Geschäft: Gültigkeit der Wahl von zwei Ersatzmitgliedern (Laura Bucher, St.Margrethen, und Michael Schöbi, Altstätten)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.10.03
TitelGültigkeit der Wahl von zwei Ersatzmitgliedern (Laura Bucher, St.Margrethen, und Michael Schöbi, Altstätten)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung3.11.2010
Abschluss29.11.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 9. November 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person22.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2010Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie der Botschaft der Regierung vom 9. November 2010 entnommen werden kann, sind im Kantonsrat nach den Rücktritten von Ursula Graf Frei, Diepoldsau, und Max Lüchinger, Oberriet, zwei Vakanzen eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat nach Art. 14bis Abs. 2 des Kantonsratsreglements der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Ich habe diese Prüfung anhand der mir vorgelegten Unterlagen durchgeführt.

Ursula Graf Frei wurde als Vertreterin der Liste Nr. 1 (SP-Sozialdemokratische Partei und Gewerkschaften) des Wahlkreises Rheintal in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied, Urs Hermann, Rebstein, lehnte mit Schreiben vom 23. September 2010, das zweite Ersatzmitglied, Ruth Erat-Stierli, Rheineck, mit Schreiben vom 22. Oktober 2010 die Wahl ab. Das dritte Ersatzmitglied, Laura Bucher, St.Margrethen, erklärte sich mit Schreiben vom 28. Oktober 2010 bereit, die Wahl anzunehmen.

Max Lüchinger wurde als Vertreter der Liste Nr. 3 (CVP Rheintal) des Wahlkreises Rheintal in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied, Rolf Cristuzzi, Widnau, hatte bereits mit Schreiben vom 25. September 2009 auf das Mandat verzichtet. Das zweite und das dritte Ersatzmitglied sind bereits in den Kantonsrat nachgerückt. Das vierte Ersatzmitglied schliesslich, Michael Schöbi, Altstätten, erklärte sich mit Schreiben vom 27. Oktober 2010 bereit, die Wahl anzunehmen.

Ich kann Ihnen somit die Rechtmässigkeit der Wahl von Laura Bucher, St.Margrethen, und von Michael Schöbi, Altstätten, bestätigen und ersuche Sie, die Gültigkeit der Wahl festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010