Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
«Wie angelt man einen Millionär?» Mit dieser wichtigen Frage beschäftigte sich schon Marilyn Monroe im Film «How to Get a Millionaire». Und leider scheiterte sie mit ihrer Strategie genauso wie der Kanton St.Gallen mit seiner Strategie der Steuererleichterungen. Während es in Marilyn Monroes Film jedoch trotz allem noch zu einem Happy End kommt, befürchten die Interpellanten für den Kanton St.Gallen das Gegenteil. Bei den steuerbaren Einkommen der natürlichen Personen, die 100'000 bzw. 200'000 Franken übersteigen, sind nur Minuszahlen ersichtlich, sowohl bei den Zuzügen wie bei den Steuereinnahmen. Auch bei den Steuereinnahmen der juristischen Personen sind keine positiven Zahlen zu vermelden. In der Steuerperiode vom Jahr 2008 weisen 50 Prozent der Gesellschaften überhaupt keinen steuerbaren Gewinn aus, und lediglich 2 Prozent erbringen rund zwei Drittel des gesamten Ertrages. Oder anders ausgedrückt: Von total 18'899 juristischen Personen bringen 9'300 nichts ein. Das ist sehr aufschlussreich. Steuersenkungen bringen nicht den KMU, den Anbietern der meisten Arbeitsplätze, den erwünschten Erfolg, sondern es profitieren lediglich ein paar wenige finanzstarke Unternehmungen. Während sich die Steuerstrategie des Kantons auf die Anlockung hoher Einkommen natürlicher wie juristischer Personen konzentriert, bringen diese gar nichts oder nur wenig ein, und die fehlenden Steuereinnahmen werden mit Spar- und Verzichtsübungen kompensiert. Und genau dies schadet den Standortfaktoren, welche die Regierung zu Recht als ebenso relevant aufführt, z.B. die Infrastruktur, das Bildungsumfeld, die Verkehrsanbindung usw. Die Interpellanten sind mit der Aussage der Regierung nicht einverstanden, dass keine Gefährdung der Standortattraktivität des Kantons St.Gallen vorliegt. Sie sehen in der Verzichtsplanung die Gefährdung unmittelbar vor sich. Als ausgequetschte Zitrone wird unser Kanton niemanden anlocken und auch die Geberkantone im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nicht beruhigen. Die Interpellanten werden die Thematik weiterhin verfolgen.