Geschäft: Gesetzliche Grundlage für die st.gallische Oberstufe

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.10.04
TitelGesetzliche Grundlage für die st.gallische Oberstufe
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung22.2.2010
Abschluss6.6.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 23. März 2010
VorstossWortlaut vom 22. Februar 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.4.2010Gutheissung75Zustimmung0Ablehnung45
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2010Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Wir habe einige Fragen an den Vorsteher des Bildungsdepartementes gestellt. Wenn wir das gelbe und das rote Blatt vergleichen, dann stellen wir, wenn wir das richtig auslegen, eben doch eine nicht unwesentliche Differenz fest. Sie basiert auch auf der Vernehmlassung zur Oberstufenreform, bei der gesagt wird, das lediglich das integrative Modell eine Volkschulgesetzänderung braucht, wo hingegen ein kooperatives Oberstufenmodell ohne Gesetzesänderung über die Bühne gehen könnte. Wir sind der Meinung und wir haben das in der Motion auch begründet, dass auch ein kooperatives Oberstufenmodell eine Änderung der Gesetzgebung erfordert und zwar weil der Art. 9 des Volksschulgesetzes sehr klar formuliert ist, und auch zu einer Zeit formuliert wurde, als für den Gesetzgeber völlig klar war, was er wollte: Man hat damals nicht über kooperative Modelle diskutiert, man hat damals über die Oberstufenzentren diskutiert.

Es ist klar, dass man Real- und Sekundarschule unter einem Dach zusammenführt, aber das kooperative Modell war damals in dieser Gesetzgebung nicht Gegenstand der Diskussion. Das ist ein neues Element, wir haben dies begrüsst, dass man stärker in Richtung kooperatives Modell geht, allerdings muss dies eng beschränkt werden auf wenige Fächer. Wir sind der Meinung lediglich auf Mathematik.

Nun das ist nicht das Thema dieser Motion, sondern es geht hier um die Frage der korrekten Gesetzgebung. Wie erwähnt, wir sind der Meinung, hier muss zwingend eine Volksschulgesetzänderung erfolgen und wir bitten Sie, dies im Interesse des Rechtsstaates, die Schaffung der Rechtssicherheit ist ein zentrales Anliegen dieses Rates und dieses Staates und auch im Interesse der direkten Demokratie, nämlich dass auch über dieses Thema das fakultative Referendum ermöglicht wird, dass Sie hier eine Volksschulgesetzänderung in die Wege leiten, sofern die zuständigen Behörden dies als sinnvoll erachten.

Wir haben im Jahr 2006 zwei Postulate eingereicht. Das erste Postulat mit dem Titel «Bildungsplanung und Überprüfung der Schulstrukturen», das zweite Postulat «Reformen an der Oberstufe». Wir sind der Meinung, dass man diese Geschäfte dann sinnvollerweise kombinieren sollte, damit der Rat sowohl über den Postulatbericht, wie auch über die Behandlung bzw. Umsetzung der Motion beraten kann.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Wir haben hier keine Differenz. Es wird Inhalt der Abklärungen sein, im Zusammenhang mit diesen Oberstufenmodellen, die wir am prüfen sind, wann eine Gesetzesänderung angezeigt ist. Wenn sie das rote Blatt der Regierung lesen, so sehen Sie, dass es offen ist, wo die Limite liegt, wann eine Gesetzesänderung angezeigt ist. Sie haben richtig erkannt, es ist auch kooperativen Oberstufenmodell irgendwann, wenn man zu stark vom bestehenden System abweicht, eine Gesetzesänderung angezeigt. Dies wir Inhalt sein unserer Abklärungen und wir werden darauf eingehen, deshalb beantragen wir auch Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010