Geschäft: Vom Einweisungsgrund unabhängige Kostenregelung für den Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen in einer stationären Einrichtung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.10.21
TitelVom Einweisungsgrund unabhängige Kostenregelung für den Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen in einer stationären Einrichtung
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung29.11.2010
Abschluss26.2.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 15. Januar 2013
VorstossWortlaut vom 29. November 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.2.2013Gutheissung mit geändertem Wortlaut72Zustimmung17Ablehnung31
26.2.2013Eintreten74Zustimmung18Ablehnung28
26.2.2013Umwandlung in ein Postulat74Zustimmung17Ablehnung29
Statements
DatumTypWortlautSession
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung auf Umwandlung in ein Postulat und Gutheissung ist zuzustimmen.

Die CVP-EVP-Fraktion ist mit der Umwandlung einverstanden. Sie ist froh, dass diese Vorlage nun endlich vors Parlament kommt und ausführliche Antworten enthält. Sie wird sich in der Behandlung des Geschäftes in der vorberatenden Kommission und danach im Parlament einbringen und auf die Aufgabenteilung und Finanzierung ein wichtiges Augenmerk legen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Der Antrag der Regierung auf Umwandlung in ein Postulat und Gutheissung ist abzulehnen.

Mit der Motion wird die Regierung eingeladen, Bericht und Antrag zu erstatten, wie die Kostenregelung in einem Schul-, Kinder- und Jugendheim finanziert werden soll, losgelöst vom Einweisungsgrund. In der Begründung weist die Motionärin darauf hin, dass ein neues sonderpädagogisches Konzept erarbeitet werden müsse, vorgängig aber seien die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Die erwähnte Neuregelung von sonderpädagogischen Massnahmen müsse Klarheit schaffen in Bezug auf Finanzierungsmodelle und Organisationsstrukturen für das Heim- und Sonderschulwesen. Diese Feststellung ist absolut nachvollziehbar.

Die Motion wurde vor drei Jahren, also im Jahr 2010, eingereicht. In der Junisession 2013 werden die in der Motion geforderten Grundlagen im XIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz umfassend diskutiert werden. Alle Sonderschulen werden ein Teil der Volksschule. Aufgrund dieser Ergebnisse wird dann das neue Sonderschulkonzept erlassen. Es gibt keinen günstigeren Zeitpunkt, diese Motion umzusetzen, als jetzt. Dies ist auch in der Begründung der Regierung auf dem roten Blatt ersichtlich. In der Botschaft zum XIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz werden die Schnittstellen zu andern stationären Einrichtungen und die Finanzierung des Aufenthaltes verhaltensauffälliger Jugendlicher in stationären Einrichtungen thematisiert. Folglich ist aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion auch ein Postulat hinfällig. Sowohl in der vorberatenden Kommission als auch im Kantonsrat bietet sich in der Junisession 2013 die Möglichkeit, diese Thematik ausführlich zu beraten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Umwandlung in ein Postulat und Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung auf Umwandlung in ein Postulat und Gutheissung ist zuzustimmen.

Auf dem roten Blatt argumentiert die Regierung für eine Umwandlung. In der Junisession wird sie mit dem XIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz dem Kantonsrat Bericht erstatten und für den Kanton St.Gallen eine gesetzliche Grundlage vorschlagen, die er im Moment nicht hat. Dieses Geschäft wird sehr ausführlich behandelt werden müssen. Eine Gutheissung der Motion hat finanzielle Konsequenzen, weil dann die Sonderschulpauschale auf das Niveau der Jahrespauschale für Heimeinweisungen angepasst werden müsste. Das wären Fr. 50'000.- im Jahr. Im Moment beträgt die Sonderschulpauschale Fr. 36'000.-, das heisst, sie würde um Fr. 14'000.- höher ausfallen. Im Moment gibt es 1'400 Sonderschüler im Kanton St.Gallen. Des Weiteren würde eine Gutheissung der Motion eine Verlagerung von 20 Mio. Franken vom Kanton auf die Gemeinden bedeuten. Dieser finanziellen Konsequenzen muss man sich bei einer Gutheissung der Motion bewusst sein.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013