Geschäft: Standesinitiative: Schaffung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.10.18
TitelStandesinitiative: Schaffung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung20.9.2010
Abschluss30.11.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 2. November 2010
VorstossWortlaut vom 20. September 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2010Eintreten19Zustimmung76Ablehnung25
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Schweiz befindet sich, was die Verteilung von Einkommen und Vermögen anbelangt, im Feld von Drittweltländern und Ländern, die man früher gemeinhin «Bananenrepubliken» nannte. Die Studie der Soziologinnen Ganga Jey Aratnam und Sarah Schillinger sowie des Soziologen Ueli Mäder vom Oktober 2010 zeigt zwar keine neuen Erkenntnisse, aber sie zeigt in der Zusammenstellung erschreckende Ungleichheiten bei der Einkommens- und Vermögensverteilung auf. 10 Prozent der Steuerpflichtigen besitzen 71,3 Prozent aller privaten Vermögenswerte. 0,1 Prozent der Steuerpflichtigen besitzen 16 Prozent des gesamten deklarierten Vermögens. Die reichsten 0,19 Prozent Vermögenssteuerpflichtigen besitzen fast ein Viertel, nämlich 23,9 Prozent des versteuerten Privatvermögens. Die Schweiz steht weltweit an dritter Stelle, was den Wohnsitz von Millionären anbelangt. Gemäss dem Wirtschaftsmagazin «Bilanz» wurden im Jahr 2000 schweizweit zwischen 30 und 100 Mrd. Franken vererbt. Die Nationalfondsstudie «Erben in der Schweiz – eine Familiensache mit volkswirtschaftlichen Folgen» von 2007 geht von 28,5 Mrd. Franken an Erbschaften aus, weitere 9 Mrd. Franken wurden verschenkt. Die vererbte Summe entspricht somit 6,8 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass in den nächsten 30 Jahren 178'000 Leute fast 1 Billion Franken erben werden. Von diesen Erbmillionären werden 13'000 mehr als 10 Mio. Franken erben. Erbschaften tragen in der Schweiz mehr zur Vermögensbildung bei als private Ersparnisse. Doch es wird sehr ungleich ver- und geerbt. 10 Prozent der Erbinnen und Erben bekommen drei Viertel der Erbsumme. Erben ist vor allem Familiensache. Eine Umverteilung des Vermögens findet somit nicht statt, sondern die Konzentration der Vermögenswerte vergrössert sich.

Mit der neuen Pflegefinanzierung entlastet nun der Staat insbesondere diejenigen pflegebedürftigen Menschen, die bis anhin ihre Pflegekosten vollumfänglich selber berappen konnten, und dies unbesehen davon, ob diese Personen wirklich eine Unterstützung nötig haben oder nicht. Giesskannenprinzip wird das sonst genannt und politisch jeweils bekämpft. Diese Entlastung über die Pflegefinanzierung führt dazu, dass im Alter weniger Vermögen abgebaut und mehr vererbt wird. Die SP-Fraktion ist enttäuscht über die Haltung der Regierung, die ihre Motion ablehnt. Kantone und Gemeinden werden durch die Pflegefinanzierung massiv mehr belastet. Die Regierung macht es sich nach Meinung der SP-Fraktion mit ihrer Antwort etwas zu einfach. Sie verweist einfach auf eine Abstimmung im Kanton St.Gallen, die vor 13 Jahren stattgefunden hat. Bei der SP-Motion geht es aber um eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dazu verweist die Regierung auf einige erfolglose nationale Bemühungen. Die mehrheitlich bürgerlich zusammengesetzte Regierung ist sich scheinbar nicht gewohnt, für eine gute Sache mehrere Anläufe zu unternehmen. Doch nur steter Tropfen höhlt den Stein. Heute ist die Zeit reif für einen neuen Anlauf. In der Eintretensdebatte über die Pflegefinanzierung äusserten sich verschiedene Votantinnen und Votanten zur Problematik, dass damit gutbetuchte Personen unnötig entlastet werden. Eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer einzuführen ist jetzt goldrichtig. Vor allem, weil die SP-Fraktion der Meinung ist, dass die Kantone daran partizipieren sollen. Fast alle Nachbarstaaten kennen eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das Argument des Steuerwettbewerbs oder der allfälligen Nachteile zieht da nicht. Im Übrigen gibt es auch nahe liegende Kantone, die es als Vorteil anschauen, die Erbschafts- und Schenkungssteuer noch zu haben.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010