Geschäft: Wasserkraftanlagen: Wird alternative Energie genügend gefördert?

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.10.40
TitelWasserkraftanlagen: Wird alternative Energie genügend gefördert?
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung7.6.2010
Abschluss29.11.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 7. Juni 2010
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 24. August 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2010Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort teilweise zufrieden.

Die Interpellanten begrüssen es, dass die Koordination nur über eine Stelle läuft. Der Kanton hat sich im Energiegesetz das Ziel gesetzt, die Produktion von erneuerbaren Energien zu erhöhen. Mit den heutigen Vorgaben durch vielerlei andere Gesetze scheint uns dieses Ziel jedoch eher weiter weg denn näher gerückt zu sein. Was uns an der Antwort stört:

  1. Teilweise wird die Wirtschaftlichkeit von Kleinwasserkraftwerken beurteilt. Nach unserem politischen Ermessen ist eine solche Beurteilung nicht Aufgabe des Kantons. Dieser hat lediglich das Bewilligungsverfahren durchzuführen. Über das finanzielle Risiko sollen der Initiant und der Geldgeber selbst entscheiden.

  2. Orte, wo früher schon Strom für Mühlen und Sägereien produziert wurde, werden als standortgebunden behandelt. Solche haben daher eher eine Chance, eine Bewilligung zur Erweiterung oder zum Ausbau zu erhalten. Unserer Meinung nach soll aber das Kriterium der Standortgebundenheit nicht nur dort gelten, wo bereits Strom produziert wurde. Standortgebunden soll bedeuten, dass überhaupt eine Möglichkeit besteht, Wasserkraft zu nutzten. Standortgebundenheit kann also auch Neuanlagen betreffen, die noch keine Wasserrechtskonzession besitzen.

  3. Die Interpellanten und wahrscheinlich die meisten der Mitunterzeichnenden sind nicht der Ansicht, dass Kleinwasserkraftwerke die Natur verschandeln. Einer der schönsten Flusswanderwege im Kanton ist der Thurweg von Nesslau bis Ebnat-Kappel. Zu dessen Schönheit tragen gerade die vier grösseren Kraftwerke - zwei davon sind im Besitz der SAK - mit ihren Seen und dem aus der Turbine sprudelnden Wasser bei. An dieser Strecke gäbe es noch mindestens zwei weitere Standorte, wo die Wasserkraft mit zusätzlich flankierenden Massnahmen sinnvoll und effizient genutzt werden könnte.

In diesem Zusammenhang erinnere ich auch an den Kantonsratsausflug auf Drei Weieren in St.Gallen vom vergangenen September. Hier ist auch künstlich gestautes Wasser vorhanden, aber niemand vom Kantonsrat hat gesagt, dass hier die Natur oder die Umwelt verschandelt wird.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010