kanton diese Strassen aufgerüstet haben. Das haben wir gemacht aus den laufenden Kosten, aus dem gleichen Strassenfonds. Das heisst, zum Teil sind höhere Randsteine, Betonprofile, Leitplanken für Lastwagen, Quergefälle usw., es gibt verschiedene situativ richtige Massnahmen, die sind getroffen. Das neuste Beispiel kann ich Ihnen nennen: Wir haben jetzt in der Gemeinde Häggenschwil durch eine Schutzzone eine Projekt lanciert, das über 1 Mio. Franken kostet, um ebendiese Grundwasserschutzzonen zu schützen. Das machen wir, das machen wir unaufgefordert, ohne Auftrag, das gehört zu unsern Aufgaben, die Sorgfalt auch mit dem Grundwasservorkommen an den Kantonsstrassen. Hier in diesem Fall eine konkrete Antwort: Wir sind gerne bereit, nach Rücksprache mit meinen Fachleuten, dass wir bei der Detailprojektierung dieser beiden Umfahrungsstrassen auch diesem Anliegen nochmals vermehrt Beachtung schenken werden und prüfen, ob eine andere Lösung als die, die wir jetzt vorgesehen haben, sinnvoll und verantwortbar ist.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Als Alternative zum Strassenbau gäbe es noch andere Vorschläge zur Problemlösung, z.B. könnte im Toggenburg anstelle des Stunden- oder Halbstundentakts der 20-Minuten-Takt eingeführt werden. Ab den Bahn- und Postautostationen könnte an den Winterwochenenden ein Zubringerdienst zu den Talstationen der Bergbahnen angeboten werden. Dies würde den Leuten ermöglichen, nicht mit dem Auto anzufahren. So hätten sie auf der Hin- und Rückfahrt mehr Komfort und weniger Stress. Eine solche Lösung wäre auch deutlich kostengünstiger als die Umfahrungsstrasse Bütschwil mit 200 Mio. Franken. Ich bedaure, dass die Regierung sich keine Mühe gibt, Alternativen aufzuzeigen, und habe deshalb hier noch auf diesen Punkt hingewiesen.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009