Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2011 bis 2014 (Titel der Botschaft: Standortförderungsprogramm für die Jahre 2011 bis 2014)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 36.10.01 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2011 bis 2014 (Titel der Botschaft: Standortförderungsprogramm für die Jahre 2011 bis 2014) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Arbeit und Gewerbe |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 24.2.2010 |
Abschluss | 16.11.2010 |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Aktuelle Mitgliederliste | ||
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2011 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 22. September 2010 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Kommissionsbestellung vom 19. April 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion vom 7. Juni 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 20. September 2010 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 10. Mai 2010 | |
2.8.2019 | Beilage | Beilage zum Protokoll der vorberatenden Kommission vom 10. Mai 2010 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 16. November 2010 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 9. März 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag CVP-Fraktion vom 7. Juni 2010 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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21.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 36.10.01 / 22.10.02 / 22.10.03 voKo KRB Mehrjahresprogramm der Standortförderung für 2011 bis 2014 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
22.9.2010 | Schlussabstimmung | 98 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 22 | |
8.6.2010 | Antrag CVP-Fraktion zu einem Auftrag an die Regierung nach Art. 95 des Geschäftsreglementes | 72 | Zustimmung | 31 | Ablehnung | 17 | |
8.6.2010 | Antrag SP-Fraktion zu einem Auftrag an die Regierung nach Art. 95 des Geschäftsreglementes | 20 | Zustimmung | 79 | Ablehnung | 21 | |
8.6.2010 | Eintreten | 97 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 23 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2010 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
20.9.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Das Mehrjahresprogramm zeigt auf, welche Massnahmen konsequent weitergeführt werden und dass verstärkte Massnahmen in Areal- und Immobilienentwicklung sowie Wissens- und Technologietransfer vorgesehen sind. Die Entwicklung in den Vorjahren zeigt auf, dass St.Gallen auf dem richtigen Weg ist und Erfolge erzielt wurden. Brachliegende Industrie- und Gewerbeareale werden mit Hilfe der Standortförderung mit neuen Branchen aufgearbeitet. Die Ziele sind die Förderung der Immobilienentwicklung, der Wissens- und Technologietransfer sowie der Tourismus: Der Tourismus ist aber nicht Gegenstand des Standortförderungsprogramms. Es werden ansässige wie auch zugezogene Unternehmen beraten. Die zwei internationalen Schulen Buchs und St.Gallen bilden die fortschreitende Internationalisierung der Unternehmen. Der für die Programmperiode 2011 bis 2014 beantragte Sonderkredit beläuft sich auf 11 Mio. Franken und wird zulasten der laufenden Rechnung gehen. Wir begrüssen es, wenn der Standort St.Gallen in der Standortentwicklung und Marktbearbeitung gefördert wird. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | beantragt im Namen der CVP-Fraktion folgenden Auftrag (Auftrag an die Regierung nach Art. 95 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates, sGS 131.11): «Die Regierung wird beauftragt, im Interesse der Standortförderung für eine KMU-freundliche und effiziente Vollzugspraxis bei der Anwendung von Vorschriften rund ums Bauen zu sorgen (öffentliches Baurecht, Feuerschutz, Lärmschutz usw.) und die entsprechenden Spielräume auszuschöpfen. Konkret wird die Regierung beauftragt, in enger Kooperation mit dem KMU-Forum die Ausarbeitung einer Dienstanweisung zu prüfen, die Grundsätze einer KMU-freundlichen Vollzugspraxis festhält und für die zuständigen Ämter und Departemente verbindlich ist.» Die CVP-Fraktion möchte die Regierung im Interesse der Standortförderung beauftragen, für eine KMU-freundliche und effiziente Vollzugspraxis bei den Anwendungen von Vorschriften rund ums Bauen zu sorgen. In diesem Bereich sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Mit dem KMU-Forum verfügt der Kanton in der Standortförderung über ein optimales Gefäss, welches in der Lage ist, zusammen mit der Regierung und der Verwaltung die Verbesserungspotenziale bei der Ausschöpfung der Spielräume praxisnah und sachgerecht zu bearbeiten. Es sind uns mehrere Fälle zugetragen worden, die uns direkt zum Handeln auffordern sollten. Ich möchte Ihnen das an einem konkreten Beispiel aufzeigen: Ein Unternehmer, der eine Halle ausbaut und umbaut und dort bestehende Maschinen installiert, mit fünf Mitarbeitern, der muss die Decke und die Beleuchtung auf 50 Mitarbeiter ausrichten, weil die Halle die Grössenordnung hat, wo 50 Mitarbeiter arbeiten könnten. Was das für Kosten für den Unternehmer je Mitarbeiter mit sich bringt, können Sie sich selber ausrechnen. In diesem Fall muss man sich sicher die Frage stellen, ob hier die Flughöhe wirklich eingehalten worden ist oder ob man über das Ziel hinausgeschossen ist. Solche Fälle gibt es mehrere, und ich bin sicher, die direkt betroffenen Kantonsrätinnen und Kantonsräte können davon ein Lied singen. Aus dieser Sicht empfehlen wir im Interesse des Gewerbes und der KMU sowie schlussendlich auch der Standortförderung, günstiges Bauen ist ein Standortfaktor und auch im Interesse der Steuerzahler. Ich bitte Sie zu beachten, dass auch der Kanton und die Gemeinden ein bedeutender Kunde in den Bauten sind, den Auftrag nach Art. 95 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates gutzuheissen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die Standortförderung zeigt eine gute Wirkung, so resultiert aus der Förderung der letzten Jahre ein grosses lnvestitionsvolumen von etwa 2 Mrd. Franken und über 1'000 Arbeitsplätze. Da wird gute Arbeit geleistet. Gefreut hat uns insbesondere das «impuls holz St.Gallen»-Programm und natürlich das «Culinarium»-Projekt. Ich möchte auf zwei Punkte hinweisen: Für die International School St.Gallen (ISSG) wurden in 5 Jahren 1 Mio. Franken investiert, das sind immerhin 10 Prozent des gesamten Budgets. Die Schule startete letzten Sommer mit sechs Schülern. Zurzeit sind es 16 Schüler. Da frage ich mich schon, ob diese Million nicht ein wenig übertrieben ist. Ich habe natürlich gelesen, dass Sigma Aldrich unter anderem wegen der ISSG ihr Europa-HQ nach St.Gallen zügelt, anscheinend ist das wirklich ein wichtiges Kriterium. Wir erwarten, dass sich diese Firma nun auch aktiv um Schule bemüht und sie, wie bereits ansässige Firmen dies tun, mitfinanziert, oder auf der Webseite heisst es «Sponsoring». Im Art. 5 des Standortförderungsgesetzes steht, dass Finanzhilfe geleistet werden könne, wenn das Vorhaben von volkswirtschaftlicher Bedeutung erfolgversprechend und nachhaltig ist. Nachhaltig heisst nicht nur wirtschaftlich nachhaltig, sondern auch sozial und ökologisch nachhaltig. Das sind die drei Säulen der Nachhaltigkeit. Die GRÜ-Fraktion erwartet, dass alle drei Säulen gleichmässig stark sind. Über das Ganze gesehen ist die Standortförderung auf gutem Kurs. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Inhaltlich könnte ich mich an und für sich diesem Vorstoss anschliessen. Ich frage mich aber in aller Ernsthaftigkeit, ob dies überhaupt möglich ist, dass die Legislative der Exekutive einen solchen «gummigen» Antrag überweisen kann. Einerseits würde es mich klar freuen, auch als Vorsitzender der Wirtschaftsgruppe, wenn ein solches Wunschdenken platziert werden kann. Auf der anderen Seite darf kein staatspolitischer Fehler gemacht werden, welcher dann in der Tat wirklich ausgeführt werden kann. Darum möchte ich die Regierung auch bitten - da spreche ich auch zum Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes - was die Regierung und die Staatskanzlei zu diesem Vorstoss bzw. zu diesem Anliegen sagen. Geht es oder geht es nicht? Wenn es wirklich nicht geht, dann müssen wir diesen Artikel verwerfen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die FDP-Fraktion unterstützt das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2011 bis 2014. Die FDP-Fraktion verweist auf das bereits mehrmals kommunizierte Anliegen: Unser Ziel muss eine Spitzenpositionierung im interkantonalen Vergleich der Standortförderung sein. Der Technologietransfer und die Innovationen sind zu fördern. Mit Wirkungsindikatoren sollen die Erfolgszahlen belegt werden, soweit es möglich ist. Der Mut zum Aufbruch, das Selbstvertrauen «St.Gallen kann es» und die innovativen Ideen fehlen etwas. Die FDP-Fraktion attestiert der solide Aufbau des Wirtschaftsleitbilds, das Standortförderungsgesetz sowie die positiven Ergebnisse mit den Regionalstrukturen. Ebenfalls darf man klar hinweisen, dass wir auf der richtigen Zielgerade sind und die Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft hervorragend ist. Uns freuen die Resultate von den diversen Ansiedelungen. Wenn wir so weitermachen können, ist es sehr positiv. Der Bund zeigt seit einigen Jahren mit Fallbeispielen aus anderen Kantonen, wie gewirkt werden kann. Dies muss und kann für den Kanton St.Gallen ein Anreiz sein. Der nationale und internationale Standortwettbewerb und die Herausforderungen der Standortförderungen nehmen stetig zu. Unser Ringkanton mit drei anstossenden Landesgrenzen steht vor zusätzlichen neuen Herausforderungen. Wir wollen agieren und nicht nur reagieren. Den für die Programmperiode beantragten Sonderkredit von etwa 11 Mio. Franken halten wir für angemessen. Unser Kanton soll von der Standortentwicklung profitieren. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Ich komme nun zu den beiden Aufträgen, einerseits der SP-Fraktion und der CVP-Fraktion. Wir diskutieren zunächst über den Auftrag der SP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Ich bin erschüttert. Ich dachte, Regierungsrat Keller würde klar diese «Berlusconisierung» unserer Staatstätigkeit zurückweisen, aber er macht es nicht. Es ist seine Partei, die ihn unterstützt und die ihn dazu auffordert. Mit vielen Worten machen Sie diesen Antrag auch nicht besser. Zu Jud-Schmerikon: Sie rufen auf zur institutionalisierten Anarchie gegen die Bundesgesetzgebung. Ich finde, was Sie hier machen, das ist jenseits von Gut und Böse. Ich bewundere Schlegel-Grabs, der sicher als KMU-freundlich gelten kann. Aber er sieht, dass es auch noch einen Rechtsstaat gibt, was anscheinend in gewissen Fraktionen verloren gegangen ist. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Im Art. 5, das ist schon zweimal zitiert worden, steht: «Finanzhilfen nach diesem Erlass können geleistet werden, wenn das Vorhaben von volkswirtschaftlichen Bedeutung sowie erfolgsversprechend und nachhaltig ist.» Der Auftrag ist somit abzulehnen, weil er im Gesetz schon vorhanden ist. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen. Das KMU-Forum wurde vor einigen Jahren eingerichtet. Ich glaube, auch aufgrund des ersten Förderprogramms der Standortförderung. Wir haben in der vorberatenden Kommission gehört, dass hier durchaus in den ersten Jahren wichtige Arbeit geleistet wurde und jetzt eigentlich eine Diskussion stattfindet. Macht das KMU-Forum noch einen Sinn in dieser Form? Es hat an sich den Zweck erfüllt. Wir stellen jetzt fest, dass die CVP-Fraktion eine ganz andere Meinung vertritt und hier wahrscheinlich auch nicht auf der Grundlage der tatsächlichen Realität ist. Das KMU-Forum hat eine Funktion erfüllt, aber ich glaube, es ist schwierig, wenn wir hier wieder Arbeiten suchen. Beim Lesen dieses Auftrags stelle ich mir verschiedene Fragen: Soll mit diesem Prüfungsauftrag oder mit diesem Auftrag die gültige Gesetzgebung in den als Beispiel aufgeführten Bereichen wie Baugesetz, Raumplanung, Lärmschutz usw. unterlaufen werden? Ist dies unter dem Motto Effizienz und KMU-Freundlichkeit? Wann ist ein Gesetz ein Gesetz? Gibt es ausgewählte Bereiche hier für KMU beispielsweise, bei denen man bewusst eine Grauzone schaffen möchte? Davor ist zu warnen. Die Gesetze bilden einen gesellschaftlichen Konsens. Entweder durch die Bevölkerung in einer Abstimmung oder durch die gewählten Vertretungen. Wenn man hier den Teufel Bern an die Wand malt, dann haben Sie auch dort ihre Vertreterinnen und Vertreter, die in genügender Anzahl dort einwirken könnten. Diesen Konsens zu unterlaufen, das wäre für das Rechtsempfinden der Bevölkerung verheerend. Dann eben lässt sich mit Verlaub auch die Frage stellen, ob Standortförderung auf der Basis von Relativierung oder Ausreizung von gesetzlichen Grundlagen oder einer Grauzone, ob dies langfristig positive Resultate bringen würde. Klar, diese Strategie mag kurzfristig Erleichterungen bringen, bei Firmen, die auf Grauzonen setzen, oder bei Firmen, die nicht mehr konkurrenzfähig sind, weil sie Grauzonen brauchen. Ich erinnere Sie daran, was immer wieder auch gesagt wird: Der Wettbewerb soll spielen. Die echte Konkurrenz soll spielen und nicht irgendwie eine Wettbewerbsverzerrung durch die Schaffung einer Grauzone. Ich glaube, der Kanton St.Gallen würde hier falsche Signale setzen, und diese Strategie führt in die Irre. Dass wir uns bereits auf diesem Weg befinden, habe ich in der vorberatenden Kommission angetönt. Ich habe das Beispiel von Aldi Schwarzenbach gebracht. Dort entstehen 300 und mehr Arbeitsplätze. In jedem anderen Fall würde beispielsweise der raumplanerische Aspekt der Verkehrserschliessung in der ganzen Breite diskutiert werden. Ich stelle aber fest, dass bei diesem Grossprojekt der Bereich öffentlicher Verkehr/Anschluss an den Bahnhof Schwarzenbach an sich kein Thema war, sonst wären hier klare Vorgaben gemacht worden. Ich frage mich, ob das KMU-Förderung ist auf Kosten der Bevölkerung. Der zweite Teil des Auftrages löst bei mir ein bisschen Betroffenheit aus. Die CVP-Fraktion fordert darin, dass Direktbetroffene ohne irgendwelche Legitimation durch das Volk Dienstanweisungen an die Mitarbeitenden der Staatsverwaltung mit formulieren sollen oder dürfen. Ich glaube, das ist grundsätzlich unstatthaft und nicht richtig für eine Demokratie wie der Kanton St.Gallen es darstellt. Ich bitte Sie, bei der Abstimmung zu bedenken, dass wir uns in einem demokratischen Staat befinden und nicht zu einer Bananenrepublik verkommen sollten. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-Fraktion, folgenden Auftrag (Auftrag an die Regierung nach Art. 95 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates, sGS 131.11): «Die Regierung wird beauftragt, im Rahmen der Standortförderung und der Anwendung von Vorschriften rund ums Bauen für die Umsetzung der Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung zu sorgen.» Ich möchte Regierungsrat Keller sagen, die nachhaltige Entwicklung ist etwas «Weiches». Es ist eben nicht etwas Ideologisches. Sondern es hat 1. die wirtschaftliche Prosperität zum Ziel. Es hat weiter auch 2. die Behandlung einer guten Umwelt und 3. eine soziale Gesellschaft als Ganzes zum Ziel. Diese drei zusammen ergeben das Ganze. Und das ist das enorm Starke an der nachhaltigen Entwicklung. Diesen Sachverhalt muss man sich immer im Kopf behalten, wenn man solche Förderprogramme macht. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlagen ist einzutreten. Ich danke Ihnen vielmals für die positive Aufnahme des Programms. Es gibt viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen Departementen, die verantwortlich sind, dass die Standortförderung klappt. Ich nehme gerne zur Kenntnis, dass die Anerkennung im Kantonsrat vorhanden ist. Ich denke z.B. an das Volkswirtschaftsdepartement, an das Baudepartement und an das Finanzdepartement, die schwergewichtig solche Projekte auch in guter Zusammenarbeit bearbeiten. Technologietransfer: Wir haben Ihnen einen Bericht unterbreitet und haben diesen bereits behandelt. Das ist ein Schlüsselprojekt der zukünftigen Standortförderung. Da müssen Sie die künftigen Projekte, die in Ausarbeitung sind an den Fachhochschulen, insbesondere wirklich sorgfältig anschauen, weil ohne diese Technologietransferinstitutionen an den Fachhochschulen würden wir auf den Ranking, der verschiedenen Kantone Punkte verlieren. Der Grundsatz der Nachhaltigkeit: Es ist schwierig, die Nachhaltigkeit zu definieren. Aber ich betone, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich dessen sehr wohl bewusst sind. Es steht auch im Standortförderungsgesetz, dass man die Nachhaltigkeit berücksichtigen soll. Wie die SP-Fraktion zum Schluss kommt, in allen diesen Projekten, die wir da bearbeitet haben und bearbeiten werden, sei die Nachhaltigkeit überhaupt nicht berücksichtigt, ist mir schleierhaft. International School: Die International School ist ein absolutes Muss für einen Standort, der im internationalen Geschäft mitspielen will - ich betone dies immer wieder. Wenn Sie im Kanton St.Gallen keine internationale Schule haben, dann wäre ganz sicher keine amerikanische Firma auf die Idee gekommen, St.Gallen zu evaluieren. Sie kommen nicht einmal auf die Shortlist, sondern sind weg vom Fenster. Der beste Beweis ist eigentlich dieses Projekt Sigma-Aldrich. Das ist immerhin ein Headquarter für Europa, Afrika und Mittleren Osten mit sehr viel qualifizierten Personen. Das tut gut in St.Gallen, davon bin ich überzeugt. Darum lohnt es sich auch, eine Anschubfinanzierung zu machen aus Standortförderungsmitteln für International Schools, weil diese International Schools dann später von der Wirtschaft selber und von denjenigen, die diese Schule mit Schülern beschicken, bezahlt werden. Der Kanton St.Gallen ist nicht in der Lage, dass von allem Anfang an eine grosse Nachfrage auf diese Schule vorhanden ist. Darum müssen wir für St.Gallen die gleiche Anschubfinanzierung leisten, wie wir das für Buchs gemacht haben, im Interesse des Standortes Ostschweiz. Zum Thema «Schlüsselpersonen» anziehen: Das verstehen Sie offenbar nicht. Ich habe es auch in der vorberatenden Kommission gesagt: Wir werden nicht - «obwaldnerisch» gesprochen - Sonderzonen für Reiche ausscheiden. Das ist nicht das Thema. Aber wir müssen auch die Schlüsselpersonen in diesen Firmen in unserem Kanton anziehen können, auch mit einer guten Steuerpolitik, nicht nur für Unternehmenssteuern, sondern eben auch für natürliche Personen. Dann gibt es auch eine gewisse Integration und einen gewissen Stolz, auch in diesem Kanton zu sein, und das ist letztlich eine gute Basis auch für weitere Ansiedlungen. Von daher meinen wir «Schlüsselpersonen anziehen», wir müssen auch die Personen hierhin bewegen, dass sie in unserem Kanton wohnen und nicht von irgendwoher zu uns fahren müssen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Am 10. Mai 2010 trafen sich die Mitglieder der vorberatenden Kommission zu einer dreistündigen Sitzung in St.Gallen. Vom Volkswirtschaftsdepartement waren Regierungsrat Dr. Josef Keller, Remo Daguati, Leiter Amt für Wirtschaft, und Beat Ulrich, Leiter Standortpromotion im Amt für Wirtschaft, anwesend. Die Botschaft mit dem Titel «Standortförderungsprogramm für die Jahre 2011 bis 2014» beinhaltet den Kantonsratsbeschluss über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2011 bis 2014 und den Nachtrag zum Standortförderungsgesetz. Das erste Standortförderungsprogramm 2007 bis 2010 steht derzeit im letzten Jahr seiner Umsetzung. Die Berichterstattung über die Aktivitäten bis zum heutigen Zeitpunkt zeigt das breite Wirken der Standortförderung zwischen den Jahren 2007 und 2009 auf. Zur weiteren Entwicklung des Wirtschaftsstandortes St.Gallen wurden mit der Aufbereitung von Immobilien und Flächen, touristischen Projekten, Gründerzentren und internationalen Schulen massgebliche Projekte realisiert. Erfreulich sind insbesondere die im langjährigen Vergleich grossen Erfolge bezüglich gewonnener Investitionen von ansässigen und ausländischen Unternehmen. Gestützt auf die im Mehrjahresprogramm beschriebenen Leistungsziele und Zielvorgaben wurde eine aktive Wirkungsmessung vorgenommen. Ein Standortwettbewerb beschränkt sich aber nicht nur auf Unternehmen. Die Standorte konkurrenzieren sich um Kapital, Arbeitskräfte und Kunden. Die Unternehmen, Mitarbeiter und Konsumenten wählen diejenigen Länder oder Standorte aus, die sich für ihre Tätigkeiten im Bereich von Arbeit, Produktion, Konsum, Freizeit und Reisen am besten eignen. Die Wettbewerbsfähigkeit eines Standorts ergibt sich somit aus dem Zusammenspiel von zahlreichen naturgegebenen oder von der Politik geprägten Bereichen. Dazu zählen etwa die schöne Landschaft als Trumpf des Tourismusstandortes und Arbeitsortes, das Steuersystem, die Regulierungsdichte, die Qualität der Infrastruktur, die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften, aber auch das Know-how und die Wertschöpfungssysteme der vorhandenen Betriebe und Branchen. Nicht zuletzt sind auch die Dienstleistungsbereitschaft der Behörden und die Positionierung eines Standortes für die Standortwahl massgeblich. Regierungsrat Keller stellte in seiner Einführung das zweite Standortförderungsprogramm vor und Remo Daguati erläuterte in einem Fachreferat das laufende und das künftige Mehrjahresprogramm. Alle Fraktionen sprachen sich für Eintreten aus, sodass die vorberatende Kommission mit 15:0 Stimmen beschliesst, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen. In der Spezialdiskussion zum Kantonsratsbeschluss wurde ein Ergänzungsantrag gestellt. Bei der heutigen Spezialdiskussion werde ich auf diesen zurückkommen. Die vorberatende Kommission stimmt mit 15:0 Stimmen dem Beschluss und dem Nachtrag zu. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die SP-Fraktion anerkennt, dass Standortförderung ein Gebot der Stunde ist. Der Markt ist global. Der Transport kostet fast nichts. Güter und Dienstleistungen können weltweit hergestellt und angeboten werden. St.Gallen ist eine Randregion, und gerade als solche müssen wir unsere Vorzüge als Standort anpreisen. Da sind wir mit der Regierung einig, dass es so ein Programm braucht. Immerhin ist heute unbestritten, dass als Standortvorteile verschiedene Faktoren wichtig sind. Das sind einmal die wirtschaftlichen Faktoren, auf denen beruht auch unser Standortförderprogramm. Einerseits ist es die Steuerbelastung. Das ist in einem anderen Gesetz geregelt, das ist uns auch klar, die bei Neuansiedlungen grosszügigere Reduktionen vorsehen kann. Das machen andere Kantone auch. Von dem her ist es kein Standortvorteil mehr. Es gibt die gut ausgebildeten Arbeitskräfte. Daran arbeitet auch der Kanton, weil er auch gute Schulen und Weiterbildungen sowie Hochschulen anbietet. Es braucht ein innovatives Umfeld. Daran arbeitet der Kanton ebenfalls. Mit dem Wissens- und Technologietransfer hat er ein Instrument geschaffen oder ist er am Weiterentwickeln, das sicher gut ist. Wir haben eine kompetente Verwaltung, die auch immer wieder versucht, die Abläufe zu beschleunigen und zu organisieren. Wir haben ein Angebot für Immobilien, für Standorte. Ich denke, das ist ein wichtiges Instrument, das hier in diesem Standortprogramm, im jetzigen und im künftigen besonders drin ist. Dass man bei Immobilien rasch eine Übersicht hat, wo gibt es Immobilien für ansiedlungswillige Unternehmungen. Das ist ein gutes Instrument. Wir haben eine gute Anbindung oder wir versuchen eine gute Anbindung an die internationalen Verkehrswege und Eisenbahnen zu bekommen. Auch daran arbeitet der Kanton. Jetzt gibt es auch die weichen Faktoren. Diese weichen Faktoren sind dann eben die wie gute Schulen, ein vielfältiges Kulturangebot, attraktiver Wohnraum, intakte Umwelt, saubere Luft, weniger Lärm, Erholungsräume usw. Daran arbeiten wir auch. Diese erscheinen nicht im Standortförderprogramm. Unserer Ansicht nach muss man dann bei allen Faktoren arbeiten, denn die Konkurrenz ist wirklich gross. Die Kantone leisten sich auch einen erbitterten Konkurrenzkampf, vor allem im steuerlichen Bereich, und da ist es ohnehin schwierig mitzuhalten. Und machen wir uns nichts vor: Ein Standortförderprogramm kann da nur unterstützend wirken, die Grundvoraussetzungen liefern eine gute Staatsführung, ein guter Service public und das, was wir tagtäglich hier erleben und die Gesetze, die wir hier in diesem Rat verabschieden. Das ist der Schein, den wir auch gegen aussen geben. Das ist ein wichtiges Argument ebenfalls. Blicken wir auf das erste Standortförderungsprogramm zurück. In der vorberatenden Kommission wurde aufgezeigt, dass 101 Unternehmen angesiedelt wurden mit 600 neuen Arbeitsplätzen. Das sind also sechs Arbeitsplätze je Unternehmen. Wie viele dieser Unternehmen und damit Arbeitsplätze auch ohne Standortförderung nach St.Gallen gekommen sind, das kann man nicht klar abklären. Was uns fehlt sind Ausführungen über die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die neu angesiedelten Unternehmen in St.Gallen. Für die neue Periode des Standortförderprogramms hätte die SP-Fraktion aber eine Weiterentwicklung des Instruments erwartet. Für die SP-Fraktion ist Standortförderung nicht nur Moderation und Präsentation, sondern es ist auch Gestaltung. Nur Ansiedlung von Unternehmen alleine kann nicht das Ziel einer zukunftsgerichteten Wirtschaftsentwicklung sein. Es macht einen Unterschied, ob einfach eine Briefkastenfirma angesiedelt wird oder Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, und zwar in zukunftsträchtigen Branchen. Damit ein langanhaltender Erfolg erzielt werden kann, muss die Entwicklung auf dem Grundsatz der Nachhaltigkeit aufgebaut werden. Dieser Ansatz fehlt in der bisherigen Standortförderung gänzlich. Für eine nachhaltige Entwicklung braucht es neben der Unterstützung der Unternehmen die Verknüpfung mit den Aspekten Mensch und Umwelt. Die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen genau gleich berücksichtigt werden wie die der Arbeitgebenden. Jemandem, der die Arbeit verliert, nützt es reichlich wenig, wenn nebenan ein Unternehmen eröffnet wird, das Arbeitskräfte mit ganz anderen Qualifikationen braucht. Der Aspekt Umwelt fehlt ebenfalls völlig. Jede Sekunde wird 1 m2 Boden in der Schweiz verbaut, Boden ist also limitiert. Die Nachfrage allein kann also nicht das Angebot bestimmen, wie dies z.B. in Massnahme P1 im Massnahmenplan dargestellt ist. Wir befinden uns in einem äusserst vernetzten Handlungsbereich. Da reicht die starke Zusammenarbeit des Amtes für Wirtschaft mit den KMU nicht. Der gleich enge Kontakt muss auch mit den Arbeitnehmerorganisationen und den Umweltverbänden stattfinden. Das wäre ganzheitlich und nachhaltig. Gute Ansätze im Förderprogramm finden sich in der verstärkten Zusammenarbeit in den Regionen, im Ausbau des Technologie- und Wissenstransfers sowie im Zusammenlegen und der Neunutzung von bereits bestehenden Liegenschaften und Standorten. Ganz und gar nichts anfangen können wir mit der in Aussicht gestellten Aufgabe, auch Schlüsselpersonen gezielt anzuziehen. Was das genau bedeutet, ist unklar. Wir gehen davon aus, es sind nicht die Wohnzonen für Reiche wie im Kanton Obwalden. Wir sind auch klar der Meinung, dass internationale Schulen nicht durch die öffentliche Hand mitfinanziert werden sollen. Das Bildungsdepartement sollte sich vielmehr überlegen, wie es die Qualität der öffentlichen Schulen mit Frühenglisch und Frühfranzösisch und den zweisprachigen Maturaklassen als Standortfaktor präsentieren könnte. Unser Fazit: Standortförderung darf sich nicht beschränken auf das, was den Unternehmen dient. Sie ist eine Gemeinschaftsaufgabe zum Nutzen der ganzen Bevölkerung, und deshalb muss sie auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit gegründet sein. Die SP-Fraktion beantragt Eintreten auf die Vorlage und wird einen Antrag diesbezüglich bringen, um das vernetzte Denken in der Wirtschaftsförderung zu fördern. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung im Standortförderungsgesetz zur Streichung der Zinskostenbeiträge an Unternehmen scheint uns sinnvoll. Wir werden das unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Zu Friedl-St.Gallen: Wir sind weit davon entfernt. Sie reden jetzt in diesem Saal von «Berlusconisierung». Was soll das? Sie betreiben hier Ideologie und Hartmann-Flawil ebenso. Wenn ich Sie bitten darf, nur den Text unseres Antrags zu lesen. Würth-Rapperswil-Jona hat absolut recht. Wir rufen nicht auf, irgendwelche Gesetze zu brechen. Es geht um die blosse Anwendung, und wo Spielraum besteht, diesen Spielraum auszunutzen, zugunsten des Bürgers bzw. eines Gesuchstellers. Aber nicht Gesetze zu brechen. Wir schaffen auch keine Grauzone, sonst lesen Sie auf diesem grauen Blatt mehr, als draufsteht. Sie betreiben hier Ideologisierung. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Aus Sicht der CVP-Fraktion ist die Weiterführung der Standortförderung unbestritten. Der vorgelegte Bericht zeigt auf, dass es ein Standortförderungsprogramm braucht, insbesondere, da der nationale und internationale Standortwettbewerb weiter zunimmt. Wir teilen ebenfalls die Auffassung der Regierung, dass für die Attraktivität von Standorten gute Rahmenbedingungen in verschiedenen Bereichen, wie z.B. Infrastruktur, Bildung, Innovationen und Steuern, massgebend sind. Die Wirkung und die Ergebnisse des ersten Programms mit den Eckpfeilern Standortentwicklung und Marktbearbeitung beurteilen wir als positiv. Es wurden verschiedene Plattformen und Netzwerke aufgebaut und etabliert, Projekte angestossen und realisiert. Die entsprechenden Projekte sind im Bericht auch gut aufgeführt. Der Standortförderung ist es ebenfalls gelungen, eine stattliche Anzahl von Unternehmen zu gewinnen, und die CVP-Fraktion nimmt die proaktive Kundenbetreuung bei den ansässigen Unternehmen positiv zur Kenntnis. Mit einem erwarteten Steueraufkommen von 12 Mio. Franken je Jahr und Investitionen von über 2 Mrd. Franken - der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen -, ist das laufende Programm auch finanziell mehr als gerechtfertigt. Die gesteckten Ziele wurden übertroffen und der eingeschlagene Weg ist eine solide Grundlage für das neue Standortförderungsprogramm. Verbesserungspotenzial orten wir bei kleineren Fällen, sei es bei Ansiedlungen oder auch bei ansässigen Unternehmen. Die Gesamtbetrachtung über die Departemente hinaus sollte weiter gefördert werden, und wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass von Seiten der Regierung in diese Richtung Überlegungen angestellt werden, um die Vorgehensweise zu verbessern. Ebenfalls wäre es wünschenswert, im nächsten Bericht einen Vergleich mit anderen Kantonen zu erhalten, damit ersichtlich ist, wo wir als Kanton St.Gallen im innerkantonalen Vergleich stehen und wo wir allenfalls Nachholbedarf haben. Die vorgeschlagene Strategie im neuen Standortförderungsprogramm mit den entsprechenden Handlungsfeldern und Massnahmen beurteilt die CVP-Fraktion als gut und zweckmässig. Für uns ist es wichtig, dass die finanziellen Mittel gezielt und nachhaltig eingesetzt werden, und mit dem Wissens- und Technologietransfer gemäss Bericht 40.10.01 «Zukunft Technologie- und Bildungsstandort St.Gallen» wurde ein zentrales Schwerpunktthema gesetzt, und wir begrüssen die verstärkten Massnahmen in der Areal- und Immobilienentwicklung. Ebenso nehmen wir erfreut zur Kenntnis, dass das Halten von Unternehmen auch im neuen Standortförderungsprogramm ein wichtiger Bestandteil ist, und zusätzliche Impulse erwarten wir aus der Weiterführung des KMU-Forums. In diesem Zusammenhang wird die CVP-Fraktion einen Antrag stellen, mit welchem die Regierung beauftragt wird, in der Standortförderung zusammen mit dem KMU-Forum eine KMU-freundliche und effiziente Vollzugspraxis bei den Anwendung von Vorschriften rund ums Bauen zu sorgen. Den Finanzierungsbedarf des Sonderkredites in der Grössenordnung von 11 Mio. Franken erachten wir als angemessen, und wenn die messbaren Ergebnisse im neuen Standortförderungsprogramm im gleichen Umfang ausfallen wie im abgelaufenen, dann wird sich jeder in der Standortförderung eingesetzte Franken auszahlen. Zusammengefasst kann aus Sicht der CVP-Fraktion festgehalten werden: Das erste Standortförderungsprogramm hat sich bewährt und erfreuliche Erfolge wurden erzielt. Die Stossrichtung des neuen Programms überzeugt uns. Auch der Nachtrag zum Standortförderungsgesetz ist für uns nachvollziehbar und unbestritten. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Sie sprechen von Ziffern, und ich habe Artikel in meinem Kopf gehabt. Zu Art. 1: Zwar wurde der Antrag gestellt, einen zweiten Satz einzufügen, welcher lautet: «Es orientiert sich an den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung.» Diesen Antrag hat die vorberatende Kommission mit 12:2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, da im Standortförderungsgesetz unter Art. 5 die Nachhaltigkeit als Voraussetzung für die Finanzhilfe aufgeführt ist. Heute liegt ebenfalls wieder ein analoger Auftrag der SP-Fraktion vor. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Dem Antrag der CVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte das Votum meines Fraktionskollegen insofern nochmals unterstützen, indem ich Sie auf einen Bericht aufmerksam machen möchte, der von der IAK 2007 verfasst wurde. Seit wir das KMU-Forum eingeführt haben im Nachgang zu einer breiten Diskussion auch im Kantonsrat, können wir erste Erfolge im Stoppen oder sogar im Abbau administrativer Belastungen feststellen. Das ist auch gut so. Die IAK hat aber im Bericht «Wirtschaftstudio Ostschweiz 2007» auf S. 37 aufgeführt, dass im Kanton St.Gallen die Industriebranche und der Bau in den letzen Jahren überdurchschnittlichen Anteil am Aufschwung beigetragen haben. Der Bericht zeigt auf S. 67 auf, den dringendsten Handlungsbedarf aus Sicht der Unternehmer ist an erster Stelle die Steuerbelastung. Hier hat unser Kanton in den letzten Jahren wesentliche Entlastungen und Verbesserungen beschlossen. An zweiter Stelle folgt dann aber schon die administrative Belastung. Schon im Jahr 2007 stellte sich die berechtigte Frage: Wird mit dieser Vorschrift, welche zu den Belastungen führt, der verfolgte Zweck bzw. das Ziel überhaupt erfüllt oder erreicht? Und zweitens: Wird der Zweck effizient erfüllt? Der Staat hat zu prüfen und sicherzustellen, dass die Kosten dieser Regulierungen den tatsächlichen Nutzen nicht überschreiten. Im Wissen, dass viele dieser administrativen Belastungen auf Bundesrecht basieren, sind Regierung und Verwaltung aufgefordert, mit dem KMU-Forum zusammen die Berner Regulierungswelle am Wellenbrecher St.Gallen auf ein schweizweites Minimum herunterzubrechen. Ein solches Handeln schafft Investitionen, schafft Arbeitsplätze und Wohlstand im Kanton. Das ganz ohne Subventionen, ohne Beschäftigungsprogramme und weitere Steuererhöhungen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Der von der CVP-Fraktion formulierte Antrag ist zulässig. Dieses Anliegen ist an sich auch enthalten im Auftrag des KMU-Forums, bzw. ist enthalten gewesen in den seinerzeitigen Diskussionen und Aufträgen an die Regierung im Ausfluss dieses Berichtes über die administrativen Entlastungen. Der Antrag präzisiert jetzt ein Anliegen, welches wir bis jetzt noch nie so angeschaut haben. Der Antrag will, dass man prüft, ob man Weisungen erlässt. Dazu Folgendes: Es geht um das Thema der Anwendung von Recht. Recht ist gesetzt und Recht ist dazu da, um angewendet zu werden. Die Bedenken, die geäussert wurden, dass man Recht aushebeln möchte, teile ich nicht. Was aber Tatsache ist, dass es Ermessensspielräume und Beurteilungsspielräume gibt. Dem KMU-Forum ist es bereits heute ein Anliegen, eine Verwaltungskultur zu haben, die es erlaubt, Verhältnismässigkeit und Augenmass und eine gewisse KMU-Freundlichkeit zuzulassen. Die Frage stellt sich, ob es zweckmässig ist, auf Weisungen hinzuarbeiten. Ist es grundsätzlich möglich, Weisungen zu Gesetzesvorhaben zu erlassen, welche der Bund erlässt, die eben dann in einem Einzelfall anzuwenden sind? Die Fälle, welche wir hier haben, sind Einzelfälle und abhängig von speziellen Konstellationen, z.B. wenn es um die Umnutzung von Fabrikhallen geht usw. In einem solchen Fall wird es schwierig sein, Weisungen zu erlassen. Wenn generelle Weisungen, wie «seid vernünftig«, «seid KMU-verträglich», «wahrt die Verhältnismässigkeit, wahrt das Augenmass» nicht weitergehen, bringt das überhaupt nichts. Aber wir können den Antrag prüfen; das ist absolut zulässig. Wir prüfen das innerhalb der verschiedenen Ämter. Wir ziehen das KMU-Forum bei, nicht im Sinn, dass das KMU-Forum irgendwelche Weisungen zu erteilen hätte. Das KMU-Forum ist ein beratendes Organ und es ist jenes Organ, welches aufgrund der dreijährigen Praxis am meisten Erfahrungen hat. Ich glaube auch, was der Präsident des KMU-Forums geschrieben hat: Der Auftrag des KMU-Forums ist noch nicht erfüllt worden. Wir sind jetzt daran, das KMU-Forum für die nächste Amtsperiode neu aufzustellen, und die Erfahrungen sind so, das kann ich hier in aller Offenheit darlegen, dass wir der Auffassung sind, dass es sich lohnt, das KMU-Forum noch weiterzuführen. In diesem Sinn überlasse ich es Ihnen, ob Sie der Regierung einen solchen Auftrag erteilen wollen oder nicht. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich hätte nie erwartet, dass man mir noch «Berlusconisierung» vorwirft. Aber auch das nehme ich gerne in Kauf. Es ist keine «Berlusconisierung». Ich habe ausdrücklich gesagt, der Rechtsstaat muss gewahrt werden. Dabei geht es i.d.R. um Bundesrecht: Umweltrecht, Arbeitnehmerschutzrecht, Lärmschutzrecht; Feuerschutzrecht ist interkantonales Recht usw. Dieses Recht muss angewendet werden. Da bin ich absolut der Meinung, sonst hätten wir den Rechtsstaat auf dem Altar der Wirtschaft geopfert. Das wollen wir nicht. Wirtschaft und Rechtsstaat gehören zusammen. Jetzt zu sagen, allein dieser Antrag sei eine Verletzung des Rechtsstaates, das meine ich, ist falsch. Es geht, wie ich gesagt habe, darum, den Auftrag des KMU-Forums, den es hat, auszudehnen, ob es möglich wäre, das etwas zu generalisieren aufgrund der Erfahrungen, die sie haben. Also bitte, lassen Sie den italienischen Ministerpräsidenten auf der Seite. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Dieser Auftrag wurde leider in der vorberatenden Kommission nicht gestellt. Der Antrag wäre wahrscheinlich nicht so zahnlos ausgefallen und man hätte vielleicht nicht nur von «prüfen» gesprochen. Dürr-Widnau spricht in seinem Votum von Handlungsbedarf, Jud-Schmerikon von Sicherstellung, und Würth-Rapperswil-Jona spricht von Ermessensspielraum nutzen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Ich bitte den Kommissionspräsidenten, die Diskussion der vorberatenden Kommission wieder zu geben. Zu diesem Antrag wurde offensichtlich nicht diskutiert. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Ich bin mir schon bewusst, dass ich über Ziffern spreche. Die Artikel sind dann im Gesetz zu behandeln. Aber der Beschluss hat nach meiner Lesweise Ziffern. Wir haben schon über die vier richtigen Ziffern gesprochen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Dem Antrag ist zuzustimmen. Zu Hartmann-Flawil: Die Aufgabe, welche das KMU-Forum gefasst hat, ist unseres Erachtens noch nicht erfüllt. Wir haben eine permanente Rechtsfortentwicklung, und die Frage eines effizienten Vollzugs ist unseres Erachtens eine Daueraufgabe, und zwar auf Stufe Kanton und Gemeinden. Im Interesse des Standorts und im Interesse unseres Unternehmens. Auch wenn ich das Interview des amtierenden Vorsitzenden des KMU-Forums lese hier in Arbeit und Wirtschaft, so lese ich eigentlich nirgends, dass er den Standpunkt vertritt, dass die Aufgabe erledigt ist. Ich möchte in aller Klarheit festhalten, dass sehr viel gute Arbeit von den zuständigen Stellen geleistet wird. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Aber wir haben - und das schreiben wir auch in der Begründung - in diesem Zusammenhang nach wie vor ein Verbesserungspotenzial. Es liegt uns fern, Grauzonen zu schaffen, die Gesetzgebung irgendwie zu relativieren oder irgendwie in dieser Richtung rechtsstaatlich bedenkliche Übungen zu veranstalten. Sie wissen doch ganz genau, als Mitglied einer Exekutive auf kommunaler Ebene, dass Gesetze immer auch Ermessensspielräume beinhalten, und Ermessensspielräume soll man, das ist unsere Überzeugung, wir wollen diese Spielräume auch so nutzen, damit schlussendlich der Standort St.Gallen gefördert werden kann, immer unter Beachtung selbstverständlich der bestehenden Bestimmungen, der Nachbarinteressen usw. Ich erwähne auch nochmals das Interview von Herrn Schmid, wo er ausdrücklich den Hinweis macht, dass man alles daransetzen muss, dass die kantonale Verwaltung den kleinen Ermessens- und Handlungsspielraum für KMU-verträgliche Lösungen nutzt. Das ist der Hintergrund unserer Bemühungen. Wenn ich sage, es läuft vieles gut, dann ist das unsere Überzeugung, aber es ist eben auch so, dass wir doch gerade in den Gemeinden immer wieder erleben, dass Vorprüfungen in die Länge gezogen werden, dass das dann wieder Nachlieferungen gibt von Planunterlagen. Das sind keine Bagatellfälle, die ich jetzt im Kopf habe, sondern das sind grössere Fälle, wo sich grosse Unternehmen für den Standort St.Gallen entschieden haben und wo auch professionelle Planer an der Arbeit sind. Das stört uns. Wir sind der Meinung, dass ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand mit einer KMU-freundlichen Vollzugspraxis etwas herauszuholen ist - für den Kanton St.Gallen. Darum sollten wir unseres Erachtens diesen Weg zwingend gehen. Zu den Demokratie- und staatspolitischen Bedenken, die Sie geäussert haben: Zuerst einmal ist es völlig klar und das steht auch in der Geschäftsordnung des KMU-Forums, dass das KMU-Forum ein beratendes Organ der Regierung ist und dass weder das zuständige Departement noch die Regierung diese Empfehlungen verbindlich entgegennehmen muss. Das ist völlig klar und rechtlich sauber geregelt. Es ist aber ebenso klar, dass nach unserem Staatsverwaltungsgesetz die Regierung die Staatsverwaltung leitet. Hier knüpft eigentlich unser Auftrag an. Wir möchten von der Regierung als Ganzes ein Committment, wie wir in diesen Spielräumen, die Herr Schmid in seinem Interview erwähnt, vorgehen wollen. Haben wir eine Grundhaltung, die formalistisch ist, oder haben wir eine Grundhaltung, die eben KMU-verträgliche, rasche und im Interesse des Standorts St.Gallen liegende Lösungen begünstigt. Das ist der Kern dieses Antrags. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |