ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Der Titel, den Sie soeben vom Ratsvizepräsidenten vernommen haben, «Nacktes Chaos». Der stammt nicht von mir, sondern den habe ich am 30. Mai 2009 im «St.Galler Tagblatt» gelesen. Das «St.Galler Tagblatt» hat unter diesem Titel von unmöglichen Zuständen am Kreisgericht St.Gallen berichtet. Ich habe diesen Vorstoss in der Folge nicht aus politischen Gründen, sondern vor allem aus Sorge um die Justiz eingereicht. Als Anwalt bin ich natürlich direkt davon betroffen, wenn von derartigen Umständen die Rede ist. In der Folge hat sich dann gezeigt, dass dieser Ausspruch des Präsidenten möglicherweise nicht ganz so beabsichtigt war und aus der Situation heraus entstanden ist. Die Justizreform hat vor allem das Kreisgericht St.Gallen vor erhebliche organisatorische Probleme gestellt, die es weitgehend - mit Unterstützung durch das Kantonsgericht - alleine meistern musste. Ich bin aber der Meinung, dass man sich bei künftigen vergleichbaren Reorganisationen doch gut überlegen müsste, ob da nicht professionelle Unterstützung durch Organisationsentwickler angebracht wäre. Damit hätte ein grosser Teil des dadurch entstandenen Frustes beseitigt oder verhindert werden können. In der Antwort geht die Regierung nun auf die Raumsituation ein und macht Durchschnittsberechnungen. Die sind meines Erachtens nicht ganz zulässig. Es gibt anscheinend Gerichtspräsidenten, die in 60 Quadratmetern hausen, weil die räumliche Situation sie dazu zwingt, da man diese Räume nicht aufteilen und verkleinern kann. Wenn man auf dieser Basis Vergleichs- und Durchschnittsberechnungen macht, so kommt man möglicherweise nicht ganz zum richtigen Ergebnis. Die Situation am Kreisgericht wird sich weiter verschärfen. Die nun beschlossenen Vorlagen: Die Einführung der eidgenössischen Strafprozessordnung wird wohl zu Mehrbelastungen und mehr Personal führen. Ich bin der Auffassung, dass diese Situation sehr genau weiterverfolgt werden muss und ich wäre dankbar, wenn die Rechtspflegekommission im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit auch der Raumsituation Kreisgericht St.Gallen die gebührende Beachtung schenken könnte und allenfalls intervenieren würde über die Berichterstattung, wenn Handlungsbedarf ausgemacht würde.