Geschäft: Änderung Finanzausgleichsgesetz zur Erhöhung der Handlungsfähigkeit bezüglich Höhe der Grundsteuer für Gemeinden mit partiellem Steuerfussausgleich

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.11.01
TitelÄnderung Finanzausgleichsgesetz zur Erhöhung der Handlungsfähigkeit bezüglich Höhe der Grundsteuer für Gemeinden mit partiellem Steuerfussausgleich
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung6.1.2011
Abschluss16.2.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 6. Januar 2011
AntragAntrag der Regierung vom 25. Januar 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.2.2011Eintreten41Zustimmung58Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): legt seine Interessen als Präsident der VSGP offen. Auf die Motion ist einzutreten.

Ich spreche einerseits als Mitglied der FDP-Fraktion und lege zugleich meine Interessen offen als Mitglied der VSGP wie auch des Hauseigentümerverbandes. Mit der Kommissionsmotion kann ein weiterer Schritt zur Flexibilisierung der Grundsteuer gemacht werden. Die Gründe, die vor wenigen Jahren dazu geführt haben, die Bandbreite des Steuersatzes anzupassen, 0,2 bis 0,8 Promille, gelten auch für die Gemeinden, die Mittel aus der zweiten Stufe des Finanzausgleichs beziehen. Auch diesen Gemeinden soll es möglich sein, selber darüber zu entscheiden, zu welchem Teil sie ihren Finanzbedarf über eine Spezialvermögenssteuer, die das Grundeigentum nebst der ordentlichen Vermögenssteuer ein zweites Mal belastet decken wollen. Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes würde einer solchen Gemeinde lediglich, aber immerhin die Möglichkeit gegeben, den Steuersatz zu senken, wenn sie dies denn so will. Ein Zwang besteht nicht. Überlassen wir doch einen solchen Entscheid, in Kenntnis der sich daraus allenfalls ergebenden Folgen, nämlich die Notwendigkeit von Einsparungen, der zuständigen Bürgerschaft. Mit der Begründung des Antrags auf Nichteintreten nimmt die Regierung eine politische Bewertung der mit der Motion verlangten Gesetzesanpassung vorweg. Wir sind der festen Überzeugung, dass es richtig ist, allfällige Konsequenzen der Motion im Rahmen einer Vorlage aufzuarbeiten und soweit überhaupt erforderlich Lösungsansätze aufzuzeigen. Setzen wir mit dem Eintreten auf die Vorlage ein weiteres Zeichen an die grundeigentumsfreundliche Gesetzgebung und insbesondere eine grundeigentumsfreundliche Steuergesetzgebung, und hier möchte ich auch festhalten, die sogar gemeindeautonomiekompatibel ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Diese Motion reichte die den Bericht 40.10.09 «Kommunale Abgaben auf dem Grundeigentum» vorberatende Kommission ein. In Absprache mit der Vorsteherin des Departementes des Innern behandelt der Kantonsrat die Motion zusammen mit diesem Bericht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich möchte in aller Deutlichkeit festhalten, dass ich hier als Kommissionspräsident gesprochen habe. Wenn eine Kommission mit 12:3 Stimmen einen Auftrag oder einen Beschluss fasst, dann hat sich der Kommissionspräsident dafür einzusetzen, ob er davon überzeugt ist oder nicht. Ich habe nicht gesagt, ich sei nicht überzeugt, aber ich habe als Kommissionspräsident und nicht als Kantonsrat und Parteimitglied gesprochen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
14.2.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Diese Motion reichte die den Bericht 40.10.09 «Kommunale Abgaben auf dem Grundeigentum» vorberatende Kommission ein. In Absprache mit der Vorsteherin des Departementes des Innern behandelt der Kantonsrat die Motion zusammen mit diesem Bericht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Motion ist einzutreten.

Das ist ein gewisses Schicksal oder Problem einer Kommissionsmotion, die in der Regel ja nicht 3 Monate vor einer Kommissionssitzung überlegt, initiiert sowie diskutiert und entschieden wird. Wie ich einleitend zum vorherigen Geschäft gesagt hatte, war es ein knapper Entscheid, ob bereits vorgängig – bei der Entscheidfindung über die Kommissionsmotion – über den Grundsatz der Kostenneutralität entschieden werden soll, oder ob man diese Diskussion erst im Rahmen der von der Regierung zu unterbreitenden Vorlage führen will. Dieser erste Entscheid wurde zwar knapp gefällt, aber die Kommissionsmotion anschliessend sehr deutlich mit 12:3 Stimmen gutgeheissen.

Ich darf dem Vorsteher des Finanzdepartements zugute halten, dass er aufgrund des Beschlusses der Kommission gesagt hat, er könnte sich eine solche Lösung vorstellen, aber könne das nicht abschliessend beurteilen. Damit habe ich persönlich, und das ist meine Wertung, weniger Mühe, dass es ein rotes Blatt gibt, jedoch die Begründung überzeugt mich nicht vollends. Die Kommission hat sehr deutlich entschieden. Und ich hoffe, dass ich damit nicht ein Kommissionsgeheimnis ritze, wenn ich jetzt nicht doch noch auf das Votum von Würth-Goldach eingehe. Ich meine, ich kann es nicht ritzen, weil das, was ich jetzt sage, nicht mehr in der Kommissionssitzung stattgefunden hat, sondern nach der Kommissionssitzung. Über das Ergebnis der Kommissionssitzung habe ich Sie informiert. Nachträglich wurde der Motionär, derjenige, der das Geschäft angeregt hatte, vom Finanzdirektor angefragt, ob er nicht aufgrund der Diskussion und Beschlüsse den Entwurf oder den Vorschlag, der damals auf dem Tisch lag, sprachlich oder inhaltlich überarbeiten könne, und es wurden nebst dem Kommissionspräsidenten, noch einer der Wortführer, und Würth-Goldach hat sich selber als einer der Wortführer in der Kommission geoutet, dazu berufen, diesen Text zu bereinigen. Ich darf Ihnen die Motion 42.11.01 in Erinnerung rufen, Sie haben sie auf einem gelben Blatt, und Sie haben den Text der Regierung auf einem roten Blatt. Im zweitletzten Abschnitt steht am Schluss: «Künftig soll daher nicht mehr der volle Umfang der Grundsteuer massgebend sein, um einen Beitrag aus dem partiellen Steuerfussausgleich beziehen zu können. Die daraus resultierenden Einnahmeausfälle bei den Gemeinden dürfen nicht durch höhere Finanzausgleichsbeiträge kompensiert werden.» Das ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Motion, wie sie die Kommission verabschiedet hat. Mit anderen Worten, es ist so, wie ich das einleitend gesagt habe und einzelne Fraktionssprecher nachher wiederholt haben, dass die Gemeinden, die von dieser Möglichkeit, wenn sie denn auch je kommt, Gebrauch machen würden, deswegen den Kanton nicht mehr belasten dürfen. Und wenn Sie von dieser Ausgangslage ausgehen, und ich nehme nur einen Satz aus dem roten Blatt S. 2 oben: «Dazu gehört insbesondere die angemessene Ausschöpfung der verfügbaren Einnahmequellen.» Ich habe nicht kontrolliert, ob das Wort «angemessen» im Gesetz so steht, aber es steht jetzt im Antrag und in der Begründung der Regierung. Angemessen heisst nun ganz klar nicht absolut, weil sonst wäre es nicht angemessen und es müsste sonst heissen, «die sämtlichen Möglichkeiten ausschöpfen». Gehen wir davon aus, dass Gemeinden, welche jetzt schon beim Maximum von 0,8 Promille sind, relativ unwahrscheinlich aufgrund dieser Änderung des Finanzausgleichsgesetzes auf das Jahr 2012 hin, die Grundsteuer auf 0,2 Promille senken. Damit lässt sich die Frage der Angemessenheit, bzw. ob die Motion systemwidrig und daher nicht erfüllbar ist zumindest relativieren. Ich bitte einfach, diesen Auftrag nicht so auszulegen, dass er nicht möglich ist. Er ist möglich, es ist ein politischer Entscheid.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Auch ich bin Vertreter einer Gemeinde, die im Übrigen von dieser Motion nicht betroffen wäre. Wir ziehen einen Grundsteuersatz von 0,4 ein. Und haben im Übrigen auch keinen Franken Finanzausgleich. Ich begrüsse durchaus und habe das auch in der Kommission so gesagt, dass man den Gemeinden eine höhere Flexibilität bei der Festlegung der Grundsteuer zuwilligt. Ich habe mich sogar stark gemacht, dass das nicht nur bis auf einen Satz von 0,5, sondern, wie für alle anderen Gemeinden, für einen Satz von 0,2 ist. Das ist nicht mehr als konsequent. Aber es darf doch nicht sein, dass eine Gemeinde den Grundsteuersatz senken kann, das liegt in der alleinigen Kompetenz der Bürgerversammlung. Das ist Kerngeschäft der Bürgerversammlung, und es darf auch nicht sein, dass diese Einnahmenausfälle, die unweigerlich zu höheren Finanzausgleichsbeiträgen führen, ganz oder teilweise über höhere Finanzausgleichsbeiträge wieder hereingeholt werden. Das ist ungerecht und das ist systemwidrig, und es wäre ja jeder Bürger strohdumm, würde er nicht die Grundsteuer senken, wenn er auf der anderen Seite beim Staat die Hand aufhalten kann und das via Finanzausgleichsbeiträge wieder hereinholen könnte. Sowas dürfen wir doch nicht machen, nachdem wir jetzt bis heute Mittag darüber debattiert haben, wie wir beim Kanton Einsparungen machen können. Das ist auch systemwidrig mit Blick auf das Finanzausgleichsgesetz. Wir haben ein neues Gesetz gemacht und es war oberstes Ziel, falsche Anreize zu beseitigen. Diese haben wir beseitigt. Wenn wir jetzt in diese Richtung gehen, machen wir genau das Gegenteil. Wir setzen falsche Anreize, dass Gemeinden ihre Grundsteuern senken können und auf der anderen Seite vom Staat mehr holen. Jetzt kann man sagen, natürlich, wir überweisen die Motion, wir machen einen Bericht, obwohl wir von vornherein wissen, dass der Auftrag der Motion nicht machbar ist ohne höhere Finanzausgleichsbeiträge. Und wenn es nur darum ist, weil, wenn Sie mit den Grundsteuern runtergehen, die Einnahmenausfälle über den Gemeindesteuersatz kompensieren, selbst diese Massnahme hat Einfluss auf den Finanzausgleich. Es ist nicht machbar! Das haben wir jetzt festgestellt. Und nun reden wir stunden- und tagelang über Verwaltung, da hat es noch Luft, da kann man noch ein bisschen rausnehmen, und jetzt beschäftigen wir die Verwaltung mit einem Motionsbericht, von dem wir von vornherein wissen, dass er nicht umsetzbar ist. So geht es doch nicht. Ich darf im Namen der CVP beliebt machen: Folgen wir dem roten Blatt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen.

Sie haben recht, Würth-Goldach, und es tut gut, aus Ihrem Kreis zu hören, dass man Verständnis hat für den Finanzausgleich und die Position des Kantons, dass man Verständnis hat für die Verhinderung von falschen Anreizen, die man jetzt nach wenigen Jahren wieder einführen möchte. Alles hat man vergessen, was man gewünscht hat. Der jetzige Finanzausgleich ist ein sehr guter Finanzausgleich. Die Gemeinden profitieren, es handelt sich um eine gerechte Verteilung. Gerechtigkeit ist ein hohes Wort. Ich kann nur sagen, Würth-Goldach hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Es ist natürlich stossend, wenn Sie gestern entschieden haben, dass wir im Finanzausgleich mit sehr grossem Fingerspitzengefühl diese Anpassungen im Auge haben müssen, und dann höre ich gleichzeitig, dass die Autonomie der Gemeinden Flexibilität wünsche usw. Aber unter dem Strich lebt unser Kanton davon, dass wir einen guten Finanzausgleich haben, dass die Lebensqualität in allen Gemeinden gut ist, aber nur dank diesem Umverteilungsmechanismus. Es ist einfach so, wenn die Gemeinden die Steuern erhöhen müssen, wenn sie diese Grundsteuer hinunterfahren, dann kommen mehr Gemeinden in den Genuss des Finanzausgleichs, da ein höherer Steuerfuss Ressourcenausgleich bedeutet. Diese Mechanik kann man nicht ausschalten, wenn man unser Finanzausgleichssystem beibehalten möchte. Wie gesagt, es ist ein guter Finanzausgleich. Wir haben die Abklärung sehr seriös voraus gemacht. Wir brauchen keine Vorlage, um das zu beschreiben. In einer Vorlage hätten Sie dasselbe, vielleicht fünf Seiten mehr, ausführlicher. Aber wenn wir eine Position einnehmen, haben wir die materiellen Abklärungen getroffen. Diese Abklärungen werden nicht anders aussehen, wenn Sie uns den Auftrag geben, einen Bericht zu verfassen, wie er eigentlich jetzt schon klar eine Meinung abverlangt. Ich bitte Sie daher, dieser Motion nicht zuzustimmen, und ich bitte Sie auch dafür zu sorgen, dass wir diesem System, das wir mit viel Erfolg seit dem Jahr 2008 umsetzen, treu bleiben, falsche Anreize vermeiden, dass wir Gerechtigkeit haben und dass wir uns nicht gegenseitig ausspielen zwischen Gemeinden und Kanton. Ein Auftrag könnte uns in eine Zwickmühle bringen, die von niemandem gewünscht ist. Heute nicht und auch morgen nicht, weil das System sonst, wie gesagt, angekratzt wird.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Nachdem jetzt der Kommissionspräsident eher als Kantonsrat und Parteimitglied gesprochen hat, darf ich darauf doch noch etwas antworten. Man muss auch nicht das Kommissionsgeheimnis ritzen. Ich stehe dafür ein, ich habe diese Motion unterstützt. Ich habe aber auch, und das wissen Sie, vehement in der Kommission dafür gekämpft, dass wir hier keine Systemfehler begehen. Dass wir hier nicht etwas machen, dass nicht eine Gemeinde den Steuersatz senken und das auf der anderen Seite mit höheren Beiträgen des Kantons kompensieren kann. Dafür habe ich mich eingesetzt. Und als dieser Vorbehalt oder diese Rahmenbedingungen in der Motion standen, da konnte ich auch der Motion zustimmen. Nun stellen wir fest, es ist nicht machbar. Und jetzt können Sie darüber entscheiden, ob wir die Verwaltung und die Regierung noch ein bisschen beschäftigen wollen oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011