Geschäft: Schutz vor Lohndumping: auch im Kanton St.Gallen durchsetzen (Titel der Antwort: Schutz vor Lohndumping: Praxis im Kanton St.Gallen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.09.86
TitelSchutz vor Lohndumping: auch im Kanton St.Gallen durchsetzen (Titel der Antwort: Schutz vor Lohndumping: Praxis im Kanton St.Gallen)
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung30.11.2009
Abschluss19.4.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 30. März 2010
VorstossWortlaut vom 30. November 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
19.4.2010Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Das Schweizervolk stimmte über die Einführung und die Erweiterung der Personenfreizügigkeit ab. Integraler und ausdrücklich aufgeführter Bestandteil der Vorlagen waren jeweils die flankierenden Massnahmen. Die Ziele der flankierenden Massnahmen: Die Arbeitnehmenden und die Wirtschaft der Schweiz, dabei insbesondere die der Grenzregionen, sollen vor einem unfairen Wettbewerb, vor Lohndruck als Folge von ausländischen Billiganbietern und vor Lohndumping geschützt werden. Auch die Bevölkerung des Kantons St.Gallen, ein typischer Grenzkanton, stimmte den Vorlagen zu. Der Auftrag an die Politik, die Regierung, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften ist klar formuliert: Wir wollen keinen Lohndruck und kein Lohndumping zulasten der Arbeitnehmenden. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe und Verpflichtung, diesen klaren Auftrag der St.Galler Bevölkerung ohne Abstriche umzusetzen! Im Kanton St.Gallen sind in den letzten Monaten Zweifel aufgekommen, ob Löhne unter dem orts- und branchenüblichen Niveau rigoros bekämpft werden. Solche Zweifel hätten gravierende Folgen: Einerseits würde es den Stimmen Auftrieb verleihen, die die Personenfreizügigkeit aus Angst vor den fremden Nachbarn ablehnen und auch damit Stimmung machen. Andererseits wären die vom Lohndruck betroffenen Menschen und ihre Familien in der Existenz bedroht. In der Antwort der Regierung muss man zwar zwischen den Zeilen lesen, um eine klare Antwort zu erhalten. Unsere Feststellung nach dem Studium der Antwort ist aber eindeutig: Die Grenze von 20 Prozent zum Referenzlohn und somit die Möglichkeit für Lohndumping ist vollständig vom Tisch. Auch im Kanton St.Gallen gelten damit die orts- und branchenüblichen Löhne ohne jede Einschränkung. Wir danken der Regierung, dass sie die Vertretung der öffentlichen Hand in der massgeblichen Tripartiten Kommission zur Vernunft gebracht hat. Das Schiff ist wieder auf dem richtigen Kurs! Die Revision des Entsendegesetzes bedingt vermehrte Kontrollen vor Ort. Dazu braucht es mehr Personal. Die Regierung kündigt in der Interpellationsantwort an, dass der Personalbestand leicht erhöht werden soll. Aus Sicht der Gewerkschaften ist diese Aufstockung noch ungenügend. Wir werden notfalls wieder intervenieren. Im Resultat hat die Interpellation der SP-Fraktion das wichtigste Ziel erreicht: Im Grenzkanton St.Gallen werden die Wirtschaft wieder vor Billigkonkurrenz und die Arbeitnehmenden wiederum vor Lohndruck und Lohndumping geschützt!

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010