Geschäft: Kosten verschieben auf Kosten von Sonderschülerinnen und -schülern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.10.70
TitelKosten verschieben auf Kosten von Sonderschülerinnen und -schülern
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung29.11.2010
Abschluss14.2.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 25. Januar 2011
VorstossWortlaut vom 29. November 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
14.2.2011Wortmeldung

Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Kosten verschieben auf Kosten von Jugendlichen mit einer schweren Behinderung: Die Antwort der Regierung bestätigt leider diese Befürchtung. Und ebenso bestätigt sie, dass mit der IV-Revision 6b weiteres Ungemach im Anzug ist. Erfreulich ist, dass die Regierung in der Vernehmlassung zur IV-Revision 6b die erhöhten Anforderungen an die IV-Anlehren ablehnt. Die Erhöhung der Eintrittsschwelle - namentlich das später zu erzielende Einkommen für das erste Ausbildungsjahr auf Fr. 855.- und für das zweite auf Fr. 1'710.- je Monat festzusetzen - verweigert immer mehr behinderten Jugendlichen das Absolvieren einer Ausbildung. Diese Tatsache widerspricht dem Prinzip der Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung. Eltern von behinderten Jugendlichen schildern immer wieder deren gute Weiterentwicklung und den kaum für möglich gehaltenen Erwerb von Fertigkeiten während einer Ausbildung. Mit einer restriktiven Bewilligungspraxis wird diesem Prozess ein Riegel geschoben. Die Situation, dass behinderte Jugendliche nach einer IV-Anlehre keine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt finden, ist wahrlich unbefriedigend. Der erste Arbeitsmarkt tut sich mit der Anstellung behinderter Menschen oftmals schwer. Aber anstelle von Anreizen und Quoten für die Arbeitgebenden soll nun eine aufwendige Erfolgs- und Wirkungskontrolle bei den IV-Stellen installiert werden, die dann den Jugendlichen mitteilen müssen, dass sie kein weiteres Ausbildungsjahr zugute haben. Die Regierung bestätigt, dass damit vom Normalisierungsprinzip abgewichen und eine Kostenverlagerung auf den Kanton erfolgen wird. Es entstehen institutionelle Lücken und höhere Kosten, sowohl im Sonderschulbereich als auch bei den Institutionen für erwachsene Menschen. Die Platzierung von Unter-18-Jährigen ohne IV-Rente bleibt völlig unklar. Zudem entstehen individuelle Leistungslücken für minderjährige, behinderte Jugendliche, welche von den Eltern oder der Sozialhilfe übernommen werden müssen. So viel ist klar: Es entstehen Lücken. Und unklar bleibt, wie die institutionellen Lücken gedeckt werden sollen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011