Geschäft: Gültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Peter Eggenberger, Rüthi)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.10.03
TitelGültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Peter Eggenberger, Rüthi)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung20.5.2010
Abschluss7.6.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 26. Mai 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2010Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Wie der Botschaft der Regierung vom 26. Mai 2010 entnommen werden kann, ist im Kantonsrat nach dem Rücktritt von Roland Rino Büchel-Oberriet per Ende Mai 2010 eine Vakanz eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat nach Art. 14bis Abs. 2 des Kantonsratsreglementes der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Ich habe diese Prüfung anhand der mir vorgelegten Unterlagen durchgeführt. Roland Rino Büchel wurde als Vertreter der Liste Nr. 4 «SVP» des Wahlkreises Rheintal in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied auf der Liste, Walter Freund, Eichberg, ist bereits für Philippe Hangartner in den Kantonsrat nachgerückt. Das zweite Ersatzmitglied, Peter Eggenberger, Rüthi, erklärte sich mit Schreiben vom 18. Mai 2010 bereit, die Wahl anzunehmen. Ich kann somit die Rechtmässigkeit der Wahl von Peter Eggenberger-Rüthi bestätigen und ersuche Sie, die Gültigkeit festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010