Geschäft: Berichterstattung der Rechtspflegekommission (Novembersession 2010)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 39.10.02 |
Titel | Berichterstattung der Rechtspflegekommission (Novembersession 2010) |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 12.11.2010 |
Abschluss | 1.12.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Bericht und Antrag der Rechtspflegekommission vom 11. November 2010 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Rechtspflegekommission 2008/2012 | 24.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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1.12.2010 | Wortmeldung | Präsident der Rechtspflegekommission: Dem Antrag ist zuzustimmen. Die Schweizerische Zivilprozessordnung tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Nach dem IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz wird das Kassationsgericht mit Wirkung ab Vollzugsbeginn der Schweizerischen Zivilprozessordnung aufgehoben. Als Übergangsbestimmung ist festgelegt, dass das Kassationsgericht die vor Vollzugsbeginn der Schweizerischen Zivilprozessordnung bei ihm anhängig gemachten Verfahren abschliesst. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass das Kassationsgericht bis zu seinem letzten Entscheid ordnungsgemäss besetzt ist. Zu diesem Zweck beantragt Ihnen die RPK, dass das Kassationsgericht, bestehend aus seinen derzeitigen Mitgliedern, im Amt verbleibt, bis es die bei ihm hängigen Verfahren abgeschlossen hat; es sind dies Verfahren über allfällige Beschwerden gegen Entscheide, welche die Vorinstanzen noch vor Vollzugsbeginn der Schweizerischen Zivilprozessordnung eröffnet haben. Die finanziellen Auswirkungen dieser Regelung sind gering und hängen in erster Linie von der Anzahl Fälle ab, die das Kassationsgericht noch zu behandeln haben wird. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident stellt Kenntnisnahme und Zustimmung zum Antrag fest. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |