Geschäft: Voranschlag 2011

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.10.03
TitelVoranschlag 2011
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung29.9.2010
Abschluss30.11.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SP-Fraktion zu Konto 5600.308 vom 29. November 2010
BeilageVA 2011 12 nach Beschluss des Kantonsrates vom 30. November 2010
AntragAntrag Gysi-Wil/Eugster-Wil/Straub-St.Gallen/Gschwend-Altstätten zu Ziff. 8 vom 30. November 2010
BotschaftVA 2011 03 Beilage 1 bis 2
AllgemeinBeratungsschema
BotschaftVA 2011 06 Anhang 2 Teil 1
BotschaftVA 2011 05 Anhang 1
BotschaftVA 2011 01 Deckblatt Botschaft Regierung
AntragAntrag der Finanzkommission vom 10./11. November 2010
BotschaftVA 2010 11 III Investitionsrechnung
BotschaftVA 2011 08 Deckblatt Entwurf Regierung
BotschaftVA 2011 02 Botschaft Voranschlag 2011
AntragAntrag SP-Fraktion zu Konto 7250.301 vom 29. November 2010
BotschaftVA 2011 04 Entwurf Regierung
BotschaftVA 2011 10 I Finanzierungsausweis II Laufende Rechnung
ErlassErgebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 30. November 2010
BotschaftVA 2011 09 Inhaltsverzeichnis Entwurf Regierung
BotschaftVA 2011 07 Anhang 2 Teil 2
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2010Gesamtabstimmung98Zustimmung1Ablehnung21
30.11.2010Antrag Gysi-Wil/Eugster-Wil/Straub-St.Gallen/Gschwend-Altstätten zu Ziff. 8 (neu)78Zustimmung24Ablehnung18
30.11.2010Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 1 (Ergebnis)95Zustimmung0Ablehnung25
30.11.2010Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 3 (Motorfahrzeugsteuerfuss)108Zustimmung2Ablehnung10
30.11.2010Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 2 (Staatssteuerfuss)106Zustimmung1Ablehnung13
30.11.2010Konto 7250.30190Antrag der Finanzkommission18Antrag der SP-Fraktion (Kürzung um Fr. 2'129'000.-)12
30.11.2010Konto 5600.30880Antrag der Finanzkommission22Antrag der SP-Fraktion (Festhalten am Entwurf der Regierung)18
30.11.2010Genehmigung des Sonderkredits für das Hochwasserschutzprojekt Linth79Zustimmung8Ablehnung33
30.11.2010Genehmigung des Leistungsauftrags für das Zentrum für Labormedizin86Zustimmung0Ablehnung34
30.11.2010Genehmigung des Leistungsauftrags für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg89Zustimmung0Ablehnung31
30.11.2010Genehmigung des Leistungsauftrags für die Spitalregion Linth90Zustimmung0Ablehnung30
30.11.2010Genehmigung des Leistungsauftrags für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland91Zustimmung0Ablehnung29
30.11.2010Genehmigung des Leistungsauftrags für die Spitalregion Kantonsspital St.Gallen92Zustimmung0Ablehnung28
30.11.2010Eintreten auf den Leistungsauftrag für die Spitalregion Kantonsspital St.Gallen93Zustimmung0Ablehnung27
30.11.2010Eintreten auf den Leistungsauftrag der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen72Zustimmung19Ablehnung29
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2010Wortmeldung

Der Antrag Gysi-Wil / Eugster-Wil / Straub-St.Gallen / Gschwend-Altstätten ist abzulehnen.

Entschuldigen Sie, dass ich nach der Regierungsrätin noch spreche, aber ich bin etwas erstaunt, dass an und für sich die Regierung jetzt etwas entgegennimmt, was sie uns eigentlich dargelegt hat. Das Departement des Innern hat uns versichert, dass dieser ganze Prozess in dieser Geschichte auf der Basis 2010 erfolge, und nun ist man bereit, diesen Auftrag entgegenzunehmen und das zu prüfen? Das finde ich etwas heikel. Entweder ist es auf Basis 2010, und ich glaube es Ihnen, Regierungsrätin Hilber, Sie haben uns das mit Ihren Leuten in der Subkommission so aufgeführt, aber deshalb braucht es keinen Prüfungsauftrag, ausser es sei so nicht gewesen. Aber ich möchte Ihnen da gar nichts Schlechtes unterjubeln.

Zudem muss ich auch noch sagen, es steht in dieser Ziff. 8 am Schluss, dass man eigentlich noch im Sinne des Überganges zum NFA bleiben will. Auch hier wurde uns vom Departement des Innern eine Folie verteilt, die ganz klar aufzeigt, dass eigentlich die Umsetzung dieser Übergangsfrist mit 2011 erledigt ist. Diese Übergangsfrist war gemäss Folie von 2008 bis und mit 2010. Ab 2011 erfolgt eine Phase 3, die wird dann überschrieben mit «Umsetzung Behindertenkonzept», und dann folgt 2013 eine Phase 4, da soll dann der Vollzug der neuen Rechtsgrundlagen erfolgen. Aber die Übergangsfrist, so wie sie da dargelegt wurde, sei mit Ende 2010 vorüber. Unter Übergangsfrist verstehe ich, dass man eine Bestandesgarantie hinsichtlich der Gelder gibt, das war ja der Übergang des NFA. Deshalb bin ich der Meinung, dass diese Ziff. 8 nicht notwendig ist. Ich habe den Eindruck, tut mir leid, dass ich das so offen darlegen muss, man will schleichend diese Plafonierung umschiffen. Man will nicht, dass es 2011 plafoniert wird auf 2010, und jetzt versucht man das mit einer schönen Ziff. 8 etwas umzubiegen. Ich bin mir auch sicher, das ist vielleicht eine böse Unterstellung, am Schluss wird diese Ziff. 8 dazu führen, dass Sie mit einem Nachtragskredit kommen, weil es etwas teurer wird. Deshalb muss ich Ihnen ehrlich sagen, ich sehe es nicht ein, dass es diese Ziff. 8 braucht, weil uns die Regierung ganz klar dargelegt hat, dass die Zahlen im Voranschlag 2011 plafoniert sind auf dem 2010.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Der Antrag Gysi-Wil / Eugster-Wil / Straub-St.Gallen / Gschwend-Altstätten ist abzulehnen.

Als Subkommissionspräsident der Finanzkommission zum Departement des Innern erlaube ich mir, hier noch einige Ausführungen zu machen, und habe auch eine Frage an die Departementsvorsteherin. Wir haben in der Subkommission DI diesen Bereich genau angeschaut. Es wurde uns auch ausgeführt, wie es mit den Zahlen steht. Die Finanzkommissionsmitglieder haben diese Zahlen auch, sie sind den Subkommissionsprotokollen angehängt worden, und uns wurde dargelegt, dass die Beiträge für 2011 auf Basis von 2010 plafoniert werden. Das ist die Ausgangslage und dem haben wir, wenigstens in der Subkommission bzw. dann auch in der Finanzkommission, zugestimmt. Deshalb ist die Ziff. 8, nach der diese Zahlen auf der Basis von 2010 basieren müssen, für mich etwas, das so gegeben ist. Ich bin nicht bekannt dafür, dass ich alles glaube, was von der Regierung kommt, aber diesbezüglich habe ich jetzt keine Bedenken gehabt. Die Ausführungen von der entsprechenden Person waren ausführlich, und wir hatten damals keinen Zweifel, dass man diesen Ausführungen nicht glauben soll. Es wurde uns auch klar dargelegt, wie es finanziell aussieht. Es ist so, dass für 2010 rund 100,4 Mio. Franken im Voranschlag sind, im 2011 sind es 106,169 Mio. Franken. Es ist aber nicht so, dass dies eine Aufstockung von 6 Mio. Franken darstellt, sondern es gibt Nachschüssigkeitspflichten aufgrund des Vorjahres, das war bekannt und wir haben das zur Kenntnis genommen. Ich bin aber klar der Meinung, dass die Begründung dieser vier Antragsteller falsch ist, dass es zu Budgetkürzungen kommt im Jahre 2011 von 6,2 Mio. Franken. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, als Mitglied der Subkommission wurde mir das so nicht dargelegt, es ist mir nicht bekannt, dass 6,2 Mio. Franken gekürzt werden sollen, und ich bitte die Departementsvorsteherin, diesbezüglich hier Klarheit zu schaffen, ob diese Zahlen, die durch den Präsidenten des Vereins INSOS in den Raum gestellt wurden, wirklich so stimmen. Ich bezweifle das, deshalb bin ich der Ansicht, die Ziff. 8 ist nicht notwendig. Was ich in der Zwischenzeit vernommen habe ist, dass es zu mehr Fällen gekommen ist. Dementsprechend, das ist nachvollziehbar, wenn man plafoniert und es gibt mehr Fälle, resultiert je Fallzahl eine ganz kleine Kürzung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Ein ähnlicher Antrag wurde bereits in der Finanzkommission gestellt. Nur war damals die Summe noch um eine halbe Million höher, d.h. 2,629 Mio Franken. Es wäre interessant zu erfahren, wie denn diese Zahl eruiert wurde. Jetzt beläuft sich der Betrag auf 2,129 Mio. Franken, und ich frage die SP-Fraktion, ob sie noch begründen könnte, was sie denn effektiv nicht umsetzen will. Es ist nämlich so, dass der Kantonsrat gesagt hat, der Bereich «Innere Sicherheit» sei auszunehmen. Es ist interessant, dass die SP-Fraktion diesen Sachverhalt nun kritisiert, obwohl sie sich in der Vergangenheit nie um Vorgaben gekümmert hat und nun päpstlicher als der Papst reagiert. Meiner Meinung nach ist es absolut richtig und zumutbar, was die Regierung vorschlägt. Es ist aber auch zu bedenken, dass ursprünglich im Bericht «Innere Sicherheit II» für das Jahr 2011 15 neue Stellen vorgesehen waren. Effektiv werden jetzt aber nur 10 Stellen geschaffen, weil es auch in anderen Bereichen Stellenbegehren gab. Das hat die Regierung zur Kenntnis genommen. Sie hat entsprechend reagiert und trotz der Vorgabe des Kantonsrates aus ihrem ursprünglichen Plan nochmals fünf Stellen gestrichen. Diese Tatsache gilt es zur Kenntnis zu nehmen. In Bezug auf die Äusserungen der SP-Fraktion muss ich ehrlicherweise sagen - verzeihen Sie mir die Direktheit -, dass deren Ansicht mit purer Ideologie zu tun hat. Und diese passt in deren derzeitiges Konzept. Gemäss dem neuen SP-Programm soll anscheinend die Armee abgeschafft werden, und beim vorliegenden Geschäft geht es der SP-Fraktion wahrscheinlich um eine Schwächung der Polizei. Meines Erachtens ist diese Politik falsch, denn mit Blick auf die Bevölkerung stelle ich fest, dass diese mehr Sicherheit, d.h. implizit mehr Polizeipräsenz, will. Deshalb bin ich überzeugt, dass der Vorschlag der Regierung richtig ist und übrigens auch der Vorgabe des Kantonsrats entspricht.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Ich hab es bereits ausgeführt: Die Kürzungsmassnahmen der PHSG wurden durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Rektorat und dem Konvent, erarbeitet und umgesetzt. Die entscheidenden Personen waren involviert. Wir sind uns alle einig: Mit den Kürzungen kann es in den nächsten Jahren nicht so weitergehen, weil es dann zu einem spürbaren Qualitätsabbau an der Pädagogischen Hochschule kommen würde. Aber die vorliegenden Massnahmen können verantwortet werden.

Ich gebe Ihnen recht, manchmal sind die Massnahmen auch etwas verwirrend. Beispielsweise wurde das System der Ausbildung im Bereich Kindergarten/Primarschule bei der berufspraktischen Ausbildung geändert. Warum? Die PHSG hatte ohnehin das Problem, dass aufgrund der erhöhten Studierendenzahlen die Praktikumsplätze nicht mehr bereitgestellt werden können. Nun ging es einher, dass wir das Modell geändert haben und gleichzeitig das Problem der fehlenden Praxisplätze gelöst haben sowie gleichzeitig eine Kosteneinsparung umsetzen können. Nicht mit dem Fokus eines Qualitätsabbaus, sondern aus der Sicht einer Optimierung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Es ist zu erwähnen, dass die Kürzungsmassnahmen bei der PHSG durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Rektorat und dem Konvent, erarbeitet und umgesetzt wurden. Ich betone: Diese Kürzungen bedeuten keine qualitative Einschränkungen.

Zu den Rücklagen und Rückstellungen: Diese Rücklagen bilden Eigenkapital und sind in einem Umfang, der immer noch unterhalb der Vorgaben der Finanzkontrolle ist, und könnte in den nächsten Jahren noch erhöht werden. Die Rückstellungen sind zweckgebunden und können nicht nach Belieben bezogen werden, beispielsweise können die Rückstellungen für Überdeputate verwendet werden. Verschiedene Positionen der Kürzungsmassnahmen haben keinen qualitativen Abbau zur Folge.

Die benötigten Kurse, z.B. in der Berufseinführung, können im Jahr 2011 durchgeführt werden. Wir können auf Rückstellungen zurückgreifen, und somit ist kein qualitativer Schaden in der PHSG verursacht. Ich kann Ihnen aber insofern recht geben: Wir haben darauf zu achten, dass die Kürzungen, gerade bei der PHSG, in Zukunft nicht im gleichen Umfang erfolgen können. Wir müssen die Qualität hoch halten und sie darf nicht geopfert werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Der Anpassung von 1,1 Prozent, wie sie die SP-Fraktion beantragt, ist zuzustimmen. Es geht nicht in erster Linie darum, dass das Staatspersonal mehr Lohn erhält. Natürlich ist das ein angenehmer Nebeneffekt. Es geht vor allem darum - ich habe das schon mehrfach angeregt -, das ganze System bei der Festlegung des Zeitpunktes, an welchem die Teuerungsanpassungen vorgenommen werden, zu ändern. Der Rat diskutiert jedes Jahr, ob die Teuerung zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Voranschlags durch die Regierung dieselbe ist wie zum Zeitpunkt der Beratung bzw. Genehmigung durch den Kantonsrat. Und weil sich die Teuerung nicht linear, sondern eher sprunghaft entwickelt, gibt es jedes Jahr andere Grundlagen. Das wiederum führt regelmässig dazu, dass sich der Rat erklären muss, weshalb er etwas weniger gibt, als die Regierung beantragt hat. Dieser Aufwand könnte sich der Rat ersparen, wenn er sich endlich einmal darauf festlegen könnte, dass der massgebende Teuerungsindex derjenige von Ende September ist. Bei jährlicher Wiederholung würde das keinen zusätzlichen Franken kosten. Im Gegenteil, die Diskussionen um dieses Kunstgeflecht könnten erheblich abgekürzt werden. Ein Ausgleich auf Ende September hat Wirkung auf den Ausgleich Ende September des Folgejahres. Dannzumal gibt es weniger anzupassen, weil ein Teil bereits ausgeglichen wurde. Jedes Unternehmen handelt vernünftigerweise nach diesem System. Üblicherweise werden die Daten von Ende Oktober verwendet. Diese sind im Dezember, wenn es um die Lohnverhandlungen geht, bekannt. Ich schlage dem Rat die Daten von Ende September vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Ich habe eine Frage an den Kantonratspräsidenten: Sie haben vorhin gesagt, damit sei die allgemeine Diskussion abgeschlossen. Beschränkte sich denn diese allgemeine Diskussion auf das Votum von Regierungsrat Gehrer?

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Ich möchte an das Votum von Hartmann-Flawil anschliessen. Die S. 132 ist mir auch aufgefallen in dieser ganzen Botschaft, und wir können das gerne im Rahmen des Eintretens kurz ansprechen.

Ich finde, die Diskussion zeigt die grundsätzliche Problematik, wenn wir von Leistungsaufträgen und einem Globalkredit sprechen. Wir haben irgendwie das Gefühl, es wäre richtig, hier in bestimmten Punkten eingreifen zu können, aber wir können das nicht, weil das global geregelt ist. Wir hätten gerne, dass gute Sparmassnahmen getroffen werden und nicht schlechte, aber wir können eigentlich der PHSG nicht reinreden, ob sie gute oder schlechte Massnahmen trifft. Trotzdem haben wir das Gefühl, wir würden das gerne tun. Ich sehe eine gute Massnahme aus meiner persönlichen Sicht: Die Werbemassnahmen werden deutlich minimiert. Das hat mich schon lange gestört. Wenn ich im Kino einen Vorfilm sehe und man wirbt im Kino für mehr Primarlehrerausbildungen, frage ich mich, ob das richtige Zielpublikum damit anvisiert ist. Das zu streichen, finde ich gut, andere finden es vielleicht nicht positiv.

Zur Zwangsbeurlaubung: Die Studierenden müssen diese Woche für unbetreutes Selbststudium einsetzen. Als ehemalige Lehrkraft kommen mir da natürlich die Tränen. Wenn Sie schon mal studiert haben, dann wissen Sie, wie die Studierenden reagieren, wenn sie eine Woche Selbststudium verordnet bekommen: Sie werden etwas Gescheites tun mit dieser Woche.

Fazit: Wir können nicht die einzelnen Massnahmen im Detail kommentieren und richtigstellen, aber es wäre einfach die Zeit, der Verwaltung der PHSG und den beteiligten Leitungspersonen, auf den Weg mitzugeben, sie möchten bitte sehr inspiriert sparen und nicht Sparmassnahmen suchen, die besonders negativ wirken, sondern diejenigen Massnahmen finden, die wirklich in den Auftrag der PHSG passen und diesem gerecht werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Das vorliegende Budget verdient sicher in einer Hinsicht ein Lob. Nämlich für die Art und Weise, wie das Finanzdepartement die Vorgaben dieses Rates umsetzt. Die Vorgaben gingen sehr weit. Das macht leider einerseits erneut einen Bezug von Eigenkapital notwendig. Andererseits führt es zwangsläufig dazu, dass wir immer mehr und oft leider am falschen Ort sparen. Die Fraktion unterstützt die Sparmassnahmen. Doch irgendwann schneidet man sich ins eigene Fleisch.

Wir finden es falsch, dass man alles unternimmt, um die Einnahmenseite, sprich die Höhe des Steuerfusses, nicht anschauen zu müssen. So sicher wie das Amen in der Messe, so klar ist auch, dass wir den Staatssteuerfuss auf dieser Höhe nicht halten können. Anderseits fällt es uns schwer zu akzeptieren, dass auf das freie Eigenkapital von 225 Mio. Franken zurückgegriffen werden muss. Das Eigenkapital wird weiter schwinden.

Die GRÜ-Fraktion stört, dass von den Staatsangestellten immer mehr verlangt wird. Es sind - mit Ausnahme des Sicherheits- und Justizdepartementes - gleich viele Personen, die immer mehr Aufgaben erledigen müssen. Diese Leistungen sollte man anerkennen. Anerkennen heisst für uns, dass wir den ursprünglichen Vorschlag befürworten, d.h. eine Erhöhung um 1,1 Prozent.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Konto 200 (Generalsekretariat). An der Sitzung der Kommission für Aussenbeziehungen vom 8. Februar 2010 wurde über den Beitritt zum Metropolitanraum Zürich sowie über die voraussichtlichen Kosten diskutiert. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements hat darauf hingewiesen, dass der Mitgliederbeitrag voraussichtlich 100'000 Franken betrage und die Projekte sich im Rahmen von etwa 600'000 Franken bewegen, die nach einem Finanzierungsschlüssel aufgeteilt werden sollen. Im Beschluss der Regierung vom 29. Juni 2010 (RRB 2010/479) sehe ich, dass sich vier Arbeitsgruppen dazu gebildet haben: «Arbeitsgruppe Lebensraum» mit Andrea Näf, «Arbeitsgruppe Wirtschaft» mit Remo Daguati, «Arbeitsgruppe Verkehr» mit Andreas Bieniok und Urs Kost sowie «Arbeitsgruppe Gesellschaft» mit Anita Dörler. In diesem Zusammenhang frage ich den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, ob im vorliegenden Budget bereits ein Beitrag für den Beitritt zum Metropolitanraum Zürich enthalten ist.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Ich möchte zum Votum von Regierungsrat Kölliker Stellung beziehen. Entweder kann ich nicht lesen oder Regierungsrat Kölliker kann nicht lesen. Er sagt im Brustton der Überzeugung, es wird keinen Qualitätsabbau geben. Es wird unmissverständlich in der Botschaft ausgeführt, dass der Fremdsprachenunterricht abgeschafft wird und die Berufseinführung auf ein absolutes Minimum reduziert wird. Das ist ein eindeutiger Qualitätsabbau, und das kann man nicht wegdiskutieren. Ich bin es irgendwie auch leid, immer zu hören, es sei alles in Ordnung. Eigentlich ist nichts in Ordnung. Wenn man das liest, was die PHSG vorlegt, dann ist es so, dass ein Qualitätsabbau stattfindet, und zwar in ausserordentlicher Art und Weise bis hin zur Reduktion der Ausbildung in diesem Jahr für die Studierenden der PHSG. Ich bitte den Rat, dies zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu diskutieren. Ich finde es bemühend, wenn man sagt, es sei alles in Ordnung und es finde kein Qualitätsabbau statt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Zu Mächler-Zuzwil: Ich möchte zuerst sachlich auf die Berechtigungsgrundlage antworten. In den Unterlagen der Subkommission SJD wurde klar ersichtlich zusammengestellt, worum es sich handelt. Das SJD beantragt anstelle der 15 Stellen - wie im Bericht «Innere Sicherheit» festgehalten - nur deren 10. Die SP-Fraktion hält sich an die Vorgabe, dass diese Differenz auszugleichen sei, obwohl diese fünf Stellen auch zugesprochen wurden. Die Rechnung lautet hier: 10 Stellen ergeben 1 Mio. Franken, fünf Stellen ergeben eine halbe Million. Die Reduktion um diese halbe Million, d.h. um die zustehenden fünf Stellen gemäss Bericht «Innere Sicherheit», ergibt die Differenz von 2,629 Mio. Franken zu 2,129 Mio. Franken. Dazu noch eine Klammerbemerkung: Die Reduktion um diese fünf Stellen ist tatsächlich nur ein Aufschub. Es ist davon auszugehen, dass das SJD in den nächsten Jahren diese fünf Stellen mit der Begründung einfordern wird, dass der Bericht «Innere Sicherheit» dieser Stellenaufstockung zugestimmt hat. Mir ist es ein Anliegen, dass da nicht mit einer falschen Zahl operiert wird.

Zu den zusätzlichen Stellen: Über diesbezügliche Aussagen bin ich eher erstaunt. Im Bericht der Subkommission SJD steht beispielsweise: eine Stelle für das Kooperationszentrum Schaanwald an der Schengen-Aussengrenze; dann 6 Bereitschaftsdienste, 8 Verwaltungsangestellte, 4 Burn-out und noch diverse Teilzeitstellen im Umfang von 0,7 Mio. Franken für die Sicherheitspolizei, bei der es um Ausbildung, Planung und Einsatz geht. Ich sehe nicht, wo es hier um die Erhöhung der Sicherheit durch vermehrte Präsenz der Polizei geht. Dazu noch der Hinweis, dass die Sicherheit in der Schweiz noch nie so hoch wie heute war. Ich bin in der Tat für die Abschaffung der Armee, aber vielleicht gibt es dann einmal einen Mittelweg, indem wir das nicht mehr gebrauchte professionelle Personal der Armee für den Sicherheitsdienst einsetzen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Es ist korrekt, dass hinsichtlich Soziallasten, Krankenkassenprämien usw. keine expliziten Überlegungen gemacht wurden. Ich bin jedoch der Meinung, dass diese Belastungen nicht nur die Staatsangestellten, sondern alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Richtig und wichtig ist aber, dass die Regierung in ihrer Begründung zum Voranschlag klar festhalten wollte, dass sie einen Teuerungsausgleich geben will, und nur diesen. Deshalb ist es nicht richtig, nun Lohnerhöhungen machen zu wollen, denn das wollte die Regierung nicht. Wenn die SP-Fraktion nun aber dem Staatspersonal eine Reallohnerhöhung geben will, dann soll sie das auch klar benennen. Die Finanzkommission ist lediglich der Argumentation der Regierung gefolgt, nämlich die Teuerung auszugleichen. Und diese beträgt aktuell 0,7 Prozent. Zudem darf auch festgehalten werden, dass die Besoldungssumme nicht nur um diese 0,7 Prozent zunimmt, sondern um insgesamt 1,6 Prozent. Diese Tatsache ist auf S. 105 der Botschaft der Regierung zu finden. Da wird noch mit 2 Prozent argumentiert, da ist der Teuerungsausgleichsvorschlag von 1,1 Prozent berücksichtigt. Die Finanzkommission beantragt 0,7 Prozent, d.h. 0,4 Prozent tiefer. Daraus wird ersichtlich und muss berücksichtigt werden, dass die Besoldungssumme neu 1,6 Prozent zunimmt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Das ist so. Sie haben im Vorfeld zur Session das orange Beratungsschema erhalten. Ich bitte Sie, das anzusehen. Ziff. 1 des Beratungsschemas ist eine allgemeine Diskussion über die Gesamtvorlage. Ich hatte keine weiteren Wortmeldungen. Wenn Sie sich jetzt zu Ziff. 2, 3 und 4 äussern wollen, dann bitte ich Sie, das zu tun.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Dem Antrag Gysi-Wil / Eugster-Wil / Straub-St.Gallen / Gschwend-Altstätten ist zuzustimmen.

Auch ich unterstütze Ziff. 8. Ich arbeite selber im Behindertenbereich als Heilpädagogin, und es geht nicht nur darum, die Beiträge zu überprüfen, sondern auch, möglichst bald transparent zu kommunizieren. Die Verunsicherung in den Reihen der Behindertenorganisationen ist gross. Wenn weniger Geld zur Verfügung steht, wie z.B. in einem Bereich der Berufsfindung, dann höre ich gleich die Vermutungen oder die Aussagen, das ist aufgrund des NFA zustande gekommen, weil da Kürzungen gemacht worden sind in unseren Bereichen. Die Verunsicherung soll mit Überprüfung, Transparenz und Information aus dem Weg geräumt werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Die SP-Fraktion schätzt und achtet die Arbeit der Polizei sehr wohl. Zum Votum von Klee-Berneck: Burn-out ist ein ernsthaftes gesundheitliches Problem und es ist gut, es hier bei der Stellenaufstockung zu benennen. Doch ist es nicht nur bei der Polizei Realität, sondern auch in verschiedenen anderen Bereichen. Ich sehe das Kopfnicken auf der Regierungsbank. Ich selber bin auch in einem Bereich tätig, in dem die Leute sehr stark gefordert sind. Wenn schon etwas gegen Burn-out unternommen werden soll, dann muss das in allen Departementen geschehen.

Dass Polizistinnen und Polizisten an der Front stark gefordert sind, möchte die SP-Fraktion nicht in Abrede stellen. Es ist jedoch so, dass die bürgerlichen Parteien dieses Rates eine Personalplafonierung beschlossen haben und nicht die SP-Fraktion. Der Antrag aus dem SJD geht weit über den Bericht «Innere Sicherheit» hinaus. Die SP-Fraktion befürwortet diejenigen Stellen, die gemäss dem Bericht «Innere Sicherheit» nötig sind. Sie weiss auch, dass vielleicht noch mehr nötig wären, sieht aber auch den möglichen Bedarf anderer Departemente, von denen, aus welchen Gründen auch immer, keine Anträge vorliegen. Es ist fehl am Platz, jetzt der SP-Fraktion vorzuwerfen, sie sei gegen mehr Sicherheit. Sie ist auch für mehr Sicherheit und befürwortet die 15 Stellen bei der Polizei. Sie lehnt lediglich die Stellen ab, die über den Bericht hinausgehen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Zu Mächler-Zuzwil: Ich widerspreche den Aussagen und erinnere daran, wie wir in diesem Rat um einzelne Stellen gefeilscht haben. Wenn jetzt bei 22 Voll- einschliesslich diverser Teilzeitstellen von «päpstlicher als der Papst» gesprochen wird, dann wird einfach ein ganz anderer Massstab angesetzt. Das ist einfach unseriös. Der Vorwurf, die SP-Fraktion sei für die Abschaffung der Polizei, ist schlicht falsch. Denn wenn sie den Stellenerhöhungen gemäss Bericht «Innere Sicherheit» zustimmt – und die SP-Fraktion trägt diesen Bericht ja mit – dann ist es schlicht nicht fair, ihr jetzt den Vorwurf zur Abschaffung der Polizei zu machen. Ich erwarte, dass in Zukunft keine solch unsachlichen Vorwürfe mehr gemacht werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Konto 7250.301 (Kantonspolizei / Besoldungen). beantragt im Namen der SP-Fraktion in Konto 7250.301 (Kantonspolizei / Besoldungen) eine Kürzung um Fr. 2'129'000.-.

Im Kanton St.Gallen wird seit Jahren eine sehr restriktive Finanzpolitik umgesetzt. Sparen, sparen und nochmals sparen. Bekanntermassen trägt die SP-Fraktion diese Politik nicht mit. Sie ist aber der Ansicht, dass wenn schon überall gespart wird bzw. das Parlament so enge Vorgaben gibt, dass mindestens überall die gleichen Regeln gelten müssen. Der Kantonsrat hat vorgegeben, den Personalbestand für 2011 auf dem Stand von 2010 zu halten. Die meisten Departemente haben sich an diese Vorgaben gehalten, zum Teil gibt es begründete Verschiebungen. Nicht so bei der Polizei. Hier steigt der Personalaufwand massiv. Die SP-Fraktion hat Verständnis dafür, dass Stellenaufstockungen gemäss Bericht «Innere Sicherheit» umgesetzt werden. Weniger Verständnis hat sie für die zusätzlichen Stellenbegehren. Wenn die Polizei für ergänzende Aufgaben nochmals 22 Vollzeitstellen sowie diverse Teilzeitstellen budgetiert, mag dies zwar begründet sein. Die andern Departemente aber haben im Wissen um die Vorgaben des Kantons auf solche begründete Begehren verzichtet. Eigenartig ist auch die Begründung. Unter anderem werden vier Stellen als Ersatz für krankheitsbedingte Ausfälle, u.a. Burn-out, beantragt. Solche Ausfälle bei einem so grossen Personalkörper sind normalerweise in der üblichen Morbiditätsrate berücksichtigt; diese separat zu verlangen, ist sehr speziell und eine weitere Ungleichbehandlung. Die SP-Fraktion ist der klaren Meinung, dass überall mit gleichen Ellen gemessen werden sollte, und beantragt deshalb, die Mittel für die zusätzlichen Polizeistellen, die nicht durch das Berichtsergebnis «Innere Sicherheit» begründet sind, zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Einmal mehr zeigt sich, wie stark und wichtig das Instrument der Vorgabe für die jeweiligen Voranschläge ist. Es gehört zum guten Einvernehmen zwischen Regierung und Kantonsrat, dass die Regierung ernsthaft versucht, die jährlichen Vorgaben des Kantonsrates zu erfüllen. So ist es auch für den Voranschlag 2011. Leider konnten zwar nicht sämtliche Vorgaben erfüllt werden, doch der gute Wille der Regierung wird von der FDP-Fraktion attestiert und auch verdankt.

Auf der einen Seite ist es erfreulich, dass nicht der maximale Eigenkapitalbezug von 150 Mio. Franken notwendig ist, sondern nur – in Anführungszeichen – 125 Mio. Franken. Auf der anderen Seite ist aber das weiterhin hohe bereinigte Ausgabenwachstum von 2,6 Prozent klar zu bemängeln; es liegt auch deutlich über der Vorgabe von 2 Prozent. Diese hohe Ausgabendynamik, welche leider seit einigen Jahren anhält, ist denn auch der Hauptgrund für das vorliegende strukturelle Defizit in der Höhe von rund 150 Mio. Franken. Für die FDP-Fraktion ist es von zentraler Bedeutung, dass dieses Defizit mit der Verzichtsplanung in den Jahren 2012/13 vollständig abgebaut wird.

Neben den Bemühungen der Regierung, die Ausgaben im Griff zu behalten und einige Vorhaben zu sistieren, muss aber auch festgehalten werden, dass die höheren Steuereinnahmen von rund 130 Mio. Franken wesentlich dazu beitragen, dass die Vorgaben mehrheitlich eingehalten werden konnten. Wäre dies nicht der Fall gewesen, so sind wir überzeugt, ständen wir heute vor einer wesentlich schwierigeren Budgetberatung. Es ist damit auch klar, dass die dauerhafte, ja penetrante Kritik der SP-Fraktion, der Staat werde wegen der Steuerkürzungen ausgehungert, schlichtweg falsch ist. Fakt ist, dass im 2011 mit rund 130 Mio. Franken mehr Steuern budgetiert wird und dass dazu wesentlich die höheren Steuereinnahmen von juristischen Personen beitragen. Quasi als «Klammerbemerkung» danke ich deshalb an dieser Stelle dem Souverän, dass er am Sonntag die sogenannte Steuergerechtigkeitsinitiative, welche in Tat und Wahrheit eine Steuererhöhungsinitiative war, abgelehnt hat. Einmal mehr hat es die Schweizerische Bevölkerung verstanden, nicht auf eine volkswirtschaftlich schädliche Initiative hereinzufallen.

Zurück zum Voranschlag 2011: Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Finanzkommission, den Teuerungsausgleich mit 0,7 Prozent statt mit 1,1 Prozent vorzunehmen. Sollte nämlich der ursprüngliche Antrag der Regierung angenommen werden, so käme dies einer Reallohnerhöhung gleich. Doch dies war – gemäss den Ausführungen der Regierung zum Voranschlag 2011 – nicht die Absicht der Regierung, und deshalb ist es nur konsequent, wenn die vom Bundesamt für Statistik aktuellste Prognose für diesen Teuerungsausgleich angewendet wird. Diese ist – man mag dies positiv oder negativ sehen – lediglich 0,7 Prozent. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es erfreulich, dass die Regierung diesen Änderungsantrag mitträgt. Ich möchte aber festhalten, dass mit dieser Massnahme die Besoldungssumme wegen des Stufenanstiegs, des Teuerungsausgleichs, der Beförderungsquote und der ausserordentlichen Leistungsprämien um 1,6 Prozent zunimmt.

Die FDP-Fraktion tritt auf den Voranschlag 2011 ein und bittet Sie, sämtlichen Anträgen der Finanzkommission zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitarbeiter der Kantonspolizei St.Gallen offen.

Ich spreche nicht zum Streichungsantrag der SP-Fraktion, sondern nur zum Votum von Hartmann-Flawil, der vorhin von der Sicherheit gesprochen hat. Dazu zwei Bemerkungen: Die Einsatzplanung der Sicherheitspolizei betrifft genau die Sicherheit, nämlich die Sicherheit um Sportveranstaltungen. Die Planung solcher Einsätze von weit über 50 Personen, das ist Sicherheit. Ich lade Hartmann-Flawil - nach Rücksprache mit dem Kommandanten, denn eine Einladung liegt nicht in meiner Kompetenz - gerne einmal ein, mit uns an die Front zu stehen. Die Planung ist das entscheidende Mittel für den Einsatz, denn wenn wir dezimiert sind, sind wir um jeden froh, der uns im Rücken steht. Dann zu den Verwaltungsangestellten: Diese erledigen in einzelnen Bereichen unseren rückwärtigen administrativen Dienst, was eine nicht zu unterschätzende Entlastung bringt. Auch helfen sie mit, die Absenzen während der zweijährigen Polizeiausbildung aufzufangen, sodass die Polizisten sich auf die Strasse begeben und Präsenz zeigen können. Die Stelle in Schaanwald ist durch das Schengen-Abkommen vorgegeben, das muss ich nicht erklären.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen). beantragt im Namen der SP-Fraktion, in Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen) am Entwurf der Regierung festzuhalten und legt ihre Interessen als Präsidentin der Personalverbändekonferenz des Kantons St.Gallen und Mitglied der Verhandlungsdelegation offen, die jeweils mit der Regierung bzw. dem Vorsteher des Finanzdepartements die Lohnverhandlungen führt.

Die Verhandlungen mit der Regierung über die Besoldungsmassnahmen 2011 haben zwischen Juli und September 2010 stattgefunden. Das Staatspersonal zeigte sich mit dem Verhandlungsergebnis von 1,1 Prozent zufrieden und stimmte den Besoldungsmassnahmen zu. Nun beantragt die Finanzkommission beim «Allgemeinen Besoldungsaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen» eine Kürzung des Besoldungsaufwandes um 0,4 Prozent. Die Finanzkommission stützt sich in ihrem Kürzungsantrag auf eine prognostizierte durchschnittliche Jahresteuerung von 0,7 Prozent. Sie bezieht aber die steigenden Sozialversicherungsabzüge von 0,2 Prozent sowie die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent nicht in ihre Überlegungen mit ein, und auch die steigenden Krankenkassenprämien im zweistelligen Prozentbereich bleiben ausser Acht. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass diese Faktoren mitzuberücksichtigen sind. Ein Augenmerk gilt auch der Lohnentwicklung in den umliegenden Kantonen, deren Massnahmen weiter gehen. Die SP-Fraktion erinnert den Rat auch daran, dass das Staatspersonal in den letzten Jahren wegen der verschiedenen Sparpakete immer wieder einschneidende Abstriche machen musste.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Vor einigen Monaten hat der Rat das «Projekt Fahrende» beerdigt, wenn ich das so sagen darf. Meiner Meinung nach ist hier noch eine Rückstellung von knapp 3 Mio. Franken vorhanden. Ich frage nun den Vorsteher des Baudepartementes, was mit diesem Geld geschieht. Ich gehe davon aus, dass ein Teil dieser Plätze für Fahrende realisiert wird oder ist. Ist nun im Voranschlag ein Betrag eingestellt oder wie geht es weiter?

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Ich habe nicht jede Zahl im Griff, kann aber sagen, dass der Betrag von 100'000 Franken nicht stimmt. Diese Zahl ist falsch, ich habe sie nie erwähnt. Sie wurde, so glaube ich, einmal in einem Protokoll fixiert, dann aber auf meine Veranlassung hin korrigiert. Das ist das, woran ich mich erinnere. Der Beitrag des Kantons St.Gallen wird sich auf ein paar tausend Franken belaufen. Es gibt aber gewisse Projekte, die laufen. Diese werden jedoch nicht vom Volkswirtschaftsdepartement budgetiert, sondern von den verschiedenen Departementen, welche die Arbeitskräfte zur Verfügung stellen. Die Namen sind erwähnt worden. Im Übrigen ist mit dem Präsidenten der Kommission für Aussenbeziehungen abgemacht worden, dass ich im Februar 2011 über die Metropolitankonferenz orientiere. Ich werde dann auch über die ersten Erfahrungen berichten. Neben dieser Orientierung werden wir demnächst noch einen umfassenden Bericht über die Strategie der Aussenbeziehungen des Kantons St.Gallen weiterleiten. Sicher ist, dass der Betrag von 100'000 Franken falsch ist. Die genaue Zahl ist wesentlich tiefer, sie liegt meines Wissens im vierstelligen Bereich.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat an ihrer Novembersitzung und vorgängig in den Subkommissionen der einzelnen Departemente den Voranschlag 2011 geprüft. Da nach Art. 93 Abs. 4 des Kantonsratsreglements eine Eintretenspflicht besteht, fand in der Finanzkommission keine Abstimmung statt, wobei festzustellen ist, dass sämtliche Fraktionen zustimmend vom Voranschlag 2011 Kenntnis genommen haben.

Nachdem der Kantonsrat die Pflegefinanzierung in der zweiten Lesung wieder in die Form des ehemaligen Regierungsvorschlags zurückgeändert hat, liegt somit nach Berücksichtigung des einzigen Finanzkommissionsantrags auf dem gelben Blatt nun der Voranschlag 2011 mit einem Gesamtaufwand von 4'372'851'600 Franken und einem Ertrag von 4'350'259'200 Franken vor. Es resultiert somit ein Aufwandüberschuss von 22,5924 Mio. Franken.

Wir dürfen auch dieses Jahr nicht ausser Acht lassen, dass erneut ein beträchtlicher Bezug aus dem freien Eigenkapital von rund 125 Mio. Franken erforderlich sein wird. Dieser Bezug liegt zwar deutlich unter der Vorgabe von max. 150 Mio. Franken, schränkt jedoch den Kanton für die Zukunft weiter ein.

Auf die Dauer können solche massiven Eigenkapitalbezüge nicht die Lösung sein und wir müssen, wie es die Regierung auch richtig erkannt hat, im Rahmen einer Verzichtsplanung den Staatshaushalt im Gleichgewicht halten. Wenn uns das nicht gelingt, werden wir eine Erhöhung des Staatssteuerfusses nicht verhindern können. Und diese letzte Massnahme ist zurzeit für die Mehrheit der Finanzkommission keine Option.

Die Mehrheit der Finanzkommission zeigt sich weiter befriedigt, dass auch die andern Vorgaben, mit Ausnahme des bereinigten Ausgabenwachstums, von der Regierung eingehalten werden konnten. Wir anerkennen die Leistungen der Regierung, weil sie in einem so engen Korsett budgetieren musste und das auch konnte.

Die Vorgabe, dass das bereinigte Aufwandwachstum höchstens 2 Prozent betragen darf, hat die Regierung jedoch nicht eingehalten. Die Finanzkommission hat dies mit der Anpassung beim Teuerungsausgleich für das Staatspersonal darum korrigiert. Der Vorschlag der Regierung, die Löhne um 1,1 Prozent anzuheben, beinhaltet aufgrund aktuellster Zahlen nämlich eine Reallohnerhöhung. Das Ziel der Regierung, dem Staatspersonal den Teuerungsausgleich und keine Reallohnerhöhung zu gewähren, wird auch mit der Annahme dieses Antrages der Finanzkommission eingehalten. Die Reduktion von 1,1 auf 0,7 Prozent hat einen Minderaufwand von rund 6'342'900 Franken zur Folge. Die Zusammensetzung des Betrages (inkl. Folgekorrekturen bei Globalkreditinstitutionen usw.) ist auf den gelben Blättern Seite 2 bis 6 ersichtlich. Während die Beiträge an die Institutionen angepasst werden, welche das kantonale Dienstrecht eins zu eins anwenden, besteht dieser Automatismus für die übrigen Beitragsempfänger nicht und muss im Voranschlag auch nicht angepasst werden. Eine einzelne Abstimmung zu den einzelnen Positionen entfällt. Mit der Annahme der Ergebnisse auf dem gelben Blatt der Finanzkommission werden diese Positionen dann integral angepasst.

Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten dem Antrag zur Senkung der generellen Besoldungsanpassung von 1,1 Prozent auf 0,7 mit 10:3 Stimmen bei 2 Abwesenheiten zu.

Da im Voranschlag 2011 der mutmasslichen Rechnung 2010 bedeutend mehr Platz eingeräumt wird als in früheren Jahren, hat sich auch die Finanzkommission durch den abtretenden Leiter des Kantonalen Steueramtes Rainer Zigerlig eingehend informieren lassen. Bei der Entwicklung der Steuereinnahmen schliesst die mutmassliche Rechnung 2010 gegenüber dem Voranschlag um 54,5 Mio. Franken besser ab. Die Veränderung ist massgeblich auf die Steigerung der Einnahmen bei den juristischen Personen zurückzuführen. Der Voranschlag 2011 zeigt darum unter der Voraussetzung der gleich bleibenden Gesetzesregelung und des gleichen Steuerfusses über alle Steuerarten hinweg nochmals eine Verbesserung von 72,9 Mio. Franken. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern geht man im Voranschlag 2011 – aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung – von einem Einkommenszuwachs von 2,5 Prozent (progressionsbereinigt 3,75 Prozent) und von einem Vermögenszuwachs von 2 Prozent aus. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern für die Besteuerung der Jahresgewinne 2009 wurde mit einer Reduktion der steuerbaren Gewinne von 15 Prozent gerechnet. Aufgrund der unerwartet raschen Erholung der Wirtschaft ist aber effektiv ein Gewinnzuwachs von 17,8 Prozent eingetreten. Im Jahr 2010 werden Gewinne versteuert, die in all den Vorjahren noch nie so hoch waren wie im 2009, wobei es zwischen den verschiedenen Unternehmen grosse Unterschiede gibt.

Für den Voranschlag 2011 wird aufgrund von Umfragen bei Unternehmen für die Gewinne 2010 mit einem Gewinnzuwachs von 17, 5 Prozent gerechnet, das sind 199,2 Mio. Franken. Im Voranschlag 2011 werden im Vergleich mit dem AFP 2011 bei den Kapital- und Gewinnsteuern sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern die Best-Case-Szenarien überschritten. Bei den anderen Steuerarten liegen die Zahlen des Voranschlages 2011 zwischen dem Basis- respektive Best-Case-Szenario.

Von der Zunahme bei den juristischen Personen profitieren die Gemeinden sehr stark. Mit dem VI. Nachtrag zum Steuergesetz wurde der Anteil der politischen Gemeinden am Ertrag juristischer Personen von 100 auf 130 Steuerprozente erhöht. Deshalb steigt beim Kanton durch die erhöhte Ablieferung an die Gemeinden das Aufwandwachstum um etwa 78 Mio. Franken.

Bei den Steuereinnahmen im Voranschlag 2011 konnte die Finanzkommission zusammenfassend feststellen, dass die wirtschaftliche Erholung rascher als erwartet eingetreten ist.

Wie gewohnt verzichte ich an dieser Stelle darauf, Zahlenreihen und weitere Begründungen zu wiederholen, die bereits in der Botschaft stehen und in den Fraktionen eingehend studiert und diskutiert worden sind.

Die Anstrengungen seitens Verwaltung bei der Budgetierung weiss die Finanzkommission auch dieses Jahr sehr wohl zu schätzen. Es ist der Finanzkommission an dieser Stelle ein Bedürfnis, der Regierung und am meisten dem Finanzchef für die Informationen und die Transparenz in der gesamten Budgetierungsphase herzlich zu danken.

Dass die kommenden Jahre unseren Kanton vor grosse Herausforderungen stellen werden, ist nicht nur der Finanzkommission klar. Damit unsere noch vorhandene Eigenkapitaldecke nicht zu schnell ausgedünnt wird, werden wir nicht darum herumkommen, uns über die finanziellen Aussichten des Kantons umfangreiche Gedanken zu machen. Die Aufgaben- und Finanzplanung sowie Verzichtsplanung wird im Februar 2011 die Regierung und auch das Parlament massiv fordern. Dann werden wir entscheiden müssen, was wir uns leisten können, und nicht, was wir uns gerne leisten würden.

Noch ein paar Worte zur fehlenden Vorgabe 2011: Die ersten Erfahrungen mit dem Aufgaben- und Finanzplan hat die Finanzkommission nach eingehender Diskussion dazu bewogen, im Voranschlag 2011 keine Vorgabe mehr zu formulieren. Wir halten es mehrheitlich für zweckmässig, im Rahmen der Beratungen zum Aufgaben- und Finanzplan 2012-2014 eine Vorgabe zu formulieren. Eine Begrenzung des Ausgabenwachstums wird dann möglicherweise wieder Grundvoraussetzung sein.

Da eine gesetzliche Eintretenspflicht besteht, kann ich direkt zu den Anträgen der Finanzkommission überleiten. Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommissionsmehrheit, unserem gelben Blatt in allen Punkten zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Wir ziehen die Beratung des Rechnungsabschnitts der Gerichte vor. Ich begrüsse dazu die Präsidenten von Kantons- und Verwaltungsgericht.

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30.11.2010Wortmeldung

Ich rede direkt zum besonderen Leistungsauftrag der PHSG St.Gallen.

Es geht hier um einen Betrag von 32,5 Mio. Franken. Im Rahmen der Budgetrestriktionen wurde auch die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen PHSG mit einer Kürzung belegt. Die Kürzung beläuft sich gemäss der Zusammenstellung auf 1,7 Mio. Franken, was etwa 5 Prozent des Kantonsbeitrags beträgt. Diese Vorgabe wurde umgesetzt. Es ist positiv zu werten, dass die PHSG in der Folge zu jeder Produktegruppe unter dem Titel «Sparmassnahmen zur Erfüllung des Sparauftrags» die konkreten Massnahmen und deren Folgen auf Lehre, Forschung, Personal und/oder Studierende ausweist. Die Massnahmen sind happig:

  • Zwangsferien für die Dozentinnen und Dozenten im Umfang von einer Woche, was einer Lohnkürzung von etwa 3,5 Prozent gleichkommt und den Studierenden sogenannt unbetreutes Selbststudium bringt.

  • Reduktion der angebotenen Kurse und der Berufseinführung auf das Minimum.

  • Streichung der Kostenbeteiligung bei den Fremdsprachenassistenzpraktika der Studierenden.

  • Regionalen didaktischen Zentren RDZ werden die Mittel für Stellvertretungen und projektbezogene Sondereinsätze um fast 100'000 Franken gekürzt.

Dies sind nur einzelne Beispiele aus einer langen Liste von Massnahmen, die die Qualität der Ausbildung, die Sorgfalt der Berufseinführung, die Chancengleichheit und den Bezug zur Praxis ritzen. Hier stellt einmal mehr die Frage nach der Differenz zwischen Worten und Taten. Quer durch alle Parteien wird immer wieder betont, dass die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer von zentraler Bedeutung sei und hohen Anforderungen genügen müsse und wie die schönen Sprüche alle heissen. Doch bereits in der ersten Runde des Sparens werden diese Worte wertlos! Die SP-Fraktion wehrt sich gegen solche Sparmassnahmen und diese wertlose Wort-Politik! Für die SP-Fraktion zeigt sich hier einmal mehr der Unsinn des Sparens. Es ist ein Vorbote der kommenden Diskussionen um die Verzichtsplanung. Es ist richtig, dass die PHSG die Konsequenzen der Sparvorgaben transparent macht und damit das Parlament und die Öffentlichkeit in die Verantwortung nimmt.

Die Sache hat jedoch noch einen Haken: Die PHSG hat gemäss der Rechnung 2009 Rückstellungen, die zum grossen Teil mit Aufgaben verbunden sind, sowie unter dem Titel Rücklagen freie Mittel. Diese freien Mittel belaufen sich mit Stand Ende 2009 auf fast 2,4 Mio. Franken. Für die Dämpfung der Sparmassnahmen werden daraus nur 400'000 Franken verwendet. Damit stellt sich die Frage nach dem Zweck sowie der Verwendung dieser Rücklagen. Es ist für die SP-Fraktion unverständlich, dass die PHSG zur Dämpfung der Sparvorgaben diese freien Mittel nicht verwendet hat. Der Untertitel im besonderen Leistungsauftrag hätte dann lauten können: «Verwendung freier Mittel für einmalige Vermeidung folgender Sparmassnahmen». Es ist zwingend notwendig, dass die Fragen der Verwendung der Rücklagen öffentlich diskutiert werden. Die SP-Fraktion hat dazu eine Interpellation vorbereitet.

Der besondere Leistungsauftrag kann weder verändert noch abgelehnt werden. Mit dem Lesen und der Stellungnahme haben wir ihn auch zur Kenntnis genommen. Dies ist zu bedauern, wird doch mit der Umsetzung des Leistungsauftrags die Qualität der Ausbildung reduziert.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Ich möchte das Votum von Hartmann-Flawil unterstützen. Ich bin auch erschrocken über diese Sparmassnahmen, die auf S. 132 des Voranschlages aufgeführt sind.

Ich weiss, dass in diesem Jahr 100 Studentinnen und Studenten mehr an der PH Rorschach studieren werden. Die Schule platzt aus allen Nähten, und man hat es hier mit sehr krassem Abbau zu tun. Ich frage Sie, Regierungsrat Kölliker: Können Sie uns trotzdem garantieren, dass die Qualität an unserer PHSG gewährleistet ist und auch weiterhin konkurrenzfähig bleibt mit diesen Sparmassnahmen gegenüber den Nachbarkantonen? Wie sieht die Zukunft der PHSG aus? Wir sind in den nächsten Jahren darauf angewiesen, gute und genügend Lehrkräfte zu haben.

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30.11.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Ich habe eine Frage zum Rettungswesen und zur Katastrophenorganisation auf S. 143. Wir wissen, dass das Rettungswesen auch Private einbinden sollte. Wir von FDP-Fraktion legen grossen Wert darauf, dass die Privaten auch eingebunden werden, wenn die Qualität stimmt.

Nun haben wir aber folgende Situation: Wir können einen Leistungsauftrag genehmigen, gleich wie bei der PHSG, verändern können wir eigentlich nichts, und trotzdem brennt es unter den Nägeln, dass in den einzelnen Spitalregionen unterschiedliche Aufgebotsvorschriften gelten. So haben wir z.B. in der Spitalregion I die Aufgebotsrangordnung; zuerst öffentlich, dann kommen andere Spitalregionen, dann Ausserkantonal und erst dann kommen die Privaten. Das stört uns von der FDP-Fraktion.

Wir haben im Rheintal in einer Diskussion mit dem damaligen CEO erreicht, dass die Aufgebotsrangliste, wenn ich das so nennen darf, so bestimmt wurde, dass zuerst der Öffentliche kommt und dann der Private und nicht zuerst noch einer aus einer anderen Spitalregion, denn es geht ja darum, dass die Hilfe möglichst schnell kommt. Wenn ein Rettungsdienst aus einer anderen Spitalregion kommen muss, dann ist eben nicht der Schnellste vor Ort. Öfter wäre der Private schneller, er kommt aber nicht zum Einsatz. Das stört uns. Deshalb möchte ich unser Anliegen deponieren: Es ist unser Wunsch, dass möglichst alles unternommen wird, die Aufgebotsrangordnung adäquat zu gestalten, damit nicht zuerst Ausserkantonale aufgeboten werden, bevor private Anbieter, die schneller vor Ort wären, aufgeboten werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Regierungspräsident: Im April dieses Jahres hat die Regierung dem Rat ein zusätzliches Mittel zur Umsetzung eines Konzeptes für Fahrende vorgelegt. Ich habe damals ein- und ausdrücklich zur Kenntnis genommen, dass eigentlich niemand etwas gegen Fahrende hat, aber auch, dass es nicht opportun ist, jetzt zusätzliche Mittel dafür zu sprechen. Die Mittel - insgesamt 2,8 Mio Franken -, die früher in einzelnen Tranchen über den Voranschlag genehmigt worden sind, stehen weiter zur Verfügung. Es war der Auftrag des Parlamentes, mit diesen Mitteln günstiger, einfacher und etwas schneller Plätze für Fahrende zu realisieren. Seit Frühling 2010 überprüfen wir nun, wie die Aufgabe mit weniger Mitteln erfüllt werden kann. Dann gab es auch raumplanerische Abklärungen zu treffen. Es ist kaum überraschend, dass Gebiete, die ausserhalb von Bauzonen liegen, auch Fahrenden nicht zugestanden werden können. Landwirtschaftlicher Boden für günstiges Geld ist nicht zu haben. Das ist auch der Kostentreiber, denn es muss eingezontes Land sein. Die Abklärungen sind nun abgeschlossen, und die bestehenden Projekte können in die Baureife gebracht werden. Wir werden demnächst an zwei Orten die öffentlichen Auflagen machen und mit den jetzt vorhandenen Mitteln unserer seit 30 Jahren überfälligen Aufgabe im Interesse einer Ordnung und einer geordneten Regelung für Fahrende nachkommen.

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(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Bitte keine Euphorie. Das Budget 2011 erfüllt nicht alle Vorgaben, die der Kantonsrat gegeben hat. Das Ausgabenwachstum beträgt mehr als 2 Prozent, den Personalaufwand für das Staatspersonal zu plafonieren, konnte auch nicht eingehalten werden. Den Aufwand für Dienstleistungen und Honorare Dritter auf den Stand des Voranschlags 2010 zu plafonieren ist ebenfalls nicht gelungen. Auf Ebene des Gesamtkantons nimmt zwar der Aufwand um 0,6 Prozent ab, in einzelnen Departementen zeichnen sich allerdings Zuwächse ab. Die Gesamtentwicklung ist positiv zu bewerten, aber wie gesagt, in vereinzelten Departementen muss an dieser Vorgabe noch gearbeitet werden. Erfreulich sind die Einhaltungen gegenüber dem kantonalen Steuerfuss, der bei 95 Prozent verbleiben wird. Die Vorgabe aus dem freien Eigenkapital wird klar unterschritten mit dem Bezug von 125 Mio. Franken. Aus diesem Grund beurteilt die SVP-Fraktion das Budget 2011 unter dem Motto «bitte keine Euphorie». Was wäre, wenn sich die Wirtschaft nicht so schnell erholt hätte? Wie wären dann unsere Vorgaben eingehalten worden?

Aber kommen wir zurück auf das Budget. Auf das kommende Jahr werden uns im Bereich Steuereinnahmen sehr positive Entwicklungen gedeutet, die uns zuversichtlich stimmen. Aber trotzdem kommt keine Hochstimmung auf, denn gleichzeitig schlägt der Mehraufwand Ergänzungsleistungen mit 18,6 Mio. Franken Alarm. Ernüchtert nehmen wir auch zur Kenntnis, dass das schnelle «Schmelzen» des Eigenkapitals seinen Lauf nimmt. Dem verbliebenen Eigenkapital müssen wir Sorge tragen, da die Ressourcen sehr beschränkt sind. Ein zu schneller Abbau des Eigenkapitals hätte fatale Auswirkungen, die wir alle kennen. Wollen wir das? Nein, wir von der SVP-Fraktion ganz und gar nicht. Unerfreulich ist auch die Zunahme des Mehrertrages des Nationalen Finanz- und Lastenausgleichs, dem neu 73,6 lndexpunkte gegenüber 74,2 lndexpunkten für das Jahr 2010 resultierten. Aufgrund dieser Verschlechterung des Ressourcenpotenzials im Vergleich mit dem schweizerischen Durchschnitt erhöht sich der Beitrag an dem Kanton St.Gallen aus dem Ressourcenausgleich um 9,9 Mio. Franken. Die Zunahme der Ausschüttung aus dem NFA stimmt uns sehr nachdenklich und zeigt uns auf, dass wir uns in die falsche Richtung bewegen.

Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Anpassung der Besoldung des Staatspersonals nur im Bereich des Teuerungsausgleiches stattfinden soll. Somit unterstützen wir den Antrag der Finanzkommission, den Teuerungsausgleich von 1,1 Prozent wie in der Botschaft vorgesehen auf 0,7 Prozent zu reduzieren und keine Reallohnerhöhung zu gewähren.

Die Vorgaben zum Voranschlag 2012 wird zum jetzigen Zeitpunkt aufgeschoben, da wir der Ansicht sind, dies im Rahmen der Beratung AFP, die im Januar 2011 stattfinden wird, festgelegt werden muss. Das Instrument Vorgaben muss auf alle Fälle beibehalten werden. Weiter sind wir überzeugt, dass bei der Aufgaben- und Finanzplanung im Januar 2011 eine Verzichtsplanung unabdingbar wird.

Wir, die SVP-Fraktion, sind für Eintreten auf das Budget 2011 und werden das gelbe Blatt, Anträge der Finanzkommission, unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die CVP-Fraktion dankt vorab dem Finanzdepartement und der Regierung für die Erarbeitung des Voranschlags 2011 und die Zusammenarbeit bei der Prüfung des Budgets.

Der Voranschlag 2011 sieht bei einem Haushalt von über 4,3 Milliarden Franken einen Ausgabenüberschuss von 22 Mio. Franken vor, dies bei gleichbleibenden Steuerfüssen und einem Eigenkapitalbezug von 125 Mio. Franken. Wir nehmen befriedigt zur Kenntnis, dass gegenüber dem AFP über 23 Mio. Franken weniger Ausgaben vorgesehen sind, bei genauerer Betrachtung stellen wir hingegen fest, dass 20 Mio. Franken hinausgeschoben und nicht eingespart wurden, Stichworte «Einführung Personalgesetz», «Bibliotheken», dass 14 Mio. Franken weniger für den innerkantonalen Finanzausgleich ausgegeben wurden, Stichwort «bessere Abschlüsse der Gemeinden». Trotzdem steigen gegenüber dem Voranschlag 2010 die Ausgaben um über 200 Mio. Franken. Auch wenn die durchlaufenden Beiträge, die internen Verrechnungen und die Ertragsanteile Dritter abgezogen werden, verbleibt eine Aufwandsteigerung von rund 80 Mio. Franken.

Da die Staatsausgaben schneller steigen als das Volkseinkommen, wird die Staatsquote weiter ansteigen. Diese Entwicklung bereitet uns Sorge und sollte gestoppt werden.

Erfreulich ist aus Sicht der CVP-Fraktion die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesondere bei den juristischen Personen, zeugt diese doch von einer guten Konjunkturlage, einer deutlich besseren, als wir noch vor Jahresfrist befürchten mussten.

Ein Wort zur Budgetierung der Steuereinnahmen: Wir erachten die Basiswerte für die Budgetierung in Bezug auf das Volkseinkommen und bei den juristischen Personen als realistisch und nicht übertrieben vorsichtig.

Ein bedeutender Einnahmeposten von über 440 Mio. Franken, das sind rund 40 Steuerprozente, ist der Betrag aus dem interkantonalen Finanzausgleich. Dieser Betrag stieg im Vergleich zum Vorjahr um 10 Mio. Franken, was im interkantonalen Vergleich auf eine Verschlechterung der Strukturen hinweist. Auch wenn dieser Betrag nicht von einem Jahr aufs nächste wegfallen wird, entstand doch eine beachtliche Abhängigkeit, sowohl von der Konjunkturlage der Geberkantone als auch des schweizerischen Verteilschlüssels. Zum Erreichen des ausgeglichenen Budgets ist ein Eigenkapitalbezug von 125 Mio. Franken notwendig. Zwar ist das Eigenkapital zur Pufferung da, doch wird dieses bei gleichbleibenden Ausgaben und Steuerfüssen in wenigen Jahren aufgebraucht sein. Daher erachten wir die Erarbeitung von strukturellen Massnahmen im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans als unumgänglich.

Die CVP-Fraktion befürwortet die Bearbeitung von Vorgaben im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans, wie wir das bereits vor Jahresfrist hier forderten. Die Vorgaben werden in einem engen Zusammenhang mit der Verzichtsplanung stehen müssen.

Wir treten nicht nur ein, sondern stimmen auch sämtlichen Anträgen der Finanzkommission zu.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen und der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Diese Besoldungskürzung wurde in der Finanzkommission eingehend diskutiert. Die Subkommission Finanzdepartement hat auch eine Tabelle mit einer effektiven Übersicht über die Lohnentwicklung im Kanton erhalten. Aufgrund dieser Tabelle hat die Finanzkommission mit 10:3 Stimmen bei 2 Abwesenheiten entschieden, dem Kantonsrat eine Kürzung der generellen Besoldungsanpassung von 1,1 Prozent auf 0,7 Prozent zu beantragen. Solche Kürzungsanträge betreffen nicht nur das Konto 5600.308, sondern diverse Konti. Die Zusammenstellung aller Anträge ist auf den gelben Blättern auf den S. 2 bis 6 zu finden. Folgedessen ist dieser Antrag integral zu behandeln.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
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(im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Diskussion hat eine lange Vorgeschichte. Mein Vorredner hat sie zum Teil schon erwähnt. Der Bericht «Innere Sicherheit» hat klare Bestandesprobleme bei der Polizei aufgezeigt. Dieser Sachverhalt wurde auch von der Subkommission des Sicherheits- und Justizdepartements (abgekürzt SJD) nochmals überprüft. Ihr wurden auch die massiven Überzeitensaldi, die sich über Jahre angehäuft haben, nochmals präsentiert. Deshalb ist es nicht zu verantworten, im Rahmen der Budgetdebatte auf diese Stellen zu verzichten. Die CVP-Fraktion ist der klaren Überzeugung, dass zugunsten der Sicherheit und zugunsten einer guten, leistungsfähigen Kantonspolizei, die ihre Leistungen kontinuierlich und nicht nur periodisch auf hohem Niveau erbringen muss, den Stellenerhöhungen zugestimmt werden muss.

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30.11.2010Wortmeldung

Vier Stellen wegen Burn-out, wurde gesagt. Das tönt so lapidar. Wer aber weiss, was Burn-out heisst, kann diese Aussage nicht einfach so im Raum stehen lassen. Wenn es in einem Departement Leute gibt, die dermassen gefordert werden, dass sie ausbrennen, dann muss das ernst genommen und korrigiert werden. Deshalb sind dem SJD diese Stellen zu gewähren.

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30.11.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Werfen wir zuerst einen kurzen Blick zurück auf das Jahr 2010. Ich danke der Regierung, dass sie das Anliegen aufnimmt und der mutmasslichen Rechnung des laufenden Jahres jeweils mehr Raum geben möchte und hier darstellen will, wie sich die laufende Rechnung des Jahres entwickelt hat.

Wir stellen auch dieses Jahr fest, dass es eine Besserstellung von etwa 15 Mio. Franken gibt, der Kommissionspräsident hat noch höhere Zahlen genannt. Ich möchte insbesondere die Regierung bitten, bei der Argumentation nicht die Aufarbeitung der Fehler in Bezug der Gewinnabschöpfung bei der Vermögensverwaltung, bei der Versicherungskasse oder die Lohnungleichheiten beim Pflegepersonal zu vermischen mit dem Rückblick auf das Jahr 2010, auch wenn in der Art der Rechnungsabnahme dann gewisse Rückstellungen gemacht werden.

Der zweite Rückblick geht auf den Budgetprozess: Wir stellen fest, dass die Einhaltung der Vorgaben wiederum in einem mehrstufigen Verfahren erfolgte. Dabei wurden etwa 70 Mio. Franken weggespart. Die Regierung setzt gehorsam die Vorgaben um und gibt den Druck der Vorgaben weiter an die Departemente, Ämter und nachfolgend betroffenen Personen, und ich kann nur feststellen, unsere Regierung ist eine «Mustertruppe», wie sie das ausführt, wie sie von den bürgerlichen Parteien ihre Denkart übernimmt und diese Vorgaben auch tatsächlich umsetzt. Dies ist nicht in allen Kantonen so. Trotzdem: Sie erfüllen den Auftrag der Kantonsratsmehrheit der bürgerlichen Parteien ausserordentlich gut.

Das Spannungsfeld Kanton und Gemeinden ist der dritte Punkt, auf den ich gerne zurückschauen möchte: Wir haben festgestellt, dass in den vergangenen Jahren sich die Gemeinden meistens durchsetzten, wenn es um die Finanzierung von gemeinsamen Aufgaben ging und der Kanton belastet wurde. Das Gleich stellen wir fest bei der Verteilung von Geld, bei den Goldmillionen oder bei den NFA-Geldern. Ich bin froh, dass gestern der Kantonsrat eine kleine Richtungsänderung beschlossen hat und hier eine Korrektur eingeleitet hat. Ich hoffe, dass wir in den kommenden Diskussionen – die werden wieder kommen – über die Finanzierung von Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden, dass dann der Kantonsrat die berechtigten Interessen des Kantons höher gewichtet, analog gestrigem Entscheid. Der Voranschlag 2011 selber, dazu haben Sie vorhin gehört, dass die Vorgaben eingehalten werden, ausgenommen Ausgabenwachstum. Aber das Aufgabenwachstum beträgt real etwa 2,1 Prozent. Ich bitte Sie, nicht immer die anderen Zahlen zu verwenden, sondern von der Realität zu sprechen. Die Mehrausgaben sind übrigens begründet. Ich nehme die Regierung in Schutz.

Beim Personalaufwand gibt es auch eine Vorgabe. Ich bin froh, dass Zünd-Oberriet darauf hingewiesen hat, dass diese Vorgabe der Personalplafonierung nicht eingehalten wurde. Die anderen Parteien sagen leider nichts dazu. Der Auftrag im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans war klar Personalplafonierung, ausgenommen waren der Bericht Innere Sicherheit, in dem es um 15 Stellen geht. Wir stellen aber fest, dass über 2 Mio. Franken für zusätzliche Polizeistellen darin enthalten sind. Diese Vorgabe wurde auch in der Finanzkommission diskutiert, aber trotzdem stellen CVP- und FDP-Fraktion fest: Die Vorgaben im Personalbereich wurden eingehalten. Ich bitte Sie, konsequent zu bleiben. Die anderen Departemente haben die Vorgaben umgesetzt.

Bei den Einnahmen, da gibt es eine wunderliche Entwicklung, insbesondere bei den juristischen Personen, diese erheblichen Verbesserungen, diese Gewinne, die noch niemals da waren, auch vor dem Hintergrund dieser Krise, die immer wieder zitiert wurde, die auch tatsächlich da ist, die die Mitarbeitenden auch spüren, denn mit dieser Begründung werden vielfach auch Lohnentwicklungen verhindert. Es ist positiv, dass die juristischen Personen die Mehrerträge tatsächlich mittragen beim Voranschlag von 2011 und folgende. Ich stelle aber einfach fest, dass gegenüber 2008 oder 2007 die Erträge massiv weiterhin eingebrochen sind. Positiv zu werten sind auch die Investitionen, dass hier die Regierung Kurs hält, dass sie die Investitionen aufführt und umsetzen möchte und insbesondere auch die Beträge unter 3 Mio. Franken mit investivem Charakter weiter auf einem hohen Niveau hält. Dies ist wichtig für unsere Wirtschaft.

Zum Schluss noch die Aussichten auf die Aufgaben- und Finanzplanung: Das Eigenkapital wird immer wieder beschworen, wir lesen, dass es etwa 670 Mio. Franken sind Ende 2009. Wir stellen fest, dass sich dieser Betrag wahrscheinlich reduzieren wird, aber nicht in diesem Umfang, der budgetiert wurde. Es ist immer noch ein hoher Betrag, und das Eigenkapital hat die Aufgabe, diese Delle auszuglätten und nicht mit weiteren, übertriebenen Sparmassnahmen da weitere Einsparungen zu bringen und weiteren Abbau bei der Staatsverwaltung in Kauf zu nehmen. Diesen Zweck muss das Eigenkapital erfüllen.

Zur Verzichtsplanung: Ich muss auf Mächler-Zuzwil eingehen, der vorhin dem St.Galler Volk gratuliert hat, dass es die Steuergerechtigkeitsinitiative abgelehnt hat. Es hat mich tatsächlich geschmerzt, dass wir verloren haben. Ich stelle aber auch fest, dass in unserer Demokratie immer mehr das Geld das Gewicht erhält, und zwar mit Inseratekampagnen, wie Sie gelesen und gesehen haben. Es ist mir klar, dass die Menschen, die potente Finanzen hinter sich haben, wie auch Economiesuisse, dass diese Leute lieber einige Millionen in diesen Abstimmungskampf geworfen haben, damit sie nachher immer wieder viele Millionen sparen können mit dieser Steuerungerechtigkeit. Nur darum schmerzt mich die Niederlage bei der Steuergerechtigkeitsinitiative. Ich verweise noch auf einen Artikel in der «NZZ am Sonntag», die den Kanton St.Gallen zu den anderen Steueroasen zählt, die betroffen gewesen wären bei dieser Umsetzung dieser Initiative. Da muss man einfach genau lesen, denn da wird beschrieben, dass genau dieser Effekt der Minimierung der Steuersenkung, der Steuergeschenke auch, dazu führt, dass zu wenig Einnahmen da sind und dass nachher mit den bestehenden Aufgaben ein strukturelles Defizit entsteht. Die «NZZ am Sonntag» schreibt richtigerweise, das ist ein strukturelles Defizit als Folge dieser Steuergeschenke. Der Kanton St.Gallen hat mit seiner Steuergesetzrevision über 500 Mio. Franken abgebaut, das sind die Tatsachen. Jetzt stehen wir vor dieser Verzichtsplanung, und da müssen wir diese Millionen Franken wiederum irgendwo einsparen, und es wird staatliche Leistungen betreffen, das haben wir heute Morgen gehört.

Die SP-Fraktion ist für Eintreten, auch wenn das nicht mehr, gemäss dem neuen Kantonsratspräsidenten, gefragt ist.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Diese Frage wurde auch in der Finanzkommission diskutiert. Ebenso wurde ein diesbezüglicher Antrag gestellt. Ich gebe bekannt, dass dieser Antrag mit 10:2 Stimmen bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten abgelehnt wurde.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Ich kann auch das Votum der Vorsteherin des SJD nicht unwidersprochen stehen lassen. Bei einem Personalkörper von über 700 Personen mit den üblichen Fluktuationen von 15 Entlassungen zu sprechen, ist einfach nicht seriös. Wenn wir dem Antrag der SP-Fraktion zustimmen, dann hat die Polizei zwar weniger Mittel; aber dabei gleichzeitig von Entlassungen zu sprechen, ist einfach eine falsche Information.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Die Voten haben die richtigen Fragen angesprochen, und die sind gar nicht so einfach zu beantworten, weil in diesem Bereich ganz viel im Fluss ist. Ich nehme aber gerne die Gelegenheit wahr, zu diesem Bereich etwas zu sagen.

Vorweg aber Fairness und Glaubwürdigkeit, das ist das Thema, das in diesem wie auch in andern Politikbereichen angebracht ist. Das ist unser Leitmotiv, und ich kann Ihnen daher sagen, dass die Regierung bereit ist, diesen Antrag entgegenzunehmen in Bezug auf Prüfung, weil seit wir den Budgetprozess gemacht haben, sehr viel in Bewegung ist. Ich werde Ihnen auch erläutern warum. Vorweg: Es ist nicht zu verleugnen, Sie haben uns ein sehr enges Korsett für den Voranschlag 2011 geschnürt, und ich bin froh, dass man von einer Kürzung absehen konnte. Wir haben jetzt den gleichen Betrag im Budget eingestellt wie im 2010, das ist schon ein Erfolg, wenn man bedenkt, dass wir rund 70 Mio. Franken in diesem Voranschlag einsparen mussten. Wir haben mit den Institutionen immer sehr nahe zusammengearbeitet und immer transparent kommuniziert. Die Institutionen erhielten seit dem Sommer immer wieder Briefe von uns. Wir haben auch eine institutionalisierte Kommunikation mit dem Verband. Das hat seinen Grund, denn wir müssen in diesem Bereich ganz grosse Umstellungen machen. Sie erinnern sich, vorher war der Bund für diesen Bereich zuständig, 2008 haben die Kantone die Verantwortung übernommen, u.a. mit dem Thema, näher an den Institutionen zu sein. Das ist auch richtig so, wir sind in einer sehr guten Partnerschaft. Aber wir haben ein Problem, das andere Kantone 2008 gelöst haben, wir bezahlen immer noch Defizite von gestern und vorgestern. Also immer dieses Nachschüssige. Andere Kantone haben bei dieser Umteilung der Verantwortlichkeit einmal diesen Rutsch gemacht. Wir haben den auf 2013 geplant. Die Finanzkommission hat sich darüber unterhalten, dort soll man eigentlich die zeitgerechte Finanzierung sicherstellen. Bis wir die Grundlagen dafür haben, dauert es jedoch noch eine gewisse Zeit, denn wir wollen zuerst mehr Informationen über die Faktenlage haben. 2008 haben wir wenige Daten vom BSV bekommen, die Ausgangslage war relativ schmal und wir haben darum gesagt, dass wir in einem guten Einvernehmen mit den Institutionen die Datenlage erarbeiten wollen, und wir arbeiten auf diesem defizitorientierten Finanzierungsmodell weiter. Wenn wir den Voranschlag 2011 beschliessen, beschliessen wir auch, dass wir mit diesen Geldern zudem Defizite von gestern und vorgestern bezahlen. Wir schieben immer eine Last von jährlich etwa 6 Mio. Franken vor uns her, die wir eigentlich bezahlen müssen, um die zeitgerechte Finanzierung sicherzustellen.

Seit August und September, als die Subkommission Finanzen bei uns war, hat sich auch noch einiges bewegt. Man hat jetzt ein Muster entwickelt, wie die Leistungsvereinbarungen ab 2011/2012 aussehen könnten. Diese Leistungsvereinbarungen sind jetzt in Vernehmlassung und orientieren sich auch an einem Ausgleich unter den Institutionen. Es gibt für das gleiche Thema zum Teil ganz unterschiedliche Finanzströme, wie wir sie vom Bund übernommen haben. Es geht nicht nur darum, die Defizitorientierung umzubauen, sondern auch, die Spiesse für die gleichen Leistungen gleich lang zu machen. Ich muss Sie daran erinnern, es geht um 22 KMU, das ist der Wortlaut, den ich immer wieder höre, wenn ich die Trägerschaften bei mir zum Gespräch habe. Man sagt mir immer, «wir sind Behinderteninstitutionen, aber wir sind eigentlich KMU, wir sind wichtige Arbeitgeber in der Region und den Gemeinden». Das ist so, und darüber bin ich sehr froh, weil wir das alleine nicht so gut machen könnten wie alle diese Institutionen. Aber es braucht auch den Dialog mit diesen Trägerschaften, um herauszufinden, wie diese Pauschalen aussehen, die dann auch mit dem IBB (Individueller Betreuungsbedarf) gekoppelt sind. Da sind wir auch auf ostschweizerischer Ebene mit den andern Kantonen dabei, diese Massstäbe zu definieren. Das wollen wir bis 2013 haben, 2012 wollen wir das Behindertengesetz hier in diesem Rat haben und diese Arbeiten, wie wir sie jetzt machen, die sind alle eigentlich auf diese Zielorientierung gesetzt, dass wir dann Pauschalen bezahlen, Leistungsvereinbarungen haben über das Mengengerüst und dass wir dann auch zeitgerecht finanzieren können. In dieser Übergangssituation ist es schwierig, ein ganz präzises Budget zu erstellen, darum hat die Regierung gesagt, dass wir den Betrag von 2010 ebenfalls einstellen für 2011. Dies im Wissen, dass wir nicht alle Defizite von gestern und vorgestern übernehmen können. Es gibt Institutionen, da rechnet man erst zwei, drei Jahre später ganz präzise auf den letzten Fünfer ab, weil sich ganz viel bewegt und weil da verschiedene Player involviert sind. Wenn wir jetzt diesen Budgetrahmen haben, so kann ich sagen, wir können den Status quo nicht halten, und zwar darum, weil in der Zwischenzeit auch neue Plätze bewilligt werden mussten. Wir haben Anträge für 87 neue Behindertenplätze, wir konnten 54 bewilligen, aber das geht zulasten dieses Betrages. Wenn ich sage, wir können das auffangen, möchte ich darauf hinweisen, dass wir jetzt eben Defizite ausgleichen, und wir bezahlen Anfang Jahr nur einen bestimmten Teil. Wir haben Spielraum, ob wir 75 Prozent bezahlen oder 80 Prozent, am Schluss von dieser Kette müssen wir aber 100 Prozent bezahlen. Auch wenn wir uns KMU gegenübersehen, die unternehmerische Freiheit ist da in Bezug auf die Art, wie man einen Auftrag erfüllt, aber was die behinderten Menschen in diesem Rahmen kosten, da gibt es nicht so viel Spielraum. Da ist genau das Ziel, das wir erreichen wollen: herauszufinden, wie gross die Pauschale für eine mehrfach behinderte Person sein soll und wie viel kleiner die Pauschale für jemanden sein soll, der eine bestimmte Leistungsfähigkeit mit einbringt.

Sie sehen, wir sind in einer Umbruchsituation, und ich denke, dass wir mit dieser Budgetposition das gemacht haben, was in der jetzigen Zeit und mit Ihren Vorgaben vertretbar war, nämlich nicht zu kürzen. Aber wenn wir mehr Plätze bewilligen, das haben wir im Oktober gemacht, dann gehen diese 54 Plätze zulasten dieses Budgets. Wenn wir aber Leistungsvereinbarungen machen, sind wir im Gespräch mit diesen Institutionen, wir werden nachbessern müssen, wir werden das dann hinführen müssen auf diesen Moment im 2013, wo es darum geht, diese aufgelaufenen Defizite in einer einmaligen Sondertranche zu bezahlen. Es wurde in der Finanzkommission gesagt, wir wissen, wir brauchen demnächst einmal 20 oder 30 Mio. Franken, um alle diese Verzerrungen, die noch da sind, und die Nachschüssigkeit, die wir nicht geklärt haben, zu bezahlen, aber wir wollen das dann machen, wenn wir wissen, wie gross die Pauschalen sind, wenn wir das Mengengerüst kennen und wir wissen, wie die Zukunftsorientierung in diesem Bereich ist.

Deshalb ist die Regierung bereit, das entgegenzunehmen und zu prüfen, und ich werde einen Weg finden, Ihnen Bericht zu erstatten. Ich bitte Sie aber, diese Budgetposition so zu belassen. Mit der können wir arbeiten. Ich kann Ihnen aber auch versichern, dass es bei einigen Institutionen Korrekturen geben wird, und zwar nicht in der Qualität der Leistung der Betreuung der Behinderten. Diese KMU haben auch Spielräume, es gibt unterschiedliche Löhne im Kader, die sind nicht alle kompatibel mit den kantonalen Dienst- und Besoldungsordnungen; das soll auch so bleiben, aber es ist auch richtig, dass wir das nicht bezahlen. Also hier haben wir auch ein Marktelement eingebaut, das aus der Kultur und der Geschichte so existiert, das werden wir natürlich aushandeln. Dieser Prozess findet jetzt statt, der geht natürlich nicht einher mit dem klaren Termin des Budgetprozesses, das ist ein dynamischer Bereich. Ich muss einfach sagen, ich bin sehr froh, dass wir in der SODK Ost, sieben Ostschweizer Kantone plus Zürich, diese Pauschaldiskussion gemeinsam führen, weil ein Viertel der behinderten Menschen, für die wir verantwortlich sind, in anderen Kantonen platziert sind. Wenn die anderen Kantone jetzt einfach teurere Aufenthaltskosten für Kantonsexterne verlangen, dann bezahlen wir am Schluss eigentlich mehr Geld in andere Kantone als allenfalls bei uns. Dieser interkantonale Ausgleich ist ebenso ein Thema.

Dies einige Informationen dazu. Ich möchte es auf den Punkt bringen. Wir haben vier Baustellen: die Nachschüssigkeit aufheben, wir müssen Leistungsvereinbarungen machen, wir müssen die Spiesse unter den Institutionen gleich lang machen für das gleiche Thema, und gleichzeitig müssen wir die Pauschalen bearbeiten. Das ist im Prozess bis 2013. Sie werden im 2012 ein Behindertengesetz in diesem Rat erhalten, bei dem wir alle diese Eckdaten, die jetzt in der Bearbeitung sind, einfangen werden, und ich bitte Sie, diesen Antrag uns zu übergeben, denn überprüfen müssen wir, das ist ein dynamischer Prozess. Wenn Sie Ja sagen gibt das uns noch mehr Verantwortung und noch mehr Verpflichtung, und das ist auch der Grund, warum die Regierung diesen Antrag auf Überprüfung entgegennimmt und uns den Auftrag gibt, in einem geeigneten Zeitpunkt über diesen dynamischen Wandel in diesem Behindertenbereich Auskunft zu geben.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

beantragt im Namen von Eugster-Wil / Straub-St.Gallen / Gschwend-Altstätten und in eigenem Namen eine neue Ziff. 8 des Kantonsratsbeschlusses über den Voranschlag 2011 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird beauftragt, die Beiträge an die Behinderteneinrichtungen für das Jahr 2011 zu überprüfen und auf der Basis der Beiträge des Jahres 2010 auszurichten, um die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung und Eingliederung von invaliden Personen nach den Massgaben des Übergangs zur NFA sicherzustellen.»

Ich möchte zuerst meine Interessen offen legen: Ich votiere zwar nicht, aber ich bin Mitglied und Präsidentin der Heimstättenkommission der Heimstätten Wil. Zudem arbeite ich in einer Arbeitsgruppe der Verbände der Behinderteneinrichtungen und des Amtes für Soziales im Zusammenhang mit der Gesetzgebung und der Umsetzung NFA.

In der Finanzkommission und auch gegenüber den Behinderteneinrichtungen wurde seit September kommuniziert, dass die Beiträge an die Einrichtungen für das nächste Jahr, 2011, auf der Basis der Budgets 2010 ausgerichtet werden sollen. Dies ist auch im Protokoll der Subkommission entsprechend festgehalten. Vorläufig kann das Kostenwachstum wie folgt eingedämmt werden: Plafonierung der Nettobetriebskosten 2011 auf dem Stand 2010, dazu müssen die Beiträge pauschaliert werden, das wurde eigentlich auch den Institutionen gegenüber so geäussert. Nun ist die Realität, wie wir sie im November 2010 erleben, eine andere. Die Entwürfe für die Leistungsvereinbarung für das Jahr 2011 wurden den Institutionen im Laufe dieses Monats zugestellt und die Erhebung, die der Verband INSOS gemacht hat, hat gezeigt, dass rund 6 Mio. Franken weniger in den Leistungsvereinbarungen aufgeführt sind, als die Institutionen im Jahre 2010 budgetiert haben. Es ist auch in den Schreiben formuliert, dass Zeit für Nachverhandlungen sei, sie wurden als Entwurf deklariert. Es geht um Fairness und Glaubwürdigkeit, es geht auch darum, dass diese Angebote sichergestellt werden, denn sie nehmen eine wichtige Aufgabe wahr. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, liegen die Betreuung und Begleitung behinderter Menschen, sprich diese Institutionen, fast vollständig in privaten Händen. Die Übergangsfrist des NFA läuft Ende dieses Jahres aus. Die Finanzierung der Behinderteneinrichtungen ist jetzt eine kantonale Aufgabe, das war früher Bundesaufgabe, und es ist jetzt auch ein Behindertengesetz in Arbeit. Wie die Regierung sagte und schrieb, wird auf das Jahr 2011 eine Umstellung, von nachschüssiger Defizitabdeckung zu einer Pauschalabgeltung, vollzogen werden. Das ist grundsätzlich sicher sinnvoll, aber in dieser Übergangszeit ist doch eine gewisse Verunsicherung da. Es darf nicht darauf hinauslaufen, dass die Beiträge einfach heruntergefahren werden. Gleichzeitig wurde im Herbst 2010 ein neues System eingeführt, der individuelle Betreuungsbedarf. Gestützt auf diesen sollen die zukünftigen Leistungsvereinbarungen und Leistungsabgeltungen dann auch ausgerichtet werden. Dieses Instrument wird jetzt erst eingeführt und kann darum auch noch nicht greifen. Wir gehen in den Organisationen davon aus, dass dann auch Spareffekte möglich sind. Es geht nicht darum, dass wenn alle Institutionen oder der Kanton weniger Mittel hat, dass das dann am Behindertenbereich völlig vorbeigeht, aber es kann nicht sein, dass das zum Tragen kommt, bevor das neue System eingerichtet ist.

Zudem ist, wie bereits in der Vergangenheit, ein minimaler Platzaufbau nötig, dies auch aufgrund der demografischen Veränderungen. Es ist wichtig, dass man vom stationären in den ambulanten Bereich gewisse Umlagerungen macht. Wir sind sehr kurzfristig auf diesen Umstand hingewiesen worden respektive haben selber in den Institutionen, in denen wir teils tätig sind oder in Aufsichtsgremien sitzen, gehört, dass diese Kürzungen drohen respektive diese ersten Budgets sehr viel tiefer veranlagt werden. Aus diesem Grund haben wir nicht einen Antrag gestellt, dass mehr Mittel gesprochen werden müssen. Wir schlagen deshalb bei diesem Antrag, wie er in Ziff. 8 formuliert ist, vor, dass das Ganze auch nochmals überprüft wird. Es kann nicht sein, dass die Behindertenorganisationen oder die Einrichtungen auf die Vorjahre gekürzt werden, wenn versprochen und auch entsprechend festgehalten wurde, dass es auf Basis des Jahres 2010 ausgerichtet werden soll. In den Heimstätten Wil, da habe ich selber Einblick in die Zahlen, sehe ich, dass die Leistungsabgeltungen teils tiefer sind als beim Budget 2009. Es ist in verschiedenen Institutionen Ähnliches der Fall. Deshalb ist es nur recht, dass dieser Auftrag, wie er formuliert ist, nochmals angeschaut werden muss. Es kann nicht sein, dass jetzt vor der grossen Verzichtsplanung, die auf uns zukommt, in einem Bereich schon im Voraus besonders gekürzt wird.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Zu Mächler-Zuzwil: Diese Übergangsfrist, das sind die drei Jahre, die das Bundesgesetz vorgegeben hat, dass man da nichts ändern soll. Andere Kantone haben das auch gemacht, aber sie haben die wegen Nachschüssigkeit korrigiert. Insofern stimmt es, die Übergangsfrist ist vorbei. In dieser Zeit haben wir Daten gesammelt. Jetzt gehen wir dazu über, mit den Institutionen Leistungsvereinbarungen zu machen, und werden die Pauschalen erarbeiten über den IBB bis ins Jahr 2013. Das ist jetzt der nächste Schritt. Beides stimmt. Aber es stimmt auch, dass wir seit Jahren Defizite mit uns schleppen. Die haben wir nicht eingefahren und eingesehen in diesem Budgetbetrag für das Jahr 2011. Wir sind bereit, mit diesem Budget 2011 zu fahren, wissen aber, es wird allenfalls Korrekturen geben, und die kann man als Nachtragskredit bringen oder die kann man als Defizit weiterziehen und dann im Jahr 2013 bringen. Das ist unser Spielraum. Im Verlauf dieser Budgetdebatte, wie wir es in der Regierung hatten, war es nicht möglich, hier diesen Beitrag aufzustocken. Sie haben uns ein enges Korsett geschnürt. Wir bemühen uns, diese gleichen Spiesse zu erhalten. Ich gehe davon aus, dass da ein Potenzial daliegt, weiss jedoch noch nicht, wie gross es ist. Egal, ob Sie diesen Auftrag geben, wir sind daran, das zu überprüfen, weil das ein Baustein ist, in dieser Kommunikation mit den Institutionen diesen Übergang zu gestalten. Das macht man nicht in einem Monat, nicht in einem Jahr, das machen wir jetzt, bis wir das Gesetz haben im Jahr 2012. Ich hoffe, diese Fragen geklärt zu haben.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag, wie er in Ziff. 8 vor Ihnen liegt, wurde in der Finanzkommission so nicht besprochen und auch nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Ich möchte nicht diese Debatte verlängern, aber ich habe Mächler-Zuzwil das Blatt gestern gegeben, das mir selber vorliegt von der Institution, in der ich tätig bin. Es ist eine Realität, dass dieser Entwurf für die Leistungsvereinbarung auf tieferen Leistungsabgeltungen basiert wie im Jahr 2009. Ich kenne die anderen nicht im Detail. Aber es handelt sich nicht um Budget 2010, sondern der Betrag ist gar tiefer als Budget 2009. Es geht den Institutionen und Organisationen im Behindertenbereich nicht darum, wie jetzt unterstellt wird, auf kaltem Wege diese Plafonierung zu unterlaufen, sondern auf das Budget 2010 zu plafonieren und nicht das Budget 2009 oder 2008. Was auch in der Finanzkommission gesagt wurde, Budget 2010 und eines der vorhergehenden Jahre. Es geht um nichts anderes als die nochmalige Überprüfung dieser Papiere.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Die Problemstellung haben wir miteinander diskutiert. Das Departement hat die Sachlage analysiert. Wir werden die Thematik weiterhin bearbeiten und hoffentlich eine vernünftige und verträgliche Lösung finden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010