Geschäft: Kürzere Behandlungsdauern und Kostenauflage bei Wahl- und Abstimmungsbeschwerden
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.09.36 |
Titel | Kürzere Behandlungsdauern und Kostenauflage bei Wahl- und Abstimmungsbeschwerden |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 30.11.2009 |
Abschluss | 24.2.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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21.8.2019 | Gremium | Beteiligung - CVP-Fraktion bis Amtsdauer 2008/2012 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
24.2.2010 | Eintreten | 54 | Zustimmung | 55 | Ablehnung | 11 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.2.2010 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Auch ich will Sie daran erinnern, dass wir gestern die Ombudsstelle verhindert oder verschoben haben. Ich bin auch sehr misstrauisch bezüglich des Votums von Ritter-Altstätten. Er schlägt uns einen Einzelfall um die Ohren. Es gibt Fälle, wo solche Beschwerden absolut berechtigt sind. Ich bin überhaupt nicht dafür, dass man hier die Demokratie einschränkt. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |
24.2.2010 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Zu den beiden Voten von Gysi-Wil und Hoare-St.Gallen: Sie haben eigentlich mit Ihrem Votum gerade selber dargelegt, dass es die Ombudsstelle auf kantonaler Ebene nicht braucht. Die Ombudsstelle ist keine zusätzliche Rechtsmittelinstanz, es ist ein grundlegender Unterschied, und darum haben wir auch Nein gesagt zu dieser Ombudsstelle, weil der Ansatz, den Sie pflegen, falsch ist. Sie wollen den ganzen Rechtsmittelstaat mit der Ombudsstelle ausbauen, und das ist einfach nicht sachgerecht. Es ist in diesem Fall so, das ist der Punkt, den Denoth-St.Gallen angesprochen hat, es geht darum, eine Gemeinde lahmzulegen, und das ist doch ein wesentlicher Unterschied gegenüber einem Bauvorhaben, bei dem natürlich die privaten Interessen, Nachbareigentümer usw. gewahrt werden müssen. Das gehört zum Rechtsstaat, bezieht sich aber immer auf ein einzelnes Projekt. Dies ist doch ein wesentlicher Unterschied zu den Themen, die wir hier im Rahmen dieser Motion besprechen. Es ist wichtig, dass man hier nun einen Eckpunkt setzt, es geht nicht nur um Altstätten, es gibt leider auch zusätzliche andere Fälle in diesem Kanton. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |
24.2.2010 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Die Vorredner von der linken Seite haben argumentiert, man wolle demokratische Rechte abbauen und die Demokratie einschränken. Das Gegenteil ist der Fall: Wir wollen den Missbrauch demokratischer Rechte verhindern. Werden demokratische Rechte missbraucht, dann macht man sie kaputt. Dies muss verhindert werden - indem man dieser Motion zustimmt. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |
24.2.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Auch die SP-Fraktion spricht sich dafür aus, dass die Entscheide rasch gefällt werden und dass die Beschwerden auch unverzüglich behandelt werden. Wir glauben aber, dass es grundsätzlich mit der jetzigen Gesetzgebung möglich ist und es kein neues Gesetz dazu braucht. Mich erstaunt ein wenig das Votum von Ritter-Altstätten und die Unterstützung der CVP-Fraktion. Genau diese CVP-Fraktion und auch die FDP-Fraktion haben gestern die Bürgerinnen- und Bürgerrechte nicht so ernst genommen und die Ombudsstelle abgeschossen. Ich finde es sehr erstaunlich, wie am einen Tag das eine erzählt wird und am andern Tag das andere, da wäre es auch um Bürgerrechte gegangen. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |
24.2.2010 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Auf die Motion ist nicht einzutreten. In einem sind sich die Votanten und die Regierung einig: Der Rechtsstaat und die Demokratie müssen in gutem Verhältnis zueinander stehen. Es muss auch für Personen, die über wenig finanzielle Möglichkeiten verfügen, möglich sein, Rechtsmittel zu ergreifen. Ist dies nicht der Fall, haben wir keine Demokratie. Darüber sind wir einig. Die Regierung sieht Handlungsbedarf, aber sie schlägt einen anderen Weg vor. Die Regierung empfiehlt Nichteintreten, sagt aber, dass Verfahren mit einer Kostenpflicht belegt werden sollen, weil der Anreiz, dass man den ganzen Rechtsweg in Angriff nehmen kann, ohne dass das etwas kostet, ein falscher Anreiz ist. Wir sind weiter der Auffassung, dass mit einem Gesetz der Fristenlauf nur sehr bedingt beeinflusst werden kann. Zur Situation in Altstätten: Da brauchten wir 12 Wochen für den Schriftenwechsel, um den Entscheid auszufertigen. Aber die Wege gehen noch weiter. Wir haben keinen Einfluss auf die weiteren Verfahren und es kommt immer auch darauf an, wie sich in einem Konfliktfall das Gegenüber zeigt. Es gibt manchmal kooperative Konfliktparteien; aber oftmals ist das Verhalten der Beteiligten alles anderes als kooperativ. Die Regierung ist bereit, dem Anliegen der Motion betreffend Kostenauflage Rechnung zu tragen und die «Richtlinien für die Erhebung amtlicher Kosten für Rechtsmittelentscheide des Regierungsrates sowie für die Entschädigung ausseramtlicher Kosten in Rekursverfahren vor Regierungsrat» anzupassen. Künftig sollen Beschwerden gegen kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen kostenpflichtig sein. Dazu bedarf es keiner neuen Rechtsgrundlage. Auch für die Festlegung von Bearbeitungsfristen für Beschwerden gegen kantonale und kommunale Abstimmungen besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Bedenken Sie auch, dass der Rechtsstaat nicht nur aus der kantonalen Instanz besteht. Der rechtliche Weg kann bis zum Bundesgericht gehen. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |
24.2.2010 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |
24.2.2010 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Namens der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Motion und anschliessend Gutheissung. Ich begründe das wie folgt: Die Schweiz ist ein demokratischer Rechtsstaat, und demokratischer Rechtsstaat heisst, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander sein müssen. Das ist bei den Abstimmungsbeschwerden auf Gemeindeebene derzeit nicht der Fall, weil die jetzigen Behandlungsfristen es ermöglichen, Gemeindeprojekte, Budgets usw. sehr lange Zeit durch das Einlegen von Rechtsmitteln zu verzögern, auch wenn diese Rechtsmittel nicht gerechtfertigt und begründet sind. Indem man den Verzögerungseffekt ausnützt, kann man letztlich die demokratisch gefällten Entscheide unterlaufen. Ich kann Ihnen ein Beispiel geben: Wenn Sie ein Gemeindebudget nehmen, und das wird im Frühling verabschiedet, und man nimmt die Fristen, so wie sie die Regierung in der Antwort auf die Motion ausgeführt hat, dann reicht es, zuerst eine Abstimmungsbeschwerde einzureichen und dann ans Verwaltungsgericht zu gelangen, danach ist das Jahr um und die Gemeinde kann keine Ausgaben im Budget mehr tätigen, ausser jene, die unabdingbar notwendig waren. Ebenso können bei anderen Projekten, wie z.B. Bauvorlagen, ohne weiteres Verzögerungen von 1,5 bis 2 Jahren bewirkt werden, wenn man die heutigen Behandlungsfristen zugrunde legt. Diese Möglichkeit der Verzögerung untergräbt letztlich die Demokratie; wenn man sie systematisch anwendet, kann man auch Gemeindepräsidenten und Gemeindepräsidentinnen bis zum Wahnsinn treiben. Das ist problemlos möglich. Das allerbeste Argument für das Eintreten auf die Motion, das haben Sie mir wurde es wohlweislich nicht geschickt im Briefkasten gefunden, das ist der Brief von Elsbeth Karlson-Altherr, akademisch gebildete Gastwirtin aus Altstätten. Die Ausführungen im Brief zeigen, wie man querulatorisch Projekte verhindern kann. Sie hat es diesbezüglich zu einer ausserordentlich grossen und bewundernswürdigen Meisterschaft gebracht, das ist hier beschrieben. Für das Projekt «Frauenhof Rathaus» braucht es drei Volksabstimmungen, also hat sie nach der jetzigen Regelung ein Verzögerungspotenzial von etwa fünf Jahren für dieses Projekt und kann es damit natürlich ad infinitum blockieren, obwohl alle Altstätter Parteien, von der SVP-Fraktion bis zu SP-Fraktion und der überwiegende Teil der Bürgerschaft dafür. Die Begründung, welche sie für ihre Verzögerungstaktik anwendet, diese Gründe sind alle unzutreffend, ich möchte auf eine Berichtigung verzichten, aber es zeigt, wie solche Leute vorgehen. Ich bitte Sie deshalb dringend, sich nicht auf die Seite von Frau Karlson und andern derartigen Personen zu stellen, sondern ein System sicherzustellen, das die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet, aber auch eine rasche Entscheidfindung. Dass dies geht, hat das Departement des Innern gezeigt, als über die Beschwerde von Güntzel-St.Gallen entschieden wurde, da haben Sie unglaublich Gas gegeben. Bei der Beschwerde zum HarmoS, da brauchten Sie viele Wochen, um festzustellen, dass die Beschwerdeführer nicht auf drei zählen können, das war meines Erachtens etwas gar lange. Ich bitte Sie, tun Sie dem Rechtsstaat einen Gefallen, tun Sie der Demokratie einen Gefallen. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |
24.2.2010 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Die Gründe für ein Eintreten auf die Motion hat Ritter-Altstätten schon bestens dargelegt. Die Querulantin in Altstätten beschäftigt unzählige Personen, folglich vergeht sehr viel Zeit. Es wäre deshalb richtig und gut, dass ein Gesetz eine Beschleunigung bringen würde. Wir brauchen dieses griffige Gesetz, damit nicht immer noch mehr so «trödlerische» Verzüge gemacht werden. Es braucht auch ein Signal in unserem Kanton, dass sich die Bürgerinnen und Bürger sehr wohl beschweren können, wenn es berechtigt ist. Aber wenn es absolut unberechtigt ist, dann sollen sie dies nicht mehr länger tun dürfen. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |
24.2.2010 | Wortmeldung | Es geht hier um demokratische Rechte. Es geht nicht an, dass mit Gebührenerhebung versucht wird, demokratische Rechte, insbesondere wenn es um Abstimmungsbeschwerde geht, unnötig zu verunmöglichen. Es darf nicht sein, dass nur noch Bürgerinnen und Bürger mit Geld das Instrument der Beschwerde ergreifen können. Dies darf in einem demokratischen Staat nicht sein. Es gibt achtbare Gründe, weshalb eine Abstimmungsbeschwerden gemacht wird. Ich habe aus urdemokratischem Verständnis heraus Zweifel, wenn eine Beschwerde kostenpflichtig wird. Man darf auch nicht einen Einzelfall, wie der genannte in Altstätten, als Massstab nehmen. Im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass Abstimmungsbeschwerden zügig beantwortet werden sollten. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |