ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.
Mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass in der Schweiz keine Pflicht besteht, sich ausweisen zu können. Es ist also demnach nicht zwingend nötig, eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass zu besitzen. Haben Sie das gewusst? Ich frage mich deshalb, wie eine Person ohne amtlichen Ausweis z.B. ein Bankkonto eröffnen, ein Halbtaxabo lösen oder seine korrekte Identität überhaupt irgendwie belegen kann. Dies unabhängig, ob diese Person Schweizer ist oder nicht. Wie kann überhaupt ein alkoholisches Getränk gekauft werden ohne Altersnachweis per ID? Doch wenn keine Ausweispflicht besteht, ist es natürlich auch nicht nötig, der gesamten Bevölkerung eine Identitätskarte abzugeben. Etwas erstaunt war ich über die Kosten der ID. Wenn diese Identitätskarte gemeinsam mit dem Pass bestellt wird, werden nur die reinen Herstellungskosten von Fr. 8.- verrechnet, d.h. die administrativen Gebühren bei der Verwaltung betragen ganze Fr. 57.-, um meinen 8-Franken-Ausweis zu bestellen. Ich erkenne, da gibt es schweizweit noch Optimierungspotenzial, um diese Gebühren in Zukunft zu senken.