Geschäft: Aufgaben- und Finanzplan 2011-2013

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.10.04
TitelAufgaben- und Finanzplan 2011-2013
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung17.12.2009
Abschluss23.2.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SVP-Fraktion zur Massnahme 1.7 vom 22. Februar 2010
BeilageBeratungsgrundlage vom 2. Februar 2010
AntragAntrag SP-Fraktion zu Ziff. 1 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag SVP-Fraktion zur Massnahme 8.1 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag SP-Fraktion zur Massnahme 8.3 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag SVP-Fraktion / CVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu Ziff. 3 vom 22. Februar 2010
BeilageBotschaft Beilage Massnahmen Regierungsprogramm
AntragAntrag GRÜ-Fraktion zur Massnahme 5.1 vom 23. Februar 2010
ErlassErgebnis der Spezialdiskussion und Gegenstand der Gesamtabstimmung vom 23. Februar 2010
AntragAntrag GRÜ-Fraktion zu Ziff. 3 vom 23. Februar 2010
AntragAntrag SVP-Fraktion zur Massnahme 10.1 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag SP-Fraktion zur Massnahme 8.2 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag SP-Fraktion vom 22. Februar 2010
BeilageBotschaft Beilage Begründungen und Erläuterungen
AntragAntrag SVP-Fraktion zur Massnahme 9.1 vom 22. Februar 2010
BeilageBeratungsschema vom 2. Februar 2010
AntragAnträge der Finanzkommission vom 22./25. Januar 2010
AntragAntrag SVP-Fraktion zur Massnahme 1.6 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag SP-Fraktion zur Massnahme 7.2 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag SVP-Fraktion zur Massnahme 2.2 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Ziff. 7 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Ziff. 3 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag SVP-Fraktion / CVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu Ziff. 6 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag SVP-Fraktion zur Massnahme 6.1 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag SP-Fraktion zur Massnahme 8.4 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag CVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu Ziff. 3 vom 22. Februar 2010
BeilageBotschaft Beilage Zahlenteil Laufende Rechnung und Investitionsrechnung
AntragAntrag SVP-Fraktion zur Massnahme 2.3 vom 22. Februar 2010
AntragAntrag Steiner-Kaltbrunn zur Massnahme 2.4 vom 23. Februar 2010
AntragAntrag SP-Fraktion zur Massnahme 9.2 vom 22. Februar 2010
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 5. Januar 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
23.2.2010Gesamtabstimmung90Zustimmung19Ablehnung11
23.2.2010Abschnitt III Ziff. 288Zustimmung18Ablehnung14
23.2.2010Abschnitt III Ziff. 191Zustimmung17Ablehnung12
23.2.2010Antrag der SVP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 732Zustimmung70Ablehnung18
23.2.2010Antrag der SVP-Fraktion/CVP-Fraktion/FDP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 686Zustimmung18Ablehnung16
23.2.2010Antrag der Finanzkommission zu Abschnitt II Ziff. 475Zustimmung26Ablehnung19
23.2.2010Abschnitt II Ziff. 382Antrag der SVP-Fraktion/CVP-Fraktion/FDP-Fraktion22Antrag der GRÜ-Fraktion16
23.2.2010Abschnitt II Ziff. 381Antrag der SVP-Fraktion/CVP-Fraktion/FDP-Fraktion22Antrag der Finanzkommission17
23.2.2010Antrag der Finanzkommission zu Abschnitt II Ziff. 292Zustimmung0Ablehnung28
23.2.2010Abschnitt II Ziff. 173Antrag der Finanzkommission17Antrag der SP-Fraktion30
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 3 Bst. a50Antrag der CVP- und FDP-Fraktion26Antrag der Finanzkommission44
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. i (Massnahme 10.1)66Antrag der Regierung33Antrag der SVP-Fraktion21
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. h (Massnahme 9.2)69Antrag der Finanzkommission19Antrag der SP-Fraktion32
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. gbis (Massnahme 9.1)63Antrag der Regierung29Antrag der SVP-Fraktion28
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. g (Massnahme 8.4)67Antrag der Finanzkommission26Antrag der SP-Fraktion27
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. f (Massnahme 8.3)59Antrag der Finanzkommission31Antrag der SP-Fraktion30
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. e (Masnahme 8.2)69Antrag der Finanzkommission29Antrag der SP-Fraktion22
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. dbis (Massnahme 8.1)58Antrag der Regierung36Antrag der SVP-Fraktion26
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. d (Masnahme 7.2)61Antrag der Finanzkommission37Antrag der SP-Fraktion22
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. cbis (Massnahme 6.1)60Antrag der Regierung37Antrag der SVP-Fraktion23
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. c (Massnahme 5.1)69Antrag der Finanzkommission32Antrag der GRÜ-Fraktion19
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. bter (Massnahme 2.4)66Antrag der Regierung31Antrag Steiner-Kaltbrunn23
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. bbis (Massnahme 2.3)69Antrag der Regierung38Antrag der SVP-Fraktion13
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. b (Massnahme 2.2)72Antrag der Finanzkommission37Antrag der SVP-Fraktion11
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. z (Massnahme 1.7)70Antrag der Regierung38Antrag der SVP-Fraktion12
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 2 Bst. y (Massnahme 1.6)69Antrag der Regierung39Antrag der SVP-Fraktion12
23.2.2010Abschnitt I Ziff. 1105Antrag der Finanzkommission1Antrag der Regierung14
23.2.2010Rückweisungsantrag der SP-Fraktion21Zustimmung94Ablehnung5
23.2.2010Antrag der Finanzkommission zu Abschnitt II Ziff. 5103Zustimmung1Ablehnung16
Statements
DatumTypWortlautSession
23.2.2010Wortmeldung

Die Ablösung der Ausführungen im ersten Teil des heute bestehenden Richtplans steht an. Deshalb wurde seitens der Regierung die Erarbeitung eines Raumkonzeptes ins Regierungsprogramm übernommen. Ein Raumkonzept oder eine strategische Ausrichtung zur Raumplanung kann nur unter Einbezug der Regionen und der Gemeinden erarbeitet werden. Raumplanung und Finanzpolitik sind untrennbar miteinander verbunden. Wahrscheinlich gehöre ich aber zu den wenigen, die von dieser Tatsache überzeugt sind. Somit sind Bestrebungen, welche diese beiden Elemente beinhalten, zu befürworten. Eine Abstimmung von Raumplanung und Finanzen stärkt schlussendlich auch die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons und selbstverständlich dann auch der Gemeinden. Die Gemeinden werden im Falle einer Nichtgenehmigung finanzielle Mittel für das Erarbeiten des Raumkonzeptes zur Verfügung stellen und sich auch für die strategischen Überlegungen im Bereich der Raumplanung einsetzen und Lösungsvorschläge einbringen. Ich möchte klar gesagt haben, dass wir dies als partnerschaftliches Projekt zwischen Kanton und Gemeinden sehen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bin erstaunt, dass Steiner-Kaltbrunn mich bereits als Bestandteil der Staatsverwaltung sieht. Ich möchte darauf hinweisen, dass die VSGP doch noch selbständig denken und handeln kann. V.a. die Gemeinden können ihre Geschäfte auch von den Bürgerinnen und Bürgern absegnen lassen und nicht nur vom Kantonsrat.

Dann muss ich noch etwas sagen: Ich stelle insgesamt fest und finde das eigentlich bedenklich, dass der Rat auf diesem tiefen Niveau bezüglich Kosten diskutieren muss. Ich bin überzeugt, dass alle 85 Gemeinden und auch die Bürgerschaft differenzierter und sinnvoller diskutieren. Ich freue mich auf jeden Fall, Anfang März 2010 mit dem Regierungspräsidenten im Botanischen Garten das Jahr der Biodiversität eröffnen zu dürfen. Bis anhin hat das noch nichts gekostet. Ich halte fest, dass die Gemeinden derzeit eine Liste aller Projekte, die dieses oder in den kommenden Jahren anlaufen werden oder bereits ausgeführt worden sind, zusammenstellen. Ich möchte damit aufzeigen, dass die Gemeinden ihre Verantwortung wahrnehmen. Auch bin ich persönlich davon überzeugt, dass die Biodiversität tatsächlich ein wichtiges Geschäft ist.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Ein Ruck muss durch den Kanton und durch die Regierungsbank gehen. Der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog hatte 1997 die berühmte «Ruck-Rede» (Durch Deutschland muss ein Ruck gehen) gehalten, in der er die Deutschen aufforderte, den Teufelskreis aus Resignation, Reformblockade und Verlust an wirtschaftlicher Dynamik zu durchbrechen. Abgewandelt trifft diese Forderung, der Verlust an wirtschaftlicher Dynamik, leider auch für den Kanton St.Gallen zu. Der Kanton St.Gallen hat im gesamtschweizerischen Vergleich eine sehr hohe Staatsquote, die laufend ansteigt, und ist im Steuerwettbewerb in die hinteren Ränge gerutscht. Zieht man die Tatsache heran, dass St.Gallen ein ressourcenschwacher Kanton ist und erhebliche Mittel aus dem gesamtschweizerischen Finanzausgleich bezieht, verschlechtert sich die Beurteilungslage nochmals. Bedenklich stimmt, dass bis heute dem Thema der Gesamtsteuerbelastung, d.h. die Steuerbelastung von Kanton und Wohngemeinde für die Steuerzahlenden zusammengezählt, kaum Beachtung geschenkt wird. Eine zeitgemässe Aufgabenteilung unter Beachtung des Äquivalenzprinzips kann ein erhebliches Einsparpotenzial beider Staatsebenen (Gemeinden und Kanton) auslösen. Die Gemeinden tragen heute rund 60 Prozent der Last am Gesamtsteuerfuss. Demgegenüber liegt die durchschnittliche Steuerlast der Gemeinden in der Schweiz deutlich unter 50 Prozent. Im Rahmen der Aufgabenteilung ist auch die Aufteilung der Steuerlast zu überprüfen. Der Kanton St.Gallen hat in den letzten Jahren an Wettbewerbsfähigkeit verloren und bewegt sich gesamtschweizerisch gemäss Studie des BFS «regionale Disparitäten in der Schweiz» im letzten Drittel. Die Aufgabenteilung ist deshalb auch unter dem Fokus der Wettbewerbsfähigkeit beider Staatsebenen anzugehen, indem auch Finanzströme entflechtet und rationalisiert werden. So werden auch heute noch in vielen Bereichen wie Forst, Tourismus, Kindesschutz usw. Rechnungen für Kleinstbeträge gestellt, was auch nicht zur Effizienzsteigerung beiträgt. Die Antrage der Finanzkommission mit den Zusatzanträgen von FDP-, CVP- und SVP-Fraktion zielen in die richtige Richtung, was die Pflegefinanzierung, die Überprüfung angeht, wie aber auch die Beschränkung der Honorare und Dienstleistungen Dritter. Es ist tatsächlich so, dass wir in den nächsten Jahren, zusammen mit der Regierung, unangenehme Massnahmen prüfen und diese auch diskutieren müssen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

zu Ziff. 3: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich glaube, diese Ziff. 3, die muss man in der Tat ins richtige Licht stellen. Was bedeutet sie? Ich habe es vorher schon gesagt: Die Essenz ist die Ziff. 1, die wir verabschiedet haben. Wir haben der Regierung den Auftrag gegeben, 180 Mio. Franken für das Jahr 2012/2013 einzusparen. Haben Sie bitte nicht das Gefühl, dass das gehen soll ohne Einsparungen beim Personal. Wir wissen alle, dieser Staat ist primär ein Dienstleistungsbetrieb, und Dienstleistungen werden primär erbracht mit Manpower. Wenn wir 180 Mio. Franken einsparen wollen, dann hat das Konsequenzen für das Personal. Deshalb kann ich für einmal – und ich mache das eigentlich sehr selten – Hoare-St.Gallen recht geben. Es stellt sich die Frage: Braucht es eine Ziff. 3? Diese Frage haben wir auch in der Finanzkommission diskutiert. Aber was will die Finanzkommission mit dieser Ziff. 3? Sie will, wie Güntzel-St.Gallen erwähnt hat, ein politisches Zeichen setzen. Ein Zeichen setzen, dass auch beim Personalaufwand Einsparungen gegenüber den Planwerten der Finanzplanung notwendig sein werden. Wie hoch hingegen diese sein müssen, finde ich noch schwierig zu argumentieren. Das Wesentliche, da bin ich der Meinung, ist auch die SVP-Fraktion einverstanden, sind diese 180 Mio. Franken.

Ich kann einer Ziff. 3 zustimmen, wie sie von der Finanzkommission verabschiedet worden ist, mit dem klaren Auftrag an die Regierung: Versteht dieses Zeichen. Und ich bin überzeugt, die Regierung versteht dieses Zeichen. Die SVP-Fraktion/CVP-Fraktion/FDP-Fraktion haben noch einen Zusatz hinzugefügt, dass es nicht Aufgabe sein soll, dass man zwar beim eigenen Personal spart, gleichzeitig aber an Dritte Aufträge vergibt. Das wäre nicht fair gegenüber dem Personal.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Dem Antrag der CVP- und FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Auch hier müssen wir uns wieder vergewissern, was wir können und nicht: Wir können die Planwerte dieser Ombudsstelle auf null setzen, das ist auch der Antrag der CVP- und der FDP-Fraktion. Was wir nicht können ist, dieses Gesetzesvorhaben ganz zu streichen. Das liegt wiederum in der Kompetenz des Kantonsrates im Rahmen einer Motionsbehandlung, oder aber, wenn man die Motion abschreiben will. Wenn jetzt aber insbesondere auch die SVP-Fraktion fordert, es sei ein Personalstop zu machen, dann muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen, dass ein solcher auch diese Stelle beeinträchtigen würde. Deshalb meine ich, dass wir im Hinblick auf die schwierige finanzielle Situation zumindest als Planwert auf diese Ombudsstelle verzichten. Die Motion bleibt bestehen, auch wenn Sie diesem Streichungsantrag zustimmen. Sie können die Ombudsstelle dann immer noch schaffen, wenn finanziell bessere Zeiten auf uns zukommen. Im jetzigen Umfeld, mit einer gleichzeitigen Forderung, den Personalaufwand für das Staatspersonal zu plafonieren, keine neuen Stellen zu schaffen – da stimme ich Ihnen zu –, steht dieser Antrag schräg in der Landschaft.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Der AFP ist keine Budgetdiskussion; ich glaube, in dieser Unterscheidung bestehen einige Schwierigkeiten. Wenn die Regierung der Ansicht ist, dass eine Massnahme - sei es das Regierungsprogramm oder etwas anderes - wichtig ist, muss sie dies im Budget vorschlagen. Am Kantonsrat liegt es, innerhalb des Budgets Korrekturen zu machen. Das Budget ist schlussendlich die entscheidende Grösse. Heute können wir lediglich Signale senden, z.B.: Der Kantonsrat ist der Ansicht, dass zur Massnahme XYZ keine finanziellen und keine personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollen. Das bedeutet aber nicht, dass diese Massnahme dann auch schon vom Tisch ist. Die Regierung hat diese weiterhin in ihrem Programm, und das während vier Jahren. Die Regierung kann aber aus der Haltung des Kantonsrats lesen, dass dieser nicht bereit ist, zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Sie hat aber auch die Möglichkeit, innerhalb der bestehenden Ressourcen diese Aufgabe zu bewältigen. Der Kantonsrat muss dann eine allfällige Bewilligung oder Nichtbewilligung innerhalb der Budgetdiskussion sicherstellen. Deshalb ist es wichtig zu sehen, dass heute nicht eine Budgetdiskussion stattfindet. In diesem Zusammenhang habe ich mich auch etwas über die Anzahl der grauen Blätter genervt, denn damit wird keine Massnahme weggestrichen. Es können nur die Planwerte auf null gesetzt werden, doch die Regierung kann das Projekt weiter vorantreiben. Sie darf es erst dann nicht mehr tun, wenn das Budget kein Geld mehr dafür vorsieht. Die entsprechenden Weichen werden erst in der Budgetdiskussion gestellt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen, und dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 1 ist zuzustimmen.

Ich stimme meiner Vorrednerin zu, dass es bei der Flughöhe in der Tat nicht um diese 23,5 Mio. Franken geht. Da sind wir uns einig. Aber diese 23,5 Mio. Franken sind eine Folge von Massnahmen, die wir jetzt mit Ziff. 1 beschliessen: Erstens eine Verzichtsplanung von 180 Mio. Franken, da ist die Flughöhe wesentlich. Zweitens sprechen wir dann über 70 Mio. Franken kurzfristige Einsparungen für das Jahr 2011, auch hier stimmt meiner Meinung nach die Flughöhe. Und wir sprechen drittens über die eigentliche finanzpolitische Beurteilung der Regierung auf Ziff. 7 auf S. 47 ff. der Botschaft. Dort legt die Regierung dar, was sie will, und die Konsequenz dieser Überlegungen ist am Schluss die Zahl von 23,5 Mio. Franken. Es geht in der Tat nicht um diese beinahe zufällige Zahl, sondern darum, dass wir am Ende des Jahres 2013 noch über Eigenkapital verfügen. Dies hat auch der Vorsteher des Finanzdepartementes dargelegt und es ist somit die eigentliche Zielsetzung dieses AFP. Wenn es eine Ziffer verdient, in diesem AFP zu stehen, Friedl-St.Gallen, dann ist es genau diese Ziff. 1: Sie ist die Essenz, worüber wir beinahe den ganzen Tag gebrütet und geredet haben. Hier jetzt zu sagen, das sei nicht die richtige Flughöhe, stimmt wirklich nicht. Hinter dieser Ziffer stecken viele Überlegungen, für mich ist das die Ziffer, über die es abzustimmen gilt. Diese gibt der Regierung den Auftrag, die Verzichtsplanung an die Hand zu nehmen, und den Auftrag, für das Budget 2011 kurzfristig 70 Mio. Franken einzusparen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der Finanzkommission zum Auftrag in Abschnitt II Ziff. 2 ist zuzustimmen.

Wie bereits mehrfach ausgeführt, haben wir die Möglichkeit, Aufträge zu formulieren. Dieser Auftrag ist entstanden, weil die Finanzkommission festgestellt hat, dass in der Investitionsplanung 2012-2016 Investitionen in der Höhe von rund 8 Mio. Franken für das Zivilschutzausbildungszentrum Bütschwil sowie rund 16 Mio. Franken für das Feuerwehrausbildungszentrum erscheinen. Die Finanzkommission erachtet es als notwendig, diesen Auftrag zu erteilen, um die Ressourcen zu bündeln und Synergien zu nutzen, und hat diesem Antrag mit 13:0 Stimmen bei 2 Abwesenheiten zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Mächler-Zuzwil hat schon einiges vorweggenommen. Wichtig war für diesen Antrag der Finanzkommission, dass die demographische Herausforderung nicht nur in der Pflege und Psychiatrie bewältigt werden muss, sondern dass die Demographie als Ganzes ein wichtiges Thema ist. Deshalb ist die Finanzkommission der Meinung, dass die Massnahme 9.2 problemlos in die Massnahme 8.4 integriert werden kann, um ein Gesamtpaket zu bündeln. Damit man Zeit hat, diese Bündelung durchzuführen, beantragt die Finanzkommission Verschiebung um ein Jahr. Die Finanzkommission hat den Anträgen zur Massnahme 8.4 mit 8:6 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Das ist jetzt eben dieses Beispiel, wo eine doppelte Streichung stattfindet, und zwar hat das folgenden Grund: Wir haben die Massnahmen zuerst besprochen, bevor wir die Gesamtanträge in Abschnitt II gestellt haben. Wenn Sie also bei dieser Massnahme 7.2 den Vorbehalt der Reduktion des Personalaufwandes um Fr. 150'000.– streichen und diese somit belassen, dann wird mit dem Antrag in Abschnitt II Ziff. 3 dieser Betrag automatisch wieder auf null gesetzt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wie Sie den Anträgen der Finanzkommission entnehmen können, beantragt die Finanzkommission aus folgenden Gründen die Massnahme nicht zu genehmigen: Die Massnahme beinhaltet die Weiterführung bestehender Massnahmen, währendem im Regierungsprogramm nur neue Massnahmen erscheinen sollten. Zudem werden beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation bereits 250 Stellenprozente für die Richtplanung eingesetzt. Die Finanzkommission hat sich mit 10:3 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit für den Antrag auf Nichtgenehmigung ausgesprochen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Es ist in der Tat so, dass die Massnahme aufgrund des Regierungsprogrammes entstanden ist und dass sie dementsprechend im Regierungsprogramm bleibt. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die Beträge um ein Jahr hinauszuschieben. Derartige Beispiele gibt es. Es besteht die Möglichkeit, bei den Kosten die Beträge auf null zu setzen. Bei Abschnitt II Ziff. 3 die Plafonierung betreffend ist gemeint, dass bei sämtlichen Massnahmen des Regierungsprogrammes alle Stellenanteile auf null gesetzt werden. Dabei gibt es Überschneidungen: Einerseits beantragt die Finanzkommission, die Stellen auf null zu setzen, was sich andererseits mit dem Gesamtantrag überschneidet. Bei der Massnahme 7.2 zum Beispiel ist diese Überschneidung in einer Fussnote aufgeführt. Mit dem Antrag der Finanzkommission sollen sämtliche Personalaufwandpositionen sämtlicher Massnahmen auf null gesetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Diese beiden Anträge wurden auch in der Finanzkommission gestellt, einerseits auf Nichtgenehmigung der Massnahme, anderseits auf Verschiebung um ein Jahr.

Die Finanzkommission hat sich mit 9:4 Stimmen bei 2 Abwesenheiten dafür ausgesprochen, die Verschiebung zu bevorzugen, weil sie der Meinung ist, dass die Sache nicht so eilt und diese Position im AFP 2014 noch Platz finden wird.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

zu Ziff. 3: Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen.

Als Präsidentin der PVK (Personalverbändekonferenz des Kantons St.Gallen) bin ich an der Entwicklung des Personalaufwandes besonders interessiert. Gemäss den gemachten Ausführungen der Regierung auf S. 23 sind 2011 wie für 2010 keine Anpassungen an die Teuerung geplant, d.h. das Personal muss sich bereits heute damit auseinandersetzen, dass eine weitere Nullrunde ins Haus steht, von allfälligen weiteren Massnahmen, die im Rahmen des Budgets 2011 noch beschlossen werden, abgesehen. Eine Ausweitung des Stellenplans wird von der Finanzkommission nur für die Polizei gutgeheissen. Hier wird die geplante Stellenaufstockung nicht in Frage gestellt. Mit dem Antrag und allfälligen weiteren Massnahmen im Rahmen des Budgets wird nach 1997 und 2004 gemäss dem Siebenjahresplan die nächste Sparrunde für das Personal eingeläutet. Das Personal muss die Steuerpolitik dieses Rates ausbaden, trotz wahrscheinlich gutem Rechnungsabschluss.

Das Staatspersonal leistet gute, sehr gute Arbeit. Sehr gute Arbeit, die geschätzt werden muss und dafür auch die entsprechenden Rahmenbedingungen bereitgestellt werden müssen. Der Kanton ist auf qualifiziertes Personal angewiesen. Er kann es sich nicht leisten, dieses Personal zu verlieren. Mit dem Antrag, den Personalaufwand zu plafonieren, ist allerdings damit zu rechnen. Die geplanten zusätzlichen Aufgaben und Projekte müssen wegen der vorgesehenen Plafonierung mit dem bestehenden Personal erledigt werden, was abzulehnen ist. Die konsequente Folgerung dieses Antrags: Einschränkung der Aufgaben und Projekte. Will man keine Abstriche, ist die Plafonierung des Personalaufwands abzulehnen.

Im Bildungs- und Gesundheitsbereich ist in den nächsten Jahren mit einem einschneidenden Personalmangel zu rechnen. Bereits heute fehlt ausgebildetes Pflegepersonal. Die Gewerkschaften und Lehrerverbände machen auf den sich anbahnenden Lehrermangel aufmerksam. Diese Personalpolitik wird es zusätzlich erschweren, geeignetes und motiviertes Personal zu finden. Die vorgeschlagene Plafonierung geht in die falsche Richtung und wird von der SP-Fraktion und der PVK abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Selbstverständlich hat Mächler-Zuzwil recht. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass sich die Finanzkommission in der Budgetdiskussion auf Signale aus diesem Gremium berufen wird. Und ich möchte dann die Regierung sehen, die sich mit viel Herzblut, aber ohne Ressourcen und Rückhalt in der Budgetdiskussion für Neues einsetzt. Ich bin der Ansicht, dass in diesen Massnahmen, in diesem Regierungsprogramm einige sehr zukunftsgerichtete Ideen sind.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. cbis die Massnahme 6.1 nicht zu genehmigen.

Dass sich die verschiedenen Akteure in den Regionen besser vernetzen und sich permanent den Bedürfnissen der Kulturkonsumierenden orientieren, ist richtig und auch notwendig. Ob hier aber der Kanton das Zepter und damit die Verantwortung an sich reissen soll, ist fraglich. Die Regionen können diese Aufgabe sehr wohl selbst erfüllen und die Verantwortung dafür tragen. Auf die jährlich wiederkehrenden Kosten von Fr. 100'000.– kann der Kanton verzichten. Mit Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger haushälterisch umzugehen, ist offensichtlich keine Stärke dieses Rates. Dies beweisen die letzten Voten. Die Erkenntnis, noch einmal über die Bücher zu gehen, scheint leider nur in der SVP-Fraktion vorhanden. Es ist tatsächlich notwendig, die Flughöhe zu senken und auch über sogenannt «lapidaren» Beträge von Fr. 100'000.– zu sprechen. Erklären Sie dies einmal dem Bürger. Nehmen wir im Parlament endlich unsere Verantwortung wahr und verzichten auf alle unnötigen Ausgaben, seien sie noch so klein. Ohne eine solche Haltung werden wir die Ziele in der Zukunft nie erreichen können.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. z (Massnahme 1.7) folgende Differenzierung: «Nichtgenehmigung».

Kultur ist in einer Gesellschaft wichtig und verdient es, gepflegt zu werden. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit der Staat mit Steuergeldern Kulturprojekte realisieren und finanzieren soll. Es gilt da, das Wünschbare vom Notwendigen zu trennen und abzuwägen, wie weit denn die Kulturförderung des Kantons gehen soll. Die vorliegende Massnahme der Regierung zum «Ausbau der Kulturinfrastruktur» sprengt nun aber den Rahmen der Staatsaufgaben. Sie kostet den Steuerzahler mehr als 1,6 Mio. Franken pro Jahr, und zwar wiederkehrend über die nächsten Jahre. Auf diese Massnahme muss der Kanton aus Kostengründen verzichten. Besonders in der jetzigen bzw. zukünftigen prekären finanziellen Situation ist es die Pflicht des Rates, im Interesse der Bürger auf Luxusprojekte zu verzichten. Der Rat, aber auch die Regierung ist in der Verantwortung, jede Massnahme kritisch zu hinterfragen. Auf Projekte, welche nicht zwingend notwendig sind, muss verzichtet werden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

zieht den Antrag der SVP-Fraktion zurück.

Wir sind nicht nur progressiv, sondern aufmerksam und lernfähig. Lernfähig heisst nicht, dass wir unseren eigenen Antrag als falsch beurteilen.

Zu Mächler-Zuzwil: Wir sind mit Ihnen der Meinung, es muss in der Konsequenz eher mehr als weniger sein, das haben auch verschiedene Vorredner gesagt. Um nicht über dieses eine Prozent zu streiten, ziehe ich diesen Teil des Antrages zurück. Die SVP-Fraktion kann den Auftrag mit der Erwartung zurückziehen, dass bei der Verzichtsplanung auch der Personalbereich geprüft werden muss. Wir warten die Ergebnisse ab, bevor wir klarere Vorgaben machen – unsere Erwartungen kennen Sie.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Der Ratsvizepräsident hat zu Recht festgestellt, dass zu den anderen Departementen keine Anträge vorliegen. Ich erlaube mir aber nach den Ausführungen des Vorstehers des Finanzdepartementes zumindest klarzustellen: Ich bin mir bewusst, dass es sich hier um künftige Gesetzesvorlagen handelt. Insbesondere beim Personalgesetz hält sich unsere Fraktion offen, wie sie zu diesen Ausgleichs- und Nachtragszahlungen in die Pensionskasse Stellung nehmen wird.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Abschnitt II Ziff. 3 wie folgt zu formulieren: «den Personalaufwand für das Staatspersonal sowie die Dienstleistungen und Honorare Dritter bis ins Jahr 2013 – ausgehend vom Stand des Voranschlages 2010 – jährlich wenigstens um 1 Prozent zu reduzieren. Ausgenommen bleiben die jährlich mit dem Voranschlag beschlossenen Besoldungsmassnahmen und die aufgrund des Berichtes «Innere Sicherheit» umzusetzende Ausweitung des Polizeikorps;».

Wie Widmer-Mosnang richtig festgestellt hat, liegt ein zusätzlicher Antrag unserer Fraktion vor. Damit verabschieden wir uns nicht vom gemeinsamen Antrag mit der CVP- und der FDP-Fraktion, sondern – und das ist Schicksal einer progressiven Partei – wir sind noch einen Schritt weiter gegangen. Wir werden aber – sollte wider Erwarten unser Antrag nicht durchgehen – selbstverständlich den bisherigen bzw. den ursprünglichen Antrag von CVP- und FDP-Fraktion mittragen. In der Sache selbst – da bin ich für das Votum von Huber-Rorschach dankbar – hat dieser Antrag nichts mit der Kritik zu tun, dass die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Hand von uns als schlecht und ungenügend beurteilt würden. Wir erwarten auch eine gute Leistung bei solch tollen Anstellungsbedingungen, wie es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Kantons haben. Wenn wir hier eine Plafonierung für die nächsten Jahre beantragen, bzw. in unserem Fall 1 Prozent Einsparung pro Jahr, welches auch der Redner der CVP-Fraktion vorher nicht als unmöglich bezeichnet hat, dann geht es uns nicht primär um diese etwa 8 bis 10 Mio. Franken pro Jahr, sondern es geht uns hier zusätzlich darum, ein wichtiges und richtiges Zeichen zu setzen. Ein Zeichen deshalb, weil wir überzeugt sind, dass alleine mit den natürlichen Abgängen und Fluktuationen hier nicht Personalentlassung zur Diskussion steht, sondern eine Zielsetzung, die – so habe ich es verstanden in der Berichterstattung und Behandlung dieses Geschäftes in unserer Fraktion – seitens der Mitglieder der Finanzkommission und aufgrund der Vorgabe an die Regierung, alle Departemente oder die Regierung gesamthaft weitere Einsparungen bzw. Vorgaben in dreistelliger Millionenhöhe hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Einsparungen von 180 Mio. Franken ohne Tangierungen irgendwelcher Art und Weise beim Personalaufwand im gesamten Rahmen möglich sind.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Als dritter Redner aus der Stadt St.Gallen meine ich, dass es der Stadt sehr gut anstehen würde, etwas bescheidener aufzutreten. Diese hat so viele Zusagen, teilweise auch gegen den Willen eines grösseren Bevölkerungsanteils, erhalten, dass es jetzt an der Zeit ist, zumindest einmal anzuhalten. Es geht jetzt ja nicht um einen definitiven Entscheid. Zu Hoare-St.Gallen: Der Zeitungsartikel von gestern zeigt etwas architektonisch Beeindruckendes. Zu Lemmenmeier-St.Gallen: Macht es Sinn, die Bibliothek von einem hundertjährigen Haus in ein anderes, gleich altes Haus zu überführen? Das müsste doch zumindest ein Haus mit guter Infrastruktur sein und nicht eine «Gebäudeleiche», die die Regierung in falscher Erwartung zu einem übersetzten Preis gekauft hat. Die Post wird uns noch lange für diesen Kauf dankbar sein, für den Kauf einer Liegenschaft, die wegen der unmöglichen Zufahrt bald nicht mehr nutzbar ist. Ich wende mich auch an meine Kolleginnen und Kollegen von den bürgerlichen Fraktionen. Wir haben heute sehr deutlich gehört, dass es keine Steuererhöhungen geben darf. Wenn nun hier kein Zeichen gesetzt wird, dann werden Steuererhöhungen in Kauf genommen. Ich kann Frau Regierungsrätin Hilber versichern, dass wenn das Volk im letzten Herbst oder Sommer bei der Abstimmung über die Lokremise die Frage vorgelegt bekommen hätte «Wollen Sie die Lokremise für einen Phantasiebetrag von über 20 Mio. Franken kaufen und umbauen und dabei Steuererhöhungen in Kauf nehmen, oder wollen Sie einen vernünftigen Weg gehen?», wäre die Antwort anders ausgefallen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion/CVP-Fraktion/FDP-Fraktion, Abschnitt II Ziff. 6 wie folgt zu formulieren: «bei der Neuregelung der Pflegefinanzierung die Auswirkungen auf das Finanzausgleichssystem aufzuzeigen.»

Wir haben verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Pflegefinanzierung verschiedene Auswirkungen für den Kantonshaushalt, aber auch für unsere Gemeinden haben wird. Mit der Abwälzung der Aufgaben, so, wie es die Regierung vorsieht, auf die Gemeinden kann der Aufwand kantonsseitig um rund 50 Mio. Franken reduziert werden. Wir haben im AFP keine klaren Angaben über die Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen auf Kantonsseite und auch keine Angaben über die Auswirkungen im Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden. Mit der Ausarbeitung der Botschaft zur Pflegefinanzierung sollten die Auswirkungen für den Finanzausgleich bekannt sein. Wichtig sind jedoch auch die Auswirkungen im Finanzausgleich hinsichtlich des Wirksamkeitsberichtes 2012.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion/CVP-Fraktion/FDP-Fraktion, Abschnitt II Ziff. 3 wie folgt zu formulieren: «den Personalaufwand für das Staatspersonal sowie die Dienstleistungen und Honorare Dritter bis ins Jahr 2013 auf dem Stand des Voranschlages 2010 zu plafonieren. Ausgenommen bleiben die jährlich mit dem Voranschlag beschlossenen Besoldungsmassnahmen und die aufgrund des Berichtes «Innere Sicherheit» umzusetzende Ausweitung des Polizeikorps;».

Im AFP sind die Massnahmen des Regierungsprogramms und die neuen Gesetzesvorhaben gleichzeitig immer auch eine Aufzählung neuer Stellenbegehren. Es verwundert daher nicht, dass wir im AFP im Bereich Personal eine aussergewöhnliche Steigerung von 2011 bis 2013 aufweisen. Gemäss AFP beträgt das durchschnittliche Wachstum beim Personal 2,9 Prozent oder jährlich 23,9 Mio. Franken, davon jedoch allein 1,6 Prozent oder 12,8 Mio. Franken pro Jahr aufgrund der Schaffung neuer Stellen. Oder anders ausgedrückt: Im Jahr 2013 würde der Kanton somit 70 Mio. Franken mehr für den Personalaufwand ausgeben als 2010. Mit der Plafonierung sollen die Departemente dazu bewegt werden, Stellenbedarf aufgrund neuer Aufgaben intern zu kompensieren. Von der Plafonierung betroffen wären somit auch alle genehmigten Massnahmen des Regierungsprogramms, und ebenfalls betroffen wären dann die noch umzusetzenden Gesetzesvorhaben. Wir haben jetzt vier verschiedene Anträge auf dem Tisch: den Antrag der Finanzkommission, einen Antrag der SVP-Fraktion/CVP-Fraktion/FDP-Fraktion – allerdings gehe ich davon aus, dass die SVP-Fraktion aufgrund eines neuen Antrages nicht mehr dabei ist –, und wir haben ebenfalls einen Antrag der GRÜ-Fraktion. Die CVP-Fraktion kann sich hinter den Antrag der FDP-Fraktion stellen, bei dem es noch darum geht, den Antrag betreffend Plafonierung des Personalaufwandes zu ergänzen mit dem Hinweis auf die Dienstleistungen und Aufträge an Dritte. In der Kommission wurde das ebenfalls so diskutiert und die Meinung ging ebenfalls in die gleiche Richtung, deshalb unterstützen wir diesen Antrag.

Zum Antrag der SVP-Fraktion mit Güntzel-St.Gallen: Sie schlagen uns vor, nicht nur eine Plafonierung umzusetzen, sondern jährlich noch eine Kürzung von einem Prozent anzustreben. Wenn der Kanton St.Gallen in diesem Sinn die gleichen Aufgaben weiterführen würde, er keine neuen Massnahmen umzusetzen hätte, hätten wir gewisses Verständnis für diesen Antrag. Wir sehen aber aus den Massnahmen und v.a. aus den Gesetzesvorhaben, dass verschiedene Aufgaben auf uns zukommen werden, ob wir wollen oder nicht. Dementsprechend wäre dieser Antrag mit einer Kürzung des Personals trotz neuen zusätzlichen Aufgaben nicht ganz seriös und auch relativ schwierig umzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-Fraktion / FDP-Fraktion, in Abschnitt I Ziff. 3 Bst. a (Sicherheits- und Justizdepartement: Schaffung einer kantonalen Ombudsstelle) das Gesetzesvorhaben nicht zu genehmigen.

Vor rund einem Jahr haben wir die Motion 42.08.39 «Schaffung einer kantonalen Vermittlerinstanz» gutgeheissen. Auf S. 44 der Botschaft wird nun die Schaffung einer Ombudsstelle dargelegt. Die CVP-Fraktion ist der Ansicht, dass eine derartige Institution relativ viel kostet und der Nutzen bestritten ist. An der Argumentation und an unserem Empfinden hat sich in der Zwischenzeit auch nichts geändert. Es ist mit jährlichen Kosten von rund 600'000 Franken zu rechnen. In den Diskussionen wurde immer wieder erwähnt und eigentlich auch nie bestritten, dass eine solche Stelle, die zwischen Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltung vermittelt, in Einzelfällen nützlich sein kann. Wir haben aber Anlaufstellen und Personen, an die sich Bürgerinnen und Bürgern bei ungerechtfertigter Behandlung oder Nichtverstandensein bereits heute wenden können. Dazu zähle ich auch uns in diesem Rat. Verwaltungsintern haben die Staatsangestellten die Möglichkeit, sich an eine solche Stelle zu wenden, und dies ist auch gut so. Es wäre auch eine Illusion zu glauben, dass mit der Schaffung einer Ombudsstelle Rechtspflegeorgane entlastet würden. Im Gegenteil: Wir laufen Gefahr, die Abläufe noch mehr zu administrieren, und wir schaffen eine weitere Instanz. In der heutigen Diskussion um die Finanzplanung wollen wir den Personalaufwand plafonieren und die Kosten nicht weiter ansteigen lassen. Wir machen uns jedoch unglaubwürdig, wenn wir in der gleichen Debatte dem Kanton eine neue, nicht notwendige Aufgabe zuteilen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Abschnitt II Ziff. 7 (neu) wie folgt zu formulieren: «die möglichen Einsparungen aus einer Zusammenlegung der Verwaltungen der beiden Schwesternkonkordate Linthwerk und Linthebene-Melioration abzuklären.»

Wir möchten in Ziff. 7 neu der Regierung den Auftrag geben, die möglichen Einsparungen aus einer Zusammenlegung der Verwaltungen der beiden Schwesternkonkordate Linthwerk und Linthebene-Melioration abzuklären. Die Begründung ist, dass die Anlagen der Linthebene-Melioration ausserordentlich stark mit dem Linthkanal und den Linthseitengräben ineinandergreifen. Sämtliche Wassermengen der dahinterliegenden Linthebene müssen durch die Linthanlagen in den Zürichsee geführt werden. Zudem beansprucht das Linthwerk während der Linthsanierung jahrelang grosse Gebiete der Linthebene-Melioration mit Baupisten, Materialdeponien und Strassen. Die beiden Verwaltungskommissionen könnten wegen den unterschiedlichen Beteiligungen der Kantone weiterhin bestehen bleiben. Trotz unterschiedlichen Departementszuständigkeiten könnten die Departemente die bisherigen Vertreterinnen und Vertreter in die Kommissionen delegieren. Dieses Modell, das wir vorschlagen, bestand bereits früher und funktionierte hervorragend.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. dbis die Massnahme 8.1 nicht zu genehmigen.

Die Mütter-und-Väter-Beratung im Kanton St.Gallen funktioniert im bisherigen Angebot hervorragend. Es kann nicht sein, dass gerade in der heute schwierigen Finanzlage zusätzlich Übersetzerinnen und Übersetzer angestellt und darüber hinaus zweisprachiges Informationsmaterial angeboten werden soll. Ziel muss es doch sein, dass sich die zugewanderten Personen hier in unserem Land integrieren und die deutsche Sprache lernen. Mit diesem Angebot wird das Gegenteil erreicht. Nachdem der Bund dieses Programm voraussichtlich nicht unterstützt, soll der Kanton nicht weiter gehen und dieses Projekt nicht einführen. Es ist keine dringend notwendige Staatsaufgabe, und sie ist in der heutigen Zeit nicht finanzierbar.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. bter (Massnahme 2.4) folgende Differenzierung: «Nichtgenehmigung».

Die Regierung schreibt, dass seit einigen Jahren keine wesentlichen Fortschritte zur Verminderung der Luftbelastung erzielt werden und will neu die Feinstaubbelastung in den Plan aufnehmen (Motoren und Holzfeuer und die Tierhaltung in der Landwirtschaft). Ich bin der Meinung: Bevor eine solch drastische Massnahme aufgenommen wird, muss zuvor dringend eine Grundsatzdiskussion stattfinden: Wie viel kann unser Land überhaupt noch vertragen? In unserem Land hat sich die Bevölkerung in 100 Jahren verdoppelt, im Jahr 2008 ist sie so schnell gewachsen wie nie zuvor, und die Bevölkerungszahl nähert sich rasant der 8-Millionen-Grenze. Die Auswirkungen sind ganz klar spürbar: Es zeigt sich auf den Strassen, es gibt immer mehr Wohnungen, mehr Abfall, mehr Energiebedarf, mehr Aggressionen und mehr Gewalt. Ich bin der Meinung, dass aus diesem Grund eine zielführendere Massnahme ergriffen werden muss. Ich beantrage, diese für die Bevölkerung schwerwiegende Massnahme nicht zu genehmigen.

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23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. bis (Massnahme 2.3) folgende Differenzierung: «Nichtgenehmigung».

Es wurde gesagt, dass der Rat heute die Möglichkeit hat, Beiträge zu verschieben oder nicht zu genehmigen und so Signale und Leitplanken zu setzen. Ich möchte auf die Voten von Regierungsrätin Hilber und Würth-Rapperswil-Jona zurückkommen, die besagen, dass der Rat früher diverse Projekte befürwortet habe. Der Kantonsrat hat die Aufgabe, Staatsaufgaben auf ihre Notwendigkeit und Finanzierbarkeit hin zu überprüfen. Aufgrund der prekären finanziellen Situation des Kantons muss mit den öffentlichen Mitteln haushälterisch umgegangen und Machbares von Wünschbarem klar getrennt werden.

Die Regierung plant konkrete Projekte zur Förderung der Biodiversität mit regionaler und lokaler Ausstrahlung. So soll im Jahr 2011 ein Biodiversitätsbus angeschafft und ausgerüstet werden, der während zwei Jahren auf Tour gehen und jede Gemeinde im Kanton besuchen soll. Die SVP-Fraktion ist erstaunt, dass der Präsident der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) bereits vor der Behandlung dieser Massnahme im Rat mit dem Regierungspräsidenten die verschiedenen Projekte der Biodiversität behandelt. Der Kantonsrat hat doch die Aufgabe, diese Massnahme entweder zu genehmigen oder nicht zu genehmigen.

Ich spreche aus Erfahrung, dass im Sommer auf den Alpen eine herrliche Artenvielfalt bestaunt werden kann. Diese muss doch nicht in einem Bus erfahrbar gemacht werden. Es geht darum, dass die Leute hinaus in die Natur gehen. Es kann doch nicht Staatsaufgabe sein, einen Biodiversitätsbus anzuschaffen, der durch den ganzen Kanton kutschiert und alles aufzeichnet.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Früh- und Sprachförderung von allen unseren Kindern, den künftigen Trägern unserer Gesellschaft, ist grundsätzlich nie ein Luxus. Die Begründung des Antrags der SVP-Fraktion hat mich wirklich herausgefordert: «Wir können uns eine solche Politik, auch wenn zugunsten von Kindern im Vorschulalter, schlicht nicht mehr leisten.» Chancengleichheit besteht nur dann, wenn eine gleiche Ausgangslage möglich ist. Defizite im Kindesalter sind grösstenteils schwere Hypotheken, die Kinder als Jugendliche und später auch als Erwachsene lebenslang mitschleppen. Das nützt unserer Gesellschaft überhaupt nichts und kostet später Unsummen von Geld.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Mächler-Zuzwil und Würth-Rapperswil-Jona haben mich herausgefordert, noch etwas dazu zu sagen.

Wir haben heute schon viel über die Flughöhe gehört, dieses Wort stammt doch ursprünglich vom Kantonsratsvizepräsidenten, der das in einer Präsidiumssitzung in die Runde warf. Das ist nicht das Thema. Die Flughöhe gab das Regierungsprogramm vor, und zwar mit den einzelnen Massnahmen. Über diese Massnahmen müssen und können wir nur heute und jetzt und in dieser Debatte sprechen. Wir sprechen nicht in Einzelkonten, wir sprechen nur die Massnahmen an. Die FDP-Fraktion hat wohl nur ein graues Blatt eingereicht, konkret zu einer Massnahme, aber Sie haben noch zwei weitere graue Blätter, überparteiliche Arbeitsaufträge, an die Regierung eingereicht. Ich hoffe, Sie vergessen das nicht, wenn es dann um die Abstimmung geht.

Ich möchte hier noch erwähnen, dass die Finanzkommission ebenfalls über viel mehr Massnahmen diskutierte, als heute auf dem gelben Blatt präsentiert werden, die haben aber aus naheliegenden Gründen dort keine Mehrheit gefunden. Ja dann ist es doch unser Auftrag, unsere Meinung heute hier nochmals einzubringen. Es sind gemäss Protokoll der Finanzkommission lediglich fünf Anträge, die dort nicht besprochen wurden, alle anderen Vorstösse von uns waren auch dort ein Thema und ich bin überzeugt, dass wir hier den richtigen Standpunkt haben, um jetzt über den einen oder anderen Antrag nochmals zu diskutieren. Sprechen wir nicht nur über Flughöhe, sondern versuchen wir, dieses Instrument richtig zu nutzen, es liegt uns jetzt vor, wir müssen das jetzt zum ersten Mal machen, ich bin überzeugt, es gab gewisse Anlaufschwierigkeiten, es hat diverse, wenn nicht alle Parlamentarier und Parlamentarierinnen hier, die zum ersten Mal mit diesem Instrument arbeiten müssen. Fliegen wir nicht wild herum, bringen wir unser Fluggefährt rechtzeitig und ohne grössere Schäden auf den Boden der gesunden Finanzpolitik zurück.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich bitte die SP-Fraktion, den Antrag der Finanzkommission genau zu lesen. Gysi-Wil hat gesagt, es liege ein Streichungsantrag vor, was so nicht stimmt. Der Antrag der Finanzkommission lautet, die Massnahme 8.4 um ein Jahr zu verschieben und anschliessend mit der Massnahme 9.2 «Förderung der Generationensolidarität» zu verbinden, weil wir auch der Ansicht sind, dass die Thematik der Demographie sowohl für den Kanton St.Gallen als auch die Schweiz wichtig ist. Wir sind aber der Meinung, dass man dies mit der Massnahme 9.2 verbinden sollte. Sie haben selber gesagt, man sollte nicht nur bei der Pflege ansetzen, sondern das Thema breiter fassen. Dies ist auch die Meinung der Finanzkommission.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Die Diskussion zum Regierungsprogramm liegt noch nicht allzu lange zurück. Es war damals nicht nur in der SVP-Fraktion, sondern auch bei andern Votanten die Rede von dem, was der Rat kann und was nicht. Damals wurde auf verschiedene Fragen hin ganz klar gesagt - es betrifft jetzt nicht das zwingende Eintreten -, dass es in einem zweiten Schritt möglich sei, alles zu bereden und bei der Sache auch mitzubestimmen. Bei einer derart engen Auslegung, wie es jetzt gewisse Vorredner gemacht haben, hätte ja auch die vorberatende Kommission gewisse Fragen gar nicht beraten dürfen. Entweder hat der Kantonsrat die Kompetenz, sich nicht nur zu den einzelnen Massnahmen zu äussern und mitzubestimmen, sondern auch Anträge respektive Konsequenzen zu beantragen, oder aber er winkt dieses Geschäft durch und sagt, es sei nicht verpflichtend. Irgendwann muss er – das ist nicht ein Vorwurf an die Regierung, sondern an den Rat selber – Instrumente beschliessen, damit er überhaupt noch etwas zu sagen hat.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. c die Massnahme 5.1 zu genehmigen (Festhalten am Entwurf der Regierung).

Ich bin positiv überrascht, dass ich von Tinner-Wartau unerwartet Unterstützung erhalte. Mein Anliegen war, dass es notwendig und zukunftsweisend ist, dass der Kanton St.Gallen für seine räumliche Weiterentwicklung eine Strategie entwickelt und teilweise Bestehendes auch weiterverfolgt. Er muss die unterschiedlichen Bedürfnisse in städtischen und ländlichen Siedlungsgebieten berücksichtigen – Zusammenarbeit heisst das. Dazu ist ein Instrument nötig, das alle Aspekte der Besiedlung und Verkehrsströme sowie die kantons- und grenzüberschreitenden Entwicklungen analysiert und berücksichtigt sowie die notwendigen Instrumente entwickelt. Wiederum finden Sie heute in der Zeitung ein sehr gutes Beispiel: Das Thurgauer Outlet-Center Wigoltingen erfährt aus der Region und auch grenzüberschreitend grossen Widerstand. Diese Massnahme scheint mir untergegangen zu sein, weil wir nicht bereit waren, dieses Regierungsprogramm zu diskutieren und mehr darüber zu hören. Ich bitte den Vorsteher des Baudepartementes, ein paar Worte darüber zu verlieren, da ich nicht glaube, dass die in den Massnahmen enthaltenen Hinweise alle gelesen haben.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Ich bin sehr froh um die Erläuterungen von Mächler-Zuzwil, obschon er den Aussagen in der Eintretensdiskussion widerspricht. Es geht wirklich darum, gewisse Leitplanken zu setzen. Dazu jedoch bedarf es der grauen Blätter, denn anders können ja keine Leitplanken gesetzt werden. Bei einigen davon, z.B. bei den Personalkosten, gibt es parteiübergreifend einen Konsens, bei anderen nicht. Deshalb braucht es eben das eine oder andere graue Blatt. Ob es sinnvoll ist, diesen AFP hier zu beraten, ist eine andere Frage. Da aber der Rat dieses Instrument wollte, muss er jetzt schauen, dass er in der Beratung vorwärtskommt. In der Budgetdiskussion kann er dann entscheiden, ob das eine oder andere Anliegen der Regierung gestrichen werden soll.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Verschiedene Projekte im Rahmen der zentralen und dezentralen Kulturförderung sind in Planung. Die CVP-Fraktion unterstützt nach wie vor die Absicht der Regierung, einerseits den Ausgleich zwischen Stadt und Land zu fördern und andererseits auch mit kulturellen Leuchttürmen Schwerpunkte zu setzen. Gerade in den Vorhaben Lokremise, Schloss Werdenberg, Klanghaus Toggenburg geht es nicht nur um Kultur, sondern auch um Investitionen in den Tourismus, in den Standort und somit auch in die Wirtschaft. Die CVP-Fraktion unterstützt Massnahmen, welche einen nachhaltigen Einfluss auf die Standortattraktivität des Kantons und der Region haben. Der Antrag der SVP-Fraktion wurde bereits in der Finanzkommission diskutiert. Eine Nichtgenehmigung dieser Massnahme bedeutet ein klares Signal an die Regierung, die Weichen in der Kulturförderung neu zu stellen. Konkret heisst das – und das müssen wir uns vor Augen halten – auch kein Betriebsbeitrag an die Lokremise in St.Gallen und es ist auch ein Nein zu den Projekten Schloss Werdenberg sowie Klanghaus Toggenburg. Diese Konsequenzen sind meiner Ansicht nach zu bedenken.

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23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. b (Massnahme 2.2) folgende Differenzierung: «Nichtgenehmigung».

Ich möchte hier zuerst auf einen Widerspruch von Regierungsrätin Hilber hinweisen. Der SVP-Fraktion ist klar, dass die Regierung auch diese bekämpfte Massnahme nicht sofort streicht oder zurücknimmt. Sie geht davon aus, dass die Regierung weiterhin an der Massnahme festhält, möchte aber mit der Bekämpfung oder mit der Nichtgenehmigung ein klares Zeichen setzen, dass ihr die geplante Vision einfach zu weit geht. Die angedachten Baukosten von 90 Mio. Franken und die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten von mehreren Millionen Franken gehen der SVP-Fraktion klar zu weit. Grundsätzlich ist die SVP-Fraktion nicht gegen eine Überprüfung einer Zusammenlegung der drei Bibliotheken in der Stadt St.Gallen, aber nicht im Umfang, wie dies mit der Massnahme 2.2. präsentiert wird. Wenn die Regierung der SVP-Fraktion für die Zusammenlegung der drei Bibliotheken eine sinnvolle Vision oder einen sinnvollen Weg aufzeigen kann, der mit tieferen Betriebskosten verbunden ist, dann wird auch die SVP-Fraktion wieder ins Boot einsteigen.

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23.2.2010Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich gebe Friedl-St.Gallen recht, was sie überraschen mag. Ich kann mir sehr gut vorstellen, in ein paar Jahren selber in diese Situation zu kommen. Es kann aber dann doch nicht sein, dass der Staat diese Kosten trägt. Dieses Problem muss und kann anders geregelt werden. Der Staat kommt sowieso zu Hilfe, wenn es nicht anders geht. Aber ich wehre mich dagegen, dass der Staat solche Sachen à fonds perdu organisieren soll.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Auch aus meiner Sicht als schulische Heilpädagogin kann ich den Streichungsantrag in keiner Weise unterstützen. Es ist erwiesen, dass der Schulerfolg der Kinder ganz stark im Zusammenhang steht mit der Beteiligung der Eltern an der Schule. Wenn die Eltern erscheinen, nachfragen oder reklamieren, wenn etwas nicht in Ordnung ist, wenn sie sich um die Chancen der Kinder bemühen, dann ist ein ganz grosser Teil für die Schule gewonnen. In diesem Sinn ist es nur eine Förderung der Bildung, wenn dieser Streichungsantrag abgelehnt wird.

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23.2.2010Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es scheint mir eine dürftige Begründung zu sein, wenn es stets heisst, dass gerade jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für eine bestimmte Sache sei. Die SVP-Fraktion lebt in einer Realität, die der Veränderung der Familiensituation noch keine Rechnung trägt. Es gibt heute andere Familienbilder als das der SVP-Fraktion. Es ist doch Realität, dass heute Frauen und Männer einen guten Beruf lernen wollen, einen Beruf, der ihnen Freude macht und der sie erfüllt. Das Erlernen eines Berufes kostet auch den Staat Geld, und ich finde es eigenartig, wenn nachher die Hälfte dieser Leute, d.h. die Frauen, davon abgehalten werden, ihren Beruf auch neben einer Familie ausüben zu können. Deshalb ist es für unsere ganze Gesellschaft wichtig, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an die Hand genommen wird. Ich bin überzeugt, dass dieses Projekt absolut zukunftsgerichtet ist. Ich hoffe, dass der Antrag der SVP-Fraktion in diesem Rat keine Mehrheit finden wird.

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23.2.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen.

Die Schweiz hat im Jahr 2006 der Europäischen WHO-Charta zur Bekämpfung der Adipositas zugestimmt und die Bereitschaft signalisiert, die nötigen Massnahmen zu treffen. Die WHO hat die Länder ebenfalls aufgefordert, aktiv zu werden, weil sie in den Folgen der Übergewichtigkeit die stärkste Zunahme der Gesundheitskosten ortet. Wir stellen bereits jetzt fest, dass wir diese Kosten schliesslich bezahlen werden: Übergewicht führt zu Diabetes, einer Zunahme an Herz-Kreislauf-Krankheiten und somit zu Folgekosten. Dabei handelt es sich um wissenschaftlich erhärtete Fakten. Auf den Punkt gebracht: Die gesundheitlichen Sorgen von heute sind die Kosten von morgen. Deswegen bitte ich Sie, das zu tun, was 20 Kantone vor uns getan haben: Sie haben nämlich diese Programme entweder im Regierungsprogramm oder in der politischen Agenda prioritär angesiedelt.

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23.2.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Es ist eine traurige Tatsache: 20 bis 30 Prozent der Personen zwischen 20 und 64 Jahren leiden an einer psychischen Krankheit. Zudem sind in jeder Altersgruppe 50 Prozent mehr Männer als Frauen davon betroffen. Somit handelt es sich um ein Präventionsprojekt für die Männer in unserem Kanton. Das «Bündnis gegen Depression» wird in vielen Kantonen bereits umgesetzt, so zum Beispiel in den Kantonen Zug, Bern, Luzern, Genf und in der Ostschweiz die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Thurgau und Graubünden. Wir sind auf gutem Weg zum Ziel, ein ostschweizerisches Bündnis gegen Depression aufzubauen. Ich habe den Prospekt 2009 mitgebracht und lade Sie herzlich ein, sich diesen – auch wenn Sie jetzt Nein stimmen – anschliessend zu Gemüte zu führen, damit Sie wissen, wie wichtig dieses Projekt zukünftig sein wird. Ich hoffe, dass sich auch der Kanton St.Gallen über diesen Weg den anderen Kantonen anschliesst. Ziel ist es, das Nürnberger Konzept, welches die Schweiz gekauft hat, auch hierzulande effektiv und erfolgreich umsetzen zu können. Nürnberg hat klare Erfolge ausgewiesen, indem die Suizidrate deutlich zurückgegangen ist. Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung, dass die Hälfte aller Schweizerinnen und Schweizer einmal im Leben an einem psychischen Leiden erkrankt, das behandlungsbedürftig wäre oder ist. Depression kann jede und jeden treffen, Depression hat viele Gesichter, und – was die gute Botschaft ist – Depression ist behandelbar; dafür müssen wir aber etwas tun können.

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Zu Ziff. 4: Wir haben in den vergangenen Stunden viel über Sparen/Verzichten gehört, und gerade unter diesem Titel erstaunt mich der Auftrag, der im Abschnitt 2 Ziff. 4 formuliert ist. Dies nicht, weil die Kosten transparent gemacht werden sollen, dies könnten der Kanton und die Stadt auch ohne Auftrag tun. Vielmehr handelt es sich hier nicht um eine Frage der Realisierung von Einsparungen, sondern um eine Frage der Aufgabenteilung und der Sicherheitsstrategie der Hauptstadt. Es ist also der falsche Ort, um dies jetzt in Auftrag zu geben. Mit der Zusammenlegung der beiden Polizeicorps würde der Kanton nämlich eine neue Aufgabe übernehmen, nämlich die Führung der Polizei und damit die Verantwortung für die Sicherheit in der Hauptstadt, und dies bedeutet natürlich auch die Übernahme der damit verbundenen Kosten. Dieser Rat hat im letzten Jahr im Rahmen einer vorgezogenen Aufgabenteilung im Polizeibereich alle Gemeinden, mit Ausnahme der Stadt St.Gallen, von den Kosten der polizeilichen Aufgaben entlastet. Sie haben damals die Stadtpolizei bei der Stadt belassen, die Finanzierung verblieb damit ebenfalls bei der Stadt. Damit Sie den Rahmen ungefähr kennen: Die Kosten der Stadtpolizei belaufen sich brutto gemäss der Rechnung der Stadt St.Gallen auf 27 Mio. Franken. Nach Abzug der Erträge, wie der Kantonsbeitrag für kantonale Aufgaben der Stadtpolizei, Bussen, übrige Einnahmen, zahlt der städtische Steuerzahler netto immer noch rund 10 Mio. Franken. Dieser Nettobetrag würde aufgrund der Aufgabenübernahme durch den Kanton in Zukunft ebenfalls beim Kanton anfallen. Im Weiteren hat die Stadt an die Projekte wie «Elis» 4 Mio. Franken und «Polycom» 2 Mio. Franken bezahlt, sie hat ein eigenes Polizeigebäude für 42 Mio. Franken erstellt. Dies alles ist wahrscheinlich, wenn man dann an eine Zusammenlegung der Corps denkt, nicht gratis zu haben. Verzichtsplanung heisst offensichtlich in diesem Fall, auf die Mitbeiträge aus der Stadt St.Gallen zu verzichten.

Mit der heutigen Regelung hat der Kanton eine Stadtpolizei zu einem fixen Preis. Massgebend für die Anpassung ist lediglich die Teuerung und die vereinnahmten Bussen aus dem rollenden Verkehr, sonst ist es eine Flat Rate. Wenn die Stadt mehr Polizei benötigt, so macht sie das auf eigene Rechnung. Sie müssen sich bewusst sein, dass die Sicherheitsanforderungen gerade in der Stadt weiter zunehmen werden. Der Stadtrat hat deshalb ähnlich wie der Kanton soeben dem Stadtparlament eine Vorlage zur Aufstockung der Stadtpolizei um 25 Stellen unterbreitet, eine Vorlage, die gesamthaft etwa 3 Mio. Franken kosten wird, den Kanton aber mit keinem Franken und keinem Rappen belasten wird. Mit anderen Worten: Der Kanton hat heute an einer sehr neuralgischen Stelle kein Kostenrisiko. Ich habe bewusst keinen Streichungsantrag gestellt, die Stadt steht der Schaffung der Transparenz nicht im Weg. Wir werden uns aber erst dann wieder einschalten, wenn es darum geht, die Aufgabenteilung zu formulieren und die Verantwortungsübernahme zu definieren. Bei diesem Thema geht es nicht nur allein um Finanzen, sondern um die Frage der Sicherheitskonzeption der Hauptstadt und die Beurteilung der langfristigen finanziellen Risiken.

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Ratsvizepräsident: Es liegen keine Wortmeldungen zu Ziff. 6 auf S. 46 der Botschaft der Regierung vor. Damit ist Ziff. 6 genehmigt.

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Regierungsrätin: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

In Vertretung der Vorsteherin des Departementes des Innern möchte ich Ihnen für die Abstimmung noch folgende Gedanken mitgeben: Selbstverantwortung ist eine kluge Lebensbegleiterin, da gehe ich mit Ihnen allen einig. Diese Selbstverantwortung muss man aber zuerst erlernen, und Wissen ermöglicht, dass man Selbstverantwortung übernehmen kann. Wenn dieses Wissen aber fehlt, dann kann man noch so lange von Selbstverantwortung erzählen, dann begleitet sie einen leider nicht durch den Lebensweg. Wie heisst es so schön: «Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.» Frühförderung ist ein wichtiger Startpunkt, um möglichst früh und wirkungsvoll die Kinder mit Defiziten begleiten zu können, damit sie nachher einen guten Einstieg haben, Ausbildungsplätze finden und dann auch Fuss fassen im Alltag. Diese Kosten sind gut investiert und fliessen später wieder als Nutzen für den Staat zurück.

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23.2.2010Wortmeldung

Die SVP-Fraktion wird sich der Stimme enthalten.

Warum und in welcher Form wir die Ombudsstelle haben möchten, muss ich hier nicht mehr erläutern, sondern verweise auf die angesprochene Motion. Wir möchten diese Ombudsstelle jedoch kostenneutral umsetzen. Da stehen derzeit unterschiedliche Aussagen im Raum, weswegen wir uns zum jetzigen Zeitpunkt der Stimme enthalten werden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Bereuter-Rorschach weist auf ein Grundproblem hin. Ich glaube, dass mit diesem Beschluss zur Personalplafonierung und zu Honoraren/Dienstleistungen die Tatsache feststeht, dass die Massnahmen des Regierungsprogramms gar nicht umgesetzt werden können, weil die Personal- und die finanziellen Ressourcen fehlen. Es wäre höchstens möglich, dass die Regierung an andern Orten sparen und dadurch eine Massnahme als dringlich erachten würde. Aber es ist ein Grunddilemma, und deshalb bin ich der Meinung, dass die ganze Diskussion um diese Beschlüsse keinen Sinn macht, wenn sie der Kantonsrat bezüglich Personalplafonierung, zusätzlicher Ressourcen, Dienstleistungen, Honorare usw. einfach bestätigt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, den Auftrag in Abschnitt II Ziff. 1 zu streichen.

In der Eintretensdiskussion wurde verschiedentlich von der Flughöhe gesprochen. Auch hier ist diese nicht die richtige: Es leuchtet beim besten Willen nicht ein, warum man einen solchen punktgenauen Wert in die Zielerwartungen an die Regierung einbaut. Es leuchtet auch dann nicht ein, wenn sich die Regierung – wie im Entwurf der Regierung auf S. 56 in Abschnitt I Ziff. 4 aufgeführt – selbst dazu einlädt, einen solchen Wert zu erreichen. Dieser Betrag ist weder Null, noch entspricht er dem Wert von 3 Steuerfussprozenten wie z.B. in Anlehnung an Art. 61 Abs. 1 des Staatsverwaltungsgesetzes. Es ist eine weitgehend willkürliche Zahl: eine Zahl, die am Schluss einer Rechnung mit sehr vielen Unbekannten unter dem Strich herauskommt. In einer Tabelle mag eine solche Zahl am richtigen Platz sein, in den Empfehlungen an die Regierung aber nicht. Mächler-Zuzwil hat beim Eintreten bereits darauf hingewiesen, es ginge hier nicht um 500 oder 530 Mio. Franken. Auch der Vorsteher des Finanzdepartementes hat erwähnt, dass die Rechnung dieses Jahr doch wieder 30 bis 50 Mio. Franken besser ausfallen werde. Wir liegen hier also in einem grossen Streuungsbereich. Wir stecken nun in einer Finanzkrise. Vielleicht ist es erforderlich, zur Erfüllung der notwendigen Staatsaufgaben das ganze Eigenkapital aufzubrauchen. Vielleicht bleibt aber am Ende auch mehr übrig, weil die Jahresabschlüsse meistens besser ausfallen als budgetiert. Schauen wir doch auf den Bund: Bundesrat Merz präsentiert für 2009 einen satten Überschuss, verweist aber sofort darauf, dass wir weiter hart sparen und die Leistungen abbauen müssen. Das ist eine systematische Schwächung des Staates, die wir nicht mittragen. Diese Vorgabe an die Regierung hat keine Wirkung, sie bringt weder eine Verbesserung noch eine Verschlechterung. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass solche Vorgaben unnötig sind und die nun dringend notwendige Flexibilität damit beschneiden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. d die Massnahme 7.2 zu genehmigen (Festhalten am Entwurf der Regierung).

Dieser Rat ist in den letzten zehn Jahren im Energiebereich einen grossen Zickzackkurs gefahren: Zuerst wurde der Energieförderartikel geschaffen. Die erste Phase war sehr erfolgreich, der Kredit aber schnell aufgebraucht. Im Rahmen der damaligen Sparmassnahmen wurde dann kein neuer Kredit mehr gesprochen und ein Jahr später der Förderartikel aus dem Gesetz gestrichen. In der Folge wurden beim Amt für Umweltschutz Stellen bis aufs Zahnfleisch gestrichen. Der gleiche Rat hat die Regierung wenige Jahre später mit einem Postulat aufgefordert, ein Energiekonzept auszuarbeiten, und kurz darauf mit einer Motion beauftragt, den Förderartikel wieder einzuführen. Das Energiekonzept wurde von diesem Rat mit grossem Mehr überwiesen und der Förderartikel im Energiegesetz festgelegt. Und jetzt beginnt dieser Zickzackkurs wieder von vorne. Ich betrachte dies als ziemlich peinlich. Bei der Massnahme 7.2 geht es um eine der wichtigen Massnahmen im Energiekonzept: Es geht um Innovation, die Förderung der angewandten Energieforschung und -entwicklung sowie die Stellung unserer Fachhochschulen und der Universität. Und genau in diesem wichtigen Bereich möchte die Finanzkommission die Mittel für den Personalaufwand streichen. Dies im Wissen, dass der Energiebereich im Baudepartement schon jetzt personell klar unterdotiert ist. Dieser Streichungsantrag ist absolut unseriös. Man kann nicht Leistungen in einer hohen Qualität verlangen, gleichzeitig aber die personellen Ressourcen nicht zur Verfügung stellen. Der Kanton St.Gallen ist mit seinen wenigen Massnahmen im Energiebereich weit entfernt von einem Vorzeigekanton. Verhindern Sie, dass wir durch die Streichung der nötigen personellen Ressourcen noch weiter ins Hintertreffen geraten.

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23.2.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte Sie ebenfalls bitten, diese beiden Massnahmen nicht zu verquicken: Das gäbe ein Riesenpaket, das sehr schwierig zu schnüren ist und man wieder unterteilen müsste. Warum? Die Nachwuchsförderung im Bereich der Pflege und auch der Medizin ist ein drängendes Problem, der Nachwuchsmangel ist in aller Munde. Sie haben bestätigt – und dafür bin ich Ihnen auch dankbar –, dass es sich um dieselbe Problematik wie bei der Polizei handelt. Dort haben Sie zugestimmt, dass das Personal jetzt ausgebildet werden kann, damit es dann, wenn man es braucht, zur Verfügung steht. Genauso verhält es sich mit der Rekrutierung in der Pflege: Wenn wir heute nicht damit beginnen können, dann haben wir die Sorgen von morgen nicht gelöst und ein doppeltes Problem. Deshalb möchte ich Sie bitten, diese beiden Massnahmen als eigenständige zu belassen, weil die Problemstellungen wirklich auseinandergehen und auch die Fragestellungen es mehr als wert sind, getrennt voneinander diskutiert zu werden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Sie haben die Überlegungen der Regierung bereits gehört. Wir bitten Sie, unsere Anträge zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Mit dem AFP 2011-2013, kurz AFP genannt, legt die Regierung dem Parlament zum ersten Mal ein Planungsinstrument vor, das die mutmassliche Entwicklung des Staatshaushaltes unter Einbezug der geplanten Vorhaben transparent darlegt und die Handlungsspielräume aufzeigt. Dies ist dem Auftrag aus der Botschaft zum IV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz zu entnehmen. Das über 200seitige Werk liegt nun vor. Es ist zweifelsohne ein nützliches Instrument, um die finanziellen Aussichten unseres Kantons zu beurteilen. Es erhebt den Anspruch eines Strategiepapiers, das im Sinne einer rollenden Planung laufend den aktuellen Erkenntnissen anzupassen ist. Es muss aber zwingend per definitionem als solches betrachtet werden. Es geht hier nicht um Erbsenzählerei, sondern um die Betrachtung «top down» oder wie erwähnt um das Einhalten der Flughöhe. Aufgrund der heutigen Betrachtungsweise muss man zum Schluss kommen, dass die finanzielle Lage des Kantons St.Gallen ernst ist. Mit der bisherigen Ausgabenmentalität schmilzt das Eigenkapital wie gegenwärtig der Schnee. Die Regierung und das Parlament sind zwingend angehalten, Notwendiges von Gewünschtem zu trennen bzw. zu priorisieren. «Sparmassnahmen muss man dann ergreifen, wenn man viel Geld verdient. Sobald man in den roten Zahlen ist, ist es zu spät», hat schon Jean Paul Getty bemerkt.

Ob ein konjunkturelles oder strukturelles Defizit zu diesen wenig verheissungsvollen Aussichten beigetragen hat, ist eher von untergeordnetem Interesse. Die Konjunktur unterliegt nun mal periodischen Zyklen. Das wird auch in Zukunft nicht anders sein. Vielmehr müssen wir uns über das strukturelle Defizit Gedanken machen. Das bereinigte Ausgabenwachstum bei den bestehenden Aufgaben beträgt durchschnittlich 3,8 Prozent‚ welche nicht zuletzt auf der Zunahme der Investitionen begründet sind. Das Investitionsvolumen wird sich noch weiter vergrössern. Ab diesem Jahr sind jährlich Nettoinvestitionen von rund 250 Mio. Franken geplant. Und hier gilt es einen Riegel vorzuschieben. Luxuriöse Grossprojekte wie die neue Kantonsbibliothek, Spitalsanierungen sowie weitere, unverhältnismässige Bau- und Kulturvorhaben usw. sind vorerst zurückzustellen. Wie bereits erwähnt, muss das Gewünschte konsequent von Notwendigem getrennt werden. Andernfalls droht, gemäss den Prognosen des AFP, das finanzielle Fiasko unseres Kantons.

Die SVP-Fraktion wird sich vehement allfälligen Steuererhöhungen widersetzen. Der Hebel muss bei den Ausgaben und geplanten Massnahmen angesetzt werden. Vermehrt wird die SVP-Fraktion bei Vorlagen und Motionen die finanziellen Konsequenzen hinterfragen. Zu nachhaltig liegt die Bemerkung seitens der Regierung in den Ohren, wonach die zusätzlichen Ausgaben durch das Parlament beschlossen worden seien. Die SVP-Fraktion unterstützt jedoch die Regierung bei der Verzichtsplanung. Verzichten, wir nennen es Sparen, kann zwangsläufig zu teils einschneidenden, ja gar schmerzhaften Prozessen führen. Aber warum soll es beim Familienvater, der eine Lohnreduktion in Kauf nehmen musste, anders sein wie beim Staat? Die betroffene Familie muss sich gezwungenermassen im Konsum einschränken, auf die Ferien am Meer verzichten und grössere Vorhaben vorerst einmal hinausschieben. Die Ersparnisse werden nur noch für absolut notwendige Ausgaben angezehrt. In dieser momentanen Situation steckt nun auch unser Kanton. Die Ausgabenmentalität muss einer restriktiven Sparpolitik weichen. Dies sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Wir müssen den Mut aufbringen, selbst geplante Gesetzesvorhaben nochmals zu überdenken. Diese verschlingen alleine in den nächsten drei Jahren beinahe eine halbe Milliarde Franken. «Der Haushalt ist der beste, worin man nichts Überflüssiges will, nichts Notwendiges entbehrt», hat bereits schon der griechische Philosoph Plutarch vor über 2600 Jahren erkannt. Die Massnahmen des Regierungsprogrammes dürfen nur noch den Charakter einer Wunschliste aufweisen. Auf den ersten Blick mögen sie aus finanziellem Blickwinkel als geringfügig erscheinen, die - und hier erheben wir einmal mehr den Mahnfinger - letztendlich jedoch ins Uferlose überschwappen können.

Seit dem letzten Sparpaket sind nun Regierung und Parlament wieder einmal gefordert. Die fetten Jahre sind, wie uns die «worst», aber auch die «best cases» darlegen, vorerst vorbei. Der Korrekturbedarf für die Jahre 2012 und 2013 (und Folgejahre) von rund 180 Mio. Franken erfordert das Zusammenwirken vor allem der bürgerlichen Kräfte. Gespannt sind wir auf die bereits erwähnte Verzichtsplanung der Regierung. Sie erfordert von beiden Seiten Mut. Mut, um den Blick auf das Wesentliche zu fokussieren. In Anbetracht der Lage darf diese nicht zum parteipolitischen Scheingefecht ausarten. Sachpolitik heisst das Schlagwort, in welche sich die SVP-Fraktion als staatstragende Partei ebenso einbinden lassen wird. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, im Namen der SVP-Fraktion folgendes, leicht abgeänderte Zitat zu beherzigen: «Lasset uns die Gelassenheit geben, die Dinge hinzunehmen, die wir nicht ändern können. Lasset uns den Mut verleihen, die Dinge zu ändern, die wir ändern können. Und lasset uns die Weisheit schenken, das eine von dem anderen zu unterscheiden.»

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23.2.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Die Massnahme ist zu genehmigen.

Ich gehe davon aus, dass die Bedeutung dieser Massnahme unterschätzt wurde. Es geht nicht darum, jetzt irgendein Projekt zu realisieren. Es geht darum, langfristig eine Strategie zu entwickeln, wie wir mit unserem Raum umgehen. Diese basiert einerseits auf der neuen Raumplanungsgesetzgebung des Bundes. Andererseits sind wir unseren Gemeinden gegenüber verpflichtet, den Richtplan, der in der Tat in Überarbeitung ist, durch eine Strategie zu ergänzen. Wir haben derzeit keine Raumstrategie. Die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass wir die Probleme in der Stadt kennen: Wir arbeiten an fünf Agglomerationsprogrammen, wo die Überlegungen zu Siedlung und Verkehr aufeinander abgestimmt werden. Nun haben wir ein «gröberes Problem», nämlich die Abstimmung des Agglomerationsraumes auf den ländlichen Raum. Dies betrifft alle Departemente und Lebensbereiche, von der Schulraumplanung über die Verkehrsplanung bis hin zu Siedlung und Verkehr. Wir sind mit den Gemeinden an der Arbeit und entwickeln gemeinsam nebst den Richtplänen die Zonen- und Ortspläne: Wo soll eine weitere Entwicklung stattfinden; was bedarf es, damit wir die Regionen nicht gegeneinander ausspielen; was muss in welcher Menge im ländlichen Raum sichergestellt werden? Stadt und Land dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Ich erinnere Sie an die Totalrevision des Baugesetzes: Hier ist es doch entscheidend, eine Strategie zu haben, damit wir diese Arbeit fundiert aufnehmen können. Zudem sind die Konzepte, die hier zusammenkommen, aufeinander abzustimmen. Es sind alle Departemente miteinbezogen, es ist kein Einzelprojekt. Es braucht eine Stelle, die koordiniert. Bei den Kosten handelt es sich um externe Projektkosten, weil wir mit Regionen, Gemeinden, aber auch kantonsübergreifend planen müssen. Das wollen wir tun, das ist eine langfristige Aufgabe, eine Planungsaufgabe. Diese ist unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Krise und Situation und stellt eine langfristige Grundlagenplanung für die Weiterentwicklung unseres Kantons dar.

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Kommissionspräsident: Die Finanzkommission hat dem Antrag auf Nichtgenehmigung der Massnahme 8.2 mit 8:5 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit zugestimmt.

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Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Dieser Antrag ist ein typisches Beispiel dafür, wie die Politik der SVP-Fraktion funktioniert. Es ist wichtig, zu Beginn des Lebens gleiche Bedingungen für alle zu haben, damit ein guter Start gelingen kann, dass Familien und Kinder sich in unserer Gesellschaft gut integrieren können und unsere Sprache und Kultur erlernen, auch wenn ihre Eltern vielleicht noch nicht so gut integriert sind. Wer das Geld für diese Belange streichen will, auf der anderen Seite aber für mehr Polizeikräfte plädiert, der macht eine völlig falsche und verleugnende Politik. Bei der Massnahme handelt es sich im Übrigen nicht um ein neues Angebot: «Miges Balù» funktioniert schon eine Weile, z.B. in der Stadt St.Gallen und in der Mütter-und-Väter-Beratungsstelle Untertoggenburg–Wil–Gossau. Dieses Angebot soll auf den ganzen Kanton ausgedehnt werden.

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23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. y (Massnahme 1.6) folgende Differenzierung: «Genehmigung unter Vorbehalt der Verschiebung um ein Jahr».

Mächler-Zuzwil hat gesagt, dass es momentan nur darum geht, Signale zu setzen. Mit ihrem Antrag setzt die SVP-Fraktion nun ein solches Signal, indem sie die Massnahme 1.6 bekämpft. Mit der Bekämpfung der Massnahme 1.6 und ihrer Verschiebung um ein Jahr wird der Regierung das Signal gesendet, dass das Geschäft momentan nicht weiterbearbeitet werden soll. Darum und um nichts anderes geht es. Die Begründung dazu liegt im Antrag der SVP-Fraktion schriftlich vor. Das Anliegen ist ein typisches Beispiel dafür, wie sich der Staat selber Aufgaben gibt. In der momentanen Situation kann sich der Staat die Planung solcher Projekte aber einfach nicht mehr leisten. Alles zusammen tragen solche Stellen - auch wenn es nur 50-Prozent-Stellen sind - zum Ausgabenwachstum des Kantons bei. Wenn diese Sache einem absoluten Bedürfnis der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entsprechen sollte, dann wird sich nach einem vorläufigen Rückzug des Kantons bestimmt der Gewerbeverband und die Industrie- und Handelskammer (IHK) ihrer annehmen. Und zur Ergänzung ist noch festzuhalten, dass die Folgekosten dieses Projekts zum heutigen Zeitpunkt noch gar nicht auf dem Tisch liegen.

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23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission nicht gestellt.

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23.2.2010Wortmeldung

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass das Grundkonzept der Regierung stringenter war, weil dieses eine andere Art und Weise der Steuerung vorsieht. Ich stelle nach wie vor eine Überschneidung zwischen einem allfälligen Ratsbeschluss unter Abschnitt II Ziff. 3 und den Personalaufwendungen, die nun in den einzelnen Massnahmen aus dem Regierungsprogramm unter dem Titel «Planwert» auf null gesetzt werden, fest. Ich danke für die Klarstellung, dass es in der weiteren Diskussion um die Planwerte gehen wird und nicht um die Massnahmen als solche.

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23.2.2010Wortmeldung

Ratspräsidentin: Nach Art. 16d des Staatsverwaltungsgesetzes besteht eine gesetzliche Pflicht, auf den Aufgaben- und Finanzplan (abgekürzt AFP) einzutreten. Das Präsidium hat dennoch eine Eintretensdebatte beschlossen. Mit Abschluss dieser Diskussion sind Sie auf die Vorlage eingetreten. Anschliessend erfolgt die Diskussion über die einzelnen Teile und deren Genehmigung. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass die Beratung des AFP keine Budgetdiskussion sein kann.

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23.2.2010Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat sich am 22. und 25. Januar 2010 ausgiebig mit dem neuen AFP auseinandergesetzt. Es war für uns in der Finanzkommission nicht einfach, bei der erstmaligen Behandlung dieses neuen Instruments die richtige Flughöhe zu finden. In den Fraktionen war das vermutlich nicht anders, und ich appelliere deshalb an den Kantonsrat, heute ebenfalls die Flughöhe zu beachten. Der AFP ist kein Voranschlag, und deshalb kann und darf keine gleich tiefe Debatte wie im Budget geführt werden.

Auf die Zahlen, die möglichen Szenarien sowie Auswirkungen des AFP wird im Rahmen dieser Eintretensdebatte von den Fraktionen sowie der Regierung noch genügend eingegangen. Deshalb möchte ich bei der heute erstmaligen Beratung unseres neuen AFP auf die Bedeutung für die Finanzkommission eingehen. Der traditionelle Steuerungsansatz fokussierte bis im Jahr 2009 auf den sogenannten Inputs, also die Ressourcen, mit denen der Kanton seine Aufgaben erfüllte. Er war von der jährlich wiederkehrenden Budgetdebatte geprägt, ohne eine umfassende Sicht auf die mittel- oder langfristige Entwicklung zu werfen. Dieser Mangel führte zum Nachtrag des Staatsverwaltungsgesetzes 2008 und brachte einen Perspektivenwechsel. Dieser umfasst neu zwei Aspekte: Zum einen die Output- statt der Inputperspektive, zum anderen die Mehrjahres- statt der Jahresperspektive. Dieses Konzept hat eine Kombination von verschiedenen Steuerungsinstrumenten, die unterschiedlichen Zwecken dienen und die vor allem einen unterschiedlichen Steuerungsfokus einnehmen. Der Hauptzweck dieser mittelfristigen Steuerung ist allerdings nicht eine möglichst perfekte Planung aller staatlichen Aktivitäten. Vielmehr muss der AFP von Anfang an als eine Plattform der politisch-administrativen Kommunikation verstanden werden. Hier können mittelfristig wirksame Projekte adressiert und auf die politische Agenda gesetzt werden. Der AFP ist damit jene Knetmasse, die es der Exekutive erlaubt, mit der Verwaltung einerseits und dem Parlament andererseits den Blick über das laufende Jahr hinaus in den weiteren Raum zu werfen. Der jährlich rollend aktualisierte AFP umfasst die Planung der jeweils kommenden drei Jahre und verknüpft die Finanz- und die Leistungsseite. Anpassungen im AFP machen auch Abweichungen zum Regierungsprogramm möglich.

Mit unserem neuen Instrument haben wir es in der Hand, gleichzeitig eine politische Profilierung und eine führungsorientierte, mittelfristige Gesamtschau der Aufgaben- und Finanzentwicklung zuzulassen. Er gibt somit zweierlei Informationen: die Ist-Entwicklung, die sich abzeichnet, wenn keine besonderen Massnahmen ergriffen werden, und die Soll-Vorstellungen einer politisch gewünschten Entwicklung. Schliesslich dient der AFP auch der Kommunikation veränderter Planungsvorstellungen, wenn er in Zukunft mit früheren AFP verglichen wird. Und so erwartet die Finanzkommission von der Regierung, dass sie darlegt, weshalb in zukünftigen AFP eine frühere Zielsetzung aufgegeben oder verändert wird. Die Regierung ist für das beschlossene Budgetjahr gebunden. Die darüber hinausgehenden Jahre sind Planung und Voraussicht, nicht Bindung, und als solche genügend flexibel, um politische Neuorientierungen zuzulassen. Die Regierung und Verwaltung wird dazu bewogen, sich systematisch mit den zu erwartenden Entwicklungen in den jeweiligen Aufgabenbereichen zu beschäftigen und ihre Erkenntnisse gegenüber der Finanzkommission und dem Parlament transparent zu machen. Das Parlament wiederum kann indirekt auf die Planung von Regierung und Verwaltung Einfluss nehmen, beispielsweise mit Planungsaufträgen, wie sie auf dem gelben Blatt der Finanzkommission ersichtlich sind. Die heute vor uns liegende Beratung und vermutlich geringe Nutzung der Aufgaben- und Finanzplanung wird zeigen, dass die Verschiebung von der kurzfristigen hin zur mittelfristigen Steuerungsperspektive noch etwas Zeit benötigt. Allerdings kann es auch sein, dass politische Steuerungsimpulse auf Stufe Regierung und Kantonsrat auch in Zukunft kaum auf der Leistungsseite, sondern nach wie vor kurzfristig über die Finanzen im Rahmen der Budgetdebatte erfolgen. Es bleibt für die Finanzkommission eine Herausforderung, die finanziellen Konsequenzen der Aufgabenplanung verlässlich abzuschätzen.

Die zweite Herausforderung liegt für die Kommissionsmitglieder in der Kommunikation nach aussen. Es ist schwierig, auf dem knapp zur Verfügung stehenden Platz den Zusammenhang zwischen Entscheiden auf der Leistungsseite und den finanziellen Konsequenzen, für die Fraktionen, den Kantonsrat oder Aussenstehende nachvollziehbar darzustellen. Dies kann dazu führen, dass Zusammenhänge zwar «systemtechnisch» vorhanden sind, für Nichtkommissionsmitglieder ohne Systemkenntnis aber nicht immer nachvollziehbar sein können. Zusammenfassend kann aber festgestellt werden, dass für die Finanzkommission unser neuer AFP ein Instrument ist, dessen Entwicklung dynamisch verlaufen wird und weit besser ist als der alte Finanzplan, welcher nur ein Frühwarnsystem ohne Steuermechanismus war. Ein weiteres wichtiges Element wird die Investitionsplanung sein, welche nächstes Jahr im Rahmen des AFP 2012-2014 neuer Bestandteil sein wird. Die Priorisierung der Investitionen wird die Regierung in der nächsten Zeit massiv fordern, und die Finanzkommission ist schon jetzt gespannt auf das Resultat.

Die Finanzkommission zeigt sich in ihrer Mehrheit befriedigt, dass die vom Rat in der Budgetdebatte vieldiskutierte Vorgabe für den Voranschlag 2011 von der Regierung ohne Anpassung übernommen wird. Ob und in welchem Rahmen eine Vorgabe für das Budget 2012 erfolgt, wird uns die Zukunft zeigen. Ein wichtiger Meilenstein dazu ist sicher der Antrag Ziff. 1 im Abschnitt II des Antrags der Finanzkommission, und wir sind auch hier gespannt, mit welchen Massnahmen die Regierung die Verzichtsplanung im Umfang von je 180 Mio. Franken für die Jahre 2012 und 2013 in Angriff nehmen wird. Einige Vorgaben dazu hat die Finanzkommission auf ihrem gelben Blatt gegeben, und wir erwarten, dass der Kantonsrat unseren Anträgen zustimmen wird. An dieser Stelle ist zudem festzuhalten, dass für die Mehrheit der Finanzkommission eine Steuererhöhung nur als letzte Massnahme ins Auge gefasst werden darf. Alle Anstrengungen der letzten Jahre, die den Mittelstand entlastet haben, würden so zunichte gemacht.

Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, auf den AFP 2011-2013 einzutreten, was, wie erwähnt, gesetzlich vorgeschrieben ist, und allfällige Rückweisungsanträge nicht zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Nachdem wir im August 2009 das Regierungsprogramm als erstes Instrument der politischen Planung und des Controllings kennengelernt und recht kontrovers diskutiert haben, liegt nun das zweite Instrument – der AFP, vor. Seitens der CVP-Fraktion sind wir mit dem AFP in der Gestaltung und dem Aufbau grundsätzlich zufrieden. Verschiedene finanzpolitische Grundlagen, die finanzielle Mehrjahresplanung, die geplanten Massnahmen des Regierungsprogramms und die anstehenden Gesetzesvorhaben geben uns einen umfassenden Einblick in die laufenden Planungsaufgaben und die zu erwartenden Auswirkungen auf den Finanzhaushalt im Kanton. Wir alle haben nun ein Planungsinstrument, welches mehr Struktur in die politischen Abläufe bringen wird. Andererseits ist es aber auch ein politisches Frühwarnsystem. Gerade im jetzigen Zeitpunkt – am Scheideweg von sechs fetten Jahren mit Bildung von Eigenkapital in eine Phase mit wirtschaftspolitischen Problemen und damit verbunden bedeutend tieferen Steuererträgen – ist Transparenz im Planungs- und Finanzdschungel des Kantons sehr wichtig. Auf jeden Fall kommt der AFP mit seinen Planwerten der Praxis nun wesentlich näher als der frühere Finanzplan. Für die CVP-Fraktion kritisch ist im AFP 2011-2013 lediglich, dass die Priorisierung für die lnvestitionsvorhaben fehlt und die starken Aufwandsteigerungen doch eher knapp begründet sind.

Der AFP wird dazu führen, dass alle Beteiligten frühzeitig in die Entscheidung und damit auch in die Pflicht miteinbezogen werden. Dank dem AFP kennen wir die äusseren Bedingungen, wir können die Ressourcen nun in der richtigen Form zielgerichtet einsetzen.

Nun zum Materiellen: Der AFP hält uns den Spiegel vor. 2004 bis 2009 waren sehr gute Jahre. Unser Kanton hat in vielen Bereichen etwas Speck angesetzt. Wir müssen uns dessen entledigen und fitter werden. Der AFP muss jedes Jahr den Anstoss geben, dass wir das Bisherige nicht einfach weiterführen, sondern hinterfragen und auch den Mut haben, zu ändern und allenfalls zu streichen. Denn wenn wir diesen Mut nicht aufbringen, haben wir keinen Platz für Neues. Für die CVP-Fraktion ist es ein Muss, dass wir Ende 2013 ohne Steuererhöhung noch freies Eigenkapital aufweisen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, unterstützen wir Verzichtsplanungen und Einsparungen in allen Departementen. Strukturelle Fehlentwicklungen sind an allen Fronten unverzüglich zu korrigieren. Die Berechnungen im AFP zeigen klar, dass der bereinigte Aufwand in den nächsten drei Jahren um durchschnittlich 3,8 Prozent pro Jahr steigen wird. Selbst beim angenommenen Basisszenario auf der Ertragsseite sind somit grössere Defizite vorprogrammiert.

Der Vorschlag der Regierung mit den aufgezeigten Massnahmen zur Begrenzung der Aufwandüberschüsse geht in die richtige Richtung. Es sind jedoch weitere Anstrengungen nötig. Die CVP-Fraktion unterstützt sämtliche Anträge der Finanzkommission. Beim Gesetzesvorhaben «Schaffung einer Ombudsstelle» werden wir den Antrag auf Verzicht einstimmig unterstützen. Zusätzlich zum AFP ist es daher von Bedeutung, dass die Regierung ergänzend weitere Aufträge erhält. Mit der Plafonierung des Personals auf dem Stand 2010 z.B. und der Priorisierung der Investitionen kann der künftige Finanzhaushalt stark beeinflusst und gesteuert werden. Wir haben in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass die kantonalen Investitionen im Hoch- und Tiefbau hier und da zu kontroversen Diskussionen geführt haben. Vereinfachungen in den Abläufen, die Trennung von nachhaltigen Projekten und Prestigeobjekten oder einfach gesagt, kantonale Investitionen zu einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis sind der Wunsch vieler in diesem Rat. Die Finanzkommission wird einen dementsprechenden Auftrag prüfen und zuhanden der Aprilsession auch einreichen. Die kritische Überprüfung der Investitionsprozesse ist in Anbetracht der kommenden grossen Vorhaben ein Muss.

An dieser Stelle möchte ich klar festhalten und die Regierung dringendst bitten, die noch ausstehenden Aufgaben aus der Aufgabentrennung von Bund und Kanton wie zum Beispiel bei den Sonderschulen termin- und auftragsgerecht umzusetzen. Es geht nicht an, dass der Kanton mittlerweile rund 500 Mio. Franken aus dem NFA erhält und seine daraus entstandenen Aufgaben allenfalls nicht vollständig wahrnehmen sollte.

Fazit: Der AFP in der vorliegenden Form ist für uns ein praktikables Instrument, die politische Planung und die Steuerung der Kantonsfinanzen transparenter und zielgerichteter durchzuführen. Gerne leisten wir von der CVP-Fraktion her unseren Beitrag zu sicheren Kantonsfinanzen und zu einem gezielten Einsatz der Ressourcen.

Zum eingereichten Rückweisungsantrag der SP-Fraktion: Diesen Antrag können wir nicht unterstützen, eine Rückweisung des AFP bedeutet lediglich ein Augenverschliessen vor den kommenden Aufgaben und auch ein Kneifen vor unliebsamen Entscheiden. Allein mit dem Prinzip Hoffnung lässt sich keine gute Finanzpolitik machen.

Wir haben verschiedene graue Blätter mit Anträgen erhalten, wir sehen daraus, dass der Wille zum gezielten Einsatz der Ressourcen vorhanden ist. Der allergrösste Teil dieser Anträge wurde in der Kommission weder eingebracht noch diskutiert. In der CVP-Fraktion werden wir daher die Linie der Finanzkommission unterstützen und diesen Anträgen zustimmen.

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23.2.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat erstmals den AFP 2011-2013 nach den neuen Bestimmungen des revidierten Staatsverwaltungsgesetzes. Im Vergleich zu den bisherigen Finanzplänen ist der AFP deutlich detaillierter und umfangreicher, zudem zeigt er auch auf, welche Kosten auf den Kanton aufgrund von neuen Gesetzesvorhaben und dem Regierungsprogramm auf uns zukommen werden. Aus Sicht der FDP-Fraktion kann der neue AFP ein sehr wichtiges Instrument sein. Jedoch muss der Kantonsrat es auch verstehen, mit diesem Instrument richtig umzugehen. Es wurde schon ein paarmal erwähnt, es braucht die notwendige Flughöhe, da stimme ich mit Hartmann-Flawil überein, damit man auch wirklich über das Wichtige in diesem AFP spricht. Wenn ich nun aber die Flut an grauen Blättern hier sehe, dann muss ich Ihnen ehrlich sagen, bezweifle ich, ob dieser Rat in der Lage ist, diese Flughöhe zu behalten. Es tut mir leid, viele von Ihnen haben sich in einem Wurzelwerk verästelt und sehen wahrscheinlich den Wald überhaupt nicht mehr. Oder Sie benutzen die Möglichkeit, um sich wieder einmal zu profilieren und zu hoffen, Sie kommen in den Zeitungen, das mag auch eine Intention solcher grauer Blätter sein. Wenn aber Hartmann-Flawil darüber lästert, dann erstaunt mich, dass grad von seiner Fraktion derart viele graue Blätter kommen. Und Straub-St.Gallen hat über die Flughöhe diskutiert, wenn ich aber sehe, wie viele graue Blätter von seiner Fraktion kommen, dann kann das auch nicht das Ziel sein. Sie finden von der FDP-Fraktion ein graues Blatt zusammen mit der CVP-Fraktion. Ich glaube, da hat man die Flughöhe verstanden, deshalb wäre ich schon froh, sprechen Sie nicht nur davon, sondern sorgen Sie in den kommenden Jahren, dass auch Sie in den Fraktionen diese Flughöhe wahren.

Ich bin auch klar der Meinung, dass die Regierung gut daran tut, sich im Zusammenhang mit der Motion 42.09.31 «Regierungsprogramm ist Sache der Regierung – Notwendige Änderung des Staatsverwaltungsgesetzes» nochmals genau zu überlegen, ob es im Staatsverwaltungsgesetz nicht Änderungen braucht, denn es ist wirklich nicht Sinn und Zweck, dass wir heute über 200'000 bis 400'000 Franken Kosten diskutieren, das hat dann zur Folge, dass wir uns am Mittwoch nochmals sehen, das ist wahrscheinlich nicht das Ziel des AFP, dass wir uns hier verlieren. Am Schluss, da stimme ich wiederum mit Hartmann-Flawil überein, können wir uns dann über die grosse Wetterlage nicht mehr einigen. Das wäre schade. Aus Sicht der FDP-Fraktion erachten wir den AFP als ein sehr wichtiges Instrument, aber wir müssen lernen, damit umzugehen, das Wichtige zu sagen und nicht das Unnötige, das macht wirklich keinen Sinn. Entschuldigen Sie, dass ich etwas darüber gelästert habe, aber es kann wirklich nicht der Sinn und Zweck dieser Übung sein.

Der AFP 2011-2013 zeigt deutlich, wie schwierig die kommenden Jahre für den Kanton sein werden. Ohne eine rigorose Verzichtsplanung entstehen erhebliche Defizite in der Grössenordnung von 500 Mio. Franken, welche das Eigenkapital innert Kürze verschlingen und grosse Steuererhöhungen zur Folge hätten. Wenn Hartmann-Flawil aber sagt, es sei ein Desaster für die bürgerliche Finanzpolitik, dann erstaunt mich das, weil er selbst gesagt hat, es sei ja sehr gut, dass wir Reserven hätten. Hartmann-Flawil, wer hat diese Reserven geschaffen? Da kann ich ehrlich sagen, da hat die SP-Fraktion nicht viel dazu beigetragen. Genau diese Reserven sind entscheidend, diese können wir in den kommenden finanziell schwierigen Situationen benutzen, das plant auch die Regierung. Es ist natürlich schon etwas beschämend, wenn Sie nun sagen, es sei ein Desaster, was die bürgerliche Politik gemacht habe, selber loben Sie sogar die hohen Reserven, weil Sie sagen, man müsse jetzt nämlich nichts machen. Ich könnte nun auch einen Tiervergleich anbringen, das wäre der Vogel Strauss, der den Kopf in den Sand steckt und sagt: «Diese Defizite dürfen gar nicht sein, ich will sie nicht zur Kenntnis nehmen und wir kutschieren doch weiter, wie wenn nichts geschehen wäre.» Das ist Ihre Schlussfolgerung aus dem AFP, das ist etwas einfach und wahrscheinlich auch nicht ganz der Realität angepasst. Die Regierung zeigt auf, 500 Mio. Defizit, diese Grössenordnung wird stimmen. Wenn wir jetzt nichts machen, dann schlittern wir finanziell in ein Desaster, und deshalb ist es gut, wenn wir uns jetzt daran tun und unsere Verzichtsplanung einleiten, so wie es die Regierung gemacht hat, und wir sind deshalb aus Sicht er FDP-Fraktion auch sehr froh, dass die Regierung dies von sich aus in die Wege leitet. Wir sind auch sehr zufrieden, dass die Regierung sagt, wir müssen aus der Krise kommen, ohne die Steuern zu erhöhen, dafür aber die Eigenmittel, unsere Reserven für die schlechten Zeiten, massvoll einsetzen. Die FDP-Fraktion hat dies bereits mit dem Voranschlag 2011 gefordert, nämlich die Vorgabe fürs 2011. Damals hat die Regierung diesen maximalen Bezug von 150 Mio. Franken noch bestritten, ich bin aber froh, dass man heute das differenzierter betrachtet und jetzt eigentlich auch sagt, das ist gar nicht so falsch. Ich bin froh, dass die Regierung dies für die kommenden Jahre weiterverfolgen wird. Ich glaube, das ist die notwendige Konsequenz, die wir ziehen müssen für die kommenden Jahre. Deshalb wird die FDP-Fraktion der Regierung mit der Verzichtsplanung zustimmen. Die FDP-Fraktion wird auch zustimmen, dass wir fürs 2011 rund 70 Mio. Franken Einsparungen brauchen, das ist auch sinnvoll. Machen wir uns aber nichts vor, die Schwierigkeit wird sein, diese 180 Mio. Franken einzusparen. Wir geben heute der Regierung den Auftrag, das zu tun. Die Krux wird kommen, wenn dann die Regierung mit einzelnen Vorschlägen kommt. Das werden ganz heikle, schwierige Diskussionen, bei denen es um Millionenbeträge geht, die eingespart und Gesetzesvorhaben, die angepasst werden müssen. Deshalb brauchen wir auch einen nötigen Zeitvorlauf, um das aufzugleisen. Ich wünsche mir jetzt schon, dass der Kantonsrat in diesem Zusammenhang auch die notwendige Flughöhe hat. Wenn wir heute sagen Verzichtsplanung zu 180 Mio. Franken, dann wissen wir, dass das wehtun und erfordern wird, bereit zu sein, in allen Bereichen Einsparungen vorzunehmen, sonst kommen wir nie ans Ziel. Ich erinnere Sie, insbesondere die Mitglieder, die damals nicht dabei waren: Im Massnahmenpaket 2004 zur dauerhaften Entlastung des Staatshaushalts haben wir auch Anstrengungen vorgenommen, um einzusparen, damals hatten wir ein Volumen von rund 70 bis 80 Mio. Franken eingespart, wir waren etwas stolz. Jetzt müssen wir 180 Mio. Franken einsparen. Ich bitte Sie daher, an den heutigen Zielen, an denen wahrscheinlich festgehalten wird, was folglich der Regierung auch den Auftrag gibt, ihr dann auch zu folgen und die Regierung nicht im Regen stehen zu lassen.

Nochmals kurz, die FDP-Fraktion ist für Eintreten. Sie dankt der Regierung für ihre Weitsichtigkeit und hofft, dass der Kantonsrat seine Weitsichtigkeit auch noch findet im Verlaufe des heutigen Tages.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): In der allerersten Medienmitteilung der Regierung zum AFP vom 8. Januar 2009 steht der Satz: «Die negativen Saldi der kommenden drei Jahre sind zu wesentlichen Teilen auf das hohe Ausgabenwachstum zurückzuführen.» Das ist ganz einfach nicht die Wahrheit.

Nicht nur die Grünen haben in der Presse diese Behauptung widerlegt, nein, sogar der Chef des kantonalen Steueramtes hat am letzten Samstag das Bild im «Tagblatt» in vorsichtigen Worten zurechtgerückt. Auch der Finanzminister war schlussendlich in seinen Äusserungen in der Finanzkommission mässiger. Aber ich grüble schon: Warum dieser unehrliche Auftakt?

Es sind die 2006 eingeleiteten Steuererleichterungen, die ein Missgriff waren. 460 im Kanton, insgesamt, mit den Senkungen in den Gemeinden – ein Steuerverlust von 760 Mio., vor dem meine Fraktion all die Jahre gewarnt hat. Natürlich hat der Kantonsrat noch einiges «draufgebuttert» gegen den Willen der Regierung und der Minderheit. Gemeinden wurden gegen den Willen der Regierung zusätzlich bedacht, der Eigenmietwert wurde gesenkt. Der Glaube, Wirtschaftswachstum sei ein Naturgesetz, war und ist das Leitmotiv der Parteien des rechten Flügels. Diese hat alle Warnungen in den Wind schlagen lassen.

Innert acht Jahren werden wir die Goldmillionen, die uns das politische Schicksal 2005 zuspielte, aber auch die Superabschlüsse der beiden letzten Jahre, beinahe verspielt haben. Für Ziel 4 des Regierungsprogramms «St.Gallen berücksichtigt mit einer nachhaltigen Finanz- und Steuerpolitik die Bedürfnisse aller Bevölkerungsklassen» bleibt nicht mehr viel oder gar nichts übrig, und ob die Teilnahme am Steuerwettbewerb den Wirtschaftsstandort nachhaltig stärkt, Arbeitsplätze und Lebensqualität schafft, bleibt unbewiesen.

Genug gepoltert – der AFP ist ein neues Instrument, als Auslegeordnung sehr interessant und auf die Dauer sicher dienlich. Ob wir, die Finanzkommission und der Kantonsrat, es diesmal schon so richtig verantwortungsvoll nutzen können, bezweifelt meine Fraktion. Die Anträge der Finanzkommission sowie die Flut der grauen Blätter, die nun eingetroffen ist, krallen sich an den überschaubaren Massnahmen des Regierungsprogramms fest, das im Herbst nicht diskutiert sein werden wollte. Ich habe ja im Votum des Kommissionspräsidenten mehrmals das Wort «Kommunikation» gehört. Erinnern Sie sich daran, Sie wollten das Regierungsprogramm nicht kommunizieren, jetzt aber urteilen Sie über Massnahmen, ohne dass darüber überhaupt vertieft gesprochen wurde. Diese relativ kleinen Ausgaben der Massnahmen im Programm dienen quasi als Box-Sack, um Wut abzulassen. Ansonsten sind wir auf Gedeih und Verderb der angekündigten Verzichtsplanung und der Priorisierung durch die Regierung ausgeliefert. Möge die Göttin der Weisheit mit ihr sein und auch mit uns in der nächsten Budgetdebatte.

Besser wäre, bei den grossen Klötzen zu geizen und im Kleinen grosszügig zu sein. Aber an die Investitionsrechnung getraut sich niemand, das ist alles sehr komplex, der 10jährige Abschreibungsrhythmus ist gottgegeben, die grossen, teuren Informatikprojekte ebenfalls. Da blieben dann noch die Personalkosten, die man ohne viel Aufwand plafonieren kann, in einer Art umgekehrtem Giesskannenprinzip, aber die Polizei soll dank emsiger Medienarbeit der Departementschefin geschont werden. Also, stürzen wir uns lustvoll in die Debatte!

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Der AFP ist ein gutes Instrument, weil er über drei Jahre hinaus die ganze Finanzentwicklung des Kantons aufzeigt. Es ist ein Spiegel, wie das schon in der Debatte mehrmals betont worden ist. Ein Spiegel, der dem Kantonsrat, der Politik vorgehalten wird. Es stellt sich indes auch die Frage, wie die sogenannten staatstragenden Parteien Finanzpolitik betrachten oder betreiben. Dies, obwohl der Vorsteher des Finanzdepartementes vor der Entwicklung und GRÜ-Fraktion vor der sich anbahnenden möglichen Entwicklung warnten, das erste Mal bereits schon bei der Verteilung der Goldmillionen, das zweite Mal am 26. November 2007 anlässlich der Beratung des III. Nachtrages zum Steuergesetz und anschliessend auch bei der Budgetdebatte. Dort waren schon die Anzeichen der Hypothekarkrise manifest. Man hatte bereits schon Kenntnis von den Spitalkosten bzw. der Spitalfinanzierung, die Investitionen im Spitalbereich in der Grössenordnung kannte man usw. Das Finanzdepartement hatte Zahlen vorgelegt, wie hoch die Steuerausfälle sein könnten mit dem III. Nachtrag zum Steuergesetz, die entsprechen etwa diesen Zahlen, die heute vorliegen. Diese Entwicklung wollte offensichtlich nicht erkannt werden, es ist kein Ruhmesblatt für eine vorausschauende Politik, wenn alle fünf bis sechs Jahre Sparpakete geschnürt werden müssen. Hier hat die Politik versagt. Es ist auch kein Ruhmesblatt, wenn 1000 Mio. Franken innerhalb von sechs Jahren auf null hinuntergenommen werden. Es ist auch richtig, wie gesagt worden ist, es geht in der heutigen Sitzung nicht darum, ob 100'000 Franken eingespart werden oder nicht, es braucht eine grössere Sicht. Tinner-Wartau hat gesagt, dass auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinde gelöst werden muss. Diese Aufgabe wurde bereits schon bei der Verteilung der Goldmillionen angesprochen, das sind jetzt fünf oder sechs Jahre her. Nur so können wir Finanzströme entflechten. Die Aufgaben müssen dann aber von der zuständigen Ebene auch vollzogen werden, sonst nützt das Ganze nichts. Es ist eine sehr unglückliche Lage, in der wir uns befinden, allerdings muss sich da die Politik selber an der Nase nehmen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Das Wesentliche ist gesagt worden. Wenn der Antrag der SVP-Fraktion angenommen wird, dann hätte das zur Folge, dass die Projekte Klanghaus Toggenburg und Schloss Werdenberg ad acta gelegt würden. Das würde heissen, dass der Kantonsrat wortbrüchig zum Volksentscheid in Bezug auf die Lokremise ist. Das kann es nicht sein. Sie haben sich zu diesem ganzen Weg in der Kulturinfrastruktur zwei Mal vernehmen lassen. 2003 wurde ein Postulat beraten, 2008 der Kulturinfrastrukturbericht gebracht. Der Regierung war es ein Anliegen, dass lange dauernde Projekte, die sorgfältig zu planen sind und bei denen die richtigen Akzente gesetzt werden müssen, gut abgestützt und getragen sind. Mittlerweile sind diese Projekte am wichtigen Punkt der Standortattraktivität angelangt. Zu Thoma-Andwil: Das sind keine Luxusprojekte, das sind Standortfaktoren, die eine Plattform für kulturelle Ausstrahlung und gesellschaftliche Entwicklung abgeben. Sie stehen für eine attraktive Region wie das Toggenburg, Werdenberg oder auch die Stadt St.Gallen. Die Investitionen sind im Verhältnis zur Wirkung relativ gering.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Ich erlaube mir, an dieser Stelle eine allgemeine Frage an den Präsidenten der Finanzkommission zu richten: Gestern und heute Morgen wurden bereits verschiedene Anträge zum Katalog der Finanzkommission, Abschnitt I Ziff. 2, eingereicht. Formal geht es da um Planwerte der entsprechenden Massnahmen, die genehmigt, nicht genehmigt oder allenfalls unter Vorbehalt der Verschiebung genehmigt werden sollen. Die Steuerung des Finanzhaushaltes erfolgt aber in gewisser Ausprägung auch über Abschnitt II Ziff. 3 bzw. Abschnitt II Ziff. 1, mit denen sichergestellt werden soll, dass das Eigenkapital einen bestimmten Wert nicht unterschreitet, bzw. ab welchem der Rat dann die Vorgabe bezüglich Personalaufwand und Aufträge an Dritte machen kann. Wenn ich die Begründungen auf den grauen Blättern lese, dann geht es dort überall um die Massnahmen als solche. Und wenn ich die Antragsteller richtig interpretiere, gehen diese davon aus, dass überall dort, wo der Rat eine Nichtgenehmigung vornimmt oder dort, wo die Planwerte mindestens für ein Jahr verschoben und im Moment nicht genehmigt werden, auch die Massnahme zur Disposition steht bzw. von der Regierung nicht weiterverfolgt werden soll. Meine Frage ist - auch zuhanden des Protokolls -, ob dem wirklich so sei oder ob es nur darum geht, dass die entsprechenden Planwerte auf null gesetzt werden und dass über die Massnahmen als solche nicht Beschluss gefasst wird.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion die Rückweisung wie folgt zu formulieren: «Rückweisung an die Regierung mit folgenden Aufträgen:

a) zur Sicherung des Ausgleichs bei der Aufgaben- und Finanzplanung sind die notwendigen zusätzlichen Einnahmen darzulegen;

b) es braucht konkretere Ausführungen zu Anpassungen im Haushaltsrecht (z.B. Abschreibungspraxis);

c) die Investitionsvorhaben aller Departemente sind aufzulisten.»

Was für eine absurde Situation: Der Kanton St.Gallen hat freies und besonderes Eigenkapital in einmaliger Höhe. Der Rechnungsabschluss 2009 wird mit höchster Wahrscheinlichkeit statt eines Defizites schwarze Zahlen aufweisen. Die Erkenntnis, dass die Abschlüsse in der Regel weit besser aussehen als die Voranschläge, ist aus langjähriger Erfahrung belegt. Und trotzdem sitzen heute in diesem Rat v.a. die bürgerlichen Sparpolitikerinnen und Sparpolitiker wie die Kaninchen vor der Schlange und streiten über den richtigen Weg, theoretisch mögliche Defizite gemäss dem AFP 2011-2013 zu umgehen. Der Kanton St.Gallen rühmt sich seit Jahren einer sorgfältigen und vorbildlichen Haushaltsführung. Weil er sich selber nicht traut, hat er sich, insbesondere im Bereich der Ausgaben, rigorose Haushaltsregeln vorgegeben. Aber allein bei den Ausgaben zu schauen nützt nichts, denn in den vergangenen Jahren wurde die sorgfältige Haushaltsführung aufgegeben, und zwar mit den Steuersenkungen auf vielen Ebenen: Das Geld wurde via Steuergeschenke mit der grossen Schaufel ausgegeben. Erhalten haben diese Geschenke vor allem Vermögende sowie ein kleiner Teil der Unternehmen. Sie können diese Zahlen nachsehen. Wenn Sie die Zahlen, die das Finanzdepartement weitergegeben hat, durch die Anzahl der Berechtigten oder der profitierenden Personen dividieren, dann sehen Sie, dass bei den kleinen Einkommen vielleicht ein Betrag von etwa 700 Franken als Ertrag oder als Steuererleichterung herausschaute, beim mittleren Einkommen etwa 2800 Franken und bei den hohen Einkommen fast 9000 Franken pro Person im Durchschnitt. Diese Sicht haben die Leute auf der Strasse, und dieses Geld fehlt nun im AFP in den kommenden Jahren. Und der AFP zeigt in diesem Sinne das grandiose Scheitern dieser bürgerlichen Finanzpolitik. Die Sparmassnahmen, die jetzt aufgezeigt werden, die werden natürlich nicht die jetzt Entlasteten treffen, sondern der Mittelstand wird insbesondere für diese verfehlte Steuergeschenkspolitik den Kopf hinhalten müssen! Dieser AFP zeigt nur einen Weg vor: Einsparungen, Streichung von Vorhaben und Projekten, Wegschauen bei gesetzlichen Aufgaben, Zurückfahren von wichtigen Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner unseres Kantons. Es ist auch ganz wichtig, hier die volkswirtschaftliche Bedeutung des Staatshaushaltes zu sehen, auf Kantons- und auf Gemeindeebene. Es ist wichtig, dass insbesondere auch in Zeiten, in denen Überschüsse produziert werden, nicht auf der andern Seite Sparmassnahmen eingeleitet werden, denn diese Sparmassnahmen gefährden die Erholung in dieser Krise, und das sage nicht ich, sondern das sagt beispielsweise der Leiter des BAK, Jan-Egbert Sturm, im Zusammenhang mit dem Bundesergebnis, mit dem Überschuss. Ich bitte Sie, diese Aussagen zu beherzigen, die Aussagen dieser Experten. Der AFP wird erstmals in diesem Jahr in dieser Form beraten. Das erklärt auch, dass die Diskussionen in der Finanzkommission und wie wir sehen auch hier im Rat zu einer zweiten Budgetdiskussion mutieren werden. Statt strategischer Überlegungen fährt man wenige Millimeter über dem Horizont und hat die Übersicht nicht. Das zeigt sich auch in der Diskrepanz der Behandlung der Vorgaben: Die Massnahmen aus dem Regierungsprogramm sind ausgewiesen, breit dargelegt, und wenn Sie jetzt die Anträge betrachten, die insbesondere von der SVP-Fraktion kommen, dann sehen Sie, dass hier über 100'000 bis 300'000 Franken gestritten wird, und da soll mir noch jemand kommen und von einer Flughöhe reden. Es wird angesetzt dort, wo man etwas zu diskutieren hat, und an den grossen Orten, da wird nicht diskutiert, da wird dann anscheinend durchgewinkt. Das kann doch nicht sein, dass wir heute auf dieser Ebene von 100'000 bis 300'000 Franken ernsthaft diskutieren. Wir haben hier den AFP der nächsten Jahre und nicht irgendwelche einzelne Projekte, die einem nicht passen. Das ist doch nicht unser Stil im Kantonsrat.

Noch eine Bemerkung zur Umsetzung: Hier im AFP steht, dass im 2011 die Regierung 73 Mio. Franken einsparen möchte, und ich gehe davon aus, dass die Regierung in ihrer Nettigkeit, das auch machen wird und auftragsgemäss dann den Voranschlag präsentieren wird. Wir sind aber gegen diese Nettigkeit denn wir finden diese Streichungen, dieses Zurückfahren, das soll transparent und öffentlich im Vorfeld diskutiert werden und nicht erst, wenn der Voranschlag vorliegt. Darum ist mindestens der Weg in den Jahren 2012 und 2013 ein besserer Weg, weil dann die Diskussion transparent erfolgen wird mit einer Verzichtsplanung.

Im Zentrum stehen also ausschliesslich Einsparungen, und ich glaube, es ist notwendig, dass sich die Regierung in ihrer Verantwortung auch zumindest rudimentäre Überlegungen macht zu den Mehreinnahmen. Heute steht nur drin, dass wenn es am Schluss nicht klappt, dann würde man dann noch über den Staatssteuerfuss diskutieren. Das ist zu wenig, dann ist es zu spät. Es ist wichtig und notwendig, dass sich die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt darüber Überlegungen macht.

Daneben ist auch das Haushaltsrecht nicht krisentauglich, hier braucht es Änderungen, wir werden Vorstösse vorlegen und auch nachfragen. Da steht insbesondre kurzfristig die Abschreibungspraxis zur Diskussion, denn es geht nicht an, dass man auf der einen Seite dem anderen Gemeinwesen vorschreibt, wie lange sie abschreiben müssen, im eigenen Haushalt aber ganz verkürzte Abschreibungen vornimmt und so gerade in Krisenzeiten diese Krise verstärkt und den notwendigen Handlungsspielraum einschränkt. Darum ist der AFP in wichtigen Bereichen unvollständig, und die SP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb Rückweisung der Vorlage an die Regierung. Die Aufträge können Sie auf dem grauen Blatt sehen, es geht darum, dass wir zur Sicherung des Ausgleichs im AFP auch den Bereich der zusätzlichen Einnahmen präsentiert erhalten. Es ist wichtig, dass Fragen des Haushaltsrechts auch jetzt diskutiert werden, und es ist wichtig, dass wir insbesondere die Investitionen, die vor uns liegen, über alle Departemente präsentiert erhalten, und zwar frühzeitig. Ich bitte Sie deshalb, den AFP an die Regierung zurückzuweisen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Ich muss für einmal uneingeschränkt Mächler-Zuzwil recht geben, wenn er sagt, dass wir oder bestimmte Teile dieses Rates die Flughöhe dieses Geschäfts noch nicht begriffen haben. Ich möchte kurz nochmals in Erinnerung rufen, was eigentlich in diesem Rat mit dem IV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz beschlossen wurde: Wir haben damals diese beiden Instrumente, Regierungsprogramm und AFP, eingeführt. Beim Regierungsprogramm haben wir jetzt auch eine Motion überwiesen, bei der man gesagt hat, der Rat soll nicht einmal mehr Kenntnis nehmen, sondern das sei ausschliesslich Sache der Regierung. Der AFP, so steht es in der Botschaft zum IV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz, verknüpft die Massnahmen aus dem Regierungsprogramm mit den Finanzen, und weil diese Verknüpfung stattfindet, ist es auch richtig, wenn der Kantonsrat den AFP genehmigt. Nun hat die Finanzkommission meines Erachtens die Flughöhe gewahrt, indem sie gesagt hat, das ist schon gut, diese Massnahmen aus dem Regierungsprogramm, aber bitte, Regierung, setzt das mit den vorhandenen Ressourcen um, wir wollen eine Plafonierung dieses Personalaufwands. Es ist auch so, wir haben das auch kritisiert, das Regierungsprogramm liest sich in weiten Teilen wie ein Argumentarium für neue Stellen, so kann es ja nicht weitergehen, das ist eine vernünftige, strategische Vorgabe. Im Prinzip ist meines Erachtens das Thema Regierungsprogramm mit dieser Vorgabe und unter Berücksichtigung, dass Sie in der letzten Session eine Motion überwiesen haben, die eben ausschliesslich die Regierung zuständig erklärt für den Erlass des Regierungsprogrammes, doch im Prinzip erledigt. Aber was wir jetzt hier erleben, dass wir hier einen ganzen Salat von zusätzlichen grauen Blättern bekommen, das macht nun einfach keinen Sinn. Jetzt diskutieren wir über Biodiversität, obwohl Sie mit der grundsätzlichen Vorgabe der Regierung sagen, sie dürfe keine neuen Stellen schaffen, sie soll solche Themen, wenn sie das für notwendig beurteilt, mit vorhandenen Ressourcen umsetzen. Das ist doch die Idee des AFP. Nein, wir diskutieren, ich bleibe jetzt bei diesem Beispiel, weil es ein sehr hübsches Beispiel ist, beim Thema Biodiversität. Wieso ist es ein hübsches Beispiel? Ausgerechnet die SVP-Fraktion hat das bei der Einführungsgesetzgebung zum Waldgesetz eingebracht, und aufgrund des Antrags der SVP-Fraktion wurde daraus ein Kommissionspostulat, und jetzt kommen Sie mit solchen Dingen. Das ist einfach etwas schwierig. Ich würde der Regierung bei der Bearbeitung der Motion «Regierungsprogramm...» empfehlen zu überlegen, ob es für den Kantonsrat zu schwierig ist, mit diesen Instrumenten umzugehen. Vielleicht müssen wir hier wirklich Anpassungen im Führungskreislauf nochmals überlegen. Wenn man von Seiten der SVP-Fraktion sagt, man sei eine staatstragende Partei und man betreibe Sachpolitik, dann muss ich sagen, diese Übung mit den grauen Blättern, das ist Politik für die Medientribüne, das hat überhaupt nichts mit Sachpolitik zu tun. Sie müssen jetzt die wichtigen Vorgaben setzen, Sie setzen dies mit dem Personalaufwand, mit Ziff. 1 auf dem gelben Blatt, wo man sagt, dass am Schluss der Periode noch 23,5 Mio. Franken Eigenkapital sein darf, und das sind die wesentlichen Hausaufgaben, die Sie jetzt der Regierung geben.

Ich bitte Sie wirklich inständig, hier vernünftig zu bleiben und nicht Diskussionen loszutreten in einem virtuellen Schaukasten, das bringt überhaupt nichts. Ich bitte Sie, diese Linie der Finanzkommission durchzuziehen. Ich glaube, die Finanzkommission hat hier gute Arbeit geleistet. Interessanter ist, woher überall die Anträge gekommen sind. Wenn die SVP-Fraktion so fleissig gewesen wäre in der Finanzkommission wie jetzt mit den grauen Blättern, dann könnten wir diese Sitzung heute etwas speditiver abhalten.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Die Finanzkommission hat in den zwei Tagen ihrer Beratung des AFP diese Massnahme 1.6 nicht diskutiert. Auch die SVP-Fraktion hat keinen Antrag gestellt, aus welchen Gründen auch immer. Die CVP-Fraktion wird deshalb dem Antrag der SVP-Fraktion nicht zustimmen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ihr ein grosses Anliegen und fördert zudem die Standortattraktivität unseres Kantons.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Zu Götte-Tübach: Ich halte es wirklich für die schlechteste Strategie, nur Notfälle zu beheben.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde so in der Finanzkommission nicht gestellt. Falls er abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Voranschlags im Herbst nochmals über das Thema zu diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Wie Hasler-Widnau bereits darauf hingewiesen hat, wurde dieser Antrag in der Finanzkommission so nicht gestellt. Doch noch einmal zur Verdeutlichung: Wir reden jetzt nicht davon, ob eine Massnahme abgesetzt werden kann oder nicht, es geht nicht darum, etwas wegzubringen. Die Massnahmen im Regierungsprogramm bleiben bestehen, der Kantonsrat hat keinen Einfluss darauf. Es geht nur um die finanziellen Möglichkeiten. Grundsätzlich gibt es dazu zwei Möglichkeiten: auf null setzen oder verschieben. Bei der Massnahme 1.6 reden wir jetzt von einem Verschiebungsantrag um ein Jahr. Bei diesem Beispiel geht es um 20'000 Franken, die dann nicht im Voranschlag 2011, sondern erst in dem von 2012 in Erscheinung treten. Die Personalaufwandkosten über 72'000 Franken sind durch den Antrag zu Ziff. 3 bereits gestrichen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich nehme Bezug auf das, was hier in diesem Rat Ende letzten Jahres entschieden wurde. Der Kantonsrat hat im Zusammenhang mit dem Demographiebericht entschieden, dass es ein Gebot der Stunde sei, sich mit allen möglichen Mitteln für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auseinanderzusetzen. Er hat mit der Regierung entschieden, dass dies ein wegleitendes gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Thema sei. Insofern sind Signale für die Regierung nicht das Entscheidende. Entscheidend sind die Erkenntnisse und die Entscheide, die das Kantonsparlament zusammen mit der Regierung gefällt hat. Im Zusammenhang mit der Demographie ist dies ein sehr ernstes und komplexes Thema. Mit den relativ geringen Mitteln, die zur Verfügung stehen, möchte man einen möglichst grossen Gewinn haben. Zu Götte-Tübach: Der Staat bezahlt nicht für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern er unterstützt mögliche Arbeitsmodelle und Anpassungen in den KMU. Dies stellt eine Art Hilfe zur Selbsthilfe dar, und insofern kann man nicht von Folgekosten, sondern man muss von Folgegewinn reden. Dies ist ein sehr zentrales Thema, wenn wir die vorhandenen Ressourcen in unserem Standort nutzen wollen. Das ist auch der Grund, weshalb die Regierung dieses Thema bei der Standortattraktivität angesiedelt hat. Unser Wirtschafts- und Gesellschaftsstandort ist darauf angewiesen, dass nicht nur junge Familien Kinder bekommen, sondern dass auch Männer und Frauen in die Arbeitswelt integriert werden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Immerhin, die SVP-Fraktion anerkennt in ihrem Antrag die Wichtigkeit der Kultur für die Identität und das Selbstverständnis einer Gesellschaft. Der Antrag beziffert die Kosten, lässt aber aus, dass jeder in die Kultur investierte Franken eine Umwegrendite von mindestens 4 Franken erzielt. Kultur ist immer auch ein Wirtschafts- und Tourismusfaktor. Mit der Realisierung weiterer Kulturinfrastrukturprojekte profitieren die einzelnen Regionen, konkret das Toggenburg und Werdenberg. Das «Kunst(Zeug)Haus» in Rapperswil-Jona ist bereits umgesetzt, und die Lokremise, bekanntlich vom St.Galler Stimmvolk angenommen, ist jetzt in der Realisierungsphase. Die Streichung der Massnahme 1.7 würde auch bedeuten, einzelne Regionen zu benachteiligen oder auf halber Strecke stehen zu bleiben.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Dieser Antrag wurde schon in der Kommission gestellt und beraten. Dabei wurde ausgeführt, dass die Projektplanungen schon weit fortgeschritten sind, dass die Planung für die Standortattraktivität wichtig ist, dass es noch eine Vorlage im Kantonsrat gibt und dass die Möglichkeit der Priorisierung bei den Investitionsvorhaben noch gegeben ist. Deshalb hat die Finanzkommission mit 9:4 Stimmen bei 2 Abwesenheiten entschieden, den Antrag nicht zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Zu Thalmann-Kirchberg: Ich habe in Ihrem Votum eine positive Irritation oder ein Missverständnis gehört: eine negative Aussage bei gleichzeitiger Offenheit für das Anliegen einer Bibliothek. Damit ist nämlich gesagt, dass es für unsere Gesellschaft wichtig ist, Wissen zu generieren, zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Dazu braucht es eine Infrastruktur. Das ist auch in den Regionen und Gemeinden so.

Zum Projekt der Fussgängerzone möchte ich Folgendes festhalten: 1974 hat der Kanton die Verantwortung für die Kantonsbibliothek übernommen. Seit diesem Zeitpunkt wurde ausser der Auseinandersetzung mit einem Postulat über die strategische Ausrichtung einer zukunftsorientierten Bibliothek nichts gemacht. Der Kantonsrat hat damals den Auftrag erteilt, nach Möglichkeiten für ein synergieorientiertes Projekt zu suchen. Diese Synergie kann darin bestehen, wenn die verschiedenen Bibliotheken in der Stadt St.Gallen zusammenarbeiten, unter einem Dach zusammengeführt werden und so ein Angebot nach modernen technologischen Möglichkeiten haben, das über die Stadt hinaus Wirkung erzielen soll. Deshalb ist dieses Bibliotheksangebot an die Standort- und Lebensqualität gebunden und im Regierungsprogramm abgebildet. Es ist jedoch ein strategischer Entscheid, dass sich das Postgebäude als Standort anbieten würde. Um überhaupt zu einer entscheidungsreifen Vorlage zu gelangen, braucht es aber Möglichkeiten, wie dieses Projekt weiter vorangetrieben werden kann. Das ist in aller Offenheit und Ehrlichkeit in diesem Regierungsprogramm abgebildet. Die Verschiebung um ein Jahr erzielt die Wirkung, die Mächler-Zuzwil erwähnt hat. Die kleine Summe von 293'000 Franken verschwindet, wird aber ein Jahr später wieder auftauchen. Die Regierung wird auf kleinem Feuer an dieser Thematik weiterarbeiten und dem Kantonsrat 2014 eine Vorlage zeigen können.

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich erinnere den Rat daran, zu dem zu stehen, was er einmal in Auftrag gegeben hat, nämlich nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Wissensstandort St.Gallen weiterentwickelt werden kann und wie sich eine Bibliothek umsetzen lässt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Ich verweise auf einen Zeitungsartikel, der gestern erschienen ist. Lausanne hat die «Rolex der Bibliotheken» eröffnet – Public Private Partnership. Diese Idee stammt von der SVP-Fraktion, die sie für die Spitäler umsetzen will. Sie kann aber auch für die Bibliotheken angewendet werden. St. Gallen wird zwar keine Rolex haben, aber vielleicht eine Omega und dazu noch ein gerettetes historisches Gebäude, was die Leute schätzen werden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Zu Steiner-Kaltbrunn: Es ist positiv, trotz der prekären Finanzlage auch die wunderschöne Natur noch zu sehen. Doch der Aussage bezüglich der grossen Artenvielfalt muss widersprochen werden. Dass es gerade in der Biodiversität und der Artenvielfalt nicht zum Besten steht und dass da Handlungsbedarf besteht, ist unbestritten. Wer kann denn Schüler besser informieren als Förster, Wildhüter usw. Gerade im UNO-Jahr der Biodiversität ist ein Nichtgenehmigen absolut unnachvollziehbar.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Regierungspräsident: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Biodiversität geht uns wirklich alle etwas an. Das hat die SVP-Fraktion übrigens vor gut drei Jahren auch so gesehen. Wie heute schon erwähnt, wurde bereits in der Waldgesetzdiskussion über Biodiversität gesprochen, und in dieser Waldgesetzdiskussion hat ein SVP-Mitglied ein Postulat der vorberatenden Kommission 22.05.13 «Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung» vorgeschlagen. Der Kantonsrat hat es als Postulat 43.06.08 «Kantonale Förderung der Biodiversität im Wald» gutgeheissen. Der Bericht ist zurzeit in Ausarbeitung. Von daher bin ich erstaunt, wie jetzt plötzlich das Ganze so heruntergespielt wird. Es geht hier nicht um einen Personalkredit, sondern um einen Öffentlichkeitsarbeitskredit. Dieser wird nun in der Form eines Busses – das ist doch eine kreative Idee – umgesetzt. Ich meine, in Anbetracht des laufenden UNO-Jahres der Biodiversität wäre eine Kreditablehnung ein völlig falsches Signal.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag Steiner-Kaltbrunn ist abzulehnen.

Dieser Antrag überrascht, noch mehr aber überrascht die Begründung von Steiner-Kaltbrunn. Es ist tatsächlich so, dass es mehr Leute und mehr Mobilität gibt, die mehr schlechte Luft produzieren. Ich erinnere daran, dass die Luft unersetzbar ist. Je grösser die Belastungen werden, umso dringender braucht es Massnahmen, um eine einigermassen vernünftige Qualität zu erhalten. Deshalb ist der schon längst überfällige Massnahmenplan erforderlich, und er ist zu bereinigen und anzupassen. Ich erinnere an die letzten Jahre der Feinstoffbelastung. Da wurden sehr viele Massnahmen angedacht, die Industrie hat reagiert. V.a. bei den Motorfahrzeugen hat es Verbesserungen gegeben, aber die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden. Es ist wichtig, hier Zeichen zu setzen; es geht um unsere Lebensgrundlage.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. gbis die Massnahme 9.1 nicht zu genehmigen.

Ich bin einverstanden, dass Deutsch sprechende Kinder sich beim Schulbeginn besser in die Schule integrieren können. Als Schulrat kenne ich die jährlich steigenden Ausgaben im Bereich «Deutsch als Zweitsprache (DaZ)». Nur dank laufend grösseren Anstrengungen ist es heute möglich, immer und überall einen deutschsprachigen Unterricht durchzuführen. Auch die Probleme der Bewegungsfähigkeiten und motorisch-körperlichen Handicaps, auch aus sozial benachteiligten Familien, sind mir nicht unbekannt. Ich bin aber überhaupt nicht einverstanden, dass der Kanton immer grössere Kosten zur Lösung dieser aktuellen Zivilisationsprobleme übernehmen soll. Je mehr man den Eltern die Verantwortung wegnimmt und irgendwelche Förder- oder Sprachprogramme anbietet, desto tiefer ist das Bewusstsein für die Eigenverantwortung. Immer mehr Integrationsangebote, Sprachkurse und Unterstützung von Benachteiligten werden erfunden. Die Diskussion bei der Massnahme 8.1 zeigt auch, dass bereits viele ähnliche Angebote bestehen und dort nochmals Kosten entstehen sollen. Personen, die sich um eine aktive Integration bemühen und unsere Sprache lernen; Eltern, denen die Mängel ihrer Kinder bewusst sind und selber aktiv etwas dagegen tun; genau diejenigen brauchen nicht noch mehr Angebote und Kurse. Für viele Familien ist es zum Glück selbstverständlich, dass ihre Kinder eine Landessprache erlernen oder auf einem Baumstamm laufen können, bevor sie eingeschult werden. Es gehört nicht zu den Kernaufgaben eines Kantons, weitere Sprach-, Früh- oder sonstige Förderungen für Kinder im Vorschulalter anzubieten. Appellieren wir wieder einmal etwas mehr an das Selbstbewusstsein von uns Eltern.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Ich möchte anschliessen an das Votum meiner Vorrednerin Hoare-St.Gallen: Es zeigt mir, dass wiederum über die Massnahme als solche gesprochen wird und nicht darüber, ob und welche Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden. Mir liegt daran – es wurden heute verschiedentlich Stichworte wie Leitplanken oder Signale erwähnt –, hier ein Signal zu setzen und Tinner-Wartau zu bestärken, dass die Grundlagen des kantonalen Richtplanes wichtig sind und überarbeitet werden müssen. Es dient den Interessen aller, sowohl, was die Siedlungsentwicklung als auch den Verkehr betrifft. Darum muss diese Massnahme umgesetzt werden können.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Diese Massnahme geht genau von einem haushälterischen Umgang mit Steuergeldern aus: Die regionale Kulturpolitik lebt davon, dass man zusammenarbeitet, dass die Gemeinden zusammenarbeiten, und sie machen das im Verbund mit dem Kanton. Da werden alle Mittel in einen Topf geworfen und gemeinsam bewirtschaftet. Sie müssten das grösste Interesse daran haben, dass wir mit dieser Massnahme erreichen, was uns im Thema «Südkultur» Erfolg brachte. Auch im Rheintal, im Raum Wil und im Toggenburg redet man vom Gleichen. Diese Mittel sind gut eingesetzt, weil sie mithelfen, das strategische Ziel zu erreichen, nämlich in funktionalen Lebensräumen eine möglichst optimale Lebensqualität zu haben. Da gehört die Rolle des Kantons dazu. Ich kann Ihnen versichern, wir übernehmen nicht das Zepter – dazu haben wir weder die Mittel noch die Kompetenz. Aber wir beteiligen uns und helfen, damit wir erreichen, was wir wollen: eine gute Lebensqualität, Kultur in funktionalen Lebensräumen, wo sich kommunale und kantonale Kulturpolitik ergänzen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Hier geht es nicht um weitere Mittel zur Energieförderung, sondern um die Förderung der angewandten Energieforschung und -entwicklung. Sie haben heute die Kommission «Zukunft Technologie- und Bildungsstandort St.Gallen» gebildet, in der es genau um die technische Forschung und Lehre in Buchs und Rapperswil geht. In Rapperswil ist ja vorgesehen, einen Lehrgang für erneuerbare Energien zu installieren, und wir haben in der Zeitung lesen können, dass gerade die KMU und die Wirtschaft praxisbezogene Lehre und Forschung in ihren Betrieben sowie neue Techniken und Entwicklungen haben möchten. Hier geht es um Art. 16 Abs. 1 des Energiegesetzes, nach dem der Staat Beiträge an die Erforschung und Erprobung von erneuerbaren Energien sowie an den Transfer zwischen der Lehre und der praktischen Anwendung leisten kann. Dieser Artikel würde zum «toten Buchstaben», wenn für diese Aufgabe keine Mittel und Grundlagen zur Verfügung stünden. Ziel dieser Massnahme ist, in Zusammenarbeit mit den Schulen ganz konkrete Projekte zu erarbeiten. Wenn wir diese Stelle nicht erhalten, dann ist dies nicht möglich und kann auch nicht kompensiert werden. Das ist eine neue Aufgabe, die wir im Interesse unseres Bildungsstandortes St.Gallen in der Forschung haben möchten.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Für mich ist klar, dass wir den Folgeantrag nachher abändern müssten, wenn wir diesem Antrag zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Kantonsrat hat dem Auftrag an die Regierung, die Massnahmen 8.4 und 9.2 zusammenzuführen, bereits zugestimmt, folgedessen liegt die Nichtgenehmigung der Massnahme 9.2 auf der Hand. Die Finanzkommission hat diesem Antrag mit 10:3 Stimmen bei 2 Abwesenheiten zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der Finanzkommission wurde bei Massnahme 8.1 diskutiert, ob nicht Überschneidungen mit Massnahme 9.1 bestehen oder ob diese beiden Massnahmen unter Umständen zusammengelegt werden könnten. Es ist aber nicht möglich, Massnahmen aus dem Regierungsprogramm zusammenzulegen, und es wurde lediglich die Empfehlung an die Regierung abgegeben, die verschiedenen Massnahmen zu überprüfen und Überschneidungen möglichst zu beseitigen. Ein Antrag auf Streichung oder Nichtgenehmigung wurde nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir möchten aus Erfahrungen lernen und Möglichkeiten schaffen, damit wir diese Angebote überall im Kanton umsetzen können. Es geht um den Wissenstransfer und um die Unterstützung bei der Erarbeitung eines Konzeptes in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Der Mitteleinsatz ist relativ gering verglichen mit der grossen Wirkung. Wenn eine neue Familie entsteht, sind die Sensibilitäten besonders gross; dort verändert sich aber auch Wesentliches. In dieser Situation möchte man die Menschen abholen. Es geht uns darum, dass die bestehenden Möglichkeiten möglichst auch von Migrationsfamilien genutzt werden, den Kontakt herzustellen und ein Vielfaches an Synergien zu erreichen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. f die Massnahme 8.3 zu genehmigen (Festhalten am Entwurf der Regierung).

Das «Bündnis gegen Depression» will über eine schwere Krankheit aufklären, informieren, die Früherkennung fördern, die Behandlung verbessern und die Suizidrate senken. Das Aktionsprogramm stammt aus Nürnberg und wird von 18 europäischen Ländern sowie vielen Kantonen bei uns bereits erfolgreich angewendet. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) erkranken 5 bis 7 Prozent unserer Bevölkerung an Depressionen. Auf den Kanton St.Gallen umgerechnet sind das über 28'000 Personen. Und hier reden wir nicht von leichten traurigen Verstimmungen, weil sie «Krach» mit dem Chef oder ihrer Partnerin haben oder weil Cuche keine Medaille gewinnt. Wir reden von diagnostizierbaren schweren Erkrankungen, die unerkannt und unbehandelt viel Leiden, Arbeitsunfähigkeit und Folgekosten verursachen. Depressionen werden oft missverstanden: Wie Diabetes oder Bluthochdruck ist eine Depression nicht Ausdruck persönlichen Versagens, sondern eine Erkrankung, die jede und jeden treffen kann, unabhängig von Beruf, Alter und sozialer Stellung. Die meisten depressiven Erkrankungen können erfolgreich behandelt werden, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Wird die Krankheit nicht erkannt, führt sie zu unnötigem persönlichen und familiären Leiden. In der Hausarztpraxis werden 50 Prozent der Depressionen nicht erkannt. Wie sollen sich da die Betroffenen selber auskennen? Nur jede vierte Person mit mittleren Symptomen und nur jede zweite Person mit schweren Symptomen begibt sich in ärztliche Behandlung. Hier hilft Aufklärung, Schulung, Information der Bevölkerung und der Fachleute, wie es im «Bündnis gegen Depression» vorgesehen ist und in anderen Kantonen mit einem ähnlichen Budget von etwa 100'000 Franken bereits erfolgreich umgesetzt wird.

Depressionen führen im schlimmsten Fall zur Selbsttötung. Im Kanton St.Gallen nahmen sich in den letzten zehn Jahren durchschnittlich etwa 85 Personen im Jahr das Leben. Das sind fast viermal so viele Suizidopfer, wie wir Verkehrstote verzeichnen. Der Verkehrsstatistik 2008 der Kantonspolizei St.Gallen entnehme ich, dass für Wissensvermittlung und Aufklärung bezüglich Verkehrssicherheit an Schulen und Elternabenden insgesamt acht Mitarbeitende im Einsatz stehen. Dort haben wir also begriffen, wie wichtig präventives Handeln ist – warum nicht bei einer schweren und weit verbreiteten Krankheit? 100'000 Franken im Jahr sollten Ihnen nicht zu viel sein. Ihr Nichthandeln kostet uns viel mehr und hinterlässt bei unseren Nachbarkantonen vermutlich Kopfschütteln über so viel Geiz und Ignoranz. Ein Bündnis gegen die Ignoranz können Sie übrigens gleich gratis haben, indem Sie unserem Antrag zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. g die Massnahme 8.4 zu genehmigen (Festhalten am Entwurf der Regierung).

Die demographische Veränderung ist die Herausforderung für unsere Gesellschaft: Immer mehr Leute werden älter, weniger junge Menschen gelangen in Ausbildung und Beruf. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung, aber auch der Ausbildung und weiterer Bereiche sind wichtige Themen für unseren Kanton. Dies wurde im Bericht 40.09.02 «Politik im Zeichen des demographischen Wandels» in aller Breite aufgezeigt, in diesem Rat diskutiert und zur Kenntnis genommen. Darin wurde ein Bündel von Massnahmen aufgezeigt, diskutiert und im Grundsatz auch gutgeheissen. Im Bericht wurde bereits auf die Notwendigkeit von Massnahmen hingewiesen, um in Zukunft die Gesundheitsversorgung durch genügend Fachpersonal sicherzustellen. Die Gesundheitsberufe müssen gefördert und attraktiver werden, und es braucht Anreize, um die Verweildauer im Beruf zu verlängern. Nur so können auch ältere Arbeitnehmende mit den starken körperlichen Belastungen und unregelmässigen Arbeitszeiten des Pflegeberufs umgehen. Es braucht Programme für Wieder- und Quereinsteigende. Als Stadträtin des Departementes Soziales, Jugend und Alter der Stadt Wil kann ich Ihnen sagen, dass es bereits heute zum Teil schwierig ist, gut qualifiziertes Fachpersonal zu finden. So ist es auch kein Zufall, dass wir viel Fachpersonal im Ausland rekrutieren müssen, was uns dann auch wieder vorgehalten wird. Ohne diese Zuzüge könnten wir bereits heute den Auftrag im Gesundheitswesen kaum erfüllen. Massnahmen braucht es aber nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch im Bildungsbereich: So wurde kürzlich an einer Veranstaltung der Lehrerinnen- und Lehrerverbände aufgezeigt, dass sich ein Mangel an Lehrkräften abzeichnet. Es braucht verschiedene Massnahmen in diesem Bereich. Ich bin deshalb sehr ungehalten und finde es überhaupt nicht verständlich, dass diese Massnahme nicht genehmigt werden soll, geht es doch um die Zukunft des Kantons St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission hat dem Antrag auf Nichtgenehmigung der Massnahme 8.3 mit Stichentscheid des Präsidenten zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Ich möchte unseren Antrag präzisieren: Wir werden auch zur Massnahme 9.2 etwas sagen, wo der Fokus sehr stark auf die Freiwilligenarbeit gelegt wird. Hier geht es aber um die Pflege, die wir in Zukunft nicht durch Freiwilligenarbeit, sondern nur durch ausgebildetes Fachpersonal gewährleisten können. Das eine tun und das andere nicht lassen: Sicherlich haben die beiden Massnahmen 8.4 und 9.2 gewisse Berührungspunkte, aber die Massnahme 8.4 geht sehr viel weiter und soll darum als eigenständige Massnahme belassen werden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Zu Hartmann-Rapperswil-Jona: Es geht überhaupt nicht darum, den Eltern Aufgaben abzunehmen. Es ist erwiesen, wie wichtig die sprachliche und motorische Förderung im frühen Kindesalter ist. Hier gibt es Eltern, die das wirklich nicht können, also ist es hier Aufgabe des Staates zu helfen. Es werden nämlich Wege vorgespurt, die das Kind später beschreiten wird. Es gibt verschiedene Studien, die das belegen. Auch die Regierung beschreibt in der Ausgangslage, wie wichtig Frühförderangebote für die Kinder und deren Eltern sind, um echte Startchancen zu ermöglichen. Zu diesen Angeboten zählt man beispielsweise Spielgruppen, Sprachförderprogramme und Elternbildung. Bisher gibt es aber keine Frühförderangebote, erst im Behindertenbereich sind Grundlagen dafür geschaffen. Die Regierung ist nun gewillt zu handeln. Ein kantonales Impulsprogramm für Sprach- und Frühförderung soll konkrete Projekte in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen und Gemeinden ermöglichen. Man muss da nicht bei null anfangen, denn bereits bestehen solche Angebote, welche auf Erfolg zurückblicken können. Ich kenne einige solcher Angebote und finde eine staatliche Unterstützung sehr wichtig, damit auf einer soliden Basis weiterentwickelt und weitergearbeitet werden kann. Die SP-Fraktion kann diese Massnahme nur begrüssen und will die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission ebenfalls gestellt und mit 7:6 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. h die Massnahme 9.2 zu genehmigen (Festhalten am Entwurf der Regierung).

Die SP-Fraktion erachtet die Massnahmen zur Stärkung der Generationensolidarität als dringlich und notwendig. Nach meiner Wahl zum Gemeinderat im Jahr 1996 musste ich mich in dieses verantwortungsvolle Gebiet einlesen: In meinem Ressort «Alter und Gesundheit» ist dies das kantonale Altersleitbild, das in seiner Fassung auch heute noch aktuell ist. Sicherlich stellt jeder in seinem Umfeld bereits jetzt gewisse Auswirkungen des demographischen Wandels fest. Aspekte dieses Wandels nahm der Kantonsrat im Bericht 40.09.02 «Politik im Zeichen des demographischen Wandels» zu Kenntnis. Einige von Ihnen nahmen an der Veranstaltung zum UNO-Tag der Freiwilligenarbeit vom 5. Dezember 2009 in St.Gallen, organisiert durch die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons St.Gallen, den Verein Fach- und Vermittlungsstellen für Freiwilligenarbeit Benevol und die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP), teil. An dieser Veranstaltung wurde einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig die Freiwilligenarbeit ist, und dass wir sie auch in Zukunft stärken und fördern müssen. Die in der Botschaft aufgeführten Massnahmen unterstützen, koordinieren und berücksichtigen die Rolle des Kantons, der Gemeinden und der privaten Trägerschaften in diesen Fragen. Damit ist diese Massnahme eine sehr zukunftsgerichtete und soll auf keinen Fall gestrichen werden. Damit anerkennen Sie die Wichtigkeit der Generationensolidarität, wie es Mächler-Zuzwil bereits bei der Massnahme 8.4 «Demographische Herausforderung bewältigen» erwähnt hat.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Regierungspräsident: Ich habe mich mit meinem Kollegen Regierungsrat Willi Haag, Präsident des Linthwerks, abgesprochen. Ich bin Präsident der Linthebene-Melioration. Es sind zwei verschiedene Werke, zwei verschiedene Aufgaben, zwei verschiedene Träger und es sind auch verschiedene Kantone. Die Linthebene-Melioration besteht aus den Kantonen St.Gallen und Schwyz, und das Linthwerk besteht aus den gleichen beiden Kantonen und zusätzlich noch aus Zürich und Glarus. Wichtig ist: Es sind verschiedene Aufgaben. Ob es früher immer so gut war, wage ich zu bezweifeln.

Es wird der Anschein gemacht, dass zwei Verwaltungen zusammengelegt werden könnten und dadurch massiv gespart werden kann. Die Linthebene-Melioration besteht in der Verwaltung aus 2,5 Stellen und das Linthwerk besteht etwa aus 2 Stellen – das ist die Grössenordnung.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. i die Massnahme 10.1 nicht zu genehmigen.

«Integration ist keine Einbahnstrasse, sondern ein gegenseitiger Prozess, der ein Mindestmass an Offenheit der Schweizer Bevölkerung verlangt, gleichzeitig aber die Zuwanderer verpflichtet, sich an die hiesigen Regeln und Gesetze zu halten.» Dieser Satz stammt nicht von der SVP-Fraktion, sondern ist die Einleitung der Medienmitteilung vom Sicherheits- und Justizdepartement und Departement des Innern vom 11. Dezember 2009. Doch es ist ganz bestimmt nicht das fehlende «Mindestmass an Offenheit der Schweizer Bevölkerung», das Zuwanderer von der angestrebten Integration in der Schweiz abhält. Häufig ist es fehlender Integrationswille – das sieht man schon allein an der sehr bescheidenen Zahl bisher abgeschlossener lntegrationsvereinbarungen – und teilweise nicht oder nicht ausreichend vorhandene Bereitschaft der Zuwanderer, die Sprache des Gastlandes Schweiz erlernen zu wollen. Dabei gibt es entsprechende Angebote bereits im Überfluss. Allein der Kanton St.Gallen unterstützt zurzeit 38 Sprach- und Bildungsprojekte finanziell. Das reicht. Denn es ist weit mehr, als ein Einwanderer in jedem anderen Land der Welt erwarten könnte oder geschweige denn erhalten würde. Die SVP-Fraktion lehnt darum die Massnahme mit zusätzlichen jährlich wiederkehrenden Ausgaben von 550'000 Franken ab.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

legt ihre Interessen als Leiterin der Fachstelle für Integrations-Deutschkurse im Kanton St.Gallen und Sprachlehrerin offen. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich kenne die Situation der Deutschkurse im Kanton sehr genau. Als Deutschlehrerin unterrichte ich seit über 20 Jahren Fremdsprachige und weiss daher aus eigener Erfahrung, wie wichtig Deutschkurse sind. Ich möchte zwei Missverständnisse ausräumen: Bis jetzt finanziert der Kanton keinen einzigen Deutschkurs. Das sind Mittel aus dem Integrationsförderkredit des Bundes, die der Kanton an die Kursangebote weiterleitet. Auch dass es Angebote im Überfluss gebe, stimmt überhaupt nicht. Ich kenne das am Beispiel der Frauensprachschule A.I.D.A., an der ich unterrichte. Seit zwei Jahren steigt die Nachfrage nach Deutschkursen. Immer öfter müssen Frauen vertröstet und auf die Warteliste gesetzt werden. Auch in ländlichen Gegenden gibt es lange noch nicht genügend Angebote. Gerade im Hinblick auf die Integrationsvereinbarungen, die ab April dieses Jahres eingeführt werden sollen, werden noch mehr Deutschkurse nötig sein. Vorgesehen ist der Abschluss von 500 Integrationsvereinbarungen. In diesen wird von den Migrantinnen und Migranten an erster Stelle der Besuch eines Deutschkurses verlangt. Man kann hier nicht nur fordern, sondern muss auch die geeigneten Angebote zur Verfügung stellen. Es sollte gerade für die SVP-Fraktion ein grosses Anliegen sein, dass die Migrantinnen und Migranten so schnell wie möglich Deutsch lernen, denn ohne Deutschkenntnisse ist Integration schwer möglich. Wir erwarten ja auch, dass sie so schnell wie möglich wirtschaftlich unabhängig sind und ohne Unterstützung bei uns leben. Dafür braucht es nun mal Deutschkenntnisse. Diese Forderung kommt doch gerade von der SVP-Fraktion immer wieder. Ich kann deshalb diesen Streichungsantrag überhaupt nicht verstehen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen, und der Antrag der CVP-Fraktion / FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Mächler-Zuzwil hat bereits darauf hingewiesen: Mit den Gesetzesvorlagen verhält es sich wie mit den Massnahmen des Regierungsprogrammes. Eine gutgeheissene Motion kann auf diese Weise nicht aufgehoben werden, der Auftrag bleibt bestehen. Die Finanzkommission hat diesen Antrag mit 7:6 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 1 ist zuzustimmen.

Wie Sie den Voten entnehmen können, hat die Finanzkommission den Auftrag in Ziff. 1 eins zu eins von der Regierung übernommen: Sie finden denselben Wortlaut im Entwurf der Regierung. Ich bitte Sie im Namen einer Mehrheit der Finanzkommission, diesem Auftrag zuzustimmen, denn die Ziff. 1 ist tatsächlich die inhaltlich wichtigste Position dieses Geschäftes.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: So wie der Auftrag 3 vor Ihnen liegt, wurde er von der Finanzkommission mit 10:3 Stimmen bei 2 Abwesenheiten angenommen. Der Antrag der SVP-, CVP- und FDP-Fraktion wurde in der Finanzkommission diskutiert, aber ein Antrag, wie er auf dem grauen Blatt vor uns liegt, wurde nicht gestellt. Auch der Antrag der SVP-Fraktion betreffend die Reduktion um 1 Prozent wurde in der Finanzkommission nicht gestellt und auch nicht diskutiert.

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass mit dieser Einladung an die Regierung mit der Ziff. 3 bei sämtlichen Massnahmen aus dem Regierungsprogramm der Personalbedarf automatisch für alle Positionen auf null gesetzt wird. Ich bitte Sie, dem Antrag der Finanzkommission zuzustimmen, wie er auf dem gelben Blatt vor Ihnen liegt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission hat diesen Auftrag mit 9:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten beschlossen, und ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, diesem Auftrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag zu Ziff. 5 hat die Finanzkommission mit 13:0 Stimmen bei 2 Abwesenheiten zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Punkt wurde in der Finanzkommission eingehend diskutiert, aber ein Antrag wurde diesbezüglich nicht gestellt. Die Ziff. 6 neu ist ein wichtiger Punkt. Ich kann Ihnen im Namen der Finanzkommission mitteilen, dass wir mit der Aufnahme dieser Ziffer einverstanden sind.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich melde mich heute zum letzten Mal zum AFP 2011-2013: Die Finanzkommission hat diesen Antrag nicht behandelt.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Ich stelle fest, dass es eine Subfraktion Finanzen aus bürgerlichen Parteien gibt. Es ist nicht das erste Mal, dass gemeinsam ein Antrag gestellt wird. Nach meiner Auffassung braucht es die Ziff. 6 neu nicht. Es ist selbstverständlich, dass die Auswirkungen aufgezeigt werden müssen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Abschnitt II Ziff. 3 zu streichen.

Die Verzichtsplanung, wie sie die Regierung in der Beratung der Botschaft angekündigt und hier im Rat bestätigt hat und die sie durch die gesteckten Sparziele von jährlich mindestens 180 Mio. Franken verdeutlicht, wird nicht ohne rigorose Überwachung der Personalkosten und des Stellenwachstums zu realisieren sein. Es ist deshalb unnötig, zusätzliche «Daumenschrauben» anzulegen und einzelne Bereiche, wie das Polizeicorps, von vornherein als unantastbar zu bezeichnen. Dabei beziehe ich mich auch auf das Eintretensvotum der FDP-Fraktion: Einsparungen müssen in allen Bereichen möglich sein. Ausserdem möchte ich die Regierung nicht entlasten, sie wird in den nächsten Jahren Druck auf das Personal ausüben müssen. Ich möchte nicht, dass sie sich damit herausreden kann, weil der Kantonsrat es so beschlossen hat. Immerhin ist die Regierung doch sehr mitverantwortlich dafür, dass wir durch Steuergeschenke massiv Geld verteilt haben. Es wäre etwas weniger Generosität angebracht gewesen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Vielleicht ist Hoare-St.Gallen nochmals überrascht über mein Votum: Dieses Parlament hat im Rahmen der ausserordentlichen Klima-Session 2007 der Energiepolitik eine hohe Bedeutung zugemessen. Die Gemeinden sind ebenfalls zur Überzeugung gelangt, dass Energiepolitik eine Verbundaufgabe darstellt, die nur gemeinsam mit dem Kanton umgesetzt werden kann. Aus diesem Grund und um die Koordination und Forschung mit den Hochschulen und Fachhochschulen vorantreiben zu können, bitte ich Sie, die Massnahme zu genehmigen und auf eine Reduktion des Personalaufwandes um Fr. 150'000.– zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Es würde auch ein Zeichen gesetzt, wenn man der Finanzkommission folgt. Die Finanzkommission beantragt, das Projekt um ein Jahr zu verschieben. Was das bedeutet, kann am besten beurteilt werden, wenn die letzten drei Zahlen auf Seite 74 für 2013 mit Null ersetzt werden. Das ergibt dann überall Null. Das ist das Einzige, was mit diesem Projekt des AFP gemacht werden kann: die Planwerte auf null setzen. Das hat die Finanzkommission gemacht. Zu Güntzel-St.Gallen: Ich bitte Sie, das richtig zu interpretieren.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, in Abschnitt I Ziff. 2 Bst. e die Massnahme 8.2 zu genehmigen (Festhalten am Entwurf der Regierung).

Bei dieser Massnahme handelt es sich nicht um ein St.Galler Projekt, sondern um unser Mitmachen bei einem internationalen Projekt. Übergewicht bei Kindern und bei Erwachsenen kommt auch in Europa immer häufiger vor. Es ist quasi ein «Trend» aus Amerika, der vor ein paar Jahren auch in Europa aufgetaucht ist und grosses Leid verursacht. Bereits ist fast jedes dritte Kind in der Schweiz übergewichtig. Es ist nicht nur so, dass die gesundheitlichen Folgen auf körperlicher Ebene und die Kostenfolgen von Übergewicht gigantisch sind. Nein, es sind vor allem die seelischen Folgen, die sich in einer oft fast lebenslang andauernden Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls und einem Unwohlsein auf dieser Welt äussern. Fast die Hälfte der Übergewichtigen mit einem Body-Mass-Index von über 30 leiden an Depressionen und Ängsten. Der Verlust des Selbstwerts wird von Kindern als existenzbedrohend erlebt, sie versuchen in Ermangelung anderer Strategien durch Essen dieses Gefühl zuzudecken. Gelingt es stattdessen, bereits Kinder zu lehren, unangenehmen Gefühlen und Ängsten auf den Grund zu gehen und zu bearbeiten, beziehungsweise mit ihnen ein gutes Gefühl zu sich und ihrem Körper aufzubauen, ist schon sehr viel getan. Mit der Streichung dieser Massnahme verlieren wir sehr viel: Wir vergeben für viele Kinder eine grosse Chance: die Chance, anders, befreiter, leichter durch das Leben zu gehen. In anderen Ländern und Kantonen wird wie gesagt am Problem von Adipositas und Übergewicht gearbeitet, mit dem Resultat grosser Linderung und erst in zweiter Linie auch mit der Vermeidung von Kosten. Wir verlieren zudem weitherum an Ansehen, weil wir das Leid der betroffenen Kinder und zukünftigen Erwachsenen mit einer Streichung geringschätzen. Das Heranwachsen einer psychisch und physisch gesunden Jugend zu ermöglichen ist für unseren Staat eine der wichtigsten Aufgaben.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die st.gallische Kantonsbibliothek befindet sich jetzt in einem über 100 Jahre alten Gebäude, und es wird höchste Zeit für eine neue Bibliothek in St.Gallen. Diese ist aber nicht gratis zu haben und kann auch nicht in einer Laubhütte untergebracht werden. Der Antrag der SVP-Fraktion ist aufgrund folgender Gesichtspunkte abzulehnen:

  1. Bibliotheken sind Forschungs- und Entwicklungszentren;

  2. Bibliotheken sind hochrangige Treffpunkte für die gesamte Bevölkerung;

  3. Bibliotheken haben einen hohen Wert für die Standortattraktivität eines Ortes.

Aus der Sicht eines Arbeitnehmers in der Stadt Zürich hat die Stadt St.Gallen dringenden Nachholbedarf in Bezug auf die Standortattraktivität.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010