Geschäft: Turnhallenproblem im Riethüsli weiter ungelöst (Titel der Antwort: Turnhallenproblem im Riethüsli)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.10.69
TitelTurnhallenproblem im Riethüsli weiter ungelöst (Titel der Antwort: Turnhallenproblem im Riethüsli)
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung29.11.2010
Abschluss1.12.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 29. November 2010
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 30. November 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.12.2010Antrag der CVP-Fraktion auf Diskussion39Zustimmung42Ablehnung39
Statements
DatumTypWortlautSession
1.12.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden und beantragt Diskussion.

Die Einreichung und die Dringlichkeit war aus Sicht der CVP notwendig, weil auf die im August 2010 eingereichte Anfrage seitens der Regierung bis heute nicht geantwortet wurde.

Es ist für die CVP-Fraktion unbegreiflich, dass der Schadenplatz nach zwei Jahren immer noch nicht freigegeben wurde. Dies ist aber nicht in der Verantwortung des Baudepartementes. Zu dieser Frage ist die Justiz dringend gefordert. Die RPK sollte nach Auffassung der CVP-Fraktion hier dringend zum Rechten sehen und dem Parlament raschmöglichst Bericht erstatten. Aber auch das Baudepartement ist gefordert. Wir erwarten unverzüglich die Weiterbearbeitung des Wiederaufbaus der Dreifachturnhalle Riethüsli St.Gallen. Gemäss Antwort der Regierung liegt Ende Jahr der Kostenvoranschlag vor, somit auch ein Projekt. Entsprechend kann ohne Verzug das Baubewilligungsverfahren ausgelöst und ein Bruttokredit beim Kantonsrat eingeholt werden, auch wenn die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind.

Der Wille des Parlamentes für den Wiederaufbau wurde mit der Ablehnung des Provisoriums klar bekundet. Demnach steht dem Projekt Weiterbearbeitung Richtung Wiederaufbau nichts im Wege. Das Baudepartement soll unverzüglich die Planung, Baueingabe und Submission vorantreiben. Damit ist gewährleistet, dass nach der gerichtlichen Freigabe des Schadenplatzes die Bauarbeiten ohne Zeitverzug in Angriff genommen werden‚ bildlich gesprochen die Bagger auffahren können. Damit können die Kosten der Provisorien und der Übergangslösungen in Grenzen gehalten werden, und das Baudepartement vergibt sich nichts, da der Standort ja nicht in Frage gestellt ist. Es sind alle relevanten Fakten für die Projektbearbeitung ausgenommen die Platzfreigabe bekannt und sicher.

Mit der Antwort der Regierung sind wir nicht zufrieden, der Kostenvoranschlag liegt Ende Jahr vor, also kann mit der Einholung des Bruttokredites das Vorhaben beschleunigt werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010