Geschäft: Werden Vormundschaftsorgane genügend kontrolliert? (Titel der Antwort: Aufsicht über Vormundschaftsorgane)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.09.95 |
Titel | Werden Vormundschaftsorgane genügend kontrolliert? (Titel der Antwort: Aufsicht über Vormundschaftsorgane) |
Art | KR Interpellation |
Thema | Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 1.12.2009 |
Abschluss | 24.2.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Lendi-Mels | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.2.2010 | Wortmeldung | ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Aus der Antwort der Regierung ist erkennbar, wie das Vormundschaftswesen, dessen Organisation und die Verfahrensabläufe aufgebaut sind. Es ist verständlich, dass ein bald hundertjähriges Vormundschaftsrecht nicht allen Bedürfnissen und Ungereimtheiten der heutigen Zeit gerecht werden kann. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KES) befindet sich momentan in der Erarbeitung. Es soll Behördenstrukturen und Verfahren grundlegend verbessern. Basierend auf der Antwort der Regierung habe ich verschiedene Erwartungen an das KES: Ich erwarte, dass gemäss neuem KES Leistungen des Vormundes nur nach Aufwendungen und nicht nach dem Ertrag des Vermögens des Bevormundeten entschädigt werden. Ich erwarte zudem, dass Familienmitglieder eines Behinderten gewisse Leistungen unentgeltlich erbringen sollen. Es darf nicht möglich sein, dass mit einer Behindertenrente indirekt Lebensunterhaltskosten von Angehörigen gedeckt werden. Im Weiteren sollten neu auch Betreuungsorganisationen oder Betreuungspersonen regelmässig über die finanzielle Situation der Behinderten informiert werden und damit auch ein Mitspracherecht erhalten. Ich hoffe, dass ein sinnvolles und transparentes neues Gesetz für schwache und hilfsbedürftige Menschen geschaffen wird. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |